Band 3
Inhaltsverzeichnis
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Die Sonderstellung von 1609 bis 1792

Bis 1609 wurde die Vertreibung der Juden vor allem zweifach begründet. Einmal hatten sie als "Verräter der christlichen Religion" gegolten, zum anderen war ihnen "landesverderblicher Wucher" vorgeworfen worden.
 
Welche Möglichkeiten zum Lebensunterhalt hatten die Juden in unserer Gegend eigentlich? Durch die Zunftverfassung war ihnen jegliches Handwerk verboten. Ackerbau brauchte Zeit, die die Juden nicht hatten, da sie oft nur kurz an einem Ort geduldet wurden; darüber hinaus war ihnen der Besitz landwirtschaftlicher Grundstücke weitgehend nicht gestattet. Nach den geltenden Gesetzen konnten sie auch keine Staatsdiener werden.
 
Ihnen blieben im wesentlichen drei Tätigkeiten:
Sie konnten Geld gegen Zinsen verleihen. Je höher diese waren, desto mehr Abgaben mußten an den Landesherrn in Ansbach bezahlt werden. Dadurch wurden die Juden beim Fürsten beliebt, beim Volk jedoch verhaßt.
 
Die zweite Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, war, als Handelsmann zu arbeiten. Häufig waren jüdische Viehhändler. Der Beruf des "Roßtäuschers" galt jedoch als unehrlich; also konnte das Ansehen der Juden durch diese Tätigkeit nicht steigen.
 
Als drittes durfte Pfandleiherei betrieben werden. Groß war also die Auswahl nicht, und oft bewegten sie sich als Handelsleute am Rande der ,Legalität, wenn sie Waren aufkauften, deren Herkunft nicht völlig geklärt war.
 
Immer wieder sollten Juden zum christlichen Glauben bekehrt werden. Solche Versuche waren trotz aller Vorteile, die Christen im Vergleich zu den Juden hatten, nur selten erfolgreich, obwohl diese Vergünstigungen sofort auch für den Übergetretenen galten. Vermehrte Bekehrungen gab es erst im 19. Jahrhundert. Wenn nun aber doch einmal ein Jude seinen alten Glauben aufgab und sich dem Christentum zuwandte, wurde dies als großes Fest inszeniert. Ein typisches Beispiel aus dem Jahr 1601 ist in einem Taufbuch der Kirchengemeinde Feuchtwangen aufgezeichnet:
 
"Auß bevelch fstl. Dhlt. unsers gnedigsten Hern, ist in der Stifftkirchen alhier zu Feuchtwang vom Hern Decano M. Martine Moningern Ein Judt Löw genant, mit seinem Weib Ödelein uff Jüdisch genant, und mit zweien seinen Sönlein, deren der Eltere 6 Jar alt in d. beschneidung Davidt genandt, der Jüngere bey 3 Jahren alt in d. beschneidung Michael genandt, nach gehaltener Mittagspredigt, in Versammlung einer grossen meng volks getauffet worden ..." 41 (Der vollständige Text ist in Beilage 1 abgedruckt.) Unter Aufbietung namhafter Paten aus der Beamtenschaft des Markgraftums wurde die Feier recht aufwendig durchgeführt. Der Vater Löw erhielt bei der Taufe die Namen Samuel Friedrich und nahm den Familiennamen Brenz an. Er kam als Beamter in gräflich oettingische Dienste. Im Jahre 1612 erschien in Nürnberg eine von ihm stammende vierundvierzigseitige Schrift mit dem Titel "Jüdischer abgestreiffter Schlangen-Balg". 42 Darin versuchte er, seine frühere Religion und deren Anhänger auf das niederträchtigste herabzusetzen. Selbst Christen fragten sich, was ihn dazu bewogen haben könne, "... denen Jüden die abscheulichsten gottlosigkeiten, Laster und gottslästerungen ..." vorzuwerfen und von der Wahrheit abzuweichen. 43 Der ältere Sohn David erhielt die Vornamen Victorin Christophorus. Er konnte mit einem Stipendium des Grafen von Oettingen in Oettingen selbst und in Heilsbronn die Schule besuchen und wurde 1619 Infimus 44 an der Feuchtwanger Lateinschule. Hier heiratete er 1620 die Bäckerstochter Margaretha Beck. 1624 brachte er es zum Pfarrer in Untermichelbach. Weitere Pfarrstellen hatte er in Auernheim (dazu wegen der Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges in Döckingen, Polsingen, Ursheim mit Trendel und Windischhausen) und Hechlingen (mit Auernheim, Polsingen und Ursheim mit Trendel). Nach dem Tod seiner Frau heiratete er eine Leutnantstochter aus Oettingen. Brenz starb in Hechlingen im Jahr 1642. 45
 
Am Beispiel von Samuel Friedrich Brenz und seines Sohnes Victorin Christophorus, vormals Breitenauer Juden, kann man sehen, zu welchem Aufstieg einem Bekehrten verholfen werden konnte. Es ist bemerkenswert, daß weitaus der größte Teil dennoch seinem alten Glauben treu blieb. Ein Übertritt zum Christentum hätte auf einen Schlag sämtliche wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ungerechtigkeiten beseitigt.
 
In der Zeit der Sonderstellung zwischen 1609 und 1792 hatten nun auch die Juden gewisse Rechte, aber sie wurden noch nicht geachtet. Man sah noch nicht ein, daß sie, so wie sie zu Lasten verpflichtet waren, auch an den Wohltaten der Gesellschaft hätten teilnehmen müssen.
 
Die markgräfliche Regierung sah die Existenz der Juden nur rein wirtschaftlich: Je mehr man sie schonte, desto mehr brachten sie ein. Der einzelne bekam einen Schutzbrief, der den Aufenthalt erlaubte, gegen eine verhältnismäßig hohe Gebühr. Er war aber weiterhin Fremder im Land. Die Vorrechte, die Juden beim Handel genossen (z. B. der ihnen gestattete höhere Zinsfuß), riefen den Neid der Christen hervor und verhinderten, daß sie gleichberechtigte Angehörige des Staates wurden.
 
1656 drohten Verfolgungen in Feuchtwangen. Das böswillige und unwahre Gerücht war ausgestreut worden, daß in der Stadt von Juden ein Christenkind getötet worden sei. Da aber die Ansbacher Regierung den Juden ein Unschuldszeugnis ausstellte, konnten Übergriffe verhindert werden. 46
 
Obwohl die meisten jüdischen Händler nicht viel Bares besaßen, waren sie vor Räubern und Mördern nicht sicher. 1658 wurde der Jude Feiß auf dem Weg von Feuchtwangen nach Schopfloch im Wald "ufm Weyher wöhr, an einer Wegscheidt" von zwei Männern ermordet, die entkamen. Feiß hatte zwei Stücklein Leinwand und etwas Spitze bei sich getragen. 47
 
1666 fand ein allgemeiner Sturm auf die Juden im Markgraftum statt: Berichte von Schmähungen und Steinwürfen sind überliefert. 48 Ein weiteres Beispiel für verbrecherische antisemitische Hetze sind die Vorgänge um den Gerabronner Pfarrer Johann Georg Hornung 49: 1687 wurde ein christliches Kind in Gerabronn vermißt. Pfarrer Hornung redete Übergriffe gegen die dortigen Juden herbei, auf die er den Verdacht gelenkt hatte. Die Anschuldigungen stellten sich jedoch als haltlos heraus, und der Pfarrer wurde 1693 nach Kloster Sulz versetzt. 50 
 
Im Jahre 1697 war dem Rat der Stadt ein Kondominium weggenommen worden, nämlich das Recht, gemeinsam mit der markgräflichen Regierung über die Feuchtwanger Juden richten zu dürfen. Ansbach beanspruchte nun die alleinige Rechtshoheit über die Juden, wogegen sich die Stadt noch 1703 energisch wehrte. Sie wollte wenigstens einige ihrer alten Freiheiten behalten. In einer Stellungnahme wurden, um die lange Tradition der städtischen Judenherrschaft zu belegen, entsprechende Gerichtsfälle von 1528 bis 1697 aufgeführt. In dieser Zeit waren viele Streitsachen zwischen Juden und zwischen Juden und Christen vom Rat entschieden worden. Besonders betont wurde, daß die Feuchtwanger Juden wie die christlichen Bürger Land- und Lichtmeßsteuern im Rathaus abliefern, Zug- und Wachtdienst zur Sicherung der Stadt leisten müßten, aber auch Anteil an den Gemeinderechten wie Wasser- und Weiderecht hätten. Infolgedessen sollten sie auch dem Rat gerichtlich unterstehen. 51

In Feuchtwangen gab es seit der Zeit des Dreißigjährigen Krieges eine Synagoge. Sie war "... von einer ledigen elternlosen Frauensperson gestiftet ... " worden 52 und befand sich an der Stelle des ehemaligen Hauses 67 a (alte Hausnummer).53 Die Judengemeinde bestand im Jahr 1707 aus 23 Familien, von denen 14 in eigenen Häusern, 9 in Miete wohnten. (Abschrift der entsprechenden Archivalie siehe Beilage 2.) 54 1712 galt diese Feuchtwanger Judengemeinde, unter der aber auch einige sehr arme Familien waren, als eine der wohlhabendsten des Markgraftums. 55 Gleich zwei Rabbiner wirkten in der Stadt. 1714 gab es 18 jüdische Familien, 56 die jedoch immer wieder zurückgesetzt wurden. So verbot die Ansbacher Regierung 1724 den Juden, sich Häuser am Marktplatz zu kaufen. 57 1757 wollten die Stadträte von Feuchtwangen zusammen mit ihren Kollegen in Langenzenn, Mainbernheim und Schwabach verbieten, daß sich Juden sonntags auf der Straße zeigen. Die Regierung schritt jedoch gegen diese Forderungen ein. 58
 
Durch die Judenordnung des letzten Markgrafen Carl Alexander (1757 - 1791) von 1759 wurden private, nicht amtlich protokollierte Verträge zwischen Juden und Christen gültig, so daß endlich ein geregelter Geschäftsverkehr möglich war. 59
 
In dieser Zeit der Sonderstellung hatten die Juden im Markgraftum Ansbach eine ganze Reihe von Steuern zu zahlen, die nur von ihnen erhoben wurden: 60

1. Generalschutzgeld 61
2. Herbstanlagegeld oder Pferdegeld 62
3. Neujahrsgelder 63
4. Neujahrsgelder an die evangelischen Geistlichen,
5. Gänsegelder 64,
6. Zuchthausgeld Schwabach 65,
7. Zwei Pferde für die markgräfliche Falknerei 66. 1 .Schutzgeld 67
2. Konzessionsgeld 68,
3. Gebühr für die Beglaubigung der Schutzbriefe,
4. Zwei Pfund Federn,
5. Leibzoll 69,
6. Warenzoll (wie bei 5.),
7. Nachsteuer 70,
8. Herrn- und Kanzleigebühren,
9. Außerordentliche Ausgaben 71,
10. Abgaben an die eigene Landjudenschaft 72.
 
Folgende Möglichkeiten blieben den Juden zum Broterwerb: Wucher 73 Schacher 74, Unterhandel 75, Vieh-, Pferdehandel, das Juweliergeschäft, die "hohe Finanz" der Hofjuden, die zum Teil in erheblichem Maße die Staatsfinanzen beeinflußten. Dazu kamen einige echte kaufmännische Tätigkeiten: Es gab z.B. jüdische Kaufleute, die Schnittwaren-76 oder Spezereihändler 77 waren. 1775 wurde das Handeln mit Häuten und Leder genehmigt. 78 Dagegen durften Früchte auf dem Feld, also noch nicht Geerntetes, nicht an Juden verkauft werden. 79
 
Außer diesen Behinderungen im Erwerbsleben gab es noch etliche sonstige Einschränkungen. Als Beispiele werden aufgeführt: 80 Juden durften christliche Dienstboten nur am Sabbat, am jüdischen Feiertag (Samstag), beschäftigen.
 
Ihnen war verboten, in der Nähe der Kirche oder am Markt zu bauen.
 
Nur baufällige, nicht neue Wohnhäuser der Christen durften von Juden gekauft werden.
 
An christlichen Feiertagen war keine jüdische Hochzeit gestattet.
 
Die Juden hatten als Landjudenschaft eine eigene Organisation, sozusagen einen Staat im Staate:
 
Es gab einen Oberrabbiner in Schwabach, Landrabbiner in Ansbach, Crailsheim, Feuchtwangen, Fürth, Gunzenhausen, Mainbernheim und Treuchtlingen für religiöse Angelegenheiten. Rabbiner und Barnosse regelten die Rechtspflege zwischen den Juden. Der Oberbarnoß hatte seinen Sitz in Ansbach, Barnosse gab es in Feuchtwangen, Gunzenhausen, Mainbernheim, Schwabach, Thalmässing, Uffenheim und Wassertrüdingen. Dazu waren zwei Kassiere, ein Landschreiber und ein Landbote angestellt. 81 Diese eigene jüdische Verwaltung verhinderte jedoch, daß die Juden integriert werden konnten.
 
Bei vielen von ihnen gab es jetzt einen gewissen Wohlstand. Sie waren aber meist nicht geachtet. Aus dem Markgraftum stammten jedoch auch bedeutende Juden, wie Marcus Elieser Bloch, ein Ichthyologe, dessen fischkundliche Werke noch um 1900 wichtig waren, und Juda Löw Pinhas, der markgräflich ansbachischer und bayreuthischer Hofmaler war. 82
 
Andererseits gab es viele heimatlose Juden. Nur den vermögenden ließ man nämlich einen Wohnplatz, gewährte man einen Schutzbrief. Von den Betteljuden, die umherzogen, stammen zum Teil die ehemaligen sogenannten "Geheimsprachen" von Schopfloch (das Lachoudische) 83 und Schillingsfürst (das Jenische) 84. Auch jüdische Räuberbanden existierten aus den angegebenen Gründen. 85 Als im 19. Jahrhundert die Juden nicht mehr als Ausgestoßene behandelt wurden, verschwanden Betteljuden und Banden sofort. 86

41) Beleg siehe Beilage 1.
42) Brenz:Jüdischer abgestreiffter Schlangen-Balg.
43) Buddeus: Allgemeines Historisches Lexicon. Stichwort "Brenzius." Bd. 1. S. 444.
44) Lehrer der untersten Klasse.
45) Simon: Ansbachisches Pfarrerbuch. S. 53.
46) Haenlc S. 03 und 129.
47) Staatsarchiv Nürnberg, Ansbacher Gerneinbücher. Rep. 134, Tom. 18, Fol. 118a (Patent wegen deß Kragen Feiß Juden im Ampt Feuchtwang. 1659).
48) Haenle S. 64.
49) Simon: Ansbachisches Pfarrerbuch. S. 214.
50) Haenle S. 66.
51) Stadtarchiv Feuchtwangen. Band 58. S. 487-491 (Extract aus Gemeiner Stadt Raths Protocoll ... ).
52) Programm zur feyerlichen Einweihung der Synagoge in Feuchtwang den 30. August 1833. Staatsarchiv Nürnberg. Abgabe Landratsamt Feuchtwangen Nr. 1601.
53) An der gleichen Stelle wurde im 19. Jahrhundert auf vergrößertem Grundriß die neue Synagoge erbaut; heute befindet sich dort der Erweiterungsbau des Fränkischen Museums, Museumstraße 19.
54) Siehe Beilage 2.
55) Haenle S. 148.
56) Haenle S. 139.
57) Haenle S. 68.
58) Haenle S. 103.
59) Haenie S. 102.
60) Zusammenstellung nach Haenle S. 104 - 114.
61) Gebühr, mit der der gesamten Judenschaft der Aufenthalt im Markgraftum erkauft wurde.
62) Die Juden waren verpflichtet, die ausgemusterten Pferde des Markgrafen zu überhöhten Preisen aufzukaufen. So mußte z.B. ein Pferd, das 9 Taler wert war, um 50 Taler erworben werden.
63) Zu Neujahr fällige Abgabe.
64) Anstelle einer Naturalabgabe an Gänsen.
65) Zum Unterhalt des Schwabacher Zuchthauses.
66) Das Fleisch dieser Pferde wurde zum Anludern (Ködern) der Falken gebraucht.
67) Gebühr, mit der dem einzelnen Juden der Aufenthalt im Markgraftum erkauft wurde.
68) Gebühr, damit die Erlaubnis zum Schutz erteilt wurde.
69) Zu zahlen bei der Einreise und beim Verlassen des Fürstentums für nicht dem Markgraftum zugehörige Juden.
70) Zu zahlen beim Wegzug aus dem Fürstentum.
71) Diese wurden von Fall zu Fall bei besonderem Geldbedarf des Fürstentums festgelegt.
72) siehe Text zu Anmerkung 81.
73) Geldverleih gegen Zinsen.
74) Kleinhausierhandel.
75) Vermittler, vor allem beim Viehhandel.
76) Handel mit Stoffen im Kleinen.
77) Handel mit Gewürzen und aromatischen Pflanzenstoffen; später auch Bezeichnung für Lebensmittelhandel.
78) Haenle S. 116f.
79) Haenle S. 117.
80) Haenle S. 117f.
81) Haenle S. 120 - 123. Der Oberbarnoß oder Judenmeister war der Vorsteher der Gesamtjudengemeinde im Markgraftum Ansbach, der in Sieuersachen Beamtenbefugnisse hatte, Vorsitzender des Judengerichts war und etwa die Stellung eines Bürgermeisters hatte. Neben ihm standen die Barnosse in den einzelnen Gemeinden, die entsprechende Befugnisse hatten. Rabbiner waren damals von der Gemeinde berufene Lehrer und Prediger, dazu auch Richter, die in wichtigen Fällen von Beisitzern unterstützt wurden.
82) Bloch, geboren 1723 Ansbach, Arzt in Berlin, gestorben 1799 Karlsbad; schrieb vor allem eine "Allgemeine Naturgeschichte der Fische" in 12 Bänden, erschienen Berlin 1782 - 1795.
Pinhas, geboren Lehrberg 1727, gestorben Ansbach 1793. Siehe auch Krieger: Die Ansbacher Hofmaler des 17. und 18. Jahrhunderts. S. 239 - 257.
83) Philipp: Lachoudisch. Geheimsprache Schopflochs.
84) Nierhaus-Knaus: Geheimsprache in Franken - das Schillingsfürster Jenisch.
85) Diese Tatsache nützte man in der NS-Zeit weidlich aus. So wurde im Jahr 1941 eine von einem Lehrer und einem Pfarrer gemeinsam erstellte Hetzschrift in der Heimatbeilage der Feuchtwanger Lokalzeitung abgedruckt, die von einem "Räuberjuden" des 18. Jahrhunderts handelt: Rüger/Stubner: Eine Aufklärungsschrift zur Judenfrage vor 200 Jahren.
86) Schubert: Arme Leute, Bettler und Gauner. S. 151-178.

Erstellt: 1991 durch Dietrich Weiß - letzte Änderung am 6.2.2000 durch Hans Ebert
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