Band 5 |
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Um den Inhalt der mittelalterlichen Urkunden und Partikulare verstehen zu können, ist es unumgänglich, sich die Geschichte der Grundstücke und Fluren zu vergegenwärtigen. Die Lage der vermuteten drei Urhöfe sowie die wahrscheinlich später erfolgten Rodungen im Blößfeld und im Gründle sind in Karte 1 dargestellt. In Karte 2 sind die Besitzverhältnisse von 1563 rekonstruiert.
Ausgangspunkt für die Erforschung der Geschichte der Flurstücke ist der Grundsteuerkataster des Jahres 1834 in Verbindung mit der Flurkarte aus dem Jahr 1833. 10 Diesem Band liegt eine neu gezeichnete Karte (Karte 3) bei, in welcher die Besitzverhältnisse 1834 farbig dargestellt werden. Im Partikular vom Jahr 1775 des Stiftsamtes Feuchtwangen 11 werden die Besitzer der einzelnen Anwesen bis ca. 1850 fortgeschrieben, somit ist die Bestimmbarkeit der Anwesen im Jahr 1775 zu erreichen. Das Salbuch von 1563 wiederum nennt den Besitzer dieses Jahres; fortgeschrieben werden darin dann die Besitzer im Zeitraum etwa zwischen 1640 und 1775. Es werden somit in nur zwei Archivalien die Besitzer im Zeitraum zwischen circa 1640 und 1850 aufgeführt. Die Gültbücher der Jahre 1565, 1571, 1585, 1600, 1601, 1608, 1637 und 1650 schließen die Lücken dazwischen. 12
Zur Identifizierung der Anwesen
vor 1563 mußte anders vorgegangen werden. In den Gültbüchern
von 1565, 1571 und 1585 werden die Abgaben der einzelnen Anwesen an das
Stiftsamt Feuchtwangen, aufgeschlüsselt für das stiftische Amt
und die einzelnen Benefizien beschrieben. Anwesen Nummer 1 hatte das Hauptrecht
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in die Kustorei, Nummer 9 mußte es in die Vikarie Praemissaria (Frühmesse
am Hochaltar) geben, die anderen vier Anwesen (Nummer 2, 4, 5 und 10) jedoch
hatten das Hauptrecht ins stiftische Amt zu geben. In den Gültrechnungen
des stiftischen Amtes aus dem 15. Jahrhunderts finden sich auch immer diese
vier Anwesen. Jedes Anwesen hatte unterschiedliche Abgaben zu leisten.
Die Angaben zu den einzelnen Anwesen in den Gültrechnungen des 15.
Jahrhunderts lassen sich somit ganz exakt bestimmten Anwesen zuordnen.