Anton Steichele - Das Bisthum Augsburg
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2. Pf. Aufkirchen.

Patr. Der Deutsche Orden (die Commenthurei Oettingen).

Aufkirchen, ein Markt mit 470 S. (darunter 7 in die Pfarrei Hausen, Kap. Wallerstein, eingepfarrte Katholiken), ehemals fürstlich Öttingischer Landeshoheit, liegt im Landgerichte Wasser-Trühdingen, im Bezirks-Amte Dinkelsbühel, 2 St. westl. von Wasser-Trühdingen, auf einer Anhöhe über dem linken Werniz-Ufer, nahe der Einmündung der Sulzach in diesen Fluß.

Den Ort Aufkirchen nennt als ein Städtlein oder einen festen Flecken (burgum) das erste Mal jene Urkunde Kaiser Friedrich’s I. vom 23. Mai 1188, durch welche der Kaiser für Berengaria von Castilien, die Braut seines Sohnes Kunrat, Herzogs von Rotenburg (an der Tauber), Staufische Güter im Herzogthume Rotenburg als Morgengabe verschreibt; denn unter ihnen steht auch burgum Vfkirchin cum pertinentiis1). Am 5. Febr. 1209 weilt König Otto IV. auf seinem Zuge nach Italien in Aufkirchen.2)

König Kunrat IV. aus dem Staufischen Geschlechte verpfändete am 7. Okt. 1251 mehrere Besitzungen seines Hauses und des Reiches, nämlich die Städte Dinkelsbühel und Horburg, die Schirmvogtei über Kloster Roth und den Zehenten von Aufkirchen (decimam in Vfkirch) für 1500 Mark Silbers an den Grafen Ludwig von Öettingen3). Um diese Zeit befand sich zu Aufkirchen eine kaiserliche Zollstätte4) und ein Pfleg-Amt, dessen Geschäfte ein Pfleger oder Ammann (officiatus, minister) besorgte5). Auch ein Geschlecht niederen Adels, welches wahrscheinlich Lehen vom Reiche genoß, saß damals im Orte; ein Heinricus de V°fkirchen ist am 11. März 1260 Zeuge bei Übergabe eines Gutes zu Furhenau (Fürnheim) an Kloster Kaifersheim6).

Aufkirchen selbst hatte den Rang einer Stadt7), ihre Reichsfreiheit war jedoch nicht von langer Dauer; denn bereits war Burggraf Friedrich von Nürnberg in den pfandweisen Besitz von Aufkirchen gelangt; am 5. Mai 1295 aber verpfändete König Adolf die kaiserlichen Schultheißen-Ämter (scultetatus officia) in Dinkelsbühel, weißenburg, Aufkirche, Bopfingen und Horburg, wie dieselben Burggraf Friedrich von Nürnberg bisher besessen, für 1500 Pfund Heller an den Grafen Ludwig von Öttingen8). Zur Zeit Kaiser Ludwig’s war Aufkirchen vom Reiche zwar eingelöst worden; derselbe Kaiser verpfändete aber am 6. Mai 1334 „den margt ze Vfkirchen“ neuerdings für drei Tausend Pfund Heller an den Grafen Lduwig den ältern von Öttingen9). Die alte Pfandschaftssumme auf „den markt zu Vfkirchen“ erhöhte Kaiser Karl IV. am 6. Jan. 1367 um dritthalb Tausend Pfund Heller10) und schlug am 9. Aug. 173 noch zwei Tausend Gulden dazu11). Die Pfandschaft wurde vom Reiche nicht mehr eingelöst; daher blieb Aufkirchen fortan bis in die neue Zeit unter der Landeshoheit und Gerichtsbarkeit der Grafen und Fürsten von Öttingen.

Der Kirchensatz (jus patronatus) von Aufkirchen stand in alter Zeit gleichfalls beim Reiche und wurde von den Kaisern zu Lehen gegeben. Im J. 1324 finden wir im Genusse dieses reichslehenbaren Kirchensatzes zu einem Theile die Grafen von Öttingen, zum andern die Edeln von Hornburg. Am 29. Okt. 1323 verkaufte aber Adelheid, Heinrich’s von Hornburg Wittwe, mit ihren Söhnen Heinrich und Friedrich die halben Kirchensätze von Aufkirchen und von Kemnaten für hundert neun und zwanzig Pfund Heller an Sifrid von Buerberg (Beuerberg). Dieser schenkte am 11. Nov. 1326 seine Rechte „an der vogtey vnd an dem kirchensatz ze Vfkirchen der dorzv gehöret“ an das Deutsche Haus zu Öttingen, nachdem die Brüder Heinrich, Engelhart und Friedrich von Hornburg am 6. Nov. 1326 zu Gunsten desselben Hauses auf die Rechte, welche sie an den genannten Kirchensatz und an die Vogtei haben könnten, verzichtet hatten12). Auch Graf Ludwig der ältere von Öttingen übergab seinen reichslehenbaren Antheil an diesem Kirchensatze dem Commenthur und den Brüdern des Deutschen Hauses zu Öttingen. Durch eine zu Wird (Donauwörth) am 4. Dec. 1326 ausgestellte Urkunde eignete nun Kaiser Ludwig den vom Reiche lehenbaren Kirchensatz zu Aufkirchen dem genannten Deutschen Hause, wie ihn Graf Ludwig von Öttingen und die Hornburg’schen Brüder an dasselbe gegeben hatten (jus patronatus parochie in Aufkirchen Augustensis diocesis, donatum per Ludovicum comitem de Oting seniorem, et Hermannum, Heinricum et Engelhardum fratres de Hornburch, quod in feodum habuerunt ab imperio13). Das Patronat-Recht von Aufkirchen blieb nun fortan bei der Deutschordens-Commenthurei Öttingen, welche geschehen lassen mußte, daß der Landesherr, Graf Ludwig XVI. von Öttingen, im Jahre 1558 den Markt Aufkirchen mit seinen Öttingischen Zugehörungen dem Protestantismus zuführte, nachdem Markgraf Georg von Brandenburg-Onoldsbach in Bezug auf die Onoldsbachischen Filial-Orte der Pfarrei Dieses schon mehrere Jahre vorher gethan hatte.

Die Pfarrkirche von Aufkirchen stammt, wie sie noch gegenwärtig vor Augen steht, ganz aus katholischer Zeit. Dieselbe, ehedem wahrscheinlich der heil. Maria geweiht, liegt auf einer Anhöhe mitten im Orte und trägt durchweg den gothischen Baustyl. Sie wurde, wie sie jetzt steht, wahrscheinlich im Jahre 1514 neu gebaut; denn außen in der Höhe der Südwand trägt ein Stein diese Jahreszahl. Dem Langhause ist an der Südseite auf eine die Symmetrie störende Weise ein Seitenschiff angebaut, während an der Nordseite ein solches fehlt; eine Pfeilerreihe mit spitzgewölbten Bogen verbindet jenes Seitenschiff mit dem Hauptschiffe. Der Chor läuft mit dem Langhause in Höhe und Breite ganz gleich, hat gothische, dreigetheilte Fenster und außen schöne, starke Streben; auch das Langhaus, dessen Fenster ihre gothische Form nicht rein bewahrt haben, wird an der Nordseite durch Streben gestützt, die auf der Südseite, wo das Seitenschiff angebaut ist, fehlen. Das ganze Kirchengebäude ist aus glattbehauenen Steinen aufgeführt; ebenso der gleichzeitig gebaute massive Thurm, welchem im J. 1697 ein Achteckbau mit Kuppel aufgesetzt wurde. In ihm hängen drei Glocken aus dem 18. Jahrhunderte.

Im J. 1382 stiftete die Gemeinde Aufkirchen in ihre Pfarrkirche eine Frühmesse (Urk. in München), deren Präsentations-Recht dem Deutschen Hause zu Öttingen als dem Patron der Pfarrkirche zustand. Weitere Nachrichten über dieses Beneficium fehlen; bei Einführung des Protestantismus in Aufkirchen ging es wahrscheinlich in der Pfarrpfründe auf.

Aufkirchen ist ohne Zweifel eine der Urpfarreien dieser Gegend; ihr Sprengel umfaßte alle Dörfer und Weiler rings um den Markt, zu deren Kapellen die alte Pfarrkirche wie eine Mutter auf ihre Töchter niederblickte. In einer Urkunde des Deutschen Hauses zu Öttingen vom 21. Februar 1438 gibt Pfarrer Johannes Beischlag (Byslag) von Aufkirchen an, seine Pfarrkirche habe sieben Tochterkirchen unter sich (ista ecclesia sub se habet septem ecclesias filiales), in Ansehung derer ihm obliege, zwei Gesellpriester (duos socios in divinis) zu halten14).

Den Pfarrsprengel bildeten nämlich in katholischer Zeit außer dem Markte Aufkirchen folgende Ortschaften:

1. Frankenhofen, 336 S., ¾ St. südwestl., in einem Thal-Einschnitte.

Frankenhofen und das nahe Irsingen werden schon in jener Urkunde von 17. Mai 1053 genannt, durch welche Kaiser Heinrich III. dem Hochstifte Eichstätt einen Forstbann im Ries- und Swalefeld-Gaue überläßt. Die Urkunde beschreibt nämlich die Westgrenze dieses Forstbannes von Süd nach Nord also: - de villa Wachingen (Wechingen) sursum per flumen Werinza (Werniz) vsque vbi riuus Mulibach (Mühlbach) influit, et inde sursum per riuum Mulebach ad villam Bellesheim (Belsheim), inde sursum ad villam Husen (Hausen), inde sursum per eundem riuum ad villam Segelowa (Segloh), hinc per transversum de riuo ad villam Vranchenhof, hinc ad villam Vrsingen, hinc ad fontem quem dicunt sancti Wunebaldi, hinc iterum ad flumen Werinza in uadum Rintgazza, hinc ad fontem, vbi duae provinciae diuiduntur, Swevia quidem et Franconia, inde ad villam Rochingen (Röckingen am Hesselberge), hinc ad villam Lanteresheim (Lentersheim)15).

Im 13. Jahrhunderte scheint ein Geschlecht niederen Adels in Frankenhofen gesessen zu haben, welchem jender Cv°nradus de Franchehoven (Vranchenhoven), Mönch zu Ahausen, angehört, der in Urkunden des Klosters Ahausen von 1238 bis 1252 öfter als Zeuge vorkommt16). Später kam der Ort in den Besitz der Burggrafen von Nürnberg und blieb fortan beim Fürstenthume Onoldsbach.

In die Kirche zu Frankenhofen stifteten die Bewohner des Ortes eine Kaplanei (Beneficium), welche Bischof Burkhart am 24. Januar 1375 confirmirte17). Das Präsentations-Recht zu derselben übte das Deutsche Haus zu Öttingen. Aus dieser Kaplanei erwuchs nach Einführung des Protestantismus in Frankenhofen die jetzige protestantische Pfarrpfründe Frankenhofen.

Das gothische Kirchlein aus dem 15. Jahrhunderte, in welches jene Kaplanei gestiftet wurde, steht, wenn schon später im baulichen Aussehen verändert, heute noch als protestantische Pfarrkirche von Frankenhofen; der weite, breite Thurm, an seinen beiden östlichen Ecken durch Streben gestützt, bildet den Chor der Kirche. Im Thurme hängen zwei Glocken aus dem 15/16. Jahrhunderte18).

Die in der protestantischen Pfarrei Frankenhofen wohnenden Katholiken sind in die katholische Pfarrei Wilburgstetten eingepfarrt (Min.-Restr. vom 8. April 1848, Ord.-Dekr. vom 19. April 1848).

2. Gerolfingen, 554 S., an der Landstrasse von Wasser-Trühdingen nach Dinkelsbühel, 2 St. westl. von Wasser-Trühdingen.

Gerolfingen gehörte von alter Zeit her größtentheils zur Burg und Herrschaft Truhendingen. Im J. 1228 verzichtet Friedrich von Truhendingen zu Gunsten des Klosters Kaifersheim auf ein Gut (praedium) zu Gerlfingen, das sein Vasall Meinward vom Edeln von Spilberg gekauft hatte19). Am 20. März 1246 eignet Burggraf Cunrat der ältere von Nürnberg dem Kloster Ahausen ein Gut in Gerlvingen20). Mit Wasser-Trühdingen wurde Gerolfingen im J. 1242 Öttingisch. 1317 Lehen vom Hochstifte Eichstätt, kehrte 1362 in das Eigenthum der Grafen von Öttingen zurück, kam aber im J. 1371 mit dem Kaufe der Herrschaft Wasser-Trühdingen in den bleibenden Besitz des Burggrafenthums Nürnberg21).

Gerolfingen hatte schon seit alter Zeit eine dem heil. Bischofe Erhart geweihte Kapelle. Am 3. Jan. 1419 stifteten die Heiligenpfleger und die ganze Gemeinde zu Gerolfingen in diese Kapelle, „die ein tochterkirch ist der pfarrkirchen ze Aufkirchen“, eine ewige Messe und begabten dieselbe „von irem gotzhaus vnd mit ihrer gob vnd mit hilfe der gleubigen menschen“ mit einem jährlichen Einkommen von ein und dreißig rheinischen Gulden, welche der Kaplan haben solle aus neun Tagwerken Wiesen und eilfthalb Morgen Ackers. Dafür solle er täglich bei aufgehender Sonne in der Kapelle Messe halten, aber an den dreien hochzeitlichen Tagen, an den vier Tagen unser lieben Frauen und an sieben andern genannten Tagen soll er, wenn ihn Ungewitter oder Wasser nicht abhalten, in der Pfarrkirche Messe haben; auch soll er sich seiner pfarrlichen rechte unterwinden, es wäre denn im Nothfalle, wenn der Pfarrer und der Frühmesse Beide nicht daheim wären. Der Commenthur Deutschordens des Hauses zu Öttingen soll dieser Messe rechter Lehenherr sein22). Als Gerolfingen mit Grandenburg-Onoldsbach protestantisch wurde, bildete sich aus diesem Beneficium die noch bestehende protestantische Pfarrpfründe daselbst.

Gerolfingen hat von seiner alten Kirche nur noch den untern Quadrat-Bau des Thurmes, welcher den Chor der gegenwärtigen protestantischen Pfarrkirche bildet, die nach Abbruch der alten im Jahre 1865 neu gebaut wurde. Die beiden Glocken des Thurmes stammen aus dem vorigen Jahrhunderte.

Die zu Gerolfingen wohnenden Katholiken, gegenwärtig 9 S., sind in die katholische Pfarr-Curatie Hirschbrunn (2 St. südöstl.) gepfarrt (Min.-Entschl. v. 8. April 1848, Ord.-Dekr. v. 19. April 1848).

3. Irsingen, 135 S., 1 St. südl., hoch gelegen.

Die villa Vrsingen wird, wie oben S. 445 bei Frankenhofen angegeben ist, schon in der Urkunde Kaiser Heinrich’s III. vom 17. Mai 1053 bei Umschreibung des von ihm dem Hochstifte Eichstätt im Ries- und Swalefeld-Gaue verliehenen Forstbannes aufgeführt. Wahrscheinlich mit Aufkirchen kam der Ort an die Grafen von Öttingen, welche ihn, wie den Pfarr-Ort, im J. 1558 protestantisch machten.

4. Reichenbach, 74 S., 1. St. südöstl., an der Werniz.

Zu Reichenbach seßhaft, kennen wir vom 13. Jahrhundert an ein Rittergeschlecht, im Ministerialen Verhältnisse zu den Grafen von Öttingen stehend. Hainricus de Richenbach bezeugt am 21. Dec. 1261 mit andern Öttingischen Ministerialen eine Schenkung Gerung’s von Eringen an Kloster Kaifersheim23), und ist am 25. Aug. 1275 zu Herrieden anwesend bei einer Verfügung Ulrich’s von Warberg über einen Zehenten zu Aurach24). Dieser oder ein jüngerer Heinricus de Richenbach laicus, welcher den Grafen Kunrat vonÖttingen seinen dominus karissimus nennt, hatte mehrere Güter zu Polsingen, Lehen vom Hochstifte Eichstätt und Afterlehen vom genannten Grafen von Öttingen, an Kloster Zimmern verkauft, welchem sie dann der Bischof von Eichstätt eignete; dafür übergab Heinrich am 21. Dec. 1298 dem Hochstifte Eichstätt zur Entschädigung sein Ober-Eigenthumsrecht an mehreren Gütern zu Ehingen am Hesselberge, um sie dann vom Hochstifte als Lehen zu übernehmen25). Ein Heinrich von Reichenbach „ein Ritter“ bürgt am 24. Sept. 1324 für Heinrich von Dürwangen bei einem Güterverkaufe an das Hospital zu Dinkelsbühel26), ist am 25. Mai 1329 thätig bei einem Vergleiche zwischen Kunrat von Kemnaten und Kloster Heidenheim27), bürgt am 13. Mai 1331 für Agnes von Sewe an Kloster Zimmern28), und bezeugt am 8. Dec. 1343 die Stiftung Heinrich’s von Dürwangen an die Kapelle zu Dürwangen29).

Das Geschlecht von Reichenbach scheint um die Mitte des 14. Jahrhundertes abgegangen zu sein; denn es treten nun die von Rosenberg als Besitzer von Reichenbach auf, welche im J. 1399 den Ort an Leupold von Sekkendorf verkauften. Pankraz von Sekkendorf trug im J. 1482 das Schloß Reichenbach mit Zugehörungen dem Markgrafen Albrecht zu Mannlehen auf, im J. 1493 aber verkaufte Georg von Sekkendorf mit lehensherrlicher Bewilligung den halben Theil seiner Besitzungen daselbst an Hans und Martin von Eib. Zuletzt aber vereinigte Brandenburg-Onoldsbach das dominium directum et utile von Reichenbach in seiner Hand und überwies den Ort dem Onoldsbachischen Amte Röckingen30). Das Schloß zu Reichenbach gerieth nun allmälig in Verfall.

Der eben erwähnte Pankraz von Sekkendorf zu Reichenbach und seine Gemahlin Beatrix von Helmstatt stifteten am Freitage vor Maria-Verkündigung (23. März) 1470 in die St. Leonhards-Kapelle zu Reichenbach eine ewige Messe (Beneficium) und begabten dieselbe mit Haus, Hof und Garten, mit zwei Theilen des großen und kleinen Zehenten vom Hart-Hofe, mit fünfzehn Fudern Holz und einigen Zinsen und Gilten in und um Reichenbach. Der Kaplan dieser Messe solle, wie im Wesentlichen bestimmt wurde, am Sonntage und an dreien Tagen in der Woche zu Reichenbach Messe haben, an allen hochzeitlichen Tagen, an unser Frauen, an aller Zwölfboten und an allen andern namhaftigen Tagen Vesper halten und alle Samstage in der Fasten des Nachts in Salve fingen; die Herrschaft und das Volk aber sollen in die Pfarre Aufkirchen, wohin die Kapelle und das Volk zu Reichenbach gehöre, verbunden sein, und der Kaplan solle dem Pfarrer an zwölf benannten Festtagen mit einer Messe helfen singen und lesen, auch in der Fasten, so der Pfarrer es begehre, ihm helfen Beicht hören. Die von Sekkendorf und ihre Nachkommen an der Herrschaft Reichenbach sollen, wenn die Kaplanei erledigt ist, dem Commenthur zu Öttingen innerhalb zweier Monate einen Kaplan zusenden und stellen (nominiren), der ihn dann dem Bischofe zu präsentiren habe. –Die Stiftung mit diesen Bestimmungen confirmirte Bischof Johannes von Augsburg am 27. März 147031).

Im J. 1531, als in diese Gegend der Protestantismus eindrang, stand das Beneficium zu Reichenbach vacant; wahrscheinlcih wurde es um jene Zeit aufgehoben. Auch die Kapelle von Reichenbach besteht längst nicht mehr.

Nicht fern von Reichenbach liegt der

Stahl-Hof (früher Stadel-Hof), nach Aufkirchen gehörig, gegenwärtig nur von Katholiken, 21 S., bewohnt, welche, wie die Katholiken in Reichenbach, gegenwärtig 6 S., mit den Katholiken der Pfarrei Aufkirchen in die kath. Pfarrei Hausen eingepfarrt sind (Min.-Entschl. vom 13. Jun. 1848, Ord.-Dekr. v. 28. Jun. 1848).

5. Unter-Michelbach, 251 S., 1 St. nordwestlich.

Wir kennen seit dem 13. und 14. Jahrhunderte Besitzungen der Deutschordens-Commenthurei Öttingen in Unter-Michelbach. Güter in Michelbach erwarb diese Commenthurei im J. 1254 durch Eintausch vom Kloster Heilsbrunn32). Eine Hofstatt zu Nidern Michelbach verkaufte das Haus zu Öttingen am 4. Juli 1360 an das Hospital zu Dinkelsbühel33). Die Landeshoheit über Unter-Michelbach kam im Laufe der Zeit an das Burggrafenthum Nürnberg (Brandenburg-Onoldsbach).

Die Kapelle S. Leonhardi zu Unter-Michelbach erhielt im J. 1487 ein eigenes Beneficium. Am Samstage vor St. Gallus-Tag 813. Okt.) dieses Jahres stifteten nämlich die Gotteshauspfleger und die Gemeinde des Dorfes Unter-Michelbach eine ewige Messe in die genannte Kapelle und begabten sie mit verschiedenen Gilten und Zinsen aus Gütern zu Gerolfingen, Aufkirchen, Rufenhofen, Beuerberg, Unter-Michelbach, Weiltingen, Ehingen, Kemnaten und Wittelshofen, welche sich im Gesammtbetrage auf ein und dreißig Gulden zwei Pfennige beliefen. Christoph Fuchsharz, Pfarrer zu Aufkirchen, und die Gemeinde zu Unter-Michelbach, „das mit allen pfarrlichen rechten in die pfarr zu Aufkirch gehört,“ einten sich am 15. Nov. 1490 über die neue Kaplanei dahin: Der Kaplan solle am Sonntage in Unter-Michelbach Messe halkten und den Weihbrunn segnen; an dreizehn benannten Festen aber solle er mit dem Volke gen Aufkirchen kommen und daselbst Messe haben; auch solle er für die Stifter und Gutthäter der Kaplanei einen Jahrtag halten und dem Pfarrer, wenn er deß ermahnt werde, Beicht hören helfen34). Nun confirmirte Bischof Friedrich von Augsburg am 19. Dec. 1490 die Stiftung und genehmigte, daß zu dieser Pfründe der Markgraf von Brandenburg-Onoldsbach und der Commenthur von Öttingen wechselweise präsentiren sollten35).

Als Unter-Michelbach mit dem Fürstenthume Onoldsbach protestantisch wurde, verwandelte sich die katholische Kaplanei in eine protestantische Pfarrei, welche, dem Pfarrer in Ober-Michelbach zur Versehung beigegeben, heute noch besteht.

Die Kirche des Ortes ist ein neuerer Bau; am Westgiebel steigt ein alter Thurm auf mit vierseitigem Spitz-Dache.

Die Katholiken in Unter-Michelbach sind in die katholische Pfarrei Wilburgstetten eingepfarrt (Min.-Entschl., vom 8. April 1848, Ord.-Dekr. v. 19. April 1848).

Nahe bei Unter-Michelbach liegt der Weiler

Geltshofen mit der Gelts-Mühle, 58 S.

Hier zieht, von Nord-Ost zwischen Amelbrucht und Düren herabkommend und gegen Südwest nach Weiltingen sich wendend, das vallum Hadriani, die Teufelsmauer, vorüber; s. ob. S. 238. Die Scheune der Gelts-Mühle steht auf dem vallum. Auch die nahe Neu-Mühle wird beim Uebergange des vallum über den Michel-Bach von ihm berührt.

6. Wittelshofen, 603 S. (nebst 2 Katholiken und 86 Juden), ½ St. nordwestl., an der Landstrasse von Wasser-Trühdingen nach Dinkelsbühgel, in der Mitte zwischen beiden Städten, am Einflusse der Sulzach in die Werniz.

Wittelshofen hatte in alter Zeit ein vom Orte benanntes Adelsgeschlecht. Ihm gehört wahrscheinlich Heinricus de Witelshoven, canonicus Herriedensis, an, welcher am 25. Aug. 1275 bei einer Verfügung Ulrich’s von Warberg über einen Zehenten zu Aurach in Herrieden anwesend ist36). Im 14. Jahrhunderte sitz ein Zweig des Geschlechtes von Krailsheim zu Wittelshofen, und später  finden wir Schloß und Dorf Wittelshofen im Besitze Wilhelm Hofer’s, Bürger zu Dinkelsbühel. Wilhelm Hofer verkaufte aber am 17. Mai 1426 „seine behausung mit forhof vnd graben vnd das dorf zu Witelshofen mit dem Denczenhof, den hölzern vnd newem weyerstat,“ Alles zur Hälfte, an das St. Gumbertus-Stift zu Onoldsbach. Wilhelm Hofer starb bald darauf. Seine Wittwe Anna Liebknecht und ihr Sohn Fritz Hofer verkauften nun am 14. Nov. 1426 die andere Hälfte ihrer Besitzungen zu Wittelshofen an dasselbe Stift37). Die Landeshoheit über Wittelshofen hatten im Laufe der Zeit die Burggrafen von Nürnberg (Brandenburg-Onoldsbach) erworben.

Wittelshofen hatte eine alte, dem heil. Bischofe Martinus geweihte Kapelle. An St. Veits-Abend (14. Juni) 1380 stifteten Apel von Krewlshaim und Anna von Merkingen, seine eheliche Hausfrau, mit Hilfe der Bauerschaft von Wittelshofen in diese Kapelle eine ewige Messe (Beneficium) und begabten dieselbe mit dem großen und kleinen Zehenten aus vier Gütern zu Wittelshofen, mit siebenthalb Tagwerken Wiesen, einem Holze und vielen Gilten und Zinsen aus Gütern zu Wittelshofen und den umliegenden Orten, - Alles im Betrage von ein und sechzig Pfund Heller, ohne das Opfer in der Kapelle, welches vom Pfarrer zu Aufkirchen gegen Entschädigung von fünfthalb Pfund Heller jährlicher Gilt aus einer Wiese an den Kaplan überlassen worden war38).

Das. Präsentations-Recht zum Beneficium in Wittelshofen übertrugen die Stifter am 8. Okt. 1383 dem Deutschordens-Commenthur zu Öttingen als Patronen der Mutterkirche zu Aufkirchen. Am 4. Juni 1451 überließ aber der Commenthur Wernher von Neuhausen dieses Präsentations-Recht („vnser lehen an der pfründe der capellen zu Wittelshofen“) an den Ortsherrn, das St. Gumbertus-Stift zu Onoldsbach, wogegen er vom Stifte am 25. Juni das Präsentations-Recht auf die Vicarie St. Andreas in der Stiftskirche erhielt. Es wurde aber heibei von Seite der Commenthurei ausdrücklich bedungen: Der Kaplan zu Wittelshofen solle zu ewigen Tagen dem Pfarrer zu Aufkirchen verbunden bleiben und Alles thun und halten, was der Stiftbrief ausweise; auch dürfe die Kaplanei zu keiner Pfarrkirche gewendet oder gebraucht werden. Bischof Peter von Augsburg genehmigte am 18. Dec. 1451 in seinem und in des Bischofs von Wirzburg Namen diesen Wechsel. Weil das St. Gumbertus-Stift auch das Patronat der nahen kleinen Pfarrei Düren besaß, und beide Pfründlein schon öfter von Einem Priester versehen worden waren, wünschte es die bleibende Unirung derselben, und Bischof Peter von Augsburg vereinigte wirklich am 31. Mai 1456 die ecclesia parochialis in Thûrn und das beneficium perpetuum sine cura in Wittelshofen mit einander, indem er bestimmte: „ut de cetero perpetuis futuris temporibus vnum duntaxat benficium sub vnius sacerdotis et vnius titvli regimine existant.“ Zugleich incorporirte er die also vereinigten Beneficien mit allen ihren Rechten und Früchten dem genannten Stifte39). So war nun der Beneficiat von Wittelshofen Pfarrer von Düren geworden, blieb aber zugleich Kaplan in Wittelshofen, bis endlich die Onoldsbachische Protestantisirung Wittelshofen’s diesen Ort vom Pfarrverbande mit Aufkirchen löste und den Pfarrverband Wittelshofen-Düren gestaltete.

Das Kirchlein zu Wittelshofen, ganz aus Hausteinen aufgeführt, stammt wahrscheinlich noch aus romanischer Bauzeit; an der Südseite führt in das selbe ein altes romanisches Portal. Der sehr weite und dicke Thurm, welcher den Chor bildet, zeigt außen an einem Steine die Jahreszahl 1474, wahrscheinlich das Jahr seiner Ebauung. In dem später aufgesetzten Achtecke hängen drei Glocken aus dem vorigen Jahrhunderte.

Das Schloß von Wittelshofen stand außerhalb des Dorfes, unweit der Grab-Mühle; es wurde im J. 1858 abgebrochen.

Die in diesem Pfarrsprengel wohnenden Katholiken sind in die katholische Pfarrei Wilburgstetten eingepfarrt (Min.-Entschl. v. 8. April 1848, Ord.-Dekr. v. 19. April 1848).


1 Pertz Mon. Germ. 4, 565, und Wirtemb. Urk.-Buch 2, 256. S. ob. S. 250.
Vfkirchen, Ufkirche heißt = Kirche auf der Höhe (das althochdeutsche uf = super, sursum).
2 Bischof Kunrat von Speier stellt Non. Febr. 109 eine Urkunde für Kloster Kaifersheim aus aput villam que dicitur Ufkirche, presente gloriosissimo Romanorum rege Ottone Urk. in München.
3 Conclusions-Schrift über die Ötting. Succession, 1732, Beil. nr. 33.
4 Ein Haeinricus thelonearius ist am 26. Mai 1252 Zeuge des Grafen Ludwig von Öttingen für Kloster Ahausen an der Werniz. Urk. in München.
5 Befehl König Rudolf’s vom 9. Febr. 1289 ad officiatos seu ministros de Dinkelsbuhil, de Ufkirchen et de Nordelingen, die Schirmvogtei von Kloster Heilsbrunn betreffend, R. B. 4, 361. Das Datum nach Böhmer Reg. Imp.
6 Urk. in München.
7 1290. 26. Jul. Cunradus minister civitatis in Vfkirchen, Rudegerus filius Rudegeri quondam ministri in Vfkirchen. Urk. für Kloster Ahausen in München. An derselben hängt neben dem Siegel des Ammanns das der Stadt Aufkirchen, ein rechts schauender Adler mit der Umschrift: SIGILLVM CIVIVM DE AVFKIRCHIN.
8 Ötting. Conclusions-Schrift l. c. nr. 34.
9 Urk. ib. nr. 40.
10 Urk. ib. nr. 43.
11 Ötting. Mater. 1, 301.
12 Urkk. in München.
13 Öfele, rer. Boic. script. 1, 754.
14 Urk. in Nürnberg.
15 I. A. v. Schultes histor. Schriften, 1798, 2. Abth., 345. Stälin wirtemb. Gesch., 1, 222, erklärt den fons sancti Wunebaldi = h. z. T. Karlsbrunnen, das vadum Rintgazza: ehemalige Furt von Wasser-Trühdingen nach Irisingen, den fons vbi duae provinciae etc.; am Vilsbronn oder Rückinger Bach.
Vranchenhofe, Franchehoven = bei den Höfen des Franken.
16 Urk. in München.
17 Urk. in München. Es heißt darin: „cum ecclesia parrochialis in Frankenhoven, que ecclesie in Vffkirch pertinet et eius filialis existit, non fuerit antiquis temporibus talibus certis bonis et redditibus dotata et fundata, quod capellanum seu sacerdotem proprium habere posset, qui eidem preesset“, etc. Hienach seint Frankenhofen in alter Zeit eine eigene Pfarrei gewesen zu sein.
18 Die größere Glocke hat schöne Fries-Ornamente und trägt in zierlichen gothischen Minuskeln die Inschrift: Christoph glockengieser zv Nvrmberg gos mich. Gottes wort bleibt ewig. Glavb dem mit that bist selig.
Zwischen die einzelnen Worte sind Glöcklein gegossen. Die Glocke scheint aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts zu stammen.
Auf der kleinen steht in alten rohen Minuskeln: Das wort godes bleyb ewig. Die Jahreszahl ist stark beschädigt, darum unkenntlich. Die Glocke gehört aber wahrscheinlich dem 15. Jahrhunderte an.
19 R. b. 4, 743.
20 Monum. Zoller. 2, S. 19.
Gerlfingen, Gerlvingen ist = bei den Leuten des Gerolf. S. Förstemann 1, 489.
21 Jahresber. des hist. Ver. im Rezatkreis für 1833, S. 46. S. R. B. 9, 72, Lehen-Ausgleichung zwischen Öttingen und Eichstätt vom 18. Dez. 1362.
22 Orig. Stiftungs-Urk. in Nürnberg.
23 Urk. in München.
24 Urk. des Klosters Sulz in München.
25 Urk. in München.
26 Urk. ib.
27 R. B. 6, 294.
28 Urk. in Wallerstein.
29 R. B. 7, 378.
30 G. Stieber, Brandenb.-Onolzb. 644. 645.
31 Urkk. in Nürnberg.
32 R. B. 3, 49. Ueber den Ortsnamen s. Ober-Michelbach.
33 Urk. in München.
34 Urk. in Nürnberg.
35 Hist. u. stat. Beschr. des Rezat-Kreises von Lang, Büttner und Knapp, Nürnberg 1810, 2, 24.
36 Kloster Sulzische Urk. in München. Witelshoven, vielleicht ursprünglich Witoldes- oder Witolfeshoven = bei den Leuten des Witold oder Witolf.
37 Urkk. in Nürnberg.
38 Urk. abschr. ib.
39 Urkk. ib.

Erstellt am 7. März 2004 durch Hans Ebert
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