Band 2
Inhaltsverzeichnis
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Die Berufung Konrads zum Deutschmeister
 
Es ist anzunehmen, daß Konrad von Feuchtwangen im Frühjahr 1284 als Nachfolger des Mathlas von Lonnich mit den Amtsgeschäften des Deutschmeisters betraut wurde. Dieses Amt konnte nur von einer starken und klugen Persönlichkeit geleitet werden, denn der Hochmeister Burchard von Schwanden (1283 - 1290) war zu sehr in Akkon mit den Kämpfen in Palästina beschäftigt. Wann der Hochmeister nach Deutschland kam, wird unterschiedlich beurteilt. Nach einigen Quellen soll er erst 1287 von Akkon nach Deutschland gekommen sein. 52 Andererseits soll er schon im Jahr 1286 Akkon ver lassen haben. Dies wird auch urkundlich nachgewiesen; denn am 18. Mai 1286 verlieh er das Patronat der Kirche zu Herborn, das bisher dem Deutschen Haus zu Koblenz gehört hatte, dem Deutschen Haus zu Wetzlar. In dieser Urkunde wird der Hochmeister als "gegenwärtig" bezeichnet. 53 Eine weitere Urkunde bezeugt, daß er am 17. Juni 1286 in Frankfurt war. 54 Es ist auffallend, daß der Hochmeister sehr wahrscheinlich nicht mehr vor 1290 nach Akkon zurückgekehrt war; denn 1287 und die folgende Zeit bis 1290 finden wir ihn in Deutschland oder Preußen. So urkundete er am 12. Mai 1287 zu Marburg, am 2. Dezember 1287 in Thorn und am 2. Februar 1288 in Elbing. 55 Am 12. Mai 1288 urkundete er bereits wieder in Nürnberg. 56
 
Das Verbleiben des Hochmeisters Burchard von Schwanden in Deutschland und das häufige Miteinander mit dem Deutschmeister Konrad hatte gewiß seine Gründe. Bei der Wahl Konrads zum Deutschmeister wird das Kapitel auch darauf bedacht gewesen sein, mit diesem energischen Mann den Einfluß des Hochmeisters einzuengen. Der Deutschmeister und die Landkomture hatten teilweise erhebliche Machtbereiche und versuchten immer wieder die Eingrenzung ihrer Ämter von oben her zu sprengen und die verfassungsrechtliche Bindung gegenüber dem Hochmeister zu durchbrechen. 57 
 
Konrad ließ für die nächsten Jahre die freigewordene Amtsstelle eines Komturs für die Ballei Franken nicht mehr besetzen. 58 Auch die Stelle eines Landkomturs von Thüringen-Sachsen blieb unbesetzt, bis Burchard von Schwanden bei seiner Ankunft in Deutschland auf einem Generalkapitel 1287 diesem komturlosen Zustand in den vorgenannten Balleien nach und nach ein Ende setzte und die Wahl je eines neuen Komturs veranlaßte. In der Nichtbesetzung dieser Landkomturstellen durch den Deutschmeister sah er eine, den Statuten des Ordens widersprechende Stärkung der Machtverhältnisse des Deutschmeisters.
 
Zweifellos hatte Konrad danach gestrebt, durch das Verhindern von Neuwahlen für die freigewordenen Amtsstellen seinen Einfluß als Meister der ihm unterstellten deutschen Balleien zu erweitern. Vielleicht strebte er danach, diese Balleien als eine Art Kammerballeien des Deutschmeisters aufzubauen. Das Machtstreben der Deutschmeister war in der Geschichte des Ordens immer wieder erkennbar. Dies wurde ganz besonders nach Verlegung des Haupthauses 1309 auf die Marienburg in Preußen spürbar. Damit sah der Deutschmeister das Fürstenprivileg von Friedrich II. für den Meister des Ordens auf sich bezogen.
 
Konrad duldete, daß Burchard von Schwanden, wie kein anderer Hochmeister nach Hermann von Salza, in das Verwaltungsgefüge der Balleien eingriff. Konrad war klug genug, dem Hochmeister gegenüber nicht in Opposition zu gehen. 59
 
Konrads Tätigkeit als Deutschmeister lag wesentlich südlich der Mainlinie, während sein Vorgänger Mathias sich mehr nördlich davon eingesetzt hatte. Neben seltenen Aufenthalten in den Balleien Elsaß-Burgund und Hessen war Konrad vorwiegend in Franken und Thüringen. Als Franke pflegte er auch gute Beziehungen zum Grafenhaus von Oettingen, was nicht unbedingt auf das Ministerialenverhältnis derer von Feuchtwangen zu denen von Oettingen bezogen werden sollte.
 
Nach wie vor war er beim König Rudolf von Habsburg gern gesehen, der ihn schon als Landkomtur von Österreich zu schätzen wußte. So war Konrad bisweilen an dessen Hoftagen anwesend. 60
 
Als Deutschmeister wird Konrad frühestens in der Urkunde vom 9. (7.) März 1284 nachgewiesen, in der der Pfarrer Christian der Neustadt von Mühlhausen (Thüringen) dem Brückenkloster in Mühlhausen wegen eines Verkaufs bis zum Jahresende die Genehmigung des Deutschmeisters hierzu herbeizubringen versprach. 61 Dies erfolgte am 2. bzw. 29. September des gleichen Jahres, indem Konrad ihm sowie dem Pfarrer Siboto die gemachten Verkäufe an das Brückenkloster über Grundstücke zu Ammern und Höngeda (bei Mühlhausen/DDR) genehmigte. 62 Dem Deutschen Orden und somit dem Deutschmeister Konrad bestätigte zu Naumburg (DDR, Bezirk Erfurt) Ludolf, Bischof von Naumburg, am 10. Dezember 1284 das Patronatsrecht über die Pfarrkirche zu Schleiz (DDR, Bezirk Gera), das dem Orden von Bischof Otto IV. von Arnshaugk (Arnshaugk b. Neustadt a. d. Orla) zugeeignet wurde. 63 Nach Sommerlad soll am 10. Dezember 1284 dem Orden ebenfalls das Patronatsrecht über die Pfarrkirche von Zschillen (Schillen, heute Wechselburg, DDR, etwa 30 km nördlich von Karl-Marx-Stadt) übertragen worden sein. 64
 
In der ersten Hälfte des Jahres 1285 tritt Konrad weiterhin als Deutschmeister in der Eigenschaft als Zeuge auf. Am 10. März 1285 wirkt er mit, als Graf Ludwig IV. von Oettingen dem Deutschen Haus zu Oettingen das Patronatsrecht über die Pfarrkirche zu Zipplingen (12 km nordwestlich von Nördlingen) überträgt. 65 Ferner ist er am Hoftag König Rudolfs am 2. April 1285 in Nürnberg zugegen, als der König dem Zisterzienserinnenkloster Nieder-Schönfeld (heute Niederschönenfeld) östlich von Donauwörth den Kauf von reichslehnbaren Gütern bis zur Höhe von 30 Mark jährlicher Einkünfte gestattet. 66 Am 13. Mai 1286 urkundet Konrad in einer Angelegenheit für das Bistum Samland. 67 Und am 23. Juni 1286 berichtet eine Urkunde zu Mainz über die Streitigkeiten und deren Regelung zwischen dem Bruder Luther, Komtur zu Sachsenhausen bei Frankfurt/M. und dem Deutschmeister Konrad von Feuchtwangen einerseits und der Äbtissin und Konvent des Zisterzienserinnenklosters Diefental bei Wiesbaden andererseits. 68 Merkwürdigerweise ist es um dokumentarische Nachweise und geschichtliche Nachrichten über Konrad in den ersten drei Jahren seiner Deutschmeisterzeit schlecht bestellt. Für diesen Zeitraum sind keine besonderen Aktivitäten Konrads zu erkennen. Anders sieht es im kommenden Jahr 1287 aus.
 
Zu Beginn dieses Jahres siegelt Konrad als Zeuge am 11. Januar die Verzichterklärung des Ritters Johann von Metz, der zugunsten des Deutschen Hauses Einsiedeln allen seinen Gütern zu Walhalben in der Diözese Worms entsagt. 69 Zu Marburg genehmigt er am 10. März 1287 der Hedwig, Witwe des Schöffen Ekkard, einen Heilig-Kreuz-Altar zu Marburg zu stiften. Er fordert allerdings, daß dafür ein eigener Ordenspriester einzustellen sei, und daß eine von ihr gestiftete Rente für eine ewige Lampe in der neuen Kapelle Verwendung findet. 70 Auch bei späteren Anlässen fällt auf, wie bedacht Konrad darauf war, Ordensbrüder und -priester in kirchliche Ämter einzuschleusen. Die vorgenannte Stiftung wird am 12. Mai zu Marburg vom Hochmeister Burchard von Schwanden noch bestätigt. 71 Bereits am 13. März versprechen Konrad, der Komtur Luther und das Deutschordenshaus zu Sachsenhausen 11 Hufen in Eckenheim (heute Stadtteil von Frankfurt/M.) nie zu veräußern, von denen Kuno von Münzenberg jährlich 110 Achtel Weizen zum Gebrauch des Deutschordens-Armenspitals von Sachsenhausen vermacht hatte. 72
 
Anläßlich des Würzburger Konzils bestätigt Johannes, Bischof von Tusculum (Tusculum, etwa 20 km südöstlich von Rom), als päpstlicher Legat dem Deutschmeister die Übertragung des Augustinerklosters Zschillen durch Bischof Witego von Meißen vom 6. November 1279 am 22. März 1287 in Würzburg. 73 Diese Schenkung Witegos er folgte auf Anraten des Markgrafen Heinrich von Meißen. Die Schenkung des Klosters Zschillen, etwa ab 1543 als Wechselburg bezeichnet, verband Witego mit der Bedingung, daß die Einkünfte nicht für das Heilige Land, Preußen und Livland verwendet werden dürfen. 74 Die Übertragung des Klosters an den Deutschen Orden erfolgte deshalb, weil bisher trotz Auflagen und Disziplinarstrafen die Kurie nicht in der Lage war, die desolaten Zustände abzustellen. Man war überzeugt, daß allein der Deutsche Orden richtig durchgreifen könne. Der Übertragung dieses Klosters an den Deutschen Orden durch Heinrich, Markgraf von Meißen und vom Osterland (damaliger Landstreifen zwischen Naumburg und Plauen im Vogtland), sowie dessen Söhnen Albrecht und Dietrich vom 13. November 1278 in Dresden ging die von Bischof Witego voraus. 75 Der Markgraf stellte fest, daß sich die bisherigen Brüder des Augustiner-Kanoniker-Konvents teuflischen Betrugs schuldig gemacht hätten. Sie seien in ein unordentliches Leben versunken und hätten das Kloster in einen bösen Zustand gebracht  Der Ungehorsam der Brüder sei bei früheren Visitationen weder mit Verweisen, Gefangensetzung noch Auferlegung gehöriger Strafen zu brechen gewesen. Der Propst sei von ihnen mit Waffen feindlich angegriffen und der Prior sogar an Hals und Kopf tödlich verwundet worden. 76 Bei der Über tragung des Klosters an den Orden soll Konrad von Feuchtwangen Komtur von Zschillen gewesen sein, was natürlich völlig irrig ist. 77
 
Ebenfalls zu Würzburg siegelt Konrad eine Urkunde vom 24.März 1287, die sich mit der Schlichtung einer Erbschaftsauseinandersetzung durch den Ordenspriester Burkhard und Graf Ludwig von Oettingen befaßt. Wegen einer Hinterlassenschaft des Berthold von Mezzingen (Mässingen - heute Unter/Obermässing in dem Fränkisehen Jura) klagen die Deutschherren und die Brüder von Mezzingen gegen den Grafen Gebhard von Hirschberg. 78 Tags darauf bezeugt ebenda der Deutschmeister Konrad das Schuldbekenntnis des Grafen Ludwig von Oettingen, das Deutsche Haus zu Ulm an seinem Gut Zöschingen (Ldkr. Dillingen) und dem dortigen Kirchenschatz angegriffen zu haben. Ludwig verspricht, keine Störungen mehr dort hervorzurufen. 79 Am gleichen Tag beurkunden der Komtur Luther und das Deutsche Haus von Sachsenhausen, daß sie mit Einverständnis und Erlaubnis des "besonders gottesfürchtigen und ehrwürdigen Bruders Konrad von Feuchtwangen" 11 Hufen zu Eckenheim kauften, um mit den Einkünften einen Priester in der Elisabethenkapelle in Sachsenhausen unterhalten zu können. 80
 
Konrad ist sodann in Herborn am Hof des Grafen Otto von Nassau und wird mit anderen Brüdern beauftragt, zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen Graf Otto und seiner Gemahlin Agnes Schiedsrichter zu bestellen - eine Urkunde vom 2. Juni 1287. 81 Auf Anraten König Rudolfs und des Deutschmeisters schenkt am 18. November 1287 zu Heilbronn Graf Albert von Löwenstein mit Zustimmung seiner Frau Lukardis der Äbtissin Kunigunde und den Nonnen von Lichtenstern bei Löwenstein das Patronatsrecht der Kirche in Erbstetten, Diözese Speyer. Diese Urkunde zeigt wieder das gute Verhältnis zwischen König Rudolf und dem Deutschmeister Konrad; denn Konrad bezeugt die Schenkung an zweiter Stelle, also unmittelbar nach dem König. 82
 
Für das Jahr 1287 liegt noch eine weitere Urkunde vor, allerdings ohne eine bestimmte Datierung. Danach einigt sich der für die Altstadt Mühlhausen zuständige Pfarrer Siboto (siehe Urkunde vom September 1284) mit Genehmigung des Deutschmeisters Konrad über die Abhaltung des Gottesdienstes in der Allerheiligenkapelle mit den dort wohnenden Edlen. 83
 
In dieser Urkunde wird nach längerer Unterbrechung in Heinrich von Hochheim wieder ein Landkomtur von Thüringen erwähnt. Die Wiederbesetzung der freien Landkomturstelle in Franken zeigt erst eine Urkunde vom 1. Mai 1288 an. Der neue Komtur ist Konrad von Babenberg. 84 Damit scheint der Hochmeister dem Machtstreben des Deutschmeisters einen Riegel vorgeschoben zu haben. Der Hochmeister legte zweifellos nach seiner Ankunft in Deutschland strengere Maßstäbe bei den untergeordneten Stellen an und unterzog sie einer nicht übersehbaren Kontrolle. Vertragsabschlüsse wurden wiederholt von ihm nochmals bestätigt. Auffallend ist in den folgenden Jahren das wiederholte gemeinsame Auftreten von Hochmeister und Deutschmeister bei Rechtsgeschäften für den Orden.
 
Ein gutes Verhältnis des Deutschen Ordens zu den Grafenhäusern Hohenlohe sowie Oettingen war gerade für die Region des südlichen Frankens, bedeutungsvoll. Beide Geschlechter übten einen nicht übersehbaren politischen Einfluß aus und konnten somit für den Orden sehr nützlich sein, stellten sie selbst doch wiederholt Gebietiger des Ordens. Gerade das Haus Hohenlohe, das weniger auf Territorialmacht ausgerichtet war, bewegte sich mehr auf politischer Ebene und stellte Berater am Königs- und Kaiserhof seiner Zeit. Eine Zusammenarbeit zwischen Deutschmeister und Landkomtur von Franken ergab sich zwangsläufig von selbst, denn das Haus Hohenlohe, das wesentliche Besitzungen dem Orden in Mergentheim vermachte, bot dort wiederholt dem Deutschmeister ein Domizil. Dadurch bekam auch der Landkomtur von Franken ein größeres Gewicht unter all den anderen Landkomturen. 85
 
Graf Ludwig von Oettingen hatte am 10. März 1285 dem Deutschen Haus zu Oettingen das Patronatsrecht der Kirche zu Zipplingen als eine Stiftung übertragen. Nachdem aber die Brudersöhne, deren Vormund er war, deswegen mit den Brüdern des Deutschen Hauses in Streit gerieten, entschädigte er dieselben am 16. Januar 1288 mit anderen Besitzungen. Mit einer weiteren Urkunde vom gleichen Tag wurden diese Schenkungen von Konrad und Ludwig, den Söhnen seines Bruders, im Einverständnis bestätigt. Bei beiden Urkunden zeichnet der Deutschmeister Konrad als Zeuge in Wallerstein (bei Nördlingen). 86 Am 11. März 1288 tritt Konrad als Schenkungsempfänger und erster Zeuge für die Kommende Nürnberg in Pleinfeld (18 km östlich von Gunzenhausen) auf. 87
 
Konrad ist am 6. April 1288 in Merseburg bei Halle, als er und der Hochmeister gemeinsam die Bedingungen des Bischofs Heinrich von Merseburg für die Übertragung des Archidiakonats von Zschillen an das Deutsche Haus zu Zschillen anerkennen. 88 Auch bei der Bestätigung der Schenkungen der Pfarrer Kunrad von Murg und Rudolf von Tüllingen an das Deutschordenshaus zu Bugheim (bei Rheinfelden) durch den Hochmeister am 18. April 1288 ist Konrad in Beuggen (bei Rheinfelden) anwesend. 89 In Gegenwart des Deutschmeisters sowie des nach längerer Vakanz eingesetzten Landkomturs von Franken, Konrad von Babenberg, urkunden Berthold von Neuffen und dessen Frau Richenza von Löwenstein ihre Schenkung des Kirchensatzes zu Winnenden an den Orden zur Errichtung eines Ordenshauses daselbst am 1. Mai 1288. 90
 
Noch am 9. Mai 1288 kommt der Deutsche Orden in den Besitz des Patronats von Zschillen. Hochmeister und Deutschmeister erkennen in Frankfurt die Bedingungen des Bischofs Heinrich von Merseburg und dessen Kapitel für diese Übertragung an. Damit hat nach einem langen Prozeß der Orden nicht nur das Kloster, sondern auch das Archidiakonat und das Patronat der Kirche von Zschillen inne. 91
 
Im Juli finden wir Konrad in der Ballei Elsaß-Burgund, als er am 20. Juli 1288 mit dem Landkomtur Berthold von Gepsenstein eine Vereinbarung mit dem St. Thomaskapitel trifft, die Entscheidung über den Streit hinsichtlich des Baues eines Deutschordenshauses im Pfarrsprengel von St. Aurelien außerhalb Straßburgs zwei Schiedsleuten zu übertragen. 92

52) Arnold, KvF S. 20; Lampe, B. v. Schwanden S. 649 ff
53) Hennes, Codex I S. 264 Nr. 301
54) Gudenus, Codex IV S. 955
55) Mülverstedt, Hochmeister S. 4; UB Kulm S. 76 Nr. 116; ten Haaf, DO-Staat S. 84
56) Baader, Urk. S. 73
57) ten Haaf, DO-Staat S. 25
58) Militzer, Entstehung S. 76
59) Militzer, Entstehung S. 146
60) Wojtecki, Studien S.32 Anm. 130 - 2. April 1285 zu Nürnberg, 24./25. März 1287 zu Würzburg, 18. April zu Beuggen, 2. März u. 19. Mai 1290 zu Erfurt
61) UB Thür., S. 330 Nr. 391 Anm. 2
62) UB Mühlh. S. 128 Nr. 316; UB Thür. S. 336 Nr. 400
63) UB Thür.  S. 342 Nr. 405; Alberti, DO - Schleiz S. 63 schreibt an Stelle Feuchtwangen "Buchwantz" und nennt Konrad einen Komtur zu Schleiz. Dieser Irrtum von Alberti wurde von anderer Seite übernommen, so daß auch Sommerlad in seiner Schrift über den Deutschen Orden in Thüringen, (1931) S. 226 Konrad von Feuchtwangen als Komtur zu Schleiz nennt. Arnold (KvF, S. 22) bezieht diese Urkunde aus Lampe, Urkundenbuch d. Ballei Thüringen Nr. 405, auf das Patronatsrecht der Kirche von Zschillen, obwohl diese Urkunde das Patronatsrecht der Kirche zu Schleiz beinhaltet. Zschillen oder Schillen, später Wechselburg bei Rochlitz, ist nicht identisch mit Schleiz.
64) Arnold, KvF S. 22. Unter diesem Datum ist weder bei Lampe, Urkunden Thüringen, noch bei Pfau, Grundriß einer Chronik über das Kloster Zschillen, etwas verzeichnet. Die Angaben von Sommerlad bedürfen daher einer sorgfältigen Überprüfung.
65) Grupp, Reg. S. 75, Nr. 270; Hopfenzitz, Oettingen S. 20; UB Nbg. S. 414 Nr. 707
66) Böhmer, Reg. VI S. 412 Nr. 1885; UB Hoh. I S. 311 Nr. 453; UB Nbg. S. 417 Nr. 715
67) SS.rer.Pruss. 1 S. 289
68) Gundenus, Codex S. 955 ff. Das Zisterzienserkloster - heute Tiefenthal geschrieben - hatte seit 1237 Anteil am Patronat der Pfarrkirche zu Wiesbaden, die 1215 dem Deutschen Orden geschenkt worden war. 1237 hatte sich das Kloster vom Deutschen Orden gelöst, seither gab es immer wieder Streitigkeiten um das Patronatsrecht der Pfarrkirche.
69) Tumler, Reg. DOZA 3 S.21
70) Hennes, Codex I S. 268 Nr. 306; UB Ball.Hess. 1 S. 351 Nr. 471
71) Hennes, Codex 1 S. 269 Nr. 308. Die Bestätigung fällt in die Zeit des Generalkapitels vom 4. - 18. Mai zu Marburg.
72) UB Frankfurt I S. 252 Nr. 525
73) UB Thür. S. 366 Nr. 428
74) UB Pr. 1/2 S. 256 Nr. 376; das Jahr der Übertragung setzen ten Haaf, DO-Staat S. 53 und Voigt, Gesch. Pr. 1 S. 649 auf 1278 an.
75) UB Thür. S. 231 Nr. 296
76) Pfau, Zschillen S. 67
77) Jacobi, Feuchtwangen S. 15; Schaudig, Feuchtwangen S. 26
78) Böhmer, Reg. VI S. 451 Nr. 2071; Grupp, Reg.  S. 79 Nr. 284; Lang, Reg. IV S. 335
79) StA Baden-Württemberg Kopialbuch d. Deutschen Hauses XXXIIa; Grupp, Reg. S. 79 Nr. 285; UB Ulm S. 188 Nr. CLVIII; UB Wirt. IX S. 128 Nr. 3620
80) UB Frankfurt 1 S. 253 Nr. 526
81) Dobbertin, Livl. S. 163; UB Ball.Hess. 1 S. 355 Nr. 477; Wojtecki, Studien S. 48
82) Böhmer, Reg. VI S. 464 Nr. 2131; UB Wirt. IX S. 166 Nr. 3679
83) UB Mühlh. S. 141 Nr. 339; UB Thür. S. 369 Nr. 433
84) UB Wirt. IX S. 207 Nr. 3742
85) Militzer, Entstehung S. 46
86) Grupp, Reg. S. 75 Nr. 270, S. 82 Nr. 297 u. S. 83 Nr. 298; UB Wirt. IX S. 178 Nr. 3701 u. S. 179 Nr. 3703
87) Baader, Urk. S. 3; UB Nbg. S. 443 Nr. 759
88) UB Thür. S. 379 Nr. 444; UB Merseb. S. 412 Nr. 516
89) Gmelin, Urk. S. 416 Nr. 79
90) Militzer, Entstehung S. 134; UB Wirt. IX S. 207 Nr. 3743
91) UB Thür. S. 381 Nr. 446; UB Merseb. S. 414 Nr. 517
92) UB Straßb. I. Abt. 2 S. 104 Nr. 149

Erstellt: 16.3.1998 durch Werner Uhlich
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