Anton Steichele - Das Bisthum Augsburg
Inhaltsverzeichnis
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VIII. Beneficial-Stiftungen.

Die Stadt Dinkelsbühel besaß in der Zeit vor der Glaubenstrennung eine Menge Kapellanien oder Beneficien, von denen freilich uns jetzt manche nur dem Namen nach bekannt sind. Die Kapellane oder Beneficiaten bildeten im 15. Jahrh. eine eigene geistliche Bruderschaft in der Pfarrkirche, an welcher auch Laien Theil nehmen konnten, wie wir aus einer Urkunde vom 30. Jan. 1497 ersehen, laut welcher sechs Cardinäle zu Rom Ablässe für die Pfarrkirche zu Dinkelsbühel ertheilen, „in quo ut accepimus quodam notabilis et devota societas sive confraternitas capellanorum vulgariter nuncapata a certis presbiteris aliisque personis devotis dicti oppidi devote est instituta“ (abschr. in Dinkelsb.).

Pfründe-Verzeichnisse von Dinkelsbühel aus dem 16. Jahrh. führen im Pfarrsprengel folgende Kaplaneien oder Beneficien auf:

  1. Kaplanei S. Johannis Evang..
  2. Kaplanei S. Viti auf dem Gottesacker bei der Pfarrkirche (in Coemiterio parochialis ecclesiae).
  3. Kaplanei S. Viti in der Pfarrkirche (in parochiali ecclesia).
  4. Kaplanei S. Catharinae in der Pfarrkirche (in parochiali ecclesia).
  5. Kaplanei S. Nicolai.
  6. Kaplanei S. Elisabethae.
  7. Erste Kaplanei B. Mariae Virginis.
  8. Zweite Kaplanei B. Mariae Virginis.
  9. Erste Frühmesse.
10. Zweite Frühmesse.
11. Kaplanei in der Gruft (in Crypta).
12. Kaplanei Trium Regum.
13. Kaplanei S. Leonhardi außer der Stadt (extra muros).
14. Erste Kaplanei im Spitale.
15. Zweite Kaplanei im Spitale.
16. Kaplanei S. Catharinae im Spitale.
 
Erhalten haben sich nur das Beneficium S. Johannis Evang. und das Beneficium S. Viti in coemeterio, ersteres als selbständige Pfründe, letzteres als Beigabe zur Pfarrpfründe. Die übrigen sind sämmtlich verschwunden, indem ihre Stiftungsgüter und Renten theils in Laien-Händen blieben, theils in die Gesammtmasse der katholischen, der protestantischen und der paritätischen Stiftungen geworfen wurden.
 
1. Beneficium S. Johannis Evang. in der Gruft (in crypta).
 
Sebald Berlin, Burger zu Dinkelsbühel, stiftete im J. 1455 eine ewige Messe auf St. Johannes des Evangelisten Altar in der Gruft der Pfarrkirche zu Dinkelsbühel (unam missam perpetuam in altari sancti Johannis Evangeliste in chripta parochie in Dinkelspuel per specialem secularem sacerdotem celebrandam) und dotirte dieselbe mit folgenden giltbaren Gütern und Renten: Ein Gut zu Helheim und ein Gut zu Amelbruch, welche beide zusammen gilteten 4 Schf. Dinkel, 4 rhein. Gulden, 63 Pfenn., 2 Hennen und 4 Hühner; Wiesen- und Ackergülten im Betrage von 21 fl. 30 kr. aus Wiesen zu Schlierberg, Welten, Jachsheim, Wittelshofen, Weiltingen und Brunst, im Gesammt-Inhalte von 15 Tagw., und aus 4 Jauch. Acher zu Beierberg und Wittelshofen. Am 4. Mai 1455 confirmirte Bischof und Cardinal Peter von Augsburg diese Stiftung, überließ das Patronat-Recht dieser Pfründe dem Stifter und seinen Erben und bestimmte die Beziehungen des Beneficiaten zur Pfarrkirche und zum Pfarrer, wobei ihm besonders auferlegt wurde, daß er fleißig und ununterbrochen Messe lese und dem Pfarrer im Lesen, Singen und beim Gottesdienste, gleich den übrigen Beneficiaten, beihelfe43).
 
Im Laufe der Zeit müssen mit diesem Beneficium bedeutende Veränderungen vorgegangen sein. Es liegt die Angabe vor und sie ist wahrscheinlich begründet, jenes Beneficium B. Mariae Virg. Kloster Rothischen Patronates, welches am 28. Febr. 1532 mit dem Patronat-Rechte der Pfarrei an die Stadt Dinkelsbühel abgetreten wurde (s. ob. S. 258), sei die alte Stadt-Kaplanei (Stadt-Cooperatur) gewesen, und dieser Kaplanei sei das Beneficium S. Johannis Ev., vielmehr die Trümmer desselben, beigegeben worden. Daraus erklärt sich, daß auf das St. Johannes-Beneficium, welches in die St. Maria-Cooperatur aufging, seit Jahrhunderten die Patrone dieser Cooperatur, Bürgermeister und Rath (katholischen Antheils) präsentiren, und daß der Beneficiat seit eben so langer Zeit die Funktion eines cooperator primarius bei der Pfarrei zu versehen hat. Auch ist nicht zu verkennen, daß der Beneficiums-Dotation Bestandtheile einverleibt wurden, welche dem alten St. Johannes-Beneficium fremd sind. Es war nämlich schon im J. 1580 nach dem aus diesem Jahre stammenden Giltbuche das Einkommen des Beneficiums ein ganz anderes, als es der Stiftungsbrief von 1455 auszeigt; denn von den Stiftungsgütern waren damals nach diesem Giltbuche beim Beneficium St. Johannes nur noch das Gütlein zu Amelbruch und einige Wiesen zu Schlierberg; an die Stelle der übrigen Stiftungsgüter waren getreten: ein Gütlein zu Schönbrunn und ein Gütlein zu Jaxtheim, beide zusammen giltbar mit 4 fl. 1 Pfd. 27 Pfenn. an Geld, ½ Malt. Haber, 4 Klft. Brennholz, 2 Hennen und 4 Hühnern, und Grundzinse aus Häusern und Gärten zu Dinkelsbühel im beiläufigen Gesammtbetrage zu 50 fl. Dazu kamen aus der alten Dotation die Amelbrucher Gilt zu 3 fl. 1 Pfd., 1 Henne, 2 Hühner, und das Bestandgeld aus den Wiesen zu Schlierberg sammt einem Metzen Erbsen und Linsen, Alles berechnet zu 15 fl. Dieses war das Einkommen des Beneficiums, ungerechnet andere von der Cooperatur herrührende Bezüge, noch im Jahre 1775. Der Beneficiat von St. Johannes übt auch heute noch den vollen Seelsorgedienst bei der Stadtpfarrei als cooperator primarius. Als solcher wechselt er mit den beiden Kaplänen im Wochen-Turnus. Er applicirt jährlich 257 Pflicht-Messen (nebst 104 Botzenhardischen, s. unt. S. 296). Früher las er auch Messen in der Heilig-Drei-König-Kapelle; denn das in diese Kapelle gestiftete Beneficium Trium Regum scheint im Laufe der Zeit mit dem St. Johannes-Beneficium in Verbindung gebracht, wenn nicht ganz vereinigt worden zu sein; wenigstens bezog der Beneficiat nach einer Aufschreibung aus dem vorigen Jahrhunderte von der Pflege der heil. Drei Könige jährlich 10 fl., für welche man schuldig sei, alle Wochen in der Drei-Königs-Kapelle zu celebriren und allezeit das dritte Mal für die Stifter zu appliciren. Nachdem die genannte Kapelle im J. 1834 verkauft und profanirt, vom katholischen Cultus aber das ehemalige Kapuziner-Kloster sammt Kirche angekauft worden, liest der Beneficiat von St. Johannes jetzt die Messen, die er zovor bei den heil. Drei Königen persolvirte, in der Kapuziner-Kirche.
 
Das Präsentations-Recht auf das St. Johannes-Beneficium übte seit dem westfälischen Frieden der städtische Magistrat katholischen Antheils. Gegenwärtig präsentirt zu demselben auf Grund der oben S. 270 angeführten königlichen Entschließung vom 25. Juni 1835 die katholische Bürgerschaft von Dinkelsbühel durch die katholische Kirchenverwaltung.
 
Das Beneficial-Einkommen ist gegenwärtig folgendes:
 
  Das Beneficial-Einkommen ist gegenwärtig folgendes:    
  Einnahmen:
fl.
kr.
1.
Aus verschiedenen Stiftungskassen und unter verschiedenen Titeln
331
25 4/8
2.
vom k. Rent-Amte baar
11
28
3.
an Holz:    
  a. aus Staatswaldungen 10 Klft. weiches Scheitholz in nat.
65
10
  b. von der kath. Kirchenpflege 5 Klft. weiches Scheitholz in nat.
25
15
4.
Wohnungsgenuß
30
-
5.
aus Realitäten (zwei Krautbeete)
3
36
6.
für gestiftete Jahrtage
46
11
7. 
für andere Aemter, Messen und kirchliche Funktionen
138
57
8.
Antheil an den Stolgefällen
28
36 4/8
   
680
39
  Lasten:    
1.
Wegen des Diöcesan- und Kapitel-Verbandes
4
37
   
2.
wegen besonderer Verhältnisse
30
2
34
39
  Rein-Ertrag    
646
-
  (Superrev. Fassion vom 30. April 1859).        
 
Zum Beneficium gehört ein eigenes Wohnhaus, der Pfarrkirche nahe, an welchem die Baulast vom kath. Kirchenvermögen getragen wird.
 
2. Beneficium S. Viti auf dem Gottesacker (in coemeterio parochialis ecclesiae).

Ueber dieses Beneficium Berlin’schen Patronates, das jetzt der Pfarrpfründe beigegeben ist, s. ob. S. 284.
 
3. Beneficium S. Viti in der Pfarrkirche (in parochiali ecclesia).
 
Neben dem Beneficium S. Viti auf dem Gottesacker bestand ohne Zweifel auch ein Beneficium S. Viti in der Pfarrkirche (in parochiali ecclesia). Während ersteres dem Patronate der Berlin angehörte, präsentirte auf letzteres, wenigstens zu Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts, die Familie der Schwertfürer. So schreibt am 3. Nov. 1578 der Prediger Johann Pinder zu Dinkelsbühel an die fürstlichen Räthe zu Dilingen: „daß bei vns zwu pfruenden sein, die S. Veits namen, auch vnderschidliche heuser vnd einkommen, sowol vor der zeit ehe das lutherisch wesen eingebrochen, vnderschidliche priester vnd besitzer gehabt, die ein pfruend hat der Schwertfuer, wie der fürgibt, zu leihe, bey der andern auch S. Veits pfruend, hat der eltist in der Berlin geschlecht die gerechtigkeit zu nominiren und präsentiren.“ Im Einklange mit dieser Angabe schreibt am 16. April 1601 der Stat Dinkelsbühlische Syndikus Dr. Georg Conler an den General-Vicar Furtenbach nach Augsburg: "„wie das deren pfrüendten vnd beneficia mit diesem titul vnd heylingspatron S. Viti alhie zway vnderschidliche sein, vnd erstes S. Viti in cimiterio, von wellichem das jus praesentandi Ludwig Berlin zuestendig; souil nuhn ahm andern das Schwertfürische beneficium belangt, ad altare S. Viti martyris in eclesia parochiali in Dinkelspüll situm“ etc. (bisch. Arch.)44).
 
Von wem und wann letzteres gestiftet worden sei und was es für ein Ende genommen habe, vermögen wir nicht anzugeben. Die Schwertfürer’sche Familie, aus welcher mehrere Mitglieder das Bürgermeister-Amt bekleideten, wird in damaliger Zeit als eine Hauptstütze der katholischen Religion in Dinkelsbühel bezeichnet.
 
Die Berlin waren zur selben Zeit in zwei Linien getheilt; Hans Berlin, gesessen zu Dinkelsbühel, blieb streng katholisch, Ludwig Berlin zu Wäldershub und Nieder-Limburg, Bischof Markwart’s von Augsburg Provisoner, war zur Augsburgischen Confession übergetreten; seine Linie pflanzte sich fort, während die Dinkelsbühler wahrscheinlich mit obigem Hans Berlin ausstarb.
 
4. Beneficium S. Catharinae in der Pfarrkiche.
 
Dieses Beneficium wird in den Bisthums-Matrikeln von 1523 und 1577 unter dem Namen capellania S. Catharinae in parochiali eclesia aufgeführt. Andere Nachrichten von demselben besitzen wir nicht.
 
5. Beneficium S. Nicolai.
 
Auch dieses Beneficium kennen wir nur aus den eben angeführten Bisthums-Matrikeln.
 
6. Beneficium S. Elisabethae.
 
Stifter, Stiftungszeit und Dotation dieser Pfründe sind unbekannt, jedoch bestand sie schon zu Anfang des 15. Jahrhunderts; denn in einer Urkunde des Spitals vom 28. Sept. 1420 wird genannt „Raymer Ofreß, Kaplan in der Pfarrkirche zu Dinkelspühel auf sant Elisabethen Altar“ (Stadt-Arch. Dinkelsb.). Sie gehörte unter das Patronat von Bürgermeister und Rath von Dinkelsbühel, wie wir den Akten über Besetzung derselben aus dem J. 1503 entnehmen (bisch. Arch.). Die Bisthums-Matrikeln von 1523 und 1577 führen die capellania S. Elisabeth noch auf, später aber wird ihrer nicht mehr gedacht.
 
7. Erstes Beneficium B. Mariae Virg.
 
8. Zweites Beneficium B. Mariae Virg.
 
Die Bisthums-Matrikeln führen zwei Kaplaneien unter dem Titel B. Mariae Virg. in der Pfarrkirche auf; es ist aber schwer, die Geschichte und die übrigen Verhältnisse dieser beiden Pfründen auseinander zu halten. Eine derselben bestand jedenfalls schon im 14. Jahrh.; sie wurde vor dem J. 1387 von Agnes der Peyfferin und Heinrich Bul, ihrem ersten Manne, „vff vnser lieben frawen altar in der pfarrkirche“ gestiftet und mit nachstehenden Gütern und Renten begabt: Mit einem Hofe zu Hoffstetten bei Feuchtwangen, mit einem Hofe zu Hub, mit der Mühle zu Unter-Oßhalden, genannt die Glogles-Wies, mit drei Gütern zu Wolfsbühel, die halb ihrer sind, mit zwei Gütern zu Ruckals zwischen Feuchtwangen und Herrieden gelegen, und dem Zehenten daraus, Alles gerechnet zu jährlich 23 Pfund Heller ohne die Aecker, ferner 9 Schill. Zins aus einer Wiese bei Radwang und 2 Pfd. Hell. aus einer Wiese unter Gütingen an der Werniz gelegen45).
 
Es gab eine gesungene und eine gesprochene Messe „unser frauen“; denn am 18. Jan. 1390 gibt Heinrich Mörhart und Adelheid seine eheliche Wirthin, um in der Pfarrkirche ihr Begräbniß zu erhalten, „zwai pfunt ewiges zins an vnser frawen messen, die man sol singen an dem samztag zu der frumesse“; und am 21. Nov. 1450 erscheint Herr Engelhart als Kaplan „vnser lieben frauen gesprochenen meß in der pfarrkirche zu Dinkelspuhel“46).
 
Eines der beiden Beneficien B. Mariae Virg., wir wissen aber nicht welches, stand unter dem Patronate des Klosters Mönchs-Roth. Als dieses Kloster am 28. Febr. 1532 sein Patronat-Recht der Kirche S. Georgii zu Dinkelsbühel an Bürgermeister und Rath daselbst abtrat, überließ es an dieselben auch „die lehenschaft und jus patronatus der caplaney unser lieben frauen altars in bemelter pfarrkirchen“ sammt einem zu derselben gehörigen Hause (s. ob. S. 258). Man glaubt, diese Pfründe B. Mariae Virg. Kloster Rothischen Patronates sei zugleich Pfarr-Cooperatur gewesen und später mit dem Beneficium S. Johannis Evang. vereinigt worden, mit welchem sie noch vereinigt sei.
 
9. Erste Frühmesse.
 
10. Zweite Frühmesse.
 
Anfangs bestand nur Ein Frühmeß-Beneficium auf dem Altare der heil. Maria in der Pfarrkirche. Am 31. Okt. 1432 erscheint der Priester Johans Schellenmann als Frühmesser „vnser lieben frawen messe in der pfarrkirche zu Dinkelspuhel (Urk. im Stadt-Arch. zu Dinkelsb.). Bürgermeister und Rath der Stadt besaßen das Präsentations-Recht zu demselben; Stifter, Stiftungszeit und Dotation sind unbekannt. Im J. 1496 aber zertheilten die Patrone mit Genehmigung des päpstlichen Stuhles das Beneficium in zwei Pfründen und besetzten jede derselben mit einem eigenen Priester (Akten im bisch. Arch.). So entstand eine erste und eine zweite Frühmesse auf unser lieben Frauen Altar, jede unter städtischem Patronate stehend. Auch diese beiden Frühmessen stehen in den Bisthums-Matrikeln von 1523 und 1577, werden aber später nicht mehr genannt.
 
11. Beneficium in der Gruft.
 
Die capellania in crypta, unterschieden von der capellania S. Johannis Evang. in crypta, kennen wir nur aus den eben angeführten Bisthums-Matrikeln.
 
12. Beneficium Trium Regum.
 
Im J. 1378 an sant Valentins Tag (14. Febr.) sifteten Kunrat Berlin, Bürger zu Dinkelsbühel, und Barbara, seine eheliche Wirthin, Gott zu Lob und ihrer Vordern und ihrer Seelen zu ewigem Heile „ain ewige meß in dem chor der newen cappellen der hailigen dreier künig in Segringer vorstadt gelegen“, und verschrieben zu derselben einen Hof zu Langen-Steinbach und einen Hof und ein Gut zu Schopfloch, Alles mit einem Gilt-Ertrage von 7 Viertel Roggen, 14 Viertel Haber, 6 Pfd. 13 Schill. Haller, 8 Herbsthühnern, 3 Fasnachthennen, 60 Eiern, 1 Metzen Obst; ferner stifteten sie dazu eine Wiese am Waldhauser Bache und jährlich drei Gulden aus ihrem Zehenten zu (Markt-) Offingen (Urk. abschr. im bisch. Arch.). Bestimmungen über die Verpflichtungen der Pfründe und über das Präsentations-Recht zu derselben enthält die Stiftungs-Urkunde nicht. Asu späterer Zeit erwähnen des Beneficiums Trium Regum nur noch die Bisthums-Matrikeln von 1523 und 1577; weitere Nachrichten über dasselbe aber sind nicht vorhanden.
 
Dagegen erhielt sich die Kapelle der heil. Drei Könige, in welche jenes Beneficium gestiftet war, für die katholische Kirche und den katholischen Cultus bis ins 19. Jahrhundert. Diese Kapelle, laut obiger Stiftungs-Urkunde nicht lange vor dem J. 1378 erbaut, stand am westlichen Ende der Stadt, rechts an der Strasse nach Segringen, unmittelbar innerhalb des Segringer Thores. Am 20. Nov. 1612 consekrirte Sebastian Breuning, Bischof von Adramyt und Weihbischof zu Augsburg, die drei Altäre dieser Kapelle. In ihr hielt der Beneficiat von St. Johannes Evang. das Jahr hindurch mehrere Gottesdienste, nämlich Hochamt, Predigt und Vesper an heil. Drei König und an der Kirchweihe, Hochamt und Litanei an den beiden Kreuzfesten, Hochamt an St. Blasius und Vincentius Ferrerius, hl. Messe gewöhnlich am Freitage. In neuerer Zeit aber erschien die Kapelle, weil klein, feucht und ungesund, nicht mehr dem gottesdienstlichen Gebrauche entsprechend und unterlag daher im J. 1834 dem Verkaufe. Die in derselben herkömmlichen Gottesdienste wurden in die Kapuziner-Kirche übertragen.
 
Das Gebäude der heil. Drei-König-Kapelle steht noch, ist aber profanirt und wird nun zu weltlichen Zwecken verwendet. Es ist noch der alte Bau, der vor dem Jahre 1378 erstand; denn der Chor ist gothisch, das Langhaus mit flacher Decke hat an seiner Südseite gothische Fenster, während die Nordseite gar keine Fenster zeigt. Das Innere war im J. 1794 durch Wohlthäter restaurirt worden47).
 
13. Beneficium S. Leonhardi außer der Stadt.
 
Dieses Beneficium hatte seinen Sitz in der St. Leonhards-Kapelle, welche am Leprosen-Hause vor dem Nördlinger Thore lag. Es wurde von Sifrid Berlin, seiner Hausfrau Agnes und Beider Söhne Ulrich Berlin vor dem J. 1387 gestiftet „vff den altar in dem chor sant Leonhards kirchen außerhalb der statt bey sundersiechen gelegen“, und mit folgenden Gütern und Renten dotirt: Mit einem Gute zu Honhart, einem Lehen zu Offenbach, einem Gute zu Nieder-Hart, einem Gute zu Brunn, mit Gilten aus einem Hofe zu Birkenzell und aus einem Hofe zu Michelbach, mit mehrern Ackergilten, Wies- und Gartenzinsen an verschiedenen Orten, mit einer Hofstatt in der Nördlinger Vorstadt zu Dinkelsbühel48). Die Dotation erscheint als eine wohl ausreichende. Das Präsentationsrecht zu diesem Beneficium gehörte dem Stadtrathe von Dinkelsbühel, der noch zu Anfang des 17. Jahrhunderts auf dasselbe präsentirte. An die St. Leonhards-Kapelle wurde im J. 1530 der städtische Gottesacker verlegt (s. ob. S. 280). Ueber die Mitte des 17. Jahrh. herab wird der St. Leonhards-Messe nicht mehr gedacht.
 
14. Erstes Benefizium im Spitale.
 
15. Zweites Benefizium im Spitale.
 
16. Beneficium S. Catharinae im Spitale.
 
Ueber diese Beneficien im Spitale s. unten Abschn. Hospital-Stiftung, S. 304 ff.
 
Prädicatur.
 
Die Pfarrkirche zu St. Georg hatte schon vor dem Auftreten des Protestantismus zu Dinkelsbühel einen eigenen Prediger. Nachdem diese Kirche im J. 1549 in die Hände der Katholiken zürickgekehrt war, sorgte der Rath sogleich für Besorgung der Kanzel durch einen katholischen Preidger, indem er im Juni 1551 den Prediger Benedikt Oth aus Eichstätt auf zwei Jahre zum Predigt-Amte nach Dinkelsbühel berief. Der Prediger bezog damals als gemeiner Stadtkammer 350 Gulden und genoß freie Behausung und Beholzung, wofür er alle Sonn- und Feiertage Vormittags zu predigen und am Mittwochen und Freitage Messe zu lesen hatte.
 
Bischof Joh. Otto hegte den sehnlichen Wunsch, es möchte dem Orden der Jesuiten Zutritt in die Stadt verschafft werden können, weil nach seiner Ueberzeugung darin das beste Mittel lag, die schwer angegriffene katholische Sache in Dinkelsbühel zu fördern und zu heben. Im Sommer 1595 hatte Joh. Otto in Dinkelsbühel durch zwei Jesuiten eine Mission mit Predigen und Katechisiren halten lassen; am 26. Juni 1597 machter er dem Rathe in einem Schreiben den Antrag, derselbe solle zum Predigen Katechisiren und Jugend-Unterrichte etliche Patres aufnehmen. Der Rath war Anfangs in seiner Mehrheit der Aufnahme von zwei bis drei Patres nicht abgeneigt; später aber thaten sich viele Gegner hervor, man fand schwierig, die Unterhaltungsmittel aufzubringen, und ließ zuletzt das Projekt ganz auf sich beruhen. Es blieb daher bei Versehung der Pfarrkanzel durch Säcular-Prediger, welche der Rath präsentirte, mit obiger Besoldung und Verpflichtung bis zum J. 1622.
 
Im eben genannten Jahre wurden nämlich Kapuziner in Dinkelsbühel eingeführt, welche sogleich das Predigt-Amt in der Pfarrkirche übernahmen. Dasselbe versahen sie, beim Volke sehr beliebt, unentgeldlich bis zur Aufhebung ihres Klosters im J. 1803. Der Pater Prediger wurde in der Regel auf drei Jahre bestellt und in jedem einzelnen Falle vom Ordinariate approbirt. Nach Abtreten der Kapuziner fiel die Kanzel an die Pfarrgeistlichkeit49).
 
Botzenhardisches Manual-Beneficium.
 
Das Botzenhardische Beneficium entstand erst im 18. Jahrh. Den Grund dazu legte M. Magdalena Botzenhard, ledige Bürgerstochter von Dinkelsbühel, gest. 1. Dec. 1749, indem sie 1000 fl. zur Lesung von zwei Wochenmessen legirte. Ihr Bruder Joh. Franz Botzenhard, Stadtpfarer und Dekan zu Dinkelsbühel, welcher am 2. Februar 1766 im 94. Lebensjahre starb, stiftete zu diesem Legate in seinem Testamente vom 22. Mai 1751, in welchem er die Armen seiner Gemeinde als Haupt-Erben einsetzte, noch weiter 2666 fl. in der Absicht, daß aus den Zinsen noch fernere fünf Wochenmessen, also im Ganzen sieben Wochenmessen nach seiner und seiner Geschwister Intension gelesen werden könnten. Diese Stiftung sollte in der Weise bewerkstelligt werden, „daß ein absonderlicher Geistlicher mit Empfang pro sacro stipendio missae von löbl. consilio archifraternitatis SS.mi Corp. Christi präsentirt, in der Präsentation aber auf ein Dinkelsbühler Kind, und zwar hauptsächlich da ein dahier geborner vom Botzenhardischen Geblüt vorhanden, vor anderen möchte attentiret, wochentlich sieben hl. Messen, als zwei für H. Joh. Botzenhard, Chorivicarium zu St. Moriz in Augsburg und Pfarrer zu Steppach, fünf für den Stifter, dessen Eltern und Schwester appliciren soll, bemeldte Kaplaney mit nichts anderst conjungirt oder vereinigt werden; sondern alleinig verbleiben, massen (quod bene notandum) tapiter numerus sacerdotum dahier vermehrt wird. Die Function bemeldten Geistlichen soll seyn, in Beichthören, Kinderlehrhalten, Predigen, andern dahier stehenden Geistlichen in Handen zu gehen."
 
Da jedoch dieser Fond keineswegs diejenigen Renten abwarf, welche zur Anstellung eines eigenen Geistlichen ausgereicht hätten, so wurden der Stiftung von den Testaments-Executoren nach einer Verhandlung vom 3. März 1766 noch weitere 1334 Gulden aus der Botzenhardischen Verlassenschaft zugewiesen, wonach das Gesammt-Kapital die Summe von 5000 Gulden erreichte. Am 21. April 1766 erfolgte die bischöfliche Confirmation dieser Stiftungen.
 
Die Botzenhardischen Beneficiaten folgten sich nun in ununterbrochener Reihe und auch die Stiftungs-Obliegenheiten wurden dem Willen der Stifter gemäß erfüllt. Als aber im J. 1832 eine Erledigung des Beneficiums eingetreten war, fand man das Einkommen desselben zu gering zur Sustentation eines eigenen Priesters und beschlß daher, dasselbe unter Reduktion der Stiftsmessen auf zwei Wochenmessen, welche der Beneficiat von St. Johannes persolvirt, einsweilen zu admassiren (Ordin.-Dekr. vom 31. Okt. 1832 und 7. März 1846).
 
Das Stiftungsvermögen des Botzenhardischen Manual-Beneficiums besteht gegenwärtig in 12.551 fl.
 
Die Botzenhardische Almosen-Stiftung besitzt ein Kapital von 7297 fl. 10 kr., die Stipendien-Stiftung der M. Magd. Botzenhard 275 fl.
 
Das Präsentationsrecht zum Botzenhardischen Manual-Beneficium gebührt dem Consilium der Bruderschaft SS.mi Corporis Christi in Dinkelsbühel.


43) Volumus et decernimus, quod ius patronatus seu presentandi capellanum ad dictam missam ad prefatum Sebaldum et eius heredes debeat pertinere - - Insuper volumus, quod capellanus ad dictam missam institutus plebano in Dinckelsbuel in nullo preiudicialis existat, sed omnes et singulas oblationes ad altare provenientes sub debito prestiti iuramenti sine dolo et fraude plebano integraliter presentet et assignet, et alias honorem et commodum ecclesie parochialis et plebani predicti studeat effectualiter pro viribus promovere. Demum volumus, quod capellanus institutus frequenter et assidue missam legat et personaliter in eodem beneficio resideat et in legendo, cantando et in divinis plebano assistendo se habeat ad instar aliorum capellanorum, quibus omnino se debeat in illis conformare. Abschr. der bischöfl. Confirmations-Urk. vom J. 1455 im bisch. Arch. Steichele, Das Bisthum Augsburg III.
44) St. Veit’s Altar in der Pfarrkirche scheint auf der hintern (westlichen) Empore der Kirche gestanden zu haben; denn im Jahre 1578 schreibt Hans Berlin in seinem Streite gegen Ludwig Berlin, über das Präsentations-Recht zur Berlin’schen Messe Folgendes an den General-Vicar nach Augsburg: „das anfangs eine alte kleine baufellige capell vff dem kirchhoff bey sant Georgen pfarr allhie gestandten, die man alsdan hinweg gerissen vnd ein newe vfferbawet, welche meine liebe voreltern mit solcher pfreundten begabt vnd die gottlichen empter mittler zeit vff der steinien borkirchen in S. Jorgen pfarr vff S. Veits altar daselbsten halten lassen, so lang die new capell zum ende gebracht wurde. Demnach aber das Lutrisch vnd ander sectisch wesen darein khumen vnd sich hiedurch vilfeltige verhinderungen zugetragen, das nicht allein die capell nicht mögen ausgepawet werden, sondern man hat auch alhie zuuor vnd ehe mnan widerumb catholisch worden, die heilige meß vnd andere göttliche empter durchaus nicht dulden wöllen. Daruff die Berlein vnd zuuorderst mein bruder Joseph ihrer pfreundten halben beschwert vnd allso den Confirmationsbriefe sampt den nutzungen bei einem erbarn rath erhaben, wie dan solche nuzungen nit lang hernach vff meinen vettern Joseph tituls halber gewendt worden“ (bisch. Arch.).
45) Aus dem von Bürgermeister und Rath zu Dinkelsbühel am 18. Mai 1387 ausgestellten Consens- und Gewährbriefe, abschriftl. im bisch. Arch.
46) Urkunden im Stadt-Archive zu Dinkelsbühel.
47) Ueber dem Chor-Bogen steht noch die Inschrift: SaCeLLUM hoC sanCtIs regIbUs sVb benefICIato SChVer pLVres restaVraVerVnt benefaCtores [d. i. 1794].
48) Gewähr- und Consens-Urk. der Stadt Dinkelsbühel vom 18. Mai 1387 abschr. im bisch. Arch.
49) Obiges nach Akten des bisch. Arch.

Erstellt am 7. Februar 2004 durch Hans Ebert
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