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Gedenck-, Stadt- und Huth-Buch
(Chronik der Stadt Feuchtwangen)
Stadtarchiv Feuchtwangen - Archivbücherei I, 6
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Johann Georg Hermann Bärmeyer
Handschrift von 1736 (Abschrift)
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Kapitel LXV

Von den Stadtpflegern

§ 1

Wie viel hat die Stadt Pfleger?

Sieben: 1. die Wolf'sche Pflege, 2. die gestiftete Almosenpflege, 3. die Reichsalmosenpflege, 4. die Michaeliskapellenpflege, 5. die Seel- und Siechhauspflege, 6. die sonntägliche und 7. die Quartalalmosenpflege.

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§ 2

Wer hat die Wolf''sche Pflege gestiftet?

Ein Bürger hier, namens Ulrich Wolf anno 1545.

§ 3

Was gehört zu dieser Pflege?

Fünf Lehen und zwei gültbare Untertanen und an Kapitalien und Zinsausständen 6.000 etliche hundert Gulden.

Im Stadtbuch pag. 789 bis pag. 838 ist das Testament eingetragen.

§ 4

Wo sind die Stifter der gestifteten Almosenpflege zu finden?

Im Stadtbuch pagina 841.

§ 5

Wer hat die erste und letzte Stiftung bei dieser gestifteten Almosenpflege getan?

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Die erste Wolf Sturm, des Rats Bürger anno 1551 und die letzte Johann Lorenz Wünschenmeyer, Bürgermeister, anno 1721.

§ 6

Worinnen besteht dieser Pflege Vermögen?

An Kapitalien, Interesse, incl. der Restanten.

§ 7

Wer ist der Stifter der Reichsalmosenpflege?

Casimir von Sekendorf, aber der Ritter zu Kreßberg, welcher Claußen von Ehnheim entleibt. Dieser nachdem er den beiden Geschlechtern Ehnheim Lehenroth Abbitte getan, hat sich verbindlich gemacht, 1.000 fl. auszuzahlen und verordnet, das Interesse hin,

845 von hausarmen Leuten auszuteilen, um für die arme Seele des entleibten Ehnheims nach damaligen katholischen Gebrauch zu bitten. Von bemelten 1.000 fl. haben Bürgermeister und Rat hier 500 fl. wider Willen anno 1542 annehmen und verzinslich ausleihen müssen.

§ 8

Wie hoch beläuft sich dieser Pflege Vermögen?

Auf 900 fl Kapitalia und Zinsausstände.

§ 9

Auf welche Weise hat die Michaeliskapellenpflege ihren Anfang genommen?

Durch die Anlegung des Totengartens, dann nach dem anno 1532 die Contagion

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an gar vielen Orten grassierte, hiesiger Ort aber davon befreit gewesen, hat sich die hochfürstliche Regierung zu Onolzbach deswegen hierher begeben und befohlen, vielen die benachbarten, auch zum Teil in die Pfarrei eingehörigen Orte angesteckt worden, die Toten nicht mehr wie vormals vom Land in die Stadt, sondern außerhalb derselben zu begraben. Zu solcher Begräbnis mussten Bürgermeister und Rat einen Platz überlassen, wohin damals das Landvolk und nachmals, da die Pest vorbei war, auch das Stadtvolk begraben wurde und damit man sich bei den Leichbegängnissen einigermaßen vor Regen, Wind und Kälte verwahren können, ist zu dem Ende das Kirchlein
847 selbst, St. Michael genannt, anno 1619 erbaut und von den beim Bau übrig verbliebenen Vermächtnisgeldern zu erhalten und Forfführung des Kirchleins und Begräbnismauer die Pflege aufgerichtet worden.

Zur Begräbnis hat Frau Eberhardin anno 1701 noch ein Stück Peunt legiert, wodurch die Begräbnis erweitert worden.

§ 10

Wie hoch belief sich der Bau dieses Kirchleins?

Auf 1215 Gulden.

§ 11

Was für Personen haben zu diesem Bau legiert?

Personen von hohen und niederen Stand, wovon ich etliche anführen will, die anderen könne im Stadtbuch pag.

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849 nachgesehen werden. Der glorwürdigste Herr Markgraf Joachim Ernst steuerte 160 fl und das Holz dazu, Herr Oberamtmann von Goltstein 75 fl, Frau Anna von Kübringen 40 lf, item ein Gärtlein daraus erlöst worden 33 fl, Frau Agnes, weiland Balthasar Straßen seelig hinterlassenen Kloster-Verwalters zu Heilsbronn Witwe 500 fl., Bürgermeister und Rat hier stifteten die Glocken, etliche Eichen und Gerüststangen, Herr Dekan Schaller, Herr Stadtpfarrer Priester, Bürgermeister Bergmann ein Wieslein beim Linden-
849 Barbara, Caspar Löderers Witwe 50 fl. ...

§ 12

Wie hoch beliefen sich denn alle Stiftungsgelder?

Auf 1219 fl. Bei diesem Bau ist das Kirchlein zu Sankt Leonhard abgebrochen und mit selbigem Steinwerk das Totenkirchlein aufgeführt worden.

Anno 1624 ist nach vollbrachten Bau übrig verblieben: 37 Gulden, 1 Ort, 14 Pfennige. Jetzt besteht dieser Pflege Vermögen auf 2.234 fl. 12 xer, 3 d. An Kapitalien und ausständigen Interessegeldern.

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§ 13

Was hat diese Pflege außer dem noch?

Ein Wieslein beim Lindenberg.

§ 14

Wann und von wem ist die Seel- und Siechhauspflege gestiftet worden?

Man hat von beiden keine Nachricht. Dieses aber weiß man, dass solche Pflege schon etliche 100 Jahre alt sei, so aus einer von Herrn Krepser in anno 1431 geführten Klage vor dem Stadtgericht wider die damalige Seelfrau um 24 Heller Zins erhellt.

§ 15

Wie hoch beläuft sich das Vermögen dieser Pflege?

Auf 549 fl 35 xer - d pro anno 1736. An Kapitalien und ausständigen Zinsen

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§ 16

Was hat diese Pflege sonst noch für Adpertinentien?

Nichts als ein Haus, worinnen die lahmen und gebrechlichen Menschen ihren Aufenthalt haben.

§ 17

Wann hat die sonntägliche Almosenpflege ihren Anfang genommen?

Kurz vor oder nach dem Einzug des Stifts von Herrn Markgrafen Georg geschehen.

§ 18

Worinnen bestht das Vermögen dieser Pflege?

An Kapitalien und ausständigen Interessegeldern.

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§ 19

Wann hat die Quartalalmosenpflege ihren Anfang genommen?

Gleichfalls erst nach dem Einzug des Stifts von Herrn Markgraf Georg geschehen.

§ 20

Worinnen besteht dieser Pflege Vermögen?

An Kapitalien und rückständigen Interessegeldern.

§ 21

Sind die Pflegen wegen der ausgeliehenen Kapitalien versichert?

Ja, mit Unterpfänden nach in Händen habenden Obligationen und sind auch die Debitores mehrenteils solvendo.

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§ 22

Wer bekommt die Zinsen von den Kapitalien?

Sie werden mit gewisser Maße nach Erkenntnis eines Oberamtmanns, Dekans, Kastners und Amtsbürgermeisters auf hausarme Leute ausgespendet, auch einige Bediente davon besoldet.

Bei der Ulrich Wolf'schen Pflege hat es darinnen einen Absatz, denn die Freunde des Testatoris, wenn sie heiraten oder bedürftig sind, genießen auch die milde Stiftung.

§ 23

Wo und von wem werden die Pflegrechnungen abgehört?

Auf dem Rathaus vom Oberamtmann, Kastner und Amtsbürgermeister, auch von solchen unterschrieben. Bei Abhörung der Pflegrechnungen hat ein Dekan den Beisitz und unterschreibt auch selbige, ausgenommen mit der Wolf' schen

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Testamentspflege hat er nichts zu tun.

§ 24

Was ist von der Johannispflege zu wissen erforderlich?

Das die Rechnung bei der Stadtschreiberei gefertigt und beim Verwalteramt durch Dekan, Verwalter, zwei Kaplänen abgehört und unterschrieben wird, dabei haben auch die drei lateinischen Schuldiener neben dem Stadtschreiber den Beisitz.

Über die Pflege werden vom Dekan und Verwalter zwei Pfleger gesetzt, davon einer aus dem Rat, der andere aber aus der Bauernschaft genommen wird.

Nach einem zwischen dem Stift und der Stadt in anno 1464 aufgerichteten Vertrag ist das Stiftsamt schuldig, einen

855 aus der Rats Mitte zum Pfleger zu nehmen.

Erstellt: 23.10.2005 durch Hans Ebert

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