Konrad
als Landkomtur von Franken
Warum Konrad von Feuchtwangen
Preußen und Livland verlassen hat, geht aus den vorliegenden Nachrichten
nicht klar hervor. Schwierigkeiten in der Führung in den Ostseegebieten
des Ordens wird es wohl kaum für Konrad gegeben haben, auch wenn so
mancher Komtur eigenmächtig gehandelt haben wird. 47
Schließlich waren viele Stützpunkte des Ordens weit voneinander
entfernt, so daß häufig Separatkriege gegen aufständische
Stämme geführt werden mußten. Selbst der Landmeister, wie
es in den Folgejahren immer deutlicher wurde, war oft gezwungen, eigenmächtig
Entscheidungen zu treffen. Der Hochmeister und die Ordenszentrale in Palästina
waren viel zu weit weg, um raschen Entscheidungen zustimmen zu können.
Organisations- und Verwaltungsaufgaben, politische Entscheidungen zu fällen,
dies mag Konrad mehr gelegen haben, als ständig im Kampf auf Vorposten
des Ordens stehen zu müssen. Die Komture und ihre Ritter in den Ostseeballeien
waren an Kampf gewöhnt. Sie wollten lieber das Schwert statt die Vernunft
entscheiden lassen. Konrad war sehr ehrgeizig, was aus seinem weiteren
Wirken für den Orden zu erkennen ist. Vielleicht hat er schon um diese
Zeit ein Weiterkommen in der Hierarchie des Ordens angestrebt.
Hochmeister
Hartmann von Heldrungen lag sicher viel daran, die Ballei Franken, die
erst 1268 aufgebaut worden war, mit einem tatkräftigen Komtur zu versehen.
Konrad schien ihm hierfür besonders geeignet. Erstmals als Komtur
von Franken wird Konrad in einer Urkunde des Hochmeisters vom 6. Juni 1282
als vierter Zeuge genannt: "fratris Conradi
provincialis Frankonie". In dieser Urkunde
wird die Entscheidung eines Streites zwischen dem Deutschen Orden und dem
Bischof von Utrecht auf einem Kapitel dem Deutschmeister Mathias von Lonnich
(1281 - 1283) und dem Landkomtur der Niederlande übertragen. 48
Seine Tätigkeit als
Landkomtur von Franken war jedoch nur von kurzer Dauer. Immerhin hat er
schwerpunktmäßig dem Deutschen Orden im Raum Schweinfurt den
Rücken stärken können. Einen seit 1263 andauernden Prozeß
mit dem Bischof Iring von Würzburg und später Reinboto von Eichstätt
über Besitzverhältnisse des Ordens im Benediktinerkloster auf
der Petersstirn bei Schweinfurt hat er schließlich am 7. März
1283 mit zum Abschluß bringen können. Mit dem Erwerb dieses
Klosters übernahm der Orden die ihm auferlegten Verpflichtungen, die
samt dem ganzen Rechtsgeschäft in Frankfurt auf dem Generalkapitel
genehmigt wurden. Bischof Reinboto beließ allerdings die dazugehörigen
Mannlehen der Kirche zu Eichstätt. 49
Schon 1263 war die Umwandlung des Benediktinerklosters durch Bischof Iring
von Würzburg mit Zustimmung des Papstes Urban IV. vom 31. Januar 1263
sowie nachträglich des Papstes Clemens IV. vom 9. Juni 1265 in ein
Haus des Deutschen Ordens verfügt worden. Das Kloster soll so heruntergewirtschaftet
gewesen sein, daß dort nur mehr ein Priester und ein Diener vorhanden
gewesen sein sollen. Am 9. März 1283 erfolgte die Einverleibungsurkunde
durch Bischof Reinboto von Eichstätt sowie die Gegenurkunde des Deutschmeisters,
in der auch Konrad als Landkomtur von Franken zeichnet. 50
Es
ist anzunehmen, daß Konrad bereits am Hoftag König Rudolfs am
29. Juni 1282 in Nürnberg beim königlichen Hofgericht zugegen
war und bei der Verhandlung des Deutschmeisters am Hofgericht dabei war.
51 An diesem Tag schlichtete König
Rudolf mit seinem Urteilsspruch einen schon länger währenden
Streit zwischen der Stadt Schweinfurt und der Ordenskommende daselbst,
weswegen die Stadt bereits zuvor in Acht getan war. Über eine Vielzahl
von Klagepunkten wurde hierbei entschieden.
Mit der Berufung Konrads
zum Landkomtur von Franken begann der Entwicklungsprozeß zu einer
angesehenen Ballei, die einmal das Hauptdomizil des Deutschmeisters werden
sollte. Territorial beschränkte sie sich zunächst lediglich auf
Franken, entwickelte sich aber später bis nach Bayern und Schwaben
hinein. Franken wurde die Ordensballei, die einen ziemlich geschlossenen
Güterkomplex in sich beherbergte, während bei den anderen Balleien
die Besitzungen doch im wesentlichen nur Inseln zwischen den weltlichen
und geistlichen Reichsfürstentümern blieben.
47)
Poschmann, Bistümer S. 271
48)
Militzer, Entstehung S. 133; UB Thür. S. 308 Nr. 365
49)
Falckenstein, Codex dipl. antiqu. Nordgaviensium S. 79 Nr. 84; Heidingsfelder,
Reg. S. 298 Nr. 964; Stein, Monumenta Suinfurtensis S. 45 Nr. 27 b u. S.
371. Das Kloster wurde 1437 vom Orden an die Stadt Schweinfurt verkauft
und von ihr abgebrochen.
50)
Müller, Gült- u. Zinsb. S. 572 ff ; UB Nbg. S. 393 Reg. 670
51)
Böhmer, Reg. VI S. 371 Nr. 1683; Heidingsfelder, Reg. S. 298 Nr. 964
u. 965; Müller, Gült- u. Zinsb. S. 564 ff; UB Henneb. T1.5 S.
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Erstellt: 16.3.1998 durch
Werner Uhlich