Anton Steichele - Das Bisthum Augsburg
Inhaltsverzeichnis
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V. Protestantisirung der Stadt und des Stiftes Feuchtwangen.

 
Als die protestantische Glaubensbewegung von Norden her auch ds Brandenburg-Onoldsbach’sche Fürstenthum ergriff und Luther’s Lehren in demselben mancher Orten willkommen geheißen wurden, betrat ein andern Weg die Stadt, einen andern das Stift Feuchtwangen; jene neigte sich bei der ersten Gelegenheit mit Vorliebe und Eifer der neuen Richtung zu, dieses widerstand derselben, so lange es ihm möglich war, und konnte nur durch zwingende Maßnahmen seiner Fürsten vermocht werden, vom alten Glauben und vom alten Besitze zu weichen.
 
Zwiste um Vorrang und um zeitliche Rechte hatten, wie wir bereits erzählten, schon seit einem Jahrhunderte Stadt und Stift Feuchtwangen tief entzweit; Abneigung und Widerwillen gegen das Stift hatte sich aus jenen Zwisten in den Gemüthern der Städter festgesetzt, und Aeußerungen des erbittersten Hasses traten bei jeder Gelegenheit unverholen hervor, besonders nachdem einmal das Wort von der neuen Freiheit und Ungebundenheit die Geister betäubt hatte. Der ungeistliche Sinn und das lockere Leben manches Stiftsherren boten zu solchen Ausbrüchen den willkommenen Anlaß87).
 
Schon im J. 1523 standen in Feuchtwangen die Dinge so, daß Vogt, Bürgermeister, Rath und Gemeinde nicht anstanden, einen Prediger nach ihrem Sinne aufzunehmen, Johann von Wald, einen ausgetretenen Mönch, welcher nun ungescheut neugläubig predigte. Aber am 16. Mai 1524 schaffte Markgraf Kasimir diesen Prediger ab und bedeutete den Feuchtwangern, daß ihnen nicht zustehe, ohne sein Wissen ihres Gefallens Prediger aufzunehmen; dem Stifte aber befahl er, „on verzug einen frummen redelichen gelerten evangelischen prediger zu bestellen, der das göttlich wort rain, lauter und clar predige“88). Markgraf Kasimir war nicht protestantisch gesinnt; daher diesem Befehle die Absicht zu Grunde lag, einen Prediger von der Richtung des vorigen von Feuchtwangen fern zu halten. Wie sehr das Volk in Feuchtwangen damals gegen die katholische Priesterschaft verhetzt war, entnehmen wir daraus, daß im J. 1524 das Stift sich genöthigt sah, wegen Schmähungen, Bewerfungen und andern Rohheiten, welche der aufgeregte Pöbel an Priestern und selbst an Gräbern Verstorbener verübte, beim Landesfürsten Klage zu führen89).
 
Damals befand sich im Stifte Feuchtwangen ein Vicarier, Georg Vogtherr, Kaplan bei der Pfarrei, welcher, ohne daß seine Mitbrüder es ahnten, im Stillen für die Lehre Luther’s glühte. Als der Bauern-Aufstand im Frühjahre 1525 seine Wogen immer drohender auch in das stille Thal der Sulzach wälzte, fanden Dekan und Kapitel von Feuchtwangen gerathen, den Ort zu verlassen und sich nach Augsburg zurückzuziehen. Scheidend übertrug der Pfarrer Johann Dietrich die Versehung der Pfarrei und der Pfarrkirche St. Johannes an Vogtherr, welcher in Feuchtwangen zurückblieb. Damit war der lutherischen Predigt Thüre und Thor geöffnet und Vogtherr’s neuerungssüchtige Gesinnung konnte sich ungehemmt entfalten und thatsächlich wirken. Vogtherr fing nun an, im Geiste der Neuerung kirchliche Veränderungen in der Pfarrkirche vorzunehmen, indem er die Messe in deutscher Sprache las, die Ohrenbeichte abschaffte und das Abendmahl unter zwei Gestalten spendete; auch heirathete er seine bisherige Haushälterin90).
 
Den Bauern-Aufstand im Ansbachischen Lande hatte Markgraf Kasimir mit gewaltiger Hand niedergeschlagen; der Stifts-Dekan und ein Theil der Stiftsherren kehrte nach Feuchtwangen zurück; Wiederherstellung des alten Standes in Religions-Angelegenheiten wurde nun vom Stifte allen Ernstes angestrebt. Dieses Bestreben fand in den Maßnahmen des Markgrafen selbst eine kräftige Unterstützung; denn Kasimir suchte nicht nur durch eine Verordnung vom 30. Aug. 1525, „nachdem die gewesen auffrüre nit wenig aus vngeschickten gotlosen predigen entstanden sind vnd widerumb wol durch geschickte christliche prediger des heyligen Evangelii vnd rainen lautern wort Gottes verhütet werden mögen“, den Ausschreitungen der Prediger vorzubeugen, sondern er hatte auch im Ansbacher Landtags-Abschiede vom 10. Okt. 1526, nach welchem „alle pfarrherrn und prediger das heil Evangelium und wort gottes lauter und rein und gar nichts, das wider ist, predigen sollten“, im Wesentlichen Beibehaltung des alten Kirchen-Ritus und der herkömmlichen Religions-Uebungen, bis ein allgemeines Concilium gehalten würde, vorgeschrieben. Der Chorherr Johann Dietrich übernahm die Pfarrei wieder, Vogtherr wurde seines Helfer-Amtes und des Predigens enthoben, der Gottesdienst, wie in der Stifts-, so auch in der Pfarrkirche wieder in katholischer Weise gehalten. Aber Vogtherr ließ sich nicht so leicht zur Ruhe und zur Einstellung seiner Thätigkeit vermögen91), und die Anhänger seiner Richtung in der Stadt blieben dem katholischen Gottesdienste ferne und wußten dem neu ernannten Pfarrer Johannes Bayer den Aufenthalt in Feuchtwangen so zu entleiden, daß er bald nach seiner Einsetzung wieder fortzo; daher Markgraf Kasimir im Frühjahre 1527 die ernste Aufforderung nach Feuchtwangen erließ, dem von ihm erlassenen Abschiede genau nachzuleben92).
 
Es folgten nun, vom Stifte berufen, drei katholische Pfarrer in Feuchtwangen, nämlich Erhard Scheurer, Vicarius zu Herrieden und Pfarrer zu Heidekk, Johannes Neuhäuser aus Ingolstadt und Veit Seßler. Sie kamen, und schnell gingen sie wieder. Der zweite dieser Pfarrer, Johannes Neuhäuser, wird als ein gelehrter und frommer Mann geschildert; doch wegen seines Glaubens wurde er von den Bürgern so angefeindet und verfolgt, daß er gern nach München abzog93).
 
Während so in Feuchtwangen das Neue mit dem Alten kämpfte, starb Markgraf Kasimir am 21. Sept. 1527 in der Stadt Ofen. Sein Tod brachte eine entscheidende Wendung in die Religions-Verhältnisse Feuchtwangen‘s; denn Kasimir'’ Nachfolger, sein Bruder und bisheriger Mitregent, Margraf Georg, konnte die Protestantisirung des Landes kaum erwarten. Der Abschied für den Ansbacher Landtag vom 3. März 1528, auf welchem dier Fürst die katholische Partei der Stände mit gefälligen Worten zu täuschen wußte, während er nach Gesinnung und That doch nur der protestantischen in die Hände arbeitete94), ebnete dazu die Bahn; die Schwabacher Artikel vom Juni desselben Jahres und die nach ihnen lutherisch geleitete Kirchen-Visitation brachte das Werk zur Ausführung.
 
Der Markgraf ernannte nun einen lutherischen Pfarrer nach Feuchtwangen, Johann Geiling, und Georg Vogtherr, welchen er in seine Vicarie-Pfründe wieder einsetzen und für allen Entgang an Pfründe- und Kaplanei-Einkommen entschädigen ließ, wurde Prediger95). Der treukatholische Dekann Jakob Jäger mußte nun mit widerstrebendem Herzen in der Pfarrkirche die Spendung des Abendmahls unter beiden Gestalten gestatten und ansehen, wie seine Stiftskirche immer leerer wurde und wie sogar Mancher, der sich darin das Abendmahl Vormittags unter Einer Gestalt hatte reichen lassen, dasselbe Nachmittags in der Pfarrkirche unter beiden Gestalten genoß. Als aber derselbe Dechant in Folge der Schwabacher Visitations-Artikel sogar nach Onoldsbach beschieden wurde, um sich auf die neue Lehrform und Liturgie verpflichten zu lassen, brach seine Geduld und er verließ mit den älteren Chorherren unwillig das Stift, in das er jedoch bald wieder zurückkehrte96). Damals geschahen im Stifte und in den Kirchen zu Feuchtwangen allerlei auffallende Dinge. Einmal stand der Vicar Wolfgang Eckhart auf und griff, wie es scheint, auf der Kanzel der Stiftskirche das lutherische Wesen an (er hat ein unchristliche ergerliche Predig gethon, sagt der protestantische Bericht). Protestantisch gesinnt zeigten sich nur der Pfarrer Geiling, sein Kaplan und der Prediger Vogtherr; die übrigen Geistlichen in Feuchtwang bewahrten katholische Gesinnung, widerstrebten der Kirchen-Ordnung und Visitation des Fürsten und versprerrten der lutherischen Predigt des Pfarrers die Stiftskirche97).
 
Am 28. December 1529 ließ der Markgraf den Feuchtwanger Kirchenschatz unter dem Vorwande, ihn gegen die aus den Niederlanden gegen die Türken nach Ungarn ziehenden Spanier sicher stellen zu wollen, nach Ansbach bringen; nach Feuchtwangen kehrte aber dieser Schatz nicht wieder zurück, denn Georg hatte für sein überschuldetes Fürstenthum Geld nöthig98).
 
Einige Jahre später, wahrscheinlich gegen Ende des Jahres 1532, starb der Stiftsdekan Jakob Jäger; sein Nachfolger war der schon öfter genannte, gleichfalls entschieden katholische Chorherr Johann Dietrich. Ehe aber Letzterer gewählt wurde, war der Plan aufgetaucht, es sollte in Feuchtwangen eine hohe Schule für die markgräflichen Lande errichtet werden, zu derne Dotirung die durch Aussterben der Stiftsherren in Erledigung kommenden Pfründen zu dienen hätten. Es wurde mit dieser Maßnahme auch wirklich ein Anfang gemacht, indem man etliche Literaten nach Feuchtwangen zog, mit Pfründen unterstützte und Vorlesungen halten ließ; das Projekt zerfiel aber bald, da die Berufenen, wahrscheinlich in ihren Erwartungen nicht befriedigt, wieder abzogen99).
 
Mittlerweile ließ Markgraf Georg, durch seinen Kanzler Vogler bestimmt, gemeinsam mit der Stadt Nürnberg eine vollständige Kirchen-Ordnung ausarbeiten und verfügte, nachdem Luther und Melanchthon dieselbe gutgeheißen, durch Edikt vom 20. Jan. 1533 deren Einführung in seinen Landen. Zufolge dieser Brandenburg-Nürnbergischen Kirchen-Ordnung sollten auch in den Kloster- und Stiftskirchen die noch üblichen katholischen Grbräuche gänzlich abgeschafft werden. Dem widerstrebte aber in Feuchtwangen Dekan Joh. Dietrich, welcher am 15. März 1533 die neue Kirchen-Ordnung mit dem Auftrage, sich nach ihr genau zu halten, empfangen hatte, mit einigen Chorherren und Vicariern, indem er am 8. April der Regierung zu Ansbach erklärte: Es sei ire meinung, irem gnd. herrn vnd landsfürsten in allen gebürlichen vnd verantwortlichen sachen in aller vnterthänigkeit zu willfaren; aber in dieser handlung verhoffen sie, ir fürst vnd herr werde dieses des heil. kaiser Karl gestift mit anderer ordnung, dann wie der stift von kaiser Karl geordnet vnd gestift vnd bisher siebenhundert drei und zwanzig jar gehalten vnd sie zu halten gelobt, geschworen vnd verpflicht seien, nicht belegen. Das Kapitel fuhr auch fort, in der Stiftskirche des Gottesdienstes und der Ceremonien ganz nach der alten katholischen Ordnung zu pflegen.
 
Diese Haltung der katholischen Stiftsherren erregte natürlich Zorn und Unwillen bei Pfarrer Geiling und der protestantischen Partei und reizte zu heftigem Widerstande in Wort und That gegen die „Baaliten“, wie nun Dekann Dietrich und die zu ihm standen von den Gegnern gewöhnlich genannt wurden. Nachdem am Tage Maria-Verkündigung 1533 beiläufig dreißig Personen das heil. Sakrament in der Stiftskirche unter Einer Gestalt empfangen hatten, excommunicirte Pfarrer Geiling, als er am folgenden Sonntage in derselben Kirche predigte, diese „ungehorsamen personen“ öffentlich und ermahnte sie dringend, „sich zu Cristo vnd seinem göttlichen wort wieder mit reu zu wenden vnd von dieser gotslesterung abzusteen“; und als die Katholischen auch die Gottesdienste und Kirchenbräuche der Char-Woche vollständig nach katholischer Ordnung in der Stiftskirche abhielten, war des Auflauerns und Verklagens bei der Regierung zu Ansbach von Seite des Pfarrers, des Vogtes und Stadtrathes, welche nach fürstlichem Befehle über Beobachtung der Kirchen-Ordnung wachen sollten, kein Ende. Am Char-Samstage begaben sich daher Dekan Dietrich und einige katholische Stiftsherren persönlich nach Ansbach, wo sie wenigstens so viel erlangten, daß sie gegen ihr Gewissen zur Annahme der Kirchen-Ordnung nicht genöthigt werden sollten; doch hätten sie sich der „päpstlichen Messe“ und alles Dessen, was der Kirchen-Ordnung zuwider wäre, zu enthalten.
 
Wirklich wurde nun am Osterfeste das letzte Mal die katholische Messe in der Stiftskirche gefeiert; die übrigen katholischen Gebräuche und Ceremonien aber behielten die Stiftsherren, so weit es nur thunlich war, bei und fuhren fort, die kirchlichen Tagzeiten in bisheriger Weise zu halten. Darum dauerten auch die begonnenen Reibungen und Feindseligkeiten fort; denn die Protestanten erblickten im Singen des Regina coeli, ora pro nobis Deum, virgo praeclara, salvo regina, und in den Anrufungen um Fürbitte der Heiligen einen gottlosen Gräuel und ruhten nicht, bis die Regierung wiederholte Befehle an das Stift erließ (29. April, 29. Juli und 5. Aug. 1533), es habe sich der Vigilien und alles Singens und Lesens, „so in heil. göttlicher schrift nicht fundirt noch gegründet, auch wider die kirchenordnung sei“, gänzlich zu enthalten. Und damit solch „unchristliches“ Singen und Lesen beseitigt werde, ließ der Markgraf durch protestantische Theologen für die beiden Stifte Onoldsbach und Feuchtwangen, welche den Chor-Gesang noch beizubehalten hatten, eine von katholischen Eigenthümlichkeiten ledige Chor-Ordnung entwerfen und in den beiden Stiftskirchen einführen, ohne jedoch seinen Zweck ganz zu erreichen; denn die katholischen Stiftsherren zu Feuchtwangen wußten der Theilnahme an den protestantischen Liedern und Lesungen auszuweichen100); ja, dieselben konnten auch der vollständigen Durchführung der Brandenburg-Nürnbergischen Kirchen-Ordnung in Feuchtwangen sich noch einige Jahre erwehren; denn Markgraf Georg bestimmte noch am 21. August 1535, als er Streitigkeiten zwischen dem Kapitel und der protestantischen Pfarrgeistlichkeit ausglich: Die Kirchen-Ordnung solle in der Pfarrei gehalten werden, im Stifte aber Nichts ihr zuwider geschehen; Dechant und Kapitel hätten sich „mit singen in der kirche vnd andern ceremonien gentzlich der ausgegangenen kirchenordnung gemeß zu erzaigen, oder zum wenigsten des, so derselben zwider ist, zu enthalten101). Pfarrer war im nämlichen Jahre der frühere Prediger Georg Vogtherr geworden, nachdem Joh. Geiling den Ruf als Pfarrer nach Weinsberg in Wirtemberg erhalten hatte; Prediger wurde Wolfg. Gall, früher Stifts-Vicar; ein Dritter diente als Kaplan. Die beiden Erstern standen zugleich im Genusse von Kanonikats-Präbenden an der Stiftskirche und sollten, wie der Kaplan, nach der eben angeführten markgräflichen Verordnung zuweilen in Chor gehen und mitsingen helfen. Die Zahl der katholischen Stiftsherren war zu dieser Zeit schon sehr gemindert; denn einige derselben hatten sich der neuen Kirchen-Ordnung gefügt und Weiber genommen; andere, katholisch gesinnt, waren durch Gewaltmaßregeln der Regierung aus dem Stifte entfernt worden; andere waren gestorben; die erledigten Pfründen kamen gewöhnlich in die Hände von Protestanten. Eine entschieden katholische Gesinnung bewährten besonders der Stifts-Dekan Joh. Dietrich und der Kanonikus Christoph Goldochs sammt ein paar Vicariern; ja, Goldochs ging noch im Jahre 1535 auf die Fasten-Quatember nach Augsburg und ließ sich zu großem Aerger der Protestanten die Priesterweihe ertheilen102).
 
Im Jahre 1537 ging endlich der Markgraf ernstlich daran, seine Kirchen-Ordnung in der Stiftskirche ausschließlich einzuführen und auch den katholischen Rest des Stiftes zur Annahme derselben zu vermögen. Eine Abordnung aus Ansbach, bestehend aus dem fürstlichen Rathe Dr. Val. Kiefer, dem Stiftsprediger Joh. Rurer und dem Stadtvogte Wolfgang Truppach, ward entsendet, um das Werk der „Reformation“ des Stiftes Feuchtwangen zu vollenden. Die katholischen Stiftsherren gaben keine zustimmende Erklärung, sondern wendeten sich an ihren Ordinarius, den Bischof von Augsburg, mit der Vorstellung: Ihr gnd. Herr, der Markgraf, habe etliche seiner Räthe zu ihnen geschickt und ihnen fürhalten lassen, sie sollten seine Ordnung mit Singen und Lesen halten und fürohin das hochw. Sakrament unter bederlei Gestalten reichen. Da ihnen aber solchem ihres Landesfürsten Ansinne nachzukommen was schwerlich und unverantwortlich falle, möge der Bischof mit Fürschriften an ihren Landesfürsten sie dermassen erschießen, daß sie solchs Ansinnens erlassen und bei ihrem alten Herkommen gehalten werden. Bischof Christoph richtete am 25. Juli 1537 wirklich ein Schreiben an den Markgrafen, in welchem er diesem das äußerste ihm als Bischof mögliche Zugeständniß anbot, indem er schrieb: ... „Weil ermeldtem dechant vnd capitel das beschehen anbegeren beschwerlich vnd sie dann vns der geistlichkeit halb zugethon, haben wir inen dits vnser fürschreiben nit verzeihen mogen. Ist demnach vnser dinstlich bitten, E. Gn. wölle sie vnverhindert wie bißher bleiben vnd iren alten geprauch halten lassen. So das aber ye E. Gn. zu gedulden nit leidlich sein will, haben wir sy dahin betädingt, daß sy wellen von iren allten gehapten ordnungen, wouil dern euch zuwider, abtretten vnd sich derselbigen enthalten, doch das sy dagegen die newen ordnung vnd derselbigen artickl zu geloben nit benetigt, sonder also bederseits frey alda bei dem iren gelassen werden. So nun an dem Ort ander personen vnd vorsteer des volckhs gnugsam vorhanden, allso das iren nit von neten, so bitten wir, E. Gn. welle vns zu gefallen sollich mittl willigen, auch so gnedig erzaigen, das sy dieser vnser bet genossen spüren mugen.“
 
Dieser Schritt des Bischofs hatte indessen keinen Erfolg; die Kirchen-Ordnung wurde im Stifte eingeführt und den katholischen Stiftsherren sogar zugemuthet, das Abendmahl nach dieser Ordnung zu empfangen und den lutherischen Predigten beizuwohnen. Beidem entzogen sich aber Dietrich, Goldochs, ihre Hausgenossen und einige Andere, den Nichtbesuch der Predigten damit entschuldigend, sie könnten dieselben „wegen invehiren, schmehens vnd lesterns“ nicht anhören. Am 2. Mai 1538 zeigte Vogtherr mit seinem Prediger und Diakon beim Markgrafen an, die Chorherren gehen nicht zum Abendmahle, nicht in Predigt und litanei, worauf Georg am 22. Mai an den Pfarrer, den Bürgermeister und Rath den Auftrag erließ, die Chorherren seien aufzufordern, „one längern verzug der kirchenordnung volge zu thon.“ Letzteres geschah aber nicht; denn noch im Jahre 1542 wird von den Gegnern geklagt, es seien noch „bäbstische“ Chorherren da, der Dechant und Goldochs, welche sich der Kirchen-Ordnung durchaus nicht fügen, auch die Evangelischen gar nicht für Personen des Stifts, geschweige als Chorherren erkennen wollen103).
 
Das für die markgräflichen Lande angenommene Interim Kaiser Karl’s V. von 1548 äußerte seine Wirkung auch auf Stadt und Stift Feuchtwangen. Zwar gestattete die Regierung dem Stifts-Kapitel nicht, auf der Synode des Bisthums Augsburg, welche Bischof Otto im Vollzuge des Interim auf dem 12. Nov. 1548 nach Dilingen ausgeschrieben hatte, dem Rufe des Bischofs gemäß, zu erscheinen104). Aber das folgende Jahr führte, wenn auch nur vorübergehend, doch die volle Uebung des katholischen Cultus in die Stiftskirche nochmal zurück und Scholasticus Goldochs genoß die Freude, am heil. Pfingstfeste (9. Juni) 1549 in derselben das erste feierliche Amt singen zu können105). Der treukatholische Dekan Joh. Dietrich hatte diese Freude nicht mehr erlebt; denn er war schon seit der zweiten Hälfte des Jahres 1547 todt. Zum Nachfolger im Dekanate hatte  er den lutherischen Chorherrn Dr. Valentin Hartung.
 
Auch der letzte katholische Propst des Stiftes, Johannes Knorz, welcher seit dem Jahre 1494 die propsteiliche Würde bekleidet hatte, war um das Jahr 1540 gestorben. Am 29. Juli 1540 präsentirten nun die Markgrafen Georg und Albrecht dem Stifts-Kapitel als Propst Joseph Feierabend, Dekann des St. Gumpertus-Stiftes zu Onoldsbach, markgräfl. Rath und Oberhofgerichts-Assessor. Er war Protestant, beschwor aber am 9. Mai 1541 die Statuten des Stiftes ganz in derselben Weise, wie Solches die alten katholischen Pröpste gethan hatten. Ihm folgte Dr. Valentin Kiefer, diesem aber Sigmund Hasenthaler, des Markgrafen Georg Friedrich Präceptor, für die Propstei am 14. April 1551 verpflichtet, des Stiftes Feuchtwangen letzter Propst106).
 
Am 14. Juni 1554 starb auch der Scholasticus Christoph Goldochs, der letzte katholische Chorherr, der in Feuchtwangen selbst wohnte. Das Stift war nun vollständig protestantisirt; denn es hatte protestantische Pröpste und Dekane und zählte, vielleicht mit Ausnahme von ein paar katholischen nichtresidirenden Kanonikern, nur protestantische Mitglieder, darunter mehrere Laien, namentlich fürstliche Räthe und Beamtete, zu deren Besoldungen man Stifts-Präbenden beilegte, und junge Leute, welche mit Hilfe solcher Präbenden auf auswärtigen Schulen studirten, ja, selbst Kinder begünstigter Familien wurden Chorherren mit Pfründengenuß. In solch erbärmlichem Zustande war das protestantisirte Stift natürlich reif für die Sichel des Schnitters; Markgraf Georg Friedrich ärntete die reiche Stiftung, indem er das Stift im Jahre 1563 einfach aufhob.
 
Unmittelbar vor der Aufhebung, im Jahre 1563, residirten in Feuchtwangen nur der protestantische Stifts-Dekan Wolfgang Jung, der Nachfolger des im Jahre 1560 gestorbenen Val. Hartung, und drei Chorherren, nämlich der Custos Johann Frauentraut, der Scholasticus Balthasar Hillenmeyer, zugleich Superintendent und Stiftsprediger, und der Kanonikus Hans Wolf von Thannhausen, ein Kind von fünf Jahren, des Hans Wolf von Thannhausen, Amtmanns zu Hohen-Trüdingen, Sohn, welcher, kaum geboren, im J. 1557 sein Kanonikat erhalten hatte; abwesend waren Theophilus Rehm, Domherr zu Augsburg (katholisch), Dr. Georg Adelmann, Hofrath zu Onoldsbach, Balthasar Sibenhar, Student zu Wittenberg, Kaspar Ott, Student zu Schwäbisch-Hall, Jakob Hartung, Student zu Tübingen, Michael von Wirsberg, ein Knabe von zehn Jahren, bei seinem Vater zu Hause, Chrostoph Haug, Student zu Onoldsbach.
 
Das corpus praebendae der residirenden Kanoniker war in jener Zeit jährlich: 12 Guld. Weingeld, 13 Guld. Präsenz, 5 Malt. Korn, 4 Malt. Dinkel, 9 Malt. Haber Feuchtwanger Maß. Die Abwesenden genoßen dasselbe Corpus mit Ausnahme des Präsenz-Geldes.
 
Damals befanden sich auch zwölf Vicarier am Stifte, von welchen acht residirten, vier aber in Sudien abwesend waren. Die residirenden waren pflichtig, in den Chor zu gehen, und wurden, wenn sie sich daneben eine Zeit lang „in heiliger göttlicher schrift übten, tugenlich und geschickt waren, zu pfarren und kirchen vocirt und gebraucht.“
 
Nach dem Bauernkriege des Jahres 1525 hatten die Markgrafen Casimir und Georg des Stiftes Feuchtwangen Güter, gleich denen der übrigen Stifte und Klöster ihrer Lande, eingezogen und an die Stiftsmitglieder bestimmte Personen abgereicht; durch den Landtag zu Onoldsbach im Jahre 1526 aber wurden die Stifte in ihre Güter wieder eingesetzt, unter der Auflage, über ihre Verwaltung jährlich dem Landesfürsten Rechnung zu thun. Das Zugeständniß, ihre Güter genießen und selbst verwalten zu dürfen, konnten die geistlichen Stände nur dadurch bewahren, daß sie im Jahre 1539 die Verbindlichkeit übernahmen, 300.000 Gulden wachende Landesschulden bezahlen zu wollen.
 
Mittlerweile waren aber doch alle Klöster und geistlichen Stifte des Landes bis auf Onoldsbach, Feuchtwangen und Heilsbronn aufgehoben und eingezogen worden. Obwohl Dekan und Kapitel zu Feuchtwangen eine Gegenvorstellung einreichten, erließ nun Markgraf Georg Friedrich am 15. Febr. 1563 zu Baireuth ein Dekret an seine Regierung unterhalb des Gebirges, damals zu Crailsheim, welches verfügte: Kloster Heilsbronn und die beiden Stifte zu Onoldsbach und Feuchtwangen sollten jetzt auch reformirt [d. h. eingezogen] werden, und sei „solche reformation von ihm fürnemlich dahin vermaint, daß die gaistlichen güter zu besserm nutz vnd zu milden sachen vnd demnach zu nothwendiger bestellung der ministerien, schulen, hospitaler, vnderhaltung geistlicher consistorien vnd etlicher stipendiaten in guter anzahl gewendet und gebraucht werden sollen, vnd auch allbereit zu besserung der kirchen- vnd schuldiener besoldungen vnd vnerhaltungen und sonsten ein großes järlich verordnet worden,“ dessen Erstattung durch diese Reformation erfolgen solle.
 
Die Aufhebung des Stiftes wurde nun rasch vollzogen. Dekan Jung erhielt zu seinem Unterhalte jährlich an Geod und Getreide dritthalbhundert Gulden, ein Chorherr in derselben Weise achtzig Gulden, wie jetzt ein Kanonikat in gemeinen Jahren angeschlagen werde. Die Vicarier versetzte man auf Pfarreien und Schulmeisterstellen. Das Stiftsvermögen, nun dem landesfürstlichen Fiscus dienstbar, wurde zur Verwaltung einem eigenen Verwalterei-Amte überwiesen107).
 
So ist des großen Kaisers alte, ehrwürdige Stiftung untergegangen!
 
Bischof Heinrich V. von Augsburg that zwar seit Anfang des Jahres 1628 beim kaiserlichen Hofe Schritte, die Restitution des Stiftes Feuchtwangen zu erzielen (welches merkwürdiger Weise sein herkömmliches Kathedraticum jährlich mit 6 Gulden 51 Kreuzer 3 Heller bis zum Jahre 1563 nach Augsburg bezahlt hatte), weil dessen Aufhebung vom Jahre 1563 mit den Bestimmungen des Passauer Vertrages und des Augsburger Religionsfriedens nicht im Einklange gestanden sei, und betrieb diese Restitution um so nachdrücklicher, seit Kaiser Ferdinand II. das für die Forderung des Bischofs günstige Restitutions-Edikt vom 6. März 1629 erlassen hatte. Allein diese Bemühungen blieben ohne Erfolg; das genannte Edikt konnte in Bezug auf Feuchtwangen nicht zum Vollzuge gebracht werden, und Brandenburg-Onoldsbach blieb fortan im Besitze des eingezogenen Feuchtwanger Kirchengutes.


87 Einzelnes bei Jacobi 18, 200.
88 Fürstl. Bescheid nach Feuchtwangen vom Pfingst-Montage 1524, im Feuchtw. Copial-Buche Bd. 3. Jacobi 49.
89 Copial-Buch l. c.
90 Jacobi 52. 56.
91 Am 18. Juni 1526 richtete Bischof Christoph von Augsburg folgendes Schreiben an Markgraf Kasimir: "„urchlauchtiger Fürst! Gnediger Herr! Wie vns die würdigen andechtigen vnser getriw lieben, dechend vnd cappitel zu Feuchtwangen mit eingelegter des pfarrers daselbst supplication geschriben vnd ersucht, haben ew. gnaden hiebei zu vernemen. Dieweil den Jerg Vogtherrn capplans freuenlich vnd mutwillig furnemen wider bebstlich bullen, kais. maj. edikt zu Worms ausgangen, auch die ordnung zu Regenspurg auffgericht, ist an euch vnser dinstlich bitten, sie welle ime gedachtem vogtherrn ernstlich verschaffen, seins unbillichen furnemens abzusteen, sich des helffersstand müssigen vnd den pfarrer in regirung seiner pfarr vnbelestigt vnd unbetrubt bleiben, oder wo es ew. gnaden (des wir vns nit versehen) nit gelegen, doch wider sie nit sein lassen, das wir gegen gedachten Vogtherrn mit recht oder wie vnser noturft erheischlich, als einen verachter vnd verbrechern bebstlicher heiligkeit bullen vnd kais. maj. edikt vnd vnser aldten leblichen lang herprachten cristlicher ordnung handlen mogen. Das wellen wir vns zu ewrn gnaden alls einen cristenlichen leblichen fursten getresten vnd vmb dieselbigen auch mit geneigtem willen verdienen, vnd bitten des ewr beschriben andtwordt. Datum Dillingen mitwochen nach Barnabe anno &c. xxvi.“ Orig.-Conc. im bisch. Arch. Ob und welche Antwort Kasimir gab, liegt nicht vor.
92 Jacobi 57.
93 Jacobi 58.
94 Jacobi 59.
95 Die fürstliche Regierung zu Onoldsbach verfügte am 28. Mai 1528: „Dechant und capitel sollen dem Jörg Vogtherr die aufgehaltene pfründ geben und folgen lassen, unangesehen ob er die mit singen und lesen im chor nit, dieweil er doch dieselbe mit predigen verdient habe; der alte pfarrer Johann Dietrich solle dem Vogtherr für die zeit, so er nichts von ihm empfangen habe, für den tisch alle wochen vier pfund, und darzu den kaplanlohn dieselbe zeit geben; für das er bisher vff meins gnedigen herrn befelch gepredigt hat, sollen ihm zu der pfründ auch alle wochen vier pfund gegeben werden; endlich sollen ihm jährlich zu seiner pfründ, die des jars 36 gulden erträgt, 40 gulden gegeben werden, es geschehe vom pfarrherrn, oder dechant und capitel, dieweil dechant und capitel die pfarr zu versehen schuldig sind, so lang bis ein kanonikat verledigt und ihm geliehen werde, so möge dann das andere alles fallen.“ Feuchtw. Copialb. Bd. 3.
Ueber die Besoldung des Pfarrers Johannes Geiling verfügten die fürstlichen Räthe am 31. Mai 1529 also: Dechant und Kapitel sollen alle Nutzung der Pfarre auf des Stiftes Kosten einbringen und dem Pfarrer jährlich für seine Competenz „zu erhaltung seiner person, weyb, kind, mayd und hausgesind, auch eines pferds“ 120 Gulden geben. Ein Vicarier oder anderer Priester solle als Kaplan dienen und vom Stifte unterhalten werden Ib.
96 Jacobi 61. 63.
97 Ueber obige Punke verfügte der schon angeführte Bescheid der fürstlichen Räthe vom 31. Mai 1529 Folgendes: „Nachdem Se. fürstl. gnaden glaublich bericht, daß dechant, capitel und andere priesterschaft zu Feuchtwangen außerhalb des pfarrherrn, kaplans und herrn Jorgen Vogtherrn Sr. fürstl. gnaden christlicher ordnung, declaration und visitation in keinem stuck nie gelebt noch volg gethan, sondern sich derselben, auch andern fürstlichen befehlen ganz widerwertig erzeigt und wider die angezeigte ordnung mit worten und werken freventlich und mutwillig gehandelt haben“, werden sie zu Befolgung angegebener Ordnung, Deklaration und Visitation alles Ernstes ermahnt und aufgefordert.
„Da bisher dem pfarrherrn zu zeiten, wann er das heilig allein seligmachend wort Gottes im stift hat predigen wollen, die stiftskirchen versperrt worden sein soll, befehlen Se. fürstl. gnaden, daß dechant und kapitel ihre kirche, wann der pfarrer oder sein kaplan zu gelegener zeit predigen wollen, unverschlossen lassen.“
„Wann Wolfgang Eckhart unangesehen einigs berufs oder verordnung in der kirche zu Feuchtwangen und, wie die gesandten von kapitels wegen anzeigen, on ir wissen und willen aufgestanden ist und ein unchristliche ergerliche predig gethon, wollen Se. fürstl. gnaden ihnen seine gebührende straf vorbehalten, und befehlen, Se. fürstl. gnaden, daß dechant und kapitel hinfüro keinen ohn Sr. fürstl. gnaden, derselben statthalter, des pfarrherrn oder dechants und kapitels wissen und willen auf die kanzel kommen und predigen lassen.“
98 Jacobi 66. Schon am 26. Jan. 1529 hatte Markgraf Georg „die kirchenclainater vnd ornat, damit sie nicht verruckt vnd verendert werden“, inventarisiren lassen. In dem angefertigten Inventare sind verzeichnet: Duodecim calices vicariorum und quinque calices communes in custodia; ein großer Vorrath von Ornaten und Kirchengewändern; clinodia concernentia reliquias sanctorum, nämlich: ein vergulte monstrantz continens sacrum clavum; magna crux argentea, que continet de cruce et flagellis domini; ein große silberne monstrantz, in qua portatur sacramentum in die corporis Christi; drei silberne Monstranzen mit Reliquien; zwei vergüldte monstrenzlin mit Reliquien; calix argenteu sancti Vdalrici; ein silbern rauchfaß; vier kupferne Monstranzen mit Reliquien; ein silberes haubt de sancta Elizabeth; imago Marie Magdalene, fünf silbere vergulte pacem; mehrere Täfelein mit Reliquien. Orig. Akten über Aufhebung des Stiftes Feuchtwangen im Archiv-Conservatorium zu Nürnberg. Diese Kirchengeräthe scheinen aber doch nicht, wie nach Jacobi anzunehmen wäre, damals insgesammt eingezogen worden zu sein; denn es liegen Nachrichten vor, nach welchen im Jahre 1533 der „heil. Nagel“ und Monstranzen mit Reliquien sich in der Stiftskirche befanden.  Auch ist gewiß, daß noch im Jahre 1546 Kleinodien und Meßgewande in der Stiftskirche vorhanden waren, welche bei Plünderung der Stadt durch die Spanier unter Oberst von Büren weggenommen wurden. S. unten S. 390, Anm. 105.
99 Jacobi 65.
100 Obiges nach den angeführten Akten des Archiv-Conserv. in Nürnberg.
Jacobi schreibt S. 69, die Chorherren hätten sich damals in Folge landesfürstlichen Befehls, ihre Concubinen auszuschaffen, widrigenfalls man die Widerspenstigen absetzen und ihre Concubinen öffentlich auspeitschen lassen würde, in die neue Ordnung gefügt. Eine Drohung in solcher Fassung konnte ich in den angeführten Akten nicht finden, obwohl richtig ist, daß Geiling und später Vogtherr bei ihren endlosen Klagereien gegen die katholischen Stiftsherren viel mit diesen angeblichen Concubinen herumwarfen und landesherrliche Mandate zur Ausschaffung von solchen ergingen. Aich ist, wie gezeigt wurde, die Angabe von Unterwerfung der Chorherren unter die Kirchen-Ordnung unrichtig.
101 Feuchtw. Copialb. in Nürnberg, Bd. 3.
102 Akten l. c.
103 Alles Obige aus den angeführten Akten.
104 Correspondenz zwischen Bisch. Otto und der Regierung zu Onoldsbach von 1548/49, im bsichöfl. Archive.
105 Am 4. Juni 1549 sendet Arnold von Seckendorf, Amtmann zu Schwabach, an Dechant und Kapitel zu Feuchtwangen ein Meßgewand, „weil inen durch den von Büern (s. ob. S. 385) alle meßgewander vnd ander kirchenkleinaden genummen worden“, und schreibt dabei: „vnd wellet ir Goldochs jetz vff den heil. pfingstag das ampt erstlich darinne singen, wie ir mir solchs zu thun bewilligt habt.“ Akten l. c. zu Nürnberg.
106 Obiges nach Urkk. im Feuchtw. Copialb. Bd. 3
107 Alles Obige nach Akten l. c, zu Nürnberg.

Erstellt am 6. März 2004 durch Hans Ebert
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