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(Chronik der Stadt Feuchtwangen) |
Stadtarchiv
Feuchtwangen - Archivbücherei I, 6
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Handschrift von 1736 (Abschrift) |
855 |
Von Erhaltung der Brücken § 1 Wie viele sind deren bei und um gemeine Stadt? Sieben, nämlich eine steinerne Brücke bei der Stadtmühle über die Sulzach, eine steinerne Brücke bei der Kernmühle über die Sulzach, ein steinernes Brücklein ob der Überschlag, eine kleine steinerne Brücke beim Beckenhof, wodurch der Schönbach fließt. Ein steinernes Brücklein bei Heilbronn, eine hölzerne Brücke bei Weiler am See. |
856
Sc441 |
Eine
hölzerne Brücke über den Diemanfurt.
§ 2 Wer muss diese Brücken im baulichen Stand erhalten? Die ersten sechs Stadt und Stift miteinander, die letzte aber das Stift allein, und zwar nach dem Vertrag de anno 1401 am Aftermontag vor St. Veitstag. § 3 Was hat jeder Teil an den Kosten beizutragen? Nach alter Observanz die Stadt ein Drittel, das Stift aber zwei Drittel. Jetzt will das Stift nur die Hälfte an den vorbemelten Brücken zahlen, weil die Stadt laut eines produzierten Schreibens von Bürgermeister und Rat anno ... nicht mehr als die Hälfte daran zuzahlen begehrt. |
857 |
Ist wegen Beitrgung der Brückenkosten niemals ein Streit gewesen? Ja, anno 1654 war wegen Bau- und Reparierung der Brücke bei der Überschlag, dann beim Beckenhof, bei Heilbronn und bei Weiler am See Streit und hat weder Stadt noch Stift solche bauen und reparieren wollen. § 5 Wie ist dieser Streit beigelegt worden? Gnädigste Herrschaft hat befohlen, dass die Stadt an den Kosten ein Drittel, das Stiftsamt aber zwei Drittel tragen und die Brücken im baulichen Wesen miteinander erhalten sollen. Welches anno 1655 geschehen, da die Brücken beim Beckenhof, Heilbronn und Weilersweiher repariert worden und haben |
858
Sc442 |
sich die Kosten auf 64 Gulden, 30 Kreuzer belaufen, daran das Stift die zwei Drittel mit 43 Gulden und die Stadt das übrige Drittel mit 21 Gulden 30 Kreuzer zahlt. |
Erstellt: 23.10.2005 durch Hans Ebert