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(Chronik der Stadt Feuchtwangen) |
Stadtarchiv
Feuchtwangen - Archivbücherei I, 6
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Handschrift von 1736 (Abschrift) |
776
Sc401 |
§ 40 Was ist von solchen bewusst? Dass Bürgermeister und Rat von einer jeden Herdstatt in bürgerlichen Häusern nach der a tempore immemoriali wohlhergebrachten Observanz 37 1/2 xer allein einzuziehen berechtigt und dass der Ertrg pro nunc von 204 Herdstätten in 124 fl. 22 1/2 xer nach Abzug der Gebühren besteht und jährlich zu Mich. eingebracht wird. |
Erstellt: 22.10.2005 durch Hans Ebert