Übersicht Archivalien >> |
(Chronik der Stadt Feuchtwangen) |
Stadtarchiv
Feuchtwangen - Archivbücherei I, 6
|
Inhaltsverzeichnis >> |
Handschrift von 1736 (Abschrift) |
60
Sc044 |
Von der Bekehrung der Deutschen, unseren Vorfahren zum christlichen Glauben, dann von dem Bis- |
61 |
§ 1 Zu welcher Zeit sind die alten Deutschen, unsere Vorfahren, der Orte herum von dem Heidentum zum christlichen Glauben bekehrt worden? Es ist zwar schon zu Anfang des 4. Jahrhunderts zu Augsburg die christliche Lehre gepredigt worden, weil man von dort aus nähere Kommunikation mit den Römern gehabt, selbige auch darinnen eine starke Besatzung, die dritte Legion, stetig gehalten, so ist doch solche in unserer Gegend etliche hundert Jahre später eingeführt worden, weil man von den Römern weiter entfernt gewesen, folglich mit solchen keine so genaue Kommunika- |
62
Sc045 |
tion
gehabt, wie die Augsburger, andernteils das deutsche Volk damals noch ziemlich
abgöttisch, unbändig, abergläubisch. Wenigstens war anno
720 nach Christi Geburt in Bekehrung der heidnischen Deutschen zum Christentum
noch nicht viel ausgerichtet, indem damals noch der zehnte Teil der Deutschen
über den Rhein herüber kaum Christen gewesen und ging selbige
Zeit in Glaubenssachen alles sehr konfus zu, dann obwohl einige die christlichen
Zeremonien angenommen, so dienten sie doch damit ihren Abgöttern,
andere ehrten Christentum neben ihrer Abgötterei, wenige waren darunter
rechte Christen.
Anno 742 hat Carolusmanus, der Frankenkönig, ein Concilium in Gallien gehalten, in welchem Bonifacius praesidierte, darinnen war beratschlagt, |
63 | wie
das gefallene Christentum in Deutschland recht aufgerichtet werden solle,
dem damalig in Flor gebrachten Benediktinerorden wurden acht Regeln zu
halten streng geboten.
Wer einer heidnischen Observanz nachfolgte, wurde um 8 Schilling gestraft, kein Knecht oder Magd durfte keinem Heiden dienen, noch weniger Christen ihre Dienstboten an den Heiden verkaufen. Carolomanus gab Bonifacio Geleits Brief und Siegel an alle Fürsten, Bischöfe, Grafen und Herren, was er allenthalben ehrlich gehalten in seinen Dienst sicher geleitet, kein Leid zugefügt, niemand Widerstand tun und so er Beistand nötig, an die Hand gegangen werden solle. Papst Zacharias machte ihn hernach zum Erzbischof zu Mainz und übergab ihm |
64
Sc046 |
Köln
zur Hauptstadt seines Bistums. Es überlebte dieser Deutsche Apostel
Bonifacius 4 Päpste, nachdem er 30 Jahre den Deutschen gepredigt und
in Friesland kam, war er von den Heiden erschlagen. vide Nanclerus. Anno
750 war im Lande Bayern nur ein einziger Prediger mit Namen Unulo, den
der Deutschen Apostel Bonifacius hernachmals erst ordiniert. Franckens
Chronica de ao. 1538. Von fol. LXVIII bis LXIX.
Woraus zu schließen, dass von selbiger Zeit an, nämlich 750 bis auf Caroli M. Zeit der zuvor angefangene christliche Glaube sonach die wenigsten unserer heidnischen deutschen Vorfahren noch angenommen gehabt, erst vollends gar zur Bekehrung gebracht worden, folglich das Werk langsam von statten gegangen sei, damit es nun auch Bestand haben möge, hat Carolus |
65 | Magnus
aller Orten in Deutschland Stifte und Klöster aufrichten lassen, und
den Geistlichen darinnen die Zehenten von den Feldungen zum Unterhalt gegeben
und verordnet, welche dem gemeinen Volk die christliche Lehre und Predigten
und die Kinder zur Information und Beibringung des christlichen Glaubens
anweisen müssen, von den folgenden karolingischen Kaisern, sonderlich
Ludovicus Pius und den sächsischen Kaisern sind die Klöster und
Stifte noch weiter mit Waldungen, Weihern und einträglichen Gefällen
reichlich begabt worden.
§ 2 Wem und durch wen ist das Bistum Augsburg gestiftet worden und wie folgen die Bischöfe aufeinander? Die christliche Lehre ist in der alten berühmten Stadt Augsburg gar frühzeitig von Bischof Narciso, welcher von anno 284 bis 304 und als im 3. Jahrhundert gepredigt worden. Sozimus war ihr erster Bischof der Ver- |
66
Sc047 |
walter
des Bistums 18 Jahre. Er war unter dem Schutz Herzog Sigberti, Königs
Dagoberti Sohn, starb anno 608.
Berwolfus, der zweite starb anno 614. Dagobertus, der dritte gest. 630. Mamo, der vierte gest. 649 Sicho, der fünfte, regierte 18 Jahre, gest. 667 Brico, ein Graf von Bregenz anno 687. Anno 710 war zu Augsburg auf Befehl Pipini der Franzoier König, von Bonifacio Erzbischof zu Mainz ein Synodum gehalten. Nachdem kam Zeißo, gest. 708. Marcomanus, gest. 738. Anno 782 St. Wicterpus Abt zu Ellwang, hat 16 Jahre regiert zur Zeit, als Carolus Magnus das Herzogtum Bay- |
67 | ern
bekriegt, gest. anno 755.
Tosso, Pfarrer zu Waldhofen, gest. anno 768. St. Simpert, ein Mönch von Murbach, des großen Kaisers Karls Schwester Sohn, er stand dem Bistum 30 Jahre vor, gest. 818. Der zwölfte Bischof war Hanto, ein Graf von Andechs, gest. 864. Anno 839 Neodeganus, Abt zu Uttenbauer, gest. 869. Der 14. Bischof war Udalmanus, ein Schwabe, gest. 876. Abt Wicherus von Uttenbauer, der Helvetier Apostel, gest. 887. Lauto, gest. 887. Anno 878 St. Adelberti, ein Graf von Dillingen, der 17., ein Mönch von Ellwangen, gest. 909. |
68
Sc048 |
Hildenius,
gest. 923.
Graf Hugwald von Dillingen, von dem Geschlecht der Grafen von Kyburg, + 973. Heinricus, Graf von Geißenhausen, gest. 981. Etychus, Graf von Altdorf, gest. 988. Luitoldus, gest. 996. Gebhardus, Graf von Ammertal, gest. 1000. Eberhard, vulgo Eppo, gest. 1047. Heinrich, Bischof, gest. 1064. Impricus, Graf zu Leiningen, gest. 1077 Wigholdus, gest. 1089 Sigfried der zweite von Dornberg, gest. 1096 |
69 | Hermannus,
Graf von Wittelsbach, gest. 1133
Herdwigus, Freiherr von Lierheim, gest. 1184. Graf Hermann von Wittelsbach, aus Bayerland Walterus, Pfalzgraf zu Tübingen, resigniert 1153. Georg Conrad von Böll und Lüzelstein, gest. anno 1167. Hertovichus von Lierheim, gest. anno 1184. Graf Udalchus von Eschenlohe anno 1202. Siegfriedus von Rechenberg, gest. anno 1227. Siboto, Freiherr von Gundelfingen resigniert anno 1252. Hartmannus, Graf von Dillingen, der 40t.Bischof, er war der letzte von den Grafen und gab seine Grafschaft an das Bistum |
70
Sc049 |
gest.
anno 1286.
Sigfridus von Ellrichshausen, gest. anno 1288 Wolfart von Rode anno 1300. Degenhardus von Helfenstein, Freiherr zu Heidenheim, gest. 1307. Ao. 1312 Friedrich Späth, ein Freiherr von Vohingen, gest. 1330. Udalaricus von Schöneck anno 1336. Heinrich III. von Schöneck, sein Bruder dankt ab anno 1348. Herr Manquart von Landeck resig. anno 1368. Ao. 1361 Walther von Hochschliz starb anno 1369. Johannes Schadland, ein Prediger Mönch, resig. anno 1372. Burckard von Ellersbach, gest. anno 1404. Graf Eberhard von Kirchberg, gest. 1411. Anshelm von Memmingen Fridericus von Grafeneck von 1412 - 1420. Johannes II. von Werdenberg, gest. anno 1486. |
71 | Graf
Friedrich von Hohenzollern der 50. Bischof anno 1486, gest. anno 1505.
Heinrich von Lichtenau, gest. 1507 Christoph von Stadion, unter ihm war der Bauernaufruhr anno 1524 und 1525, der evangelischen Religion halben zog er von Augsburg weg, gest. 1543. Anno 1543 Otto Freiherr von Walburg, gest. 1573. Johann Egolfus von Knöringen, gest. 1575. Marquardus, der andere von Berg, von anno 1575 bis 1591. Otto von Gemmingen von 1591 bis 1598. Heinricus von Knöringen bis 1646. Sigismundus Franciscus Erzherzog von Österreich resig. ao. 1665. Jahann Christoph Freiherr von Freyberg starb ao. 1698. Alexander Sigmund Pfalzgraf von Neuburg, gest. 1736. vid. Ißelins Baßlisches Lexicon 306 Münst. verbesserte Cosmographie ao. 1614 pag. |
72
Sc050 |
In was für ein Bistum gehörte ehemals das Feuchtwanger Stift oder Kloster. Das Feuchtwanger Benediktinerkloster und nachmaliges Kanonikatstift gehörte anfangs zu dem Bistum Augsburg von anno 810 an, da die Stiftung angefangen und nachmals, als es in ein weltliches Stift verwandelt worden, welches etwa um das Jahr 1197 unter Kaiser Otto IV. mag geschehen sein, auch hernach bis 1445 mit allen geistlichen Juribus 635 Jahre unter den Geistlichen Gehorsam als so lang das Feuchtwanger Stift unter dem Bistum Augsburg gestanden, neben dem 1446 weggefallenen Jur. praes. und die übrigen geistlichen Jura nachmalen bis auf die erfolgte Reformation geblieben. Inner selbiger Zeit die Capitula- |
73 | res
und geistlichen Personen des Stifts in entstandenen Streitigkeiten vor
einem Bischof zu Augsburg Recht nehmen müssen und dorten belangt werden
könnten, wie sich dann die Stiftspersonen in entstandenen Streitigkeiten
zwischen der Stadt und ihnen sonderlich in der Ehehaft anno 1484 und in
dem vom Rat an sie gesuchten bürgerlichen Mitleiden anno 1528 allezeit
darauf berufen.
§ 4 Wie gefiel dieses dem damaligen Landesherrn, Herrn Markgraf Albrecht, Kurfürst zu Brandenburg, dass das hiesige Stift unter eines auswärtigen Herrn Gehorsam und in Ge- und Verbot stehen solle? Besagten glorwürdigsten Kur- und Fürsten Herrn Markgraf Albrecht zu |
74
Sc051 |
Brandenburg
stünde dieses freilich nicht an, dass ein auswärtiger Herr über
das in seiner Jurisdiction liegende Stift in entstandenen Streitigkeiten
mit den benachbarten als unter den Kanoniener und Vikariern entstandenen
Irrungen zu sprechen und in begebenden Fällen die Dekanat-Chorherren
und Vikarier stellen zu präsentieren, zu kommen solle. Langte deswegen
bei dem heiligen Vater, Papst Eugenio IV. um das ins Patronat des Feuchtwanger
Stifts an, dass sie nach Abgang erledigter Personen im Stift einem Dekan,
Chorherrn und Vikarier zu investieren Macht haben sollen.
§ 5 Wenn erhielten dieselbe das jus patronatus des Stifts Feuchtwang? Anno 1446 von besagtem Papst Eugenio IV. und zwar um dessen Gottesfurcht und jederzeit bezeigten Gehorsam gegen den päpstlichen Stuhl, die Konfirmation be- |
75 | hielten
sich ihre päpstliche Heiligkeit bevor und war ihm das jus patronatus
erblich übergeben, welches von Papst Pio II. anno 1459 konfirmiert
worden. Dieses Recht kam auf Herrn Markgraf Friedrich und Sigmund, Gebrüder,
Herrn Markgrafen Casimir und Georg und von dem auf den Herrn Sohn Markgraf
Georg Friedrich, der das Stift anno 1563 christlich reformiert, selbiges
eingezogen und den evangelischen Gottesdienst darinnen eingeführt.
§ 6 Wie ließ sich das Bistum Augsburg das vom päpstlichen Stuhl erlangte Patronatsrecht des Herrn Markgraf Albrecht gefallen? Gar schlecht, denn als hochgedachter Markgraf Albrecht anno 1465 Carolum von Sekendorf nach tödlichem Abgang des vorigen Dekans mit der Probstei belehnte, hat das |
76
Sc052 |
hiesige
Stift durch Vorschub Heinrich Truchsess de Höffingen, Probst zu Augsburg,
einen anderen erwählt.
§ 7 Wie wurde am päpstlichen Stuhl solch widerrechtliches Besinnen des Probsts zu Augsburg und eines Kapitels hier aufgenommen? Es war dem Probst und Kapitel solches Unternehmen verwiesen und danieder gelegt, dagegen Carl von Sekendorf verordnet und konfirmiert. Was sich der Investitur halben zwischen Paul Köhler und Georgen von Schaumburg und anderen mehr für Differenzen geäußert, die aber alle gehoben und in Faveur der Herrn Markgrafen am päpstlichen Stuhl gesprochen worden, das kam pag. ... unter seinen Ort in mehreren vor. § 8 Wann hat das Bistum Augsburg |
77 |
In währender Reformation und hernach anno 1552 durch den Passauischen Vertrag und erfolgtem Einzug des Stifts durch Herrn Markgraf Georg Friedrich anno 1562, da der katholische Gottesdienst abgetan worden, sind alle geistlichen Rechte mit abgefallen. § 9 Kam dem Bistum Augsburg nachmals keine Begierde an, das hiesige Stift mit katholischer Geistlichkeit ersetzt zu sehen, um seine vormals gehabte jura wieder exerzieren zu können? Ja, anno 1628, als es auf Seiten der Protestanten nicht am Besten aussah, da nicht nur allein der Kurfürst in Sachsen, sondern auch der Köning in Dänemark von den Kaiserlichen geschlagen worden, bediente |
78
Sc053 |
sich der Kaiser Ferdinand II. als Sieger seiner Macht und gab das Restitutions-Edikt heraus, nach welchem unter vormundschaftlicher Regierung auch auf des damaligen Bischofs zu Augsburg bei dem Kaiser geschehenen Klage die Wiedereinräumung und Besetzung des Stifts mit katholischen Geistlichen nachdrücklich begehrt worden. Diesem Ansinnen wurde vermög einer Deduktion mit sattsamen Gründen wiederlegt, der Schweden Ankunft aber und deren siegreiche Waffen in Deutschland haben der Sache einen ganz anderen Ausschlag und die völlige Ruhe in Religionssachen durch den westfälischen Frieden anno 1648 gegeben, da dergleichen Forderung nicht mehr bis zu gegenwärtiger Zeit geschehen, es hat demnach das Bistum Augsburg weder in geistlichen noch in weltlichen Sachen an das hiesige Stift nichts zu suchen. Bei der Stadt Feucht- |
79 | wang
und zu deren Hospital hat es einige Lehengüter, deren Lager und Adpertinentien
dann die Lehensgebühr so davon in Veränderungsfällen gegeben
werden müssen, sind pag. ... ausführlich gemeldet, dann hat dasselbige
noch einige Lehengüter, die sowohl Bürgern als Bauern besitzen,
welche zur hochfürstlichen Landschaft steuerbar, werden die Becherlehen
genannt, die ebenfalls zu Fällen bestanden und die Lehen und Kanzleigebühren
nach Erhebung eines Lehenbriefs gegeben werden müssen.
Wie die Lehenherrlichkeit dieser Güter dem Bistum Augsburg zugefallen, davon hat man keine umständliche Nachricht, indessen sind vom 14. Jahrhundert an bis auf gegenwärtige Zeit die Lehensgebühr davon gereicht und die Lehensbriefe vom Lehenhof Dillingen noch kurze Jahre erteilt worden. |
80
Sc054 |
Glaublich ist, dass diese Lehen auf den pag. ... angeführten Gütern gar bald an das Bistum Augsburg gekommen, etwa im 12. und 13. Jahrhundert und also in der Zeit des finsteren Papsttums, als das Faustrecht und die Befehdungen überzog, Einfallraub und Abnahme in größtem Schwang gegangen, da einer von Adel des andern Untertanen überfallen, ein Herr dem anderen mit Krieg überzogen und die Geringeren von den Mächtigeren gewaltig gedrückt worden, haben die Besitzer der Güter solcher Überlast und Bedrängnis halben bei Bischöfen, Fürsten, Grafen und anderen Schutz gesucht und ihre Güter zu Lehen aufgetragen, davor auch zur Erkenntnis in Besteh- und Veränderungsfällen zu Leistung eines gewissen Geldquanti verstanden habe. Im 16. Jahrhundert wurden vom Dillingischen Lehenhof in Kriegszeiten Ritterdienste |
81 | zu leisten befohlen, vielen aber diese Güter von keiner Importanz, sondern bloße einzelne bürgerliche Feldstücke, die keine Ritterdienste zu leisten ertragen, dergleichen Dienste zuvor auch niemals begehrt, weniger geleistet worden, so war solchem Ansinnen sowohl von hochfürstlicher Regierung als Bürgermeister und Rat kräftig widersprochen und in solch unziemliches Begehren nicht gewilligt. vid. Dillingische Lehen Acta. |
Erstellt: 12.10.2005 durch Hans Ebert