Übersicht Archivalien >> |
(Chronik der Stadt Feuchtwangen) |
Stadtarchiv
Feuchtwangen - Archivbücherei I, 6
|
Inhaltsverzeichnis >> |
Handschrift von 1736 (Abschrift) |
749 |
Vogteilichkeit auf den Ratsgütern |
750
Sc388 |
Auf wie vielen Höfen, Mühlen und Gütern haben Bürgermeister und Rat die Vogteilichkeit? Nach Ausweis des Stadtbuchs von pag. 81 bis 85 auf 7 Höfen, 5 Mühlen, 27 Gütern. Woselbst auch die Orte und wer die dermalige Possessores sind, specifice gemeldet stehen. § 11 Wie und welcher Gestalt können ermelte Bürgermeister und Rat erweisen, dass sie auf vorstehenden Höfen, Mühlen |
751 |
Sie beweisen solches aus den Kaufbriefen zum Teil, in welchen die Worte stehen: "Mit allen Obrigkeiten, Herrlichekiten und Gerechtigkeiten, mit Besetzen, Entsetzen, Fronen, Diensten und Bußen. Und aus zweyen Gült verzins mussen de ao. 1617, darinnen die Formalia befindlich: "uf all obgemelte unvogtbare Hof, Mühlen und Güther mit Alters hergebrachter Vogtheyl. Obrig- und Potmäßigkeit auch dahero gebührende Buß und Frevel, neben denen Inventuren und Vormundschaften und andern Gerechtsamen." Dann aus den mit den Untertanen |
752
Sc389 |
aufgerichten
Vererbbriefen, darinnen die Worte enthalten: "Unsern Herrn getreu und gewähr
seyn, auch von ihnen und sonst nirgend Recht geben und nehmen ...".
§ 12 Haben auf den Ratsgütern innter Ettern Bürgermeister und Rat auch Frevelstrafen wirklich abgewandelt und solche eingezogen? Ja, sehr viele, wie dann solche im Stadtbuch von pag. 86 bis 92 von anno 1606 an bis 1727 allegiert sind. § 13 Haben Bürgermeister und Rat auch auf ihren Gütern die Inventuren, Schuldausteilungen, |
753 |
Ja, wie dann im Stadtbuch pag. 92 von Jahren zu Jahren alle actus possessorios angeführt sind. § 14 Wer hat auf den Ratsgütern die Steuer? Gnädigste hohe Herrschaft. § 15 Wer hat die Nachsteuer auf den Ratsgütern? Bürgermeister und Rat allein § 16 Sind die Ratsuntertanen auch in Schlägereien und anderen Fällen zur Stallung begehrt worden? |
754
Sc390 |
Ja,
und zwar von dem Vogt Priester, Stadelmann, Verwalter Klingler und von
den benachbarten Beamten ebenfalls.
§ 17 Ist man aber diesfalls noch in der Possession? Ja, ohne Widerspruch und wird vom Jurisdictionalamt selbst die Stallung gesucht. |
Erstellt: 22.10.2005 durch Hans Ebert