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(Chronik der Stadt Feuchtwangen) |
Stadtarchiv
Feuchtwangen - Archivbücherei I, 6
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Handschrift von 1736 (Abschrift) |
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Von gemeiner Stadt Lehengüter (Salbuch Renovatur de anno 1729 p. 393) 1. § 1 Frembdlesberg, vormals Freumadsberg genannt, sind zwei Feldlehen ohne Gebäude, worin 18 Morgen Äcker gehören. |
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Güter gehen dem Stift zu Lehen und gibt das Hospital nach Abgang eines
Lehenträgers als ein beständiges für Bestehgeld und Hauptrecht
6 1/2 Gulden fränkisch, tut rheinisch 8 Gulden, 7 1/2 Kreuzer und
reicht dem Stift 1 Gulden 52 3/4 Kreuzer Michaelisgült, worunter 25
Kreuzer für 1 Fastnachtshuhn und zwei Herbsthühner mit begriffen.
Gemelte zwei Feldlehen (Stb p. 674) hat der Rat von Anna Hoffcunzin nebst einem Gütlein zu Oberahorn gegen zwei Pfund in Spital anno 1464 erkauft. Nota: Die Fremdlesberger Lehengüter liegen auch beim Stiftsamt mit 65 Gulden Massa in der Steuer. 2. § 2 Rammerzeller Lehen (Salb. Renov. p. 399) Besteht in einem halben Hof, welcher |
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dem
Kastenamt vogtbar eigen ist, darein gehören: 12 1/2 Morgen Äcker,
2 Tagwerk Peunt, 3/4 Tagwerk einmähdige Wiesen.
Von diesem, dem Stift hier zu Lehen gehenden Halbhof muss in Veränderungsfällen 13 fl. 45 xer für genanntes Handlohn nach alten Herkommen vom Hospital gereicht werden, wie nicht weniger auch jährlich 56 1/4 xer Gült. (StB. p. 676) Ein 1/4 von diesem Halbhof haben Bürgermeister und Rat vor gar langer Zeit im Spital gehabt und genossen, um das andere 1/4 vom Halbhof haben Bürgermeister und Rat anno 1586 von Friedrich Alexander von Sekendorf, gewesen Ober- |
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hinterlassenen Witwe erkauft.
3. § 3 Heilbronner Zehnten auf zwei Gütern (Salb. Renov. p 402) Geht dem Stift auch zu Lehen und muss in Veränderungsfällen 7 fl 30 xer excl. der Amts taxmäßigen Gebühr gegeben werden. Diesen Zehnten hat der Rat (Stb p. 678) von Lienhard Freytag zu Breitenau anno 1542 für 75 Gulden fränkischer Währung erkauft. 4. § 4 Dillingische Lehengüter (Salb. Renov. p. 406) sind folgende: 1. Der Diemanhof bei Feuchtwang, |
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davon
den einen halben Teil die Stadt noch baut, der andere halbe Teil aber zur
Viehweide liegen soll, es finden sich keine Rudera, wo der Hof gestanden,
denn obschon eine hölzerne Brücke vorhanden, die man die Diemartsbrücke
nennt, welche über den Schönbach, der in den Schönweiher
läuft, geschlagen. So zeigt doch die ganze Gegend keine alte Hofstatt
an.
2.
3.
4.
5.
6.
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zu Leiperzell und geht den Fluss hinab bis an des Andreas Eberts 3 Tagwerk
Zehentwiesen, hat den Fluss nach 300 gemeiner Schritt.
Von diesen Gütern gibt der Rat in Veränderungsfällen. 5. § 5 Die Ziegelhütte (Salb. Renov. p. 455) Ist halb dem Stift und halb der Stadt lehenbar, hingegen dem Rat mit der Vogteilichkeit zugetan. Von dieser Hütte gibt die Stadt oder das Bauamt in Veränderungsfällen nach altem Herkommen für Hauptrecht und Handlohn 3 fl. 45 xer, ann von einem Brand 12 1/2 xer und jährlich 2 Quart Korn zur Gült. Die Ziegelhütte ist anno 1391 mit Hilfe |
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des
Kapitels von Bürgermeister Gartenschmidt erbaut worden.
Dieses sind also gemeiner Stadt Lehengüter, wie erstgemeldet und gehören zum Spital. 1. der Frembdlesberg, 2. der Rammerzeller Halbhof, 3. der Heilbronner Zehnten auf zwei Gütern, 4. die Dillingischen Güter. Zum Bauamt aber 5. die Ziegelhütte mit deren Dareingehör. |
Erstellt: 23.10.2005 durch Hans Ebert