Wilhelm Funk - Feuchtwangen - Werden und Wachsen einer fränkischen Stadt |
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DIE STADT FEUCHTWANGEN
Zur Geschichte der Stadt
Die Urkunde Rudolfs von Habsburg
vom 5. August 1284 nennt Feuchtwangen zum ersten Male als oppidum, als
Stadt. Eine weitere vom 19. Mai 1293 erwähnt auch die civitas, die
Bürgerschaft. "Feuchtwangen galt damals bereits als Reichsstadt und
wurde in dieser Eigenschaft vom König Albrecht am 29. April 1307 zur
Begründung des Landfriedens in Schwaben mit berufen ... Als Reichsstadt
führte sie den rechtsschauenden Adler im Wappen, mit dem zwar noch
im 18. Jahrhundert städtische Urkunden gesiegelt wurden. Obwohl sie
dem schwäbischen Städtebund beigetreten war, wurde sie doch von
der Nachbarstadt Dinkelsbiihl aus überfallen und aus Eifersucht 1309
großenteils niedergebrannt" (Schaudig S. 23). Zu diesen Zeilen Schaudigs
ist zu bemerken, daß seine Quelle für den Überfall und
die Zerstörung 1309 unbekannt ist. In den Urkunden und Nachrichten
über die Geschichte der Stadt Dinkelsbühl haben sich bisher keine
Anhaltspunkte für diese Untat finden lassen. Es gäbe nur einen
Grund dafür, daß nämlich Feuchtwangen damals im Besitz
der Feinde Dinkelsbühls war, etwa verpfändet an die Grafen von
Öttingen oder Hohenlohe. Dies ist aber nicht nachzuweisen. Allerdings
finden sich im Steichele hierzu folgende Eintragungen: 1309 Pastorius,
Frankonia rediviva S. 951, Friess, Monatsschrift Nr. 7, Nürnberger
Archiv, Stieber, Seite 368.
Daß
Feuchtwangen Reichsstadt war, geht daraus hervor, daß Kaiser Ludwig
der Bayer sie im Jahre 1324 samt Gericht, Steuern und allem Zubehör
an die Grafen Konrad und Gottfried von Hohenlohe um 300 Pfund Heller verpfändete.
Im Jahre 1347 war sie an Graf Albrecht von Öttingen verpfändet.
Wenn sie nicht im Besitze des Kaisers, bzw. des Reiches gewesen wäre,
hätte sie der Kaiser nicht verpfänden können. Es ist nicht
bekannt, wie und wann diese Pfandschaften ausgelöst wurden. Nach Schaudig
scheint Feuchtwangen die Pfandsumme selbst bezahlt zu haben.
Wenn nach diesen Urkunden
Feuchtwangen erst verhältnismäßig spät als Stadt erwähnt
wird, - 1347 übrigens als Markt - so ist das keine Besonderheit; auch
viele andere und größere Städte erscheinen gleichfalls
ziemlich spät in Urkunden, obwohl sie wesentlich früher entstanden
sein müssen. Nur von wenigen Städten sind die Urkunden erhalten,
die ihre genaue Gründungszeit und andere Umstände mitteilen.
Da wir bedenken müssen, daß eine gewisse Zeit verstreicht, bis
eine neue Stadt angelegt wird, ihr wirtschaftliches und städtisches
Leben beginnt und in Urkunden überliefert wird, dürfen wir auch
die Gründung der Stadt Feuchtwangen weiter zurückverlegen, und
zwar wohl bis in die Zeit der Hohenstaufen.
Tatsächlich
paßt auch die Gründung der Stadt Feuchtwangen am besten in die
Epoche der Staufer und deren Politik. Der staufische "Flächenstaat"
trachtete überall im Reiche feste Stützpunkte zu gewinnen, um
daraus ein geschlossenes Territorium aufzubauen. Dazu erwarben die Staufer
systematisch Burgen, feste Städte und Märkte oder legten solche
auf Reichsboden an. Damit wollten sie die Reichsstraßen fest in ihre
Hand bekommen und so ihre Herrschaft sichern. Sie unterschieden sich dadurch
durch nichts von den Franken, nur daß sie statt der Königshöfe
nun Burgen und Städte dazu verwendeten.
Gegen Ende des 12. Jahrhunderts
lag Feuchtwangen zwischen den staufischen Burgen und Städten Rothenburg,
Ansbach, Großenried an der Altmühl, Beyerberg, Aufkirchen und
Dinkelsbühl, zu denen noch jenseits der württembergischen Grenze
die Hausgüter des Geschlechtes um die Burg Hohenstaufen und die Reichsstadt
Schwäbisch-Hall kamen.
Die
meisten Straßen zwischen diesen Verbindungen kreuzten sich in Feuchtwangen,
sodaß die staufischen Könige ein besonderes Interesse an diesem
Knotenpunkt haben mußten. Daraus läßt sich wenigstens
indirekt die Gründung der Stadt zur Stauferzeit, also wohl noch im
12. Jahrhundert, wahrscheinlich machen.9
Um welche Straßen es sich hier besonders handelt, werden wir später
festzustellen haben.
Daß
Feuchtwangen auch wirklich eine staufische Gründung ist, geht aus
der Reichssteuermatrikel unter dem Hohenstaufenkaiser Friedrich II. vom
Jahre 1241 hervor. Diese "Notitia de precariis dvitatum et villarum" enthält
die Steuerbeträge, die die Städte und Dörfer zu entrichten
hatten.10 Die einzelnen Orte sind
darin nur mit ihren Namen genannt, also ohne Angabe Stadt, Markt usw. Der
Eintrag für Feuchtwangen lautet deshalb nur kurz: "Fuhtwangen 20 marce".
Um zu vergleichen, welch
hohe Summe diese "20 Mark" damals bedeuteten, seien noch einige andere
bekannte Orte mit ihren Beträgen in Mark angeführt: Frankfurt
250, Schwäbisch-Hall 170, Rothenburg 90, Dinkelsbühl 40, Weißenburg
40, Nördlingen 100, Bopfingen 50, Eßlingen 120, Ulm 80. Aufkirchcn,
Donauwörth und Harburg waren befreit, weil sie damals "verbrannt"
waren.
Die
Matrikel gibt auch bei verschiedenen Orten an, was die dort ansässigen
Juden zu entrichten hatten, z. B. Schwäbisch-Hall 8, Rothenburg 10,
Donauwörth 2, Bopfingen 2, Ulm 6, Worms 130, Speyer 80. Feuchtwangen
ist dabei nicht genannt. Es wohnten also im Jahre 1241 offenbar hier noch
keine Juden.
Die Lage an wichtigen Straßen
brachte Feuchtwangen viele wirtschaftliche Vorteile und ließ die
Stadt bald aufblähen. Wie sehr der Wohlstand wuchs, sehen wir daran,
daß sich mehrere ihrer Bürger Rittergütlein in der Umgebung
kaufen konnten.
Diese
Lage hatte aber auch ihre Schattenseiten. Diese zeigten sich schon in der
allerdings nicht bezeugten Zerstörung 1309, wie in der Verpfändung
an die Hohenlohe und Öttingen. Noch weit einschneidender war aber
die Verpfändung der Stadt um 5000 Gulden durch Kaiser Karl IV. am
23. April 1376 an Friedridi V., Burggrafen von Nürnberg. Diese Pfandschaft
wurde nicht ausgelöst. Damit war die Herrlichkeit Feuchtwangens als
Reichsstadt besiegelt. Es wurde eine Landstadt der Nürnberger Burggrafen
und späteren Markgrafen von Brandenburg-Ansbach.
Kaum war Feuchtwangen burggräfliche
Landstadt, da überfiel auch schon wieder die Reichsstadt Dinkelsbühl
im Städtekrieg 1388 ihre Konkurrentin und verbrannte sie bis auf die
Kirchen und drei Häuser. Die Quellen über die Geschichte Dinkelsbühls
geben zwar auch für diesen von Schaudig (S. 25) mitgeteilten Vorfall
keinen Anhalt, doch ist er in Anbetracht der Verpfändung Feuchtwangens
durchaus möglich. Bei Steichele befindet sich eine Eintragung: 1388
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