Salbuch 1563 - Übersicht >>
Wüstenweiler
Hannß Munch
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fol. 188 b
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Er hat einen Hof, ist in das Amt Feuchtwangen vogtbar, reis- und steuerbar und dem Stift zins-, gült- und lehenbar. Er gibt Hauptrecht und Handlohn und hat auch alle Gemeinderechte wie die anderen in diesem Weiler.

Er dient nichts dem Stift

Er hat einen Hof, darauf steht ein Haus, eine Scheune und ein Korb. Dabei ist eine Peunt beim Hof ungefähr 1 1/2 Tagwerk groß. Er reicht dem Stift jährlich wie oben aufgeführt.


Es gehören nachfolgende Stücke in diesen Hof: An Wiesen:

5 Tagwerk in der Lachen am Wüstenbach, stoßen an seine Äcker und Herbstwiesen, sie ist zweimädig. Diese Wiese stößt auch an des Kronhamers zu Metzlesberg und des Wüstenmüllers (Haus-Nr. 4) Flecken und des Scheurers zu Feuchtwangen Weiher.

3 Tagwerk Herbstwiesen, stoßen an seine 5 Tagwerk oben genannte Wiesen und an seine Feldung.

1/2 Tagwerk im Kappenzipfel, stößt an eines ehrbaren Rats (städt. Feuchtwangen) Holz.

An Äckern:

4 Morgen am Wachtlinsberg, stoßen an sein Holz, der Wachtlinsberg genannt.

7 Morgen der Acker im Kappenzipfel genannt, stoßen an sein o.g. 1/2 Tagwerk Herbstwiese.

fol. 189 a 5 Morgen am Mittelfeld hinab, liegen an Martin Öberlins (Rißmannschallbach Haus-Nr. 5) Wiesen und an seinem Wiesflecken herum.

5 Morgen am Lindenberg und Rottenbuckacker, stoßen an des Linnhart Metzlers, alten Vogts Wittib Holz und seine Anwand und Gestreuß. Er gibt von allen Äckern dem Stift Feuchtwangen Groß- und Kleinzehenten.

An Hölzern:

3 Morgen der Wachtlinsberg genannt, darauf Brennholz, stößt an hans und Linnhart Messners (Rißmannschallbach Haus-Nr. 10) Äcker und Wiesflecken. Er mag seinen Holzbedarf nicht daraus decken.

An Krautgärten:

Er baut es das eine Jahr dahin, das andere dorthin.

An Weihern:

1 kleines Grüblein, es ist in der Hofstelle angeschlagen, können keine Fische darin gehalten werden.


Erstellt: 12.2.1986 - letzte Änderung am 30.1.2000 durch Hans Ebert
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