Wilh. Schaudig - Geschicht der Stadt ...
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13. Die Stadt vom Ende des dreißigjährigen Krieges bis zur ihrer Einverleibung in Bayern.

 
Die Stadtregierung, Bürgermeister und Rat, verlor im Laufe der Zeit mehr und mehr an Befugnissen und Einfluß, Die Vögte rissen eine Amtsberechtigung nach der anderen an sich. Wie ein Bericht vom 16. Juli 1616 ausweist, mußten die Vögte, wenn sie etwas auf dem Rathause zu tun hatten, sich anmelden und durften nicht sogleich in die Ratstube eintreten. In Sachen der Vogteilichkeit, die dem Bürgermeister und Rat über die Bürgerschaft zustand, und außer der Stadt über 7 Höfe, 5 Mühlen und 27 Güter, sämtlich Ratsgüter, von denen die Herrschaft die Steuer, die Stadt aber die Nachsteuer hatte, hatte der Vogt keine Berechtigung. Bürgerliche Sachen wurden nur vom Rat und Oberamtmann verbeschieden. Aber die Vögte maßten sich immer mehr Rechte an. Besonders geschah dies durch den Vogt Konrad Priester (1656 - 1672), der schon 1657 sich bei der Herrschaft beschwerte, daß der Stadtschreiber Nast ohne sein Wissen angenommen worden sei, während doch seit Alters die Stadtschreiber am Weißen Sonntag mit den übrigen Bediensteten durch den Rat allein angenommen wurden, wie dies 1605 mit Leonh. Blank, 1612 mit Hohenstein, 1617 mit Spalt geschehen sei. 1665 begann der Vogt Priester, auch bei Inventuren und Vormundschaftssachen sich einzumischen, in die Verhöre bei Strafverhandlungen, in die Aufstellung von Handwerksordnungen, Einschreibung der Lehrjungen, Ausfertigung der Lehenbriefe, Teilnahme an den Zunftversammlungen, Mahlzeiten von den eingekauften Meistern und Jahrtagen. Zwar wehrte sich der von 1666 bis 1695 amtierende Bürgermeister J. Heinrich Benz, ein unerschrockener Mann, der bei den Oberamtmännern v. Ramin, Kraft v. Crailsheim, v. Buchau in hohem Ansehen stand und wegen seiner Beliebtheit bei der Regierung von dieser auf Lebensdauer mit der Landtagsvertretung der Stadt betraut wurde, gegen solche Anmaßungen. Auch Bürgermeister Horn 1697 bis 1704 tat dies. Als aber durch den Erlaß vom 30. März 1699 Bürgermeister und Rat von allen Handwerkssachen ausgeschlossen, ihnen auch die Befugnis genommen wurde die Mühlstrafen einzuziehen von den Mühlen, über die der Stadt die Vogteilichkeit zustand, sank mit der Zuständigkeit das Ansehen des Bürgermeisteramtes immer mehr, besonders da die folgenden Bürgermeister dem Stadtschreiber Straub die Entscheidung in bürgerlichen Sachen überließen. Bürgermeister Bärmeyer (1724 bis 1733) suchte zwar das Ansehen seines Amtes wieder zu heben, aber es war nun um die Mitte des 18. Jahrhunderts so geworden, daß die meisten vogteilichen Handlungen mit den Vögten, die wenigsten ohne sie von Bürgermeister und rat allein vorgenommen wurden. Neben dem Einfluß der Vögte, von denen G. Simon Leiberich (1727 - 1754) zugleich auch Bannrichter des mit 12 des Inneren Rats als Schöffen zu besetzenden Blutgerichts war, wuchs der des Stadtschreibers, da nach dem Tode des Bürgermeisters Horn der Stadtschreiber J. Siegfried Billing die Schlüssel zum Rathaus und zur Registratur an sich nahm, was nie vorher geschehen war. An Besoldung hatte der Amtsbürgermeister damals 53 Gulden, der Baumeister 44 Gulden, der Spitalpfleger 44 Gulden 16 1/4 Kreuzer, ein Innerer Rat 7 Gulden 10 Kreuzer, ein Äußerer 1 Gulden 30 Kreuzer. Bei Abstimmungen hatte der Oberamtmann 4, der Kastner 2 und die übrigen je 1 Stimme. Jeder Bürger genoß jährlich zwei Pfund Fisch aus den städtischen Gewässern, wofür ihm an der Steuer zehn Pfennig abgerechnet wurden.
 
Von den niederen Diensten wurde laut eines Schreibens des Oberamtmanns Joachim von Damitz vom Jahre 1607, das Büttelamt vom Stiftsamtmann nach Vorschlag der Stadt verliehen. Der Stadtknecht, der 1681 aus verschiedenen Kassen seinen Lohn bezog, hatte wohl die Aufgabe, die früher dem Büttel zukam. Der Turmwart auf dem Stiftsturm erhielt für das Nachschlagen der Stunden, ganze Tag- und halbe Nachtwache, sowie für das "Abblasen" morgens und abends wöchentlich drei gute Ort eines Guldens, der andere Türmer für die andere halbe Nachtwache samt Nachschlagen wöchentlich einen Ortsgulden. 1691 starb J. Christoph Hertlein, Türmer und Stadtmusikant. Er und seine Vorfahren hatten den Dienst seit hundert Jahren inne gehabt. Es war aber das Wohnen auf dem Turm nicht ungefährlich. Schon am 20. Juni 1684 wurde der Lehrjunge des Türmers, der ein Kind auf dem Arme hatte, vom Blitz erschlagen, ohne daß das Kind verletzt wurde, und am Sonntag, den 1. Juli 1731 erlag der Türmer Joh. Crämer, der den Dienst seit 36 Jahren hatte, ebenfalls einen Blitzschlag. Eine gesuchte Stelle war die eines Torwarts an einem der drei Tore. Neben seinem Lohn hatte er 15 Kreuzer von jeder Hochzeit, die vom Land herein kam, und von jeder Fuhre Holz bekam er drei, später zwei Scheiter. Die Dienstanweisung von 1716 besagt u. a., abends müssen die Tore geschlossen und die Schlüssel zum Bürgermeister gebracht werden. Nachts durfte (durch das Manntürchen am Tor) niemand eingelassen werden ohne genaue Erforschung, wer er wäre, um das bei der Abholung der Schlüssel morgens anzeigen zu können. Der Torwart mußte von den in die Stadt gebrachten Gütern den Wegzoll erheben und an das Bauamt abliefern. Er mußte achtgeben, ob nicht Gestohlenes, als Holz, Rüben, Kraut in die Stadt gebracht würde; er durfte keine Bettelleute, kranke Soldaten, Landstreicher hereinlassen, er habe denn zuvor genau ausgefragt und Erlaubnis vom Bürgermeister erhalten. An Buß-, Fest-, Sonn- und Feiertagen mußte er, wenn das Bauernvolk hereingekommen war, das Tor schließen und den Schlüssel dem Amtsbürgermeister bringen, damit niemand, weder Christ noch Jude hereinkommen könne, es seien denn Standespersonen, Kriegsbedienstete, Kuriere u. dgl. Ein Bild aus der guten alten Zeit!
 
Neben dem Torwart gabs aber auch Torwächter aus den Reihen der Bürgerschaft, die mit Waffen den Tag über beim Tore Schildwacht halten und den Türmer begleiten mußten, wenn er die Schlüssel zum Bürgermeister trug. Versäumte ein Bürger seine Pflicht, so mußte es der Türmer bei dem Stadthauptmann anzeigen, damit der Schuldige vom Oberamt bestraft wurde. Die Anweisung von 1748 ist nur die Erneuerung altherkömmlicher Bestimmungen.
 
Es gab auch einen Nachtgassenwächter, der zugleich Feldhüter (Flurer) und Holzhüter war. Als solcher wurde zu. B. 1682 Georg Schülein angenommen. Die Beaufsichtigung der Stadtwälder hatte der Stadtförster. Als 1739 die Stelle erledigt war, sandte die Regierung der Stadt Gesuche ausgedienter Soldaten zu, die sich darum bewarben. Die Stadt aber nahm deren keinen, sondern gab die Stelle dem Georg Stephan Weringer.
 
Die Stadt hatte einen ansehnlichen Waldbesitz, der im Laufe der Zeiten durch die Umsicht der Stadtleitung zustand gekommen war. Ein Verzeichnis von 1730 führt auf: 1. Kreuzschlag bei Steinbach, 2. Die große Forl oberhalb des Heckenweihers 42 3/4 Morgen, 3. Die kleine Forl bei Winterhalten 25 M., beide Hölzer hießen ehemals Freudenberg, 4. Das frickische Holz am Triburer Weg, 1684 von Michael Frick gekauft, 3 M., 5. Das Leuperzeller Holz 125 M., 6. Die Engelhart 55 1/2 M., 7. Die kleine Hart 20 1/4 M., 8. Das Koppenholz 103 1/2 M., 9. Der Große Weidenbusch 94 1/2 M., 10. Der kleine Weidenbusch 27 M., 11. Die Bürgerstöck, früher Fremdlesberg genannt, "hat die Stadt 147 Jahr inne gehabt, ist ihr aber 1713 unter Scheingründen vom Stift entzogen worden", 4 1/2 M., 12. Der Große Kappenzipfel 21 3/8 M., 13. Der Kleine Kappenzipfel 5 1/2 Morgen groß.
 
Außerdem besaß die Stadt vor 200 Jahren eine große Anzahl Weiher und Fischwasser, für die ein eigener Fischmeister aufgestellt wurde, der im Jahr 1565 als Lohn 15 Gulden und 1 Fuder Holz erhielt. 1583 wird eine "Fischordnung" aufgestellt über die freigelassenen Gewässer. Damit nicht die Wasserflüsse und Bäche ganz "verösen", darf nur am Aftermontag (Dienstag) bis 12 Uhr und am Freitag gefischt werden. Die gefangenen Fische sollen auf dem Markt beim Röhrbrunnen verkauft werden. Übertretung der Ordnung wird mit Gefängnis im Turm bedroht. 1677 wird die "uralte" Fischordnung für die freigelassenen Gewässer erneuert und 1695 den außer der Stadt Wohnenden das Fischen in der Sulzach von der Graufen- bis zur Stadtmühle bei Strafe verboten. In die Weiher wurden im März 1677 eingesetzt 2429 Karpfensetzlinge und am 2. April 1678 gefischt 1830 Karpfen. "599 seind nicht wissend welcher gestalt abgangen." Vom Fang wurden 119 Stück Herrnfische abgegeben. Davon erhielt der Oberamtmann 12, die Frau v. Jaxheim, die Frau v. Hakhen, jeder der drei Pfarrer, jeder des Inneren Rats je 4, die des Äußeren, die Lateinlehrer, der deutsche Schulmeister je 3 u.s.w. bis herunter zu den Torwarten, Hirten, Hebammen, Turm- und Gassenwächtern. Von den Bürgerfischen war schon früher die Rede. Hans Schülein, Bauer auf dem Röschenhof, war der Hauptabnehmer. Er zahlte für den Zentner zu 85 Stück vier Gulden und für den Zentner pfündiger Karpfen 3 Gulden, 36 Kreuzer. Dabei gingen vom Zentner noch 2 Pfund Wassergewicht und 4 Stück Fische auf den Wagen ab. Schülein übernahm 15 Zentner. Im ganzen löste die Stadt für 19 Zentner 71 Gulden, 36 Kreuzer. Um 1700 waren an Weihern vorhanden: Schleif-, Loh-, Rohr- und Winterhalterweiher, die einst zu dem Rittersitz Uzenweiler gehört hatten, der Rammerzeller oder Heckenweiher, der Küh-, der Siechweiher, der obere und der untere in der Weiherslache, beide 1548 angelegt, um das Gelände zu entsumpfen, auf dem das Vieh keine Nahrung fand, der Hospitalweiher im Kappenzipfel, dazu der Breit-, Hoch und Unterste Weiher daselbst, der obere und untere Stadtgraben, weiter der Mühl-, Winterungs-, Tränk- und Birkweiher in Karbach, das Holzweiherlein, der Obere und der Untere Weiher in der Leuperzeller Hut. Dazu kamen verschiedene Fischgruben (Fischenezen von anza = Wasser) und sas Bannwasser der Sulzach vom Grumbach bis dahin, wo der Schönbach in die Sulzach fällt. Manche von diesen Weihern sind eingegangen. Zu jener Zeit aber waren sie von Bedeutung für die Volksernährung ebenso wie die wilden Birnbäume, die allenthalben auf den Feldern standen und mit ihren Früchten zum Teil die Stelle vertraten, die jetzt bei uns die Kartoffel einnimmt.
 
Der Viehweide kam in der alten Zeit, wo man noch nichts von Stallfütterung wußte, eine besondere Bedeutung zu. Der Rat hatte schon 1635 den Rammerzeller Hof von dem Lehensmann Georg Heck (daher Heckenhof!) um 830 Gulden und 12 Reichstaler Leihkauf erworben, um die Viehweide zu vergrößern und den Streitigkeiten ein Ende zu machen, und hatte ihn am 1. Dezember 1664 von allen herrschaftlichen Lasten gegen Abtretung des Uzenhofes zu Ungetsheim, eines Gutes zu Seiderzell und eines zu Mögersbronn freigemacht. Auch mit Mosbach gab es der Weide wegen oft Streit, der meist zum Nachteil der Stadt ausfiel. Vor Walburgis wurde die Weidbesichtigung vorgenommen. For Tags versammelte sich die dazu bestimmte Mannschaft auf dem Kühwasen, einige zu Fuß, einige zu Pferd. Die Mannschaft wurde in drei Rotten eingeteilt und jeder 10 bis 15 Stück Vieh mitgegeben. Es wurden die als Markung dienenden Bäume, Steine und Bäche besucht und den Hirten dort zu blasen befohlen. Etliche Jungen wurden mitgenommen und ihnen die Gegend gezeigt, sodann ihnen "an den Bäumen und Steinen der Mund daraufgestoßen, daß sie besser merken und die Nachkommenschaft darnach anweisen konnten."
 
Die Ziegelhütte, die bisher stets an Erbpächter vergeben war, nahm 1735 die Stadt in eigene Verwaltung. Es wurden in diesem Jahre 54737 Platten, 37860 Steine und 567 Malter Kalk erzeugt. Nach Abzug der Ausgaben, wobei die Stadt die nötigen 120 Klafter Holz nicht berechnete, verblieb ein Betrag von 230 Gulden. Es war also kein glänzendes Geschäft. Die Stadt hatte 1730 außer der Ziegelhütte 43 Hintersassen, 511 Morgen unsteuerbaren Wald, 800 Morgen Feldstücke, die der Herrschaft steuerbar waren, 20 Weiher und einige Bannwasser. An Gilten bezog das Bauamt von 20 Untertanen 81 Gulden, 9 Kreuzer, das Spital von 19 Untertanen 71 Gulden, 40 Kreuzer, die Wolffsche Testamentspflege von 5 Untertanen 22 Gulden, 58 Kreuzer. Außerdem gabs bei Besitzveränderungen Handlohn, gewöhnlich 10 vom Hundert des Besitzwertes, und Hauptrecht, nämlich das beste Stück Vieh des Stalles.
 
Während Markgraf Georg 1529 in drei Fristen 850 Gulden und in vierteljährigen Teilzahlungen 100 Gulden Umgeld genommen hatte, wozu noch 300 Gulden aufgelegte Landeshilfe kamen, war letztere bis 1736 auf 5000 Gulden gestiegen. 1736 zahlte die Stadt an Kammergefällen 871 Gulden, an unbeständigen Landschaftssteuern 4175 Gulden.
 
Die Urkunden des Stifts waren schon 1628 und 1629 in 10 Schachteln und die Stiftsbibliothek in drei Stübichen nach Ansbach geschafft worden. Im Anfang des 18. Jahrhunderts mußten auch die städtischen Dokumente dahin abgeliefert werden, wogegen sehr gute Abschriften zurückgegeben wurden, die zumteil in einem Bande vereinigt sich in der städtischen Registratur befinden, zumteil aber im Nürnberger Staatsarchiv.
 
Das Ehehaftsgericht verlor mehr und mehr an Ansehen. Schon 1699 weigerte sich der Stadtschreiber Billing, die Ehehaft zu verlesen, und Bürgermeister Horn sagte während des Ehehaftsgerichts dem Stiftsamtmann Fastenow, daß sie sich nicht mehr verpflichtet fühlten, den Satzungen der Ehehaft Gehorsam zu leisten. Durch Befehl der fürstlichen Regierung wurde dann auch 1716 die Verlesung der sog. Karolingischen Ehehaft durch Verwalter Obermeyer im Kreuzgang aufgehoben und die Untersuchung der Maße, Ellen und Gewichte dem Vogte übertragen. Indes blieb doch manche alte Satzung in Giltigkeit. In den Abmachungen von 1484 hatte das Stift sein Recht an der Fleischbank behauptet, sodaß die Stadt sie ohne des Stifts Genehmigung nicht verändern durfte. Im Laufe der Zeit war nun die Fleischbank der Stadt zu eigen und in den untern Räumen des Rathauses, über dessen Zugang ein Ochsenkopf angebracht war, verlegt worden, aber auch nach der Aufhebung der Ehehaft mußte das Fleischbankgeld mit der Stiftsverwaltung geteilt werden. Desgleichen mußten auch im 18. Jahrhundert noch jährlich an diese fünf Gulden "für den Amtmannsstab" als Gebühr für die ehemalige Abhaltung des Ehehaftsgerichtes, bei dem der Stiftsamtmann als Vorsitzender den Stab in der Hand hielt, bezahlt werden, ebenso 12 1/2 Kreuzer für den Lammsbauch, den 1484 der Schweinhirt dem Stift zu liefern hatte. Hintersassen des Stifts durften auch jetzt nicht ohne dessen Bewilligung als Bürger aufgenommen werden. So blieben immer noch einzelne Bestimmungen der außer Wirksamkeit gesetzten Ehehaft in Geltung. - Auch ein anderes altes Herkommen fand sein Ende. Von alten Zeiten her hatten die Ortsbürger von Krapfenau die Aufgabe, wenn eine Hinrichtung stattfand, Mann für Mann die Galgenleiter zum Hochgericht zu tragen und anzulehnen. Sie mußten deswegen alle angreifen, weil die Berührung der Henkergeräte nach damaliger Anschauung unehrlich machte und keiner seinem Nachbarn deswegen einen Vorwurf machen sollte. Ebenso mußten die Wehlmeusler den Stock (Richtblock) herbeischaffen und wegtragen. 1617 haben sie sich geweigert es zu tun, weil sie vom Amtsschreiber Hohenstein beschimpft wurden. Sie hatten die Leiter durch dessen Wiese getragen und das Volk war ihnen nachgegangen und hatte die Wiese verdorben. Sie beschwerten sich vielmals umsonst, bis auf einem Bericht des Verwalters Klingler und des Vogtes Fenk am 20. Dezember 1695 der Regierungsbescheid erfolgte, der die Last der Stadt auferlegte. Aber auf Einsprache der Stadt wurde am 17. Juni 1698 die Verfügung zurückgenommen und die Sache so geordnet, daß die Herrschaft den Galgen bauen ließ und der Nachrichter die Gegenstände selbst zum Galgen schaffen mußte, Krapfenau und Wehlmeusel aber für die Befreiung von jedem Hause eine Abgabe zum Kastenamt zu zahlen hatten. Der Hinrichtungen gab es in jener Zeit viele. Ein beklagenswertes Vorkommnis, das mit einem Justizmorde endete, ereignete sich im Jahr 1679. Es war der letzte Hexenprozeß im Fürstentum Ansbach. 55 Am 13. Juni dieses Jahres erschien der Vogt Fenk in Larrieden mit etlichen Reitern und Musketieren und führte die 70jährige Bäuerin Marie Krauß nebst deren Stieftochter und Stiefsohn gefangen nach Feuchtwangen. Drei Buben von 5, 7 und 9 Jahren hatten im Nachschwätzen von den Alten gehörten abergläubischen Zeugs gesagt, die Kraußin und ihre Stiefkinder hätten sie auf einer Gabel zu Hewentänzen mitgenommen, in Wölfe, dann wieder in Menschen verwandelt u.s.w. Es wurden viele Verhöre angestellt, bei denen sich der ehrlose Stiefsohn lügnerischer Weise zu all dem abergläubischen Blödsinn bekannte, dessen man ihn beschuldigte und zugleich Stiefmutter und Schwester schwer belastete. Er gedachte, auf diese Weise besser davon zu kommen. Da beide Frauen bei der Leugnung dessen, wes man sie anklagte, blieben, wendete man sich an die Rechtsgelehrten der Universität Tübingen, wohin ein eigener Bote geschickt wurde. Und diese Herren, die selbst den ganzen abergläubischen Wahn für bare Münze nahmen, begutachteten, daß die Kraußin und ihre Stieftochter Margarete der Folter zu unterziehen seien.  Die Folterqualen erpreßten auch von Beiden das erwünschte Schuldgeständnis. Beide sind auf dem Feuchtwanger Kühwasen als Hexen lebendig verbrannt worden. 1693 wurde der Köbler Michael Hofmann von Mögersbronn enthauptet und dann aufs Rad gelegt, weil er mit dem entflohenen Bauern Georg Schmutz auf dem Waldweg nach Köhlhof eine Frau ermordet hatte. 1695 und 1702 wurden die Kindsmörderinnen Christine Schuler von Kienhart und Anna Maria Maag von Lehengütingen enthauptet, desgleichen 1707 der Bauer Johann Moder von Elpersroth, der seine Frau erschossen hatte, geköpft und gerädert. 1727 wurde Andr. Ohr von Ungetsheim gerädert, der sein Weib vergiftet hatte. Am 23. August 1743 wurde Ignatz Vorwalter, der einen mit ihm gegangenen entlaufenen Husaren niedergeschlagen und beraubt hatte, enthauptet. Am gleichen Tage geschah dies mit dem Straßenräuber Friedr. Hübsch von Nördlingen und mit dem Hirten Georg Bohl von Halsbach. Am 31. Dezember 1745 wurde ein österreichischer Dragoner, der sich sodomitisch vergangen hatte, samt seinem Pferde auf dem Kühwasen verbrannt. Wegen Diebstahl enthauptet wurde am 17. April 1750 Balthasar Köhler aus Ellwangen und am 9. Oktober Cordula Maria Flohr. Dies nur einige Beispiele aus dem raschen Verfahren der Strafgerechtigkeit. Bei der Verwaltung ging es langsamer her. Bürgermeister Bärmeyer klagt 1730 über die Verzüglichkeit der Behörden. Seit dreißig Jahren seien weder Bauamts- noch Spitalrechnungen abgehört worden. Das Kastenamt habe alle Stadtrechnungen schon seit 10 Jahren liegen, ohne daß ein Bescheid erfolgt sei. Die Rückstände betrügen beim Bauamt 3032, beim Spital 3857 Gulden, wovon mehr als ein Drittel verloren sei.
 
Am 13. Januar 1703 wurde die Bürgerschaft wegen drohender Kriegsgefahr in Korporalschaften eingeteilt. Von den vier Abteilungen stand eine unter dem Verwalter Fastenow, eine unter Vogt Frank, eine unter Bürgermeister Horn und eine blieb in Reserve. 1713 kam es für die Feuchtwanger zu einem kleinen Feldzug. Die markgräfliche Regierung hatte in Breitenau die fraischliche hohe Obrigkeit. Die gräflich Goldbachschen Beamten bestritten dies und besetzten das Dorf mit einer Mannschaft. Gegen diese wurde markgräflicherseits ein Feuchtwanger Aufgebot unter dem Stadthauptmann Konrad Bärmeyer entsandt. Es kam zum Kampf, in dem die Feuchtwanger siegten. Der Feind hatte drei Tote. Ein Feuchtwanger verlor ein Auge und mehrere wurden durch Schrotschüsse verwundet.
 
Die Regierung, die seit 1625 Markgraf Christian von Bayreuth vormundschaftlich geführt hatte, übernahm 1638 Albrecht, der Sohn Joachim Ernsts. Er war ein um sein Land treu besorgter Fürst, der es aus dem Elend des dreißigjährigen Krieges mit Fleiß in die Höhe zu bringen suchte. Er hat auch viele evangelische Glaubensflüchtlinge aus dem Land ob der Ens aufgenommen und auf Höfe gesetzt, die durch den Krieg herrenlos geworden waren. In die Feuchtwanger Pfarrei kamen damals die Vorholzer, Dannenbauer, Lindörfer, Köhnlechner und andere. Albecht starb 1661. Es trat vormundschaftliche Regierung durch den Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg ein. Markgraf Johann Friedrich, der dann zu Ansbach regierte, starb dreißigjährig im Jahre 1686, worauf Georg Friedrich die Herrschaft überkam. Er ist im spanischen Erbfolgekrieg 1703 bei Schmidmühlen in der Oberpfalz verwundet worden und in dem Dorfe Kuttensee gestorben. Ihm folgte sein Bruder Wilhelm Friedrich, der 1723 starb, worauf seine Gemahlin Christina Charlotte, die eine württembergische Prinzessin war, die Regentschaft führte für ihren Sohn Karl Wilhelm Friedrich, der als Karl, der wilde Markgraf, bekannt, von 1729 bis 1757 regierte.
 
Bei dem jedesmaligen Antritt der Regierung durch einen neuen Landesherrn wurde für die Stadt die Erbhuldigung auf dem Rathause vorgenommen. Nachdem die zu diesem Zweck von Ansbach Abgesandten sich an den Fenstern des Rathauses gezeigt, ordnete sich die Untertanenschaft so, daß vorne in der Mitte die Bürgerschaft, dahinter die Ratshintersassen, rechts davon die Kastenamts Feuchtwanger Untertanen, links die stiftischen Untertanen und hinter den Ratshintersassen die von den inkorporierten Ämtern Forndorf, Bechhofen und Kl. Sulz standen. Die Erbhuldigung geschah auf Aufforderung der Abgesandten durch Eid mit erhobenen Fingern. Die Kosten wurden unter Stadt, Stift, Kastenamt und die drei Ämter ausgeschlagen.
 
Die Feuchtwanger hatten öfter Gelegenheit ihre Anhänglichkeit an das Brandenburgische Haus durch die Tat zu beweisen, 1701 wurde die Erhebung Preußens zum Königreich und die Krönung Friedrich I. mit Kanonendonner und Errichtung einer Ehrenpforte vor dem Rathaus gefeiert und 1729 der Regierungsantritt und die Vermählung des Markgrafen Karl mit einer preußischen Prinzessin festlich begangen. Die alten Feuchtwanger müssen festfrohe Leute gewesen sein, denn nicht länger als sechs Tage dauerten die Veranstaltungen. Am ersten Tag, einem Sonntag, feierlicher Zug zur Kirche, das Tedeum unter Trompeten, Pauken und Kanonenschüssen gesungen, dann Festpredigt des Dekans Frieß, Mittags Festmusik vom Turm, Bürgeressen zu hundert Gedecken in der Fürstenherberge, Spendung von einer Maß Wein an jeden Bürger und einer Mahlzeit an die Armen, abends Beleuchtung der Stadt, bei welcher auf den sechzehn den Röhrenbrunnen umstehenden Fichten 950 Lampen fünf Stunden lang brannten, am 2. Tag Vogelschießen, am 3. Tag Feuerwerk, zu dem man zum vorhandenen Geschütz noch sechs Doppelhaken von Nürnberg kommen ließ, vom 4. Bis 6. Tag Scheibenschießen und Volksbelustigungen. Im Jahre 1730 hatte Feuchtwangen wieder Gelegenheit, seine Freude und Anhänglichkeit ans angestammte Herrscherhaus zu beweisen, als König Friedrich Wilhelm I. mit dem Prinzen Friedrich, dem nachmaligen König Friedrich II., unter Begleitung des Markgrafen hieher kam, im Neuen Bau bei dem Oberamtmann Achatius von Benkendorf speiste und dann zur Jagd nach Crailsheim fuhr und auf der Rückkehr nach Triesdorf wieder hier durchkam.
 
Nach der Oberamtsbeschreibung von 1729 bestanden damals in Feuchtwangen ein Eheheimisch von einem Bäcker bewohntes Haus (Hs.-Nr. 280 am oberen Tor) und 186 Bürgerhäuser, dann 14 Häuser zum Stift steuerbar und 2 bürgerliche am Kreuzgang erbaute Häuser (auf dem Markt), im ganzen 206 bürgerliche Häuser. Unter den Stiftshäusern ist eine Braustatt (zur "Glocke", die uralte Klosterbrauerei). 56 Unter den 186 Bürgerhäusern sind noch 16 Wirtschaften, alle mit Braustatt versehen; 13 sind von Juden bewohnt. Es gab eine Apotheke, 2 Badstuben, 3 Färber, 11 Bäcker, 5 Schlosser, 2 Kupferschmiede, 1 Nagelschmied, 2 Hafner. Zwei alter Tabernrechte waren vorhanden, die Storchenwirtschaft (Fürstenherberge, jetzt zur "Post") und die Greifenwirtschaft. Von der wirtschaftlichen Lage der Bürgerschaft zeichnet die Oberamtsbeschreibung kein glänzendes Bild. Es heißt da wörtlich: "Im übrigen ist der allhiesigen Bürger und Inwohner Nahrung ganz schlecht und besteht in verschiedenen Handwerken, welche aber ganz geringen Abgang haben, also daß sie bemüht sind, sich mit Feldbau zu helfen und ihr Brod dadurch zu suchen oder wenigstens ihre Nahrung dadurch leichter zu machen." Damals bestand noch Schafhausen, ein Köblersgütlein oberhalb der Stadtmühle, sowie der Röschenhof oberhalb der Walkmühle, der im Besitz der Frau Generalin von Hirschligau, der Gattin des Oberamtmannes J. Heinrich von Hirschligau, war.
 
Als bemerkenswerte Ereignisse seinen noch folgende erwähnt: 1680 wurde das Uhrtürmchen auf der Stiftskirche gebaut, 1701 der Friedhof erweitert, wozu Frau Eberhard ein Stück von ihrem Garten schenkte. 1712 im Geburtsjahr des Markgrafen Karl wurden die vier Linden am Friedhofweg gepflanzt. Eine Apotheke wurde 1719 errichtet, 1727 die Stadtmauer instandgesetzt. Sehr bedeutsam für die Stadt war 1731 die Verlegung der Reichspost von Bechhofen nach Feuchtwangen. Erster Postmeister war Konrad Bärmeyer, dem 1733 sein Sohn J. Gg. Hermann Bärmeyer folgte. Dieser war von 1734 an auch Bürgermeister und Landschaftssteuereinnehmer. Er ist einer der tüchtigsten Bürgermeister gewesen, die Feuchtwangen je hatte. Er war wohlunterrichtet, des Lateinischen kundig und mit regem Sinn für geschichtliche Forschung begabt, sodaß ihm manche belangreiche Angaben zu verdanken sind, die sonst verloren wären. Wurde durch die hieher verlegte Reichspost ein bedeutender Verkehr hervorgerufen, so war doch auch schon zuvor der Zustrom der Reisenden zu der an zwei sich kreuzenden Hauptstraßen gelegenen Stadt kein geringer und mancher hohe Gast hat hier im "Storchen" genächtigt, sodaß die Bezeichnung Fürstenherberge kein leeres Wort war. Um nur einige zu nennen: 1654 übernachtete hier Christine von Schweden, die verschrobenen Tochter Gustav Adolfs, auf ihrer Reise nach Innsbruck, wo sie katholisch wurde, 1675 kam der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm auf dem Rückmarsch vom Rhein hier durch und speiste mit dem Markgrafen Johann Friedrich bei dem Oberamtmann von Crailsheim im Neuen Bau, 1734 am 23. April kam Prinz Eugen "der edle Ritter" abends hier an, speiste in der Fürstenherberge und reiste andern Tags an den Rhein. 1735 kamen 4 kaiserliche Reiterregimenter hier durch. Auch Kämpfer, aber nicht um irdische Güter, waren die drei Züge der tapferen Salzburger, die vom glaubenswütigen Bischof Firmian von Salzburg aus ihrer Heimat vertrieben worden waren. Der erste, aus 50 Personen bestehende Zug kam am 24. Juni 1732, der zweite mit 500 Personen am 23. Und 24. Juli und der dritte mit gegen 1000 Personen vom 10. Bis 15. August hier an. Sie wurden unter Glockengeläute empfangen, in feierlichem Zug in die Kirche geleitet, in die Häuser aufgenommen und mit Lebensbedürfnissen und Büchern beschenkt. Die Glaubenstreue und der Glaubensmut dieser wackeren Leute brachte den Bewohnern Feuchtwangens keine kleine Stärkung ihres evangelischen Bewußtseins.
 
Der alte Röhrenbrunnen auf dem Markte, der aus Steinen hergestellt und schadhaft geworden war, mußte durch einen neuen ersetzt werden. Man beschloß, den neuen Brunnenkasten aus Eisen fertigen zu lassen. Zu diesem Zweck reiste Bürgermeister Konrad Bärmeyer mit dem Oberamtmann Achatius von Benkendorf nach Königsbronn in Württemberg, wo am 27. August 1726 mit dem dortigen fürstlich württembergischen Schmelzwerk ein Vertrag abgeschlossen wurde auf Lieferung eines achteckigen aus Eisenplatten bestehenden und oben mit schmiedeeisernen Kranz versehenen Brunnenkastens. Im Jahr 1727 wurden die Vorarbeiten erledigt. Für die Grundlegung und die Brunnensäule bekam der Maurer Schülein 145 Gulden. Ein Zentner Öl zur Herstellung der Verkittung wurde von Nürnberg bezogen, was samt dem nötigen Bleiweiß auf 56 Gulden zu stehen kam. Bildhauer Braun zu Ulm erhielt 23 Gulden für das Schneiden der drei Wappen, die den Brunnen zieren sollten. Endlich im August 1727 war das Werk fertig zum Abholen. Am 5 September stellte die Markgräfin Christiana Charlotta, geb. Herzogin von Württemberg, Obervormunderin und Landesregentin, den Zollbrief aus, in dem sie beim Herschaffen des Werks zu berührenden Zollstätten gebeten werden, es zollfrei durchgehen zu lassen. Unterwegs ereignete sichs, daß eine der Tafeln zerbrach und durch eine neue ersetzt werden mußte. So kam es, daß der von Königsbronn hieher gekommene Werkmeister Joas erst nach 33tägigem Aufenthalt dahier anfangs Oktober 1727 die Aufstellung des Brunnens vollenden konnte. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 966 Gulden 26 3/4 Kreuzer, die teils von der Stadt, teils vom Spital bestritten wurden. Das Eisenwerk wog 92 1/4 Zentner und kostete 230 Gulden. Damit erhielt Feuchtwangen den schönen Brunnen, der heute noch den Marktplatz schmückt. Auf seinen Seiten sehen wir das große Brandenburger Wappen mit dem Adler als Herzschild und zu beiden Seiten die Sinnbilder des Glaubens und der Gerechtigkeit, den Adler mit den Bildern der Stärke und Einigkeit (Stabbündel und Granatapfel), die Fichte mit den Bildern des Tages und der Nacht (Scheibe mit Sternen und Nachtvögel), das Württemberger Wappen mit den 3 Hirschhörnern als Herzschild, zu beiden Seiten links den Herzog als Reiter und drüber die Buchstaben E. L. H. Z. W. (Eberhard Ludwig Herzog zu Württemberg) und rechts St. Georg mit denselben Buchstaben und der Jahreszahl 1727.
 
Schon 1699 war das Schießhaus vor dem untern Tor erbaut worden, wo regelmäßige Übungen der waffenpflichtigen Bürgerschaft, aber auch Festschießen bei Gelegenheit von Hochzeitfeiern gehalten wurden. Feuchtwangen hatte zu anfang des 18. Jahrhunderts ein paar tüchtige Oberamtmänner, die sich durch ihr gemeinnütziges Wirken um die Stadt verdient machten, so Joh. Heinrich von Hirschligau (auch Hörselgau liest man), der den Neuen Bau (jetzt Dekanat) prächtig herrichten ließ, und Joh. Achatius von Benkendorf, Rat und Hausmarschall, Ihm und seiner Gattin Ernestina Magdalene, geb. von Lengefeld,57 haben die vier Söhne die prächtige im üppigsten Rokokostil hergestellte Grabtafel in der Stiftskirche gewidmet. Der älteste Sohn, Ludwig Ernst, trat später in sächsische Dienste und entschied im siebenjährigen Krieg 1757 den Sieg der Österreicher bei Collin. Der jüngste, Wilhelm Friedrich58, wurde Finanzminister in Ansbach, wo er 1796 starb. Er ist der Urheber der Benkendorffschen Stiftung, die über hundert Jahre segensreich gewirkt und bis zu ihrem Untergang 1923 auch vielen Feuchtwanger Hausbesitzern zur Erhaltung ihres Besitzstandes hilfreich gewesen ist. Der Markgraf Karl starb im August 1757. Ihm folgte sein Sohn Christian Friedrich Karl Alexander, der durch sein Hofleben und seine Verschwendung dem Lande ein böses Beispiel gab. Während seiner Regierung wurde 1773 das Kühweiherfeld, das bisher nur als Hut gedient hatte, in 172 Teile geteilt, die zum Anbau an die Hausbesitzer vergeben wurden. Im Jahre 1778 starb der letzte Feuchtwanger Oberamtmann Christoph Albrecht von Pöllnitz. Nun wurde das Oberamt eingezogen und die Geschäfte desselben dem Kastner übertragen, der hinfort als der erste Beamte in der Stadt galt. Das Oberamtmannshaus wurde dem Dekan Samuel Nikolaus Höppel auf seine Bitte zur Wohnung überlassen, wegen des schlechten Zustandes des in der Nähe der ehemaligen Oettingenschen Veste gelegenen Dekanatshauses. Der tatkräftige Dekan Höppel ließ nicht nur den leider 1785 wegen angeblicher Baufälligkeit abgebrochenen, aus zierlichen Steinwerk bestandenen Turmhelm der Johanniskirche im Geschmack jener Zeit wieder herstellen, sondern setzte es auch durch, daß statt der bisherigen Willkür die Hochzeiten vom Land pünktlich um 12 Uhr und die Leichen vom Land pünktlich um 2 Uhr hier einzutreffen hatten. Um diese Zeit war es, daß der obere Torturm baufällig und mit dem gegenwärtigen unschönen Aufbau versehen wurde. Der betriebsame obere Torwart Kretschmann richtete darin eine Kaffeschenke ein, die mit dem westlich daranstoßenden Gebäude das Gasthaus zum Brandenburger Hof bildete. Damals hatte Feuchtwangen 265 Häuser und 1700 Einwohner. Das gewerbliche Leben und der Handel blühten, da die bei 300 Seelen zählenden Einwohner der vielen eingepfarrten Orte in der Stadt ihren Warenbedarf deckten und die zu jener Zeit viel besuchten Märkte auch aus entfernteren Orten zahlreiche Käufer herbeilockten. Besonders gilt dies von der Mooswiese, zu der das Volk von weit und breit zusammengeströmt kam. Von welcher Bedeutung die Mooswiese in alter Zeit war, beweist der Erlaß des Markgrafen Wilhelm Friedrich (1703 - 1723), durch den 1708 befohlen wird, die Mooswiese stets am Dienstag der Michaeliswoche zu beginnen, nicht aber am Sonntag, damit dieser nicht entweiht werde. Der Erlaß ist an alle Oberämter, Kastner, Vögte und Bürgermeister des Landes gerichtet, ein Beweis, wie weit hin die Mooswiese bekannt war.
Markgraf Alexander, von dem die Geschichte des Guten nicht viel zu berichten weiß, trat am 2. Januar 1792 sein Fürstentum gegen ein paar hunderttausend Taler jährlicher Entschädigung an Preußen ab und zog nach England, wo er am 15. Januar 1806 starb. Nun stand Feuchtwangen unter der Regierung des Preußenkönigs Friedrich Wilhelm II. Es bekam den Regierungswechsel bald zu spüren. Schon am 2. November 1792 wurde eine Eskadron Husaren unter dem Major Rosenbusch hiher verlegt, deren Pferde im ehemaligen Kärnter unter dem Kasten (der ehemaligen Peter-Paulskirche) untergebracht wurden. Am 5. Januar 1792 hatte Feuchtwangen seinen neuen Herrn gehuldigt, aber schon 1797 mußte es dies von neuem tun. An stelle des in diesem Jahre verstorbenen Königs Friedrich Wilhelm II. Bestieg Friedrich Wilhelm III. Den Thron. Unter ihm wurden das Stiftsverwalters-, das Kastners- und das Vogtsamt aufgehoben und dafür ein Justizamt, ein Kameralamt und ein Stadtgericht eingeführt. Das Justizamt hatte in reinen Rechtshändeln zu entscheiden und zwar nach dem am 1. Juni 1794 in Geltung getretenen Allgemeinen preußischen Landrecht. Den Kameralamt unterstand das bisher dem Stiftsverwalter und Kastner obgelegene Rechnungswesen und das Stadtgericht handhabte die Polizei. Die Ämter Bechhofen, Forndorf und Kloster Sulz, die bisher dem Oberamt Feuchtwangen einverleibt waren, wurden aufgelöst und ihre Verwaltung mit dem Kameralamt Feuchtwangen verbunden. Der religiöse Tiefstand, der damals weite Kreise des Volkes, besonders der sog. Gebildeten, kennzeichnete, kam auch, wie im Landrecht, so vor allem in den Verwaltungsmaßregeln der preußischen Regierung zum Ausdruck, wie bereits im 12. Abschnitt erwähnt. Die Märkte, sogar Vieh- und Schweinemärkte wurden auf die Sonntage verlegt. So geschah es auch mit dem uralten Kreuzmarkt am Freitag nach Himmelfahrt, der am drauffolgenden Sonntag Exaudi gehalten werden mußte. Die bisherigen Strafen für sittliche Vergehen wurden abgeschafft, was bei dem schroffen Wechsel die nachteiligsten Folgen für die Volkssittlichkeit zeitigte. Wohltätig wirkte die unter der preußischen Herrschaft eingetretene Verringerung des Wildstandes, den die Markgrafen der Hofjagden wegen sorgsam gehegt hatten, der aber an Saaten und Pflanzungen oft schweren Schaden verursachte.
 
Der Sommer 1800 brachte große Hitze, sowie der Winter 1709 der kälteste war, dessen man je gedenkt. Da die meisten Feuchtwanger Bürger neben ihrem Handwerk oder sonstigen Geschäft mehr oder weniger Ackerbau trieben, nahmen sie auch Teil an allen den Fügungen, die diesen begünstigten oder schädigten. Schlimm hausten die Viehseuchen der Jahre 1796 und 1798. Nässe beeinträchtigte die Ernte des Jahres 1799, während eine besonders reiche Ernte den Jahre 1801 und 1804 beschert war.
 
Von den kriegerischen Ereignissen, welche die Staatsumwälzung in Frankreich zur Folge hatte, blieb Feuchtwangen vorläufig unberührt. So hatte es auch nicht unter dem Einfall des Generals Jourdan und seiner französischen Horden ins Frankenland 1796 zu leiden. Ernst wurde es erst, als sich 1805 die dritte Staatenvereinigung gegen die Franzosen und ihren Kaiser Napoleon gebildet hatte und ein französisches Heer gegen die bei Ulm stehenden Österreicher zog. Da kamen am 5. Und 6. Oktober 1805, als eben die Mooswiese zuende gegangen war, 36000 Franzosen unter General Marmont durch Feuchtwangen, jedoch ohne Schaden anzurichten, da Preußen damals nicht im Kriegszustand mit Frankreich war. Deshalb konnte auch der Kurfürst Max Joseph von Bayern, der es mit den Franzosen hielt, als sein Land von den Österreichern besetzt war, auf seiner Flucht nach Feuchtwangen kommen, von wo er vom Kammeramtmann Mauritii unter Bedeckung einer Abteilung der hiesigen Husareneskadron nach Ansbach begleitet wurde. Im Verlauf der kriegerischen Ereignisse trat Preußen am 15. Dezember 1805 in dem Traktat (Übereinkunft, Vertrag) von Wien59 das Fürstentum Ansbach und damit auch die Stadt Feuchtwangen an den Franhosenkaiser Napoleon ab gegen Hannover. Dieser schmähliche Länderschacher fällt dem unfähigen preußischen Minister Haugwitz zu Last. Am Hof zu Berlin war man entrüstet über diese Abmachung, konnte sie aber nicht mehr rückgängig machen. So wurde Feuchtwangen von dem Hause Hohenzollern, unter dessen Regierung es fast ein halbes Jahrtausend gestanden hatte, geschieden. Im Jahre 1806, nach dem am 26. Dezember 1805 geschlossenen Frieden von Preßburg zwischen Frankreich und Österreich, wurde das Ansbacher Land dem neugeschaffenen Königreich Bayern einverleibt. Somit erlebten Feuchtwangens Bewohner innerhalb vierzehn Jahren einen dreimaligen Wechsel ihrer Regierung. Am 10. Juni 1806 huldigte Feuchtwangen gleich den anderen zu Bayern gekommenen Landesteilen dem König Maximilian Joseph, nachdem am 4. März 1806 den Geistlichen und den weltlichen Beamten der letzte preußische Hofbefehl bekannt gemacht worden war, in dem es hieß, daß nach eingetretenen Umständen die Abtretung des Ansbacher Landes an die Krone Bayern unvermeidlich geworden sei, wenn größere Übel sowohl für den Staat, als für die Provinzen insonderheit, verhütet werden sollten. - Damit endete dieser Zeitabschnitt.

55) Aus einem im Schlosse zu Thürnhofen befindlichen handschriftlichen Bande von Rechtsgutachten der juristischen Fakultät in Tübingen. Übrigens wurde in Würzburg noch 1749 die siebzigjährige Nonne Renata Seeger wegen angeblicher Zauberei enthauptet und dann verbrannt. Wolfgang Wenzel, die letzten 120 Jahre der Weltgeschichte, Band 1, Seite 59.
56) Die Bierbrauerei  zur "Glocke", die ehemalige Klosterbrauerei, die wir schon angedeutet, finden wir in jenem Briefe des Dekanus Wigo an den Bischof Luitold von Augsburg, worin von den Bierbräuern (brazatores) des Klosters die Rede ist. Nach mehr als tausendjährigem Bestehen ist sie gegen das Ende des neunzehnten Jahrhunderts eingegangen.
57) Sie stammte aus demselben Geschlechte wie die im November 1766 zu Rudolstadt geborene Gattin des Dichters Friedrich Schiller, Charlotte von Lengefeld.
58) Ein Fenster im Dekanatshaus zeigt eine von ihm als Jüngling gemachte Inschrift. Sie lautet:
     Mein Glücke schläft, doch meine Hoffnung wacht
     Und Geduld vertröstet meine Sinnen.
     Wonach mein Herz sich manches Sehnen macht,
     Das wird ich noch zu seiner Zeit gewinnen.
     Indessen wart ich bis sichs fügt
     Und bin halb wohl-, halb mißvergnügt.
Feuchtwang, den 24. May 1732.   W. Fr. v. Benckendorff.
59) Eigentlich von Schönbronn, einem kaiserlichen Schloß in der Nähe Wiens.
Erstellt am 27.3.1999 durch Hans Ebert
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