Wilhelm Funk - Feuchtwangen - Werden und Wachsen einer fränkischen Stadt |
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Das Chorherrenstift
Im 11. oder 12. Jahrhundert
wurde das Kloster Feuchtwangen gleich seinen Nachbarklöstern in Ansbach
und Herrieden in ein Chorherrenstift für Weltpriester umgewandelt.
Der genaue Zeitpunkt ist jedoch unbekannt.
Die
Chorherren oder Kanoniker gehörten im Gegensatz zu den Mönchen
keinem geistlichen Orden an, verrichteten aber gemeinsam die Chorgebete.
Sie brauchten auch nicht auf eigenes Vermögen zu verzichten, sondern
konnten sogar gleich den Domherren an den Domstiften der Bischofskirchen
in eigenen Häusern wohnen. An der Spitze dieser Kollegiatstifte steht
nicht ein Abt oder Prior, sondern ein Probst. Die Stiftspröpste von
Feuchtwangen wurden in der Regel aus der Zahl der Domherren von Augsburg
genommen. Sie residierten deshalb auch in Augsburg und nicht in Feuchtwangen.
Die erste Nachricht von
einem Stift in Feuchtwangen bringt eine Urkunde von 1197, die Bischof Udalskalk
von Augsburg für das Kloster Steingaden ausstellte. In der Zeugenreihe
dieser Urkunde ist unter den Domherren von Augsburg auch ein Heinrich mit
dem Zusatz "Propst von Feuchtwangen" aufgeführt.
In
der Folgezeit häufen sich mehr und mehr die Urkunden über das
Stift. Kaiser Otto IV. stellte ihm im Jahre 1209 einen Schutzbrief aus,
dann Rudolf von Habsburg 1284 und 1289, Albrecht 1303 und Ludwig der Bayer
1323. In der Reformation wurde das Stift 1563 von den Marktgrafen von Brandenburg-Ansbach
eingezogen.
Aus der Form der Säulen
des Romanischen Kreuzganges, und zwar aus den Eckknollen der Fußplatten
schließt Schaudig, daß die Umwandlung des Klosters in ein Stift
zwischen 1100 und 1150 geschah. Er meint, den Kanonikern könne nicht
so viel am Klostergebäude gelegen haben, daß sie noch einen
so kostspieligen Neubau von Kirche und Kloster aufführten.
Ein
Chorherrenstift war dem Bischof mehr verbunden als ein Kloster, das noch
seinen Ordensoberen unterstand.5
Ein Stift konnte sich auch
freier entwickeln. Das Eigenkirchenrecht des Bischofs tritt freilich beim
Stift in den Hintergrund, da dieser nicht mehr frei über das Stiftsgut
verfügen kann. Zwischen ihn und das Stift treten als neue Herren der
Stiftspropst, der aus dem adeligen Domstift genommen wird, und der hochadelige
Stiftsvogt, der vom Bischof mit der Vogtei des Stiftes belehnt wird, und
der die Hochgerichtsbarkeit ausübt.
Wer
die Stiftsvögte in Feuchtwangen waren, ob die Vogtei erblich war oder
von Fall zu Fall verliehen wurde, können wir leider noch nicht sagen.
Im Jahre 1376 wurde Burggraf Friedrich V. von Nürnberg ,damit belehnt.
Möglicherweise waren vorher die Grafen von Öttingen die Vögte.
Auf sie weist das nach ihnen benannte Öttinger Schlößchen,
in dem wir sicherlich den Sitz des Vogtes suchen dürfen, bzw. des
Untervogtes, der mit der Ausübung der Vogteirechte beauftragt war.
Nach den öttingenschen Grenzbeschreibungen von 1315, 1419 und 1595
lief schließlich auch die Grenze zwischen den Grafschaften Öttingen
und Graisbach durch Feuchtwangen, und zwar vom Westgiebel der Stiftskirche
durch Veitsweiler (St. Ulrich) in Richtung auf Beyerberg nach Süden.6
Die Untervögte des
Stiftes stellte vermutlich jenes Rittergeschlecht, das sich nach Feuchtwangen
nannte, und das erstmals im Jahre 1109 urkundlich erwähnt wurde (Schaudig
S. 25 - 28). Dieses Ministerialengeschlecht ist bekannt durch die beiden
Hochmeister des Deutschherrenordens um 1300: Konrad und Siegfried von Feuchtwangen.
Woher dieses Geschlecht stammt, ist noch nicht geklärt.7