3. Die Pfarrei Dinkelsbühel
seit dem westfälischen Frieden.
Während vor dem Vollzuge
des westfälischen Friedensschlusses der katholische Gesammt-Magistrat
der Stadt zur katholischen Pfarrei präsentirt hatte, übte seit
Einführung der Parität Bürgermeister und Rath katholischen
Antheils das Präsentations-Recht auf dieselbe, wie diese auch die
übrigen katholischen Aemter der Stadt und die katholischen Schulstellen
besetzten. Die katholische Gemeinde zu Dinkelsbühel zeichnete sich
in dieser Periode durch besondere Treue und Ergebenheit gegen den bischöflichen
Stuhl von Augsburg aus, welcher bei derselben von jeher besondere Rechte
und Ehren genoß, wie der Bischof namentlich in Folge kaiserlichen
Dekretes vom J. 1738 an die oberste Verwaltung alles katholischen Kirchenvermögens
in Dinkelsbühel zu üben hatte. Die Reihe der Pfarrer und Beneficiaten
zählt mehrere vortreffliche Männer32).
In
der Zeit nach dem Uebergange der Reichsstadt Dinkelsbühel an die Krone
Bayern übte diese Präsentations- und Besetzungs-Rechte theils
der Landesherr, theils der Gesammt-Magistrat von Dinkelsbühel. Nachdem
aber die katholische Kirchengemeinde, vom bischöflichen Ordinariate
unterstützt, seit 1834 auf diese Rechte des ehemaligen Magistrates
katholischen Theils standhaft für sich Anspruch erhoben hatte, genehmigte
König Ludwig durch Entschließung dd. Bad Brückenau den
25. Juni 1835: „Daß der katholische Theil der Bürgerschaft Unserer
Stadt Dinelsbühl die den Katholiken daselbst zustehenden Präsentationsrechte
auf die katholische Stadtpfarrei, das Beneficium zum heil. Johannes dem
Täufer und die katholischen Stadtpfarr-Kaplaneien, welch letztere
jedoch als nicht stabile Stellen zu behandeln sind, ferner auf die katholischen
Lehrstellen daselbst in Zukunft wieder selbst ausübe, und daß
in gleicher Weise ihm auch die Besetzung der niedern katholischen Kirchendienste
überlassen werde. Die Ausübung dieser Rechte hat durch die Mitglieder
der katholischen Kirchenverwaltung mit Beyziehung der katholischen Mitglieder
des Stadtmagistrats und der Gemeindebevollmächtigten unter der Leitung
des jeweiligen Bürgermeisters, wenn dieser Katholik ist, oder des
ältesten katholischen Magistratsraths zu geschehen“.
32)
Unter den Pfarrern des vorigen Jahrhunderts ragen die Dekane Ign. Stahl,
Joh. Franz Bozenhard und Jos. Ant. Grasmeyr besonders hervor. Dem letzern
wie dem Beneficiaten Lehnauer, Beide eifrige Schulfreunde, hat Christoph
v. Schmid in seinen Erinnerungen, 1, 50 ff., 67 ff., ein schönes Denkmal
gesetzt.
Erstellt am 7. Februar
2004 durch Hans Ebert