V. Protestantisirung
der Stadt und des Stiftes Feuchtwangen.
Als
die protestantische Glaubensbewegung von Norden her auch ds Brandenburg-Onoldsbach’sche
Fürstenthum ergriff und Luther’s Lehren in demselben mancher Orten
willkommen geheißen wurden, betrat ein andern Weg die Stadt, einen
andern das Stift Feuchtwangen; jene neigte sich bei der ersten Gelegenheit
mit Vorliebe und Eifer der neuen Richtung zu, dieses widerstand derselben,
so lange es ihm möglich war, und konnte nur durch zwingende Maßnahmen
seiner Fürsten vermocht werden, vom alten Glauben und vom alten Besitze
zu weichen.
Zwiste
um Vorrang und um zeitliche Rechte hatten, wie wir bereits erzählten,
schon seit einem Jahrhunderte Stadt und Stift Feuchtwangen tief entzweit;
Abneigung und Widerwillen gegen das Stift hatte sich aus jenen Zwisten
in den Gemüthern der Städter festgesetzt, und Aeußerungen
des erbittersten Hasses traten bei jeder Gelegenheit unverholen hervor,
besonders nachdem einmal das Wort von der neuen Freiheit und Ungebundenheit
die Geister betäubt hatte. Der ungeistliche Sinn und das lockere Leben
manches Stiftsherren boten zu solchen Ausbrüchen den willkommenen
Anlaß87).
Schon
im J. 1523 standen in Feuchtwangen die Dinge so, daß Vogt, Bürgermeister,
Rath und Gemeinde nicht anstanden, einen Prediger nach ihrem Sinne aufzunehmen,
Johann von Wald, einen ausgetretenen Mönch, welcher nun ungescheut
neugläubig predigte. Aber am 16. Mai 1524 schaffte Markgraf Kasimir
diesen Prediger ab und bedeutete den Feuchtwangern, daß ihnen nicht
zustehe, ohne sein Wissen ihres Gefallens Prediger aufzunehmen; dem Stifte
aber befahl er, „on verzug einen frummen redelichen gelerten evangelischen
prediger zu bestellen, der das göttlich wort rain, lauter und clar
predige“88). Markgraf Kasimir war
nicht protestantisch gesinnt; daher diesem Befehle die Absicht zu Grunde
lag, einen Prediger von der Richtung des vorigen von Feuchtwangen fern
zu halten. Wie sehr das Volk in Feuchtwangen damals gegen die katholische
Priesterschaft verhetzt war, entnehmen wir daraus, daß im J. 1524
das Stift sich genöthigt sah, wegen Schmähungen, Bewerfungen
und andern Rohheiten, welche der aufgeregte Pöbel an Priestern und
selbst an Gräbern Verstorbener verübte, beim Landesfürsten
Klage zu führen89).
Damals
befand sich im Stifte Feuchtwangen ein Vicarier, Georg Vogtherr, Kaplan
bei der Pfarrei, welcher, ohne daß seine Mitbrüder es ahnten,
im Stillen für die Lehre Luther’s glühte. Als der Bauern-Aufstand
im Frühjahre 1525 seine Wogen immer drohender auch in das stille Thal
der Sulzach wälzte, fanden Dekan und Kapitel von Feuchtwangen gerathen,
den Ort zu verlassen und sich nach Augsburg zurückzuziehen. Scheidend
übertrug der Pfarrer Johann Dietrich die Versehung der Pfarrei und
der Pfarrkirche St. Johannes an Vogtherr, welcher in Feuchtwangen zurückblieb.
Damit war der lutherischen Predigt Thüre und Thor geöffnet und
Vogtherr’s neuerungssüchtige Gesinnung konnte sich ungehemmt entfalten
und thatsächlich wirken. Vogtherr fing nun an, im Geiste der Neuerung
kirchliche Veränderungen in der Pfarrkirche vorzunehmen, indem er
die Messe in deutscher Sprache las, die Ohrenbeichte abschaffte und das
Abendmahl unter zwei Gestalten spendete; auch heirathete er seine bisherige
Haushälterin90).
Den
Bauern-Aufstand im Ansbachischen Lande hatte Markgraf Kasimir mit gewaltiger
Hand niedergeschlagen; der Stifts-Dekan und ein Theil der Stiftsherren
kehrte nach Feuchtwangen zurück; Wiederherstellung des alten Standes
in Religions-Angelegenheiten wurde nun vom Stifte allen Ernstes angestrebt.
Dieses Bestreben fand in den Maßnahmen des Markgrafen selbst eine
kräftige Unterstützung; denn Kasimir suchte nicht nur durch eine
Verordnung vom 30. Aug. 1525, „nachdem die gewesen auffrüre nit wenig
aus vngeschickten gotlosen predigen entstanden sind vnd widerumb wol durch
geschickte christliche prediger des heyligen Evangelii vnd rainen lautern
wort Gottes verhütet werden mögen“, den Ausschreitungen der Prediger
vorzubeugen, sondern er hatte auch im Ansbacher Landtags-Abschiede vom
10. Okt. 1526, nach welchem „alle pfarrherrn und prediger das heil Evangelium
und wort gottes lauter und rein und gar nichts, das wider ist, predigen
sollten“, im Wesentlichen Beibehaltung des alten Kirchen-Ritus und der
herkömmlichen Religions-Uebungen, bis ein allgemeines Concilium gehalten
würde, vorgeschrieben. Der Chorherr Johann Dietrich übernahm
die Pfarrei wieder, Vogtherr wurde seines Helfer-Amtes und des Predigens
enthoben, der Gottesdienst, wie in der Stifts-, so auch in der Pfarrkirche
wieder in katholischer Weise gehalten. Aber Vogtherr ließ sich nicht
so leicht zur Ruhe und zur Einstellung seiner Thätigkeit vermögen91),
und die Anhänger seiner Richtung in der Stadt blieben dem katholischen
Gottesdienste ferne und wußten dem neu ernannten Pfarrer Johannes
Bayer den Aufenthalt in Feuchtwangen so zu entleiden, daß er bald
nach seiner Einsetzung wieder fortzo; daher Markgraf Kasimir im Frühjahre
1527 die ernste Aufforderung nach Feuchtwangen erließ, dem von ihm
erlassenen Abschiede genau nachzuleben92).
Es
folgten nun, vom Stifte berufen, drei katholische Pfarrer in Feuchtwangen,
nämlich Erhard Scheurer, Vicarius zu Herrieden und Pfarrer zu Heidekk,
Johannes Neuhäuser aus Ingolstadt und Veit Seßler. Sie kamen,
und schnell gingen sie wieder. Der zweite dieser Pfarrer, Johannes Neuhäuser,
wird als ein gelehrter und frommer Mann geschildert; doch wegen seines
Glaubens wurde er von den Bürgern so angefeindet und verfolgt, daß
er gern nach München abzog93).
Während
so in Feuchtwangen das Neue mit dem Alten kämpfte, starb Markgraf
Kasimir am 21. Sept. 1527 in der Stadt Ofen. Sein Tod brachte eine entscheidende
Wendung in die Religions-Verhältnisse Feuchtwangen‘s; denn Kasimir'’
Nachfolger, sein Bruder und bisheriger Mitregent, Margraf Georg, konnte
die Protestantisirung des Landes kaum erwarten. Der Abschied für den
Ansbacher Landtag vom 3. März 1528, auf welchem dier Fürst die
katholische Partei der Stände mit gefälligen Worten zu täuschen
wußte, während er nach Gesinnung und That doch nur der protestantischen
in die Hände arbeitete94),
ebnete dazu die Bahn; die Schwabacher Artikel vom Juni desselben Jahres
und die nach ihnen lutherisch geleitete Kirchen-Visitation brachte das
Werk zur Ausführung.
Der
Markgraf ernannte nun einen lutherischen Pfarrer nach Feuchtwangen, Johann
Geiling, und Georg Vogtherr, welchen er in seine Vicarie-Pfründe wieder
einsetzen und für allen Entgang an Pfründe- und Kaplanei-Einkommen
entschädigen ließ, wurde Prediger95).
Der treukatholische Dekann Jakob Jäger mußte nun mit widerstrebendem
Herzen in der Pfarrkirche die Spendung des Abendmahls unter beiden Gestalten
gestatten und ansehen, wie seine Stiftskirche immer leerer wurde und wie
sogar Mancher, der sich darin das Abendmahl Vormittags unter Einer Gestalt
hatte reichen lassen, dasselbe Nachmittags in der Pfarrkirche unter beiden
Gestalten genoß. Als aber derselbe Dechant in Folge der Schwabacher
Visitations-Artikel sogar nach Onoldsbach beschieden wurde, um sich auf
die neue Lehrform und Liturgie verpflichten zu lassen, brach seine Geduld
und er verließ mit den älteren Chorherren unwillig das Stift,
in das er jedoch bald wieder zurückkehrte96).
Damals geschahen im Stifte und in den Kirchen zu Feuchtwangen allerlei
auffallende Dinge. Einmal stand der Vicar Wolfgang Eckhart auf und griff,
wie es scheint, auf der Kanzel der Stiftskirche das lutherische Wesen an
(er hat ein unchristliche ergerliche Predig gethon, sagt der protestantische
Bericht). Protestantisch gesinnt zeigten sich nur der Pfarrer Geiling,
sein Kaplan und der Prediger Vogtherr; die übrigen Geistlichen in
Feuchtwang bewahrten katholische Gesinnung, widerstrebten der Kirchen-Ordnung
und Visitation des Fürsten und versprerrten der lutherischen Predigt
des Pfarrers die Stiftskirche97).
Am
28. December 1529 ließ der Markgraf den Feuchtwanger Kirchenschatz
unter dem Vorwande, ihn gegen die aus den Niederlanden gegen die Türken
nach Ungarn ziehenden Spanier sicher stellen zu wollen, nach Ansbach bringen;
nach Feuchtwangen kehrte aber dieser Schatz nicht wieder zurück, denn
Georg hatte für sein überschuldetes Fürstenthum Geld nöthig98).
Einige
Jahre später, wahrscheinlich gegen Ende des Jahres 1532, starb der
Stiftsdekan Jakob Jäger; sein Nachfolger war der schon öfter
genannte, gleichfalls entschieden katholische Chorherr Johann Dietrich.
Ehe aber Letzterer gewählt wurde, war der Plan aufgetaucht, es sollte
in Feuchtwangen eine hohe Schule für die markgräflichen Lande
errichtet werden, zu derne Dotirung die durch Aussterben der Stiftsherren
in Erledigung kommenden Pfründen zu dienen hätten. Es wurde mit
dieser Maßnahme auch wirklich ein Anfang gemacht, indem man etliche
Literaten nach Feuchtwangen zog, mit Pfründen unterstützte und
Vorlesungen halten ließ; das Projekt zerfiel aber bald, da die Berufenen,
wahrscheinlich in ihren Erwartungen nicht befriedigt, wieder abzogen99).
Mittlerweile
ließ Markgraf Georg, durch seinen Kanzler Vogler bestimmt, gemeinsam
mit der Stadt Nürnberg eine vollständige Kirchen-Ordnung ausarbeiten
und verfügte, nachdem Luther und Melanchthon dieselbe gutgeheißen,
durch Edikt vom 20. Jan. 1533 deren Einführung in seinen Landen. Zufolge
dieser Brandenburg-Nürnbergischen Kirchen-Ordnung sollten auch in
den Kloster- und Stiftskirchen die noch üblichen katholischen Grbräuche
gänzlich abgeschafft werden. Dem widerstrebte aber in Feuchtwangen
Dekan Joh. Dietrich, welcher am 15. März 1533 die neue Kirchen-Ordnung
mit dem Auftrage, sich nach ihr genau zu halten, empfangen hatte, mit einigen
Chorherren und Vicariern, indem er am 8. April der Regierung zu Ansbach
erklärte: Es sei ire meinung, irem gnd. herrn vnd landsfürsten
in allen gebürlichen vnd verantwortlichen sachen in aller vnterthänigkeit
zu willfaren; aber in dieser handlung verhoffen sie, ir fürst vnd
herr werde dieses des heil. kaiser Karl gestift mit anderer ordnung, dann
wie der stift von kaiser Karl geordnet vnd gestift vnd bisher siebenhundert
drei und zwanzig jar gehalten vnd sie zu halten gelobt, geschworen vnd
verpflicht seien, nicht belegen. Das Kapitel fuhr auch fort, in der Stiftskirche
des Gottesdienstes und der Ceremonien ganz nach der alten katholischen
Ordnung zu pflegen.
Diese
Haltung der katholischen Stiftsherren erregte natürlich Zorn und Unwillen
bei Pfarrer Geiling und der protestantischen Partei und reizte zu heftigem
Widerstande in Wort und That gegen die „Baaliten“, wie nun Dekann Dietrich
und die zu ihm standen von den Gegnern gewöhnlich genannt wurden.
Nachdem am Tage Maria-Verkündigung 1533 beiläufig dreißig
Personen das heil. Sakrament in der Stiftskirche unter Einer Gestalt empfangen
hatten, excommunicirte Pfarrer Geiling, als er am folgenden Sonntage in
derselben Kirche predigte, diese „ungehorsamen personen“ öffentlich
und ermahnte sie dringend, „sich zu Cristo vnd seinem göttlichen wort
wieder mit reu zu wenden vnd von dieser gotslesterung abzusteen“; und als
die Katholischen auch die Gottesdienste und Kirchenbräuche der Char-Woche
vollständig nach katholischer Ordnung in der Stiftskirche abhielten,
war des Auflauerns und Verklagens bei der Regierung zu Ansbach von Seite
des Pfarrers, des Vogtes und Stadtrathes, welche nach fürstlichem
Befehle über Beobachtung der Kirchen-Ordnung wachen sollten, kein
Ende. Am Char-Samstage begaben sich daher Dekan Dietrich und einige katholische
Stiftsherren persönlich nach Ansbach, wo sie wenigstens so viel erlangten,
daß sie gegen ihr Gewissen zur Annahme der Kirchen-Ordnung nicht
genöthigt werden sollten; doch hätten sie sich der „päpstlichen
Messe“ und alles Dessen, was der Kirchen-Ordnung zuwider wäre, zu
enthalten.
Wirklich
wurde nun am Osterfeste das letzte Mal die katholische Messe in der Stiftskirche
gefeiert; die übrigen katholischen Gebräuche und Ceremonien aber
behielten die Stiftsherren, so weit es nur thunlich war, bei und fuhren
fort, die kirchlichen Tagzeiten in bisheriger Weise zu halten. Darum dauerten
auch die begonnenen Reibungen und Feindseligkeiten fort; denn die Protestanten
erblickten im Singen des Regina coeli, ora pro nobis Deum, virgo praeclara,
salvo regina, und in den Anrufungen um Fürbitte der Heiligen einen
gottlosen Gräuel und ruhten nicht, bis die Regierung wiederholte Befehle
an das Stift erließ (29. April, 29. Juli und 5. Aug. 1533), es habe
sich der Vigilien und alles Singens und Lesens, „so in heil. göttlicher
schrift nicht fundirt noch gegründet, auch wider die kirchenordnung
sei“, gänzlich zu enthalten. Und damit solch „unchristliches“ Singen
und Lesen beseitigt werde, ließ der Markgraf durch protestantische
Theologen für die beiden Stifte Onoldsbach und Feuchtwangen, welche
den Chor-Gesang noch beizubehalten hatten, eine von katholischen Eigenthümlichkeiten
ledige Chor-Ordnung entwerfen und in den beiden Stiftskirchen einführen,
ohne jedoch seinen Zweck ganz zu erreichen; denn die katholischen Stiftsherren
zu Feuchtwangen wußten der Theilnahme an den protestantischen Liedern
und Lesungen auszuweichen100);
ja, dieselben konnten auch der vollständigen Durchführung der
Brandenburg-Nürnbergischen Kirchen-Ordnung in Feuchtwangen sich noch
einige Jahre erwehren; denn Markgraf Georg bestimmte noch am 21. August
1535, als er Streitigkeiten zwischen dem Kapitel und der protestantischen
Pfarrgeistlichkeit ausglich: Die Kirchen-Ordnung solle in der Pfarrei gehalten
werden, im Stifte aber Nichts ihr zuwider geschehen; Dechant und Kapitel
hätten sich „mit singen in der kirche vnd andern ceremonien gentzlich
der ausgegangenen kirchenordnung gemeß zu erzaigen, oder zum wenigsten
des, so derselben zwider ist, zu enthalten101).
Pfarrer war im nämlichen Jahre der frühere Prediger Georg Vogtherr
geworden, nachdem Joh. Geiling den Ruf als Pfarrer nach Weinsberg in Wirtemberg
erhalten hatte; Prediger wurde Wolfg. Gall, früher Stifts-Vicar; ein
Dritter diente als Kaplan. Die beiden Erstern standen zugleich im Genusse
von Kanonikats-Präbenden an der Stiftskirche und sollten, wie der
Kaplan, nach der eben angeführten markgräflichen Verordnung zuweilen
in Chor gehen und mitsingen helfen. Die Zahl der katholischen Stiftsherren
war zu dieser Zeit schon sehr gemindert; denn einige derselben hatten sich
der neuen Kirchen-Ordnung gefügt und Weiber genommen; andere, katholisch
gesinnt, waren durch Gewaltmaßregeln der Regierung aus dem Stifte
entfernt worden; andere waren gestorben; die erledigten Pfründen kamen
gewöhnlich in die Hände von Protestanten. Eine entschieden katholische
Gesinnung bewährten besonders der Stifts-Dekan Joh. Dietrich und der
Kanonikus Christoph Goldochs sammt ein paar Vicariern; ja, Goldochs ging
noch im Jahre 1535 auf die Fasten-Quatember nach Augsburg und ließ
sich zu großem Aerger der Protestanten die Priesterweihe ertheilen102).
Im
Jahre 1537 ging endlich der Markgraf ernstlich daran, seine Kirchen-Ordnung
in der Stiftskirche ausschließlich einzuführen und auch den
katholischen Rest des Stiftes zur Annahme derselben zu vermögen. Eine
Abordnung aus Ansbach, bestehend aus dem fürstlichen Rathe Dr. Val.
Kiefer, dem Stiftsprediger Joh. Rurer und dem Stadtvogte Wolfgang Truppach,
ward entsendet, um das Werk der „Reformation“ des Stiftes Feuchtwangen
zu vollenden. Die katholischen Stiftsherren gaben keine zustimmende Erklärung,
sondern wendeten sich an ihren Ordinarius, den Bischof von Augsburg, mit
der Vorstellung: Ihr gnd. Herr, der Markgraf, habe etliche seiner Räthe
zu ihnen geschickt und ihnen fürhalten lassen, sie sollten seine Ordnung
mit Singen und Lesen halten und fürohin das hochw. Sakrament unter
bederlei Gestalten reichen. Da ihnen aber solchem ihres Landesfürsten
Ansinne nachzukommen was schwerlich und unverantwortlich falle, möge
der Bischof mit Fürschriften an ihren Landesfürsten sie dermassen
erschießen, daß sie solchs Ansinnens erlassen und bei ihrem
alten Herkommen gehalten werden. Bischof Christoph richtete am 25. Juli
1537 wirklich ein Schreiben an den Markgrafen, in welchem er diesem das
äußerste ihm als Bischof mögliche Zugeständniß
anbot, indem er schrieb: ... „Weil ermeldtem dechant vnd capitel das beschehen
anbegeren beschwerlich vnd sie dann vns der geistlichkeit halb zugethon,
haben wir inen dits vnser fürschreiben nit verzeihen mogen. Ist demnach
vnser dinstlich bitten, E. Gn. wölle sie vnverhindert wie bißher
bleiben vnd iren alten geprauch halten lassen. So das aber ye E. Gn. zu
gedulden nit leidlich sein will, haben wir sy dahin betädingt, daß
sy wellen von iren allten gehapten ordnungen, wouil dern euch zuwider,
abtretten vnd sich derselbigen enthalten, doch das sy dagegen die newen
ordnung vnd derselbigen artickl zu geloben nit benetigt, sonder also bederseits
frey alda bei dem iren gelassen werden. So nun an dem Ort ander personen
vnd vorsteer des volckhs gnugsam vorhanden, allso das iren nit von neten,
so bitten wir, E. Gn. welle vns zu gefallen sollich mittl willigen, auch
so gnedig erzaigen, das sy dieser vnser bet genossen spüren mugen.“
Dieser
Schritt des Bischofs hatte indessen keinen Erfolg; die Kirchen-Ordnung
wurde im Stifte eingeführt und den katholischen Stiftsherren sogar
zugemuthet, das Abendmahl nach dieser Ordnung zu empfangen und den lutherischen
Predigten beizuwohnen. Beidem entzogen sich aber Dietrich, Goldochs, ihre
Hausgenossen und einige Andere, den Nichtbesuch der Predigten damit entschuldigend,
sie könnten dieselben „wegen invehiren, schmehens vnd lesterns“ nicht
anhören. Am 2. Mai 1538 zeigte Vogtherr mit seinem Prediger und Diakon
beim Markgrafen an, die Chorherren gehen nicht zum Abendmahle, nicht in
Predigt und litanei, worauf Georg am 22. Mai an den Pfarrer, den Bürgermeister
und Rath den Auftrag erließ, die Chorherren seien aufzufordern, „one
längern verzug der kirchenordnung volge zu thon.“ Letzteres geschah
aber nicht; denn noch im Jahre 1542 wird von den Gegnern geklagt, es seien
noch „bäbstische“ Chorherren da, der Dechant und Goldochs, welche
sich der Kirchen-Ordnung durchaus nicht fügen, auch die Evangelischen
gar nicht für Personen des Stifts, geschweige als Chorherren erkennen
wollen103).
Das
für die markgräflichen Lande angenommene Interim Kaiser Karl’s
V. von 1548 äußerte seine Wirkung auch auf Stadt und Stift Feuchtwangen.
Zwar gestattete die Regierung dem Stifts-Kapitel nicht, auf der Synode
des Bisthums Augsburg, welche Bischof Otto im Vollzuge des Interim auf
dem 12. Nov. 1548 nach Dilingen ausgeschrieben hatte, dem Rufe des Bischofs
gemäß, zu erscheinen104).
Aber das folgende Jahr führte, wenn auch nur vorübergehend, doch
die volle Uebung des katholischen Cultus in die Stiftskirche nochmal zurück
und Scholasticus Goldochs genoß die Freude, am heil. Pfingstfeste
(9. Juni) 1549 in derselben das erste feierliche Amt singen zu können105).
Der treukatholische Dekan Joh. Dietrich hatte diese Freude nicht mehr erlebt;
denn er war schon seit der zweiten Hälfte des Jahres 1547 todt. Zum
Nachfolger im Dekanate hatte er den lutherischen Chorherrn Dr. Valentin
Hartung.
Auch
der letzte katholische Propst des Stiftes, Johannes Knorz, welcher seit
dem Jahre 1494 die propsteiliche Würde bekleidet hatte, war um das
Jahr 1540 gestorben. Am 29. Juli 1540 präsentirten nun die Markgrafen
Georg und Albrecht dem Stifts-Kapitel als Propst Joseph Feierabend, Dekann
des St. Gumpertus-Stiftes zu Onoldsbach, markgräfl. Rath und Oberhofgerichts-Assessor.
Er war Protestant, beschwor aber am 9. Mai 1541 die Statuten des Stiftes
ganz in derselben Weise, wie Solches die alten katholischen Pröpste
gethan hatten. Ihm folgte Dr. Valentin Kiefer, diesem aber Sigmund Hasenthaler,
des Markgrafen Georg Friedrich Präceptor, für die Propstei am
14. April 1551 verpflichtet, des Stiftes Feuchtwangen letzter Propst106).
Am
14. Juni 1554 starb auch der Scholasticus Christoph Goldochs, der letzte
katholische Chorherr, der in Feuchtwangen selbst wohnte. Das Stift war
nun vollständig protestantisirt; denn es hatte protestantische Pröpste
und Dekane und zählte, vielleicht mit Ausnahme von ein paar katholischen
nichtresidirenden Kanonikern, nur protestantische Mitglieder, darunter
mehrere Laien, namentlich fürstliche Räthe und Beamtete, zu deren
Besoldungen man Stifts-Präbenden beilegte, und junge Leute, welche
mit Hilfe solcher Präbenden auf auswärtigen Schulen studirten,
ja, selbst Kinder begünstigter Familien wurden Chorherren mit Pfründengenuß.
In solch erbärmlichem Zustande war das protestantisirte Stift natürlich
reif für die Sichel des Schnitters; Markgraf Georg Friedrich ärntete
die reiche Stiftung, indem er das Stift im Jahre 1563 einfach aufhob.
Unmittelbar
vor der Aufhebung, im Jahre 1563, residirten in Feuchtwangen nur der protestantische
Stifts-Dekan Wolfgang Jung, der Nachfolger des im Jahre 1560 gestorbenen
Val. Hartung, und drei Chorherren, nämlich der Custos Johann Frauentraut,
der Scholasticus Balthasar Hillenmeyer, zugleich Superintendent und Stiftsprediger,
und der Kanonikus Hans Wolf von Thannhausen, ein Kind von fünf Jahren,
des Hans Wolf von Thannhausen, Amtmanns zu Hohen-Trüdingen, Sohn,
welcher, kaum geboren, im J. 1557 sein Kanonikat erhalten hatte; abwesend
waren Theophilus Rehm, Domherr zu Augsburg (katholisch), Dr. Georg Adelmann,
Hofrath zu Onoldsbach, Balthasar Sibenhar, Student zu Wittenberg, Kaspar
Ott, Student zu Schwäbisch-Hall, Jakob Hartung, Student zu Tübingen,
Michael von Wirsberg, ein Knabe von zehn Jahren, bei seinem Vater zu Hause,
Chrostoph Haug, Student zu Onoldsbach.
Das
corpus praebendae der residirenden Kanoniker war in jener Zeit jährlich:
12 Guld. Weingeld, 13 Guld. Präsenz, 5 Malt. Korn, 4 Malt. Dinkel,
9 Malt. Haber Feuchtwanger Maß. Die Abwesenden genoßen dasselbe
Corpus mit Ausnahme des Präsenz-Geldes.
Damals
befanden sich auch zwölf Vicarier am Stifte, von welchen acht residirten,
vier aber in Sudien abwesend waren. Die residirenden waren pflichtig, in
den Chor zu gehen, und wurden, wenn sie sich daneben eine Zeit lang „in
heiliger göttlicher schrift übten, tugenlich und geschickt waren,
zu pfarren und kirchen vocirt und gebraucht.“
Nach
dem Bauernkriege des Jahres 1525 hatten die Markgrafen Casimir und Georg
des Stiftes Feuchtwangen Güter, gleich denen der übrigen Stifte
und Klöster ihrer Lande, eingezogen und an die Stiftsmitglieder bestimmte
Personen abgereicht; durch den Landtag zu Onoldsbach im Jahre 1526 aber
wurden die Stifte in ihre Güter wieder eingesetzt, unter der Auflage,
über ihre Verwaltung jährlich dem Landesfürsten Rechnung
zu thun. Das Zugeständniß, ihre Güter genießen und
selbst verwalten zu dürfen, konnten die geistlichen Stände nur
dadurch bewahren, daß sie im Jahre 1539 die Verbindlichkeit übernahmen,
300.000 Gulden wachende Landesschulden bezahlen zu wollen.
Mittlerweile
waren aber doch alle Klöster und geistlichen Stifte des Landes bis
auf Onoldsbach, Feuchtwangen und Heilsbronn aufgehoben und eingezogen worden.
Obwohl Dekan und Kapitel zu Feuchtwangen eine Gegenvorstellung einreichten,
erließ nun Markgraf Georg Friedrich am 15. Febr. 1563 zu Baireuth
ein Dekret an seine Regierung unterhalb des Gebirges, damals zu Crailsheim,
welches verfügte: Kloster Heilsbronn und die beiden Stifte zu Onoldsbach
und Feuchtwangen sollten jetzt auch reformirt [d. h. eingezogen] werden,
und sei „solche reformation von ihm fürnemlich dahin vermaint, daß
die gaistlichen güter zu besserm nutz vnd zu milden sachen vnd demnach
zu nothwendiger bestellung der ministerien, schulen, hospitaler, vnderhaltung
geistlicher consistorien vnd etlicher stipendiaten in guter anzahl gewendet
und gebraucht werden sollen, vnd auch allbereit zu besserung der kirchen-
vnd schuldiener besoldungen vnd vnerhaltungen und sonsten ein großes
järlich verordnet worden,“ dessen Erstattung durch diese Reformation
erfolgen solle.
Die
Aufhebung des Stiftes wurde nun rasch vollzogen. Dekan Jung erhielt zu
seinem Unterhalte jährlich an Geod und Getreide dritthalbhundert Gulden,
ein Chorherr in derselben Weise achtzig Gulden, wie jetzt ein Kanonikat
in gemeinen Jahren angeschlagen werde. Die Vicarier versetzte man auf Pfarreien
und Schulmeisterstellen. Das Stiftsvermögen, nun dem landesfürstlichen
Fiscus dienstbar, wurde zur Verwaltung einem eigenen Verwalterei-Amte überwiesen107).
So
ist des großen Kaisers alte, ehrwürdige Stiftung untergegangen!
Bischof
Heinrich V. von Augsburg that zwar seit Anfang des Jahres 1628 beim kaiserlichen
Hofe Schritte, die Restitution des Stiftes Feuchtwangen zu erzielen (welches
merkwürdiger Weise sein herkömmliches Kathedraticum jährlich
mit 6 Gulden 51 Kreuzer 3 Heller bis zum Jahre 1563 nach Augsburg bezahlt
hatte), weil dessen Aufhebung vom Jahre 1563 mit den Bestimmungen des Passauer
Vertrages und des Augsburger Religionsfriedens nicht im Einklange gestanden
sei, und betrieb diese Restitution um so nachdrücklicher, seit Kaiser
Ferdinand II. das für die Forderung des Bischofs günstige Restitutions-Edikt
vom 6. März 1629 erlassen hatte. Allein diese Bemühungen blieben
ohne Erfolg; das genannte Edikt konnte in Bezug auf Feuchtwangen nicht
zum Vollzuge gebracht werden, und Brandenburg-Onoldsbach blieb fortan im
Besitze des eingezogenen Feuchtwanger Kirchengutes.
87
Einzelnes bei Jacobi 18, 200.
88
Fürstl. Bescheid nach Feuchtwangen vom Pfingst-Montage 1524, im Feuchtw.
Copial-Buche Bd. 3. Jacobi 49.
89
Copial-Buch l. c.
90
Jacobi 52. 56.
91
Am 18. Juni 1526 richtete Bischof Christoph von Augsburg folgendes Schreiben
an Markgraf Kasimir: "„urchlauchtiger Fürst! Gnediger Herr! Wie vns
die würdigen andechtigen vnser getriw lieben, dechend vnd cappitel
zu Feuchtwangen mit eingelegter des pfarrers daselbst supplication geschriben
vnd ersucht, haben ew. gnaden hiebei zu vernemen. Dieweil den Jerg Vogtherrn
capplans freuenlich vnd mutwillig furnemen wider bebstlich bullen, kais.
maj. edikt zu Worms ausgangen, auch die ordnung zu Regenspurg auffgericht,
ist an euch vnser dinstlich bitten, sie welle ime gedachtem vogtherrn ernstlich
verschaffen, seins unbillichen furnemens abzusteen, sich des helffersstand
müssigen vnd den pfarrer in regirung seiner pfarr vnbelestigt vnd
unbetrubt bleiben, oder wo es ew. gnaden (des wir vns nit versehen) nit
gelegen, doch wider sie nit sein lassen, das wir gegen gedachten Vogtherrn
mit recht oder wie vnser noturft erheischlich, als einen verachter vnd
verbrechern bebstlicher heiligkeit bullen vnd kais. maj. edikt vnd vnser
aldten leblichen lang herprachten cristlicher ordnung handlen mogen. Das
wellen wir vns zu ewrn gnaden alls einen cristenlichen leblichen fursten
getresten vnd vmb dieselbigen auch mit geneigtem willen verdienen, vnd
bitten des ewr beschriben andtwordt. Datum Dillingen mitwochen nach Barnabe
anno &c. xxvi.“ Orig.-Conc. im bisch. Arch. Ob und welche Antwort Kasimir
gab, liegt nicht vor.
92
Jacobi 57.
93
Jacobi 58.
94
Jacobi 59.
95
Die fürstliche Regierung zu Onoldsbach verfügte am 28. Mai 1528:
„Dechant und capitel sollen dem Jörg Vogtherr die aufgehaltene pfründ
geben und folgen lassen, unangesehen ob er die mit singen und lesen im
chor nit, dieweil er doch dieselbe mit predigen verdient habe; der alte
pfarrer Johann Dietrich solle dem Vogtherr für die zeit, so er nichts
von ihm empfangen habe, für den tisch alle wochen vier pfund, und
darzu den kaplanlohn dieselbe zeit geben; für das er bisher vff meins
gnedigen herrn befelch gepredigt hat, sollen ihm zu der pfründ auch
alle wochen vier pfund gegeben werden; endlich sollen ihm jährlich
zu seiner pfründ, die des jars 36 gulden erträgt, 40 gulden gegeben
werden, es geschehe vom pfarrherrn, oder dechant und capitel, dieweil dechant
und capitel die pfarr zu versehen schuldig sind, so lang bis ein kanonikat
verledigt und ihm geliehen werde, so möge dann das andere alles fallen.“
Feuchtw. Copialb. Bd. 3.
Ueber die Besoldung des
Pfarrers Johannes Geiling verfügten die fürstlichen Räthe
am 31. Mai 1529 also: Dechant und Kapitel sollen alle Nutzung der Pfarre
auf des Stiftes Kosten einbringen und dem Pfarrer jährlich für
seine Competenz „zu erhaltung seiner person, weyb, kind, mayd und hausgesind,
auch eines pferds“ 120 Gulden geben. Ein Vicarier oder anderer Priester
solle als Kaplan dienen und vom Stifte unterhalten werden Ib.
96
Jacobi 61. 63.
97
Ueber obige Punke verfügte der schon angeführte Bescheid der
fürstlichen Räthe vom 31. Mai 1529 Folgendes: „Nachdem Se. fürstl.
gnaden glaublich bericht, daß dechant, capitel und andere priesterschaft
zu Feuchtwangen außerhalb des pfarrherrn, kaplans und herrn Jorgen
Vogtherrn Sr. fürstl. gnaden christlicher ordnung, declaration und
visitation in keinem stuck nie gelebt noch volg gethan, sondern sich derselben,
auch andern fürstlichen befehlen ganz widerwertig erzeigt und wider
die angezeigte ordnung mit worten und werken freventlich und mutwillig
gehandelt haben“, werden sie zu Befolgung angegebener Ordnung, Deklaration
und Visitation alles Ernstes ermahnt und aufgefordert.
„Da bisher dem pfarrherrn
zu zeiten, wann er das heilig allein seligmachend wort Gottes im stift
hat predigen wollen, die stiftskirchen versperrt worden sein soll, befehlen
Se. fürstl. gnaden, daß dechant und kapitel ihre kirche, wann
der pfarrer oder sein kaplan zu gelegener zeit predigen wollen, unverschlossen
lassen.“
„Wann Wolfgang Eckhart unangesehen
einigs berufs oder verordnung in der kirche zu Feuchtwangen und, wie die
gesandten von kapitels wegen anzeigen, on ir wissen und willen aufgestanden
ist und ein unchristliche ergerliche predig gethon, wollen Se. fürstl.
gnaden ihnen seine gebührende straf vorbehalten, und befehlen, Se.
fürstl. gnaden, daß dechant und kapitel hinfüro keinen
ohn Sr. fürstl. gnaden, derselben statthalter, des pfarrherrn oder
dechants und kapitels wissen und willen auf die kanzel kommen und predigen
lassen.“
98
Jacobi 66. Schon am 26. Jan. 1529 hatte Markgraf Georg „die kirchenclainater
vnd ornat, damit sie nicht verruckt vnd verendert werden“, inventarisiren
lassen. In dem angefertigten Inventare sind verzeichnet: Duodecim calices
vicariorum und quinque calices communes in custodia; ein großer Vorrath
von Ornaten und Kirchengewändern; clinodia concernentia reliquias
sanctorum, nämlich: ein vergulte monstrantz continens sacrum clavum;
magna crux argentea, que continet de cruce et flagellis domini; ein große
silberne monstrantz, in qua portatur sacramentum in die corporis Christi;
drei silberne Monstranzen mit Reliquien; zwei vergüldte monstrenzlin
mit Reliquien; calix argenteu sancti Vdalrici; ein silbern rauchfaß;
vier kupferne Monstranzen mit Reliquien; ein silberes haubt de sancta Elizabeth;
imago Marie Magdalene, fünf silbere vergulte pacem; mehrere Täfelein
mit Reliquien. Orig. Akten über Aufhebung des Stiftes Feuchtwangen
im Archiv-Conservatorium zu Nürnberg. Diese Kirchengeräthe scheinen
aber doch nicht, wie nach Jacobi anzunehmen wäre, damals insgesammt
eingezogen worden zu sein; denn es liegen Nachrichten vor, nach welchen
im Jahre 1533 der „heil. Nagel“ und Monstranzen mit Reliquien sich in der
Stiftskirche befanden. Auch ist gewiß, daß noch im Jahre
1546 Kleinodien und Meßgewande in der Stiftskirche vorhanden waren,
welche bei Plünderung der Stadt durch die Spanier unter Oberst von
Büren weggenommen wurden. S. unten S. 390, Anm. 105.
99
Jacobi 65.
100
Obiges nach den angeführten Akten des Archiv-Conserv. in Nürnberg.
Jacobi schreibt S. 69, die
Chorherren hätten sich damals in Folge landesfürstlichen Befehls,
ihre Concubinen auszuschaffen, widrigenfalls man die Widerspenstigen absetzen
und ihre Concubinen öffentlich auspeitschen lassen würde, in
die neue Ordnung gefügt. Eine Drohung in solcher Fassung konnte ich
in den angeführten Akten nicht finden, obwohl richtig ist, daß
Geiling und später Vogtherr bei ihren endlosen Klagereien gegen die
katholischen Stiftsherren viel mit diesen angeblichen Concubinen herumwarfen
und landesherrliche Mandate zur Ausschaffung von solchen ergingen. Aich
ist, wie gezeigt wurde, die Angabe von Unterwerfung der Chorherren unter
die Kirchen-Ordnung unrichtig.
101
Feuchtw. Copialb. in Nürnberg, Bd. 3.
102
Akten l. c.
103
Alles Obige aus den angeführten Akten.
104
Correspondenz zwischen Bisch. Otto und der Regierung zu Onoldsbach von
1548/49, im bsichöfl. Archive.
105
Am 4. Juni 1549 sendet Arnold von Seckendorf, Amtmann zu Schwabach, an
Dechant und Kapitel zu Feuchtwangen ein Meßgewand, „weil inen durch
den von Büern (s. ob. S. 385) alle meßgewander vnd ander kirchenkleinaden
genummen worden“, und schreibt dabei: „vnd wellet ir Goldochs jetz vff
den heil. pfingstag das ampt erstlich darinne singen, wie ir mir solchs
zu thun bewilligt habt.“ Akten l. c. zu Nürnberg.
106
Obiges nach Urkk. im Feuchtw. Copialb. Bd. 3
107
Alles Obige nach Akten l. c, zu Nürnberg.
Erstellt
am 6. März 2004 durch Hans Ebert