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Gedenck-, Stadt- und Huth-Buch
(Chronik der Stadt Feuchtwangen)
Stadtarchiv Feuchtwangen - Archivbücherei I, 6
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Johann Georg Hermann Bärmeyer
Handschrift von 1736 (Abschrift)
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Tit. III

Wolf'sche Testaments-Untertanen (Stb p. 589)

Folgende Güter hat Ulrich Wolf anno 1545 neben anderen Verlassenschaften hausarmen Bürgern und sonst bedürftigen Leuten um die davon eingehenden Gefälle zu deren Unterhaltung anzwenden legiert.

§ 23

Kühnhardt. 

Ein Gütlein, welches jetzt Adam Hörner besitzt. Ferner ein Gütlein, so Michel Meyer inne hat.

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§ 24

Ungetsheim

Ein Gut, bewohnt Hannß Georg Schneid. Ein Gütlein, welches jetzt Hannß Wolf Kemmather besitzt.

§ 25

Zumberg. 

Ein Gut, bewohnt Joh. Michel Weydner.

Dann ein gültbares Gut zu Oberahorn, welches jetzt Hannß Heinrich Hähnlein und Mathes Schmizer possidieren.

Sonsten hat der Testator Ulrich Wolf, ein Bürger hier, über die eigentümlichen ad pias causas gewidmeten Untertanen keinen Kaufbrief, sondern nur eine Beschreibung hinterlassen, ausweis gedachten Testament, welche Beschreibung aber samt den wahren Original des Testaments in der Plünderung anno 1546 verloren

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gegangen.

Von Fronen, Fuhren und Diensten sind gedachte Testaments-Untertanen inhalt vorhandener vidimierter Kopie hochfürstlich gnädigsten Befehl de anno 1569 frei.

Tit IV

Stadthölzer (Stbuch p. 595)

§ 26

Der Kreuzschlag an Steinbach hält 14 1/2 Morgen. 

Dieses Holz ist mit dem Charhof und beiden Gütern zu Birkach, dann der kleinen Hardt anno 1538 von Seyfried Blümlein, Vogt hier, erkauft worden.

§

Die große Forll, oberhalb den Heckenweiher hinauf begriffen, 42 3/4 Morgen.

§ 27

Die kleine Forll ober Winterhalten hält 25 1/2 Morgen. 

Beide Hölzer, welche weiland Freudenberg genannt wurden, sind Eichstätter Lehen gewesen, anno 1360 hat Bischof Berchthold zu Eichstätt die Lehen-

915 schaft auf bemelten Freudenberg gegen Aufgabe des vordersten Hofs zu St. Ulrichsberg laut Pergamentbrief entlassen.

§ 28

Das Frikische Holz im Triburer Weg.

Begreift 3 Morgen. Dieses Holz ist von Michel Friken, Bürger hier, anno 1684 erkauft worden.

§ 29

Das Heiligenholz ob Leiperzell liegend hält 125 Morgen. 

Bemeltes Holz ist folgendermaßen erkauft worden: Ein Teil dieses Holzes erkaufte der Rat von Hannß Schlegel, nebst einen Hof, welchen jetzt Andreas Ebert besitzt samt den Bannwasser anno 1502.

Ein Teil dieses Holzes hat vermutlich der Rat mit dem Hornbergerischen Hof erkauft.

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20 Morgen Holz haben Bürgermeister und Rat von Georg Wolfen, Bauern zu Leiperzell (welcher in während 30jährigen Krieges-Troublen einen also starken Gült- und Geldrest aufschwellen lassen), bekommen, denn, da der angeführte Possessor den Hof verlassen und davongegangen, ist solcher Hof dem Rat heimgefallen und hat dieser das Holz für den Rest behalten und den Hof anno 1641 wieder verkauft.

Zwei Teile Holz (Stb p. 59) erkaufte der Rat von Jörg Prunner und Oßwald Müller zu Leiperzell für 45 Gulden anno 1535.

Nota: Ehe der Rat dieses Holz erkauft, war er ein gemein Holz und haben die Leiperzeller Gemeindsleute solches von Reitgard von Landa, geborene von

917 Rieden erkauft, wie solches aus einem Vertrag de anno 1485 zu ersehen.

§ 30

Die Engelhard oder große Hardt hält 55 1/2 Morgen (Stb p. 601).

Dieses Holz hat der Rat folgender Gestalten erkauft, als ein Teil von Leonhard Prenner, Schmied zu Dorfgütingen für 40 Gulden anno 1549 und ein Teil von Peter Vökler zu Rödenweiler und Michael Vökler zu Bonlanden für 37 Gulden anno 1549. Ferner von Hannß Vökler zu Neidlingen anno 1560 wieder zwei Teile, dann ein Stück Holz ist von Georg Straußen zu Steinbach gegen 1/2 Tagwerk Wiesen zwischen dem Poppenhof und Leiperzell anno 1579 ertauscht und

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fünf Klafter ewiges Holz ist von Margaretha Häfnerin zu Weinberg anno 1533 erkauft worden.

§ 31

Die kleine Hardt ob Steinbach, hält 20 1/4 Morgen (Stb. p 619). 

Dieses Holz hat der Rat von Seyfried Blümlein, Vogt hier, nebst dem Charhof, selbige Mühle und zwei Güter zu Birkach erkauft anno 1538.

§ 32

Das Koppenholz am Forst bei Dentlein hält 103 1/2 Morgen (p. 620). 

Ein Viertel von diesem Holz hat der Rat von altersher besessen, wie ein Kaufbrief in anno 1541 solches ausweist, zwei Teile an solchem Holz sind von

919 den Vöklerischen Vormündern für 102 Gulden anno 1541 und der vierte Teil bemelten Holzes ist von Leonhard Schühlein, Wirt hier, für 140 Gulden anno 1552 erkauft worden.

§ 33

Der große Weidenbusch ob Tribur (Stb p. 62) hält 94 1/2 Morgen. 

§ 34

Der kleine Weidenbusch hält 27 Morgen.

Die Weidenbüsche hat der Rat gegen das sogenannte Feldnersholz von dem Spital zu Dinkelsbühl anno 1467 eingetauscht. 

Hier ist noch zu gedenken, dass der Magistrat zu Dinkelsbühl Bürgermeistern und Rat hier die Entziehung eines ihnen anno 1467 einge-

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tauschten Holzes am Triburer Weg und wegen der usu Fruierung die Abfindung prätendiert hat, inhalt Schreibens vom 30. Aug. 1701. Es haben aber Bürgermeister und Rat hier den Dinkelsbühler Magistrat auf sein unziemliches begehren folgendergestalten abgefertigt, dass ihm die Lust nach dem entzogenen Holz weiter zu fragen, vergangen. Siehe das Antwortschreiben sub dato 2. Sept. 1701.

§ 35

Die Bürgerstöcke (Stb p. 638), welche weyland Fremdlesberg genannt worden, halten 4 1/2 Morgen.

Dieses Holz hat gemeine Stadt 147 Jahre inne gehabt. Anno 1713 aber hat das Stift auf solches unter einigen Scheingründen, als ob selbiges vor Alters dahin gehört,

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§ 36

Der große Kappenzipfel hat 21 3/8 Morgen und 

§ 37

Der kleine Kappenzipfel 5 1/2 Morgen.

Sind glaublich mit dem Schafhof Mackenhof etwa um das Jahr 1390 von Herrmann Prellen, einen Bürger zu Dinkelsbühl, erkauft worden.

Tit. V

Von gemeiner Stadt Weiher und Fischwasser

§ 38

Der Schleifweiher hält 4 2/4 Morgen

§ 39

Der Loheweiher 2 1/4 Morgen.

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§ 40

Der Rohrweiher 1 3/4 Morgen

§ 41

Der Winterhalter Weiher 3 Morgen 2/4tel.

Gemelte vier Weiher gehörten nach Uzenweiler, welches Weiler an den Ort gelegen, wo jetzt die Lohemühle liegt, ober dem Schleifweiher. Dieses Weiler verkauften die beiden Grafen von Oettingen, Ludwig genannt, an Heinrich Stumpf, Bürger zu Feuchtwang, die Jahreszahl ist in dem Kaufbrief nicht enthalten. Anno 1390 verkaufte Margaretha Stumpfin dieses Weiler an Herrn Cunrad Cunzingern, Priester hier, steht im Kaufbrief also: "alle die

923 Nuz und Recht halben, die ich zu Uzenweyler han, an Weyern, Wißmaden, Aekern, Hölzern." Und anno 1399 erkaufte der Rat dieses Uzenweiler von Hannß Kalben, Bürgern hier, anno 1441 wurde dieses Uzenweiler zerteilt und die Äcker und Wiesen zu eigenen Stücken gemacht und soche zertrümmerte Stücke wurden, wie das alte Salbüchlein ausweist, Erb genannt (1422). Die dazugehörigen Weiher und Gruben muss also der Rat für sich behalten haben, wenigstens stehen solche Weiher in gemeiner Stadt alten Salbuch de anno 1566 als eine Zugehörung zur Stadt beschrieben und die Stadt hat solche bis zu gegenwärtiger Zeit ruhig inne gehabt.
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§ 42

Der Rammerzeller oder Heckenhofer Weiher (Stb p. 662) hält 3 1/2 Morgen.

§ 43

Der Küheweiher (Stb p. 66) hält 2 Morgen. 

Ist als eine Zugehörung zur Stadt im Salbuch de anno 1566 beschrieben.

§ 44 

Der Siechweiher (p. eod) hält 2 Morgen.

Laut einer alten Abrechnung mit dem Stift ist dieser Weiher von Cunz Strattner gestiftet worden, ohne dass gemeldet steht, de quo anno, wann die Stiftung geschehen.

§ 45

Das obere Weiherlein in der Weiherlache hält 3/4 Morgen.

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§ 46

Das untere allda 1/4 Morgen

Diese Weiherlein sind anno 1548 aus Ursachen, dass in dieser Gegend eine solche Sumpfung gewesen, dass das Vieh ihre Nahrung nicht suchen könne, von der Hut genommen und zu Weihern gemacht worden, vermög eines Hutbriefes de anno 1548, Aichenzell betreffend.

§ 47

Der Hospitalweiher im Kappenzipfel hält 3 Morgen.

§ 48

Der Breitweiher 2 3/8 Morgen

§ 49

Der Hochwehrweiher 1 Morgen

§ 50

Der vierte und unterste Weiher hält 1 3/8 Morgen.

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§ 50

Eine Gruben (StB p. 663 et 664), ein Viertel haltend.

Vorstehende Weiher haben nach Ausweis des Salbuchs de anno 1566 zur Stadt gehört, nachmals sind sie verkauft worden. Anno 1702 aber hat sie der Rat von Egidio Gröninger wieder erkauft.

§ 52

Die zwei Stadtgräben, welche 5/8 Morgen halten, gehören nach Inhalt vor angezogenen Salbuchs ebenfalls der Stadt, ehedessen hat es ein Bürgermeister genossen.

Charhöfer Weiher

§ 53

Der Mühlweiher hält 8 Morgen

§ 54

Der Peuntweiher 4 1/2 Morgen

§ 55

Der Winterungsweiher 2 1/4 Morgen

§ 56

Der Tränkweiher 1 1/8 Morgen

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§ 57

Der Birkweiher 1 3/8 Morgen

§ 58

Das Holzweiherlein 1/2 Morgen

§ 59

Eine Fischgrube 

(Stb. p 666) Vorstehende Weiher und Gruben hat der Rat anno 1538 von Seyfried Blümlein, Vogt hier, nebst dem Charhof, Mühl und zwei Güter zu Birkach und einige Hölzer erkauft.

§ 60

Das obere Weiherlein in der Leiperzeller Hut unter dem Heiligenholz hält 7/8 Morgen.

§ 61

Das untere Weiherlein allda, hält 3/4 Morgen weniger 1 1/2 Ruthen.

Diese Weiherlein gehören nach Inhalt

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eines Handprotokolls de anno 1547 usque ad annum 1633 dem Rat, allermaßen daraus zu ersehen, wie solche Weiherlein nebst dem Bannwasser verliehen worden sind.

Sonsten gehören auch zur Stadt nachfolgende Fischgruben:

§ 62

Zwei bei St. Leonhard, welche mit einem Zaun eingemacht sind.

§ 63

Eine beim Lohehaus

§ 64

Eine ober dem Heckenweiher

§ 65

Eine im Freudenberg.

Folgen nun auch

Tit. VI

Bannwasser bei der Stadt

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§ 66

Das erste (Stb p. 667) 

fängt an beim Grumbach und geht bis an des Müllers zu Leiperzell Wasser, ist im Dillinger Lehen anno 1502, hat der Rat dieses Wasser nebst dem Schlegelshof von Hannßen Schlegel erkauft.

§ 67

Zweites Bannwasser 

fängt an unter der Leiperzeller Mühle und geht bis an Hannß Jacob Bauern zu Leiperzell Wasser.

§ 68

Drittes Bannwasser 

hebt an bei der Graufenmühle und geht bis an die steinerne Brücke zu Feuchtwang.

Viertes Bannwasser fängt an unter der steinernen Brücke und endet sich, wo der Schönbach in die Sulzach fällt.

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Summa: 20 Weiher, welche mit Fischen besetzt, ein Weiher wird zur Wiese genossen, zwei Stadtgräben, sieben Fischgruben und 4 Bannwasser.

Die Abgabe der Fische suche im Stadtbuch pag. 669.

Erstellt: 23.10.2005 durch Hans Ebert

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