Band 1
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Übersicht Briefe
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Lateinischer Originaltext

Brief 13

Wigo berichtet Bischof Liutold von Augsburg von ernsthaften Schwierigkeiten des Klosters mit seinen weltlichen Nachbarn.
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Dem Bischof Liutold, durch hervorragende himmlische Gnade mit seinem Amt geschmückt, leistet Bruder Wigo, dem Feuchtwanger Kloster vorgesetzt, das, was ein Diener seinem Erbherrn ganz demütig mit Mund und Hand zu leisten vermag.
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Jede Gelegenheit, unsere Beschwerden zu äußern, ist uns fast ganz entzogen, 58 und so bewegen wir oft tief im Herzen jene tränenvollen Klagen, in denen die Kinder Israel so sehr bejammerten, daß Moses und Aaron sie verächtlich gemacht hätten vor dem Pharao und den Ägyptern, 59 während wir doch selbst durch noch härtere Bürden von verschiedenen Seiten geschmäht werden. Verletzt durch blutende Wunden hatten wir uns beklagt über die vielfältigen Gewalttaten, die uns im Übermut der Sohn des Richard 60 noch und noch zugefügt hat. Eine Besserung ist seither durchaus nicht zu bemerken. Vielmehr sind wir wegen dieser Beschwerden allen Bewohnern dieser Gegend verhaßt. Denn in der Tat: Ob wir sie für das Kloster gewinnen wollen oder man sie bestraft, keiner liebt, keiner ehrt uns, denn keiner fürchtet weder Gott noch einen Menschen. Alle zusammen verfolgen uns feindselig, und vor allem der Vorgenannte, der nach meiner Rückkehr von Euch in noch aufgeblasenerer Verwegenheit, weil er dazu die Hilfe der Bürger 61 nicht erhielt, möglichst viele Schwaben 62 zusammenrottete und von ihren Pferden unsere Wiesen größtenteils abweiden ließ. Unser einziges Fischwasser, das wir ihm oft auszufischen verboten hatten, fischt er weiterhin aus, bald heimlich, bald öffentlich. 63
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In all diesen Dingen haben wir keinen Verteidiger, weil Euch selbst allerlei Verpflichtungen fortwährend in Bewegung halten und unser Vogt von allen Seiten von lauernden Gegnern in Atem gehalten wird. Und so werden wir ungeschützt bald da, bald dort von einem derartigen Kerl angegriffen. Aber wir sind ganz sicher, daß wir von der höchsten Herrschergewalt geschützt werden. Lebt wohl. 64

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BriefX13
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Brief 14 
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Brief 15
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Lateinischer Originaltext:
13.
A. Liutoldo presulatus officio celica presulante gratia insignito frater Wigo préordinatus Phyuhtvuangensi monasterio quicquid servus devotissimi oraminis vel famulaminis domino perpetualiter hereditario.
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Detersa totius murmurationis occassione cordetenus frequenter revolvimus flebilia lamenta. quibus Hebreé catervé nimium doluere Moysen et Aaron se foetere fecisse coram Pharaone et Egiptiis, dum cottidie et ipsi durioribus diversarum sarcinarum premimur obprobriis. Cruentis vulneribus sauciati querimoniam vederamus de multimodis iniuriis a filio Rihhardi nobis sepe sepius arroganter irrogatis, nec ullam emendationem penitus sentiebamus; sed propter hoc, quod vobis causati sumus, odibiles existimus omnibus incolis illius regionis. Nullus enim amat, nullus veneratur, quia nullus timet supratonsus nec circumtonsus nec deum nec hominem. Cuncti nos inimicabiliter insecuntur et maxime ille predictus, qui postquam a vobis domum reversi sumus, maiori temeritate inflatus, quia civicum adiutorium non invenerat, congregaverat Svevigenas, quos poterat, et prata nostra cum eorum equis ex maxima parte depastus est; illam aquam, preter quam nullam habemus aliam, quam ei sepe interdiximus, expiscari furtive et publice non cessat.
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De his omnibus nullum habeamus defensorem, quia vobis variarum rerum negotia iugiter allabuntur nosterque advocatus undique ab hostium insidiis detentus dilaceratur; et ideo a neutro defensi hinc inde miserabiliter a tali quassamur homullo, tamen a capite regis defendi absque dubitatione speramus. Valete.

58) Die Benediktus-Regel fordert vom Mönch, "kein Murrer" zu sein (Kapitel 4. S. 73). Entsprechendes steht in Kapitel 34 (S. 123), wo es heißt: "Vor allem darf aus keinem Grund, in keinem Wort und keiner Andeutung das Übel des Murrens aufkommen."
59) 2. Moses, 5,19 bis 6,1.
60) Bossert meint (Die Briefe des Feuchtwanger Dekans Wigo. S. 287-289), daß dieser Richard ein bedeutender Mann gewesen sei, weil sein Sohn nicht bestraft werden konnte. Außerdem werde von Wigo vorausgesetzt, daß der Bischof Richard kenne. Er stamme aus Franken, aus dem Feuchtwangen und damit Schwaben benachbarten Gebiet. Aus diesen und anderen Gründen handle es sich um Graf Richard I. von Rothenburg. Wenn Richard der Graf von Rothenburg war, dann war er der Bruder des Bischofs Bernward von Würzburg. Dieser Richard I. erwarb 994/996 vom Bischof von Augsburg den Berg, auf dem 1079 das Kloster Comburg bei Schwäbisch Hall gegründet wurde (Regesten der Bischöfe von Augsburg. S. 111). Unsere Meinung dagegen ist: Wie aus den Briefen erkennbar, fischte der Sohn des Richard mehrmals das einzige Fischwasser des Klosters aus, obwohl es ihm öfters verboten worden war. Deswegen nehmen wir an, daß zumindest der Sohn des Richard in Feuchtwangen bzw. seiner unmittelbaren Umgebung lebte.
61) Wörtliche Übersetzung des Wortes "civicus". Dieser Ausdruck kann ein Hinweis auf eine schon damals größere, markt- oder stadtähnliche Siedlung beim Kloster sein. Vergleiche Brief 12, Anmerkung 2.
62) Feuchtwangen gehörte damals wohl zu Franken, sonst wäre nicht eigens erwähnt, daß der Sohn des Richard Schwaben zusammenrottete, weil ihm die Einheimischen nicht gegen das Kloster halfen. Die Grenzlage Feuchtwangens wird hier deutlich.
63) Siehe Anmerkung 3 und Brief 10, Anmerkung 4.
64) Der auf Wiedergewinnung möglichst vieler alter Klosterrechte ausgerichtete Kurs des Wigo fand nach kurzer Zeit von keiner Seite her mehr wirksame Unterstützung, so daß er sich an die Kaiserin Adelheid wenden mußte, die wohl auf ihrer Reise von Augsburg nach Würzburg (siehe Brief 16) durch Feuchtwangen kam und die Verhältnisse so in Ordnung brachte, daß ein Überleben des Klosters gesichert war. Der Bischof von Augsburg konnte keine Hilfe gewähren, und der Vogt des Klosters benützte wohl eher Ausflüchte, als daß er wirklich nicht zur Hilfeleistung fähig gewesen wäre. Auch dürfte mancher Besitz, den Wigo zurückerwerben wollte, durch längere Vernachlässigung umstritten gewesen sein.
Erstellt: 12.3.1998 - letzte Änderung am 2.2.2000 durch Hans Ebert
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