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Gedenck-, Stadt- und Huth-Buch
(Chronik der Stadt Feuchtwangen)
Stadtarchiv Feuchtwangen - Archivbücherei I, 6
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Johann Georg Hermann Bärmeyer
Handschrift von 1736 (Abschrift)
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Kapitel LIII

Von der Ratswahl, dann der Amtsträger und Ratsherren Instruktion

§ 1

In wie vielen Personen besteht der innere Rat?

Nach der von Herrn Amtmann Adam von Kirchberg anno 1434 gemachten Ordnung besteht derselbe in 12 Personen, worunter 2 Bürger- und 2 Baumeister, dann 2 Spitalpfleger befindlich.

Der äußere Rat aber besteht nur in 8 Personen, die man vor Zeiten die alten Männer genannt.

§ 2

Durch wen werden die abgängi-

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ge Ratspersonen ersetzt und gewählt?

Durch einen Oberamtmann, Kastner und den vorhandenen Ratspersonen, ausgenommen ein Baumeister, der wird von dem äußeren Rat gewählt, von Herrn Oberamtmann aber Kastnern, Bürgermeister und übrigen Ratsgliedern confirmiert.

§ 3

Wie viel hat ein Oberamtmann, Kastner und Amtsbürgermeister Stimmen?

Ein Oberamtmann 4, im Kastner und ein Amtsbürgermeister auch 2. Von den übrigen Ratsgliedern hat jeder ein Votum.

§ 4

Wie wird der Akt bei der Ratswahl verrichtet?

Folgender Gestalt: es geschiehet durch den

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Herrn Oberamtmann ein mündlicher Vortrag, dass man sonderlich bei Wählung eines Bürgermeisters und der übrigen Amtsträger sich nach Gewissen und geschickten Personen umsehen und trachten solle, auf solche Subjekte zu votieren, von welchen man sich versichern könne, dass sie des gemeinen Wesens Beförderung am besten beobachten werden. Hierauf werden die abgegangenen Personen per majora vota ergänzt und zur Pflicht gezogen und daraufhin jeder zur Session angewiesen.

§ 5

Wo sind der Amtsträger und Ratsherren Instruktionen zu finden?

Im Stadtbuch von pagina 185 bis pag. 196.

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§ 6

Was hat ein Amtsbürgermeister, Baumeister, Spitalpfleger, dann ein innerer und äußerer Herr jährlich zur Besoldung?

Ein Amtsbürgermeister incl. aller Abhör- und Rechengebühr, dann Deputata: 53 fl, ein Baumeister 44 fl., ein Spitalpfleger 44 fl, 16 1/4 xer, ein innerer Herr 7 fl. 10 xer, ein äußerer Herr 1 fl. 39 xer, incl. der Herren Fisch.

§ 7

Was hat die hochfürstliche Kammer in vorigen Zeiten wegen der Rats Besoldung für eine Moderation vornehmen wollen?

Sie hat vorgehabt, auf des Kommissars Grienßeysens Vorschlag nach be-

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schehenen Baurechnung Revision die Besoldung eines innern Herrn von 5 fl, fränk. in anno 1677 auf 2 fl zu reduzieren und des äußeren Rats Besoldung gar aufzuheben.

§ 8

Waren Bürgermeister und Rat aber damit zufrieden?

Nein, sie stellten dem durchlauchtigsten Fürsten und Herren, Herrn Markgrafen Johann Friedrich per Memoriale untertänigst ovr, dass vor Alters bei Zusammenkünften an den gewöhnlichen Rats- und Markttagen jährlich von den Ratsgliedern 130 fl .. .. mehrmals Zehrung cansiert wurde, welche Ratszehrung aber von Herrn Oberamtmann von Goldstein abgestellt und statt derselben jährlich 5 fl. fränk. einen In-

729 neren, einen äußeren oder Gemeindeherrn aber 1 fl. zu geben geordnet worden und dass dieses eine geringe Besoldung sei, welches jedes Ratsglied gar wohl verdienen müsse, zudem das herrschaftliche Interesse um keinen Pfennig darunter Schaden leide.

§ 9

Was erfolgte hierauf für eine Resolution?

Nach Inhalt eines vorhandenen Spezialbefehls von gedachten Herrn Markgrafen Joh. Friedrich sub dato Crailsheim, den 15. Juni anno 1678 sollen Bürgermeister und Rat bei ihrer alten Gerechtigkeit gelassen und jedem wie zuvor, also auch eines künftigen, die jährliche Besoldung der 5 fl. gereicht werden.

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§ 10

Sind Bürgermeister und Rat bei dieser Gerechtigkeit gelassen worden?

Ja, bisher unverrückt.

Erstellt: 22.10.2005 durch Hans Ebert

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