Anton Steichele - Das Bisthum Augsburg
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2. Pf. Dürwangen, 941 S.
 
Patr. Fürst von Oettingen-Spielberg.
 
Bez.-Amt Dinkelsbühel; Landg. Dinkelsbühel
 
I. Pfarrsitz.

 
Dürwangen, Markt, 131 H. 929 S., am linken Ufer der Sulzach, in sandiger Lage, mit einem dem Staate gehörigen Schlosse. Dürwangen hat keine Bauern, sondern nur kleine Ökonomen und Handwerker, dann Händler, welche, und zwar Männer und Frauen, weit fort auf die Handelschaft wandern, endlich Arbeiter, wie Maurer und Steinhauer, die gleichfalls auswärts Beschäftigung suchen. Zum Pfarrsprengel Dürwangen gehören außer Dürwangen der Wiesen-Hof, 5 S., der Raffels-Hof, 7 S., letzterer im J. 1863 aus der kath. Pfarr-Curatie Feuchtwangen nach Dürwangen überpfarrt, und die nahe am Markte gelegene Ober-Mühle und Trendel-Mühle (beide gegenwärtig von Protestanten bewohnt).
 
Die Protestanten zu Dürwangen und in der Ober-Mühle, 13 S., sind in die prot. Pfarrei Lehen-Gütingen, die in der Trendel-Mühle, 7 S., in die prot. Pf. Dorf-Kemnaten eingepfarrt.
 
II. Pfarrgeschichte.
 
Die Nachrichten über die frühe Geschichte Dür-wan-gen’s reichen nicht über die Mitte des 13. Jahrhunderts zurück. Wir finden den Ort in der angegebenen Perode, vermuthlich als ein Lehen vom Reiche, im Besitze der Herren von Warberg, eies edeln und freien Geschlechtes, welches von seinem Schlosse Warberg aus, im Altmühl-Grunde bei Aurach, auf einen reichen Besitz von Lehen und von eigenem Gute niederschaute. Durch einen Vergleich, geschlossen „ze Fuehtewanc [Feuchtwangen] uoffe frenkescher erde“ um 31. Dec. 1258, übergab Ulrich von Warberg seine zur Burg Warberg gehörigen Leute und Güter an der Tauber und des Klosters Sulz, an den Grafen Ludwig von Öttingen1). Am 9. März 1262 schenkte derselbe Ulrich von Warberg zu Eichstätt die genannte Burg mit allen dazu gehörigen Eigenleuten an die bischöfliche Kirche von Eichstätt2).
 
Seit den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts tritt ein Adelsgeschlecht mit dem Namen Dürwangen selbst auf, dessen Lehensbeziehungen nicht klar vorliegen.
 
Der erste des Namens von Dürwangen, der uns in der Geschichte begegnet, ist Heinrich von Dürwangen, wohl der Bedeutendste des Geschlechtes; denn er war Landvogt Kaiser Ludwig’s zu Nürnberg und in Franken und hatte offenbar bei dem Kaiser große Geltung.
 
Heinrich von Dürwangen begegnet uns, und zwar schon als kaiserlicher Landvogt, das erste Mal am 14. Aug. 1321. An diesem Tage schließen nämlich der Meister und die Pfleger des Spitals zu Dinkelsbühel ein Uebereinkommen „mit dem edeln erwern riter her Heinrich von Dürwang, lantvogt vnsers gnedigen hern dez romischen keisers“, daß er und seine Erben ein Bett im Spitale sollten zu vergeben haben, weil er in das Spital ein Bett geschafft und jährlich fünf Schill. Heller aus dem Hochholz zu Kemnaten in das Spital an eine ewige Messe gestiftet, auch zehn Pfund Heller und „einen mayden [Pferd], der sin famer [Saumroß] ist gewest“, in das Spital geschenkt habe3). Am 24. Sept. 1324 verkaufen Heinrich von Durenwanch und Margartha seine eheliche Wirthin an dasselbe Spital für 231 Pfd. Hell. und 8 Schill. acht Güter „ze der Kelen“, zwei Güter „ze dem Lohe“, sechs Güter „ze der Muntschawe“ und drei Güter „ze den Hegenehe“ (kleine Gütlein um Dürwangen), und am 7. Jan. 1334 verkaufen sie an dasselbe Spital für 643 ½ Pfd. und 39 Hell. den Maierhof, die obere Mühle, drei Huben, zwei Lehen, drei Hofstätten und die Badstube zu Ehingen am Hesselberge4). Derselbe Ritter Heinrich von Durenwank und seine Wirthin Margarethe verkaufen am 4. Jan. 1334 dem Stifte Feuchtwangen ihre Güter zu Breitenthann, nämlich die Mühle, vier Lehen, die Schmiede und die Zehente aus diesen Gütern für 144 Pfd. Hell. und 3 Schill.5) Kaiser Ludwig verlieh am 24. Mai 1336 dem vesten Manne Heinrich von Dürrenwang, seinem lieben Landvogte, zur Vergeltung seiner Dienstleistung eine Hofstatt in der vordern Burg zu Rotenburg, mit der Erlaubniß, da ein Haus zu bauen, auch dazu 40 Pfd. Hell. an Korngeld und an anderer Gült, die zu dem Burglehen zu Rotenburg gehörten (R. B. 7, 149). Als Landvogt erscheint Heinrich von Dürnwang das letzte Mal in einer Urkunde Kaiser Ludwig’s vom 22. Jan. 1346 (ib. S. 60). Er lebt noch am 3. Juni 1349, an welchem Tage König Karl IV. erklärt, daß der edle Heinrich von Dürwang, welcher ihn als römischer König zu seinem rechten Herrn erkoren und ihm gehudligt und geschworen habe, aller Freiheiten, Lehen Rechte und Pfandschaften genießen solle, die er von dem Reiche erworben habe (ib. 8, 164). Seine Gemahling Margaretha wird am 8. Sept. 1343 das letzte Mal genannt (ib. 7, 378). Heinrich und Margaretha sind für Dürwangen unvergeßlich; denn sie sind Stifter der dortigen Kirche und des Beneficiums (s. unt. S. 322).
 
Mit dem Abtreten Heinrich’s des Landvogtes werden die Nachrichten über die Dürwanger dürftiger. Vom 10. Aug. 1350 an erscheint dein Heinrich von Dürwang, dessen Hausfrau Katharina heißt. Beide verkauften an Albrecht und Gottfried von Wolfstein für 2000 Pfd. Hall. die Vesten Solzburg und Steinhart bei Heidenheim6). Derselbe Heinrich trägt von den bayerischen Herzogen die Veste Rothenfels und die halbe Veste Steinenhart, welche mit andern Vesten in Franken durch Kaiser Ludwig an sie gekommen waren, zu Lehen7). Ein Kunrat von Dürwang verkauft um das J. 1370 Güter zu Werdlin an der Roth, wahrscheinlich Lehen von Bayern, an Heinrich Werntzer, Bürger zu Rothenburg8), und am 13. Febr. 1372 ist derselbe Kunrat von Dürenwang Bürge beim Verkaufe von Gütern zu Dalkingen von Seite der Schwabsberger an das Spital zu Dinkelsbühel9). Nach ihm erscheint wieder ein Ritter Heinrich von Dürnwang, welcher am 28. Febr. 1387 beim Verkaufe von Gütern zu Ober- und Nieder-Ampfrach und am 8. März 1398 beim Verkaufe der Veste Warberg bürgt (R. B. 10, 201; 11, 124). Er verschreibt am 4. Ju. 1389 sein Haus und seinen Markt Dürwangen den Burggrafen zu Nürnberg zu einem offenen Hause und räumt ihnen für den Verkaufsfall dieser Güter das Recht des Vorkaufes ein10). In einem Gerichtsbriefe für das Stift Feuchtwangen vom 3. Nov. 1413 wird Heinrich von Dürwangen das letzte Mal genannt (R. B. 12, 149).
 
Am 8. März 1423 erhielt Wilhelm von Dürwangen von Kaiser Sigmund die Belehnung über das Schloß und den Markt Dürwangen mit Zugehörungen, mit Wildbann, Freiung, Halsgericht, Juden, Wochenmarkt, und über die Burgleute von Rothenburg in der Vest, wie solches Alles von dem heil. röm. Reiche zu Lehen rührt. Derselbe Wilhelm von Dürwangen verkaufte aber am Mittwoche nach Ostern (15. April) 1433 mit Genehmigung Kaiser Sigmund’s (gegeben am 19. Juni 1433) den Markt Dürwangen mit allen eben angegebenen Herrlichkeiten für 5400 fl. an die Grafen Ludwig und Johannes von Öttingen11). Hienach ließ der Kaiser in demselben Jahre den Käufern durch Haupt von Pappenheim wegen des Reichslehens Dürwangen und Zugehörungen die Lehenspflicht abnehmen12). Dürwangen wurde in der Folgezeit von den Öttingischen Grafen ein paar Male verpfändet, aber wieder eingelöst und blieb dann fortwährend im Besitze des Hauses Öttingen13), und zwar nach den Theilungsverträgen zeitweilig der Linie Wallerstein zeitweilig der Linie Spielberg zugehörig. Der Markt genoß das Recht einer kaiserlichen Freiung und war Sitz eies Öttingischen Amtmannes, der im dortigen Schlosse wohnte14). Jener Territorial-Austausch aber, welcher im J. 1796 zwischen dem Könige von Preußen und dem Fürsten von Öttingen-Spielberg vorgenommen wurde, führte Dürwangen in den Besitz der Krone Preußen. Öttingen gab nämlich an Preußen die Aemter Spielberg und Dürwangen und empfing dafür das Preußisch-Ansbachische Amt Ahausen mit andern im Öttingischen gelegenen brandenburgischen Besitzungen15). Mit dem Fürstenthume Ansbach kam am 24. Mai 1806 Dürwangen an Bayern und wurde dem Landgerichte Dinkelsbühel einverleibt. Das noch stehende Schloß, an einen runden Thurm angelehnt, mit Wassergräben umfangen und von der Sulzach eingeschlossen, ist ein Bau aus neuerer Zeit, zeigt aber noch Rest alter Mauern.
 
Dürwangen war von Alters her eine Filiale der alten Deutschordens-Pfarrei Halsbach, von welcher der Orte eine starke halbe Stunde entfernt liegt. Heinrich von Dürwangen, Landvogt zu Nürnberg und Franken, baute zu Dürwangen eine Kapelle und begründete mit Margaretha, seiner ehelichen Wirthin, unter Bewilligung Wolfram’s von Nellenburg, Meisters deutschen Ordens in deutschen Landen, Otto’s von Heidekk, Land-Commenthurs zu Franken, und Heinrich’s von Zipplingen, Commenthurs der deutschen Häuser zu Ulm und [Donau-] Werde, in derselben eine Kaplanei (Beneficium).
 
Im Stiftsbriefe vom Aftermontag nach St. Veitstag (18. Juni) 1342 bestimmte der Stifter Folgendes: Die Kapelle, welche er zu Dürwangen in der Pfarrei Halsbach gebaut habe, solle er selbst, seine Erben, oder wer dann Dürwangen inne habe, leihen, einen Prieser, der zu Dürwangen sitzen und wohnen möge, den Gottesdienst da haben solle mit Singen und mit Lesen, aber der Pfarre zu Halsbach ohne allen Schaden; jedoch was ihm auf dem Altar in der Kappel zu Dürwangen geopfert werde, das solle der Kaplan zu seinem Nutzen wenden, und dasselbe Opfer habe er (der Stifter) dem Pfarrherrn zu Halsbach widerlegt mit fünfzig Pfund Heller, die er gegeben habe, damit man dem Pfarrherrn ein Eigen kaufen solle, es zu haben und zu nutzen; aber zu den rechten Hochzeiten [Festtagen] und zu dem rechten Opfer sollen alle, die zu Dürwangen wohnen, zu ihrer Pfarre gehen gen Halsbach zu St. Peter, und sollen auch in allen andern Sachen ihrem Pfarrherrn zu Halsbach gehorsam sein mit allen Rechten, als recht und gewohnlich ist; der Kaplan zu Dürwangen solle alle Feiertage, alle Sonntage und alle Karfreitage sich umkehren gegen dem Volk in der Kapelle zu Dürwangen und Allen gebieten, künden und ernstlich heißen, die in die Pfarre Halsbach gehören und zu Dürwangen nicht gesessen sind, daß sie zu ihrer rechten Pfarr gen Halsbach zum Gottesdienst kommen; es mag auch der Pfarrer von Halsbach dieselben, die darwider wollen sein, darzu nöthen und zwingen, daß sie ihre Pfarr und Gottesdienst suchen, als recht und gewohnlich ist, und er (der Stifter), seine Erben und Nachkommen sollen ihm dazu beholfen sein; es soll auch der Kaplan von Dürwangen den Pfarrherrn von Halsbach an keinem Recht irren noch hindern, es sei mit Taufen, mit Chrisam, mit Brautlauf, mit Kindbetterinen, mit Beicht und Beichtpfenning, mit Meßpfenning, gerichten Gottes Leichnam, mit dem heil. Oel, mit Seelgeraith und mit Begrebnuß, noch mit keinerlei Sach, und er soll keine Leiche besingen ohne des Pfarrherrn Verlaub und ihm ohne allen Schaden16).
 
Mittels einer zu Wird an demselben 18. Juni 1342 ausgefertigten Urkunde räumten die oben genannten vertreter des deutschen Ordens dem Landvogte Heinrich das Präsentations-Recht zu der von ihm erbauten Kapelle zu Dürwank gegen die von ihm an die Pfarrei Halsbach zugesagte Entschädigung von fünfzig Pfund Helelr ein (R. B. 7, 339). Die Dotation der Kapelle (der Kaplanei) vollzogen Heinrich und Margaretha erst am 8. Sept. 1343 in der Weise, daß sie zur Kapelle von Dürnwanch mehrere Besitzungen und Einkünfte zu Ober-Ahorn, Halsbach und Hirschbach, sowie für jeden Freitag den Bezug von Fischen aus dem Wasser zunächst der Burg Dürnwanch stifteten (R. B. 7, 378).
 
Weil das Amt Dürwangen zur Zeit der Religions-Bewegungen unter die katholische Linie der Öttinger Grafen, nämlich die von Wallerstein gehörte, wurde Dürwangen mit den Orten Sulzach, Hirschbach und einigen andern Weilern und Einzelhöfen bei der katholischen Religion erhalten. In jener Zeit tauchte bie der Herrschaft zu Wallerstein das Verlangen auf, Dürwangen möchte ein eigener Pfarrsitz für die gräflichen Unterthanen, aus dem Beneficium möchte eine Pfarrpfründe werden, Ein Antrag in dieser Richtung aber, welchen Graf Wilhelm von Öttingen-Wallerstein im J. 1581 beim Bischofe Markwart machte, scheint nicht weiter verfolgt worden zu sein. Dagegen ließen sich einige Jahre später die Kapläne von Dürwangen, Christoph Rauch und Melchisedech Walleser, unter dem Schutze der Herrschaft zu Wallerstein gern herbei, eigenmächtig pfarrliche Rechte auszuüben, nämlich zu taufen, Beicht und Communion zu spenden und die Leichen in Dürwangen zu begraben. Ja, Rauch trug sogar kein Bedenken, den Kleinzehenten von Dürwangen und Sulzach, welcher ohne Frage dem Pfarrer von Halsbach gehörte, für sich einzuheben. Wegen dieser Uebergriffe klagte Pfarrer Georg Mayr von Halsbach wider Christ. Rauch beim fischöflichen Consistorium zu Augsburg, und dieser Gerichtshof urtheilte am 14. April1 1598: Der Kaplan zu Dürwangen sei weder befugt, den Kleinzehenten und andere pfarrliche Gefälle aus Dürwangen einzuheben, noch dürfe er daselbst pfarrliche Rechte und Funktionen ausüben. Rauch’s Nachfolger, Melchisedech Walleser, trat genau in die Fußstapfen seines Vorfahrers und wollte sich durchaus nicht an den erwähnten Spruch des geistlichen Gerichtes halten; dafür belegte ihn aber das Consistorium am 18. Juni 1599 mit Suspension ab omnibus divinis.
 
Weil das Einkommen der Kaplanei zu gering war, konnte dieselbe nach dem Tode des Kaplan G. Schwarz im J. 1620 mit einem eigenen Geistlichen nicht mehr besetzt werden. Daher unterhandelte die Herrschaft zu Öttingen wegen Versehung von Dürwangen in demselben Jahre mit den Karmeliten zu Dinkelsbühel, welche nun mit Genehmigung des Bischofs die Kaplanei durch einen Priester ihres Klosters in der Art versehen ließen, daß an Sonn- und Feiertagen in Dürwangen der Gottesdienst mit Messe und Predigt gehalten, unter der Woche aber zwei bis drei Mal daselbst die heil. Messe gelesen wurde, bis mit dem Einfalle der Schweden, welche das Amt Dürwangen wegnahmen, es durch einen schwedischen Pfleger verwalten ließen und in Dürwangen einen lutherischen Prädicanten aufstellten, jener Stand der Dinge endete. In Halsbach war im dreißigjährigen Kriege der Pfarrhof von den Schweden in Asche gelegt worden. Als die Pfarrei im J. 1656 mit einem eigenen Pfarrer wieder besetzt wurde, nahm darum dieser seinen Wohnsitz im leerstehenden Kaplan-Hause zu Dürwangen, und nun bildete sich ein Wechsel des sonn- und feiertäglichen Pfarr-Gottesdienstes zwischen Halsbach und Dürwangen, bis im J. 1686 Dürwangen auf thätiges Betreiben der Gräfin Ludovica Rosalia von Öttingen wieder einen eigenen, von Öttingen präsentirten Beneficiaten erhielt, dessen Stellung und Befugnisse jedoch eine ausreichende Regelung nicht fanden. Diese schwankenden Zustände erhielten endlich durch ein Uebereinkommen zwischen dem deutschen Orden und dem Grafen Franz Albrecht zu Öttingen vom 10. Juni 1690 einen vorläufigen Abschluß, indem auf die Dauer von zehn Jahren Folgendes festgesetzt wurde:
 
Halsbach solle in allen seinen pfarrlichen Rechten über Dürwangen ungekränkt verbleiben, dem Kaplan zu Dürwangen aber sollen auf die angegebene Zeit die actus parochiales, doch mit jedesmaliger Bewilligung des Herrn Ordinarius und nur für den Flecken Dürwangen und die nächst gelgegenen zwei Mühlen in der Weise überlassen werden, daß dem Pfarrer zu Halsbach sein kleiner Zehente zu Dürwangen in salvo, und von den fallenden juribus stolae zwei Dritt-Theile verbleiben, ein Dritt-Theil aber dem Kaplan seiner Verrichtung halber zugehen solle; die österliche Beicht und Communion habe in der Mutterpfarr zu Halsbach zu geschehen, auch seien die Dürwange ranzuweisen, daß sie das Jahr hindurch wenigst fünf Mal, als: zu Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Himmelfahrt Mariä und Allerseelentag die Mutterkirche zu Halsbach besuchen und ihr Opfer auf dem Altar legen, wie auch dem Pfarrer incumbire, das Jahr wenigst ein Mal den Gottesdienst sammt der Predigt daselbst zu verrichten, um die pfarrlichen Recht und Gerechtigkeit in possessione zu erhalten; deßgleichen solle auch die Sculptur, es würde denn ein Anders verordnet, auf dem Kirchhof nach Halsbach ungeändert bleiben; den Tauf, Chrisam und Oel solle der Kaplan bei der Pfarr Halsbach abholen; im Uebrigen habe der Kaplan mit Haltung des Gotdienstes, Predigt und Kinderlehre zu Dürwangen seine freie Disposistion.
 
Der eben angeführte Vergleich von 1690 wurde im J. 1700 vom deutschen Orden, weil dieser die Zurückführung der Sache auf dem Stand von 1342 und 1598 vorzog, gekündigt und nicht mehr erneuert. Damit tauchten aber die alten Streitigkeiten zwischen Halsbach und Dürwangen, zwischen dem deutschen Orden und Öttingen von Neuem auf und wurden mit aller Heftigkeit fortgeführt. Es kamen die sonderbarsten Projekte zum Vorscheine, die darin gipfelten, daß der für die Religion eifernde Graf Franz Albrecht von Öttingen dem Land-Commenthur zu Ellingen, Frhrn. von Hornstein, vorschlug, es möchten die beiden Pfründen ausgewechselt, sohin der Sitz des Pfarrers in den bevölkerten Markt Dürwangen, der Sitz des Kaplans aber in das viel kleinere einfache Dorf Halsbach verlegt werden.
 
Endlich traten zur Beilegung dieser langdauernden und schädlcihen Zwistigkeiten auf Veranlassung des bisch. General-Vikars im J. 1711 deutschherrische und Öttingische Abgeordnete zu einer Conferenz in Augsburg zusammen, nämlich der deutsch-orden'’che Rath und Syndicus Lic. Joh. Jak. Zech aus Ellingen, und der Öttingen’sche Hofrath Lic. Joh. Bapt. Mezer mit dem Öttingen’schen Pfleger Mich. Eberh. Claner zu Dürwangen, welche am 30. Juli 1711 unter Vermittlung des Augsburgischen Officiums einen Receß in 16 Punkten abschloßen, dessen wesentliche Bestimmungen folgende waren:
 
Die Filiale Dürwangen solle die Pfarr Halsbach zu allen Zeiten vor ihre Pfarr- und Mutterkirche halten und mit Filial-Respekt darvor erkennen, der Kaplan auch dem Pfarrer in denen vi hujus recessus ihme zukommenden pfärrlichen Verrichtungen unterworfen sein; der Gottesdienst an Sonn- und Feiertagen solle künftig zu Dürwangen eine Stunde früher als zu Halsbach gehalten werden; der Kaplan zu Dürwangen solle obligirt sein, zu je 14 Tagen eine Predig, doch an keinem der vier folemnen Opferfeste (als an welchen der Kaplan nur eine stille Meß zu lesen, die Dürwanger aber in der Mutterpfarr Halsbach dem Gottesdienst beizuwohnen, auch ihr Opfer allda auf den Altar zu legen verbunden sein sollen), vor die Jugend aber an allen Sonntagen die christliche Lehre zu halten, der Pfarrer aber solle schuldig sein, jährlich in festo dedicationis templi zu Dürwangen die divira zu halten und zu predigen; wogegen die gräfliche Herrschaft die Zusage gethan hat, dem Kaplan seine Kaplaneigüter in antura genießen und einhändigen zu lassen, auch ihme statt der einige Zeit hero prätendirenden fünf Tagw. Heiligen-Wiesen jährlich zwainzig Gulden aus der Kaplanei oder Heiligen-Gefällen pro additione und insoweit revocabiliter, bis er ein mehreres jus hierzu beibringen möchte, gereicht werden sollen und wollen; weiters hat man beiderseits beliebt, daß fürohin die Heiligenpfleg nicht von den hochgräfl. Pflegamt aus, sondern nach dem Herkommen anderer in dem Bisthume Augsburg situirten Kirchen von zwei ehrlichen Burgern des Orts verwaltet werden solle; die Spendung der Taufe anbelangend, so ist den Dürwangern aus Gnaden und Gutwilligkeit bewilligt worden, sich bei dem Pfarrer jedes Mal alsogleich zu erkundigen, ob er selbst die Taufe in Dürwangen verrichten, oder Solches zu thun den Kaplan committiren wollte; taufe der Pfarrer, so seien ihm 30 kr. loco stolae zu reichen, taufe der Kaplan, so beziehe der Pfarrer die sonst gewöhnliche Stole zu 20 kr., de Kaplan aber 10 kr., im Uebrigen sine praescitu parochi et extra casum summae necessitatis dergleichen actum vorzunehmen dem Kaplan keineswegs zuständig, sondern expresse inhibirt sein solle, welches auch auf die Providirung der Kranken gleichweis extendirt wird; Kindbetterinen können sich nach ihrer Willkür in der Mutterkirche zu Halsbach oder zu Dürwangen hervorsegnen lassen, haben jedoch im letztern Falle sowohl dem Pfarrer, als dem Kaplan die Gebühr zu entrichten; die Vorstellung und Exanten der neu angehenden Eheverlobten soll nit anderster als in der Pfarr- und Mutterkirchen geschehen, doch hätte der Pfarrer keine Difficultäten zu machen, bei Regen, kaltem und schlimmem Wetter, auch vielen Hochzeitgästen, die Copulationen in Dürwangen selbst, und zwar ohne Erhöhung der Stole, jedoch zu einer Erkenntlichkeit in Reichung einer Maß Wein zu verrichten oder dem dasigen Kaplan zu committiren; das Weihwasser zu benediciren, solle dem Kaplan unverwehrt sein, gleich dem Aussegnen der todten Leichname auf Begehren der Freundschaft, die Sepultur der Todten aber solle auf dem Kirchhof nach halsbach ungehindert verbleiben. Jahrtage dürfen vom Kaplan nur gehalten werden, wenn sie in seiner Fundation oder alten Recessen begriffen sind, alle andern Jahrtäge, wie sie Namen haben, sind vom Pfarrer, jedoch zu Dürwangen, wohin solche gestiftet worden oder noch gestiftet werden möchten, zu verrichten, Votivmessen aber für die Kapelle anzunehmen, solle dem Kaplan unverwehrt sein; endlich, da der deutsche Orden schon im Recesse [Stiftungsbrief] von 1342 versichert worden sein, gegen gutmüthige Concession zur Anreichtung solcher Kaplanei in allweg schadlos gehalten zu werden, als hat man zu mehrerer Präcantel sothane Verischerung hiehero wiederholen und sich Öttingischer Seits nochmal dahin verbindlich machen wollen, die Dürwangische Kirche ohne des hohen Ordens oder der Mutterpfarr Halsbach geringsten Schaden oder Zuthun aus selbsteigenen Filial-Kirchen-Mitteln in baulichem Wesen zu unterhalten.
 
Der Receß vom 30. Juli 1711 wurde sogleich am Tage des Abschlusses vom bisch. General-Vicar confirmirt. Graf Franz Albrecht von Öttingen wünschte nur noch, daß den Dürwangern ein eigener Freithof zugestanden werden möchte, und nachdem vom deutschen Orden dieser Wunsch in der Weise gewährt worden war, die Dürwanger hätten den Freithof auf ihre eigenen Kosten herzurichten, es dürfe aber dadurch dem Pfarrer und Meßner zu Halsbach an ihren Rechten Nichts entzogen werden, ratificirte am 25. Jan. 1712 zu Breslau Phil. Bened. Forstmeister von Gelnhausen, Land-Commenthur der Deutschordens-Ballei Franken, und am 19. März 1712 zu Öttingen Franz Albrecht den abgeschlossenen Vertrag.
 
Das Präsentations-Recht zu Beneficium war im Landes-Purifications-Vergleiche zwischen Öttingen und der Krone Preußen vom 17./18. Juli 1796 für das fürstliche Haus Öttingen-Spielberg reservirt worden.
 
Der Receß von 1711 blieb, wenn schon in späterer Zeit durch die Praxis in mehreren Punkten zu Gunsten Dürwangen’s gemildert, in Kraft bis zum Jahre 1833. In diesem Jahre aber gelang es, die von Öttingen und Dürwangen längst angestrebte Aufhebung des Filial-Verbandes Dürwangen’s mit Halsbach und die Errichtung einer eigenen Pfarrei in Dürwangen wirklich zu erzielen, Denn am 15. März 1833 genehmigte König Ludwig von Bayern unter Zustimmung des bischöflichen Ordinariates Augsburg, daß das Curat-Beneficium in Dürwangen mit dem dazu gehörigen Bezirke zu einer eigenen, von Halsbach unabhängigen Pfarrei erhoben werde. Es solle jedoch dem Pfarrer zu Halsbach der Kleinzehente in diesem Bezirke noch ferner verbleiben, an den Pfarrer von Dürwangen aber nur der Bezug der Stiftungs- und Solgefälle übergehen, wonach auch hinsichtlich des Besetzungsrechtes der bisherigen Curatie und künftigen Pfarrei Dürwangen die bis jetzt bestehenden Rehctsverhältnisse unverändert zu bleiben hätten. Die kanonische Lostrennung der Filiale Dürwangen von der Mutterpfarrei Halsbach und die Erhebeung des Curat-Beneficiums zu einer selbstständigen Pfarrei vollzog Bischof Ignaz Albert von Augsburg am 20. Juli 183317).
 
Das Prästentations-Recht zur Pfarrei Dürwangen steht hienach dem fürstlichen Hause von Öttingen-Spielberg zu.
 
III Pfarrkirche.
 
Die Kirche von Dürwangen wurde zuerst vom Ritter Heinrich von Dürwangen, Landvogt von Franken, kurz vor dem J. 1342 neu gebaut und am 8. Sept. 1343 mit Einkünften dotirt (s. ob. S. 322. 323). Am 5. Mai 1418 verkauften Elsbeth Gretzinger, Bürgerin zu Dinkelsbühel, und ihr Sohn Hans Gretzinger „vnser lieben frawen an die kappelln zu Dürwangen vnd iren hailigen pflegern“ für zwanzig rhein. Gulden ihre zwei Dritt-Theile des großen und kleinen Zehenten zu Eschenlach (nördl. von Dürwangen)18).
 
Die Kirche, jetzt noch der heil. Jungfrau Maria geweiht, mit Patrocinium an Maria Empfängniß, steht in Mitte des Marktes. Der Chor, im gothischen Style mit schönem Netzgewölbe, stammt wahrscheinlich noch aus dem ersten Baue durch Ritter Heinrich; das Langhaus, dem gothischen Style nachgebildet, mit flacher Decke, kahl, wurde im J. 1853 neu gebaut. Im J. 1857 erhielt die Kirche einen neuen Chor-Altar gothischen Styls, vom Bildhauer Hertrich in Ansbach gut gefertigt. Der Thurm, in seinem untern Theile alt, mit einem um 1724 aufgebauten Achteck-Aufsatze und Blechkuppel, trägt drei Glocken19). Der Gottesacker, von der Gemeinde auf ihre Kosten im J. 1812 hergestellt, liegt außerhalb des Ortes in der Richtung gegen Dinkelsbühel. Gestift. Jahrtage und Messen 80. Rentir. Verm. 3736 fl. 52 kr. Kap.
 
Die Baupflicht an der Pfarrkirche zu Dürwangen fuht primär auf der eigenen Kirchenstiftung, secundär zu zwei Dritt-Theilen auf dem Staats-Aerare, zu einem Dritt-Theile auf der Gemeinde Dürwangen, welche zugleich Hand- uns Spannfrohnen unentgeldlich zu leisten hat.
 
Ueber die subsidiäre Baupflicht hatten, nachdem deas Oberhoheits- und Schirmrecht über die Kirche (jus patronatus) vom Hause Öttingen an die Krone Preußen und dann an das Königreich Bayern übergegangen war, anfangs unsichere Auffassungen Platz gegriffen. Als im J. 1827 eine bedeutende Reparatur des Kirchengeäudes nothwendig erschien, verfügte die Regierung zu Ansbach am 14. Nov. 1827 auf dem Provisional-Wege und salva lite, daß die Kosten zu 1/3 vom Staats-Aerare, zu 1/3 vom Fürsten zu Öttingen-Spielberg, und zu 1/3 – sammt Leistung der Hand- und Spannfrohnen – von der Gemeinde Dürwangen zu tragen seien. Am 22. Okt. 1835 erhob der k. Fiskus eine Rechtsklage gegen das fürstliche Haus Öttingen-Spielberg dahin, der Fürst sei verbunden, das durch Landes-Purifications-Vergleich mit der Krone Preußen vom 17/18. Juli 1796 vertrgsmäßig erworbene, resp. reservirte Patronat-Recht an der Kirche zu Dürwangen als ihm ausschließend zuständig und lediglich der landesherrlichen Gewalt untergeordnet anzuerkennen, und demzufolge die mit dem Patronat-Rechte in Verbindung stehende Verpflichtungen in Beziehung auf die Baulast allein und ohne Concurrenz des k. Staats-Aerars zu tragen. Das k. Appellations-Gericht erkannt eaber am 7. Nov. 1837 zu Recht, das fürstliche Haus Öttingen sei von dieser Klage zu entbinden, und zwar besonders aus dem Grunde, weil von dem fürstlichen Hause nur ein jus patronatus minus plenum (nämlich blos das Nominations-Recht) verlangt und erlangt worden sein, wogegen alle übrigen rechtlichen Ausflüsse und Wirkungen des Patronat-Rechtes bei der Krone Preußen geblieben und von dieser auf die Krone Bayern übergegangen seien. Auch durch oberstrichterliches Erkenntniß vom 28. Okt. 1839 wurde das fürstliche Haus Öttingen-Spielberg von der fiskalischen Klage auf Anerkennung des ausschließenden Patronates und der hiemt in Verbindung stehenden Baulast entbunden.
 
Hienach ließ sich der k. Fiscus laut Erklärung vom 30. Sept. 1842 herbei, die mit dem Patronate an der Kirche gesetzlich verknüpfte Baulast zu 2/3 ohne Concurrenz des fürstlichen Hauses Öttingen für alle Zukunft subsidiär zu tragen20).
 
Marien-Kapelle. Außerhalb des Marktes, vor dem obern Thore (Dürwangen hat nämlich noch zwei Thore), steht eine alte Kapelle, der schmerzhaften Mutter gewidmet, mit einem sehr alten Vesper-Bilde. Vor der kleinen, gemauerten Kapelle liegt ein großes, offenes Quadrat, mit Sockelmauer und Lattenverschlag eingefaßt und mit einem Dache geschlossen. In diesem Quadrate betet das Volk nach uraltem Herkommen den ganzen Sommer hindurch an jedem Abende den Rosenkranz.
 
IV. Gemeinde- und Schulverband.
 
Dürwangen bildet mit einigen Höfen und Mühlen eine Marktgemeinde. Im Markte befindet sich eine Schule für den Pfarrsprengel (und das zur Pfarrei Halsbach gehörige Dorf Sulzach.)
 
V. Pfarr-Dotation.
 
Die ursprüngliche Dotation des Beneficiums zu Dürwangen vermögen wir nicht mit Sicherheit anzugeben; nach Aufschreibungen aus dem 17. Jahrhunderte scheine sie aber folgende gewesen zu sein: Zwei Dritt-Theile des großen und kleinen Zehenten zu Hirschbach, Kaplanei-Zehent genannt (das übrige Dritt-Theil hob der deutsche Orden), und der kleine Zehente von den Gründen, die hinter Dürwangen über die Sulzach hinaus liegen, 15 Morgen Aecker, 8 ½ Tagw. Omadwiesen, 2 ½ Tagw. Herbstwiesen mit Fürschwellen, 2 Fischwasser und 3 Giltwasser in der Sulzach, 2 Weiher und 3 Fischgruben am Seeholze, 16 Klft. Holz, endlcih eine Gilt von Hirschbach. Im Schweden-Kriege, als die Kaplanei 30 Jahre lang unbesetzt geblieben, wurden die Kaplanei-Güter zu der Kapelle gezogen, mit den Kapellen-Gütern confundirt und mit diesen von den Öttingischen Pflegern verwaltet.
 
Als im J. 1686 Dürwangen wieder einen eigenen Beneficiaten erhielt, wurden die Stiftungs-Güter und Renten nicht an ihn ausgehändigt, sondern in Einer Masse und Rechnung bei den Kapellen-Gütern belassen, dem Beneficiaten aber jährlich dafür 200 fl. ausbezahlt. Erst im J. 1706 ging die schwierige Ausscheidung der Beneficial-Güter und deren Zweisung an den Beneficiaten vor sich, wobei derselbe als Dotation und Besoldung erhielt: 15 Morg. Ackers, 6 ½ Tagw. Wiesen, einen Grasgarten außer dem Orte, den erwähnten Hirschbacher Zehenten, 2 fl. 2 kr. aus dem Heiligen, 15 fl. 16 kr. Wassergilt, 20 fl. von der Hirschbacher Gilt, 36 fl. von gnädiger Herrschaft, 2 Wehier und 3 Fischgruben am Seeholze, und 16 Klft. Holz aus dem Heiligenwalde. Weil aber der Kaplan auch noch fünf Tagw. Wiesen ansprach, welche die Herrschaft dem Heiligen vindicirte, verzögerte sich die definitive Aushändigung des Kaplanei-Fondes bis zum Abschlusse des oben angeführten Recesses vom 30. Juli 1711, welcher den Kaplan für jene Wiesen mit jährlich 20 fl. aus der Kapellen Stiftung entschädigte.
 
Den eben erwähnten Heiligenwald, über welchen man stritt, ob er der Kaplanei oder dem Heiligen gehöre, verkaufte Öttingen im J. 1765 auf Abholzung für 4050 fl., zog den Kaufschilling zur fürstlichen Rentkammer und übernahm dafür die Beholzung des Beneficiaten mit jährlich 16 Klft. Brennholz nebst dem Wellreisig auf die fürstlichen Waldungen. Im Jahre 1769 verkaufte dieselbe Herrschaft mit bischöflichem Consense auch alle Aecker, Wiesen und Weiher des Beneficiums, mit Ausnahme einer Wiese zu 1 ¾ Tagw. und des Grasgartens zu ¾ Tagw., und der Beneficiat war nur auf den Zins des von Öttingen eingezogenen Verkaufs-Kapitals angewiesen. Der Drittel-Zehente des Staates zu Hirschbach wurde im Jahre 1830 gegen eine Gilt von 1 Schf. 1 Mtz. Korn, 1 Schf. Haber und 1 Schober Stroh zum Beneficium gekauft.
 
Diese Beneficial-Stiftung, wie sie sich nach dem J. 1769 gestaltet hatte, liegt im Wesentlichen seit 1833 auch der Pfarr-Dotation zu Grunde.
 
Die ehemaligen Leistungen des fürstlichen Hauses Öttingen-Spielberg gingen in Folge des Territorial-Austausches vom Jahre 1796 an Preußen, später an Bayern über.
 
Gegenwärtig ist das Pfarr-Einkommen folgendes:
 
  Einnahmen:
fl.
kr.
1.
Vom k. Rent-Amte baar
100
15
2.
aus der Kirchenstiftung
20
3.
aus Pfarr-Kapitalien (2725 fl.)
109
4.
aus Grundstücken: Garten 0,03, Aecker 0,60, Wiesen 3,1721)
26
36
5.
von der Ablös-Kasse aus Zehentrechten (5457 fl. 45 kr.)
218
16
6.
an Laudemien
2
56 5/8
7.
an Herbstzinsen und Wassergilten (von Privaten)
37
54 6/8
8.
Wohnungsgenuß
33
9.
an Holz aus Staatswaldungen 17 14/50 Klft. bayer. Maß weiches Scheitholz und 500 Wellen
105
33
10.
an Weiderecht
15
11.
von gestifteten Jahrtagen
34
33
12.
an Stolgebühren
43
18
   
731
37 3/8
  Lasten:    
1.
Auf Staatszwecke
8
3
2.
wegen des Diöcesan-Verbandes
3
22
3.
wegen besonderer Verhältnisse (Aushilfe an Festen u. A.)
16
16
   
27
41
  Rein-Ertrag
703
56 3/8
(Superrev. Fassion vom 27. Juni 1859).

Der Pfarrhof, der Kirche sehr nahe, ist an Raum etwas beschränkt; das Oekonomie-Gebäude steht gesondert. Die Baupflicht an den Pfarrgebäuden trägt primär und subsidiär anerkannter Massen das Staats-Aerar (Bau-Kataster); Hand- und Spanndienste leisten die Parochianen (Prov. Erk. v. 3. Sept. 1856).


1)  Ez si allen lvten kunt, die disen brief sehen oder hören, daz min her Vlrich von Warperc mime herrin von Oetingen lûte und gût aigen vnd lehen, daz zu Warperc höret, ane Durnewanc vnd an daz bi der Tuber vnd ane daz clocster ze Sulze, damit er niht ze schaffenne schol han, niwen [nur] daz erz [er es] ane schaden schirme, gidinget vnde gemahhet hat, etc. Orig.-Urk. im fürstl. Archive zu Wallerstein.
 Der Ortsname, welcher in dieser Urkunde in den Formen Durnewanc und Durnwanc auftritt, wie das Durnwank, Durenwanch und Dürwang des 14. Jahr. scheint auf das alte thurn, Dorn, nicht auf thurri, dürr, hinzuweisen. Hienach ist Durnewanc, Durnwanc = Feldlage mit Dorngesträuch. Aber schon im 15., ja schon im 14. Jahrh. findet sich die Schreibung Dürrwang, Dürrwangen neben Dürwang, und es bildete sich die Meinung, unser Ort habe den Namen von seinem magern, dürren Boden, im Gegensatze zu der feuchten, fetten Lage des nahen Feuchtwangen. Auch jetzt schreibt man Dürrwangen.
2)  Nos Vlricus de Warberg liberae conditionis homo, publice prolitermur ..., quod nos ... ob salutem animae nostrae Conradum, Craftonem et alios pueros universos Henrici dicti de Dinkelspiel militis nostri predilecti, qui nobis cum castro nostro in Durnwang titulo proprietatis ex antiquo pertinebant, eximamus ab omni onere, quo nobis astricti fuerunt, absolutos, et eos libere donamus S. Mariae et S. Wilibaldo cum ipso castro in Durnwang ad Eystettensem ecclesiam, ita tamen, ut eo iure gaudeant, quo et alii ministeriales nobiles dictae ecclesiae Eystettensis. Falkenstein Cod. dipl. antiquit. Nordgav. p. 50.
3)  Orig.-Urk. im Stadt-Arch. zu Dinkelsb.
4)  Orig.-Urkunden im Reichs-Arch. zu München
5)  Orig.-Urk. in München
6)  Urk. vom 10. Aug. 1350 und 9. Febr. 1351, R. B. 8, 195. 206.
7)  Urk. vom 24. Dec. 1351, ib. 8, 229.
8)  Urk. v. 5. Aug. 1395 in München.
9)  Urk. im Stadt-Arch. zu Dinkelsbühel.
10)  Jung Miscellan. 3, 384.
11) Vertheidigte Territorial- nd Jurisdiktions-Gerechtsame der Reichsst. Dinkelsbühl gegen Öttingen-Spielberg, 1755, Urk. nr. 3.
12) Ötting. Mater. 1, 49.
13) Vertheid. Territ. Gerechts. u.s.w. 1. c.
14) Ueber die Freiung zu Dürwangen berichtet das Oettinger Wochenblatt vom J. 1786, Nr. 15, Folgendes: Der um Aufnahme in die Freiung nachsuchende Delinquent hatte sich beim Ober-Amte Dürwangen zu melden, welches dann darüber an die Regierung berichtete. Fand diese billige Gründe, so sicherte sie dem Flüchtlinge die Freiung auf Jahr und Tag zu. Dieser hatte bei der Aufnahme auf offenem Markte in Gegenwart von zwei Gerichtsmännern ein Schwert, das als Freiheitszeichen am Rathhause befindlich war, zu berühren. Der Delinquent mußte sich selbst verköstigen und durfte den Flecken nicht verlassen. Die Freiung konnte auch auf en weiteres Jahr und Tag verlängert werden, die Untersuchung erlitt aber durch die Aufnahme in die Freiung keine Störung.
15) Bayer. Gesch. in Zeittafeln von Dr. G. W. Hopf, Nürnb. 1865, S. 200.
16) Abschrift des Stiftungsbriefes im bischöfl. Arch.
17) Alles Obige über die Pfarrgeschichte von Dürwangen nach Urkunden und Akten des bisch. Archivs.
18) Urk. in Wallerstein.
19) Alle drei wurden im J. 1731 unter Franz Albrecht, Grafen von Öttingen-Spielberg, dessen Wappen sich auf ihnen befindet, durch die Dinkelsbühler Glockengießer Alex. und Nik. Arnoldt gegossen. Die größte trägt die Inschrift: Avs fayr vnd flammen bin ich geflossen, Durch Alexander vnd Nicolavs Arnold in Dinkelspihl bin ich gegossen worden anno 1731.
20) Akten des bisch. Ord.
21) Im J. 1860 kamen zur Pfarrei noch zwei Aecker, zusammen 2,96, mit Zehent-Obligationen zu 550 fl. angekauft.

Erstellt am 7. Februar 2004 durch Hans Ebert
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