Band 5
Inhaltsverzeichnis
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Zur Geschichte von Tauberschallbach ... >>

Theorie zur Frühgeschichte

Über die Gründung des Ortes Tauberschallbach gibt es keine schriftlichen Nachrichten. Es soll dennoch hier ein Versuch unternommen werden, aus der Konstellation der Grundstücke und Flächen die Entstehung des Ortes und der Höfe zu erschließen. Der Ort dürfte ursprünglich - wie andere Orte auch - mit drei Höfen  angelegt worden sein (Haus Nr. 2, 5 und 10). 20 Aus Karte 1 in der Anlage ist auch zu ersehen, daß jeder einzelne dieser drei Höfe mit Feldern in drei verschiedenen Lagen ausgestattet war. Später wurden dann diese drei Höfe geteilt: Aus Hof Nr. 2 wurden Grundstücke ausgliedert, welche mit einem vom Hof Nr. 5 abgetrennten Komplex später zum Anwesen Nr. 4 vereinigt wurden. Die vom Urhof Nr. 10 abgetrennten Grundstücke bildeten das Anwesen Nr. 9. Wann diese Teilungen erfolgt sind, kann nicht bestimmt werden; die Fusion von zwei Gütern zum Gut Nr. 4 dürfte gegen Mitte des 15. Jahrhunderts erfolgt sein; die Formulierungen in den Gültrechnungen von 1469 bis 1491 erwecken den Eindruck, daß die Zusammenlegung damals noch nicht allzu lange zurücklag.

Beim Anwesen Nr. 1 handelt es sich dem Text der Urkunde von 1416 zufolge – wie schon beschrieben – um einen aus zwei unterschiedlichen Komponenten zusammengefügten Hof.

Um 1550 wurden vom Hof Nr. 5 Flächen abgetrennt und bildeten das Anwesen Nr. 6.

Beim Blick auf die Karte 1 fällt auf, daß im Kernbereich des Ortes, welcher etwa ein auf der Spitze stehendes Dreieck darstellt, die Felder nahezu ausschließlich zu vogtbaren 21 Höfen gehören. Analogien solcher Kernbereiche finden sich auch in anderen Ortsfluren wie Rißmannschallbach oder Glashofen. Die vielleicht um das Jahr 793 22 anzusetzende Güterausstattung des Klosters Feuchtwangen aus Reichsbesitz 23 dürfte aus diesen später als „vogtbar" bezeichneten Gütern bestanden haben. Die Ortsgründung wäre somit schon in vorkarolingischer Zeit zu vermuten. Auch der Umstand, daß Haus Nr. 1 ein unvogtbarer Hof war und somit nicht zu diesen Reichsgütern zu rechnen ist, untermauert diese Vermutung 24 und läßt den Schluß zu, daß auch dieses Anwesen bereits vorkarolingischen Ursprungs ist. Es ist auch noch anzumerken, daß die kürzeste Verbindung zwischen den karolingischen Reichsklöstern Feuchtwangen und Herrieden, bzw. Ansbach, der sogenannte „Heroldsweg" oder „Herrles" nur etwa 300 Meter südlich von Tauberschallbach verläuft.

Daß bei der Grenzziehung des etwa um das Jahr 743 gegründeten Bistums Eichstätt gegen das Bistum Augsburg bereits bestehende Siedlungen eine Rolle gespielt haben, darf ebenfalls vermutet werden. Die Pfarrei Feuchtwangen, zu welcher auch Tauberschallbach gehört, verblieb beim Bistum Augsburg, während die Pfarrei Aurach, zu welcher der benachbarte Ort Steinbach ursprünglich gehörte, dem Bistum Eichstätt zugeschlagen wurde. 25 Die beiden Wälder, nämlich die kleine und die große Hardt, begleiten diese Bistumsgrenze.


20) Gabler, August: Die alamannische und fränkische Besiedlung der Hesselberglandschaft. S. 71 ff. Gabler vertritt diese Auffassung ebenfalls.
21) Diese Höfe gehörten zur Vogtei auf dem Lande und waren dem Reichsvogt unterworfen.
22) Ein Besuch von Karl dem Großen in Feuchtwangen dürfte in Zusammenhang mit dem Bau der „Fossa Carolina" bei Treuchtlingen im Jahr 793 erfolgt sein.
23) Der Sage nach soll Karl der Große das Kloster Feuchtwangen gegründet haben obwohl nach allgemeiner Forschungsansicht er kein Kloster gegründet hat. Der König wird das Kloster in Feuchtwangen vielmehr mit Reichsgrund ausgestattet, es einem Reichsvogt unterstellt und es damit zu einem Instrumentarium der Reichsverwaltung gemacht haben.
24) Hätte der Hof damals nicht bestanden, wären die Flächen wie die der anderen Höfe dem Reichsvogt unterstellt worden. Ein vogtbares Anwesen wurde nicht in ein unvogtbares umgewandelt.
25) Staatsarchiv Nürnberg. Repertorium 122 Nr. 223: Salbuch des Stifts Feuchtwangen von 1692 (I).
Erstellt: 8.3.1998 - letzte Änderung am 2.2.2000 durch Hans Ebert
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