Anton Steichele - Das Bisthum Augsburg
Inhaltsverzeichnis
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2. Die Religionsbewegung in Dinkelsbühel21).

Ueber das Eindringen und den Verlauf der Glaubensneuerung in der Reichsstadt Dinkelsbühel vor dem J. 1532 besitzen wir nur dürftige Nachrichten. Die Lehre Luthers mag daselbst schon früh im Stillen Anklang gefunden haben, ihre Freunde traten aber mit dem Bekenntnisse derselben nicht offen auf; aus dem Klerus scheint nur der Prediger Kunrad Abele der neuen Glaubensrichtung zugethan gewesen zu sein. Aber auch noch im J. 1532 kostete es große Mühe, bis der Rath und die Mehrzahl der Bürgerschaft sich entschloßen, öffentlich der Augsburger Confession beizutreten, und es gelang Dieses nur durch die Regsamkeit und zähe Ausdauer einiger Rathsglieder und anderer einflußreicher Bürger, welche in Verbindung mit dem Pfarrer Adam Weiß zu Krailsheim schon seit 1530 für Annahme der Augsburger Confession in der Stadt Boden zu gewinnen sich bestrebten. Als solche Förderer der Glaubensänderung werden genannt: die Bürgermeister Hans Harscher und Math. Röser, der Kirchenpfleger Mich. Bauer und der Bürger Hans Kipfenberger. Wirklich trat die Stadt im J. 1532 mit dem Bekenntnisse der Augsburger Confession öffentlich hervor, indem sie in diesem Jahre auf dem Reichstage zu Regensburg durch ihren Abgeordneten, den eben genannten Mich. Bauer, ihren Beitritt zu derselben erklären ließ, wonach sie sich fortan zu den protestantischen Reichsständen hielt.
 
Es wurde schon angeführt, wie der Rath von Dinkelsbühel, um seinen Protestantisirungsplan leichter durchzuführen zu können, um diese Zeit bestrebt war, die städtische Pfarrkirche zu St. Georg dem Kloster Rothischen Patronate zu entwinden und das eigene Verfügungsrecht darüber zu gewinnen, und wie ihm Dieses schon in den ersten Monaten des Jahres 1532 mittels einer Geld-Entschädigung an das Kloster wirklich gelang. Nun wurde an der St. Georgs-Kirche der katholische Klerus abgeschafft und auf Empfehlung von Joh. Brenz zu Schwäbisch-Hall, welcher anfangs selbst Lust hatte, nach Dinkelsbühel zu ziehen, im J. 1533 Bernh. Wurzelmann, früher Kanonicus des Stiftes Wimpfen im Thale, als Pfarrer an dieselbe berufen. Von den Geistlichen, welche sich vor der Berufung Wurzelmann’s an der Pfarrkirche befunden hatten, werden genannt: Ludwig Prümelein, Hans Röttinger und ein gewisser Blasius. Ueber die confessionelle Haltung der beiden Erstern ist Sicheres nicht bekannt; von Blasius aber wissen wir, daß er dem Protestantismus abgeneigt war und gegen Wurzelmann arbeitete; daher er im J. 1534 die Stadt verlassen mußte. Wurzelmann kam im December 1533 mit Weib und Kind in Dinkelsbühel an, predigte entschieden neugläubig und schaffte am 5. Jan. 1534 die Messe in der Georgs-Kirche ab22). In denselben Tagen fiel auch der Prior der Karmeliten von der Kirche ab und ließ sich vom Rathe als lutherischen Prediger nach Villersbrunn senden23). Sein Plan, auch das Kloster dem Rathe in die Hände zu spielen, damit dieser es einziehe, mißlang jedoch, weil der Bischof von Augsburg mit Erfolg den Fortbestand desselben zu sichern wußte. Auch in der Spitalkirche wurde lutherisch gepredigt, und zwar durch den schon genannten Kunrad Abele. Im Jahre 1544, nach Wurzelmann’s Tode, kam dieser als Pfarrer an die Hauptkirche, an welcher zu gleicher Zeit auch der in demselben Jahre berufene Dr. Jak. Andreä, der bekannte Wirtemberger Theologe und Mitverfasser der Concordien-Formel, predigte. Das Häuflein der treugeliebenen Katholiken hatte seinen Gottesdienst in der Kirche des Karmeliten-Klosters zu suchen.
 
Die Verhältnisse änderten sich aber bald. Kaiser Karl V. verkündete nach seinem Siege über den Schmalkaldischen Bund, welchem auch Dinkelsbühel beigetreten war, im J. 1548 auf dem Reichstage zu Augsburg sein Interim; und die Stadt hatte nun zu wählen zwischen der Acht des Reiches und der Annahme des kaiserlichen Ediktes. Der Rath entschied sich für Letzteres, ordnete demgemäß den öffentlichen Gottesdienst nach katholischem Ritus und ließ am 26. Febr. 1549 das erste Mal wieder in der St. Georgs-Kirche die Messe feiern. Von den protestantischen Geistlichen der Stadt war nur Einer, Christian Wilhelm, für das Interim; die übrigen erklärten sich auf den Kanzeln gegen dasselbe, wurden daher ihres Dienstes entlassen und zogen aus Dinkelsbühel ab; später mußte ihnen auch Wilhelm folgen, der unterdessen seine Ansicht geändert hatte. Im J. 1550 kamen zwei kaiserliche Commissäre, Wilhelm von Velberg und Heinrich Haas, nach Dinkelsbühel, entfernten die Gegner der katholischen Religion aus dem Rathe und setzten an deren Stelle katholische Bürger. Im J. 1551 aber erließ Karl V. für die Stadt Dinkelsbühel eine neue Wahl-Ordnung, in welcher der Kaiser bestimmte, daß zu den Bürgermeister- und Rathsstellen und zu den Aemtern der Stadt „die, so der alten wahren christlichen Religion anhängig, oder wo nicht gar, doch derselbigen am nächsten seyn, Andern in allweg vorgezogen werden sollen“. An diese kaiserliche Verordnung knüpft sich das Bestehen eines katholischen Stadt-Regimentes und die Erhaltung katholischen Wesens in Dinkelsbühel, wenn schon die Bürgerschaft in ihrer weit größern Mehrzahl protestantisch blieb, welche nun eigener Kirchen und eigener Geistlicher entbehren mußte.
 
Das folgende Jahr, 1552, führte eine, jedoch schnell vorübergehende Aenderung herbei, als Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach, welcher als Feld-Oberster der Krone Frankreich mit deutschen Truppen gegen den deutschen Kaiser zog, in Dinkelsbühel mehrere Tage Quartier nahm. Markgraf Albrecht setzte während dieser Zeit, ohne hiezu die mindeste Befugniß zu haben, eilig und gewaltthätig den ganzen katholischen Rath ab, hob die neue Karolinische Raths-Ordnung auf, ordnete die vorige wieder an, erklärte das Interim für kraftlos, räumte die Pfarrkirche den Protestanten ein, rief die entlassenen Prediger zurück und wies die Katholiken in die Karmeliten-Kirche. Allein kaum hatte der der Stadt den Rücken gekehrt, so setzte ein Befehl des Kaisers alle Anordnungen desselben außer Kraft und stellte den vorigen Zustand wieder her. Jedoch überließ nun der katholische Rath, damit die Ruhe der Stadt erhalten würde, den Protestanten die Spitalkirche zum Gebrauche und duldete ihre Geistlichen; aber im J. 1556 mußten auch diese, weil Kaiser Ferdinand I. auf ihre Abschaffung drang, die Stadt wieder verlassen. Die Spitalkirche wurde vorerst geschlossen, im J. 1559 aber der katholischen Gemeinde übergeben. Den Protestanten blieb nur der Besuch der Kirchen in Segringen und Simbrunn und die vom Rathe ihnen gestattete Privat-Erbauung in der St. Leonharts-Kapelle auf dem Gottesacker. Ihre Kinder mußten sie, wenn sie nicht Strafe des Rathes befahren wollten, vom katholischen Pfarrer taufen lassen; ja, auf Befehl des Kaisers wurde ihnen eröffnet, sie könnten, wenn sie bei der Augsburgischen Confession verharren wollten, „in Kraft des Religionsfriedens mit Weib und Kind unverletzt ihrer Ehren gar wohl aus der Stadt und unter andere Obrigkeit ihrer Religion gemäß ziehen“.
 
Günstiger gestalteten sich die Verhältnisse der Protestanten Dinkelsbühel’s nach dem Tode Kaiser Ferdinand’s I., mit dem Regierungs-Antritte Kaiser Maximilian’s II., 1564. Nach vielen Bemühungen derselben am Kaiserhofe und auf Reichsraten, bei welchen sie vom Pfalz-Neuburgischen Kanzler Walther Drechsel, einem geborenen Dinkelsbühler, berathen und beleitet und von protestantischen Ständen unterstützt wurden, bevollmächtigte Maximilian am 21. Okt. 1566 den Obersten des fränkischen Kreises, Georg Ludwig von Seinsheim zu Hohen-Kottenheim, den Protestanten zu Dinkelsbühel die Kirche des Karmeliten-Klosters, in welchem sich damals nur noch Ein Conventuale befand, zu Abhaltung ihres Gottesdienstes einzuräumen, und ihnen auf ihre Kosten die Bestellung eines oder zweier Prediger Augsburgischer Confession, welche „keiner Calvinisterei oder dergleichen falschen Sekten verwandt wären“ und streng nach genannter Confession zu lehren hätten, zu gestatten24). Die Ueberlassung der Karmeliten-Kirche zerschlug sich nun zwar; dafür räumte aber Seinsheim am 1. Jan. 1567 den Protestanten die Spitalkirche ein. Pfalzgraf Wolfgang von Neuburg ließ einen Prädicanten aus Neuburg, Johannes Knauer, als Pfarrer nach Dinkelsbühel ziehen, welchem bald ein zweiter Geistlicher als Diaconus beigegeben wurde. Ein Ausschuß von zwölf Bürgern, die Kirchenpflege genannt, nahm die gesammte Leitung und Ueberwachung des protestantischen Kirchenwesens in die Hand; für Cultus und Liturgie wurde die Neuburger Kirchen-Ordnung zu Grunde gelegt. Etwas später beauftragte ein kaiserliches Dekret den Stadtrath, zur Besoldung der protestantischen Geistlichen aus gemeiner Stadtkasse jährlich 300 Gulden beizusteuern.
 
Eine tiefgehende Zerrissenheit und Zerklüftung in allen politischen und socialen Verhältnissen der Stadt, eine unaustilgbare Verbitterung der Gemüther bei Protestanten wie Katholiken mußte nothwendig diesen vieljährigen Religionskämpfen entwachsen. Die protestantische Bürgerschaft, der katholischen an Zahl weitaus überlegen, beugte sich nur mit Widerstreben unter die Herrschaft eines andersgläubigen Stadtrathes, in welchen ihr der Eintritt gesetzlich gesperrt war, und sah mit Schmerz die schöne Georgs-Kirche und alles Kirchengut der Stadt in den Händen der katholischen Minderheit; der Rath, eifersüchtig seine Befugnisse und die Rechte der katholischen Gemeinde wahrend, lag mit der protestantischen Einwohnerschaft und ihrer Kirchenpflege in beständigem Hader. Dazu kam ein fast zwanzigjähriger heftiger Streit über Einführung des neuen Kalenders, gegen dessen Annahme die Protestanten mißtrauisch sich sträubten, weil er von einem Papste kam, während der katholische Rath sich ihm anschloß und nach ihm die kirchlichen Feste und bürgerlichen Termine regelte. Es bedurfte ernster Anmahnungen Kaiser Rudolf’s II., um die Protestanten Dinkelsbühel’s zu vermögen, daß sie endlich mittels Vergleichs vom 15. Juni 1602, vom Kaiser bestätigt am 23. Dec. 1604, zur Annahme des verbesserten Kalenders sich entschloßen.
 
Neue Wechselfälle für das Religionswesen Dinkelsbühel’s und neue Keime zu gegenseitiger Feindseligkeit für die beiden Religionsparteien brachte der schwedisch-deutsche Krieg des 17. Jahrhunderts. Als die Schweden im Frühjahre 1632 gegen die Donau rückten, wurde Dinkelsbühel von ihnen in Besitz genommen, König Gustav Adolf ließ sich von der Bürgerschaft den Eid der Treue schwören und schaltete über die Stadt, wie über erobertes Gut. Er ließ alsbald den katholischen Rath absetzen und einen neuen, nur aus Protestanten bestehenden Rath wählen, die St. Georgs-Kirche den Katholiken nehmen und selbe der protestantischen Gemeinde einräumen. Am Pfingstfeste 1632 nahm diese von der Kirche Besitz, nachdem die Katholiken einige Tage zuvor in die Karmeliten-Kirche hatten ziehen müssen.
 
Der neue protestantische Rath, eng verbündet mit den Schweden und ihr williges Werkzeug, drückte nun mit gewaltthätiger Härte auf seine politischen und religiösen Gegner25) und schaltete rücksichtslos gegen alles katholische Wesen. So veranlaßte Dr. Jak. Killinger, der neue Bürgermeister, einen Rathsbeschluß, durch welchen den vor einiger Zeit vom katholischen Rathe zugelassenen Kapuzinern eröffnet wurde, „sie hätten ihr Kloster aus allerhand beweglichen Ursachen, und daß es an gemeiner Statt gefährlichem und sorglichem orth gebauth, in den nächsten acht tagen zu raumen, und mögen darfür, ob sie wöllen, in den Carmelitter Closter beysamen sich aufhalten, welliches ihnen noch der Zeit neben dem Carmelitter münch zu bewohnen vnd darinnen die Uebungen ihrer Religion zu haben vergonnt sein solle“. Auch von der Pfarrei Wilburgstetten wurde durch den Rath der katholische Pfarrer abgeschafft, und ein protestantischer Prediger trat an seine Stelle, dessen Predigten zu besuchen den Dinkelsbühlischen Unterthanen in der Pfarrei ernstlich befohlen worden war. Weil aber dessenungeachtet „etliche halsstarrige vfriehrische gesellen sich gelusten ließen, dem Raths-Dekret schnurstraks entgegen zu handeln“, indem sie, statt zu Wilburgstetten in die lutherische Predigt zu gehen, den katholischen Gottesdienst zu Dinkelsbühel besuchten und dort an den Sakramenten Theil nahmen, so erließ der Rath am 28. April 1634 ein Dekret an die „noch allhie sich enthaltenden römisch papistischen Priester und Ordensleute“, durch welches ihnen „ein für alle mal ernstlich und bei unausbleiblichem empfindlichem einsehen anbefohlen wurde, daß sie bei ihrer angehörigen Pfarr und aignen Pfarrkindern verbleiben vnd frembder Pfarrkinder sich nit annemen, sondern alle diejenige Vnderthanen vnd Personen, so sich bei ihrem vermainten Gottsdienst, Beicht vnd Sacramenten einfinden würden, zu ihren ordentlichen Pfarren vnd vorgesetzten Pfarrherrn, oder da die Vnsrige auf beschehene vnd angehörte information nachmalen sich im Gewissen beschwert zu sein ernstlich vermainen möchten, zuvorderst an einen ersamen Rath, ferner verordnung zu gewarten, verweisen sollen“26). Ja, selbst der Gregorianische Kalender wurde durch ein am 7. Febr. 1634 in pleno senatu gefaßtes Raths-Dekret den Katholiken zum Trotz wieder abgeschafft und der alte Julianische nochmal eingeführt27).
 
Aber nach der für die Schweden unglücklichen Schlacht bei Nördlingen, 6. Sept. 1634, und der bald folgenden Erstürmung Dinkelsbühel’s durch kaiserliche Truppen unter Piccolomini ändere sich schnell diese Lage der Dinge. Der protestantische Rath, von den Katholiken der Schweden-Rath genannt, mußte weichen und wegen der dem Kaiser gebrochenen Treue auf dem Rathhause knieend Abbitte leisten; an seine Stelle trat der vorige katholische Rath; die St. Georgs-Kirche wurde den Katholiken zurückgegeben, die Protestanten erhielten wieder, aber erst im J. 1636, die Spitalkirche. So blieben die kirchlichen Verhältnisse im Wesentlichen bis zum Ende des Krieges.
 
Während der schweren Drangsale dieses Krieges war M. Christoph Wagner katholischer Stadtpfarrer zu Dinkelsbühel, welchen Bürgermeister und Rath schon im J. 1607 präsentirt hatten. Wegen Krankheit wurde er im J. 1642 dienstesunfähig; er starb am 30. Aug. 1650.
 
Der am 24. Oct. 1648 abgeschlossene sogenannte westfälische Friede stellte den kirchlichen Stand und Besitz wieder her, wie er am 1. Jan. 1624 gewesen war, und führte für Dinkelsbühel rücksichtlich der Rathsstellen und öffentlichen Aemter Gleichheit und gleiche Anzahl unter den beiderseitigen Religionsverwandten ein28). Dem Friedensschlusse gemäß blieb den Katholiken die St. Georgi-Kirche mit all ihrem Vermögen, weil sie am 1. Jan. 1624 im Besitze derselben gewesen waren, obgleich die protestantische Gemeinde, welche nur auf die kleine Spitalkirche angewiesen war, sich viele Mühe gab, dieselbe für sich zu gewinnen29).
 
Am 15. März 1649 erschienen zu Dinkelsbühel als Subdeligirte der ausschreibenden Fürsten des schwäbischen Kreises, des Bischofs Franz Johann von Constanz und des Herzogs Eberhart von Wirtemberg, Matthäus Welser, fürstbischöfl. Constanzischer Rath und Obervogt zu Meersburg, und die fürstl. wirtembergischen Räthe Joh. Casp. Lerchenfelder von Napperg und Dr. Heinr. Hatting, um die Bestimmungen des westfälischen Friedens in Bezug auf die Reichsstadt Dinkelsbühel zum Vollzuge zu bringen. Es wurde sofort von denselben am 14. Mai 1649 ein Executions-Receß zu Stande gebracht, welcher die Parität im Bürgermeister-Amte, im Rathe und in den städtischen Aemtern herstellte und im Einzelnen Folgendes bestimmte: In das Seel- und armer Leut Häuser u.s.w. sollen die Bedürftigen, die bisher, ohne Unterschied der Religion eingenommen werden; „weiters ist abgeredt, daß, wie beeder Religionen Zugethane einander in dem exercitio jeder Religion keine Hinderung thuen können oder sollen, also auch in dem Gebrauch der äußerlichen Ceremonien, vngeachtet etwan eine oder die andere anno 1624 in übung gewest oder nicht, vnangefochten lassen; dahero die Augspurgischen Confessionsverwandten die Anederung des Geläutes in dem Gebetzeichen vnd vorhin bei Anstragung der Todten nicht gebräuchliches Gesang, dargegen die Catholischen ihr Geläut, Processionen (darzu sie doch die Augspurgische Confessionsverwandte Burger ihnen aufzuwarten oder beyzuwohnen nicht compelliren sollen) vnd andere Glaubens-Ceremonien ein thail ohne des andern Einred, frey, sicherlich vnd ohngehindert gebrauchen mögen“; die Bestimmung der Fest- und Feiertage bleibe, da sich beide Religionstheile darüber nicht einigen konnten, ausgesetzt; ebenso die Frage über Errichtung einer protestantischen lateinischen Schule; den Protestanten solle gestattet sein, in der Folgezeit eine neue Kirche zu bauen, wogegen die Spitalkirche dem Spitale zu überlassen sei, und es werde nicht für unbillig gehalten, daß auf solchen Fall in der Spitalkirche das Exercitium von beeden Religionen für die Spitaler möge eingeführt und gebraucht werden; endlich, nachdem unter währenden beträbten Kriegszeiten etliche Juden in die Stadt eingenommen worden, habe man sich zu befleißen, sie um ihres dargeliehenen Geldes zu befriedigen und dann ohne fernern Aufenthalt fortzuschaffen.
 
Im folgenden Jahre, 1650, trat neuerdings eine kaiserliche subdelegirte Commission in Ravensburg zusammen, welche noch mehrere zwischen den beiden Religionstheilen der Stadt Dinkelsbühel strittig gebliebene oder früher offen gelassene Fragen über politische und kirchliche Gegenstände durch einen Receß vom 8. Juli 1650, der Ravensburger Receß genannt, beschied und austrug. Eine letzte allseitige Ausgleichung geschah endlich noch durch einen zwischen den Bürgermeister und Räthen beider Religionstheile am 7. Sept. 1651 geschlossenen Pcifications-Receß, welcher namentlich die Feiertags-Frage zum Abschlusse brachte und bezüglich Errichtung einer lateinischen protestantischen Schule eine Ausgleichung herbeiführte. Eine lateinische Schule gestand der katholische Rathstheil den Augsburger Confessions-Verwandten nicht zu, weil sie eine solche im J. 1624 nicht gehabt hatten, verglich sich aber mit ihnen dahin, daß einer von den beiden protestantischen deutschen Schulmeistern neben seiner deutschen Schule die Jugend auch im lateinischen Lesen, Schreiben, Singen, Dekliniren und Conjugiren unterweisen möge, wonach sie von ihren Eltern entweder an andere Orte verschickt, oder in die katholische lateinische Schule zu Dinkelsbühel verschafft werden sollen30).
 
Obgleich aber durch den Friedensschluß und durch obige wegen örtlicher Verhältnisse veranlaßte besondern Verträge für ein friedliches Zusammenleben der Katholiken und Protestanten in Dinkelsbühel ausreichende Grundlagen gegeben schienen, fehlte es doch auch während der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts zwischen den beiden Religionstheilen nicht an Irrungen, Befeindungen, Gehässigkeiten, welche zu beständigen Beschwerden beim Kaiser und bei den Reichsgerichten führten und noch weit in das 18. Jahrhundert hineinreichen31).



21) Bei Bearbeitung dieses Abschnittes war ich für die Zeit von 1532 bis 1548 auf A. F. Pürkhauer, Geschichte der evangelischen Kirche zu Dinkelsbühl, Dinkelsb. 1831, angewiesen. Für die folgenden Perioden dienten hauptsächlich die Akten des bischöfl. Archivs als Quelle.
22) Mich. Bauer schreibt am 6. Jan. 1534 an den Bürgermeister Röser, der sich damals auf dem Reichstage zu Augsburg befand: „Ich hab Euch nit wöllen bergen, wie es sich, seit unser pfarr in Dinkelsbühl ankommen ist, zugetragen hat. Denn er so gottselig predigen gethan, daß einem E. Rath, merertheils auch einer ganzen gemeinde so wohl gefallen, daß ichs E. W. nit genug erzählen kann, daß er so mit etlichen christlichen predigten von dem reinen lautern Gotteswort den großen mißbrauch der päpstlichen Meß seit mondtags vergangen abgeschafft hat.“ Pürkhauer 1. c. S. 19.
23) Hierüber schreibt Mich. Bauer in dem eben angeführten Briefe: „Zum Andern ist unser Prior der Lehr halben auch zu ihm [zu Wurzelmann] gefallen, darüber die Päbstler sehr getobt. Ich will E. W. auch nit verhehlen, daß obgemeldter Prior ein supplik gestellt, darin er unter andern begehrt, das Klösterlein einem E. Rath zu resigniren, doch ihn mit Villersbronn derselben pfarr zu versehen“. Pürkhauer 1. c. S. 20, welcher aufführt, daß der Prior wirklich die Pfarrei Villersbrunn erhalten habe. Nach Lang etc. Beschr. d. Rezatkr. 2, 11, hieß der Prior Hans Haßold.
24) Abschrift des kaiserl. Commissoriums in der katholischen Pfarr-Registr. zu Dinkelsbühel.
25) So ist in einem Berichte der kaiserlichen Commissäre zu Dinkelsbühel an den Kaiser vom 8. Oct. 1635 die Rede von den „durch den Schwedisch evangelisch gewesten Rath vnschuldig vnd vnverdienter weiß jämmerlich Processirten, Arrestirten, Incarcerirten, merklich Vervrpheten, Relegirten, peinlich Gevolterten vnd Examinirten, vnd endlich mit Weib vnd Kindern ins bittere Elend Getriebenen“. Bisch. Arch.
26) Akten im bischöfl. Arch.
27) Wir lassen hier einen Theil des Raths-Dekretes vom 7. Febr. 1634, welches der Syndicus Dr. Johann Georg Mayr abfaßte, folgen, weil es die Partei-Stimmung damaliger Zeit kennzeichnet. Burgermeister und Rath verkünden darin allen ihren Burgern, Inwohnern und Unterthanen: „was gestalt der geweßne vnd abgesetzte Rath vor nunmehr eilich vnd dreysig Jahren, ohne einige rechtmäßige erhöhliche Vrsachen, auß pur lauterm Haß vnd Neydt, zur vnderdruckhung der Evangelischen glaubensverwandten vnd der allein Seligmachenden Religion sich laßen gelüsten, nicht allein durch vnderschidliche Edicta, darinen der beärgstigten Evangelischen Burgerschaft der Baptische oder Neue Callender, wie er genändt, vfigenöttiget werden wöllen, zu publiciren vnd zu verlesen, sondern auch hierüber Kars. Mandata vnd ansehnliche Commissiones per falsissima narrata mit verschwigener worheit außzuwürkhen vnd ins werkh zu richten: Inmesten sye auch mit angeregten ihren sub et obreptionibus, wie starkh vnd embsig sich ein erbare Evangelische Burgerschaft opponirt vnd ihre treffliche, wohl erhebliche vnd durchtringende Exceptiones eingewendt, es endlich dahin gebracht, daß ein Evangelische betrangte vnd hülflose Burgerschaft ihren Bapistischen Callender annemen vnd demselben dißhero nachgelehen mpßen. ... Demnach nun durch sonderbare wunderthätige pronidenz des lieben getrewen Gottes die Evangelische Burgerschaft nicht allein in die Freyheit des gewissens, der Religion vnd des politischen wesens, sondern auch theils zum Regiment vnd obrigkeitlichen gewalt dieser Statt gesezet vnd erhoben, dahero einen E. Rath diejenige macht, so ihre antecessores gehabt, zu exerciren von Gott selbsten in die Hände gegeben: Als hat ein edler Rath mit gemain vnd einmüttiger Erkanntnuß den alten Calender, wie derselbe vor der Bapisten Newerung im ganzen Römischen Reich in gebrauch gewesen, widerumb einzuführen vnd zu gebrauchen geschlossen.“ u.s.w. Abschr. im bisch. Ar.
28) Civitates Augusta Vindelicorum, Dunckelspula, Biberacum et Ravensburgum retineant bona, jura et exercitium religionis dicti anni dicique, sed ratione dignitatun senatoriarum aliorumque munerum publicorum sint inter utrique religioni addictos aequalitas idemque numerus. Instrum. pac. Caes.-Suec. art. V. §. 3. Cf. ibid. §. 11. 29.
29) Während Vollzuges des Friedensschlusses zu Dinkelsbühel, am 16. März 1649, schrieb der katholische Stadtpfarrer und Dekan Mart. Klein an den bischöfl. Siegler Bildstein zu Augsburg: „Petunt et simul volunt habero ex superbia nostram ecclesiam parochialem Lutherani, sed non sit. Petitiones sen obiectiones illorum sunt frivolae et nullius momenti. Nos Catholici sumus magis fundati a multis seculis“. Orig. im bischöflichen Arch.
30) Alle oben angeführten Documente, der Executions-Receß vom 14. Mai 1649, der Ravensburger Receß vom 8. Juli 1650, und der Dinkelsbühler Pacifications-Receß vom 7. Sept. 1651, sind gedruckt bei Phil. Kuipschild: Tractatus de civitatum imperialium juribus et privilegiis, Ulmae 1657, fol., S. 769 – 776.
31) Wir erwähnen hier Beispiels halber und zur Charakterisirung der Zustände nur der Streitigkeiten bezüglich der Fronleichnams-Feier. Sowohl der Executions-Receß von 1649, als auch der Ravensburger Vertrag von 1650 hatte den Katholiken die freie, sichere und ungehinderte Uebung ihrer Processionen gewährleistet; zur bürgerlichen Feier des Festes Corporis Christi mit Unterlassung aller Arbeit aber hatten sich die Protetanten durch den Pacifications-Receß von 1651 verbindlich gemacht. Die Augsburger Confessions-Verwandten wollten aber nicht dulden, daß die Katholiken zur Fronleichnams-Rrocession die Strasse auch vor protestantischen Häusern mit Gras und Binsen bestreuten; ja, es kam hierüber im J. 1696 von Seite des katholischen Bürgermeisters, des Rathes und der Bürgerschaft katholischen Antheils zu folgender Klage beim Kaiser: „Wie daß, als die katholische Gemeinde in festo Corporis Christi desselben Jahres in ipso actu processionis vor dem erstern hl. Kreuzzeichen vor deren Häusern das Gras strewen lassen, Augsburgische Confessionsverwandte aus ihren Häusern mit Besen und Rechen herausgeloffen seien und nicht allein selbiges via facti hinweg gerecht, und gekehret, sondern auch mit verschiedenen Schimpf- und schändlichen Spottreden der ganzen Procession nachgeschryen und gepfiffen hätten; und als die katholische Gemeinde auf den darauf gefolgten Sonntag unter abermahl gehaltener Procession, und zwar in Mitte derselben, und gleich vor denen mitgehenden Religiosen, das Gras wieder strewen lassen, seien auch damals Augsburgische Confessionsverwandte mit denen Besen und Rechen heraus gewischet, und hätten an etlichen Orten auch in ipso actu processionis selbiges hinwegzuthun gesuchet (kaiserl. Reser. an die Stadt Dinkelsb. Augsb. Confeß.-Verw. v. 19. Nov. 1696, abschr. im bisch. Arch.). Aber auch die Protestanten klagten, daß bei der katholischen Feier des Festes Corporis Christi ihr Gottesdienst tuckirt werde. Eine kaiserliche Commission, gestellt auf Herzog Eberhart Ludwig von Wirtemberg und den Rath der Stadt Augsburg katholischen Theils, welche Kaiser Leopold damals auf vielfache Beschwerden der Bürgerschaft Dinkelsbühel’s gegen ihren gesammten Rath in weltlichen Dingen verordnet hatte, traf durch ihre Subdelegirten am 17. Oct 1697 auch über die Religions-Gravemina, die damals von beiden Religionstheilen an den Reichs-Hofrath gebracht worden waren, einen Vergleich, in welchem bezüglich der Fronleichnamsfest-Feier bestimmt wurde: „daß fürderhin denen Catholischen en was Zeit und Tägen, auch wohin und auf was vor Weis und Manier die processiones anstellen wollen, ohnverwehrt bleiben solle; jedoch wann die Corporis Christi Procession an einem Sonntag gehalten wird, solche umb etwas späther anzustellen, die Augsburgischen Confessionsverwandte aber ihren Gottesdienst kürzer anzuordnen, damit sie der Augustanae Confessionis Zugethane unter wehrendem ihrem Gottesdienst im Vorbeigehen der Catholischen bey ihrer Kirch nicht turbirt werden; auch hat der catholische Magistrat die Verordnung zu thun sich erklärt, daß kein Gemähl noch weniger Altar mehr an oder neben die Kirch der Augspurgischen Confessionsverwandten aufgerichtet, ingleichem das Mayenstecken vor und bei selbiger Kirch, wie auch der Evangelischen Häusern gänzlich verwehrt, nicht weniger das Grasstreuen vor solchen Häusern ein paar Schritt unterlassen, und wo Gras und Binsen gestreuet, so balden post processionem solches von denen Catholischen wieder geggethan, auch von keinem catholischen Burger oder Inwohner, ohne was bei ihren Wohnungen geschieht, an gemeinschaftlichen Orten kein Gemähld oder was anders gesetzt oder ausgehengt werden solle; doch stehet denen catholischen Pfründnern, so im Spital, frey, aus ihren Gemächern Gemähld (dabei aber von allem, so zu einer Verbitterung Anlaß geben mögte, zu abstrahiren), Mayen und dergleichen zu stellen und auszuhängen“. Abschr. des Dinkelsb. Religions-Commissions-Recesses vom 7. Oct. 1697, im bisch. Arch.


Erstellt am 7. Februar 2004 durch Hans Ebert
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