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Wüstenweiler
Georg Hecken Handroß
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fol. 188 a
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Er hat ein Gut, es ist ganz stiftisch: Mit Zins, Gült, Reisen, Steuern, Lehen, Hauptrecht und Handlohn dem Stift zugehörig. Er hat auch alle Gemeinderechte in diesem Weiler wie die anderen.

Er soll drei Dienste mit der Hand in Metzlesberg leisten

Er hat ein Gut, darauf steht ein Haus und eine Scheune. Dabei ist eine Peunt, ungefähr 1 Tagwerk beim Gut. Er gibt davon jährlich dem Stift wie oben aufgeführt.


Es gehören nachfolgende Stücke in dieses Gut: An Wiesen:

4 1/2 Tagwerk Wiesen, die Moßwiese genannt, stößt an Hans FecklersbTauberschallbach Haus-Nr. 2) Wiesen, an Georg Meiers (Tauberschallbach Haus-Nr. 1) Flecken und an den Graben. Daran liegt des Müllers (Haus-Nr. 4) Wiese. zweimädig. 2 Tagwerk die andere Herbstwiese, sie liegen alle aneinander.

An Äckern:

3 Morgen der vordere Acker, stößt an sein Holz und an die Hofstelle.

3 Morgen die Mittelleut genannt, grenzt an die vorgenannte Wiese und das ins Gut gehörige Holz.

2 Morgen der hintere Acker, liegt bei der Herbstwiese und der Mittelleutten.

1 Morgen auf dem Berg, liegt an Hans (Rißmannschallbach Haus-Nr. 3) und Lienhart Messners (Rißmannschallbach Haus-Nr. 10) Äckern.

An Hölzern:

8 Morgen in der Leutten, stößt an des Müllers (Haus-Nr. 4) Äcker und des Münchs (Haus-Nr. 2) Holz.

An Krautgärten: nichts

An Weihern: nichts.


Erstellt: 12.2.1986 - letzte Änderung am 30.1.2000 durch Hans Ebert
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