Anton Steichele - Das Bisthum Augsburg |
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Stift Feuchtwangen zählte
eilf Kanonikats-Präbenden (praebendae canonicales) und bot noch einen
Pfründebezug (stipendium praebendale) für seinen Propst. Eine
jener Präbenden genoß herkämmlich meistens der Kaplan des
Bischofs von Augsburg. Den Propst wählte das Kapitel nach altem Herkommen
aus den Kanonikern des Domstiftes zu Augsburg. Er trug zwar die erste Würde
im Kapitel zu Feuchtwangen, mit dem Charakter einer kirchlichen Dignität,
hatte aber keinen Platz und keine Cura in der Stiftskirche, keine Stimme
im Kapitel, kein Wort in Fragen über Güter und andere zeitliche
Sachen des Stiftes; ja, er durfte, wenn er in Feuchtwangen anwesend war,
nicht einmal im Chorrocke gehen, weder in die Kirche, noch in’s Kapitel62).
Er hatte blos die Patronat- und Lehenrechte der Propstei zu üben und
die Gefälle seiner Präbende zu beziehen, die aber so gering waren,
daß sie am 29. Juli 1425 vom Propste Beringer Hel und nach ihm von
allen folgenden Pröpsten jährlich für 44 Gulden an das Kapitel
überlassen wurden (Feuchtw. Copialb.).
Das
eigentliche Haupt des Kapitels war der Dekan, dessen Stelle gleichfalls
als kirchliche Dignität galt63).
Er hatte die Obsorge für alle Stifts-Angelegenheiten, handhabte die
Disciplin bei den Kanonikern und Vicariern und behauptete den Vorsitz im
Kapitel und den ersten Platz im Chore auf der Evangelien-Seite. Ihm gegenüber
stand im Chore am ersten Platze der Epistel-Seite der Custer (custos ecclesie),
welcher die Aufsicht über die Stiftskirche zu führen und die
Einkünfte derselben zu verwalten hatte. Neben ihm stand im Chore der
Scholasticus, der oberste Schulmeister, welcher mit Leitung der Schule
und mit Aufsicht und Gewalt über die studierenden Stiftsherrn, den
Schul-Rektor und die Schüler betraut war64).
Endlich bekleidete ein Chorherr die Stelle eines Stifts-Ammannes (minister
ammonatus); er hatte über die Rechte, Privilegien und Freiheiten des
Stiftes zu wachen, die Gerichtsbarkeit über die Unterthanen auszuüben
und die Stiftsgüter zu bereisen und zu besichtigen, zu welchem Ende
für ihn ein Pferd und ein bewaffneter Knecht gehalten wurde. Sowohl
den Dekan, als die genannten drei Amtsherrn wählte das Kapitel.
Das Chor-Officium wurde
von den anwesenden Kanonikern und von den Vicariern in der Stiftskirche
täglich gesungen, Nach einem uralten Statute, erneuert um das J. 1315,
trugen die Kanoniker Chor-Kappen (mitrae) von feinen Pelzen; den Vicariern
waren nur Kappen von Schaf- oder Lammfellen gestattet65).
Die
Zahl der Vicarien des Stiftes hatte sich bis Anfang des 16. Jahrhunderts
gleichfalls auf eilf erhöht (s. unten S. 365 ff.).
Von Feuchtwanger Pröpsten
können aus Urkunden die folgenden aufgeführt werden:
1. Hainrich prepositus de
Fuihtwanch, Domherr zu Augsburg, im J. 1197 Zeuge Bischof Udalskalk’s von
Augsburg für Kloster Steingaden (M. B. 6, 505).
2. Lupoldus prepositus in
Fuhtewanc, Domherr zu Wirzburg, am 3. Nov. 1256 Zeuge Bischof Iring’s von
Wirzburg für Kloster Ahausen an der Werniz (R. B. 3, 85).
3. Rudolf von Hürnheimm,
prepositus de fuhtwanch et canonicus Augustensis, am 11. Sept. 1274 Zeuge
für Nieder-Schönenfeld, am 14. Juli 1277 für Kaifersheim
(Urk. in München). Er ist noch zwischen 1309 und 1318 Propst zu Feuchtwangen
(Urk. Bisch. Friedrich’s von Augsb. für Feuchtw. s. a. ib.).
4. Kunrat, Graf von Öttingen,
wird am 5. Juni 1318 in einer Urkunde Bisch. Friedrich’s von Augsburg für
Feuchtwangen genannt (ib.) und resignirt am 3. April 1323 als prepositus
ecclesiarum Onolspacensis et Fiuhtwangensis et rector parochialis ecclesie
in Mötingen demselben Bischofe die Pfarrei Mötingen (R. B. 6,
89).
5. Walther vom Stein, gibt
am 2. Dec. 1333 zur neu gestifteten Vicarie S. Petri supra ossa mortuorum
propsteiliche Lehengüter um Feuchtwangen (Urk. in München).
6. Walther von Bopfingen,
am 8. März 1332 und 1. Febr. 1344 als Chorherr zu Feuchtwangen genannt
(Urkk. von Neresheim und Medingen), erscheint am 4. Okt. 1359 als Propst
und gibt am 6. Nov. 1359 gleichfalls propsteiliche Lehengüter zur
eben genannten Vicarie (Urkk. in München).
7. Kunrat Rpß, Domherr
zu Augsburg, als Propst zu Feuchtwangen das erste Mal genannt am 25. Aug.
1363 (Urk. von Feuchtw. ib.), bekleidete die Propstei bis 1376.
8. Otto von Suntheim, Domherr
zu Augsburg, schwört als Propst von Feuchtwangen auf am 11. Nov. 1376
und wird als solcher das letzte Mal genannt am 22. April 1385 (Urkk. ib.).
9. Beringer Hel (Wohnsitz
der Hele Altheim bei Dilingen), Domherr zu Augsburg, trat die Propstei
von Feuchtwangen im Juli 1425 an und bekleidete sie wahrscheinlich bis
1435.
10. M. Johannes Kautsch,
Domherr und später General-Vicar zu Augsburg, schwört als Propst
von Feuchtwangen auf am 26. April 1435 (Feuchtw. Copialb.).
11. Friedrich Pflanz, Domherr
zu Augsburg, schwört auf am 9. März 1439 (Feuchtw. Copialb.).
Während
der Amtszeit dieses Propstes, oder bald nach seinem Abgange, trat bezüglich
des Besetzungsrechtes der Propstei zu Feuchtwangen eine bedeutende Veränderung
ein. Während nämlich bisher das Kapitel selbst seinen Propst,
und zwar aus den Reihen der Augsburger Domherren, gewählt hatte, verlieh
Papst Eugen IV. mittels Bulle, gegeben zu Rom am 5. Febr. 1446, dem Markgrafen
Albrecht von Brandenburg und seinen Erben „ob sincere devotionis affectum
et inconcusse fidei constantiam, quibus erga nos et Romanam ecclesiam fulgere
dinosceris“, das Patronat- oder Präsentations-Recht zu den Propsteien
der Collegiat-Kirchen Onoldsbach und Feuchtwangen und zu zwei Kanonikaten
in jeder dieser Kirchen (Urk. abschr. im bisch. Arch.).
Ob nun der auf Friedrich
Pflanz folgende Probst,
12. Leonhard Gessel, Domherr
zu Augsburg, schon vom Markgrafen ernannt, oder noch vom Kapitel gewählt
worden sei, ist ungewiß; seine Aufschwörungs-Urkunde vom 22.
April 1447 scheint auf Letzteres zu deuten; denn er bezeichnet sich in
derselben als einen neugewählten Propst. Gessel, bischöflicher
General-Vikar zu Augsburg, starb in der ersten Hälfte des Jahres 1465.
Auf
Grund des von Eugen IV. erlangten Indultes präsentirten nun die Markgrafen
von Brandenburg, Friedrich (Churfürst) und Albrecht, dem Bischofe
von Augsburg den Domherrn von Bamberg und Eichstätt, Karl von Seckendorf,
als Propst von Feuchtwangen. Dessenungeachtet wählte aber das Kapitel
von Feuchtwangen, welches von seinem alten Wahlrechte nicht weichen wollte,
selbst einen Propst, nämlich den Domherrn und Dom-Custos zu Augsburg,
Gaudentius von Rechberg von Hohen-Rechberg, welcher am 22. Juni 1465 als
Propst von Feuchtwangen aufschwur. Zu dieser Doppelwahl kam noch eine dritte,
indem Papst Paulus II. die Propstei Feuchtwangen „que inibi dignitas principalis
existit, per obitum Leonardi Gessel olim prepositi defuncti vacantem, antea
dispositioni apostolice reservatam“, am 29. Juni 1465 einem Curialen, Johannes
Horn, „familiari suo et continuo commensali“, verlieh.
Allein Markgraf Albrecht,
unterstützt von Johannes Heltburg, Domdechant zu Eichstätt, dem
Executor der für jenen verliehenen päpstlichen Vollmachten, setzte
seine Präsentation für Karl von Seckendorf durch, nachdem der
mittlerweile am 4. Okt. 1465 dem Bischofe und Domkapitel zu Augsburg versprochen
hatte, er werde künftig, dem alten Herkommen gemäß, zu
einem Propste nach Feuchtwangen keinen Andern präsentiren, als einen
Domherrn von Augsburg.
Nun
wurde (13.) Karl von Seckendorf als Propst von Feuchtwangen anerkannt und
beschwor am 3. Juli 1466 die Statuten des Stiftes66).
Er bekleidete jedoch die Stelle nicht lange; denn der schon genannte (14.)
Johannes Horn gelangte wirklich noch zur Propstei und erscheint schon am
12. Aug. 1472 als Propst von Feuchtwangen, indem er von Rom aus einen Procurator
für seine Propstei-Geschäfte aufstellt. Er nennt sich in seinen
Briefen praepositus B. Mariae V. in Feuchtwangen, literarum apostolicarum
abbreviator et summator, SS.mi dni. nostri Sixti pp. IV. familiaris domesticus,
und stirbt im J. 1483 (Feuchtw. Copialb.). Nach Horn’s Tode präsentirte
Markgraf Albrecht dem Papste als Propst von Feuchtwangen
13. Georg von Schauenberg,
Domherr zu Augsburg, welcher am 20. Juli 1483 im Kapitel aufschwur. Er
resignirte die Propstei im J. 1487, worauf
14. Georg von Kindsberg,
Domherr von Regensburg, welcher im Rom lebte, vom Markgrafen präsentirt
zu derselben gelangte und am 24. Sept. 1487 sich als Propst verpflichtete.
Kindsberg, welcher sich domini papae [Alexandri VI.] cubicularius ac familiaris
et continuus commensalis nennt, resignirte im J. 1494 die Propstei, zu
welcher nun der Markgraf den Kanonicus von Herrieden,
15. Johannes Knorz, dem
Papste präsentirte, der am 8. Nov. 1494 dem Kapitel sich verpflichtete.
Er war der letzte katholische Propst und schient im J. 1540 gestorben zu
sein.
Von den Dekanen des Stiftes
Feuchtwangen sind uns bekannt:
1. Heinrich von Aurach (bei
Herrieden), genannt in einer Urkunde des Klosters Sulz vom 25. Aug. 1275
als Heinricus decanus de Fuhtewanch, frater Berhtoldi de Vrau (Urk. in
München)
2. Sifridus decanus Fivhtwangensis,
welcher am 28. Jan. 1290 als subdeligirter Conservator des Cistercienster-Ordens
für Kloster Ober-Schönenfeld thätig ist (R. B. 4, 433),
mit seinem Kapitel am 25. Mai 1290 eine Urkunde für St. Katharina
in Augsburg ausstellt67), am 10.
April 1291 als deligirter Richter in der Streitsache einer Chor-Vicarie
zu Wirzburg auftritt (R. B. 4, 489) und am 19. Mai 1293 die stiftischen
Weinberge zu Ahausen verkauft (s. ob. S. 354).
3. Henricus decanus de Fuvhtwangh,
am 11. März 1313 Zeuge für Kloster Heilsbronn (ib. 5, 247).
4. Kunrat von Merkingen,
wird als Dekan von Feuchtwangen genannt in Feuchtwanger Urkunden vom 5.
Juni 1318 und 28. Sept. 1322, und noch am 15. März 1342 errichtet
Conradus decanus Fuhtwancensis mit seinem Kapitel gewisse Statuten (Urkk.
in München).
5. Rabeno von Wildenholz,
als Dekan das erste Mal genannt am 6. Nov. 1359, das letzte Mal am 16.
Okt. 1376 (Urkk. von Feuchtw. ib.).
6. Erkinger von Aurach,
als Dekan genannt vom 26. Febr. 1378 bis 23. Febr. 1398 (ib.). Er starb
gegen Ende des letztgenannten Jahres und hatte als Nachfolger
7. Hermann Kraft von Erenreich,
zuvor Pfarrer in Feuchtwangen, als Dekan das erste Mal genannt am 20. Dec.
1398, das letzte Mal am 29. Juni 1402 (Urkk. ib.).
8. Otto von Offingen, als
Dekan genannt vom 21. April 1404 bis 8. Juli 1410 (Feuchtw. Copialb.).
Ihm folgte
9. Ulrich Kochner, welcher
vom 7. Mai 1413 bis 7. März 1414 als Dekan erscheint (ib.).
10. Heinrich Klapfheimer,
als Dekan das erste Mal genannt am 10. Febr. 1419, starb im J. 1439. Ihm
folgte
11. Johannes Hirn, welcher
als Dekan am 10. April 1439 aufschwört und als solcher am 19. Mai
1477 das letzte Mal auftritt (ib.) Ihm folgte
12. Heinrich von Wirsberg,
als Dekan das erste Mal genannt am 20. Nov. 1479, starb wahrscheinlich
im J. 1483.
Um
diese Zeit scheinen, wie in der Propstei, so auch im Dekanate von Feuchtwangen
Irrungen und Störungen eingetreten zu sein. Wir finden nach dem Tode
Heinrich’s von Wirsberg zuerst den Custos Hermann Flach als Vice-Dekan,
bald aber erscheint der Pfarrer zu Hohenwart im Augsburger Sprengel, Barth.
Golsch, als vom Papste ernannter Dekan von Feuchtwangen, resignirt jedoch
sein Dekanat, ohne dasselbe, wie es scheint, wirklich angetreten zu haben,
am 30. April 1487 zu Gunsten des Chorherrn zu Feuchtwangen,
13. Fabian von Wirsberg,
welcher in das Amt wirklich eintrat und am 27. Juli 1490 das letzte Mal
als Dekan auftritt. Die Zustände werden nun unklar; denn wir finden
in den Jahren 1492 bis 1494 einen Vice-Dekan Lorenz Ruperti, obwohl Fabian
von Wirsberg noch lebt, welcher aber wegen gewisser Dekanats-Einkünfte
mit dem Kapitel in Streit liegt. Jedoch erhielt das Stift wieder einen
ordentlichen Dekan in der Person des schon genannten
14. Hermann Flach, welcher
am 10. Juli 1494 das erste Mal als Dekan genannt wird, im J. 1505 aber
resignirte (ib). Das Kapitel wählte nun aus seiner Mitte den Kanonicus.
15. Kunrat von Elrichshausen
als Dekan, welchen der Kapitel-Vicar von Augsburg am 11. März 1505
confirmirte. Er erscheint als Dekan das letzte Mal am 1. Okt. 1512. Vom
22. Nov. 1515 bis 20. Juli 1523 finden wir nun bloß einen Vice-Dekan,
Johannes Klingler. Erst am 3. Aug. 1524 tritt wider ein Dekan auf,
16. Jakob Jäger, Chorherr
zu Feuchtwangen, aus Leutershausen gebürtig, welcher am 26. Juni 1532
das letzte Mal erschient.
Wir
unterbrechen hier die Reihe der Pröpste und Dekane Feuchtwangen’s
um sie bei der Protestantisirungs-Geschichte der Riligionsgewegung in der
Stadt und in der Pfarrei Feuchtwangen darstellen werden, wider aufzunehmen
und zum Schlusse zu führen.
Werfen wir nun an dieser
Stelle einen Blick auf die innern Zustände im Stifte Feuchtwangen
zurück, wie sie aus den eigenen Urkunden dieser Corporation seit zwei
Jahrhunderten hervorgehen, so gewahren wir des Erhebenden und Erfreulichen
wenig, aber viel Ungeistliches, Unwürdiges und Gemeines. Das Stift
war, wie das zu Onoldsbach und Herrieden, fast lediglich eine Versorgungsanstalt
für die nachgeborenen Söhne aus dem ärmern Theile des fränkischen
Adels geworden; vielleicht waren derartige Rücksichten schon im Spiele
bei der Umwandlung des alten Klosters in ein Säcular-Stift. Damit
ist schon ein Erklärungsgrund für das ungeistliche Wesen gegeben,
welches unter den Stiftsherren herrschte und um so ungestörter wuchern
konnte, weil der Bischofssitz sehr fern lag und die Disciplinar-Gewalt
über die Stiftsmitglieder in die Hände des Kapitels selbst gegeben
war. Der schlechten Hauswirthschaft, der eigennützigen Verwaltung,
des ungeheuren Schuldenwesens im Stifte um die Mitte des 14. Jahrhunderts
besteht ein trauriges Denkmal in der schon angeführten Urkunde Bischof
Burkhart’s zu Augsburg vom 10. Dec. 1374. Es scheint im Zeitlichen besser
geworden zu sein, seit die Burggrafen von Nürnberg Pflege und Schirmvogtei
über das Stift übten; aber der innere Friede wurde im Stifte
nie heimisch; Feindschaften, Streitigkeiten, Gerichtshändel, ja, offene
Fehden und Gewaltthätigkeiten unter den Stiftsherren und ihren Familien,
gewöhnlich wegen zeitlichen Gutes entsprungen, traten in erschreckender
Weise zu Tage und pflanzten sich von einem Menschenalter zum andern fort;
daher schon in alter Zeit der Spruch ging, Feuchtwangen sei unter seinen
Nachbar-Stiften das unruhigste68).
In den Stritigkeiten des Stiftes mit der Stadt Feuchtwangen, deren wir
unten gedenken werden, war wohl Recht und Unrecht auf beiden Seiten getheilt.
Es ließen aber diese Streitigkeiten eine gegenseitige Bestimmung
und bei den Städtern eine stille Erbitterung zurück, die erst
beim Hereinbrechen der Glaubensbewegung zum vollen Ausbruche kam und nun
auch gegen die Stiftsherren über unsittlichen Wandel und ärgerliche
Ausschweifungen schwerde Anschuldigungen schleuderte.
Neben
den Chorherrn-Pfründen bestanden im Stifte Feuchtwangen von Alters
her auch Vicarien oder Kaplaneien für untergeordnete Priester, die
den Chordienst mitzupflegen hatten. Solche Vicarien mögen im Laufe
der Zeit vierzehn bis fünfzehn gestiftet oder aus Mitteln des Stiftes
errichtet worden sein; einzelne gering dotirte Pfründlein wurden wahrscheinlich
später eingezogen oder mit andern vereinigt; daher zu Anfang des 16.
Jahrhunderts nur noch eilf Vicarie-Pfründen vorhanden sind, wie sie
eine Urkunde vom 2. Jan. 1500 aufzählt, nämlich:
1. Vicarie der Frühmesse
im Chore der Stiftskirche.
Stifter und Stifttungszeit
dieser Vicarie sind unbekannt; sie besitzt aber in der zweiten Hälfte
des 14. Jahrhunderts Güter in Eigenzell. In einer Urkunde vom 14.
Dec. 1450 heißt sie „viccarie vnd frühmeß des Fron-altars
im Stift Feuchtwangen“, am 1. Febr. 1459 „vicaria primissariae B. Mariae
V. in summo altari“ (Urk. im Feuchtw. Copialb.).
2. Vicarie aller heiligen
Zwölfboten.
Stifter und Stiftungszeit
sind unbekannt. Am 22. Juni 1422 wird „zu der heiligen zwelfboten gewidempten
altar vnd messe in dem gestifte zu Feuchtwang“ ein Wiesmad zu Gütingen
gegeben (ib.).
3. Vicarie der heil. Katharina.
Stifter und Stiftungszeit
sind unbekannt.
4. Vicarie Unser Frau, des
heil. Antonius und Blasius.
Nach einer Urkunde vom 23.
Febr. 1398 (in München) gehört eine halbe Hofreite zu Feuchtwangen
„zu vnser fraven, sant Anthony vnd sant Blasy vicarey vnd newen altar im
münster an dem pfeyler zu der rehten hant gelegen“. Die Vicarie scheint
also kurz vor dem angegebenen Jahre entstanden zu sein.
5. Vicarie der heil. Drei
Könige.
Stifter und Stiftungsheit
sind unbekannt.
6. Vicarie des heil. Nikolaus
(und Leonhard).
In einer Urkunde vom 26.
Sept. 1371 (in München) wird der Vicarie St. Leonhard’s erwähnt,
welche ein Gut in Zumhaus (Pf. Breitenau) besaß. Auch ein Gut zu
Dorf-Gütingen gehörte im 14. Jahrhunderte zu dieser Vicarie.
Des Altares sancorum Nicolai et Leonhardi erwähnt eine Urkunde vom
4. Aug. 1451 (Feuchtw. Copialb.).
7. Vicarie des heil. Martinus.
Stifter und Stiftungszeit
sind unbekannt.
8. Vicarie des heil. Kaiser
Karl.
Diese Vicarie stiftete am
16. Nov. 1334 Rabeno, Truchseß von Wilburgstetten, Custos zu Feuchtwangen,
und begabte sie mit Gefällen aus Feuchtwangen, Eigenzell, Herren-Schalbach,
Zehendorf, Bernau, Ober-Ahorn, Freimannsberg und Breitenthann, welche er
kurz zuvor mit eigenen Mitteln vom Ritter Heinrich von Dürwangen gekauft
hatte (Urk. in München).
9. Vicarie der heil. Elisabeth.
Stifter und Stiftungszeit
sind unbekannt. Am 4. Juli 1429 ist Kunrat Kon, „vicarier sant Elsbethen
altares in dem gestift zu Feuchtwang“ (Feuchtw. Copialb.).
10. Vicarie des heil. Kreuzes.
Stifter und Stiftungszeit
sind unbekannt. Der vicaria altaris S. Crucis gedenkt eine Urkunde vom
3. Juni 1457 (ib.).
11. Vicarie der heil. Apostel
Petrus und Paulus auf dem Gottesacker.
Diese
Vicarie war in die St. Peters-Kapelle auf dem Kirchhofe, welche nahe an
der St. Johannes-Pfarrkirche lag, gestiftet; daher sie den Namen vicaria
sive primissaria capellae sancti Petri apostoli in cimiterio parochialis
ecclesiae, oder in capella S. Petri ap. supra ossa mortuorum, oder vicarie
im Kernter, d. i. in der Gruft, führt. Der eben angeführte Custos
Rabeno, Truchseß von Wilburgstetten, gründete auch diese Pfründe,
indem er um das J. 1333 den halben Zehenten zu Banzenweiler, welchen er
mit dem Pfarrer Heinrich von Feuchtwangen zur Kirche Feuchtwangen gekauft
hatte, und den von Beiden gleichfalls erkauften halben Zehenten zu Kaltbrunn
sammt gewissen Gütern zu Heilbrunn zu derselben übergab. Walther
vom Stein, Propst zu Feuchtwangen, von dessen Propstei jene Zehenten und
Güter zu Lehen rührten, sicherte durch Urkunde vom 2. Dec. 1333
für die Vicarie auf immer die Belehnung mit denselben zu (Urk. in
München). Truchseß Rabeno machte, als er schon Dompropst zu
Eichstätt war, eine Zustimmung zu dieser Vicarie mit einem angekauften
Zehent-Theile zu Kienhart, mit gleichfalls gekauften Gütern zu Schalbach
und einer Wiese gegen Rod bei Espach, Alles Lehen von der Propstei zu Feuchtwangen
und vom Propste Walther von Bopfingen am 6. Nov. 1359 der genannten Vicarie
geeignet (Urk. ib.).
Abgegangene Vicarien. Einer
Vicarie St. Ulrich’s und einer Vicarie St. Michael’s erwähnt eine
Urkunde vom 29. Juni 1402, indem sie von zwei Tagw. Wiesen spricht, gelegen
zwischen Volkersweiler und dem schönen Weiher, „die vormals gehört
haben in die zwo vicarey sant Vlrichs vnd sant Michels des Stiftes zu Fewhtwang“
(Feuchtw. Copialb.).
Am 6. Dec. 1464 ist die
Rede von einer „neuen pfründ vnd vicarei sant Sebastian vnd sant Sigmund“
(ib.).
Näheres ist weder über
Stiftung, noch über das endliche Schicksal dieser Vicarien bekannt.