Die
Berufung Konrads zum Hochmeister
Mit seiner Wahl zum Hochmeister
hatte er sein Ziel erreicht, alle Macht in seinen Händen zu haben.
Und doch war er in seinen weiteren Entscheidungen nicht ganz frei von Rücksichtnahmen
auf die sogenannte Verfassung des Ordens sowie die allgemeine politische
Lage. Das Amt des Deutschmeisters ließ er wohlweislich zunächst
noch unbesetzt, kannte er doch aus eigener Erfahrung, welche Schwierigkeiten
ein Deutschmeister dem Hochmeister bereiten kann. Noch im Jahr 1291 setzte
er den Schwaben Heinrich Manstoch als Landkomtur von Österreich ein.116
Seine
erste große Amtshandlung, das Generalkapitel 1292, zeigt deutlich
seinen Willen, Vernachlässigung von Sitte und Ordnung im Orden auszumerzen.
Am 30. April (1292) berief er von Meiningen aus das Generalkapitel für
den Oktober des gleichen Jahres ein. Dies geht aus jener Urkunde vom 30.
April hervor, in der er dem Landkomtur von Kulm, Johann Sachs, aufträgt,
einige Altargeräte und einen Kelch durch die zum Generalkapitel kommenden
Boten herzusenden. Diese Geräte seien von der edlen Frau von Kalisch
(die Stadt liegt 200 km nordöstlich von Breslau) für das Ordenshaus
in Marburg bestimmt worden. 117
Konrad von Feuchtwangen wird als Hochmeister in eine Urkunde zwischen dem
30. September und dem 13. November des Landgrafen Dietrich des Jüngeren
von Thüringen mit einbezogen. Der Landgraf übereignet auf Bitten
von Beatrix, Witwe des Marschalls Helwig von Goldbach, 118
und ihrer Tochter Adelheid dem Deutschen Orden verschiedene Dörfer,
deren Nutznießung beide bis zu ihren Tode behalten. 119
Das Ende April einberufene
Generalkapitel hält Konrad dann am 3. Oktober 1292 in Frankfurt/M.
ab. Auf diesem Kapitel wird eine Veränderung der Ordensstatuten beraten.
Neben den üblichen Statuten werden Gesetze des Hochmeisters verabschiedet,
die zuvor mit ihm im Kapitel besprochen und genehmigt wurden. Insbesondere
befaßt sich der Hochmeister auch mit Stellung, Pflichten und Rechten
der Turkopolen und der Halbbrüder im Orden. Eingerissene schlechte
Sitten und die teilweise schlechte Moral der Ordensbrüder sollten
abgestellt und die Brüder zur Einhaltung von Regeln, Gesetzen und
Gewohnheiten angehalten werden. Konrad wünschte eine strengere Durchführung
und Kontrolle der Statuten. 120
Im
gleichen Jahr erfolgte in Preußen auch der erste Städtetag,
ein Symbol der Sicherheit, die den Städten vom Orden gewährleistet
wurde. Der Orden förderte die Städte und nahm sie auch in seinen
Schutz. Er hat jedoch nie selbst die Verwaltung dort übernommen oder
sie als Glieder in seinen Staat eingefügt. Allerdings behielt er sich
vor, ihm nicht genehme Vögte und Schulzen abzulehnen. Für den
Aufbau des Ordensstaates waren die freien Städte Garanten für
beste Beziehungen zu den Seehandel treibenden Staaten wie Dänemark,
England, Holland und Schweden. 121
Die Notwendigkeit einer solchen Schutzmacht verspürten gerade die
Elbinger Kaufleute und Seeleute 1292, als sie von Pommern aus gebrandschatzt
wurden und die Gefangenen nur gegen Lösegeld freigekauft werden konnten.
Im Dezember 1292 kommt es
zum Vergleich der Stadt Freiburg/Brsg. und ihrer Bürger mit dem Deutschen
Orden wegen der Schäden, die die Bürger dem Deutschen Haus zu
Freiburg zugefügt hatten. Die Verhandlungen erfolgten am 9. Dezember
1292 in Kirchhofen bei Freiburg und wurden urkundlich am 12. Dezember in
Freiburg abgeschlossen mit Genehmigung und Zustimmung des Hochmeisters
selbst. 122 Noch im Jahr 1292 bezeugt
der Komtur von Oettingen, Graf Heinrich von Oettingen, wie der Hochmeister
Konrad dem Grafen Ludwig von Oettingen einen Revers erteilt. 123
Im Januar 1293 hält Konrad in Mergentheim ein Generalkapitel ab. 124
Zugunsten der Kommende Wetzlar urkundet er am 12. Juni 1293 und gestattet
hierbei dem Vorsteher der erst kürzlich zu Wetzlar gegründeten
Ansiedlung des Ordens, von den Einkünften derselben die Schulden des
Ritters Dimar zu zahlen, dessen letzten Willen zu vollstrecken und den
Bau der begonnenen Kapelle zu vollenden. 125
In Mergentheim, am 4. Oktober 1293, urkundet er zusammen mit dem Landkomtur
der Ballei Elsaß-Burgund, Wernher von Battinburg, zugunsten der Kommende
Mainau. 126
Der
Franke Konrad unterhielt auch als Hochmeister weiterhin seine guten Beziehungen
zu den Grafen von Oettingen und einigte sich mit ihnen im gleichen Jahr
darüber, daß der Orden keine Güter in der Mark und dem
Gebiet der Stadt Oettingen kaufen, noch einen seiner Leute in den Orden
aufnehmen werde ohne des Grafen Ludwig von Oettingen Gunst und Willen.
Auch will der Orden das Tor, das neben seinem Haus durch die Mauer gebrochen
wurde, und den Graben dabei nur so lange benützen, wie es der Graf
duldet. Diese Bedingungen wurden vom Hochmeister mit Wissen und Gunst des
Landkomturs von Franken, Gottfried von Hohenlohe, vereinbart. 127
Auch mit dem Nachfolger
von König Rudolf I. von Habsburg, Adolf von Nassau (1292 - 1298),
pflegte Konrad ein gutes Verhältnis, so daß der König ihn
1293 als "secretarius und consiliarius"
in einer wichtigen Angelegenheit nach Venedig sandte. So wurde Konrad,
wie so oft die Hochmeister und Deutschmeister des Deutschen Ordens, gern
zu besonderen Missionen und Reichshandlungen hinzugezogen. Dieses Mal wurden
allerdings die bisherigen Beziehungen zur Republik Venedig getrübt
und die weitere Tätigkeit des Ordens in Venedig mit Mißtrauen
verfolgt. Vermutlich galt die Mission Konrads den Verhandlungen über
den Verkauf der Lombardei, da König Adolf in Geldschwierigkeiten war.
128
Noch vor dem 13. Oktober 1293 beruft er Heinrich von Byern zum Landkomtur
der Ballei Böhmen-Mähren.
129
Nach Forstreuter ist Konrad auch am 13. Januar 1294 in Venedig nachzuweisen.
130 Möglicherweise hängt
dieser Aufenthalt im Haupthaus noch mit dem Auftrag König Adolfs zusammen.
Konrads
Bemühen, die Bistümer und Kirchen mit Ordenspriestern zu durchsetzen,
zeigt sich ganz besonders in der Urkunde des Bischofs Kristan von Samland
vom 7. April 1294 zu Mühlhausen. Bischof Kristan nahm unter Beratung
des Hochmeisters eine Umgestaltung des Samländischen Domkapitels vor
und bestimmte Schönewik, das spätere Fischhausen zwischen Pillau
und Königsberg, zum Sitz desselben. Die ihm von Konrad vorgeschlagenen
geistlichen Brüder des Ordens setzte er als Domherren ein. Damit fanden
in Preußen weitere Ordensbrüder Eingang in kirchliche Ämter.
Dem Domkapitel wurde auch das Recht eingeräumt, jede erledigte Stelle
immer selbst, jedoch ausschließlich mit Ordensbrüdern zu besetzen.
Im gegebenen Fall soll auch ein neuer Bischof aus den Reihen des Ordens
gewählt werden. 131 Für
den Deutschen Orden war es, wie sich später zeigen sollte, äußerst
wichtig, in kirchlichen Ämtern Einfluß zu gewinnen.
Dies war jedoch in Livland
durch die mit Übernahme des Schwertbrüderordens eingegangenen
Verpflichtungen sehr diffizil. Die hier doch vom Orden im Laufe der Jahre
eingesetzten Ordensbrüder oder Sympathisanten des Ordens wurden Anfang
des 14. Jahrhunderts auf Verlangen des Papstes vom Erzbischof von Riga
nicht anerkannt und exkommuniziert. Die Umgestaltung des Bistums Samland
konnte von Konrad erst am 13. Mai 1296 bei seinem Aufenthalt in Preußen
wegen des inzwischen eingetretenen Todes von Bischof Kristan bestätigt
werden. Hierbei wurden dem Domkapitel zusätzlich viele wichtige Gerechtsame
eingeräumt. In dieser Urkunde des Hochmeisters spricht dieser selbst
von dem "innigen Verhältnis, welches zwischen
dem Orden und der Samländischen Kirche stattfinde und welche Teilnahme
und Liebe der Orden gegen die Kirche hege." 132
Mit
der Urkunde vom 26. Mai 1294 gibt Konrad als Hochmeister sein ausdrückliches
Einverständnis für eine laufende Abgabe des Deutschordenshauses
zu Horneck (nördlich von Gundelsheim) an das Stift Wimpfen für
überlassene Güter in Gundelsheim (Ldkr. Heilbronn a. N.). 133
Am 19. November 1294 bestätigt Konrad eine Schenkung an die Kommende
Donauwörth. 134
Konrad von Feuchtwangen
war es offenbar nicht mehr möglich, die Stelle des Deutschmeisters
noch weiterhin vakant zu halten und diese Funktion zusätzlich auszuüben.
Vermutlich ist bei einem Kapitel im Frühjahr 1294 nach Jahren der
Unterbrechung wieder ein Deutschmeister eingesetzt worden. Dieser erscheint
erstmals wieder in einer Urkunde vom 26. August 1294 in dem bisherigen
Landkomtur von Franken, Gottfried von Hohenlohe, dem späteren Nachfolger
Konrads im Hochmeisteramt. Schreiber meint, daß dies zwischen dem
20. April 1293 und dem 26. August 1294 geschehen sein soll. 135
Dieser Zeitraum kann allerdings etwas enger eingegrenzt werden, wenn die
Urkunde des Hochmeisters über eine Absprache mit dem Grafen Ludwig
von Oettingen von 1293 herangezogen wird. Es handelt sich hierbei um die
Absprache über das Tor beim Deutschen Haus in Oettingen unmittelbar
an der Stadtmauer. Hopfenzitz nimmt an, daß diese undatierte Absprache
in das letzte Viertel des Jahres 1293 eingeordnet werden kann. 136
Vermutlich
in Marburg ist eine Urkunde vom 4. - 9. April 1295 ausgestellt, in der
der Hochmeister beurkundet, daß Bruder Anselm vom Deutschen Haus
zu Marburg 100 Mark zum Ankauf von Gütern überwiesen habe, deren
Ertrag nach seinem Tod zum Unterhalt eines weiteren Priesters dienen soll.
137
Im gleichen Jahr war Konrad
vorübergehend in Preußen und urkundete am 4. August in Thorn.
Die Urkunde ist zwar ohne Jahreszahl. Sie kann aber nur auf das Jahr 1295
bezogen werden; denn am gleichen Tag des folgenden Jahres war Konrad bereits
gestorben. In dieser Urkunde verwendete er sich als Hochmeister beim König
Eduard I. von England für Gerhard von Hattingen und Konrad von dem
Stege aus Preußen, welche in England um 500 Mark Sterling beraubt
worden seien. In gleicher Angelegenheit bat König Erich II. von Norwegen
den englischen König, um Rückgabe des an der englischen Küste
gestrandeten Kaufguts des Konrad von dem Stege von Elbing an seinen Eigentümer
besorgt zu sein. 138
Um
diese Zeit erfährt der Handel zwischen den Ostseeanrainerstaaten und
England einen starken Aufschwung. Noch am 28. August 1295 erließ
der Erzbischof Johann von Riga eine Verordnung gegen das Strandrecht zugunsten
der deutschen Kaufleute und erteilte diesen auch verschiedene andere Rechte
und Freiheiten zu Lübeck. 139
Konrad förderte die
Staatsbildung in Preußen durch größte Freiheit für
die Handelsbasen an der Ostsee und im Innern der eroberten Gebiete durch
großzügige Unterstützung der Siedler aus dem Westen und
durch Aufforderung des eingesessenen freien preußischen Adels zur
Mitarbeit. Durch die vielen Kampfhandlungen war der Handel in Preußen
anfangs noch sehr zurückgeblieben. Eine Zusammenarbeit mit der Hanse
war daher dringend notwendig. Der Orden vermied es, sich in die Städtepolitik
einzumischen. Dafür bot er Schutz für die wichtigen Handelsbasen
an der Ostsee und im Landesinnern, die Ausfalltore nach Osten und dem Orient.
Die Handelsstraßen von der Ostsee über Thorn nach Lublin und
wichtige Handelsumschlagplätze über Nowgorod ins Russische Reich
mußten geschützt werden. Mit großem Geschick wurden die
geistlichen Landesherren in das große Ganze eingeordnet. Die Ritter
übernahmen den Schutz des bischöflichen Territoriums und ließen
sich Verwaltungsaufgaben übertragen, indessen Bischöfe wegen
der Unsicherheit dem Lande fernblieben und dafür unter anderem als
Weihbischöfe von Basel, Breslau und anderen Diözesen ihren Einfluß
zugunsten Preußens geltend machten.
140
Der Kampf gegen die Heiden, die Christianisierung, rückte immer mehr
in den Hintergrund; militärische Stärke und Machtentfaltung sollten
zur Staatsbildung weiterführen.
In
der gleichen Zeit, als Konrad sich in Thorn aufhielt, war noch kein Frieden
in den Randgebieten Preußens. Die Natanger eroberten Bartenstein
und nahmen eine Anzahl Ordensritter gefangen. Der Komtur von Königsberg
mußte sich der Samaiten erfolgreich erwehren. 141
Sehr wahrscheinlich fällt
die nachstehende Urkunde noch ins Jahr 1295. Sie steht bisher mit zwei
Jahreszahlen im Raum: 1295 und 1296. Es handelt sich um eine massive Beschwerde
des Vogtes, der Ratsmannen und der Bürger von Elbing. Sie wenden sich
an den Hochmeister mit der Bitte um Abstellung etlicher Mißbräuche.
So sei ihnen das Stadtgeblet zu eng bemessen. Die Stadt habe wegen eines
vermeintlichen Eingriffes in die Gerichtsbarkeit des Ordens mit 300 Mark
büßen müssen. Dem Richter der Stadt sei verboten worden
zu richten. Einen Totschlag in der Stadtfreiheit an der Straße habe
der Orden gegen die Vorschriften der Handfeste vom 2. Februar 1288 gerichtet,
und seit vier Jahren müßten die Hauszinse einzeln auf das Schloß
gebracht werden, während früher der Rat Rekognitions- und Hauszins
142
zusammen entrichtet habe. 143 Die
Stadt Elbing wird mit solch gravierenden Beschwerden wohl kaum bis zum
Jahr 1296 gewartet haben, wenn sie den Hochmeister 1295 in Thorn wußte.
Auch Carsten ist der Ansicht, daß die Elbinger mit der Beschwerde
nicht erst bis zur zweiten Ankunft Konrads in Preußen gewartet hätten.
Daß
der Hochmeister sich nicht lange in Preußen aufhielt, geht aus einer
Urkunde vorn 27. November 1295 hervor, in der er und die Ordensbrüder
dem Priester Heinrich von Rödelheim (Stadtteil Frankfurt/M.) zugestehen,
eine dem Deutschen Haus in Sachsenhausen überlassene Habe bis zum
Todesfall noch selbst nützen zu dürfen. 144
Das Jahr 1296 schien für
Konrad ein für die Ostgebiete besonders aktives Jahr zu werden. Er
widmete sich während seines letzten Aufenthaltes in Preußen
ganz dem weiteren Aufbau des Ordensstaates.
Die
Macht in Preußen und Livland war auf drei Gruppen verteilt: 1. der
Deutsche Orden mit seinen Kommenden und den Siedlungsgebieten, 2. die Bistümer
- speziell in Preußen vorwiegend unter dem Einfluß des Ordens
- und 3. die freien Handelsstädte der Hartse. Die Städte stellten
sich unter den Schutz des Ordens. Unter diesen Umständen konnte nicht
von einem souveränen Staat gesprochen werden.
Für die Rechtsverhältnisse
galt vorwiegend die Kulmer Handfeste und bei den Hansestädten in erster
Linie das Lübecker Recht, da hauptsächlich Lübecker Handelsleute
diese Städte gegründet hatten. Einheitliche Verwaltungsrichtlinien,
eine gültige Verfassung gab es nicht. Für die Ordensbrüder
waren die Regeln, Gesetze und Gewohnheiten der Ordensstatuten maßgebend.
Diese erfuhren je nach Hochmeister Korrekturen oder Ergänzungen.
Elbing
war die Kommende mit dem Sitz des Landmeisters in Preußen und beherbergte
meist die aus dem Reich kommenden Ordensbrüder und Ritter. In Elbing
wurden auch die Provinzialkapitel abgehalten. So ist Konrad bei seiner
Ankunft in Preußen auch in EIbing verblieben, obwohl die Marienburg
ihn schon in dieser Zeit hätte aufnehmen können.
Da die Anreise zunächst
über Thorn und Marienburg verlief, verlieh er am 31. Januar 1296 auf
der Marienburg dem Ritter Dietrich Stange die Dörfer Balwe (Groß
Balau, heute Balewo, südwestlich von Christburg) und Sculpin. 145
Noch
war der Deutsche Orden ein Günstling des Heiligen Stuhles in Rom.
Papst Bonifazius VIII. befreite den Orden am 9. Februar 1296 wegen seiner
Verluste in Akkon und wegen der Glaubenskämpfe in Preußen und
Livland von der Zahlung des Zehnten an König Karl von Sizilien.146
Das war eine angenehme Nachricht für das am 22. Februar in Elbing
tagende Kapitel, zu dem unter anderem auch die Komture von Mainz und Mergentheim
erschienen. 147 An diesem Tag
wird Konrad auch die Anweisung über die Schenkung des Albert von Thalheim
an das Deutschordenshaus in Mergentheim erteilt haben und nicht schon 1290,
wie bereits erwähnt.
Über einen längeren
Aufenthalt Konrads in Elbing berichten die Urkunden im April. Auf Bitten
des Hochmeisters und des Landmeisters Meinhard von Querfurt bestätigten
am 11. April 1296 in Elbing Bischof Siegfried vom Samland, Dietrich Propst
und das Kapitel von Samland alle Schenkungen, Belehnungen und Verleihungen
des Landmeisters, des Marschalls und des Komturs von Königsberg, die
diese in Vertretung der Bischöfe vorgenommen hatten. Diese Bestätigung
sei der Dank dafür, daß der Orden während des Aufenthaltes
dei zwei Vorgänger im Bischofsamt von Samland, Heinrich und Kristan,
in Deutschland, dem Bistum Schutz angedeihen ließ. 148
Damit wird die bereits erwähnte Abwesenheit von geistlichen Herren
bestätigt, die einen Aufenthalt in Deutschland dem in Preußen
vorzogen.
Wenige
Tage danach, vermutlich auf einem Generalkapitel zu EIbing, urkundete Konrad
wiederum. So verlieh er am 17. April 1296 dem Domkapitel von Samland das
Patronat über die Pfarrkirche in Königsberg und das Recht, in
dieser Parochie die Kathedrale zu bauen. 149
Mit diesen Urkunden schloß das letzte Generalkapitel (11. - 17. April
1296) unter Konrad von Feuchtwangen. Konrad befand sich in nächster
Zeit in Thorn und bestätigte dort am 13. Mai dem Samländischen
Domkapitel seine vom Orden erhaltene Privilegien und bestimmte, daß
die Statuten und Verordnungen des Hochmeisters Anno von Sangershausen,
welche in der Kulmer Kirche in Gebrauch waren, auch bei ihm Geltung haben
sollen. Außerdem gestattete er den zu Domherren berufenen Ordenspriestern,
die Bücher, die sie besessen hatten, mitzunehmen und zu ihrer Kirche
Nutzen zu verwenden. 150
Tags darauf, am 14. Mai,
urkundete und bestätigte Konrad zum letzten Mal in Thorn dem Domkapitel
zu Kulmsee seine vom Orden erhaltenen Privilegien und gestattete auch hier
den zu Domherren berufenen Ordenspriestern, ihre Bücher, die sie besessen
hatten, mitzunehmen und für den Dienst in der Kirche zu verwenden.151
Er war danach nicht mehr in Thorn; denn am 17. Mai gab an Stelle des Hochmeisters
der Landmeister Meinhard von Querfurt seine Zustimmung für eine Verschreibung
an Landbesitz und Gütern des Komturs von Thorn, Konrad Stange. 152
116)
Wojtecki, Studien S. 22
117)
Perlbach, Reg. S. 294 Nr. 1089; UB Pr. I/2 S. 371 Nr. 593
118)
Sein Sohn Helwig zeichnete am 5. November 1292 das erste Mal als Landkomtur
des Deutschen Ordens in Thüringen. Er ist später als Komtur in
Preußen und einer der Ordensbrüder, die sich gegen den Hochmeister
Gottfried von Hohenlohe auflehnten.
119)
Corpus Orig.Urk. 11 S. 680 Nr. 1508; UB Thür. S. 453 Nr. 530
120)
Hennig, Statuten S. 117; Perlbach, Reg. S. 295 Nr. 1095; Perlbach, Statuten
S. 140 ff; UB Pr. I/2 S. 374 Nr. 598. Über die Gesetze siehe Sonderabschnitt
Gesetze des Hochmeisters Konrad von Feuchtwangen.
121)
Rundstedt, Die Hanse S. 7 ff
122)
Stadtarchiv Freiburg XVI A g (Deutschordenshaus); Corpus Orig.Urk. II S.
774 Nr. 1651 A u. B; UB Freiburg II S. 148 Nr. 132
123)
Grupp, Reg. S. 52. Das genaue Datum ist hier nicht erfaßt. Auch fehlt
der Grund des Revers.
124)
UB Thür. S. 452 Nr. 528; Wojtecki, DOwFr S. 71
125)
UB Ball.Hess. 1 S. 426 Nr. 566
126)
Generallandesarchiv Karlsruhe Bestand 5/401; Corpus Orig.Urk. III S. 134
Nr. 1820; Wojtecki, DOwFr S. 71
127)
Grupp, Reg. S. 98 Nr. 359
128)
Forstreuter, DO S. 143; Wojtecki, Beiträge S. 315
129)
Wojtecki, Studien S. 41 Arm. 214
130)
Forstreuter, DO S. 251 Nr. 29. Hochmeister Konrad von Feuchtwangen bestätigt
zu Venedig eine Urkunde vom 16. April 1293 zu Padua über eine Geldschenkung
an das Deutsche Haus zu Padua für den Ankauf von Besitzungen.
131)
Gebser, Dom Königsberg S. 48 ff; Perlbach, Reg. S. 302 Nr. 1118; Tumler,
DO S. 307 - Die Ordensbrüder von Mühlhausen hatten sich geweigert,
die für sie bestimmten Stellen in Preußen anzutreten. UB Mühlh.
S. 179 Nr. 422; UB Samland S. 80 Nr. 164; UB Thür. S. 476 Nr. 557
132)
Gebser, Dom Königsberg S. 58 ff
133)
UB Wirt. X S. 240 Nr. 4520
134)
Militzer, Entstehung S. 120
135)
Schreiber, Personal- u. Amtsdaten S. 72
136)
Hopfenzitz, Oettingen S. 19
137)
UB Ball.Hess. 1 S. 445 Nr. 595
138)
UB Pr. I/2 S. 406 Nr. 639 u. S. 407 Nr. 640
139)
UB Pr. I/2 S. 408 Nr. 645
140)
Carsten, Elbing S. 42
141)
Perlbach, Reg. S. 311 Nr. 1152
142)
Bagatellzahlung, die lediglich die Anerkennung eines bestehenden Rechtsverhältnisses
demonstriert.
143)
Carsten, Elbing S. 65; Ewald, Eroberung IV S. 42 ff; Perlbach, Reg. S.
312 Nr. 1154
144)
UB Frankf. I S. 337 Nr. 683
145)
Perlbach, Reg. S. 313 Nr. 1157. UB Pr. I/2 S. 413 Nr. 654. Voigt Geschichte
Pr. 1 V S. 120 u. S. 153
146)
UB Pr. I/2 S. 414 Nr. 655
147)
UB Hoh. I S. 527 Nr. 728,10; Weller, Gesch. S. 268
148)
Perlbach, Reg. S. 313 Nr. 1160; UB Thür. S. 494 Nr. 575
149)
Gebser, Dom Königsberg S. 60; Perlbach, Reg. S. 314 Nr. 1164; SS.rer.
Pruss. 1 S. 162; UB Kulm S. 97 Nr. 143; UB Pr. I/2 S. 415 Nr. 658; UB Samland
S. 86 Nr. 178. Voigt, Codex Bd. I S. XXII - Voigt bringt diesen gleichen
Urkundentext aber mit dem Datum vom 15. Mai 1296 in Elbing.
150)
Gebser, Dom Königsberg S.58 ff; Perlbach, Reg. S. 315 Nr. 1166; SS.
rer. Pruss. I S. 162 u. S. 289; UB Kulm S. 97 Nr. 144; UB Pr. I/2 S. 415
Nr. 659; UB Samland S. 89 Nr. 181. Es handelt sich hier auch um die Bestätigung
der mit dem verstorbenen Bischof Kristan getroffenen Vereinbarungen vom
7. April 1294.
151)
Perlbach, Reg. S. 315 Nr. 1167. - Perlbach schreibt allerdings vom Kulmer
Domkapitel und nicht vom Domkapitel zu Kulmsee. UB Kulm S. 98 Nr. 145;
UB Pr. 1/2 S. 416 Nr. 660
152)
UB Pr. I/2 S. 416 Nr. 661
Erstellt:
16.3.1998 durch Werner Uhlich