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Gedenck-, Stadt- und Huth-Buch
(Chronik der Stadt Feuchtwangen)
Stadtarchiv Feuchtwangen - Archivbücherei I, 6
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Johann Georg Hermann Bärmeyer
Handschrift von 1736 (Abschrift)
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Kapitel LXXIII

Von Eichpfählen und Horbäumen

§ 1

Wa hat man überhaupt davon zu wissen nötig?

Dieses, dass man von den Mühlen, welche der Stadt zugehören, wie auch denen, so nahe daran liegen, von einigem Streit nichts weiß, indem die Wassereichen und Eichpfähle bekannt und die Verträge vorhanden seien, als mit

873 der Stadt-, Walk-, Hain-, Schleif-, Leiperzeller und Larrieder Mühle, besiehe davon das Salbuch de anno 1729.
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Kapitel LXXIV

Von eigenen Grund liegenden Stücken in der Stadtmarkung

§ 1

Von wem sind die eigenen zur Stadt gehörigen Grundstücke erkauft worden?

Inhalt der alten Pergamentkaufbriefe sind solche vom Rat erkauft und vor uralten Zeiten aquiriert worden und

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waren erkauft der Mackenhof anno 1385, der Diemenhof, Schleifhof, Michelhof, Fremblesberger Lehen, das Rammerzeller Lehen und der Hof daselbst, item der Freudenberg ob Tribur und mehr andere Güter, die sind von den Alten zu eigenen Stücken gemacht und den Bürgern, dass sie in der Stadtsteuer bleiben sollen, überlassen worden.

§ 2

Wem wird die Kaufung der bürgerlichen Feldstücke zugelassen?

Niemand, denn den Bürgern, weil ihre größte Nahrung daran hängt, denn da die von Adels- und Stiftspersonen vor Alters dergleichen auch an sich kau-

875 fen wollten, geschah solches anders nicht, denn gegen Zurückgebung eines Reverses, dass man sie wegziehen, sothane Güter wieder an die Bürger verkaufen wollten, diese Observanz ist durch einen Befehl vom 29. April 1569 confirmiert worden, gestalten dann der Oberamtmann Joachim von Damiz wegen erkaufter eigener Güter den Rat selbst in anno 1605 einen Revers erteilen müssen und ist bis auf Endigung der 30jährigen Kriegs-Troublen bei der Stadt auf dieses Herkommen gehalten worden.

§ 3

Wird die Kaufung der bürgerlichen Güter auch anderen

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Personen gestattet?

Ja, ob es wohl nicht billig ist, wird es doch sowohl adeligen und stiftischen Personen, auch den Bauern zugestanden.

§ 4

Durch welche Gelegenheit wurde diese Observanz unterbrochen?

Durch den Dreißigjährigen Krieg, wodurch viele Güter in die Ödschaft verfallen, die man nach dem Krieg wer da gekommen und zu kaufen begehrt, abgegeben, welches der Leute und Geld Mangel verursacht.

§ 5

Was haben die Bürger vor den Bauern in Kaufung der bürgerlichen Güter für einen Vorzug?

877 Das Auslassungsrecht, welches Recht in älteren und jüngeren Jahren her exerziert und darum bis auf die jetzige Zeit nicht nur gehalten, sondern auch gerichtlich darauf gesprochen worden.

Die Bauern haben beinahe jetzt eben so viele Güter als die Bürger innen, welches der Bürgerschaft freilich höchst schädlich ist.

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Kapitel LXXV

Von Fronen und Fuhren

§ 1

Wie viel und wan für Fuhren gegen gnädigste Herrschaft zu verrichten, liegt der Bürgerschaft ob?

Sie darf außer einer namhaften

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Summe Brennholz, welche jährlich in die herrschaftliche Ziegelhütte nach Ansbach geführt wird, keine Fuhren verrichten, anbetracht sie keine Feldlehen oder dienstbaren Höfe, sondern harte, mit Steuer belegte, eigene Stücke besitzen, darauf keine Dienste ruhen und sie nur zu tun haben, dass sie die Steuer erwerben, denn einmal hat ein Bürger schon ein eigenes Stück, so behält er es doch nicht auf dem Haus, sondern kommt durch Kauf oder erbschaftsweise an einen anderen und weil aslo keiner keine gewisse Anzahl Vieh zu halten im Stande ist, so kann er auch nicht wie ein dienstbarer Lehenbauer, der seine gewisse Anzahl Vieh hält, zu unveränderlicher Dienstleistung auf
879 eine Anzahl Vieh angehalten werden. Was der Ungleichheit der Dienstfuhren halben unter Herrn Markgraf Georg Friedrich und Herrn Markgraf Joachim Ernsts Regierungszeit von 1556 an bis 1624 für Streitigkeiten zwischen der Stadt und Gebauerschaft vorgefallen und wie einige aus der Gebauerschaft, nämlich der Röschenbauer Schülein et Consortes ihrer Wiedersetzlichkeit und Drohung wegen auf die Festung Wülzburg gesetzt und dass anno 1624 durch gnädigsten Ausspruch hochgedachten Herrn Markgrafen Joachim Ernst die Repartition des Anspanns auf die Anzahl des Viehs gerichtet und dadurch der Stadt und Bürgerschaft Untergang und Verderben abgewendet worden, weist das Stadtbuch in mehreren
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solchen Ausspruch hat man bisher nachgelebt, obschon der Verwalter Fastenov und Vogt Fenk anno 1698 die vormalige obgeschwebte Disproportion des Anspanns (da nämlich die Stadt mit ihren etlichen und 70 - 80 Stück Anspann dem Stift oder Kastenamt, deren jedes über etliche 100 Stück Anspann gehabt, gleich halten müssten), wiederum aufgewärmt haben, allermaßen dann die Repartition mit dem Verwalter und Vogtamt noch jetzt auf die Anzahl des Viehs gerichtet wird. Stadtbuch pag. 343 außerdem liegen auf der Bürgerschaft die Jagddienste, deren Bestellung vom Bürgermeisteramt dependiert.
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Kapitel LXXVI

Von eingepfarrten Weilern,

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Höfen und Mühlen

§ 1

Welche Inwohner müssen ihre Hochzeiten, Kindtaufen und Leichen in der Stadt halten, auch das Getränke allda nehmen?

Folgende: (Weiler) Aichenzell, Banzenweiler, Zumberg, Bernau, Bieberbach, Bonlanden, Thürnhofen, die Hochzeiten werden in diesem Ort gehalten, weil daselbst eine Wirtschaft ist. Esbach, Oberransbach, Kaltenbronn, Rödenweiler mit den Toten eingepfarrt, Metzlesberg, Rißmannschallbach, Gehrenberg, Schwaighausen mit fünf Haushalten, Glashofen

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Heilbronn, Herrnschallbach, Hinter- und Vorderbreitenthann, Höfstetten, Krapfenau, Leiperzell, Mögersbronn, Wehlmäusel, Oberahorn, Oberdallersbach, Sperbersbach, Steinbach, Sommerau, Tauberschallbach, St. Ulrich, Unterahorn, Unterdallersbach, Unterransbach, Weiler am See, Weikersdorf, Winterhalten, Zehdorf. (Höfe) Jungenhof, Beckenhof, Charhof, Höfen, Kleinohrenbronn, Koppenschallbach, Krebshof. Mühlen: Aichamühle, Graufenmühle, Hainmühle, Herbstmühle, Kernmühle, Lohmühle, Lottermühle, Schleifmühle
883 (noch Höfe) Lichtenau, Poppenhof, Röschenhof, Schafhausen, Soldenhof, Zinselhof. (noch Mühlen) Schönmühle, Viertlesmühle, Überschlag- und Walkmühle. Summe: 40 Weiler, 13 Höfe und 13 Mühlen.

Folgende Orte gehören mit den Toten herein:

Kesersbach, ein Weiler, Böhlhof, Bechhof, Lochhof, Neidling (Höfe)

Erstellt: 23.10.2005 durch Hans Ebert

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