912
Sc464 |
Tit. III
Wolf'sche Testaments-Untertanen
(Stb p. 589)
Folgende
Güter hat Ulrich Wolf anno 1545 neben anderen Verlassenschaften hausarmen
Bürgern und sonst bedürftigen Leuten um die davon eingehenden
Gefälle zu deren Unterhaltung anzwenden legiert.
§
23
Kühnhardt.
Ein
Gütlein, welches jetzt Adam Hörner besitzt. Ferner ein Gütlein,
so Michel Meyer inne hat. |
913 |
§
24
Ungetsheim.
Ein
Gut, bewohnt Hannß Georg Schneid. Ein Gütlein, welches jetzt
Hannß Wolf Kemmather besitzt.
§
25
Zumberg.
Ein
Gut, bewohnt Joh. Michel Weydner.
Dann
ein gültbares Gut zu Oberahorn, welches jetzt Hannß Heinrich
Hähnlein und Mathes Schmizer possidieren.
Sonsten
hat der Testator Ulrich Wolf, ein Bürger hier, über die eigentümlichen
ad pias causas gewidmeten Untertanen keinen Kaufbrief, sondern nur eine
Beschreibung hinterlassen, ausweis gedachten Testament, welche Beschreibung
aber samt den wahren Original des Testaments in der Plünderung anno
1546 verloren |
914
Sc465 |
gegangen.
Von
Fronen, Fuhren und Diensten sind gedachte Testaments-Untertanen inhalt
vorhandener vidimierter Kopie hochfürstlich gnädigsten Befehl
de anno 1569 frei.
Tit
IV
Stadthölzer
(Stbuch p. 595)
§
26
Der
Kreuzschlag an Steinbach hält 14 1/2 Morgen.
Dieses
Holz ist mit dem Charhof und beiden Gütern zu Birkach, dann der kleinen
Hardt anno 1538 von Seyfried Blümlein, Vogt hier, erkauft worden.
§
Die
große Forll, oberhalb den Heckenweiher hinauf begriffen, 42 3/4 Morgen.
§
27
Die
kleine Forll ober Winterhalten hält 25 1/2 Morgen.
Beide
Hölzer, welche weiland Freudenberg genannt wurden, sind Eichstätter
Lehen gewesen, anno 1360 hat Bischof Berchthold zu Eichstätt die Lehen- |
915 |
schaft
auf bemelten Freudenberg gegen Aufgabe des vordersten Hofs zu St. Ulrichsberg
laut Pergamentbrief entlassen.
§
28
Das
Frikische Holz im Triburer Weg.
Begreift
3 Morgen. Dieses Holz ist von Michel Friken, Bürger hier, anno 1684
erkauft worden.
§
29
Das
Heiligenholz ob Leiperzell liegend hält 125 Morgen.
Bemeltes
Holz ist folgendermaßen erkauft worden: Ein Teil dieses Holzes erkaufte
der Rat von Hannß Schlegel, nebst einen Hof, welchen jetzt Andreas
Ebert besitzt samt den Bannwasser anno 1502.
Ein
Teil dieses Holzes hat vermutlich der Rat mit dem Hornbergerischen Hof
erkauft. |
916
Sc466 |
20
Morgen Holz haben Bürgermeister und Rat von Georg Wolfen, Bauern zu
Leiperzell (welcher in während 30jährigen Krieges-Troublen einen
also starken Gült- und Geldrest aufschwellen lassen), bekommen, denn,
da der angeführte Possessor den Hof verlassen und davongegangen, ist
solcher Hof dem Rat heimgefallen und hat dieser das Holz für den Rest
behalten und den Hof anno 1641 wieder verkauft.
Zwei
Teile Holz (Stb p. 59) erkaufte der Rat von Jörg Prunner und Oßwald
Müller zu Leiperzell für 45 Gulden anno 1535.
Nota:
Ehe der Rat dieses Holz erkauft, war er ein gemein Holz und haben die Leiperzeller
Gemeindsleute solches von Reitgard von Landa, geborene von |
917 |
Rieden
erkauft, wie solches aus einem Vertrag de anno 1485 zu ersehen.
§
30
Die
Engelhard oder große Hardt hält 55 1/2 Morgen (Stb p. 601).
Dieses
Holz hat der Rat folgender Gestalten erkauft, als ein Teil von Leonhard
Prenner, Schmied zu Dorfgütingen für 40 Gulden anno 1549 und
ein Teil von Peter Vökler zu Rödenweiler und Michael Vökler
zu Bonlanden für 37 Gulden anno 1549. Ferner von Hannß Vökler
zu Neidlingen anno 1560 wieder zwei Teile, dann ein Stück Holz ist
von Georg Straußen zu Steinbach gegen 1/2 Tagwerk Wiesen zwischen
dem Poppenhof und Leiperzell anno 1579 ertauscht und |
918
Sc467 |
fünf
Klafter ewiges Holz ist von Margaretha Häfnerin zu Weinberg anno 1533
erkauft worden.
§
31
Die
kleine Hardt ob Steinbach, hält 20 1/4 Morgen (Stb. p 619).
Dieses
Holz hat der Rat von Seyfried Blümlein, Vogt hier, nebst dem Charhof,
selbige Mühle und zwei Güter zu Birkach erkauft anno 1538.
§
32
Das
Koppenholz am Forst bei Dentlein hält 103 1/2 Morgen (p. 620).
Ein
Viertel von diesem Holz hat der Rat von altersher besessen, wie ein Kaufbrief
in anno 1541 solches ausweist, zwei Teile an solchem Holz sind von |
919 |
den
Vöklerischen Vormündern für 102 Gulden anno 1541 und der
vierte Teil bemelten Holzes ist von Leonhard Schühlein, Wirt hier,
für 140 Gulden anno 1552 erkauft worden.
§
33
Der
große Weidenbusch ob Tribur (Stb p. 62) hält 94 1/2 Morgen.
§
34
Der
kleine Weidenbusch hält 27 Morgen.
Die
Weidenbüsche hat der Rat gegen das sogenannte Feldnersholz von dem
Spital zu Dinkelsbühl anno 1467 eingetauscht.
Hier
ist noch zu gedenken, dass der Magistrat zu Dinkelsbühl Bürgermeistern
und Rat hier die Entziehung eines ihnen anno 1467 einge- |
920
Sc468 |
tauschten
Holzes am Triburer Weg und wegen der usu Fruierung die Abfindung prätendiert
hat, inhalt Schreibens vom 30. Aug. 1701. Es haben aber Bürgermeister
und Rat hier den Dinkelsbühler Magistrat auf sein unziemliches begehren
folgendergestalten abgefertigt, dass ihm die Lust nach dem entzogenen Holz
weiter zu fragen, vergangen. Siehe das Antwortschreiben sub dato 2. Sept.
1701.
§
35
Die
Bürgerstöcke (Stb p. 638), welche weyland Fremdlesberg genannt
worden, halten 4 1/2 Morgen.
Dieses
Holz hat gemeine Stadt 147 Jahre inne gehabt. Anno 1713 aber hat das Stift
auf solches unter einigen Scheingründen, als ob selbiges vor Alters
dahin gehört, |
921 |
an
sich gezogen.
§
36
Der
große Kappenzipfel hat 21 3/8 Morgen und
§
37
Der
kleine Kappenzipfel 5 1/2 Morgen.
Sind
glaublich mit dem Schafhof Mackenhof etwa um das Jahr 1390 von Herrmann
Prellen, einen Bürger zu Dinkelsbühl, erkauft worden.
Tit.
V
Von gemeiner Stadt
Weiher und Fischwasser
§
38
Der
Schleifweiher hält 4 2/4 Morgen
§
39
Der
Loheweiher 2 1/4 Morgen.
|
922
Sc469 |
§
40
Der
Rohrweiher 1 3/4 Morgen
§
41
Der
Winterhalter Weiher 3 Morgen 2/4tel.
Gemelte
vier Weiher gehörten nach Uzenweiler, welches Weiler an den Ort gelegen,
wo jetzt die Lohemühle liegt, ober dem Schleifweiher. Dieses Weiler
verkauften die beiden Grafen von Oettingen, Ludwig genannt, an Heinrich
Stumpf, Bürger zu Feuchtwang, die Jahreszahl ist in dem Kaufbrief
nicht enthalten. Anno 1390 verkaufte Margaretha Stumpfin dieses Weiler
an Herrn Cunrad Cunzingern, Priester hier, steht im Kaufbrief also: "alle
die |
923 |
Nuz
und Recht halben, die ich zu Uzenweyler han, an Weyern, Wißmaden,
Aekern, Hölzern." Und anno 1399 erkaufte der Rat dieses Uzenweiler
von Hannß Kalben, Bürgern hier, anno 1441 wurde dieses Uzenweiler
zerteilt und die Äcker und Wiesen zu eigenen Stücken gemacht
und soche zertrümmerte Stücke wurden, wie das alte Salbüchlein
ausweist, Erb genannt (1422). Die dazugehörigen Weiher und Gruben
muss also der Rat für sich behalten haben, wenigstens stehen solche
Weiher in gemeiner Stadt alten Salbuch de anno 1566 als eine Zugehörung
zur Stadt beschrieben und die Stadt hat solche bis zu gegenwärtiger
Zeit ruhig inne gehabt. |
924
Sc470 |
§
42
Der
Rammerzeller oder Heckenhofer Weiher (Stb p. 662) hält 3 1/2 Morgen.
§
43
Der
Küheweiher (Stb p. 66) hält 2 Morgen.
Ist
als eine Zugehörung zur Stadt im Salbuch de anno 1566 beschrieben.
§
44
Der
Siechweiher (p. eod) hält 2 Morgen.
Laut
einer alten Abrechnung mit dem Stift ist dieser Weiher von Cunz Strattner
gestiftet worden, ohne dass gemeldet steht, de quo anno, wann die Stiftung
geschehen.
§
45
Das
obere Weiherlein in der Weiherlache hält 3/4 Morgen.
|
925 |
§
46
Das
untere allda 1/4 Morgen
Diese
Weiherlein sind anno 1548 aus Ursachen, dass in dieser Gegend eine solche
Sumpfung gewesen, dass das Vieh ihre Nahrung nicht suchen könne, von
der Hut genommen und zu Weihern gemacht worden, vermög eines Hutbriefes
de anno 1548, Aichenzell betreffend.
§
47
Der
Hospitalweiher im Kappenzipfel hält 3 Morgen.
§
48
Der
Breitweiher 2 3/8 Morgen
§
49
Der
Hochwehrweiher 1 Morgen
§
50
Der
vierte und unterste Weiher hält 1 3/8 Morgen.
|
926
Sc471 |
§
50
Eine
Gruben (StB p. 663 et 664), ein Viertel haltend.
Vorstehende
Weiher haben nach Ausweis des Salbuchs de anno 1566 zur Stadt gehört,
nachmals sind sie verkauft worden. Anno 1702 aber hat sie der Rat von Egidio
Gröninger wieder erkauft.
§
52
Die
zwei Stadtgräben, welche 5/8 Morgen halten, gehören nach Inhalt
vor angezogenen Salbuchs ebenfalls der Stadt, ehedessen hat es ein Bürgermeister
genossen.
Charhöfer
Weiher
§
53
Der
Mühlweiher hält 8 Morgen
§
54
Der
Peuntweiher 4 1/2 Morgen
§
55
Der
Winterungsweiher 2 1/4 Morgen
§
56
Der
Tränkweiher 1 1/8 Morgen
|
927 |
§
57
Der
Birkweiher 1 3/8 Morgen
§
58
Das
Holzweiherlein 1/2 Morgen
§
59
Eine
Fischgrube
(Stb.
p 666) Vorstehende Weiher und Gruben hat der Rat anno 1538 von Seyfried
Blümlein, Vogt hier, nebst dem Charhof, Mühl und zwei Güter
zu Birkach und einige Hölzer erkauft.
§
60
Das
obere Weiherlein in der Leiperzeller Hut unter dem Heiligenholz hält
7/8 Morgen.
§
61
Das
untere Weiherlein allda, hält 3/4 Morgen weniger 1 1/2 Ruthen.
Diese
Weiherlein gehören nach Inhalt |
928
Sc472 |
eines
Handprotokolls de anno 1547 usque ad annum 1633 dem Rat, allermaßen
daraus zu ersehen, wie solche Weiherlein nebst dem Bannwasser verliehen
worden sind.
Sonsten
gehören auch zur Stadt nachfolgende Fischgruben:
§
62
Zwei
bei St. Leonhard, welche mit einem Zaun eingemacht sind.
§
63
Eine
beim Lohehaus
§
64
Eine
ober dem Heckenweiher
§
65
Eine
im Freudenberg.
Folgen nun auch
Tit.
VI
Bannwasser bei
der Stadt
|
929 |
§
66
Das
erste (Stb p. 667)
fängt
an beim Grumbach und geht bis an des Müllers zu Leiperzell Wasser,
ist im Dillinger Lehen anno 1502, hat der Rat dieses Wasser nebst dem Schlegelshof
von Hannßen Schlegel erkauft.
§
67
Zweites
Bannwasser
fängt
an unter der Leiperzeller Mühle und geht bis an Hannß Jacob
Bauern zu Leiperzell Wasser.
§
68
Drittes
Bannwasser
hebt
an bei der Graufenmühle und geht bis an die steinerne Brücke
zu Feuchtwang.
Viertes
Bannwasser fängt an unter der steinernen Brücke und endet sich,
wo der Schönbach in die Sulzach fällt. |
930
Sc473 |
Summa:
20 Weiher, welche mit Fischen besetzt, ein Weiher wird zur Wiese genossen,
zwei Stadtgräben, sieben Fischgruben und 4 Bannwasser.
Die
Abgabe der Fische suche im Stadtbuch pag. 669. |