Feuchtwangen wird erstmals im
Jahre 817 n. Chr. genannt, und zwar als fränkisches Reichskloster.
Für dieses Jahr hatte Ludwig der Fromme einen Reichstag nach Aachen
einberufen, auf dem u. a. die Verpflichtungen der Klöster gegen das
Reich behandelt wurden. Feuchtwangen wird unter den mittelbegüterten
Klöstern aufgeführt, die nur Steuern zu leisten, aber keine Mannschaft
zu den Kriegen und Feldzügen des Königs zu stellen hatten.
Über
die Stiftung des Klosters ist nichts bekannt. Der Ortssage nach soll Karl
der Große es gegründet haben. Dagegen wenden aber die Historiker
ein, daß Karl der Große keine Klöster gestiftet habe.
Nach der Urkunde Ottos IV. von 1209 (s. Anhang) und nach der Stiftung der
Vikarie des hlg. Kaiser Karls durch Rabeno, Truchseß von Willburgstetten,
scheint sich die Ortssage schon sehr früh gebildet zu haben.
Der bekannte Kirchenhistoriker
A. Hauck bezeichnet in seiner "Kirchengeschichte Deutschlands" Feuchtwangen
als etwas junger als das benachbarte Reichskloster Ellwangen, das unter
Pippin (741 bis 768) gegründet wurde. In der 2. Auflage seiner Kirchengeschichte
gibt er an:
"Feuchtwangen
768, St. Martin"1
Im
Jahre 826 erscheint Feuchtwangen im Verbrüderungsbuch des Klosters
Reichenau im Bodensee. Diese Quelle überliefert die Namen zweier Abte:
Gosbert und Wigrat von Feuchtwangen.
Die weitere Geschichte des
Klosters ist mit dem Bistum Augsburg verbunden, in dessen nördlichster
Ecke es lag. Die Lebensgeschichte des Hl. Ulrich, Bischofs von Augsburg
(923 bis 973), berichtet, Ulrich habe die zu seinem Bistum gehörigen
Klöster, darunter Feuchtwangen, niemals als ganzes zu Lehen gegeben,
sondern nur Teile davon, und zwar gegen Übernahme der Klostervogtei.
Er selbst habe die Klöster visitiert und sich die Wahrung der Herrschaft
vorbehalten.2
Es
ist nicht bekannt, wann Feuchtwangen aus dem Besitz des Reiches an die
Augsburger Bischöfe kam. Sicher scheint aber zu sein, daß Bischof
Ulrich eine eigenherrliche Stellung über Feuchtwangen in Anspruch
nahm.
Als bischöfliches Eigenkloster
verlor Feuchtwangen seine Vorrechte als ehemaliges Reichskloster, darunter
die eigene Gerichtsbarkeit und die freie Abtwahl. Nun übte der Bischof
selbst das Recht des Abtes aus und ließ sich durch einen Prior vertreten.
Vor allem aber war er Kloster- und Gerichtsherr.
Feuchtwangen hatte damit
das gleiche Schicksal erlitten wie die anderen Reichsklöster im Frankenland.
So war Spalt zu unbekannter Zeit dem Bistum Regensburg geschenkt worden.
Karl der Große gab vor 775 Holzkirchen (b. Würzburg) dem Kloster
Fulda und vor 800 Ansbach dem Würzburger Bischof.3 Gunzenhausen kam
823 durch Ludwig den Frommen an das Reichskloster Ellwangen, Herrieden
888 durch Arnulf von Kärnten an den Bischof von Eichstätt.3
Die
zeitlich nächsten Urkunden über Feuchtwangen bilden 14 Briefe
aus der Zeit kurz vor dem Jahre 1000. Diese einzigartige Briefsammlung4
gibt sehr schätzenswerte Einblicke in die damaligen Verhältnisse.
Danach war das Kloster ziemlich
verfallen. Um ihm wieder aufzuhelfen, sandte Abt Gosbert vom Kloster Tegernsee
auf die Bitte des Augsburger Bischofs Luitold fünf Mönche nach
Feuchtwangen, darunter Wigo und Froumund, von denen die Briefe stammen.
Wigo
schreibt darin u. a., daß die weltlichen Großen der Umgebung
dem Kloster nicht freundlich gesinnt sind, daß der einzige Weiher
heimlich ausgefischt wurde und daß aufgewiegelte Leute aus Schwaben
die Klosterwiese durch ihre Rosse abweiden ließen. Ferner teilt er
mit, daß die dem Erlöser geweihte Klosterkirche keine Fenster
habe. Er bittet deshalb um Leinwand zum Verhängen der Fenster, außerdem
um Eisen für Werkzeuge und Geräte. Wir erfahren weiter, daß
es im Kloster zwei Köche gab, dann Schuhmacher, Wäscher, Bierbrauer
und einen Schmied, schließlich noch Hirten für Pferde, Rinder,
Ziegen und Schweine.
1)
Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands (II.), S. 819 und S. 581, Anm. 6.
2)
Otto Meyer: Feuchtwangen, Augsburger Eigen- Tegernseer Filialkloster, Zeitschrift
d.
Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kanon. Abt. XXVII (1938), S.
599 ff. - Ferner Steichele, Das Bistum Augsburg.
3)
Ad. Bayer, St. Gumberts Kloster und Stift in Ansbach, Würzburg 1948,
S. 55.
4)
Abgedruckt bei Steichele, Bistum Augsburg, Bd. III, S. 341. Vgl.
Erstellt
am 25.3.1999 durch Hans Ebert