Anton Steichele - Das Bisthum Augsburg
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3. Die Pfarrei Dinkelsbühel seit dem westfälischen Frieden.

 
Während vor dem Vollzuge des westfälischen Friedensschlusses der katholische Gesammt-Magistrat der Stadt zur katholischen Pfarrei präsentirt hatte, übte seit Einführung der Parität Bürgermeister und Rath katholischen Antheils das Präsentations-Recht auf dieselbe, wie diese auch die übrigen katholischen Aemter der Stadt und die katholischen Schulstellen besetzten. Die katholische Gemeinde zu Dinkelsbühel zeichnete sich in dieser Periode durch besondere Treue und Ergebenheit gegen den bischöflichen Stuhl von Augsburg aus, welcher bei derselben von jeher besondere Rechte und Ehren genoß, wie der Bischof namentlich in Folge kaiserlichen Dekretes vom J. 1738 an die oberste Verwaltung alles katholischen Kirchenvermögens in Dinkelsbühel zu üben hatte. Die Reihe der Pfarrer und Beneficiaten zählt mehrere vortreffliche Männer32).
 
In der Zeit nach dem Uebergange der Reichsstadt Dinkelsbühel an die Krone Bayern übte diese Präsentations- und Besetzungs-Rechte theils der Landesherr, theils der Gesammt-Magistrat von Dinkelsbühel. Nachdem aber die katholische Kirchengemeinde, vom bischöflichen Ordinariate unterstützt, seit 1834 auf diese Rechte des ehemaligen Magistrates katholischen Theils standhaft für sich Anspruch erhoben hatte, genehmigte König Ludwig durch Entschließung dd. Bad Brückenau den 25. Juni 1835: „Daß der katholische Theil der Bürgerschaft Unserer Stadt Dinelsbühl die den Katholiken daselbst zustehenden Präsentationsrechte auf die katholische Stadtpfarrei, das Beneficium zum heil. Johannes dem Täufer und die katholischen Stadtpfarr-Kaplaneien, welch letztere jedoch als nicht stabile Stellen zu behandeln sind, ferner auf die katholischen Lehrstellen daselbst in Zukunft wieder selbst ausübe, und daß in gleicher Weise ihm auch die Besetzung der niedern katholischen Kirchendienste überlassen werde. Die Ausübung dieser Rechte hat durch die Mitglieder der katholischen Kirchenverwaltung mit Beyziehung der katholischen Mitglieder des Stadtmagistrats und der Gemeindebevollmächtigten unter der Leitung des jeweiligen Bürgermeisters, wenn dieser Katholik ist, oder des ältesten katholischen Magistratsraths zu geschehen“.

32) Unter den Pfarrern des vorigen Jahrhunderts ragen die Dekane Ign. Stahl, Joh. Franz Bozenhard und Jos. Ant. Grasmeyr besonders hervor. Dem letzern wie dem Beneficiaten Lehnauer, Beide eifrige Schulfreunde, hat Christoph v. Schmid in seinen Erinnerungen, 1, 50 ff., 67 ff., ein schönes Denkmal gesetzt.

Erstellt am 7. Februar 2004 durch Hans Ebert
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