VIII. Beneficial-Stiftungen.
Die Stadt Dinkelsbühel
besaß in der Zeit vor der Glaubenstrennung eine Menge Kapellanien
oder Beneficien, von denen freilich uns jetzt manche nur dem Namen nach
bekannt sind. Die Kapellane oder Beneficiaten bildeten im 15. Jahrh. eine
eigene geistliche Bruderschaft in der Pfarrkirche, an welcher auch Laien
Theil nehmen konnten, wie wir aus einer Urkunde vom 30. Jan. 1497 ersehen,
laut welcher sechs Cardinäle zu Rom Ablässe für die Pfarrkirche
zu Dinkelsbühel ertheilen, „in quo ut accepimus quodam notabilis et
devota societas sive confraternitas capellanorum vulgariter nuncapata a
certis presbiteris aliisque personis devotis dicti oppidi devote est instituta“
(abschr. in Dinkelsb.).
Pfründe-Verzeichnisse
von Dinkelsbühel aus dem 16. Jahrh. führen im Pfarrsprengel folgende
Kaplaneien oder Beneficien auf:
1. Kaplanei S. Johannis
Evang..
2. Kaplanei S. Viti
auf dem Gottesacker bei der Pfarrkirche (in Coemiterio parochialis ecclesiae).
3. Kaplanei S. Viti
in der Pfarrkirche (in parochiali ecclesia).
4. Kaplanei S. Catharinae
in der Pfarrkirche (in parochiali ecclesia).
5. Kaplanei S. Nicolai.
6. Kaplanei S. Elisabethae.
7. Erste Kaplanei
B. Mariae Virginis.
8. Zweite Kaplanei
B. Mariae Virginis.
9. Erste Frühmesse.
10. Zweite Frühmesse.
11. Kaplanei in der Gruft
(in Crypta).
12. Kaplanei Trium Regum.
13. Kaplanei S. Leonhardi
außer der Stadt (extra muros).
14. Erste Kaplanei im Spitale.
15. Zweite Kaplanei im Spitale.
16. Kaplanei S. Catharinae
im Spitale.
Erhalten haben sich nur
das Beneficium S. Johannis Evang. und das Beneficium S. Viti in coemeterio,
ersteres als selbständige Pfründe, letzteres als Beigabe zur
Pfarrpfründe. Die übrigen sind sämmtlich verschwunden, indem
ihre Stiftungsgüter und Renten theils in Laien-Händen blieben,
theils in die Gesammtmasse der katholischen, der protestantischen und der
paritätischen Stiftungen geworfen wurden.
1.
Beneficium S. Johannis Evang. in der Gruft (in crypta).
Sebald Berlin, Burger zu
Dinkelsbühel, stiftete im J. 1455 eine ewige Messe auf St. Johannes
des Evangelisten Altar in der Gruft der Pfarrkirche zu Dinkelsbühel
(unam missam perpetuam in altari sancti Johannis Evangeliste in chripta
parochie in Dinkelspuel per specialem secularem sacerdotem celebrandam)
und dotirte dieselbe mit folgenden giltbaren Gütern und Renten: Ein
Gut zu Helheim und ein Gut zu Amelbruch, welche beide zusammen gilteten
4 Schf. Dinkel, 4 rhein. Gulden, 63 Pfenn., 2 Hennen und 4 Hühner;
Wiesen- und Ackergülten im Betrage von 21 fl. 30 kr. aus Wiesen zu
Schlierberg, Welten, Jachsheim, Wittelshofen, Weiltingen und Brunst, im
Gesammt-Inhalte von 15 Tagw., und aus 4 Jauch. Acher zu Beierberg und Wittelshofen.
Am 4. Mai 1455 confirmirte Bischof und Cardinal Peter von Augsburg diese
Stiftung, überließ das Patronat-Recht dieser Pfründe dem
Stifter und seinen Erben und bestimmte die Beziehungen des Beneficiaten
zur Pfarrkirche und zum Pfarrer, wobei ihm besonders auferlegt wurde, daß
er fleißig und ununterbrochen Messe lese und dem Pfarrer im Lesen,
Singen und beim Gottesdienste, gleich den übrigen Beneficiaten, beihelfe43).
Im
Laufe der Zeit müssen mit diesem Beneficium bedeutende Veränderungen
vorgegangen sein. Es liegt die Angabe vor und sie ist wahrscheinlich begründet,
jenes Beneficium B. Mariae Virg. Kloster Rothischen Patronates, welches
am 28. Febr. 1532 mit dem Patronat-Rechte der Pfarrei an die Stadt Dinkelsbühel
abgetreten wurde (s. ob. S. 258), sei die alte Stadt-Kaplanei (Stadt-Cooperatur)
gewesen, und dieser Kaplanei sei das Beneficium S. Johannis Ev., vielmehr
die Trümmer desselben, beigegeben worden. Daraus erklärt sich,
daß auf das St. Johannes-Beneficium, welches in die St. Maria-Cooperatur
aufging, seit Jahrhunderten die Patrone dieser Cooperatur, Bürgermeister
und Rath (katholischen Antheils) präsentiren, und daß der Beneficiat
seit eben so langer Zeit die Funktion eines cooperator primarius bei der
Pfarrei zu versehen hat. Auch ist nicht zu verkennen, daß der Beneficiums-Dotation
Bestandtheile einverleibt wurden, welche dem alten St. Johannes-Beneficium
fremd sind. Es war nämlich schon im J. 1580 nach dem aus diesem Jahre
stammenden Giltbuche das Einkommen des Beneficiums ein ganz anderes, als
es der Stiftungsbrief von 1455 auszeigt; denn von den Stiftungsgütern
waren damals nach diesem Giltbuche beim Beneficium St. Johannes nur noch
das Gütlein zu Amelbruch und einige Wiesen zu Schlierberg; an die
Stelle der übrigen Stiftungsgüter waren getreten: ein Gütlein
zu Schönbrunn und ein Gütlein zu Jaxtheim, beide zusammen giltbar
mit 4 fl. 1 Pfd. 27 Pfenn. an Geld, ½ Malt. Haber, 4 Klft. Brennholz,
2 Hennen und 4 Hühnern, und Grundzinse aus Häusern und Gärten
zu Dinkelsbühel im beiläufigen Gesammtbetrage zu 50 fl. Dazu
kamen aus der alten Dotation die Amelbrucher Gilt zu 3 fl. 1 Pfd., 1 Henne,
2 Hühner, und das Bestandgeld aus den Wiesen zu Schlierberg sammt
einem Metzen Erbsen und Linsen, Alles berechnet zu 15 fl. Dieses war das
Einkommen des Beneficiums, ungerechnet andere von der Cooperatur herrührende
Bezüge, noch im Jahre 1775. Der Beneficiat von St. Johannes übt
auch heute noch den vollen Seelsorgedienst bei der Stadtpfarrei als cooperator
primarius. Als solcher wechselt er mit den beiden Kaplänen im Wochen-Turnus.
Er applicirt jährlich 257 Pflicht-Messen (nebst 104 Botzenhardischen,
s. unt. S. 296). Früher las er auch Messen in der Heilig-Drei-König-Kapelle;
denn das in diese Kapelle gestiftete Beneficium Trium Regum scheint im
Laufe der Zeit mit dem St. Johannes-Beneficium in Verbindung gebracht,
wenn nicht ganz vereinigt worden zu sein; wenigstens bezog der Beneficiat
nach einer Aufschreibung aus dem vorigen Jahrhunderte von der Pflege der
heil. Drei Könige jährlich 10 fl., für welche man schuldig
sei, alle Wochen in der Drei-Königs-Kapelle zu celebriren und allezeit
das dritte Mal für die Stifter zu appliciren. Nachdem die genannte
Kapelle im J. 1834 verkauft und profanirt, vom katholischen Cultus aber
das ehemalige Kapuziner-Kloster sammt Kirche angekauft worden, liest der
Beneficiat von St. Johannes jetzt die Messen, die er zovor bei den heil.
Drei Königen persolvirte, in der Kapuziner-Kirche.
Das Präsentations-Recht
auf das St. Johannes-Beneficium übte seit dem westfälischen Frieden
der städtische Magistrat katholischen Antheils. Gegenwärtig präsentirt
zu demselben auf Grund der oben S. 270 angeführten königlichen
Entschließung vom 25. Juni 1835 die katholische Bürgerschaft
von Dinkelsbühel durch die katholische Kirchenverwaltung.
Das Beneficial-Einkommen
ist gegenwärtig folgendes:
|
Das
Beneficial-Einkommen ist gegenwärtig folgendes: |
|
|
|
Einnahmen: |
fl.
|
kr.
|
1.
|
Aus
verschiedenen Stiftungskassen und unter verschiedenen Titeln |
331
|
25 4/8
|
2.
|
vom
k. Rent-Amte baar |
11
|
28
|
3.
|
an
Holz: |
|
|
|
a.
aus Staatswaldungen 10 Klft. weiches Scheitholz in nat. |
65
|
10
|
|
b.
von der kath. Kirchenpflege 5 Klft. weiches Scheitholz in nat. |
25
|
15
|
4.
|
Wohnungsgenuß |
30
|
-
|
5.
|
aus
Realitäten (zwei Krautbeete) |
3
|
36
|
6.
|
für
gestiftete Jahrtage |
46
|
11
|
7.
|
für
andere Aemter, Messen und kirchliche Funktionen |
138
|
57
|
8.
|
Antheil
an den Stolgefällen |
28
|
36 4/8
|
|
|
680
|
39
|
|
Lasten: |
|
|
1.
|
Wegen
des Diöcesan- und Kapitel-Verbandes |
4
|
37
|
|
|
2.
|
wegen
besonderer Verhältnisse |
30
|
2
|
34
|
39
|
|
Rein-Ertrag |
|
|
646
|
-
|
|
(Superrev.
Fassion vom 30. April 1859). |
|
|
|
|
Zum Beneficium gehört
ein eigenes Wohnhaus, der Pfarrkirche nahe, an welchem die Baulast vom
kath. Kirchenvermögen getragen wird.
2.
Beneficium S. Viti auf dem Gottesacker (in coemeterio parochialis ecclesiae).
Ueber dieses Beneficium
Berlin’schen Patronates, das jetzt der Pfarrpfründe beigegeben ist,
s. ob. S. 284.
3.
Beneficium S. Viti in der Pfarrkirche (in parochiali ecclesia).
Neben dem Beneficium S.
Viti auf dem Gottesacker bestand ohne Zweifel auch ein Beneficium S. Viti
in der Pfarrkirche (in parochiali ecclesia). Während ersteres dem
Patronate der Berlin angehörte, präsentirte auf letzteres, wenigstens
zu Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts, die Familie der Schwertfürer.
So schreibt am 3. Nov. 1578 der Prediger Johann Pinder zu Dinkelsbühel
an die fürstlichen Räthe zu Dilingen: „daß bei vns zwu
pfruenden sein, die S. Veits namen, auch vnderschidliche heuser vnd einkommen,
sowol vor der zeit ehe das lutherisch wesen eingebrochen, vnderschidliche
priester vnd besitzer gehabt, die ein pfruend hat der Schwertfuer, wie
der fürgibt, zu leihe, bey der andern auch S. Veits pfruend, hat der
eltist in der Berlin geschlecht die gerechtigkeit zu nominiren und präsentiren.“
Im Einklange mit dieser Angabe schreibt am 16. April 1601 der Stat Dinkelsbühlische
Syndikus Dr. Georg Conler an den General-Vicar Furtenbach nach Augsburg:
"„wie das deren pfrüendten vnd beneficia mit diesem titul vnd heylingspatron
S. Viti alhie zway vnderschidliche sein, vnd erstes S. Viti in cimiterio,
von wellichem das jus praesentandi Ludwig Berlin zuestendig; souil nuhn
ahm andern das Schwertfürische beneficium belangt, ad altare S. Viti
martyris in eclesia parochiali in Dinkelspüll situm“ etc. (bisch.
Arch.)44).
Von
wem und wann letzteres gestiftet worden sei und was es für ein Ende
genommen habe, vermögen wir nicht anzugeben. Die Schwertfürer’sche
Familie, aus welcher mehrere Mitglieder das Bürgermeister-Amt bekleideten,
wird in damaliger Zeit als eine Hauptstütze der katholischen Religion
in Dinkelsbühel bezeichnet.
Die Berlin waren zur selben
Zeit in zwei Linien getheilt; Hans Berlin, gesessen zu Dinkelsbühel,
blieb streng katholisch, Ludwig Berlin zu Wäldershub und Nieder-Limburg,
Bischof Markwart’s von Augsburg Provisoner, war zur Augsburgischen Confession
übergetreten; seine Linie pflanzte sich fort, während die Dinkelsbühler
wahrscheinlich mit obigem Hans Berlin ausstarb.
4.
Beneficium S. Catharinae in der Pfarrkiche.
Dieses Beneficium wird in
den Bisthums-Matrikeln von 1523 und 1577 unter dem Namen capellania S.
Catharinae in parochiali eclesia aufgeführt. Andere Nachrichten von
demselben besitzen wir nicht.
5.
Beneficium S. Nicolai.
Auch dieses Beneficium kennen
wir nur aus den eben angeführten Bisthums-Matrikeln.
6.
Beneficium S. Elisabethae.
Stifter, Stiftungszeit und
Dotation dieser Pfründe sind unbekannt, jedoch bestand sie schon zu
Anfang des 15. Jahrhunderts; denn in einer Urkunde des Spitals vom 28.
Sept. 1420 wird genannt „Raymer Ofreß, Kaplan in der Pfarrkirche
zu Dinkelspühel auf sant Elisabethen Altar“ (Stadt-Arch. Dinkelsb.).
Sie gehörte unter das Patronat von Bürgermeister und Rath von
Dinkelsbühel, wie wir den Akten über Besetzung derselben aus
dem J. 1503 entnehmen (bisch. Arch.). Die Bisthums-Matrikeln von 1523 und
1577 führen die capellania S. Elisabeth noch auf, später aber
wird ihrer nicht mehr gedacht.
7.
Erstes Beneficium B. Mariae Virg.
8.
Zweites Beneficium B. Mariae Virg.
Die Bisthums-Matrikeln führen
zwei Kaplaneien unter dem Titel B. Mariae Virg. in der Pfarrkirche auf;
es ist aber schwer, die Geschichte und die übrigen Verhältnisse
dieser beiden Pfründen auseinander zu halten. Eine derselben bestand
jedenfalls schon im 14. Jahrh.; sie wurde vor dem J. 1387 von Agnes der
Peyfferin und Heinrich Bul, ihrem ersten Manne, „vff vnser lieben frawen
altar in der pfarrkirche“ gestiftet und mit nachstehenden Gütern und
Renten begabt: Mit einem Hofe zu Hoffstetten bei Feuchtwangen, mit einem
Hofe zu Hub, mit der Mühle zu Unter-Oßhalden, genannt die Glogles-Wies,
mit drei Gütern zu Wolfsbühel, die halb ihrer sind, mit zwei
Gütern zu Ruckals zwischen Feuchtwangen und Herrieden gelegen, und
dem Zehenten daraus, Alles gerechnet zu jährlich 23 Pfund Heller ohne
die Aecker, ferner 9 Schill. Zins aus einer Wiese bei Radwang und 2 Pfd.
Hell. aus einer Wiese unter Gütingen an der Werniz gelegen45).
Es
gab eine gesungene und eine gesprochene Messe „unser frauen“; denn am 18.
Jan. 1390 gibt Heinrich Mörhart und Adelheid seine eheliche Wirthin,
um in der Pfarrkirche ihr Begräbniß zu erhalten, „zwai pfunt
ewiges zins an vnser frawen messen, die man sol singen an dem samztag zu
der frumesse“; und am 21. Nov. 1450 erscheint Herr Engelhart als Kaplan
„vnser lieben frauen gesprochenen meß in der pfarrkirche zu Dinkelspuhel“46).
Eines der beiden Beneficien
B. Mariae Virg., wir wissen aber nicht welches, stand unter dem Patronate
des Klosters Mönchs-Roth. Als dieses Kloster am 28. Febr. 1532 sein
Patronat-Recht der Kirche S. Georgii zu Dinkelsbühel an Bürgermeister
und Rath daselbst abtrat, überließ es an dieselben auch „die
lehenschaft und jus patronatus der caplaney unser lieben frauen altars
in bemelter pfarrkirchen“ sammt einem zu derselben gehörigen Hause
(s. ob. S. 258). Man glaubt, diese Pfründe B. Mariae Virg. Kloster
Rothischen Patronates sei zugleich Pfarr-Cooperatur gewesen und später
mit dem Beneficium S. Johannis Evang. vereinigt worden, mit welchem sie
noch vereinigt sei.
9.
Erste Frühmesse.
10.
Zweite Frühmesse.
Anfangs bestand nur Ein
Frühmeß-Beneficium auf dem Altare der heil. Maria in der Pfarrkirche.
Am 31. Okt. 1432 erscheint der Priester Johans Schellenmann als Frühmesser
„vnser lieben frawen messe in der pfarrkirche zu Dinkelspuhel (Urk. im
Stadt-Arch. zu Dinkelsb.). Bürgermeister und Rath der Stadt besaßen
das Präsentations-Recht zu demselben; Stifter, Stiftungszeit und Dotation
sind unbekannt. Im J. 1496 aber zertheilten die Patrone mit Genehmigung
des päpstlichen Stuhles das Beneficium in zwei Pfründen und besetzten
jede derselben mit einem eigenen Priester (Akten im bisch. Arch.). So entstand
eine erste und eine zweite Frühmesse auf unser lieben Frauen Altar,
jede unter städtischem Patronate stehend. Auch diese beiden Frühmessen
stehen in den Bisthums-Matrikeln von 1523 und 1577, werden aber später
nicht mehr genannt.
11.
Beneficium in der Gruft.
Die capellania in crypta,
unterschieden von der capellania S. Johannis Evang. in crypta, kennen wir
nur aus den eben angeführten Bisthums-Matrikeln.
12.
Beneficium Trium Regum.
Im J. 1378 an sant Valentins
Tag (14. Febr.) sifteten Kunrat Berlin, Bürger zu Dinkelsbühel,
und Barbara, seine eheliche Wirthin, Gott zu Lob und ihrer Vordern und
ihrer Seelen zu ewigem Heile „ain ewige meß in dem chor der newen
cappellen der hailigen dreier künig in Segringer vorstadt gelegen“,
und verschrieben zu derselben einen Hof zu Langen-Steinbach und einen Hof
und ein Gut zu Schopfloch, Alles mit einem Gilt-Ertrage von 7 Viertel Roggen,
14 Viertel Haber, 6 Pfd. 13 Schill. Haller, 8 Herbsthühnern, 3 Fasnachthennen,
60 Eiern, 1 Metzen Obst; ferner stifteten sie dazu eine Wiese am Waldhauser
Bache und jährlich drei Gulden aus ihrem Zehenten zu (Markt-) Offingen
(Urk. abschr. im bisch. Arch.). Bestimmungen über die Verpflichtungen
der Pfründe und über das Präsentations-Recht zu derselben
enthält die Stiftungs-Urkunde nicht. Asu späterer Zeit erwähnen
des Beneficiums Trium Regum nur noch die Bisthums-Matrikeln von 1523 und
1577; weitere Nachrichten über dasselbe aber sind nicht vorhanden.
Dagegen
erhielt sich die Kapelle der heil. Drei Könige, in welche jenes Beneficium
gestiftet war, für die katholische Kirche und den katholischen Cultus
bis ins 19. Jahrhundert. Diese Kapelle, laut obiger Stiftungs-Urkunde nicht
lange vor dem J. 1378 erbaut, stand am westlichen Ende der Stadt, rechts
an der Strasse nach Segringen, unmittelbar innerhalb des Segringer Thores.
Am 20. Nov. 1612 consekrirte Sebastian Breuning, Bischof von Adramyt und
Weihbischof zu Augsburg, die drei Altäre dieser Kapelle. In ihr hielt
der Beneficiat von St. Johannes Evang. das Jahr hindurch mehrere Gottesdienste,
nämlich Hochamt, Predigt und Vesper an heil. Drei König und an
der Kirchweihe, Hochamt und Litanei an den beiden Kreuzfesten, Hochamt
an St. Blasius und Vincentius Ferrerius, hl. Messe gewöhnlich am Freitage.
In neuerer Zeit aber erschien die Kapelle, weil klein, feucht und ungesund,
nicht mehr dem gottesdienstlichen Gebrauche entsprechend und unterlag daher
im J. 1834 dem Verkaufe. Die in derselben herkömmlichen Gottesdienste
wurden in die Kapuziner-Kirche übertragen.
Das Gebäude der heil.
Drei-König-Kapelle steht noch, ist aber profanirt und wird nun zu
weltlichen Zwecken verwendet. Es ist noch der alte Bau, der vor dem Jahre
1378 erstand; denn der Chor ist gothisch, das Langhaus mit flacher Decke
hat an seiner Südseite gothische Fenster, während die Nordseite
gar keine Fenster zeigt. Das Innere war im J. 1794 durch Wohlthäter
restaurirt worden47).
13.
Beneficium S. Leonhardi außer der Stadt.
Dieses Beneficium hatte
seinen Sitz in der St. Leonhards-Kapelle, welche am Leprosen-Hause vor
dem Nördlinger Thore lag. Es wurde von Sifrid Berlin, seiner Hausfrau
Agnes und Beider Söhne Ulrich Berlin vor dem J. 1387 gestiftet „vff
den altar in dem chor sant Leonhards kirchen außerhalb der statt
bey sundersiechen gelegen“, und mit folgenden Gütern und Renten dotirt:
Mit einem Gute zu Honhart, einem Lehen zu Offenbach, einem Gute zu Nieder-Hart,
einem Gute zu Brunn, mit Gilten aus einem Hofe zu Birkenzell und aus einem
Hofe zu Michelbach, mit mehrern Ackergilten, Wies- und Gartenzinsen an
verschiedenen Orten, mit einer Hofstatt in der Nördlinger Vorstadt
zu Dinkelsbühel48). Die Dotation
erscheint als eine wohl ausreichende. Das Präsentationsrecht zu diesem
Beneficium gehörte dem Stadtrathe von Dinkelsbühel, der noch
zu Anfang des 17. Jahrhunderts auf dasselbe präsentirte. An die St.
Leonhards-Kapelle wurde im J. 1530 der städtische Gottesacker verlegt
(s. ob. S. 280). Ueber die Mitte des 17. Jahrh. herab wird der St. Leonhards-Messe
nicht mehr gedacht.
14.
Erstes Benefizium im Spitale.
15.
Zweites Benefizium im Spitale.
16.
Beneficium S. Catharinae im Spitale.
Ueber diese Beneficien im
Spitale s. unten Abschn. Hospital-Stiftung, S. 304 ff.
Prädicatur.
Die Pfarrkirche zu St. Georg
hatte schon vor dem Auftreten des Protestantismus zu Dinkelsbühel
einen eigenen Prediger. Nachdem diese Kirche im J. 1549 in die Hände
der Katholiken zürickgekehrt war, sorgte der Rath sogleich für
Besorgung der Kanzel durch einen katholischen Preidger, indem er im Juni
1551 den Prediger Benedikt Oth aus Eichstätt auf zwei Jahre zum Predigt-Amte
nach Dinkelsbühel berief. Der Prediger bezog damals als gemeiner Stadtkammer
350 Gulden und genoß freie Behausung und Beholzung, wofür er
alle Sonn- und Feiertage Vormittags zu predigen und am Mittwochen und Freitage
Messe zu lesen hatte.
Bischof
Joh. Otto hegte den sehnlichen Wunsch, es möchte dem Orden der Jesuiten
Zutritt in die Stadt verschafft werden können, weil nach seiner Ueberzeugung
darin das beste Mittel lag, die schwer angegriffene katholische Sache in
Dinkelsbühel zu fördern und zu heben. Im Sommer 1595 hatte Joh.
Otto in Dinkelsbühel durch zwei Jesuiten eine Mission mit Predigen
und Katechisiren halten lassen; am 26. Juni 1597 machter er dem Rathe in
einem Schreiben den Antrag, derselbe solle zum Predigen Katechisiren und
Jugend-Unterrichte etliche Patres aufnehmen. Der Rath war Anfangs in seiner
Mehrheit der Aufnahme von zwei bis drei Patres nicht abgeneigt; später
aber thaten sich viele Gegner hervor, man fand schwierig, die Unterhaltungsmittel
aufzubringen, und ließ zuletzt das Projekt ganz auf sich beruhen.
Es blieb daher bei Versehung der Pfarrkanzel durch Säcular-Prediger,
welche der Rath präsentirte, mit obiger Besoldung und Verpflichtung
bis zum J. 1622.
Im eben genannten Jahre
wurden nämlich Kapuziner in Dinkelsbühel eingeführt, welche
sogleich das Predigt-Amt in der Pfarrkirche übernahmen. Dasselbe versahen
sie, beim Volke sehr beliebt, unentgeldlich bis zur Aufhebung ihres Klosters
im J. 1803. Der Pater Prediger wurde in der Regel auf drei Jahre bestellt
und in jedem einzelnen Falle vom Ordinariate approbirt. Nach Abtreten der
Kapuziner fiel die Kanzel an die Pfarrgeistlichkeit49).
Botzenhardisches
Manual-Beneficium.
Das Botzenhardische Beneficium
entstand erst im 18. Jahrh. Den Grund dazu legte M. Magdalena Botzenhard,
ledige Bürgerstochter von Dinkelsbühel, gest. 1. Dec. 1749, indem
sie 1000 fl. zur Lesung von zwei Wochenmessen legirte. Ihr Bruder Joh.
Franz Botzenhard, Stadtpfarer und Dekan zu Dinkelsbühel, welcher am
2. Februar 1766 im 94. Lebensjahre starb, stiftete zu diesem Legate in
seinem Testamente vom 22. Mai 1751, in welchem er die Armen seiner Gemeinde
als Haupt-Erben einsetzte, noch weiter 2666 fl. in der Absicht, daß
aus den Zinsen noch fernere fünf Wochenmessen, also im Ganzen sieben
Wochenmessen nach seiner und seiner Geschwister Intension gelesen werden
könnten. Diese Stiftung sollte in der Weise bewerkstelligt werden,
„daß ein absonderlicher Geistlicher mit Empfang pro sacro stipendio
missae von löbl. consilio archifraternitatis SS.mi Corp. Christi präsentirt,
in der Präsentation aber auf ein Dinkelsbühler Kind, und zwar
hauptsächlich da ein dahier geborner vom Botzenhardischen Geblüt
vorhanden, vor anderen möchte attentiret, wochentlich sieben hl. Messen,
als zwei für H. Joh. Botzenhard, Chorivicarium zu St. Moriz in Augsburg
und Pfarrer zu Steppach, fünf für den Stifter, dessen Eltern
und Schwester appliciren soll, bemeldte Kaplaney mit nichts anderst conjungirt
oder vereinigt werden; sondern alleinig verbleiben, massen (quod bene notandum)
tapiter numerus sacerdotum dahier vermehrt wird. Die Function bemeldten
Geistlichen soll seyn, in Beichthören, Kinderlehrhalten, Predigen,
andern dahier stehenden Geistlichen in Handen zu gehen."
Da
jedoch dieser Fond keineswegs diejenigen Renten abwarf, welche zur Anstellung
eines eigenen Geistlichen ausgereicht hätten, so wurden der Stiftung
von den Testaments-Executoren nach einer Verhandlung vom 3. März 1766
noch weitere 1334 Gulden aus der Botzenhardischen Verlassenschaft zugewiesen,
wonach das Gesammt-Kapital die Summe von 5000 Gulden erreichte. Am 21.
April 1766 erfolgte die bischöfliche Confirmation dieser Stiftungen.
Die Botzenhardischen Beneficiaten
folgten sich nun in ununterbrochener Reihe und auch die Stiftungs-Obliegenheiten
wurden dem Willen der Stifter gemäß erfüllt. Als aber im
J. 1832 eine Erledigung des Beneficiums eingetreten war, fand man das Einkommen
desselben zu gering zur Sustentation eines eigenen Priesters und beschlß
daher, dasselbe unter Reduktion der Stiftsmessen auf zwei Wochenmessen,
welche der Beneficiat von St. Johannes persolvirt, einsweilen zu admassiren
(Ordin.-Dekr. vom 31. Okt. 1832 und 7. März 1846).
Das
Stiftungsvermögen des Botzenhardischen Manual-Beneficiums besteht
gegenwärtig in 12.551 fl.
Die Botzenhardische Almosen-Stiftung
besitzt ein Kapital von 7297 fl. 10 kr., die Stipendien-Stiftung der M.
Magd. Botzenhard 275 fl.
Das
Präsentationsrecht zum Botzenhardischen Manual-Beneficium gebührt
dem Consilium der Bruderschaft SS.mi Corporis Christi in Dinkelsbühel.
43)
Volumus et decernimus, quod ius patronatus seu presentandi capellanum ad
dictam missam ad prefatum Sebaldum et eius heredes debeat pertinere - -
Insuper volumus, quod capellanus ad dictam missam institutus plebano in
Dinckelsbuel in nullo preiudicialis existat, sed omnes et singulas oblationes
ad altare provenientes sub debito prestiti iuramenti sine dolo et fraude
plebano integraliter presentet et assignet, et alias honorem et commodum
ecclesie parochialis et plebani predicti studeat effectualiter pro viribus
promovere. Demum volumus, quod capellanus institutus frequenter et assidue
missam legat et personaliter in eodem beneficio resideat et in legendo,
cantando et in divinis plebano assistendo se habeat ad instar aliorum capellanorum,
quibus omnino se debeat in illis conformare. Abschr. der bischöfl.
Confirmations-Urk. vom J. 1455 im bisch. Arch. Steichele, Das Bisthum Augsburg
III.
44)
St. Veit’s Altar in der Pfarrkirche scheint auf der hintern (westlichen)
Empore der Kirche gestanden zu haben; denn im Jahre 1578 schreibt Hans
Berlin in seinem Streite gegen Ludwig Berlin, über das Präsentations-Recht
zur Berlin’schen Messe Folgendes an den General-Vicar nach Augsburg: „das
anfangs eine alte kleine baufellige capell vff dem kirchhoff bey sant Georgen
pfarr allhie gestandten, die man alsdan hinweg gerissen vnd ein newe vfferbawet,
welche meine liebe voreltern mit solcher pfreundten begabt vnd die gottlichen
empter mittler zeit vff der steinien borkirchen in S. Jorgen pfarr vff
S. Veits altar daselbsten halten lassen, so lang die new capell zum ende
gebracht wurde. Demnach aber das Lutrisch vnd ander sectisch wesen darein
khumen vnd sich hiedurch vilfeltige verhinderungen zugetragen, das nicht
allein die capell nicht mögen ausgepawet werden, sondern man hat auch
alhie zuuor vnd ehe mnan widerumb catholisch worden, die heilige meß
vnd andere göttliche empter durchaus nicht dulden wöllen. Daruff
die Berlein vnd zuuorderst mein bruder Joseph ihrer pfreundten halben beschwert
vnd allso den Confirmationsbriefe sampt den nutzungen bei einem erbarn
rath erhaben, wie dan solche nuzungen nit lang hernach vff meinen vettern
Joseph tituls halber gewendt worden“ (bisch. Arch.).
45)
Aus dem von Bürgermeister und Rath zu Dinkelsbühel am 18. Mai
1387 ausgestellten Consens- und Gewährbriefe, abschriftl. im bisch.
Arch.
46)
Urkunden im Stadt-Archive zu Dinkelsbühel.
47)
Ueber dem Chor-Bogen steht noch die Inschrift: SaCeLLUM hoC sanCtIs regIbUs
sVb benefICIato SChVer pLVres restaVraVerVnt benefaCtores [d. i. 1794].
48)
Gewähr- und Consens-Urk. der Stadt Dinkelsbühel vom 18. Mai 1387
abschr. im bisch. Arch.
49)
Obiges nach Akten des bisch. Arch.
Erstellt
am 7. Februar 2004 durch Hans Ebert