Band 2
Inhaltsverzeichnis
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Konrad als Landkomtur von Franken
 
Warum Konrad von Feuchtwangen Preußen und Livland verlassen hat, geht aus den vorliegenden Nachrichten nicht klar hervor. Schwierigkeiten in der Führung in den Ostseegebieten des Ordens wird es wohl kaum für Konrad gegeben haben, auch wenn so mancher Komtur eigenmächtig gehandelt haben wird. 47 Schließlich waren viele Stützpunkte des Ordens weit voneinander entfernt, so daß häufig Separatkriege gegen aufständische Stämme geführt werden mußten. Selbst der Landmeister, wie es in den Folgejahren immer deutlicher wurde, war oft gezwungen, eigenmächtig Entscheidungen zu treffen. Der Hochmeister und die Ordenszentrale in Palästina waren viel zu weit weg, um raschen Entscheidungen zustimmen zu können. Organisations- und Verwaltungsaufgaben, politische Entscheidungen zu fällen, dies mag Konrad mehr gelegen haben, als ständig im Kampf auf Vorposten des Ordens stehen zu müssen. Die Komture und ihre Ritter in den Ostseeballeien waren an Kampf gewöhnt. Sie wollten lieber das Schwert statt die Vernunft entscheiden lassen. Konrad war sehr ehrgeizig, was aus seinem weiteren Wirken für den Orden zu erkennen ist. Vielleicht hat er schon um diese Zeit ein Weiterkommen in der Hierarchie des Ordens angestrebt.
 
Hochmeister Hartmann von Heldrungen lag sicher viel daran, die Ballei Franken, die erst 1268 aufgebaut worden war, mit einem tatkräftigen Komtur zu versehen. Konrad schien ihm hierfür besonders geeignet. Erstmals als Komtur von Franken wird Konrad in einer Urkunde des Hochmeisters vom 6. Juni 1282 als vierter Zeuge genannt: "fratris Conradi provincialis Frankonie". In dieser Urkunde wird die Entscheidung eines Streites zwischen dem Deutschen Orden und dem Bischof von Utrecht auf einem Kapitel dem Deutschmeister Mathias von Lonnich (1281 - 1283) und dem Landkomtur der Niederlande übertragen. 48
 
Seine Tätigkeit als Landkomtur von Franken war jedoch nur von kurzer Dauer. Immerhin hat er schwerpunktmäßig dem Deutschen Orden im Raum Schweinfurt den Rücken stärken können. Einen seit 1263 andauernden Prozeß mit dem Bischof Iring von Würzburg und später Reinboto von Eichstätt über Besitzverhältnisse des Ordens im Benediktinerkloster auf der Petersstirn bei Schweinfurt hat er schließlich am 7. März 1283 mit zum Abschluß bringen können. Mit dem Erwerb dieses Klosters übernahm der Orden die ihm auferlegten Verpflichtungen, die samt dem ganzen Rechtsgeschäft in Frankfurt auf dem Generalkapitel genehmigt wurden. Bischof Reinboto beließ allerdings die dazugehörigen Mannlehen der Kirche zu Eichstätt. 49 Schon 1263 war die Umwandlung des Benediktinerklosters durch Bischof Iring von Würzburg mit Zustimmung des Papstes Urban IV. vom 31. Januar 1263 sowie nachträglich des Papstes Clemens IV. vom 9. Juni 1265 in ein Haus des Deutschen Ordens verfügt worden. Das Kloster soll so heruntergewirtschaftet gewesen sein, daß dort nur mehr ein Priester und ein Diener vorhanden gewesen sein sollen. Am 9. März 1283 erfolgte die Einverleibungsurkunde durch Bischof Reinboto von Eichstätt sowie die Gegenurkunde des Deutschmeisters, in der auch Konrad als Landkomtur von Franken zeichnet. 50
 
Es ist anzunehmen, daß Konrad bereits am Hoftag König Rudolfs am 29. Juni 1282 in Nürnberg beim königlichen Hofgericht zugegen war und bei der Verhandlung des Deutschmeisters am Hofgericht dabei war. 51 An diesem Tag schlichtete König Rudolf mit seinem Urteilsspruch einen schon länger währenden Streit zwischen der Stadt Schweinfurt und der Ordenskommende daselbst, weswegen die Stadt bereits zuvor in Acht getan war. Über eine Vielzahl von Klagepunkten wurde hierbei entschieden.
 
Mit der Berufung Konrads zum Landkomtur von Franken begann der Entwicklungsprozeß zu einer angesehenen Ballei, die einmal das Hauptdomizil des Deutschmeisters werden sollte. Territorial beschränkte sie sich zunächst lediglich auf Franken, entwickelte sich aber später bis nach Bayern und Schwaben hinein. Franken wurde die Ordensballei, die einen ziemlich geschlossenen Güterkomplex in sich beherbergte, während bei den anderen Balleien die Besitzungen doch im wesentlichen nur Inseln zwischen den weltlichen und geistlichen Reichsfürstentümern blieben.

47) Poschmann, Bistümer S. 271
48) Militzer, Entstehung S. 133; UB Thür. S. 308 Nr. 365
49) Falckenstein, Codex dipl. antiqu. Nordgaviensium S. 79 Nr. 84; Heidingsfelder, Reg. S. 298 Nr. 964; Stein, Monumenta Suinfurtensis S. 45 Nr. 27 b u. S. 371. Das Kloster wurde 1437 vom Orden an die Stadt Schweinfurt verkauft und von ihr abgebrochen.
50) Müller, Gült- u. Zinsb. S. 572 ff ; UB Nbg. S. 393 Reg. 670
51) Böhmer, Reg. VI S. 371 Nr. 1683; Heidingsfelder, Reg. S. 298 Nr. 964 u. 965; Müller, Gült- u. Zinsb. S. 564 ff; UB Henneb. T1.5 S. 10 
Erstellt: 16.3.1998 durch Werner Uhlich
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