Anton Steichele - Das Bisthum Augsburg
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Nachtrag zur Protestantisirungs-Geschichte Dinkelsbühel’s.

 
Nachdem die oben S. 258 – 260 dargelegte Protestantisirungs-Geschichte Dinkelsbühel’s schon gedruckt und ausgegeben war, fand ich im bischöflichen Archive noch einen Schriftwechsel des Bischofs Christoph von Stadion mit dem Rathe von Dinkelsbühel und mit dem Propste von (Mönchs-) Roth aus dem Jahren 1530 und 1531, welcher die an geführte Darstellung im Wesentlichen bestätigt, zugleich aber die sonst dürftigen Nachrichten über jene Vorgänge in willkommener Weise ergänzt und erweitert.
 
Aus dem erwähnten Schriftwechsel entnehmen wir nun, daß der Rath von Dinkelsbühel schon im J. 1530 allen Ernstes bestrebt war, das Kloster Rothische Patronat der Stadtpfarrei zu seinen Handen zu gewinnen; daß Zänkereien zwischen dem Rathe und dem Propste von Roth über Bestellung eines Pfarrers und der übrigen Seelsorge-Priester bestanden, welche Bischof Christoph mit einer Dinkelsbühler Botschaft bei Gelegenheit des Augsburger Reichstages beizulegen suchte, ohne den gewünschten Erfolg erzielen zu können; daß Kloster Roth dem Rathe Nichts mehr recht thun konnte, und daß dieser in kurzer Zeit drei Pfarrer (vicarii perpetui), welche der Propst präsentirt und der Bischof investirt hatte, abwies und zum Theile sogar aus der Stadt vertrieb, weil sie in altkatholischer Richtung predigten und handelten; daher eine Hand in der bsichöflichen Kanzlei auf eine Beschwerde des Rathes gegen Kloster Roth am 8. Juli 1531 die Bemerkung setzte: „Man merckhts, das sy Vrsach suechen, den Lutter einzelassen.“
 
Der dritte jener von Roth präsentirten Pfarrer war Hans Brecheisen, ein betagter Priester von entschieden katholischer Gesinnung. Darum haßte ihn der Rath, stellte gegen ihn Klage beim Bischofe, weil er rumorisch sei und wider den Rath geschmäht habe, und verlangte seine Abschaffung. Die Verantwortungsschrift, welche Pfarrer Hans Brecheisen um die Mitte des Monats Juni 1531 über diese Klage beim Propste von Roth einreichte, eröffnet einen tiefen Blick in die religiöse Spannung, welche zu jener Zeit, mehr im Stillen als offen, die Stadt durchgährte.In der Seelsorge wirkten damals der Pfarrer und zwei Helfer (Kaplane); der Prediger der Pfarrkirche predigte an Sonn- und Feiertagen Morgens 6 Uhr, der Pfarrer beim Hoch-Amte. Der Rath hatte aber, um Brecheisen’s Wirksamkeit zu schwächen und die des lutherisch gesinnten Predigers zu fördern, eigenmöchtig befohlen, daß nun dieser beim Amte, jener aber in der Frühe zu predigen hätte. Der Prediger, welchen Brecheisen nicht mit dem Namen bezeichnet, ist wahrscheinlich der oben S. 259 genannte Kunrat Abele (Abelius); er ist Brecheisen’s heftigster Gegner, nennt ihn auf der Kanzel einen Papisten und Ketzer, schmäht „der Papisten Meß“ eine Gotteslästerung und spendet das Abendmahl unter beiden Gestalten. Dagegen eifert Brecheisen auf der Kanzel derselben Kirche für die Communion unter der Einen Gestalt des Brodes und bezeichnet den Prediger in seiner Schrift, wie er es wahrscheinlich auch auf der Kanzel that, als einen ausgelaufenen, weineiidgen Münch, der sein liebes, einfältiges Volk so elendlich verführe. Von den beiden Helfern ist einer dem Pfarrer treu; der andere, Namens Hans Hesold, steht auf Seite des Predigers und spendet, wie dieser, das Abendmahl unter beiden Gestalten. Von Laien in der Gemeinde, welche sich der neuen Glaubensrichtung zugewendet hatten, wird genannt der Stadtschreiber, der mit seiner Frau unter beiden Gestalten communicire; Melchior Schwarz aus dem Rathe, der den kaiserlichen Rath des Augsburger Reichstages öffentlich dem Rathe Caiphä und Herodis verglichen und gesagt habe, es sei verdammlich und nicht recht, das hechwürdig Sakrament unter Einer Gestalt zu empfahen; ein gewisser Küpfenhans und Jakob Geiger, genannt Mair, die Dasselbe gesagt hätten. In der Bürgerschaft zählten Jene, welche die Communion nicht mehr unter Einer Gestalt empfingen, nach Brecheisen’s Angabe damals schon nach vielen Hunderten. Gegen Letztern blieb der Rath unversöhnlich; er schaffte ihn endlich ab und ließ ihn am 3. Juli 1531 durch den Stadtknecht über die Stadtgrenze wegführen72).
 
Unterdessen wurde die Spannung zwischen Dinkelsbühel und Roth immer größer, das Verlangen der Stadt nach dem Rothischen Kirchen-Patronate immer heftiger, die Gefahr des Abfalles Dinkelsbühel’s von der katholischen Kirche immer drohender; daher endlich Bischof Christoph dem Verlangen der Dinkelsbühler nach dem Patronat-Rechte der Pfarrei, um Ruhe für Kloster Roth und für die katholische Stadtgemeinde zu gewinnen, selbst nicht mehr widerstand. So kam es zum Akte vom 28. Febr. 1532, durch welchen Kloster Roth dem Magistrate von Dinkelsbühel das Patronat der Pfarrkirche und der Kaplanei B. Mariae V. mit gewißen Zehenten und andern Renten ohne alle Entschädigung überließ73). Damit war zu Bestellung der Seelsorge mit protestantisch gesinnten Geistlichen und zur völligen Protestantisirung der Stadt der Weg frei gemacht, und es entwickelten sich nun jene Vorgänge und Zustände in Dinkelsbühel, welche oben S. 250 ff. sich dargestellt finden.
72) Auch Dek. Joh. Franz Botzenhard zu Dinkelsbühel erzählt in einem am 25. Jan. 1744 beim Ordinariate vorgelegten Berichte über die alten Kaplaneien Dinkelsbühel’s diese Wegführung des Pfarrers Brecheisen, „weil er contra consules, als die zur lutherischen Religion haben Neigung tragen wollen, übel geredet haben solle.“ Botzenhard spricht in diesem Berichte überhaupt von Bedrückungen und Verfolgungen, welche vom Jahre 1526 an, hauptsächlich aus Veranlassung des apostatirten Stadtschreibers Hans Balthart und seiner Consorten, über die katholischen Geistlichen der Stadt hereingebrochen seien, und führt außer obigem Falle Brecheisen’s aus seinen „in Hand habenden Akten und Documenten“ noch Folgendes an:

Im J. 1526 sei M. Martin Zeitmann capellanus, weil er contra filias Evae zu viel geredet haben solle, per lictores civitatis zum Rotenburger Thore hinausgeführt worden; am 6. Sept. 1529 sei dem Kaplan Thomas Heckenmüller durch zwei abgefallene Rathsherrn, Matthäus Röser und Hans Sänglin, sein Beneficium aufgesagt und er in den sogenannten grünen Thurm, welcher unter den dahier stehenden 24 Thürmen der allerhöchste zu sehen, in gleicher Maas in die Niedere zu einer ohnleidentlichen Gefängnus sich hinabgibt, an einem Seil hinabgelassen und etliche Tage lang darunten aufbewhalten worden; im J. 1533 sei Ägydius Fabri, so zwanzig Jahre lang in der Hospital-Kirche sacellanus gewesen, dermassen bedrangt worden, daß er sein Beneficium aufgegeben; obiger Mart. zeltmann habe zwar in die Stadt wieder zurückkehren dürfen, sei aber nach Abschluß des Vertrages mit Kloster Roth vom J. 1532 über Abtretung der Stadtpfarrkirche, weil man ihn fälschlich beschuldigt, er habe an der Übergabe Hinderung gethan, vor dem Glockenhaus durch die Büttel wiederum hinausgeführt worden.
73) Es wurde oben S. 258 angegeben, der Propst von Roth habe im J. 1532 bei Überlassung seines Dinkelsbühlischen Kirchen-Patronates an die Stadt seine Dinkelsbühler Zehenten und andere Gefälle für tausend Goldgulden an dieselbe Stadt verkauft. Diese Angabe gründete sich zunächst auf die Behauptung in Lang’s Beschr. des Rezatkr. 2, 11: „Dagegen kaufte ihm [dem Propste] die Stadt den auf der städtischen Markung bisher bezogenen Zehenden um die beträchtliche Summe von 1000 Goldgulden ab“, - welche wie ich annahm, sich auf eine verlässliche Quelle stützen mußte. Auf Grund der fortgesetzten Forschungen über die Geschichte Dinkelsbühel’s und der mitlerweile gewonnenen Documente gelangte ich aber zu der Überzeugung, daß jene Angabe über den Zehentkauf für tausend Goldgulden unrichtig sei, daß vielmehr Kloster Roth bei Abtretung seines Kirchen-Patronates auch seine Zehenten aus einem gewißen Bezirke um Dinkelsbühel unentgeltlich an die Stadt überlassen habe. Denn: Die oben S. 258 angeführte Kloster Rothische Cessions-Urkunde vom Mittwochen nach dem Sonntage Reminiscere (28. Febr.) 1532 sagt einfach, „Propst und Convent habe an Bürgermeister und Rath der Stadt Dinkelsbühel lauterlich durch Gotteswillen übergeben ihre Lehenschaft, jus patronatus und Collation der Pfarrkirche zu Dinkelsbühel mit sammt etlichen Renten, Zinsen und Gilten, dazu die Lehenschaft und jus patronatus der Kaplanei Unser lieben Frauen Altars in bemelter Pfarrkirche mit sammt allen Renten, Gilten und Zinsen, auch der zweier Häuser zu gedachten Pfarrlehen und Kaplanei gehörig“; von einer Geld-Entschädigung für abgetretene Zehente findet sich in der Urkunde nicht eine Silbe. Eben so wenig wird einer solchen Entschädigung in dem Reverse gedacht, welchen Bürgermeister und Rath wegen Ueberlassung der erwähnten Patronat-Rechte an demselben Tage dem Kloster Roth ausstellten. Eine Urkunde abe, welche über den angeblichen Verkauf und die Leistung von tausend Goldgulden ein Zeugnis enthielte, hat sich bisher nirgends gefunden. Es scheint vielmehr, daß die fragliche Behauptung auf Gru nd sagenhafter Überlieferung erst in den confessionellen städtischen Streitigkeiten des vorigen Jahrhunderts von protestantischer Seite geltend gemacht worden sei, wie es gewiß ist, daß von katholischer Seite damals in geschriebenen und gedruckten Deduktionen auf das Entschiedenste gegen diese Behauptung angekämpft wurde.
 Es wurde oben S. 257 einer Sage erwähnt, wonach die Pfarrkirche des Dorfes Segringen ehedem die Mutterkirche von Dinkelsbühel gewesen wäre. Die angeführten Aktenstücke von 1530 und 1531 sprechen für die Wahrheit dieser Sage. Denn gegen die Anforderungen der Dinkelsbühler auf Zehente im Bezirke von Dinkelsbühel machte der Propst von Roth geltend, er sei befugt, ihnen gar keinen Zehenten zuzugestehen, „dann Segering sey die Mutterkirch, und Dinkelspühl von Alter ein Filial und Tochter.“ Die Überlassung von Zehenten, Gilten und Zinsen der Pfarrei an Dinkelsbühel geschah natürlich mit der Auflage, daß nun die Stadt auch die Besoldung des Pfarrers übernehme, wofür zu sorgen bisher Kloster Roht verpflichtet gewesen war.

Erstellt am 7. Februar 2004 durch Hans Ebert
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