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Staatsarchiv
Nürnberg - Rep. 122 Ansbacher Salbücher Nr. 224
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In diesem Weiler
gehört
die hohe Obrgkeit und niedere Botenmäßigkeit ins Amt
Feuchtwangen.
Das Stift hat hier zwei Höfe und zwei Güter. Der eine Hof ist
stiftisch, der andere vogtbar; desgleichen das eine Gut stiftisch, das
andere vogtbar. Die vogtbaren gehören in frevenlichen Sachen ins
Stadtgericht,
die anderen ins Stiftsgericht.
In diesem Weiler
gehört
die hohe Obrigkeit ins Amt Feuchtwangen. Das Stift hat allhier
fünf
Güter, gehören diesem alleine mit der niederen
Botenmäßigkeit,
sie gehörten auch ins Stiftsgericht und sind nach Aurach gepfarrt.
Jeder gibt einen Laib Brot dahin.
In diesem Weiler
gehört
die hohe Obrigkeit und niedere Botenmäßigkeit in das Amt
Feuchtwangen.
Das Stift hat hier zwei Höfe, welche vogtbar sind und nach
Feuchtwangen
pfarren. Sie gehörten in frevenlichen Sachen ins Stadtgericht.
In diesem Weiler
gehört
die hohe Obrigkeit und niedere Botenmäßigkeit ins Amt
Feuchtwangen.
Das Stift hat hier zwei Höfe, zwei Güter, welche vogtbar
sind.
Ein gut ist ganz stiftisch. Die vogtbaren gehörten in frevenlichen
Sachen ins Stadtgericht und die stiftischen ins Stiftsgericht. Alle
sind
nach Feuchtwangen gepfarrt.
In diesem Weiler hat
das
Stift drei Güter, welche ganz stiftisch sind. Sie gehören ins
Stiftsgericht nach Feuchtwangen. Sie sind nach Aurach gepfarrt.
In diesem Weiler
gehört
die hohe Obrigkeit und Niedere Botenmäßigkeit zum Amt
Feuchtwangen
und es hat das Stift allhier drei Höfe, vier Güter. Die drei
Höfe und zwei Güter sind vogtbar, die zwei ganz stiftischen
Güter.
Die vogtbaren Güter gehören in frevenlichen Sachen ins Stadt-
und die stiftischen ind Stiftsgericht. Sie sind alle nach Feuchtwangen
gepfarrt.
In diesem Weiler
gehört
die hohe Obrigkeit und niedere Botenmäßigkeit ins Amt
Feuchtwangen.
Das Stift hat hier einen Hof und ein Gut, welche vogtbar sind. Die
Mühle
ist ganz stiftsisch. Die vogtbaren gehören in frevenlichen Sachen
ins Stadtgericht, die Mühle ins Stiftsgericht. Sie sind nach
Feuchtwangen
gepfarrt.
In diesem Weiler
gehört
die hohe Obrigkeit und niedere Botenmäßigkeit ins Amt
Feuchtwangen.
Das Stift hat hier einen Hof und eine Mühle, welche vogtbar sind,
ferner ein Gut, welches ganz stiftisch ist. Der Hof und die Mühle
gehören in frevenlichen Sachen ins Stadt- und das Gut ins
Stiftsgericht
zu Feuchtwangen. Alle sind dorthin gepfarrt.
Erstellt: 20.2.1985
ff
- Letzte Änderung: 30.1.2000 durch Hans Ebert