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Gedenck-, Stadt- und Huth-Buch
(Chronik der Stadt Feuchtwangen)
Stadtarchiv Feuchtwangen - Archivbücherei I, 6
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Johann Georg Hermann Bärmeyer
Handschrift von 1736 (Abschrift)
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713
Kapitel LI

Von der Erbhuldigung in dem wohlläblichen Oberamt Feuchtwang

§ 1

Von wem und wo wird sie eingenommen?

Durch bevollmächtigte Herren Abgesandte auf dem Rathaus.

§ 2

Wer wird zu Leistung der Erbhuldigung gezogen?

1. die Bürgerschaft und Ratshintersassen,
2. des Stiftsamts Feuchtwang Untertanen
3. des Kastenamts Untertanen,
4. des Verwalteramts Forndorf und Bechhofen Untertanen.
5. des Klosterverwalteramts Sulz Untertanen

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§ 3

Wie geht die Ordnung?

Nachdem die Herren Abgesandte an den Fenstern heraus sich dem Volk zeigen und selbe sein Angesicht auf das Rathaus zuwendet, steht die Bürgerschaft vorne in der Mitte, inter sie die Ratshintersassen, zur rechten Hand schließen sich die Kastenamts Feuchtwanger Untertanen an, zu linken Hand die Stiftischen Untertanen, die Fordnorfer, Bechhofer und Kloster Sulzer Untertanen aber kommen hinter der Bürgerschaft zu stehen.

§ 4

Was wird den Untertanen für Erbhuldigungseid vorgelesen?

Es geschieht von einem bevollmächtigten Herrn Gesandten der Vortrag, da-

715 nach wird von den Untertanen die Huldigung begehrt und der Eid mit aufgehobenen Fingern nachgesprochen, als dann antwortet der Stadtschreiber, bezeiget das Leid über das Absterben Serenissimi, hingegen die Hoffnung und das Vergnügen über die Person und Wohlsein des Erbprinzen mit Anwünschung glücklicher Regierung und bedankt sich für die gnädigste Versicherung der versprochenen Manutenenz bei hochfürstlichen Rechts, Landes Schutz und Privilegien.

§ 5

Was waren bei der Huldigung unseres jetzigen hochfürstlichen Landesvaters, Herrn Markgraf Carl Wilhelm Friedrichs den Untertanen um Angedenken gereicht?

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Es wurde einem jeden zur Erinnerung seiner zugesagten Treue zwei Gedächtnismünzen gegeben, davon die eine eines Groschens, die andere eines halben Orts Wert gehalten, auf der letzeren Münze stand auf einer Seite: "Eure Treu werde neu".

Nach vollbrachten Huldigungsakten gehen die Herren Abgesandten in ihre Logie, die Mahlzeit einzunehmen, an die ein Oberamtmann, wenn er in loco, gezogen wird.

§ 6

Wer trägt in solchen Fällen die Unkosten?

Die Untertanen, und werden unter Stadt-, Stift- und Kastenamt, dann auf die incorporierten Ämter Forndorf, Bechhofen und Kloster Sulz nach dem

717 Steuerfluss abgeschlagen.

§ 7

Was wurde bei letzterer Erbhuldigung den Herren Abgesandten zu einer Verehrung gegeben?

§ 8

Welchen von den durchlauchtigsten Fürsten, hohen Landesherrn, ist hier gehuldigt worden?

Herrn Markgraf Friedrich Johannes, Albrecht, Friedrich und Sigmund, Gebrüder, Casimir und Georg, Georg Friedrich, Joachim Ernst, Albrecht, Johann Friedrich, Georg Friedrich, Wilhelm Friedrich und Carl Wilhelm Friedrich.

Erstellt: 22.10.2005 durch Hans Ebert

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