Übersicht Archivalien
Salbuch des Stiftes Feuchtwangen von 1563 (Abschrift vom Jahr 1800)
- Auszug - Ausgewählte Orte und Anwesen -
Staatsarchiv Nürnberg -  Rep. 122 Ansbacher Salbücher Nr. 224

Ort






Aichamühle Nr. 1





Glashofen Nr. 1/2 Nr. 4 Nr. 5/6 Nr. 7


Hinterbreitenthann Nr. 2 Nr. 8 Nr. 10 Nr. 12 Nr. 12

Oberdallersbach Nr. 4 Nr. 6




Rißmannschallbach Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7 und 8

Steinbach Nr. 10 Nr. 13 Nr. 14



Tauberschallbach Nr. 1 Nr. 2 und 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 9 Nr. 10 und 11
Unterdallersbach Nr. 1 Nr. 2 und 3 Nr. 4



Wüstenweiler Nr. 2 und 3 Nr. 4 Nr. 5





Glashofen

In diesem Weiler gehört die hohe Obrgkeit und niedere Botenmäßigkeit ins Amt Feuchtwangen. Das Stift hat hier zwei Höfe und zwei Güter. Der eine Hof ist stiftisch, der andere vogtbar; desgleichen das eine Gut stiftisch, das andere vogtbar. Die vogtbaren gehören in frevenlichen Sachen ins Stadtgericht, die anderen ins Stiftsgericht.


Hinterbreitenthann

In diesem Weiler gehört die hohe Obrigkeit ins Amt Feuchtwangen. Das Stift hat allhier fünf Güter, gehören diesem alleine mit der niederen Botenmäßigkeit, sie gehörten auch ins Stiftsgericht und sind nach Aurach gepfarrt. Jeder gibt einen Laib Brot dahin.



Oberdallersbach

In diesem Weiler gehört die hohe Obrigkeit und niedere Botenmäßigkeit in das Amt Feuchtwangen. Das Stift hat hier zwei Höfe, welche vogtbar sind und nach Feuchtwangen pfarren. Sie gehörten in frevenlichen Sachen ins Stadtgericht.


Rißmannschallbach

In diesem Weiler gehört die hohe Obrigkeit und niedere Botenmäßigkeit ins Amt Feuchtwangen. Das Stift hat hier zwei Höfe, zwei Güter, welche vogtbar sind. Ein gut ist ganz stiftisch. Die vogtbaren gehörten in frevenlichen Sachen ins Stadtgericht und die stiftischen ins Stiftsgericht. Alle sind nach Feuchtwangen gepfarrt.


Steinbach

In diesem Weiler hat das Stift drei Güter, welche ganz stiftisch sind. Sie gehören ins Stiftsgericht nach Feuchtwangen. Sie sind nach Aurach gepfarrt.


Tauberschallbach

In diesem Weiler gehört die hohe Obrigkeit und Niedere Botenmäßigkeit zum Amt Feuchtwangen und es hat das Stift allhier drei Höfe, vier Güter. Die drei Höfe und zwei Güter sind vogtbar, die zwei ganz stiftischen Güter. Die vogtbaren Güter gehören in frevenlichen Sachen ins Stadt- und die stiftischen ind Stiftsgericht. Sie sind alle nach Feuchtwangen gepfarrt.



Unterdallersbach

In diesem Weiler gehört die hohe Obrigkeit und niedere Botenmäßigkeit ins Amt Feuchtwangen. Das Stift hat hier einen Hof und ein Gut, welche vogtbar sind. Die Mühle ist ganz stiftsisch. Die vogtbaren gehören in frevenlichen Sachen ins Stadtgericht, die Mühle ins Stiftsgericht. Sie sind nach Feuchtwangen gepfarrt.


Wüstenweiler

In diesem Weiler gehört die hohe Obrigkeit und niedere Botenmäßigkeit ins Amt Feuchtwangen. Das Stift hat hier einen Hof und eine Mühle, welche vogtbar sind, ferner ein Gut, welches ganz stiftisch ist. Der Hof und die Mühle gehören in frevenlichen Sachen ins Stadt- und das Gut ins Stiftsgericht zu Feuchtwangen. Alle sind dorthin gepfarrt.


Erstellt: 20.2.1985 ff - Letzte Änderung: 30.1.2000 durch Hans Ebert