2. Pf. Dürwangen,
941 S.
Patr. Fürst von
Oettingen-Spielberg.
Bez.-Amt Dinkelsbühel;
Landg. Dinkelsbühel
I.
Pfarrsitz.
Dürwangen, Markt, 131
H. 929 S., am linken Ufer der Sulzach, in sandiger Lage, mit einem dem
Staate gehörigen Schlosse. Dürwangen hat keine Bauern, sondern
nur kleine Ökonomen und Handwerker, dann Händler, welche, und
zwar Männer und Frauen, weit fort auf die Handelschaft wandern, endlich
Arbeiter, wie Maurer und Steinhauer, die gleichfalls auswärts Beschäftigung
suchen. Zum Pfarrsprengel Dürwangen gehören außer Dürwangen
der Wiesen-Hof, 5 S., der Raffels-Hof, 7 S., letzterer im J. 1863 aus der
kath. Pfarr-Curatie Feuchtwangen nach Dürwangen überpfarrt, und
die nahe am Markte gelegene Ober-Mühle und Trendel-Mühle (beide
gegenwärtig von Protestanten bewohnt).
Die
Protestanten zu Dürwangen und in der Ober-Mühle, 13 S., sind
in die prot. Pfarrei Lehen-Gütingen, die in der Trendel-Mühle,
7 S., in die prot. Pf. Dorf-Kemnaten eingepfarrt.
II.
Pfarrgeschichte.
Die Nachrichten über
die frühe Geschichte Dür-wan-gen’s reichen nicht über die
Mitte des 13. Jahrhunderts zurück. Wir finden den Ort in der angegebenen
Perode, vermuthlich als ein Lehen vom Reiche, im Besitze der Herren von
Warberg, eies edeln und freien Geschlechtes, welches von seinem Schlosse
Warberg aus, im Altmühl-Grunde bei Aurach, auf einen reichen Besitz
von Lehen und von eigenem Gute niederschaute. Durch einen Vergleich, geschlossen
„ze Fuehtewanc [Feuchtwangen] uoffe frenkescher erde“ um 31. Dec. 1258,
übergab Ulrich von Warberg seine zur Burg Warberg gehörigen Leute
und Güter an der Tauber und des Klosters Sulz, an den Grafen Ludwig
von Öttingen1). Am 9. März
1262 schenkte derselbe Ulrich von Warberg zu Eichstätt die genannte
Burg mit allen dazu gehörigen Eigenleuten an die bischöfliche
Kirche von Eichstätt2).
Seit
den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts tritt ein Adelsgeschlecht mit
dem Namen Dürwangen selbst auf, dessen Lehensbeziehungen nicht klar
vorliegen.
Der erste des Namens von
Dürwangen, der uns in der Geschichte begegnet, ist Heinrich von Dürwangen,
wohl der Bedeutendste des Geschlechtes; denn er war Landvogt Kaiser Ludwig’s
zu Nürnberg und in Franken und hatte offenbar bei dem Kaiser große
Geltung.
Heinrich
von Dürwangen begegnet uns, und zwar schon als kaiserlicher Landvogt,
das erste Mal am 14. Aug. 1321. An diesem Tage schließen nämlich
der Meister und die Pfleger des Spitals zu Dinkelsbühel ein Uebereinkommen
„mit dem edeln erwern riter her Heinrich von Dürwang, lantvogt vnsers
gnedigen hern dez romischen keisers“, daß er und seine Erben ein
Bett im Spitale sollten zu vergeben haben, weil er in das Spital ein Bett
geschafft und jährlich fünf Schill. Heller aus dem Hochholz zu
Kemnaten in das Spital an eine ewige Messe gestiftet, auch zehn Pfund Heller
und „einen mayden [Pferd], der sin famer [Saumroß] ist gewest“, in
das Spital geschenkt habe3). Am
24. Sept. 1324 verkaufen Heinrich von Durenwanch und Margartha seine eheliche
Wirthin an dasselbe Spital für 231 Pfd. Hell. und 8 Schill. acht Güter
„ze der Kelen“, zwei Güter „ze dem Lohe“, sechs Güter „ze der
Muntschawe“ und drei Güter „ze den Hegenehe“ (kleine Gütlein
um Dürwangen), und am 7. Jan. 1334 verkaufen sie an dasselbe Spital
für 643 ½ Pfd. und 39 Hell. den Maierhof, die obere Mühle,
drei Huben, zwei Lehen, drei Hofstätten und die Badstube zu Ehingen
am Hesselberge4). Derselbe Ritter
Heinrich von Durenwank und seine Wirthin Margarethe verkaufen am 4. Jan.
1334 dem Stifte Feuchtwangen ihre Güter zu Breitenthann, nämlich
die Mühle, vier Lehen, die Schmiede und die Zehente aus diesen Gütern
für 144 Pfd. Hell. und 3 Schill.5)
Kaiser Ludwig verlieh am 24. Mai 1336 dem vesten Manne Heinrich von Dürrenwang,
seinem lieben Landvogte, zur Vergeltung seiner Dienstleistung eine Hofstatt
in der vordern Burg zu Rotenburg, mit der Erlaubniß, da ein Haus
zu bauen, auch dazu 40 Pfd. Hell. an Korngeld und an anderer Gült,
die zu dem Burglehen zu Rotenburg gehörten (R. B. 7, 149). Als Landvogt
erscheint Heinrich von Dürnwang das letzte Mal in einer Urkunde Kaiser
Ludwig’s vom 22. Jan. 1346 (ib. S. 60). Er lebt noch am 3. Juni 1349, an
welchem Tage König Karl IV. erklärt, daß der edle Heinrich
von Dürwang, welcher ihn als römischer König zu seinem rechten
Herrn erkoren und ihm gehudligt und geschworen habe, aller Freiheiten,
Lehen Rechte und Pfandschaften genießen solle, die er von dem Reiche
erworben habe (ib. 8, 164). Seine Gemahling Margaretha wird am 8. Sept.
1343 das letzte Mal genannt (ib. 7, 378).
Heinrich und Margaretha sind für Dürwangen unvergeßlich;
denn sie sind Stifter der dortigen Kirche und des Beneficiums (s. unt.
S. 322).
Mit dem Abtreten Heinrich’s
des Landvogtes werden die Nachrichten über die Dürwanger dürftiger.
Vom 10. Aug. 1350 an erscheint dein Heinrich von Dürwang, dessen Hausfrau
Katharina heißt. Beide verkauften an Albrecht und Gottfried von Wolfstein
für 2000 Pfd. Hall. die Vesten Solzburg und Steinhart bei Heidenheim6).
Derselbe Heinrich trägt von den bayerischen Herzogen die Veste Rothenfels
und die halbe Veste Steinenhart, welche mit andern Vesten in Franken durch
Kaiser Ludwig an sie gekommen waren, zu Lehen7).
Ein Kunrat von Dürwang verkauft um das J. 1370 Güter zu Werdlin
an der Roth, wahrscheinlich Lehen von Bayern, an Heinrich Werntzer, Bürger
zu Rothenburg8), und am 13. Febr. 1372 ist derselbe Kunrat von Dürenwang
Bürge beim Verkaufe von Gütern zu Dalkingen von Seite der Schwabsberger
an das Spital zu Dinkelsbühel9).
Nach ihm erscheint wieder ein Ritter Heinrich von Dürnwang, welcher
am 28. Febr. 1387 beim Verkaufe von Gütern zu Ober- und Nieder-Ampfrach
und am 8. März 1398 beim Verkaufe der Veste Warberg bürgt (R.
B. 10, 201; 11, 124). Er verschreibt am 4. Ju. 1389 sein Haus und seinen
Markt Dürwangen den Burggrafen zu Nürnberg zu einem offenen Hause
und räumt ihnen für den Verkaufsfall dieser Güter das Recht
des Vorkaufes ein10). In einem Gerichtsbriefe
für das Stift Feuchtwangen vom 3. Nov. 1413 wird Heinrich von Dürwangen
das letzte Mal genannt (R. B. 12, 149).
Am
8. März 1423 erhielt Wilhelm von Dürwangen von Kaiser Sigmund
die Belehnung über das Schloß und den Markt Dürwangen mit
Zugehörungen, mit Wildbann, Freiung, Halsgericht, Juden, Wochenmarkt,
und über die Burgleute von Rothenburg in der Vest, wie solches Alles
von dem heil. röm. Reiche zu Lehen rührt. Derselbe Wilhelm von
Dürwangen verkaufte aber am Mittwoche nach Ostern (15. April) 1433
mit Genehmigung Kaiser Sigmund’s (gegeben am 19. Juni 1433) den Markt Dürwangen
mit allen eben angegebenen Herrlichkeiten für 5400 fl. an die Grafen
Ludwig und Johannes von Öttingen11).
Hienach ließ der Kaiser in demselben Jahre den Käufern durch
Haupt von Pappenheim wegen des Reichslehens Dürwangen und Zugehörungen
die Lehenspflicht abnehmen12). Dürwangen
wurde in der Folgezeit von den Öttingischen Grafen ein paar Male verpfändet,
aber wieder eingelöst und blieb dann fortwährend im Besitze des
Hauses Öttingen13), und zwar
nach den Theilungsverträgen zeitweilig der Linie Wallerstein zeitweilig
der Linie Spielberg zugehörig. Der Markt genoß das Recht einer
kaiserlichen Freiung und war Sitz eies Öttingischen Amtmannes, der
im dortigen Schlosse wohnte14).
Jener Territorial-Austausch aber, welcher im J. 1796 zwischen dem Könige
von Preußen und dem Fürsten von Öttingen-Spielberg vorgenommen
wurde, führte Dürwangen in den Besitz der Krone Preußen.
Öttingen gab nämlich an Preußen die Aemter Spielberg und
Dürwangen und empfing dafür das Preußisch-Ansbachische
Amt Ahausen mit andern im Öttingischen gelegenen brandenburgischen
Besitzungen15). Mit dem Fürstenthume
Ansbach kam am 24. Mai 1806 Dürwangen an Bayern und wurde dem Landgerichte
Dinkelsbühel einverleibt. Das noch stehende Schloß, an einen
runden Thurm angelehnt, mit Wassergräben umfangen und von der Sulzach
eingeschlossen, ist ein Bau aus neuerer Zeit, zeigt aber noch Rest alter
Mauern.
Dürwangen war von Alters
her eine Filiale der alten Deutschordens-Pfarrei Halsbach, von welcher
der Orte eine starke halbe Stunde entfernt liegt. Heinrich von Dürwangen,
Landvogt zu Nürnberg und Franken, baute zu Dürwangen eine Kapelle
und begründete mit Margaretha, seiner ehelichen Wirthin, unter Bewilligung
Wolfram’s von Nellenburg, Meisters deutschen Ordens in deutschen Landen,
Otto’s von Heidekk, Land-Commenthurs zu Franken, und Heinrich’s von Zipplingen,
Commenthurs der deutschen Häuser zu Ulm und [Donau-] Werde, in derselben
eine Kaplanei (Beneficium).
Im
Stiftsbriefe vom Aftermontag nach St. Veitstag (18. Juni) 1342 bestimmte
der Stifter Folgendes: Die Kapelle, welche er zu Dürwangen in der
Pfarrei Halsbach gebaut habe, solle er selbst, seine Erben, oder wer dann
Dürwangen inne habe, leihen, einen Prieser, der zu Dürwangen
sitzen und wohnen möge, den Gottesdienst da haben solle mit Singen
und mit Lesen, aber der Pfarre zu Halsbach ohne allen Schaden; jedoch was
ihm auf dem Altar in der Kappel zu Dürwangen geopfert werde, das solle
der Kaplan zu seinem Nutzen wenden, und dasselbe Opfer habe er (der Stifter)
dem Pfarrherrn zu Halsbach widerlegt mit fünfzig Pfund Heller, die
er gegeben habe, damit man dem Pfarrherrn ein Eigen kaufen solle, es zu
haben und zu nutzen; aber zu den rechten Hochzeiten [Festtagen] und zu
dem rechten Opfer sollen alle, die zu Dürwangen wohnen, zu ihrer Pfarre
gehen gen Halsbach zu St. Peter, und sollen auch in allen andern Sachen
ihrem Pfarrherrn zu Halsbach gehorsam sein mit allen Rechten, als recht
und gewohnlich ist; der Kaplan zu Dürwangen solle alle Feiertage,
alle Sonntage und alle Karfreitage sich umkehren gegen dem Volk in der
Kapelle zu Dürwangen und Allen gebieten, künden und ernstlich
heißen, die in die Pfarre Halsbach gehören und zu Dürwangen
nicht gesessen sind, daß sie zu ihrer rechten Pfarr gen Halsbach
zum Gottesdienst kommen; es mag auch der Pfarrer von Halsbach dieselben,
die darwider wollen sein, darzu nöthen und zwingen, daß sie
ihre Pfarr und Gottesdienst suchen, als recht und gewohnlich ist, und er
(der Stifter), seine Erben und Nachkommen sollen ihm dazu beholfen sein;
es soll auch der Kaplan von Dürwangen den Pfarrherrn von Halsbach
an keinem Recht irren noch hindern, es sei mit Taufen, mit Chrisam, mit
Brautlauf, mit Kindbetterinen, mit Beicht und Beichtpfenning, mit Meßpfenning,
gerichten Gottes Leichnam, mit dem heil. Oel, mit Seelgeraith und mit Begrebnuß,
noch mit keinerlei Sach, und er soll keine Leiche besingen ohne des Pfarrherrn
Verlaub und ihm ohne allen Schaden16).
Mittels einer zu Wird an
demselben 18. Juni 1342 ausgefertigten Urkunde räumten die oben genannten
vertreter des deutschen Ordens dem Landvogte Heinrich das Präsentations-Recht
zu der von ihm erbauten Kapelle zu Dürwank gegen die von ihm an die
Pfarrei Halsbach zugesagte Entschädigung von fünfzig Pfund Helelr
ein (R. B. 7, 339). Die Dotation der Kapelle (der Kaplanei) vollzogen Heinrich
und Margaretha erst am 8. Sept. 1343 in der Weise, daß sie zur Kapelle
von Dürnwanch mehrere Besitzungen und Einkünfte zu Ober-Ahorn,
Halsbach und Hirschbach, sowie für jeden Freitag den Bezug von Fischen
aus dem Wasser zunächst der Burg Dürnwanch stifteten (R. B. 7,
378).
Weil
das Amt Dürwangen zur Zeit der Religions-Bewegungen unter die katholische
Linie der Öttinger Grafen, nämlich die von Wallerstein gehörte,
wurde Dürwangen mit den Orten Sulzach, Hirschbach und einigen andern
Weilern und Einzelhöfen bei der katholischen Religion erhalten. In
jener Zeit tauchte bie der Herrschaft zu Wallerstein das Verlangen auf,
Dürwangen möchte ein eigener Pfarrsitz für die gräflichen
Unterthanen, aus dem Beneficium möchte eine Pfarrpfründe werden,
Ein Antrag in dieser Richtung aber, welchen Graf Wilhelm von Öttingen-Wallerstein
im J. 1581 beim Bischofe Markwart machte, scheint nicht weiter verfolgt
worden zu sein. Dagegen ließen sich einige Jahre später die
Kapläne von Dürwangen, Christoph Rauch und Melchisedech Walleser,
unter dem Schutze der Herrschaft zu Wallerstein gern herbei, eigenmächtig
pfarrliche Rechte auszuüben, nämlich zu taufen, Beicht und Communion
zu spenden und die Leichen in Dürwangen zu begraben. Ja, Rauch trug
sogar kein Bedenken, den Kleinzehenten von Dürwangen und Sulzach,
welcher ohne Frage dem Pfarrer von Halsbach gehörte, für sich
einzuheben. Wegen dieser Uebergriffe klagte Pfarrer Georg Mayr von Halsbach
wider Christ. Rauch beim fischöflichen Consistorium zu Augsburg, und
dieser Gerichtshof urtheilte am 14. April1 1598: Der Kaplan zu Dürwangen
sei weder befugt, den Kleinzehenten und andere pfarrliche Gefälle
aus Dürwangen einzuheben, noch dürfe er daselbst pfarrliche Rechte
und Funktionen ausüben. Rauch’s Nachfolger, Melchisedech Walleser,
trat genau in die Fußstapfen seines Vorfahrers und wollte sich durchaus
nicht an den erwähnten Spruch des geistlichen Gerichtes halten; dafür
belegte ihn aber das Consistorium am 18. Juni 1599 mit Suspension ab omnibus
divinis.
Weil das Einkommen der Kaplanei
zu gering war, konnte dieselbe nach dem Tode des Kaplan G. Schwarz im J.
1620 mit einem eigenen Geistlichen nicht mehr besetzt werden. Daher unterhandelte
die Herrschaft zu Öttingen wegen Versehung von Dürwangen in demselben
Jahre mit den Karmeliten zu Dinkelsbühel, welche nun mit Genehmigung
des Bischofs die Kaplanei durch einen Priester ihres Klosters in der Art
versehen ließen, daß an Sonn- und Feiertagen in Dürwangen
der Gottesdienst mit Messe und Predigt gehalten, unter der Woche aber zwei
bis drei Mal daselbst die heil. Messe gelesen wurde, bis mit dem Einfalle
der Schweden, welche das Amt Dürwangen wegnahmen, es durch einen schwedischen
Pfleger verwalten ließen und in Dürwangen einen lutherischen
Prädicanten aufstellten, jener Stand der Dinge endete. In Halsbach
war im dreißigjährigen Kriege der Pfarrhof von den Schweden
in Asche gelegt worden. Als die Pfarrei im J. 1656 mit einem eigenen Pfarrer
wieder besetzt wurde, nahm darum dieser seinen Wohnsitz im leerstehenden
Kaplan-Hause zu Dürwangen, und nun bildete sich ein Wechsel des sonn-
und feiertäglichen Pfarr-Gottesdienstes zwischen Halsbach und Dürwangen,
bis im J. 1686 Dürwangen auf thätiges Betreiben der Gräfin
Ludovica Rosalia von Öttingen wieder einen eigenen, von Öttingen
präsentirten Beneficiaten erhielt, dessen Stellung und Befugnisse
jedoch eine ausreichende Regelung nicht fanden. Diese schwankenden Zustände
erhielten endlich durch ein Uebereinkommen zwischen dem deutschen Orden
und dem Grafen Franz Albrecht zu Öttingen vom 10. Juni 1690 einen
vorläufigen Abschluß, indem auf die Dauer von zehn Jahren Folgendes
festgesetzt wurde:
Halsbach
solle in allen seinen pfarrlichen Rechten über Dürwangen ungekränkt
verbleiben, dem Kaplan zu Dürwangen aber sollen auf die angegebene
Zeit die actus parochiales, doch mit jedesmaliger Bewilligung des Herrn
Ordinarius und nur für den Flecken Dürwangen und die nächst
gelgegenen zwei Mühlen in der Weise überlassen werden, daß
dem Pfarrer zu Halsbach sein kleiner Zehente zu Dürwangen in salvo,
und von den fallenden juribus stolae zwei Dritt-Theile verbleiben, ein
Dritt-Theil aber dem Kaplan seiner Verrichtung halber zugehen solle; die
österliche Beicht und Communion habe in der Mutterpfarr zu Halsbach
zu geschehen, auch seien die Dürwange ranzuweisen, daß sie das
Jahr hindurch wenigst fünf Mal, als: zu Weihnachten, Ostern, Pfingsten,
Himmelfahrt Mariä und Allerseelentag die Mutterkirche zu Halsbach
besuchen und ihr Opfer auf dem Altar legen, wie auch dem Pfarrer incumbire,
das Jahr wenigst ein Mal den Gottesdienst sammt der Predigt daselbst zu
verrichten, um die pfarrlichen Recht und Gerechtigkeit in possessione zu
erhalten; deßgleichen solle auch die Sculptur, es würde denn
ein Anders verordnet, auf dem Kirchhof nach Halsbach ungeändert bleiben;
den Tauf, Chrisam und Oel solle der Kaplan bei der Pfarr Halsbach abholen;
im Uebrigen habe der Kaplan mit Haltung des Gotdienstes, Predigt und Kinderlehre
zu Dürwangen seine freie Disposistion.
Der eben angeführte
Vergleich von 1690 wurde im J. 1700 vom deutschen Orden, weil dieser die
Zurückführung der Sache auf dem Stand von 1342 und 1598 vorzog,
gekündigt und nicht mehr erneuert. Damit tauchten aber die alten Streitigkeiten
zwischen Halsbach und Dürwangen, zwischen dem deutschen Orden und
Öttingen von Neuem auf und wurden mit aller Heftigkeit fortgeführt.
Es kamen die sonderbarsten Projekte zum Vorscheine, die darin gipfelten,
daß der für die Religion eifernde Graf Franz Albrecht von Öttingen
dem Land-Commenthur zu Ellingen, Frhrn. von Hornstein, vorschlug, es möchten
die beiden Pfründen ausgewechselt, sohin der Sitz des Pfarrers in
den bevölkerten Markt Dürwangen, der Sitz des Kaplans aber in
das viel kleinere einfache Dorf Halsbach verlegt werden.
Endlich
traten zur Beilegung dieser langdauernden und schädlcihen Zwistigkeiten
auf Veranlassung des bisch. General-Vikars im J. 1711 deutschherrische
und Öttingische Abgeordnete zu einer Conferenz in Augsburg zusammen,
nämlich der deutsch-orden'’che Rath und Syndicus Lic. Joh. Jak. Zech
aus Ellingen, und der Öttingen’sche Hofrath Lic. Joh. Bapt. Mezer
mit dem Öttingen’schen Pfleger Mich. Eberh. Claner zu Dürwangen,
welche am 30. Juli 1711 unter Vermittlung des Augsburgischen Officiums
einen Receß in 16 Punkten abschloßen, dessen wesentliche Bestimmungen
folgende waren:
Die Filiale Dürwangen
solle die Pfarr Halsbach zu allen Zeiten vor ihre Pfarr- und Mutterkirche
halten und mit Filial-Respekt darvor erkennen, der Kaplan auch dem Pfarrer
in denen vi hujus recessus ihme zukommenden pfärrlichen Verrichtungen
unterworfen sein; der Gottesdienst an Sonn- und Feiertagen solle künftig
zu Dürwangen eine Stunde früher als zu Halsbach gehalten werden;
der Kaplan zu Dürwangen solle obligirt sein, zu je 14 Tagen eine Predig,
doch an keinem der vier folemnen Opferfeste (als an welchen der Kaplan
nur eine stille Meß zu lesen, die Dürwanger aber in der Mutterpfarr
Halsbach dem Gottesdienst beizuwohnen, auch ihr Opfer allda auf den Altar
zu legen verbunden sein sollen), vor die Jugend aber an allen Sonntagen
die christliche Lehre zu halten, der Pfarrer aber solle schuldig sein,
jährlich in festo dedicationis templi zu Dürwangen die divira
zu halten und zu predigen; wogegen die gräfliche Herrschaft die Zusage
gethan hat, dem Kaplan seine Kaplaneigüter in antura genießen
und einhändigen zu lassen, auch ihme statt der einige Zeit hero prätendirenden
fünf Tagw. Heiligen-Wiesen jährlich zwainzig Gulden aus der Kaplanei
oder Heiligen-Gefällen pro additione und insoweit revocabiliter, bis
er ein mehreres jus hierzu beibringen möchte, gereicht werden sollen
und wollen; weiters hat man beiderseits beliebt, daß fürohin
die Heiligenpfleg nicht von den hochgräfl. Pflegamt aus, sondern nach
dem Herkommen anderer in dem Bisthume Augsburg situirten Kirchen von zwei
ehrlichen Burgern des Orts verwaltet werden solle; die Spendung der Taufe
anbelangend, so ist den Dürwangern aus Gnaden und Gutwilligkeit bewilligt
worden, sich bei dem Pfarrer jedes Mal alsogleich zu erkundigen, ob er
selbst die Taufe in Dürwangen verrichten, oder Solches zu thun den
Kaplan committiren wollte; taufe der Pfarrer, so seien ihm 30 kr. loco
stolae zu reichen, taufe der Kaplan, so beziehe der Pfarrer die sonst gewöhnliche
Stole zu 20 kr., de Kaplan aber 10 kr., im Uebrigen sine praescitu parochi
et extra casum summae necessitatis dergleichen actum vorzunehmen dem Kaplan
keineswegs zuständig, sondern expresse inhibirt sein solle, welches
auch auf die Providirung der Kranken gleichweis extendirt wird; Kindbetterinen
können sich nach ihrer Willkür in der Mutterkirche zu Halsbach
oder zu Dürwangen hervorsegnen lassen, haben jedoch im letztern Falle
sowohl dem Pfarrer, als dem Kaplan die Gebühr zu entrichten; die Vorstellung
und Exanten der neu angehenden Eheverlobten soll nit anderster als in der
Pfarr- und Mutterkirchen geschehen, doch hätte der Pfarrer keine Difficultäten
zu machen, bei Regen, kaltem und schlimmem Wetter, auch vielen Hochzeitgästen,
die Copulationen in Dürwangen selbst, und zwar ohne Erhöhung
der Stole, jedoch zu einer Erkenntlichkeit in Reichung einer Maß
Wein zu verrichten oder dem dasigen Kaplan zu committiren; das Weihwasser
zu benediciren, solle dem Kaplan unverwehrt sein, gleich dem Aussegnen
der todten Leichname auf Begehren der Freundschaft, die Sepultur der Todten
aber solle auf dem Kirchhof nach halsbach ungehindert verbleiben. Jahrtage
dürfen vom Kaplan nur gehalten werden, wenn sie in seiner Fundation
oder alten Recessen begriffen sind, alle andern Jahrtäge, wie sie
Namen haben, sind vom Pfarrer, jedoch zu Dürwangen, wohin solche gestiftet
worden oder noch gestiftet werden möchten, zu verrichten, Votivmessen
aber für die Kapelle anzunehmen, solle dem Kaplan unverwehrt sein;
endlich, da der deutsche Orden schon im Recesse [Stiftungsbrief] von 1342
versichert worden sein, gegen gutmüthige Concession zur Anreichtung
solcher Kaplanei in allweg schadlos gehalten zu werden, als hat man zu
mehrerer Präcantel sothane Verischerung hiehero wiederholen und sich
Öttingischer Seits nochmal dahin verbindlich machen wollen, die Dürwangische
Kirche ohne des hohen Ordens oder der Mutterpfarr Halsbach geringsten Schaden
oder Zuthun aus selbsteigenen Filial-Kirchen-Mitteln in baulichem Wesen
zu unterhalten.
Der
Receß vom 30. Juli 1711 wurde sogleich am Tage des Abschlusses vom
bisch. General-Vicar confirmirt. Graf Franz Albrecht von Öttingen
wünschte nur noch, daß den Dürwangern ein eigener Freithof
zugestanden werden möchte, und nachdem vom deutschen Orden dieser
Wunsch in der Weise gewährt worden war, die Dürwanger hätten
den Freithof auf ihre eigenen Kosten herzurichten, es dürfe aber dadurch
dem Pfarrer und Meßner zu Halsbach an ihren Rechten Nichts entzogen
werden, ratificirte am 25. Jan. 1712 zu Breslau Phil. Bened. Forstmeister
von Gelnhausen, Land-Commenthur der Deutschordens-Ballei Franken, und am
19. März 1712 zu Öttingen Franz Albrecht den abgeschlossenen
Vertrag.
Das Präsentations-Recht
zu Beneficium war im Landes-Purifications-Vergleiche zwischen Öttingen
und der Krone Preußen vom 17./18. Juli 1796 für das fürstliche
Haus Öttingen-Spielberg reservirt worden.
Der
Receß von 1711 blieb, wenn schon in späterer Zeit durch die
Praxis in mehreren Punkten zu Gunsten Dürwangen’s gemildert, in Kraft
bis zum Jahre 1833. In diesem Jahre aber gelang es, die von Öttingen
und Dürwangen längst angestrebte Aufhebung des Filial-Verbandes
Dürwangen’s mit Halsbach und die Errichtung einer eigenen Pfarrei
in Dürwangen wirklich zu erzielen, Denn am 15. März 1833 genehmigte
König Ludwig von Bayern unter Zustimmung des bischöflichen Ordinariates
Augsburg, daß das Curat-Beneficium in Dürwangen mit dem dazu
gehörigen Bezirke zu einer eigenen, von Halsbach unabhängigen
Pfarrei erhoben werde. Es solle jedoch dem Pfarrer zu Halsbach der Kleinzehente
in diesem Bezirke noch ferner verbleiben, an den Pfarrer von Dürwangen
aber nur der Bezug der Stiftungs- und Solgefälle übergehen, wonach
auch hinsichtlich des Besetzungsrechtes der bisherigen Curatie und künftigen
Pfarrei Dürwangen die bis jetzt bestehenden Rehctsverhältnisse
unverändert zu bleiben hätten. Die kanonische Lostrennung der
Filiale Dürwangen von der Mutterpfarrei Halsbach und die Erhebeung
des Curat-Beneficiums zu einer selbstständigen Pfarrei vollzog Bischof
Ignaz Albert von Augsburg am 20. Juli 183317).
Das Prästentations-Recht
zur Pfarrei Dürwangen steht hienach dem fürstlichen Hause von
Öttingen-Spielberg zu.
III
Pfarrkirche.
Die Kirche von Dürwangen
wurde zuerst vom Ritter Heinrich von Dürwangen, Landvogt von Franken,
kurz vor dem J. 1342 neu gebaut und am 8. Sept. 1343 mit Einkünften
dotirt (s. ob. S. 322. 323). Am 5. Mai 1418 verkauften Elsbeth Gretzinger,
Bürgerin zu Dinkelsbühel, und ihr Sohn Hans Gretzinger „vnser
lieben frawen an die kappelln zu Dürwangen vnd iren hailigen pflegern“
für zwanzig rhein. Gulden ihre zwei Dritt-Theile des großen
und kleinen Zehenten zu Eschenlach (nördl. von Dürwangen)18).
Die
Kirche, jetzt noch der heil. Jungfrau Maria geweiht, mit Patrocinium an
Maria Empfängniß, steht in Mitte des Marktes. Der Chor, im gothischen
Style mit schönem Netzgewölbe, stammt wahrscheinlich noch aus
dem ersten Baue durch Ritter Heinrich; das Langhaus, dem gothischen Style
nachgebildet, mit flacher Decke, kahl, wurde im J. 1853 neu gebaut. Im
J. 1857 erhielt die Kirche einen neuen Chor-Altar gothischen Styls, vom
Bildhauer Hertrich in Ansbach gut gefertigt. Der Thurm, in seinem untern
Theile alt, mit einem um 1724 aufgebauten Achteck-Aufsatze und Blechkuppel,
trägt drei Glocken19). Der
Gottesacker, von der Gemeinde auf ihre Kosten im J. 1812 hergestellt, liegt
außerhalb des Ortes in der Richtung gegen Dinkelsbühel. Gestift.
Jahrtage und Messen 80. Rentir. Verm. 3736 fl. 52 kr. Kap.
Die Baupflicht an der Pfarrkirche
zu Dürwangen fuht primär auf der eigenen Kirchenstiftung, secundär
zu zwei Dritt-Theilen auf dem Staats-Aerare, zu einem Dritt-Theile auf
der Gemeinde Dürwangen, welche zugleich Hand- uns Spannfrohnen unentgeldlich
zu leisten hat.
Ueber
die subsidiäre Baupflicht hatten, nachdem deas Oberhoheits- und Schirmrecht
über die Kirche (jus patronatus) vom Hause Öttingen an die Krone
Preußen und dann an das Königreich Bayern übergegangen
war, anfangs unsichere Auffassungen Platz gegriffen. Als im J. 1827 eine
bedeutende Reparatur des Kirchengeäudes nothwendig erschien, verfügte
die Regierung zu Ansbach am 14. Nov. 1827 auf dem Provisional-Wege und
salva lite, daß die Kosten zu 1/3 vom Staats-Aerare, zu 1/3 vom Fürsten
zu Öttingen-Spielberg, und zu 1/3 – sammt Leistung der Hand- und Spannfrohnen
– von der Gemeinde Dürwangen zu tragen seien. Am 22. Okt. 1835 erhob
der k. Fiskus eine Rechtsklage gegen das fürstliche Haus Öttingen-Spielberg
dahin, der Fürst sei verbunden, das durch Landes-Purifications-Vergleich
mit der Krone Preußen vom 17/18. Juli 1796 vertrgsmäßig
erworbene, resp. reservirte Patronat-Recht an der Kirche zu Dürwangen
als ihm ausschließend zuständig und lediglich der landesherrlichen
Gewalt untergeordnet anzuerkennen, und demzufolge die mit dem Patronat-Rechte
in Verbindung stehende Verpflichtungen in Beziehung auf die Baulast allein
und ohne Concurrenz des k. Staats-Aerars zu tragen. Das k. Appellations-Gericht
erkannt eaber am 7. Nov. 1837 zu Recht, das fürstliche Haus Öttingen
sei von dieser Klage zu entbinden, und zwar besonders aus dem Grunde, weil
von dem fürstlichen Hause nur ein jus patronatus minus plenum (nämlich
blos das Nominations-Recht) verlangt und erlangt worden sein, wogegen alle
übrigen rechtlichen Ausflüsse und Wirkungen des Patronat-Rechtes
bei der Krone Preußen geblieben und von dieser auf die Krone Bayern
übergegangen seien. Auch durch oberstrichterliches Erkenntniß
vom 28. Okt. 1839 wurde das fürstliche Haus Öttingen-Spielberg
von der fiskalischen Klage auf Anerkennung des ausschließenden Patronates
und der hiemt in Verbindung stehenden Baulast entbunden.
Hienach ließ sich
der k. Fiscus laut Erklärung vom 30. Sept. 1842 herbei, die mit dem
Patronate an der Kirche gesetzlich verknüpfte Baulast zu 2/3 ohne
Concurrenz des fürstlichen Hauses Öttingen für alle Zukunft
subsidiär zu tragen20).
Marien-Kapelle.
Außerhalb des Marktes, vor dem obern Thore (Dürwangen hat nämlich
noch zwei Thore), steht eine alte Kapelle, der schmerzhaften Mutter gewidmet,
mit einem sehr alten Vesper-Bilde. Vor der kleinen, gemauerten Kapelle
liegt ein großes, offenes Quadrat, mit Sockelmauer und Lattenverschlag
eingefaßt und mit einem Dache geschlossen. In diesem Quadrate betet
das Volk nach uraltem Herkommen den ganzen Sommer hindurch an jedem Abende
den Rosenkranz.
IV.
Gemeinde- und Schulverband.
Dürwangen bildet mit
einigen Höfen und Mühlen eine Marktgemeinde. Im Markte befindet
sich eine Schule für den Pfarrsprengel (und das zur Pfarrei Halsbach
gehörige Dorf Sulzach.)
V.
Pfarr-Dotation.
Die ursprüngliche Dotation
des Beneficiums zu Dürwangen vermögen wir nicht mit Sicherheit
anzugeben; nach Aufschreibungen aus dem 17. Jahrhunderte scheine sie aber
folgende gewesen zu sein: Zwei Dritt-Theile des großen und kleinen
Zehenten zu Hirschbach, Kaplanei-Zehent genannt (das übrige Dritt-Theil
hob der deutsche Orden), und der kleine Zehente von den Gründen, die
hinter Dürwangen über die Sulzach hinaus liegen, 15 Morgen Aecker,
8 ½ Tagw. Omadwiesen, 2 ½ Tagw. Herbstwiesen mit Fürschwellen,
2 Fischwasser und 3 Giltwasser in der Sulzach, 2 Weiher und 3 Fischgruben
am Seeholze, 16 Klft. Holz, endlcih eine Gilt von Hirschbach. Im Schweden-Kriege,
als die Kaplanei 30 Jahre lang unbesetzt geblieben, wurden die Kaplanei-Güter
zu der Kapelle gezogen, mit den Kapellen-Gütern confundirt und mit
diesen von den Öttingischen Pflegern verwaltet.
Als
im J. 1686 Dürwangen wieder einen eigenen Beneficiaten erhielt, wurden
die Stiftungs-Güter und Renten nicht an ihn ausgehändigt, sondern
in Einer Masse und Rechnung bei den Kapellen-Gütern belassen, dem
Beneficiaten aber jährlich dafür 200 fl. ausbezahlt. Erst im
J. 1706 ging die schwierige Ausscheidung der Beneficial-Güter und
deren Zweisung an den Beneficiaten vor sich, wobei derselbe als Dotation
und Besoldung erhielt: 15 Morg. Ackers, 6 ½ Tagw. Wiesen, einen
Grasgarten außer dem Orte, den erwähnten Hirschbacher Zehenten,
2 fl. 2 kr. aus dem Heiligen, 15 fl. 16 kr. Wassergilt, 20 fl. von der
Hirschbacher Gilt, 36 fl. von gnädiger Herrschaft, 2 Wehier und 3
Fischgruben am Seeholze, und 16 Klft. Holz aus dem Heiligenwalde. Weil
aber der Kaplan auch noch fünf Tagw. Wiesen ansprach, welche die Herrschaft
dem Heiligen vindicirte, verzögerte sich die definitive Aushändigung
des Kaplanei-Fondes bis zum Abschlusse des oben angeführten Recesses
vom 30. Juli 1711, welcher den Kaplan für jene Wiesen mit jährlich
20 fl. aus der Kapellen Stiftung entschädigte.
Den eben erwähnten
Heiligenwald, über welchen man stritt, ob er der Kaplanei oder dem
Heiligen gehöre, verkaufte Öttingen im J. 1765 auf Abholzung
für 4050 fl., zog den Kaufschilling zur fürstlichen Rentkammer
und übernahm dafür die Beholzung des Beneficiaten mit jährlich
16 Klft. Brennholz nebst dem Wellreisig auf die fürstlichen Waldungen.
Im Jahre 1769 verkaufte dieselbe Herrschaft mit bischöflichem Consense
auch alle Aecker, Wiesen und Weiher des Beneficiums, mit Ausnahme einer
Wiese zu 1 ¾ Tagw. und des Grasgartens zu ¾ Tagw., und der
Beneficiat war nur auf den Zins des von Öttingen eingezogenen Verkaufs-Kapitals
angewiesen. Der Drittel-Zehente des Staates zu Hirschbach wurde im Jahre
1830 gegen eine Gilt von 1 Schf. 1 Mtz. Korn, 1 Schf. Haber und 1 Schober
Stroh zum Beneficium gekauft.
Diese
Beneficial-Stiftung, wie sie sich nach dem J. 1769 gestaltet hatte, liegt
im Wesentlichen seit 1833 auch der Pfarr-Dotation zu Grunde.
Die ehemaligen Leistungen
des fürstlichen Hauses Öttingen-Spielberg gingen in Folge des
Territorial-Austausches vom Jahre 1796 an Preußen, später an
Bayern über.
Gegenwärtig ist
das Pfarr-Einkommen folgendes:
|
Einnahmen: |
fl.
|
kr.
|
1.
|
Vom
k. Rent-Amte baar |
100
|
15
|
2.
|
aus
der Kirchenstiftung |
20
|
—
|
3.
|
aus
Pfarr-Kapitalien (2725 fl.) |
109
|
—
|
4.
|
aus
Grundstücken: Garten 0,03, Aecker 0,60, Wiesen 3,1721) |
26
|
36
|
5.
|
von
der Ablös-Kasse aus Zehentrechten (5457 fl. 45 kr.) |
218
|
16
|
6.
|
an
Laudemien |
2
|
56 5/8
|
7.
|
an
Herbstzinsen und Wassergilten (von Privaten) |
37
|
54 6/8
|
8.
|
Wohnungsgenuß |
33
|
—
|
9.
|
an
Holz aus Staatswaldungen 17 14/50 Klft. bayer. Maß weiches Scheitholz
und 500 Wellen |
105
|
33
|
10.
|
an
Weiderecht |
—
|
15
|
11.
|
von
gestifteten Jahrtagen |
34
|
33
|
12.
|
an
Stolgebühren |
43
|
18
|
|
|
731
|
37 3/8
|
|
Lasten: |
|
|
1.
|
Auf
Staatszwecke |
8
|
3
|
2.
|
wegen
des Diöcesan-Verbandes |
3
|
22
|
3.
|
wegen
besonderer Verhältnisse (Aushilfe an Festen u. A.) |
16
|
16
|
|
|
27
|
41
|
|
Rein-Ertrag |
703
|
56 3/8
|
|
(Superrev. Fassion vom 27.
Juni 1859). |
|
|
Der Pfarrhof, der Kirche
sehr nahe, ist an Raum etwas beschränkt; das Oekonomie-Gebäude
steht gesondert. Die Baupflicht an den Pfarrgebäuden trägt primär
und subsidiär anerkannter Massen das Staats-Aerar (Bau-Kataster);
Hand- und Spanndienste leisten die Parochianen (Prov. Erk. v. 3. Sept.
1856).
1)
Ez si allen lvten kunt, die disen brief sehen oder hören, daz min
her Vlrich von Warperc mime herrin von Oetingen lûte und gût
aigen vnd lehen, daz zu Warperc höret, ane Durnewanc vnd an daz bi
der Tuber vnd ane daz clocster ze Sulze, damit er niht ze schaffenne schol
han, niwen [nur] daz erz [er es] ane schaden schirme, gidinget vnde gemahhet
hat, etc. Orig.-Urk. im fürstl. Archive zu Wallerstein.
Der Ortsname, welcher
in dieser Urkunde in den Formen Durnewanc und Durnwanc auftritt, wie das
Durnwank, Durenwanch und Dürwang des 14. Jahr. scheint auf das alte
thurn, Dorn, nicht auf thurri, dürr, hinzuweisen. Hienach ist Durnewanc,
Durnwanc = Feldlage mit Dorngesträuch. Aber schon im 15., ja schon
im 14. Jahrh. findet sich die Schreibung Dürrwang, Dürrwangen
neben Dürwang, und es bildete sich die Meinung, unser Ort habe den
Namen von seinem magern, dürren Boden, im Gegensatze zu der feuchten,
fetten Lage des nahen Feuchtwangen. Auch jetzt schreibt man Dürrwangen.
2)
Nos Vlricus de Warberg liberae conditionis homo, publice prolitermur ...,
quod nos ... ob salutem animae nostrae Conradum, Craftonem et alios pueros
universos Henrici dicti de Dinkelspiel militis nostri predilecti, qui nobis
cum castro nostro in Durnwang titulo proprietatis ex antiquo pertinebant,
eximamus ab omni onere, quo nobis astricti fuerunt, absolutos, et eos libere
donamus S. Mariae et S. Wilibaldo cum ipso castro in Durnwang ad Eystettensem
ecclesiam, ita tamen, ut eo iure gaudeant, quo et alii ministeriales nobiles
dictae ecclesiae Eystettensis. Falkenstein Cod. dipl. antiquit. Nordgav.
p. 50.
3)
Orig.-Urk. im Stadt-Arch. zu Dinkelsb.
4)
Orig.-Urkunden im Reichs-Arch. zu München
5)
Orig.-Urk. in München
6)
Urk. vom 10. Aug. 1350 und 9. Febr. 1351, R. B. 8, 195. 206.
7)
Urk. vom 24. Dec. 1351, ib. 8, 229.
8)
Urk. v. 5. Aug. 1395 in München.
9)
Urk. im Stadt-Arch. zu Dinkelsbühel.
10)
Jung Miscellan. 3, 384.
11)
Vertheidigte Territorial- nd Jurisdiktions-Gerechtsame der Reichsst. Dinkelsbühl
gegen Öttingen-Spielberg, 1755, Urk. nr. 3.
12)
Ötting. Mater. 1, 49.
13)
Vertheid. Territ. Gerechts. u.s.w. 1. c.
14)
Ueber die Freiung zu Dürwangen berichtet das Oettinger Wochenblatt
vom J. 1786, Nr. 15, Folgendes: Der um Aufnahme in die Freiung nachsuchende
Delinquent hatte sich beim Ober-Amte Dürwangen zu melden, welches
dann darüber an die Regierung berichtete. Fand diese billige Gründe,
so sicherte sie dem Flüchtlinge die Freiung auf Jahr und Tag zu. Dieser
hatte bei der Aufnahme auf offenem Markte in Gegenwart von zwei Gerichtsmännern
ein Schwert, das als Freiheitszeichen am Rathhause befindlich war, zu berühren.
Der Delinquent mußte sich selbst verköstigen und durfte den
Flecken nicht verlassen. Die Freiung konnte auch auf en weiteres Jahr und
Tag verlängert werden, die Untersuchung erlitt aber durch die Aufnahme
in die Freiung keine Störung.
15)
Bayer. Gesch. in Zeittafeln von Dr. G. W. Hopf, Nürnb. 1865, S. 200.
16)
Abschrift des Stiftungsbriefes im bischöfl. Arch.
17)
Alles Obige über die Pfarrgeschichte von Dürwangen nach Urkunden
und Akten des bisch. Archivs.
18)
Urk. in Wallerstein.
19)
Alle drei wurden im J. 1731 unter Franz Albrecht, Grafen von Öttingen-Spielberg,
dessen Wappen sich auf ihnen befindet, durch die Dinkelsbühler Glockengießer
Alex. und Nik. Arnoldt gegossen. Die größte trägt die Inschrift:
Avs fayr vnd flammen bin ich geflossen, Durch Alexander vnd Nicolavs Arnold
in Dinkelspihl bin ich gegossen worden anno 1731.
20)
Akten des bisch. Ord.
21)
Im J. 1860 kamen zur Pfarrei noch zwei Aecker, zusammen 2,96, mit Zehent-Obligationen
zu 550 fl. angekauft.
Erstellt
am 7. Februar 2004 durch Hans Ebert