Anton Steichele - Das Bisthum Augsburg
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VII. Cooperatoren.
 
Schon seit Wieder-Ordnung der katholischen Kirchenverhältnisse von Dinkelsbühel nach den Religionsbewegungen stehen dem Pfarrer als Gehilfen in der Seelsorge drei Priester zur Seite, nämlich der Beneficiat von St. Johannes Evang. und zwei Cooperatoren oder Stadt-Kapläne. Ueber die Verhältnisse des Erstern s. unt. S. 288 ff. Die beiden Kapläne werden, wahrscheinlich auf Grund alter eingezogener Beneficien, aus der Kirchenpflege besoldet, und haben eigene, gesonderte Wohnungen zu eigenem Haushalte, beide in einem Hause. Sie wurden bis zur Auflösung der reichsstädtischen Verfassung vom Stadt-Magistrate katholischen Antheils nominirt; am 3. Dec. 1811 dekretirte eine königl. Entschließung den Fortbestand dieser Kaplaneien unter dem Erneuerungsrechte des bischöflichen Ordinariates; gegenwärtig aber wrden die Stadt-Kapläne auf Präsentation der katholischen Bürgerschaft (s. ob. S. 270) als Priester mit unständiger Stellung vom Ordinariate admittirt.
 
Das Einkommen der Stadt-Kaplaneien ist:
  Erste Kaplanei.    
  Einnahmen:
fl.
kr.
1.
Aus Stiftungskassen baar
309
2
2.
von der kath. Kirchenpflege 5 Klft. weiches Scheitholz in nat.
25
5
3.
Wohnungsgenuß
28
-
4.
aus besonders bezahlten Dienstesverrichtungen (darunter Meß-Obligationen für jeden Tag)
231
34
   
593
41
  Lasten:    
  Wegen besonderer Verhältnisse
7
6
  Rein-Ertrag
586
35
  (Superrev. Fassion vom 30. April 1859).    
  Zweite Kaplanei.    
  Einnahmen:    
1.
Aus Stiftungskassen
297
57 4/8
2.
von der kathol. Kirchenpflege 5 Klft. weiches Holz in nat.
25
5
3.
Wohnungsgenuß
26
-
4.
aus besonders bezahlten Dienstesverrichtungen (darunter Meß-Obligationen für jeden Tag)
216
20
   
565
22 4/8
  Lasten:    
  Wegen besonderer Verhältnisse
6
36
  Rein-Ertrag
558
46 4/8
  (Superrev. Fassion vom 30. April 1859).    



Erstellt am 7. Februar 2004 durch Hans Ebert
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