Band 2
Inhaltsverzeichnis
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Die Berufung Konrads zum Hochmeister
 
Mit seiner Wahl zum Hochmeister hatte er sein Ziel erreicht, alle Macht in seinen Händen zu haben. Und doch war er in seinen weiteren Entscheidungen nicht ganz frei von Rücksichtnahmen auf die sogenannte Verfassung des Ordens sowie die allgemeine politische Lage. Das Amt des Deutschmeisters ließ er wohlweislich zunächst noch unbesetzt, kannte er doch aus eigener Erfahrung, welche Schwierigkeiten ein Deutschmeister dem Hochmeister bereiten kann. Noch im Jahr 1291 setzte er den Schwaben Heinrich Manstoch als Landkomtur von Österreich ein.116
 
Seine erste große Amtshandlung, das Generalkapitel 1292, zeigt deutlich seinen Willen, Vernachlässigung von Sitte und Ordnung im Orden auszumerzen. Am 30. April (1292) berief er von Meiningen aus das Generalkapitel für den Oktober des gleichen Jahres ein. Dies geht aus jener Urkunde vom 30. April hervor, in der er dem Landkomtur von Kulm, Johann Sachs, aufträgt, einige Altargeräte und einen Kelch durch die zum Generalkapitel kommenden Boten herzusenden. Diese Geräte seien von der edlen Frau von Kalisch (die Stadt liegt 200 km nordöstlich von Breslau) für das Ordenshaus in Marburg bestimmt worden. 117 Konrad von Feuchtwangen wird als Hochmeister in eine Urkunde zwischen dem 30. September und dem 13. November des Landgrafen Dietrich des Jüngeren von Thüringen mit einbezogen. Der Landgraf übereignet auf Bitten von Beatrix, Witwe des Marschalls Helwig von Goldbach, 118 und ihrer Tochter Adelheid dem Deutschen Orden verschiedene Dörfer, deren Nutznießung beide bis zu ihren Tode behalten. 119
 
Das Ende April einberufene Generalkapitel hält Konrad dann am 3. Oktober 1292 in Frankfurt/M. ab. Auf diesem Kapitel wird eine Veränderung der Ordensstatuten beraten. Neben den üblichen Statuten werden Gesetze des Hochmeisters verabschiedet, die zuvor mit ihm im Kapitel besprochen und genehmigt wurden. Insbesondere befaßt sich der Hochmeister auch mit Stellung, Pflichten und Rechten der Turkopolen und der Halbbrüder im Orden. Eingerissene schlechte Sitten und die teilweise schlechte Moral der Ordensbrüder sollten abgestellt und die Brüder zur Einhaltung von Regeln, Gesetzen und Gewohnheiten angehalten werden. Konrad wünschte eine strengere Durchführung und Kontrolle der Statuten. 120
 
Im gleichen Jahr erfolgte in Preußen auch der erste Städtetag, ein Symbol der Sicherheit, die den Städten vom Orden gewährleistet wurde. Der Orden förderte die Städte und nahm sie auch in seinen Schutz. Er hat jedoch nie selbst die Verwaltung dort übernommen oder sie als Glieder in seinen Staat eingefügt. Allerdings behielt er sich vor, ihm nicht genehme Vögte und Schulzen abzulehnen. Für den Aufbau des Ordensstaates waren die freien Städte Garanten für beste Beziehungen zu den Seehandel treibenden Staaten wie Dänemark, England, Holland und Schweden. 121 Die Notwendigkeit einer solchen Schutzmacht verspürten gerade die Elbinger Kaufleute und Seeleute 1292, als sie von Pommern aus gebrandschatzt wurden und die Gefangenen nur gegen Lösegeld freigekauft werden konnten.
 
Im Dezember 1292 kommt es zum Vergleich der Stadt Freiburg/Brsg. und ihrer Bürger mit dem Deutschen Orden wegen der Schäden, die die Bürger dem Deutschen Haus zu Freiburg zugefügt hatten. Die Verhandlungen erfolgten am 9. Dezember 1292 in Kirchhofen bei Freiburg und wurden urkundlich am 12. Dezember in Freiburg abgeschlossen mit Genehmigung und Zustimmung des Hochmeisters selbst. 122 Noch im Jahr 1292 bezeugt der Komtur von Oettingen, Graf Heinrich von Oettingen, wie der Hochmeister Konrad dem Grafen Ludwig von Oettingen einen Revers erteilt. 123 Im Januar 1293 hält Konrad in Mergentheim ein Generalkapitel ab. 124 Zugunsten der Kommende Wetzlar urkundet er am 12. Juni 1293 und gestattet hierbei dem Vorsteher der erst kürzlich zu Wetzlar gegründeten Ansiedlung des Ordens, von den Einkünften derselben die Schulden des Ritters Dimar zu zahlen, dessen letzten Willen zu vollstrecken und den Bau der begonnenen Kapelle zu vollenden. 125 In Mergentheim, am 4. Oktober 1293, urkundet er zusammen mit dem Landkomtur der Ballei Elsaß-Burgund, Wernher von Battinburg, zugunsten der Kommende Mainau. 126
 
Der Franke Konrad unterhielt auch als Hochmeister weiterhin seine guten Beziehungen zu den Grafen von Oettingen und einigte sich mit ihnen im gleichen Jahr darüber, daß der Orden keine Güter in der Mark und dem Gebiet der Stadt Oettingen kaufen, noch einen seiner Leute in den Orden aufnehmen werde ohne des Grafen Ludwig von Oettingen Gunst und Willen. Auch will der Orden das Tor, das neben seinem Haus durch die Mauer gebrochen wurde, und den Graben dabei nur so lange benützen, wie es der Graf duldet. Diese Bedingungen wurden vom Hochmeister mit Wissen und Gunst des Landkomturs von Franken, Gottfried von Hohenlohe, vereinbart. 127 
 
Auch mit dem Nachfolger von König Rudolf I. von Habsburg, Adolf von Nassau (1292 - 1298), pflegte Konrad ein gutes Verhältnis, so daß der König ihn 1293 als "secretarius und consiliarius" in einer wichtigen Angelegenheit nach Venedig sandte. So wurde Konrad, wie so oft die Hochmeister und Deutschmeister des Deutschen Ordens, gern zu besonderen Missionen und Reichshandlungen hinzugezogen. Dieses Mal wurden allerdings die bisherigen Beziehungen zur Republik Venedig getrübt und die weitere Tätigkeit des Ordens in Venedig mit Mißtrauen verfolgt. Vermutlich galt die Mission Konrads den Verhandlungen über den Verkauf der Lombardei, da König Adolf in Geldschwierigkeiten war. 128 Noch vor dem 13. Oktober 1293 beruft er Heinrich von Byern zum Landkomtur der Ballei Böhmen-Mähren. 129 Nach Forstreuter ist Konrad auch am 13. Januar 1294 in Venedig nachzuweisen. 130 Möglicherweise hängt dieser Aufenthalt im Haupthaus noch mit dem Auftrag König Adolfs zusammen.
 
Konrads Bemühen, die Bistümer und Kirchen mit Ordenspriestern zu durchsetzen, zeigt sich ganz besonders in der Urkunde des Bischofs Kristan von Samland vom 7. April 1294 zu Mühlhausen. Bischof Kristan nahm unter Beratung des Hochmeisters eine Umgestaltung des Samländischen Domkapitels vor und bestimmte Schönewik, das spätere Fischhausen zwischen Pillau und Königsberg, zum Sitz desselben. Die ihm von Konrad vorgeschlagenen geistlichen Brüder des Ordens setzte er als Domherren ein. Damit fanden in Preußen weitere Ordensbrüder Eingang in kirchliche Ämter. Dem Domkapitel wurde auch das Recht eingeräumt, jede erledigte Stelle immer selbst, jedoch ausschließlich mit Ordensbrüdern zu besetzen. Im gegebenen Fall soll auch ein neuer Bischof aus den Reihen des Ordens gewählt werden. 131 Für den Deutschen Orden war es, wie sich später zeigen sollte, äußerst wichtig, in kirchlichen Ämtern Einfluß zu gewinnen.
 
Dies war jedoch in Livland durch die mit Übernahme des Schwertbrüderordens eingegangenen Verpflichtungen sehr diffizil. Die hier doch vom Orden im Laufe der Jahre eingesetzten Ordensbrüder oder Sympathisanten des Ordens wurden Anfang des 14. Jahrhunderts auf Verlangen des Papstes vom Erzbischof von Riga nicht anerkannt und exkommuniziert. Die Umgestaltung des Bistums Samland konnte von Konrad erst am 13. Mai 1296 bei seinem Aufenthalt in Preußen wegen des inzwischen eingetretenen Todes von Bischof Kristan bestätigt werden. Hierbei wurden dem Domkapitel zusätzlich viele wichtige Gerechtsame eingeräumt. In dieser Urkunde des Hochmeisters spricht dieser selbst von dem "innigen Verhältnis, welches zwischen dem Orden und der Samländischen Kirche stattfinde und welche Teilnahme und Liebe der Orden gegen die Kirche hege." 132
 
Mit der Urkunde vom 26. Mai 1294 gibt Konrad als Hochmeister sein ausdrückliches Einverständnis für eine laufende Abgabe des Deutschordenshauses zu Horneck (nördlich von Gundelsheim) an das Stift Wimpfen für überlassene Güter in Gundelsheim (Ldkr. Heilbronn a. N.). 133 Am 19. November 1294 bestätigt Konrad eine Schenkung an die Kommende Donauwörth. 134
 
Konrad von Feuchtwangen war es offenbar nicht mehr möglich, die Stelle des Deutschmeisters noch weiterhin vakant zu halten und diese Funktion zusätzlich auszuüben. Vermutlich ist bei einem Kapitel im Frühjahr 1294 nach Jahren der Unterbrechung wieder ein Deutschmeister eingesetzt worden. Dieser erscheint erstmals wieder in einer Urkunde vom 26. August 1294 in dem bisherigen Landkomtur von Franken, Gottfried von Hohenlohe, dem späteren Nachfolger Konrads im Hochmeisteramt. Schreiber meint, daß dies zwischen dem 20. April 1293 und dem 26. August 1294 geschehen sein soll. 135 Dieser Zeitraum kann allerdings etwas enger eingegrenzt werden, wenn die Urkunde des Hochmeisters über eine Absprache mit dem Grafen Ludwig von Oettingen von 1293 herangezogen wird. Es handelt sich hierbei um die Absprache über das Tor beim Deutschen Haus in Oettingen unmittelbar an der Stadtmauer. Hopfenzitz nimmt an, daß diese undatierte Absprache in das letzte Viertel des Jahres 1293 eingeordnet werden kann. 136
 
Vermutlich in Marburg ist eine Urkunde vom 4. - 9. April 1295 ausgestellt, in der der Hochmeister beurkundet, daß Bruder Anselm vom Deutschen Haus zu Marburg 100 Mark zum Ankauf von Gütern überwiesen habe, deren Ertrag nach seinem Tod zum Unterhalt eines weiteren Priesters dienen soll. 137
 
Im gleichen Jahr war Konrad vorübergehend in Preußen und urkundete am 4. August in Thorn. Die Urkunde ist zwar ohne Jahreszahl. Sie kann aber nur auf das Jahr 1295 bezogen werden; denn am gleichen Tag des folgenden Jahres war Konrad bereits gestorben. In dieser Urkunde verwendete er sich als Hochmeister beim König Eduard I. von England für Gerhard von Hattingen und Konrad von dem Stege aus Preußen, welche in England um 500 Mark Sterling beraubt worden seien. In gleicher Angelegenheit bat König Erich II. von Norwegen den englischen König, um Rückgabe des an der englischen Küste gestrandeten Kaufguts des Konrad von dem Stege von Elbing an seinen Eigentümer besorgt zu sein. 138
 
Um diese Zeit erfährt der Handel zwischen den Ostseeanrainerstaaten und England einen starken Aufschwung. Noch am 28. August 1295 erließ der Erzbischof Johann von Riga eine Verordnung gegen das Strandrecht zugunsten der deutschen Kaufleute und erteilte diesen auch verschiedene andere Rechte und Freiheiten zu Lübeck. 139 
 
Konrad förderte die Staatsbildung in Preußen durch größte Freiheit für die Handelsbasen an der Ostsee und im Innern der eroberten Gebiete durch großzügige Unterstützung der Siedler aus dem Westen und durch Aufforderung des eingesessenen freien preußischen Adels zur Mitarbeit. Durch die vielen Kampfhandlungen war der Handel in Preußen anfangs noch sehr zurückgeblieben. Eine Zusammenarbeit mit der Hanse war daher dringend notwendig. Der Orden vermied es, sich in die Städtepolitik einzumischen. Dafür bot er Schutz für die wichtigen Handelsbasen an der Ostsee und im Landesinnern, die Ausfalltore nach Osten und dem Orient. Die Handelsstraßen von der Ostsee über Thorn nach Lublin und wichtige Handelsumschlagplätze über Nowgorod ins Russische Reich mußten geschützt werden. Mit großem Geschick wurden die geistlichen Landesherren in das große Ganze eingeordnet. Die Ritter übernahmen den Schutz des bischöflichen Territoriums und ließen sich Verwaltungsaufgaben übertragen, indessen Bischöfe wegen der Unsicherheit dem Lande fernblieben und dafür unter anderem als Weihbischöfe von Basel, Breslau und anderen Diözesen ihren Einfluß zugunsten Preußens geltend machten. 140 Der Kampf gegen die Heiden, die Christianisierung, rückte immer mehr in den Hintergrund; militärische Stärke und Machtentfaltung sollten zur Staatsbildung weiterführen.
 
In der gleichen Zeit, als Konrad sich in Thorn aufhielt, war noch kein Frieden in den Randgebieten Preußens. Die Natanger eroberten Bartenstein und nahmen eine Anzahl Ordensritter gefangen. Der Komtur von Königsberg mußte sich der Samaiten erfolgreich erwehren. 141
 
Sehr wahrscheinlich fällt die nachstehende Urkunde noch ins Jahr 1295. Sie steht bisher mit zwei Jahreszahlen im Raum: 1295 und 1296. Es handelt sich um eine massive Beschwerde des Vogtes, der Ratsmannen und der Bürger von Elbing. Sie wenden sich an den Hochmeister mit der Bitte um Abstellung etlicher Mißbräuche. So sei ihnen das Stadtgeblet zu eng bemessen. Die Stadt habe wegen eines vermeintlichen Eingriffes in die Gerichtsbarkeit des Ordens mit 300 Mark büßen müssen. Dem Richter der Stadt sei verboten worden zu richten. Einen Totschlag in der Stadtfreiheit an der Straße habe der Orden gegen die Vorschriften der Handfeste vom 2. Februar 1288 gerichtet, und seit vier Jahren müßten die Hauszinse einzeln auf das Schloß gebracht werden, während früher der Rat Rekognitions- und Hauszins 142 zusammen entrichtet habe. 143 Die Stadt Elbing wird mit solch gravierenden Beschwerden wohl kaum bis zum Jahr 1296 gewartet haben, wenn sie den Hochmeister 1295 in Thorn wußte. Auch Carsten ist der Ansicht, daß die Elbinger mit der Beschwerde nicht erst bis zur zweiten Ankunft Konrads in Preußen gewartet hätten.
 
Daß der Hochmeister sich nicht lange in Preußen aufhielt, geht aus einer Urkunde vorn 27. November 1295 hervor, in der er und die Ordensbrüder dem Priester Heinrich von Rödelheim (Stadtteil Frankfurt/M.) zugestehen, eine dem Deutschen Haus in Sachsenhausen überlassene Habe bis zum Todesfall noch selbst nützen zu dürfen. 144
 
Das Jahr 1296 schien für Konrad ein für die Ostgebiete besonders aktives Jahr zu werden. Er widmete sich während seines letzten Aufenthaltes in Preußen ganz dem weiteren Aufbau des Ordensstaates.
 
Die Macht in Preußen und Livland war auf drei Gruppen verteilt: 1. der Deutsche Orden mit seinen Kommenden und den Siedlungsgebieten, 2. die Bistümer - speziell in Preußen vorwiegend unter dem Einfluß des Ordens - und 3. die freien Handelsstädte der Hartse. Die Städte stellten sich unter den Schutz des Ordens. Unter diesen Umständen konnte nicht von einem souveränen Staat gesprochen werden.
 
Für die Rechtsverhältnisse galt vorwiegend die Kulmer Handfeste und bei den Hansestädten in erster Linie das Lübecker Recht, da hauptsächlich Lübecker Handelsleute diese Städte gegründet hatten. Einheitliche Verwaltungsrichtlinien, eine gültige Verfassung gab es nicht. Für die Ordensbrüder waren die Regeln, Gesetze und Gewohnheiten der Ordensstatuten maßgebend. Diese erfuhren je nach Hochmeister Korrekturen oder Ergänzungen.
 
Elbing war die Kommende mit dem Sitz des Landmeisters in Preußen und beherbergte meist die aus dem Reich kommenden Ordensbrüder und Ritter. In Elbing wurden auch die Provinzialkapitel abgehalten. So ist Konrad bei seiner Ankunft in Preußen auch in EIbing verblieben, obwohl die Marienburg ihn schon in dieser Zeit hätte aufnehmen können.
 
Da die Anreise zunächst über Thorn und Marienburg verlief, verlieh er am 31. Januar 1296 auf der Marienburg dem Ritter Dietrich Stange die Dörfer Balwe (Groß Balau, heute Balewo, südwestlich von Christburg) und Sculpin. 145
 
Noch war der Deutsche Orden ein Günstling des Heiligen Stuhles in Rom. Papst Bonifazius VIII. befreite den Orden am 9. Februar 1296 wegen seiner Verluste in Akkon und wegen der Glaubenskämpfe in Preußen und Livland von der Zahlung des Zehnten an König Karl von Sizilien.146  Das war eine angenehme Nachricht für das am 22. Februar in Elbing tagende Kapitel, zu dem unter anderem auch die Komture von Mainz und Mergentheim erschienen. 147 An diesem Tag wird Konrad auch die Anweisung über die Schenkung des Albert von Thalheim an das Deutschordenshaus in Mergentheim erteilt haben und nicht schon 1290, wie bereits erwähnt.
 
Über einen längeren Aufenthalt Konrads in Elbing berichten die Urkunden im April. Auf Bitten des Hochmeisters und des Landmeisters Meinhard von Querfurt bestätigten am 11. April 1296 in Elbing Bischof Siegfried vom Samland, Dietrich Propst und das Kapitel von Samland alle Schenkungen, Belehnungen und Verleihungen des Landmeisters, des Marschalls und des Komturs von Königsberg, die diese in Vertretung der Bischöfe vorgenommen hatten. Diese Bestätigung sei der Dank dafür, daß der Orden während des Aufenthaltes dei zwei Vorgänger im Bischofsamt von Samland, Heinrich und Kristan, in Deutschland, dem Bistum Schutz angedeihen ließ. 148 Damit wird die bereits erwähnte Abwesenheit von geistlichen Herren bestätigt, die einen Aufenthalt in Deutschland dem in Preußen vorzogen.
 
Wenige Tage danach, vermutlich auf einem Generalkapitel zu EIbing, urkundete Konrad wiederum. So verlieh er am 17. April 1296 dem Domkapitel von Samland das Patronat über die Pfarrkirche in Königsberg und das Recht, in dieser Parochie die Kathedrale zu bauen. 149 Mit diesen Urkunden schloß das letzte Generalkapitel (11. - 17. April 1296) unter Konrad von Feuchtwangen. Konrad befand sich in nächster Zeit in Thorn und bestätigte dort am 13. Mai dem Samländischen Domkapitel seine vom Orden erhaltene Privilegien und bestimmte, daß die Statuten und Verordnungen des Hochmeisters Anno von Sangershausen, welche in der Kulmer Kirche in Gebrauch waren, auch bei ihm Geltung haben sollen. Außerdem gestattete er den zu Domherren berufenen Ordenspriestern, die Bücher, die sie besessen hatten, mitzunehmen und zu ihrer Kirche Nutzen zu verwenden. 150
 
Tags darauf, am 14. Mai, urkundete und bestätigte Konrad zum letzten Mal in Thorn dem Domkapitel zu Kulmsee seine vom Orden erhaltenen Privilegien und gestattete auch hier den zu Domherren berufenen Ordenspriestern, ihre Bücher, die sie besessen hatten, mitzunehmen und für den Dienst in der Kirche zu verwenden.151  Er war danach nicht mehr in Thorn; denn am 17. Mai gab an Stelle des Hochmeisters der Landmeister Meinhard von Querfurt seine Zustimmung für eine Verschreibung an Landbesitz und Gütern des Komturs von Thorn, Konrad Stange. 152

116) Wojtecki, Studien S. 22
117) Perlbach, Reg. S. 294 Nr. 1089; UB Pr. I/2 S. 371 Nr. 593
118) Sein Sohn Helwig zeichnete am 5. November 1292 das erste Mal als Landkomtur des Deutschen Ordens in Thüringen. Er ist später als Komtur in Preußen und einer der Ordensbrüder, die sich gegen den Hochmeister Gottfried von Hohenlohe auflehnten.
119) Corpus Orig.Urk. 11 S. 680 Nr. 1508; UB Thür. S. 453 Nr. 530
120) Hennig, Statuten S. 117; Perlbach, Reg. S. 295 Nr. 1095; Perlbach, Statuten S. 140 ff; UB Pr. I/2 S. 374 Nr. 598. Über die Gesetze siehe Sonderabschnitt Gesetze des Hochmeisters Konrad von Feuchtwangen.
121) Rundstedt, Die Hanse S. 7 ff
122) Stadtarchiv Freiburg XVI A g (Deutschordenshaus); Corpus Orig.Urk. II S. 774 Nr. 1651 A u. B; UB Freiburg II S. 148 Nr. 132
123) Grupp, Reg. S. 52. Das genaue Datum ist hier nicht erfaßt. Auch fehlt der Grund des Revers.
124) UB Thür. S. 452 Nr. 528; Wojtecki, DOwFr S. 71
125) UB Ball.Hess. 1 S. 426 Nr. 566
126) Generallandesarchiv Karlsruhe Bestand 5/401; Corpus Orig.Urk. III S. 134 Nr. 1820; Wojtecki, DOwFr S. 71
127) Grupp, Reg. S. 98 Nr. 359
128) Forstreuter, DO S. 143; Wojtecki, Beiträge S. 315
129) Wojtecki, Studien S. 41 Arm. 214
130) Forstreuter, DO S. 251 Nr. 29. Hochmeister Konrad von Feuchtwangen bestätigt zu Venedig eine Urkunde vom 16. April 1293 zu Padua über eine Geldschenkung an das Deutsche Haus zu Padua für den Ankauf von Besitzungen.
131) Gebser, Dom Königsberg S. 48 ff; Perlbach, Reg. S. 302 Nr. 1118; Tumler, DO S. 307 - Die Ordensbrüder von Mühlhausen hatten sich geweigert, die für sie bestimmten Stellen in Preußen anzutreten. UB Mühlh. S. 179 Nr. 422; UB Samland S. 80 Nr. 164; UB Thür. S. 476 Nr. 557
132) Gebser, Dom Königsberg S. 58 ff
133) UB Wirt. X S. 240 Nr. 4520
134) Militzer, Entstehung S. 120
135) Schreiber, Personal- u. Amtsdaten S. 72
136) Hopfenzitz, Oettingen S. 19
137) UB Ball.Hess. 1 S. 445 Nr. 595
138) UB Pr. I/2 S. 406 Nr. 639 u. S. 407 Nr. 640
139) UB Pr. I/2 S. 408 Nr. 645
140) Carsten, Elbing S. 42
141) Perlbach, Reg. S. 311 Nr. 1152
142) Bagatellzahlung, die lediglich die Anerkennung eines bestehenden Rechtsverhältnisses demonstriert.
143) Carsten, Elbing S. 65; Ewald, Eroberung IV S. 42 ff; Perlbach, Reg. S. 312 Nr. 1154
144) UB Frankf. I S. 337 Nr. 683
145) Perlbach, Reg. S. 313 Nr. 1157. UB Pr. I/2 S. 413 Nr. 654. Voigt Geschichte Pr. 1 V S. 120 u. S. 153
146) UB Pr. I/2 S. 414 Nr. 655
147) UB Hoh. I S. 527 Nr. 728,10; Weller, Gesch. S. 268
148) Perlbach, Reg. S. 313 Nr. 1160; UB Thür. S. 494 Nr. 575
149)  Gebser, Dom Königsberg S. 60; Perlbach, Reg. S. 314 Nr. 1164; SS.rer. Pruss. 1 S. 162; UB Kulm S. 97 Nr. 143; UB Pr. I/2 S. 415 Nr. 658; UB Samland S. 86 Nr. 178. Voigt, Codex Bd. I S. XXII - Voigt bringt diesen gleichen Urkundentext aber mit dem Datum vom 15. Mai 1296 in Elbing.
150) Gebser, Dom Königsberg S.58 ff; Perlbach, Reg. S. 315 Nr. 1166; SS. rer. Pruss. I S. 162 u. S. 289; UB Kulm S. 97 Nr. 144; UB Pr. I/2 S. 415 Nr. 659; UB Samland S. 89 Nr. 181. Es handelt sich hier auch um die Bestätigung der mit dem verstorbenen Bischof Kristan getroffenen Vereinbarungen vom 7. April 1294.
151) Perlbach, Reg. S. 315 Nr. 1167. - Perlbach schreibt allerdings vom Kulmer Domkapitel und nicht vom Domkapitel zu Kulmsee. UB Kulm S. 98 Nr. 145; UB Pr. 1/2 S. 416 Nr. 660
152) UB Pr. I/2 S. 416 Nr. 661
Erstellt: 16.3.1998 durch Werner Uhlich
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