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Gedenck-, Stadt- und Huth-Buch
(Chronik der Stadt Feuchtwangen)
Stadtarchiv Feuchtwangen - Archivbücherei I, 6
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Johann Georg Hermann Bärmeyer
Handschrift von 1736 (Abschrift)
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Kapitel XXII

Von der Reichsstadt Gerechtigkeit der Stadt Feuchtwang

§ 1

Woraus offenbart sich, dass Feuchtwang eine Reichsstadt gewesen und von Anfang gleich Stadt und Stift unterschieden war?

Aus nachfolgenden Kennzeichen: 1. dass sie wie an vorhergehendem Kapitel angeführt, von einem kaiserlcihen Reichsoffizier verwaltet, 2. einen Schultheißen nebst etlichen Schöffen oder nach unserer Art zu reden, einen adeligen Vogt nebst einen erwählten Rat gehabt.

363 3. dass der kaiserlichen Kammer aller Bau-, Schloß, Umgeld, Zoll, Frevel und Bußgeld zugestanden, 4. dass sie den Kaisern im Anfang Treu und Huld zu leisten versprochen, 5. dass sie in den Versammlungen mit unter den Reichsstädten erschienen, 6. dass sie in ihren Stadtwappen einen Adler führt, 7. dass Carolus 4tus und Rupertus Feuchtwang vom Reich versetzt. Das 1. bewährt sich bei Feuchtwang aus dem Diploma Kaiser Otonis IV. dem Stift anno 1208 erteilt, in dessen Postscripto ausdrücklich eines Judicis Provincialis als eines kaiserlichen Praefecti gedacht wird, von dem solches Amt geführt worden, haben wir schon im vorigen Kapitel pag. ... gezeigt.
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das 2te ist noch wenigeren Zweifel unterworfen und im vorigen Kapitel ... schon vorkommen, dass ein adeliger Vogt einen Untervogt zur Assistenz neben sich gehabt und der Schöffenstuhl aus dem Rat bestanden, mit Anzeige ihres Namens und in welchen Jahren sie sowohl währender Reichsimmunität, als nach der Verpfändung und Veräußerung an die Herrschaft Brandenburg kommen.

Das 3te offenbart sich aus den noch in Originali vorhandenen kaiserlichen Diplomatibus Königs Friederich des Schönen aus dem Haus Österreich de anno 1323 und Ludovici Bavari Privilegio de anno 1331. Darinnen die Stadt begnadigt worden, dass man von den Bürgern und der Gemeinde der Stadt zu Feuchtwang nicht mehr als 100 Pfund Heller nehmen solle, die Geldbußen und Frevel, das Umgeld, welches das stärkste im gan-

365 zen Land und Fürstentum ist. Demnach waren die Regalia zwischen Stadt und Stift zerteilt und beide hatten das ihre von und unter des Reichs Botenmäßigkeit zu benießen.

Das 4te Kennzeichen der Treu und Eidleistung der Stadt Feuchtwang, ist vorhin eine ausgemachte Sache, indem die Erneuerungen ihrer Privilegien ohne vorhergegangene geschworene Treu und Eid nicht erlangt worden.

Diesem gibt noch mehr sein vollkommenes Gewicht, dass König Friedrich in seinem Privilegio sub anno 1323 von den Feuchtwangern schreibt: "Vnßern lieben getrewen den Burgern der Stat zu Feuchtwanch und Kaißer Ludwig aus Bayern in seinem Privilegio de ao. 1331 Vnsern Stat. Carl und Wenceslaus aber anno 1368

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und 1380 setzen gar, das Sie die zu Feuchtwang alle die Rechte vnd gute Gewohnheit die andern diß und des Reichs Städte haben, auch haben und halten ewiclich sullen vnd mugen."

Die Versammlung unter den Reichsständen, wobei Feuchtwang mit anderen Reichsstädten von uralten Zeiten muss erschienen sein, ist eines der Hauptkennzeichen einer ehemaligen Reichsstadt, dieses offenbart sich auch unter Kaiser Alberto anno 1307, als er den Landfrieden ausgeschrieben, darinnen steht Feuchtwang gleich nach Dinkelsbühl und noch vor Kirchheim, vide Datt de pace Imp. Publica L.I.C.V. No. 29. f. 29 a. 

6. Die Führung eines Adlers hat ohne-

367 hin seine Richtigkeit, allermaßen die Stadt noch in ihren großen Siegel einen Adler mit seinen Waffen Schwanz und Flügeln ausgebreitet einfach führt, wie die Form zeigt: [frei gelassener Platz]

Das Stadtwappen unter den Toren so unter unserer gnädigsten hohen Landesherrschaft roten Adler steht, ist ein einfacher ausgebreiteter schwarzer Adler.

7. Die Versetz- und Veräußerung der Stadt Feuchtwang unter Carolo 4to und Ruperto ist das letzte und

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das Hauptanzeichen einer ehemaligen gewesenen Reichsstadt, welches anno 1376 und 1406 geschehen.

Erstellt: 22.10.2005 durch Hans Ebert

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