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(Chronik der Stadt Feuchtwangen) |
Stadtarchiv
Feuchtwangen - Archivbücherei I, 6
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Handschrift von 1736 (Abschrift) |
476
Sc252 |
Von der Reformation § 1 Wann nahm solche ihren Anfang? Anno 1517 unter Kaiser Maximiliano. § 2 Was gab zur Trennung und Veränderung in der Religion Anlass? Papst Leo des 10ten ausgeschickter Ablasskram, durch Johann Tezel, einen Dominikanermönch, der den Leuten |
477 | um
Geld Vergebung aller ihrer Sünden und das ewige Leben dadurch zu erlangen
versprochen.
§ 3 Wer widersetzte sich solcher Ablasskrämerei am ersten? Martin Luther, ein Augustiner und Schriftgelehrter zu Wittenberg, der vieles dawider geschrieben, in selbigen und mehr anderen die päpstlichen Irrtümer ausführt, war anno 1521 von Carolo 5to, römischen Kaiser, nach Worms zur Verantwortung seiner Bücher und Lehrsätze zitiert, nach gehaltenen Geleit wurde er von gedachten Carolo in die Acht erklärt, von Kurfürst Friedrich in Sachsen aber in Sicherheit genommen, immittelst die evangelische Religion und Reformation je länger je mehr ausgebreitet worden. |
478
Sc253 |
Wann und durch wen ist die christliche evangelische Religion hier eingeführt worden? Durch den lobseligen Herrn Markgraf Georgen anno 1524. § 5 Wer hat am ersten hier gepredigt? Johann von Wald, ein gelehrter Mönch anno 1524 und 1524, in welchem Jahr er wieder von hier abgegangen vide Dekanatsbeschreibung. § 6 Wer war der erste evangelische Prediger hier? Georg Vogther, der in dieser seligmachenden Lehre großen Fleiß angewendet. § 7 Was ergingen in Einführung |
479 | der
evangelischen Religion von der hohen Landesherrschaft anno 1524 für
Verordnungen?
Der glorwürdigste Markgraf Casimir nahm in Abwesenheit des lobseligen Herrn Markgrafen Georgen, sich der Religion mit allen christlichen Eifer an, derentwillen Deliberationes und Ratschläge auf dem Landtag zu Ololzbach gehalten worden, alles zu dem Ende, damit das göttliche Wort und h. Evangelium lauter und rein und nichts, das dawider ist gepredigt und das gemeine christliche Volk nicht in Irrung und Ärgernis geführt würde, zu welchem Konvent dann die Prälaten in dem brandenburgischen Stiften und Klöstern auch anderen Pfarrherren beschrieben, ein Kolloquium gehalten, darauf ihre Bedenken dem Landesfürsten solche mit gelehrten und sonst verständigen |
480
Sc254 |
ehrbaren
Personen in weiteren Deliberation zu ziehen, übergeben, so auch akzeptiert
und beide folgende Markgrafen im folgenden 1525. Jahr eine christliche
Anzeige von dem rechten lebendigen Glauben und dessen unausbleiblichen
Früchten, wie mit weniger von wahrer christlicher Freiheit des Geistes
in öffentlichen Druck geben und als ein Formul zu predigen in allen
Landen publizieren lassen.
§ 8 Was ging in diesem 1524. Jahr mit den Stiftspfaffen hier Merkwürdiges vor? Dieses, dass alle Kapitulaner um des Bauernaufruhrs halben sonderlich, da solche in der Nähe zu Dinkelsbühl ein Lager geschlagen gehabt, nach Augsburg entwichen und ihre Untertanen und Verwandten mit Willen von Casimir und Georg, beide Herren Markgrafen zur Erbhuldigung ziehen lassen, damit das Stift sowohl als derselben |
481 | Untertanen
durch die aufrührerische Empörung der Bauernschaft nicht verderbt
worden.
§ 9 Wie bezeigten sich die Kapitulaner im Anfang bei Fortsetzung der Lehre des Evangeliums? Sehr widerspenstig, sie beschuldigten mit Unwahrheit dem damaligen Vogt Blümlein, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft samt der Pfarrgemeinde bei Herrn Markgrafen Georg einer Aufruhr, weil sie vorgemeldeten Johann von Wald Predigten angehört und vermeinten, wenn sie Mangel an Wort Gottes gehabt hätten, sollten sie es dem Bischof zu Augsburg als ihren Ordinario geklagt haben, der würde ihnen schon Rat geschafft haben. |
482
Sc255 |
Wie war die Verantwortung darauf eingerichtet? Folgender Gestalt: die Kapitularen hatten durch die Haltung ihrer Stiftsjahrtage, Los, Mess und Vigilien, Singen und Opfern, sie in den Irrtum erhalten, als ob die Verstorbenen Hilfe aus der Pein damit erlangen könnten, hätten ihnen auch die Hölle so heiß und den Teufel so schwarz, den Weg zur Seligkeit so eng und zu einem grausamen Richter und Tyrannen gemacht, sodass man nur einig und allein durch sie ihr Singen, Messen und Opfern selig werden könne, man spüre wohl, dass ihnen Pfaffen um nichts anders zu tun sei, denn dass sie die Bürger und Pfarrgemeinde eben gerne noch länger in ihren |
483 | Notstall
zu behalten begehren und am Wort Gottes verhindern wollen, zu Widerstand
Gott und dem heiligen Geist. Von dem Aufruhr meldeten sie: es müsste
ihnen von Herzen leid sein, wenn ihnen ein solches trämut oder in
Sinn kommen wäre, das heilige göttliche Wort mache nicht Aufruhr
bei den Gläubigen, sondern bringe der Obrigkeit Friede, Glauben, Liebe,
Einigkeit und Gehorsam, welchem sie als gehorsame Untertanen nachkommen
wollten.
Weil eine jede Obrigkeit den Gewalt von Gott habe, den Frommen zu Gutem und den Bösen zur Strafe zu ziehen, so bitten sie ihre fürstl. gndl., sie wollten Vogt, Bürgermeister, Rat und Gemeinde unangesehen des Widerstands, so Dechant und Kapitel Gott und seinem heiligen göttlichen Wort tun, Johann von Wald zu einem Prediger auf ihren Kasten zu belassen. Infine ihres Berichts meldeten sie, dass die |
484
Sc256 |
Stiftspfaffen
mit ihrer Sophisterei dem göttlichen Wort Gottes nicht Widerstand
tun mögen, weder durch sie oder ihren Ordinarium. So ruhten sie ihres
fürstlichen gnädigsten Herrn Markgrfen Georg an und erkunden
denselben vor ihren Landesfürsten, sonsten müssten es geistliche
Sachen sein und für den Bischof oder gen Rom gehören, sie hofften
aber ihre fürstliche Gnaden würde Gott mehr als den Menschen
gehorchen und ihnen aus der babylonischen Gefängnis helfen, ausweis
einer von Vogt Seyfried Blümlein, Bürgermeister, Rat und Pfarrgemeinde
ohne Jahr und Tag ausgefertigtes Memorial an den lobseligen Markgrfen Georg
mag anno 1523 geschreiben worden sein.
§ 11 Wie war zu dieser Zeit die Haushaltung bei der katholischen Priesterschaft beschaffen? |
485 | Durch
das geühfrte Konkubinat haben sie groß und unleidentliche Ärgernis
angerichtet und war ihre Haushaltung nicht schlecht, darauf hat Herr Markgraf
Casimir an sie ernstliche Befehl und Abmahnungen ergehen lassen und anno
1524 den Beamten zu Feuchtwangen befohlen, dass solch ärgerliches
Leben pervisitationes abeschafft werden möge.
§ 12 Wer hat während der Entweichung der Kapitularen den Gottesdienst verrichtet? Vorgemelter Georg Vogther, welcher in der Lehre des Evangeliums großen Fleiß bei seinen Zuhörern angewendet, aus erstgemelter stiftischen Widerlegungsschrift. |
486
Sc257 |
Was hat dieser Mann für ein widriges Schicksal gehabt? Weil er im Bauernaufstand anno 1525 sich verheiratet, wurde er von dem damaligen Stiftsdekan Johann Dietrich abgesetzt, nachher aber wegen seiner Gelehrsamkeit und guten Wandels wieder von Herrn Markgrafen Georg angenommen. Aus der Dekanatsbeschreibung. § 14 Von seiner Annahme des evangelischen Pfarrer Vogters hat man diese Nachricht Als anno 1524 von Vogt, Bürgermeister und Rat daselbst über sie die Kapitularen, die sich aus der Stadt in tumultu nesticano hinweggetan und die Kirche verlassen,deswegen Klage ein, |
487 | kommen
und ein Stiftsvikarier namens Georg Vogther auf Befehl des damaligen Pfarrherrns,
quod notandum, zum Prediger mit Vergünstung des Landesherrn angenommen,
sub dato Onolzbach Burckardi eod. anno dem Dechant und gemeinen Kapitel
zu Feuchtwangen, von beiden Herren Markgrafen befohlen worden, gedachten
Prediger anstatt eines Pfarrherrn anzunehmen und ihn in demselben Weg oder
sonsten sein notdürftig Kompetenz machen und folgen zu lassen.
§ 14 1/2 Welches war das erste Unternehmen des Herren Markggrafen Georg in Religionssachen? Die 23 Artikel, so 1524 Dienstag nach Bartholomaei ausgeschrieben und auf den nach den Matthäustag anberaum- |
488
Sc258 |
ten
Religionskonvent zu Ansbach beratschlagt worden, die Artikel sind dieses
Inhalts: "Nemblich nach dem die Römisch Kirch sieben Sacrament verordnet
hat, sagenn etliche mit mer dann von zweyen, vnd etliche von dreyen götlichen
Sacramenten.
Item nach dem die Römisch Kirch verordnet hat, das ein Jeder Christen Mensch schuldig vnd gepunden sey, zum wenigsten deß Jars ein mal zu Österlicher Zeit, alle seine Wißentliche Sünde, seinem aigenn Priester, oder Pfarrer zu beichten, vnnd das Sacrament des Altars zu empfahen. Dagegen aber die andern solche Beicht, wie die von der Römischen Kirchen verordnet, für vnnötig vnnd darzu für unpillich achtenn, das jemandt |
489 | vf
ein bestümte Zeit vnnd einer sonderlichen benanten Person dermaßen
alle haimbliche Sünde beichten, noch das gemelt Sacrament, zu empfahen
gepotten werden solle. Item es wird auf wider die Bebstlich vnd Bischöfliche
Vorbehaltung, inn etlichen fellen zu absolviren gestritten, vf Meynung
das kein Sünde weder Bebsten noch Bischöfen, Vorbehalten sein
noch werden soll.
Item der Römisch und Bischoflich lanng gebraucht Ablas wirt auch wider fochten, Item nach dem die Römisch Kirch aus etlichen angezeigten Vrsachen, verordnet hat, daß das Sacrament des Leibs und Pluts Christi allein im Prot, vnnd nit im Kelch oder Wein soll empfangen werden, dawider aber von den andernn gesagt wirt, als sollt inn menschliche gewaldt nit steen, die Einsazung Christi dermaßen |
490
Sc259 |
zu
endern, vnnd das solche Verennderung der götlichen Einsatzung niemandt
anzunehmen vnnd zu halten schuldig. Item es wirt auch widerfochten, als
sollt das Sacrament des Leibs Christi, wie lange Zeit hern gepraucht inn
Monstrantzen, vnd darzu gemachten Zirlichen Sacrament Heußlein, vnzimlich
zu behalten sein, vnnd vmbgetragen werden.
Item nach dem inn der Römischen Kirchen verordnet, vnnd lang herkommen, das Priester vnd Pfründen, gestift, die ettlich Tag vnnd Zeit, Meße nach Römischer Ordnung mit Opferung des Leibs vnnd Pluts Christi für die Lebendigen vnnd verstorben gefallten auch vigilien gesungen, vnnd sonnst darneben dergleichen Meß, Opfer vnd gepett, vmb praesenz gehalten vnnd gethan, das aber ietzo, mit allein für |
491 | Vnnütz.
Sonnder auch, alls sollt es unchristlich sein, von etlichen ofenntlich
angefochten wirt,
Item nachdem inn der Römischen Kirchen lannge Zeit herkommen, vnd gepraucht, das obgemelte Meßen, inn Lateinischer Sprach gelesenn worden sindt, dagegen aber jetzo offentlich geschrieben vnnd gesagt wirt, das die recht Evangelisch Meß inn unsern Teutschen Landenn, inn Deutscher Sprach vnnd mit ofen worten, des es die Vmbstender hören, vnnd versteen mögen, vnd nit nach Römischer Ordnung gehaltenn werden soll, Item es würde auch ietzo ettlichenn allter Römischer Ordnung entgegen, vnnd zu wider fürgenommen, das die Kinder inn deutscher Sprach bey vnns getaufft werden sollen. |
492
Sc260 |
Item
nachdeme etliche lange Zeit, den Briestern Evangelieen und Epistlern inn
der Römischen Kirchen, Eheweiber zu haben verpotten gewest ist, würdet
solch Verpot jetzo als auch alls vncristenlich vnnd vnpündig angezogenn.
Item nach dem Inn der Römischen Kirchen, verordnet vnd gebotten, inn etlichen Grad der Sippschaft, Schwägerschaft, vnd Gevatterschaft, an Bebstliche erlaubung nit zu heyrathen, würdet vonn andern darwider auch gestrittenn. Item es wird jetzo ofenntlich geschrieben vnnd gesagt, das die Ordens Priester inn den Clostern, vnangesehen Irer Regell, und derhalb ewiger Verpflichtung die inn das Verpeut, aus den Clösternn kommen, vnd sich verehe- |
493 | lichen
mögen,
Item das kein pfaf oder priester (wie man sie nennt) sein sollenn, dann allein die Ihennen, so andernn Menschen das götlich Wort predigen vnnd leren, vnnd die götlichenn Sacrament raichen, Item es will auch strittig gemacht werden, ob rechten glaub vnnd vertraw inn Cristo allein zur Selligkeit genug sei oder nit, Item es wird jetzo strittig gemacht, ob der Menschlich Will, gut oder böß zu würken frej sey oder nit, Item es ist nit wenigers streits, vonn wegenn irer Pildung Inn der Kirchen ob dieselbenn also Inn den Kirchen gedult werden ollen oder nit, |
494
Sc261 |
Item
so streitet man der Ceremonien halben, Inn der Kirchen, was dar zimblich
fein oder nit,
Item nachdem die Römisch Kirch ettlich Fasten, vnnd Fejertäg, bej Pan vnnd Christennlicher Gehorsam gepeut, da wider wirt gestritten, alls sollt solch gepot nit pinden. Iten nach dem Inn der Römischen Kirchen lange Zeit herkommen vnd alls ein gepot gehalten, an den Freittagen, Sambstagen vnd andern gebotten Vesttagen, khein Fleisch, auch an ettlichen Orten, an Freittagen, vnnd gepotten Vasttagen, kain Ayr, Keß, Milch oder Schmalz zu eßen, Ist jetzo strittig. So jemandt da wider Ayr, Keß, Fleisch Milch oder Schmalz esse, ob es gegen Got Sünde vnnd strafe- |
495 | lich
sei oder nit,
Item es wirt jezo widerfochten, daß die Römisch Kirch oder auch die Concilia nit die Heillig gemein Christlich Kirch sündt, die durch den Heilligen Geist regiert werde, vnnd nit Irren keme, sondern solch gemeinen heillige Christennliche Kirch, die wir Im Glauben bekhennen, sol an kein Stat, oder Personn gepunden, aber allein im Geist und Glauben steenn, vnd ein corpus vnnd Gespans Christi, vnnd allein Cristus, vnnd nit der Babst Ir haupt sein, Item es wirt jetzt von villn ofentlich geschrieben vnd gesagt, was Bebst, Bischof, oder gemeine Concilia Satzung vnnd gepott, die nit vf das lauter Wort Gottes gegründet sein, |
496
Sc262 |
die
Seele und Gewißen betreffen, bißher gemacht haben, oder füro
machen werden, das solchs alles vnpündig vnnd man demselben zu gehorsamen
nit schuldig sei.
Item nach der lange Zeit here Inn der Römischen Kirchen, der Geprauch gewest ist, so an rechten Verstand göttlicher Schrift Irrung entstanden, das dieselbig Irrung durch den Geistlichen Standt Inn den Concilio, aber dazwischen durch Erzbischoff vnnd Bischöff enntlich entschieden worden sindt. Wie sie das am vernünftigsten nützlichsten vnnd Bessern angesehen haben. Dawider aber jetzo vestiglich gestritten wirt, das Inn keines Menschen Vernunft oder Gewalt stee |
497 | die
götlich Schrift anders dann einen Text, götlicher Schrift mit
dem andern, vnd das solche götliche Schrift allennthalben vnuerendert
besehen könne, aufgelegt, auch da wider der Concilien oder leerer
Schriften vnnd außlegung Ires Vermeinens nit angenommen, also das
nicht zw, noch von dem Göttlichen Wort gethann werden solle."
§ 15 Wie bezeigten sich Bürgermeister und Rat in Annehmung der evangelischen Religion? Sehr eifrig, welches aus einem Schreiben an Herrn Amtmann in Feuchtwangen ergangen, so anno 1525, als Herr Markgraf Georg in Sachsen und Polen |
498
Sc263 |
gewesen
erhellt, darinnen sie baten, dass man ihnen gegen dem Kapitel behilflich
und rätlich sein wolle, dass Herr Jörg Vogther, wie er bisher
getan, weiter bis zur Ankunft ihres gnädigen Herrn predigen dürfe,
damit das gemeine Volk nicht weiß los ginge, wie ihre Worte lauten.
§ 16 Woraus ist der Bauernaufruhr entstanden? Aus den ungeschickten Predigten, wie ein von Herrn Markgrafen Casimir und Georg gedrucktes Aufschreiben, Datum Onolzbach am Mittwoch nach Bartholomai Apostoli anno 1525 ausweist. |
499 |
Was ist von dem Bauernkrieg oder Aufruhr merkwürdig? Die Bauern haben anno 1524 in der Nähe zu Dinkelsbühl ein Lager gehabt und zu Neustadt an der Aisch in 16.000 Mann stark sich versammelt, vid. Joh. Wolfgang Rentschers Bedbl. Liederhayn p. 617. § 18 Wie ist diese Ursache in beiden Fürstentümern gestillt worden? Durch Herrn Markgraf Casimir, der in geschwinder Eile aus den in den Städten seines Landes treu gebliebenen Bürgern so viel Volk zusammen gezogen, das er ihnen damit unter die Augen treten durfte, solche überfallen, zerstreut, 1484 gefangen bekommen, davon ein TEil hinrichten lassen, Markgraf Georg hat seinen Teil pardoniert zu welchem Zug |
500
Sc264 |
und Vornehmen die Stadt Feuchtwangen 50 Fußknechte schicken müssen, inhalt eines Befehls am Freitag vor Walburgi Brandenburg. Cederhayn pag. 617 et 628 in ganz Franken lief ein Heer von 40.000 Bauern zusammen, formierten ein Lager, sie ruinierten 150 adelige Schlösser und plünderten und verbrannten 23 Klöster, Thomas Münzer, ein ehrgeiziger Pfaff, war das Haupt davon, der das weltliche Regiment reformieren wollte, er aber, als er die Nachricht von der Bauern in franken starken Versammlung erhalten, predigte, nun wäre die Zeit der Erlösung vorhanden, er berufte die Bauern zu sich auf Mühlhausen, beredete sie aus ihnen lauter Herrn zu machen, zitierte auch die Mannsfeldischen Bergleute und sprach ihnen getrost zu auf die Fürsten und Herren zu schlagen, wie auf Ninrods Amboss linke |
501 | Bank
und niemand verschonen. Als es solches Aussehen gewann, zog Kurfürst
Johannes, Herzog Georg zu Sachsen, Landgraf Philipp von Hessen, Herzog
Heinrich von Braunschweig und die Grafen von Mannsfeld ihre Truppen zusammen,
gingen den rebellischen Bauern entgegen und schlugen dieselbe in die Flucht,
Münzer wurde gefangen und zu Mühlhausen enthalst, der Körper
gespießt und das Haupt im freien Feld auf den Pfahl gesteckt, in
dieser Aufruhr sind im ganzen Reich über 120.000 Bauern ums Leben
gekommen, vid. Schleid. Lib. 5. Gnodal. in historia belli nestici Mannsfeldische
Chronic.
§ 19 Wie verhielten sich die Bürger in solcher Unruhe? Sie blieben ihren Landesherren getreu und gehorsam und kehrten sich an die |
502
Sc265 |
Untreu
der Bauern nichts, wohl wissend, dass die Obrigkeit von Gott gesetzt sei,
welches Herr Markgraf Casimir an ihnen rühmte und nach Endigung der
Läfe eines jeden Klage abzutun und Hilfe zu verschaffen ruhmwürdigst
zusagte, wie ein in dieser erweckten unruhen halben ergangene Befehle in
mehreren ausweist.
§ 20 Wie stand es anno 1526 um die Lehre des h. Evangeliums? Nach wohlgedachten Herrn Markgraf Casimirs Befehl an Bürgermeister und Rat zu Feuchtwangen Dienstag nach Misericorias Domini, durfte nichts neues angefangen werden, das Evangelium aber war rein und lauter zu predigen befohlen. Indergl. Terminis schrieb wohlgedach- |
503 | ter
Markgraf Casimir e.a von Speyer bei fürwährenden Reichstag an
den damaligen Amtmann, dass das Evangelium rein gepredigt, aber keine Neuerung
gemacht werde.
In gedachten 1526. Jahr hat Hlr. Markgraf Casimir am Mitwoch nach Francisci einen Landtag angestellt und Dechant und Kapitel hierzu beschrieben und den damals verfassten Abschied publizieren, bis auf ein Concilium nationale weiteren bescheidentl. kathol. Ceremonien passieren lassen. [freier Platz] Wie eifrig sich der lobsel. Herr Markgraf Georg die Ausbreitung der evangelischen |
504
Sc266 |
Lehre
angenommen, seinen Herrn Bruder, Markgraf Casimir und die Regierung dazu
angetrieben, gibt nachfolgendes Schreiben in mehreren zu erkennen:
[freier Platz] |
505 | "Anno
Christi 1526.
Dem Edelherrn unserm liebengetreuen Hauß Herr zue Schwarzenburg, vnd andern unsern lieben Brüdern Räthen in Hauß zu Onolzbach sambtlich vnd sunderlich. Georg von Gottes Gnaden Marggrafe zue Brandenburg vnd Herzog in der Schlesick. Vnsern günstlichen Gruß zuuor Edel Herrn vnd lieben getreuen, wir schreyben hieneben dem hochgebohrnen Fürsten, unserm lieben Bruder Casimir Marggraf aus rechter brüderlicher vnd christlicher Lieb, auch merklichen und geweglichen Vrsachen, wie in obliegender Abschrift zue Vnemen, vnd die weyl dann vnser entlich Gemüth vnd Mainung ist, dß solchen |
506
Sc267 |
vnsern
zimblichen christlichen GEsinnen Volg geschehn, so brüchten wir euch
ernstlich bey den Pflichten damit ihr vns verwand seyd, ob jemand ver,
der genante vnsern Brüdern zum ichten andern bewegen, daß ihr
getreuelich davor seyd, vnd gemelten vnsern lieben Brudern dahin waysen
wollt, sich ongewaigert vnser christlicher Ways, vnd Ausschreiben gemes
zue halten, daran thuet ihr vns guett Gefallen, als wir vns auch genzlich
zue euch verlaßen wöllen, wieder, um zur Billigkeyt gnedig anerkennen,
Datum Jegerndorf Sambstag nach Bonifacii ao. DDVI.
Hochgebohrner Fürst, freundlicher lieber Bruder, wie wol euer Lieb vnd wir als die mittainander die regie- |
507 | renden Fürsten, die weyl wir kein Gewalt, vnd nichts anderst haben, dann allein aus göttlicher Verleihung vergangener Zeyt, als wir do außen bey Fe in vnsern beeden Fürstenthumben vnd Landen gewesen seid, gantz christlicher vnd billicher Weyß beuohlen haben dß allenthalb in vnser Bruder Landt dß hailig Euangelium vnd Wort Gottes lauter vnd rein geprediget werden soll, vnd nichts das dawieder ist, damit alle menschliche Satzung (die Seele vnd gewissen Belangen) außgeschloßen sind, mit dem weytern christlichen vnd billichen erbieten, das wir beede miteinander regierend Fürsten ob den rainen Predigern des göttlichen Worts getreulich handthaben, vnd wieder nichts sein, noch thuen wöllen, daß daß heylige Euangelium vnd Wort Gottes nach rechtem Verstandt mit sich bringt oder zuelest, das ist, auch die gottlosen Mispräuch in der Kirchen abzustellen, recht cristlich Got- |
508
Sc268 |
tesdienst
aufzurichten gegen der Priester bübisch Leben, wo sie sich nicht enthalten
können, nach der Lehr des heyligen Apostels, den ehrlichen Stand anzunemen,
vnd dergleichen mehr zue thun, dß daß heylig Euangelium vnd
Wort Gottes mit sich bringt, oder zuelest. So werden wir doch auf vnser
vleyßig Nachtrag vnd Erkundigung lautter Bericht, dß nicht
allein dß Wort Gottes in vnserm Fürstenthumb an allen Orten,
sondern auch zue Anspach in der Stadt nit lauter geprediget, vnd dem Prediger
im Stift seines ergerlichen gottlosen Predigens Menschen Tandts vnd Fabeln
gestadt, sondern dß auch Herrn Hans Ruerer, Pfarrer in der Statt,
vnd ander recht christliche euangelische Prediger verhast, vnd veruolgt,
daz auch vnterstanden werd.
E. l. zue beenden, dß die obgemeldt vnser christlich Aufschreyben anderst verteutschen sollen, dann wie der Buchstab |
509-512 | [fehlen,
bzw. fragmentarisch]
die Wort, dar... ... sein, noch thuen vn.. ... lig Euangelium mit.. ... zulest, allein aufs pr.. ... vber und wieder dß wir ... öffentlich aufschreyben mit sol.. ... beschlossen, auch etlich vnser be.. ... Vnterthanen in den Stiften vff dem Gebirg, auf volgent gemein Ritterschaft zue Culmbach, mehr dann einmal in unser beeder Gegenwertigkeyt gelesen Abschrift davon geben, vnd am letzten öffentlich in Druck ausgehen laßen, dß wer ds nicht allein in vnsern, sondern auch in andern Landen bey allen christlichen Herzen Ehr Rhum vnd Lob zu haben, darumb vnd die weyl solch vnser öffentlich Aufschreiben an ihm selbst christlich vnd billichst, auch fern von vas, vnd allen Christen sein soll, zue beuehlen dß Wort |
Sc269 | ...
doch zu uerhin ... mitt der That zue ... nit die so Gottes Wort hö-..
... ..rn daselbige thuen, werden ... also dß die Seligkeyt in der
Thatt ... Vollziehung des göttlichen Worts, ... ..nd nit allein in
Worten stehet, so ersuchen wir demnach e. l. Brüderlich bittend, vnd
durch Christum vnsern Herrn ernant.
E. L. wöll alle gottlose Prediger in vnser beeder Land aber zuuor in vnser Statt zue Onolzbach abstellen, Herrn Hanß Ruerer, vnd andern christliche Prediger, von vnser beder wegen handthaben vnd in gnedigen Beuelh halten, auch darob sein, das sie ihr ehrlich competents haben, vnd nit allein nicht verhindern, sondern auch mit Vleyß |
513 | Vogtherischen
Predigt.
Der barmhertzig Got, wel sich vnser erbarmen, vnd vns unser Sünd verzeyhen, vnd den hayligen Geist geben, das wir durch ine seinen götlichen Willen erfüllen, vnd das ewig Leben empfahen. Amen. Naygt ewer Herz in rechter Demut vnd waren gl. zu Gott. Der allmechtig barmherzig Got, hat sich vnser erbarmt, vnnd seinen einigen Son für vnser Sünd in Todt gegeben, vnd vmb seinet Willen vnns verziehen. Auch allen den, die an seinen hayligen Namen glaubend, hat er Gewalt geben, Gottes Kinder zu werden, vnnd den hayligen Geist verhayßen, wer glaubt vnnd getauft wirt der sol selig sein, das verleyhe vnns Got allen. Amen. Helf mir Got bitten vmb alles Anligen der gantzen Christenhait. |
514
Sc270 |
Allmechtiger
Got, barmhertziger Vatter, dieweil dein allerliebsten Son, vnnser hl. J.
C. vnns zugesagt hat, was wir dich bitten in seinem Namen, das werde stu
vnns geweren vnnd zu dem, die weil dein Gaist auch beuolhen hat, das wir
ernstliche Gebet Fürbitt, vnnd Danksagung thon sollen, für alle
Menschen, für die König vnnd für alle Obrigkait, vff das
wir ain fridlich, ruwig vnnd stilles Leben füren mügen in aller
Gotseligkei vnnd Redlichayt.
So bitten wir dein Gnad vnnd Milte, du wellest vnserm Hern Kayser, allen Fürsten vnnd Hern, vnnd Stenden des Reichs, besonder vnnsern gnedigen Lands Fürsten, Herren, vnd Obern, auch einem ersamen Vogth, Burgermayster vnnd Rathe, verleyhen dein göttlich Gnad vnnd Weißhait, vf das sy mügend christlichen vnnd |
515 | löblichen
regieren Land vnnd Leut, auch beschützen vnnd beschirmen die armen
Vnndterthanen vnnd die ellenden verlaßene Wittwen vnnd Waysen, du
wellest auch ire Herz vnnd Gemüter zu Erkantnus deiner götlichen
Güte, vnnd des hayligen Euangelions gewegen.
Auch das du deinem aigenen Son vnsern Herrn Jesu Chrise durch den hayligen Gaist vnderthenig machest alle Völker, zuuor diese vnser Pfarr Gemaind, vff das sy selbs willig dein Verhayßung erkennen, annemen vnnd hüetenn vnd verleyhe gnediglichen das sy zu nemen in der Erkantnus des hayligen Euangelions. Darzu ohern bitten wir du wollest vnns bescheren vnnd verordnen haylig Menner, Bischof, Hirten vnnd Lerer, nach deinem Hertzen, vol des hay- |
516
Sc271 |
ligen
Gaists vnnd göttlicher Weißhait, das sy, vnns freylauter on
allen menschlichen Zusatz verkunden vnnd eröffnen, dein ainigs warhaftigs
Wort, Gsatz vnnd Euangelion, vff das wir nit abwancken weder zur rechten
noch zur lincken. Sonder christlichen Bleyben in deiner gesunden Leer,
vnnd hayligen Gebotten, in suechen allein dein Glori vnnd dein Eer,
Ach Her dieweil auch dein allerliebster Son Christus vnser Heyland seine Jünger erkenndt, in dem, so sy ainander liebend, vnd Garn gegeben hat seinen Pfeid, so bitten wir dein götlich Güte, wellest vnns geben den ewigen Fried, vff das wir in alter Demut vnnd Gedult ainer dem andern vertrag vnnd vbersehe, vnnd in rechter brü- |
517 | derlicher
Lieb, beyeinander leben mügen, durch das Band des Frieds, vff das
wir seyen ain Leyb vnnd ain Gayst, mit Christo deinem Son vnserm Herren.
Barmhertziger Got, nachdem auch vnser Erlöser vnd Seligmacher Christus, vns in dem hayligen Vatter Vnnser, teglich zu bitten vnnderwisen hat, das dein heyliger Nam, allzeit geerwürdiget vnnd gehayliget werde, wie das das das wir oft vnnd dik, auß aigen williger Boßheit, auß grimmigen Zorn vnd böser angenomner Gewonhayt, deinen hayligen Namen ippiglichen genenndt, dein Leib, Kraft, Wunden, Marter, Leiden vnnd Sterben, schmehlichen gelestert haben, bitten wir dich von Hertzen, du wollest vnns verzeihen vnnd vergeben, diese grausame schwere vnnd verdamliche Sünden |
518
Sc272 |
der
Gotslesterung, Gotsschweren vnnd Fluchen vnnd wellest uns verleyhen die
Gnad vnnd Hilf, das fürhin solchs groß Vbel vnnd schwere Sünd,
der Gotz Lesterung, Fluchens vnnd Schwerens, neben andern vnsern Sünden
von vnns allen, als deinem christlichen Volk gnediglich abgewendt, vnnd
dein hayliger Name allzeit geerwürdiget und gehayliget werde.
Vnnd wie wol, Christus vnser Her vnns auch beuolhen hat, mit sorgfeltig zu sein, was wir eßen, trinken, vnnd den Leyb bekleyden sollen, dein vetterliche Güte, wißs, was vnser Notturft sey, vnd hab Sorg für vnns, jedoch hat er vns gelert in seinen hayligen Gebet vmb das teglich Prot, nit allain des Leybs, sondern auch der Selen ze bitten, so bitten wir dich, wollest vnns die Frucht deß Erdreichs, nach deinen göttlichen Willen bewaren, vnd vnser teglich |
519 | Prot
bescheren, zu Gesundheit Leybs vnnd der Selenn.
Her almechtiger Got, wir bekennen, das wir all Sünder, vnnd nit ainer ist, der guts wirke vor deinem Angesicht, von welcher Sünden wegen wir durch dein göttlichen Zorn vnd Strafe vil Mangels vnnd Anliegens, Krankait leyden vnnd Armut, Angst, Noth, Anfechtung vnnd Verfolgung, auch Krieg, Pestilentz vnnd Teuerung oft vnnd dik, ja noch stets vnnd on Vnderlaß in diesem Jammerthal erleyden, so bitten wir dein Gnad vnnd Barmhertzigkait, du wollest vns begnaden vnnd in vnser Hertz vnnd Gewißen senken, rechte Erkanntnuß, vnnd herzlich Rew vnserer Sünden dardurch wir in warer Demut vnnd Gedult wieder alle vnser Anfech- |
520
Sc273 |
tung
vnnd Widerwertigkait gestrkt werden, vnnd allein suchen dem Reich, dein
Eer vnnd Glori vnnd dir allein dienen in amen rechten waren christlichen
Glauben, durch Jesum Christum deinen Son, Vnser ainige Zuversicht vnsern
Herrn, Amen.
Wider die Vogtherische Predigt hat sich Johann Dietrich, Pf. und Chorherr sobald Dom. Ex. darauf aufgelehnt 1526 und hat seiner Ignoranz in der Kirche Historie, wie s. päpstischen Sinn zu Tag gelegt, folgendermaßen: 1. Wir seyen jetzo dahin genaigt, das alles so ganz wol gegründt ist. Das Ver- |
521 | schmehen
vnnd Verachten wir von wegen, das wir ain Verwegen Hertz haben.
Von der Meß 2. Man verwirft die Meß, die man vor 1000 Jahren also gehalten hat, 3. Wann Meßlesen nit recht weree, so thet vnser gnediger Her auch nit Recht, dan er last in noch Meß lesen wir vor hundert Jaren, nimpt auch das Weyhwaßer. Von dem Weyhwasser.4. Das Wehywaßer das veracht man, aber man hat es geben zu der Zeit der Apostel. 5. Umb solche Ding, die weyl man hat wöllen abtreiben, sind Aufruren vnnd Todtschlag geschehen, das manche Fraw iren Man, vnnd etzlich Kind sein Vatter verloren hat. |
522
Sc274 |
Vnnd
ietzo verkert man alle Ding, was vormals vneerlich ist gewesen, das ist
ietzo erlich, wan ain Münch auß dem Closter lauft, so sagt sein
Mutter, lieber Son, du hast recht vnnd wol gethan.
Von der Walfart. 7. Das Wallen ist wol gegründt, wann man dir die Fanen vortregt, vnnd du volgst hinach, so glaubstu, das Christus vfferstanden ist, die Fanen bedeuten die Vffersteung, solches alles wil man jetzo verwerfen. 8. Aber es sind bey V oder VI Person, die thond das alles, die laufen hin vnnd her, vnnd sy soltends billig nit thon, vnnd also die Leuwt abfüren. 9. Wallen ist ain Gab Gottes, dann |
523 | ainer
kan wallen, der ander vasten oder bettenn. 10. Christus hat auch Gewallt
Luc 11 od 12. 11. Wir lesen auch Gen. 18 das Abraham die trey Menner zu
Gaß, als Pilgram vffgenommen hat.
12. Deßgleichen von Loth Gen. 19, der auch zwei Engel beherbert hat. 13. Vnnd S. Paulus sag in der eg. zum Hebr. 13 das etzlich haben die Engel in Pilgrams Weiß beherberget. 14. Item Luc. 24 ist Christus den Jungern, so gen Emauß gangen, in eines Pilgrams Weiß erschienen, wölt Christus die Pilgerschaft nit gehabt haben, er wär wohl ja einer andern Gestalt zu inen kommen. 15. Man list Luc 10 das Martha den H. auch zu Herberg vffgenommen hat. |
524
Sc275 |
16.
Vnnd Luc. 19 hat C. Zacheum eylends vom Baum gefordert, er muest bey ime
einkeren.
17. Darumb die Walfart zu uerwerfen geschicht alles aus Freuelkait vnnd Trutz, das man alles verwerfen will. Es haben auch die Kayser dem Waller Frayhayt gegeben, alß das sy allenthalben zol frey sind, Darumb solt niemands von ime selbst, sollich Ding verwerfen, dauon Paulus sagt 2. Cor. 3 wir setzen nit genugsam etzwas von vnns selbst Zugedenken als von vnns selber. Wallen, Vasten, Betten ist ain gut Werk. |
525 | Von
Auslegung der Schrift.
Christus hat oft geredt verborgen lichen, aber sy sind ketzo so spitzfündig vnnd lenkens jetzo dahin jtzo dahin. Von Sacrament beeder Gestalt. Sy mainen, alle die, so das Sacrament vnder beeder Gestalt nit nemen, die seyen verloren wan das wäre, so wär nyemandt behaltenn dann Münch von Pfaffen. Wider von Schrift Außlegung. Christus hat vns ain vicarium an seiner stat gelaßen, der soll vnns vnderweysen vnnd es steet vnns nit zu, nichtg zu uerwerfen vnd in der Schrift zu handeln. |
526
Sc276 |
Von
Irthumb darin Pfarher sich nit laßen wil.
Lieben Kind, die weil es in solcher Irrthumb besteet, wil ich nichts news anfahen, biß das ain Reformation geschicht, vnnd alles bestellt wirt, wie es gehalten sol werden, ich wil ain weil ain Thomas sein, vnnd nichts thon biß das ichs sehe. Es ist ain Bann, wie wol man itzo nichts mer darauf halten wil, es wirt sich aber seiner Zeit wol finden. Es ist ain Bann, vnnd wie derselbig sey, wirt wol an Tag komen, Von der Kirchweihung 27. Die Tempel, so man bauet, ist nit von notten, das man sy Got bawn, Got bedarf ir nit, dann er ist allenthalben, vnnd ist nit not, daß man in |
527 | da
oder dort sucht, aber von der Menschen wegen ists nit, das man Kirchen
habe, vff das so sy für das haylig Sacrament gend oder für ain
Bildnuß, so sy das Ansehen das sy ain Andacht empfahen.
Wir haben auch von der Kirchweyhung Chron. 1. Solenitates. Christus hat vnns ain Exempel gegeben, der auch vff die Kirchweyhung gangen ist. Jo. 10. So nun Christus vff die Kirchweyhung gangen ist. Warumb solten wir nit billich nachvolgenn. Von seinem gemainen Gebet 30. Es sind 2 Stend darfür man bitten sol. Vnnd so ich für den Pabst zu bitten nemand, so verlacht irs dannacht ist der Pabst vnnser Haupt- |
528
Sc277 |
Rat des Bischofs zu Augsburg dem Kapitel geben, wie sie sich gegen den Herrn Markgrfen Georg zu verhalten haben Bischof zu Augsburg rescribiert den 16. Jan. 1526 dem Kapitel, dass er ihnen nichts raten könne, sie mögen handeln oder tun, was sie vermeinen, ihnen und ihren und ihren Stift gut zu sein, sollte aber doch gedenken, dass ihnen Gnade oder Ungnade zustehe, zu besorgen sei, welches hl. Markgraf Georg utiliter akzeptiert und dem Stift vorgeschlagen, nach dem die Sachen von seinem Freund, dem Bischof zu Augsburg teils bewilligt und von ihm selbst ein gutes Werk sei, so wären ihro fürstlich Gnaden als rechter Oberherr des Stifts zu Feuchtwang gütlichst begehren und redliche |
529 | Meinung,
dass sie ohne weitere Hinderung willigen sollen.
§ 21 Administration Oeconomiae Supplicieren Dechant und Kapitel um Restitution nach der Bauernaufruhr. Hierauf wurde den Kapitularen übergeben die Oeconomicam neben einer Ordnung ihrer Kompetenz der Capitulariorum Ordnung, confirmatio, Handlung und Abschied. Die Restitution erfogte 1527, als Markgraf Georg an Punificationis Mariae ausgeschrieben, die Klöster und Stifte hinwieder zu restituieren, die Untertanen wurden ihrer Pflicht entlassen und die Prälaten dagegen eingewiesen. § 22 Wie war es anno 1527 in der Lehre |
530
Sc278 |
des
Evangeliums besonders in Einnehmung des Abendmahls beschafen und wann erfolgte
der Einfall der Kirchtürme?
Noch sehr kunfus, denn wer das Abendmahl unter einer Gestalt wollte empfangen, ging in das Stift, wer es unter beiden empfangen wollte, ging zur Johannis- oder Stadtkirche aus einem Rats-Msto. Der damalige Stiftsdechant Jacob Jäger war auch sehr widerspenstig und suchte die evangelisch recht Gläubigen auf den forigen Irrweg fortzuführen. In diesem 1527. Jahr fielen die 2 Stiftskirchentürme altershalben ein, davon die ganze Stadt erzittert, der Glockenturm wurde anno 1532 zu bauen angefangen, der andere Turm mit em Kranz, worauf die Wache gehalten wird, |
531 | war
etwas später zu bauen angefangen und anno 1561 vom letzten Stiftsdechant
Wolfgang Jünger ausgebaut, vid. Kolbischen Aufsatz.
§ 23 Wann brach endlich die Reformation im ganzen Land aus? Anno 1528, in welchem Jahr eine Unterricht ausgangen, wie sich die Pfarrer der Wiedertäufer verführerischen Lehre halben verhalten sollen und eine Ordnung der Taufe gedruckt und publiziert worden, auch öfters gemelter Wiederlegungsschrift der hochfürstlichen Regierung anno 1628 kontra den Bischof zu Augsburg. § 24 Was ging unter den Kanonikern dieses Jahres vor? |
532
Sc279 |
Canonicus Joh. Klingler war bei Herrn Markgraf Georg angeben, dass er nicht allein seiner ausgegebenen christlichen Ordnung zuwider sei, darwider geredet und gehandelt und alle böse Praktiken wider den Fürsten geführt habe, worauf er sich verantwortet, dass er nichts anderes getan als was ihm seine Herren des Kapitels befohlen hätten. Er tat auch gottlose Reden vom h. Sakrament, darüber er 1528 an Jacobi ohne Wissen des Herrn Markgrafen Georg von Dechant und Kapitel dispensiert worden. Dieser böse Mensch hat Herrn Markgraf Casimirs Wappen am Stiftshof abgerissen. Dieses Klinglers Pfründe oder Kanonikat hat auf Luther und Melanchton Fürbitte erhalten, Curio aus Hof im Vogtland gebürtig. |
533 |
Wenn der erste evangelische Pfarrer Gayling eingesetzt worden und was bei seiner Introduktion vorgegangen? Nach einem Extrakt des Herrn Markgraf Georgs Schreiben ersieht man was denselben zu Einsetzung des evangelischen Pfarrers bewogen, nämlich dass der vorige Pfarrer den Ordnungen und Deklarationen des Herrn Markgrafen nicht gefolgt, mit Lehre und Leben dawider gehandelt und durch die verordnete Examinatoren nicht hat examinieren, noch respondieren wollen und sich in alle Wege widerwärtig gezeigt, so war derselbe samt seinem Kaplan ab- und hinweggeschafft und Joh. Gayling aufgetragen. Die Worte lauten also: Wie |
534
Sc280 |
wir bericht worden, daß der jezig Pfarrer unser Ordnung und Declaration nie gefolgt, sondern sich mit Lehren und Leben darwieder gehalten, vnd noch sich auch, auf unser Erfordern durch unsere verordnete Examinatores nicht hat examiniren, noch derhalben respondiren wollen, und sich darauf in alle Weeg hart erzeigt, welches wir weder von ihme noch andern in unsern Städten und Fleken gesessen keineswegs erleiden können noch wollen. So haben wir dem allen noch dem würdigen wohlgelehrten Meister Hanß Gayling zu einem Pfarrer gen Feuchtwang verordnet, und ist unser ernstlich Begehren und Meynung, daß ihr den vorigen untüchtigen Pfaffen, samt seinen Caplan von Stund an ab- und hinwegschaft, und diesen |
535 | Meister
Hannß Gayling die Pfarr verleyt, ihme auch samt einen redlichen Gelehrten
und christlichen Caplan sein nothdürftig Unterhalt und Competenz machet,
und euch in dem und andern gegen unß alß von Gott geordnet,
rechte Obrigkeit gehorsamlich haltet, wie wir uns ernstlich und gänzlich
zu euch verlaßen, und deßen lieber euer der gehorsamen, gnädiger
Herr sein und bleiben wollen.
Nach Absterben des Markgrafen Casimir wurde durch Herrn Markgraf Georg anno 1528 sub dato Onolzbach, Dienstag nach dem Sonntag Invocavit eine weitere Erklärung durch damals gehaltenen Landtagsabschied publiziert und der vorige dahin interpretiert. "Das heylig Evangelium und Wortt Gottes alts- und neuen Testam. al- |
536
Sc281 |
lenthalben
in Fürstenthum lauter und rein zu predigen, und nichts daß darwider
ist, darauf sich fürters die andern folgenden Articul alle gründen
und bauen, auch keine darwider verstanden werden.
Auf die eingegebene Klageschrift des Pfarrvolks antwortete das Kapitel, wie sie unbilliger Weise angeben worden, denn sie je und allweg als die Gehorsamen erfunden worden, dass aber seiner fürstlichen gnädigen Befehl christlicher Befehl nichts verächtlich und widerwärtig durch sie gehandelt werden, so haben sie auf solchem Befehl ernstlich einen Hannßen Steinhäußern, der gegebenen Ordnung und christlichen Befehlt gemäß unterhalten, nachmahlen Meister Veit Seßler zu einem Pfarrer angenommen, der auch das Wort Gottes alten und neuen Te- |
537 | staments
rein lauter und klar predige, in Laut des brandenburgischen christlichen
Befehls, der sich auch sr. Lbdl. und fürstl. Gndl. gegebener Ordnung
gemäß halte und baten Herrn Markgrafen Georg, als ihren gnädigen
Herrn und gottliebenden christlichen Fürsten, dass Sr. Lbdl. und fürstl.
Gnd. ihren Seßler durch die fürstlichen Räte hören
und darauf konfirmierten wollen.
In dem gegenwärtigen 1528. Jahr ist also die evangelische Religion in ziemlicher Übung gewesen. § 26 Vergebung der Pfründe In erstgedachten 1528. Jahr am Freitag nach dem Sonntag Estomihi ließ Markgraf Georg einen Befehl an das Kapitel ergehen und darinnen verbieten, dass hinfür keine Pfründe mehr es sein Kanonikat, Pfarrer, Prädikaturen oder |
538
Sc282 |
Vikarien,
wie die Namen haben bei ihnen verliehen noch darauf Posession in dem brandenburgischen
Gebiet ohne des Landesfürsten Willen und Wissen gegeben, sondern dass
sie auf ereignete Erledigung beruhen fürstlichen Bescheids erwarten
sollen, welches anno 1532 durch Stadthalter und Räte wiederholt worden,
wie nachgehends auch geschehen, dass die Pfründen mit Konsens des
Landesfürsten verändert und teils zu Stipendien und Fortsetzung
seiner Ingenien gewendet werden müssen.
Als wieder die Visitation der Kanoniker und Priester, dann Abforderung eines Juraments der Geistlichen sich der Bischof zu Bamberg kontra den Herrn Markgrafen Georg gegen dem schwäbischen Bund beschwerte, |
539 | dass
er dadurch seiner Jurisdiktion und bischöflichen Amtsübung spoliert
werde, hat Herr Markgraf Georg es also an den schwäbischen Bund verantwortet:
Schreiben an die Bundesversammlung zu Ulm "Von Gs. Gnaden Georg wirdigen, wohlgbl. edelen hochgelehrten besunder lieben, alß vnns an vnserm jüngsten Heimzuch aus Böheimb, ein Tagrays von Prag, durch ainen eurn Potten, ein Brieff vberantworttet ist, mit Ainschließung etlr. Copien, weß sich der barniberbergische Pundts Rathe, vff jüngsten Bundstag zu Ulm, von vnnß, vnd den ersamen Weysen, vnsern Lieben besondern, Burgermaistern vnd Rathe zu Nürmberg, beclagt hat, darauf wir euch damahls wieder geschrieben, daß wir euch, zue vnser Heimkunft gebührlich Antwortt nit verhalten wolten, vnd dem, |
540
Sc283 |
nach geben wir euch zu erkennen, dß der Bamb. Landts Rathe von seines hl. vnndt ander Bischof wegen, dauon sein Schreiben Meldung thut, die Sachen bey euch viel anders, ann die an ihr selbst Gestalt ist, hat angebracht, vndt nemblich in dem alß sollten wir vnns mit dem gedachten Burgermaister vnd Rathe zu Nürmberg, ainer vermeinten Visitaion zu Schwabach verglichen haben, die Priester vnsers Gefallens zu visitiren zu instituiren vndt zu destituiren, auch wier den Priestern so zu Beneficiis angenommen wurden, vnziembliche Jurament auflegen, dß alles seinem Fürgeben nach wider die heilige göttliche Schrift, alle christliche Ordnung, auch beide Recht vndt alle Billigkeit sein, vnnd dardurch vnser Herr vnndt Freundt von Bamberg, seiner Jurisdiction vndt bischöfl. Ambts Übung spolirt, vnndt also wieder die Pundtseinigung gehandelt wer- |
541 | den solt, vnnd meldet ir dabey, dß euch von andern glaublich angelangt, alß sollten wier vnnß mit dem gedachten von Nürmberg veraint haben, vnter den Geistlichen sonnst auch ain Reformation Neuerung und Änderung durchaus fürzunehmen, vnndt dieselben zu vollziehen, die vnsern allenthalben vmbschiken wollen, vnangesehenn daß wier an vil Ortten die fraischlichen, vnd andern Obrigkeit nit gar, oder allein zum Theil haben, oder auch daß solche Obrigkeit zweifemlich vnndt strittig, daß auch etlich Dörffer vndt Gericht, deßgleichen die Lehenschaft der Pfarr vnndt geistlichen Pfründen, andern zusteen, welchs denselben vnleidlich, der Pundts Ainigung vnd Reichs Abschiede zue Speyer enntgegen seye, vnnd vnns nit gebühren solle, dieselben zum vnnsern vor- |
542
Sc284 |
haben, Ordnung vnndt Ceremonien in der Geistlichkeit zu dringen, vnndt beduckt euch, wo dem also wäre, dergleichen Neuerung mit den vnerhörten vngebreuchlichen vnndt hochbeschwerlichen verfasten Aiden, vndt Visitation in diesen geschwinden Leufen fürzunehmen, ganz unfüglich, vndt daß sollichs ain gewiße Empörung vnter den Pundts Stenden würken, vndt ir dem andern, darinnen Hilf thun wirdet, beweget auch die weil wier vndt vnnser Bruder seeligen, alß ein christlicher Fürst mit dergleichen Ennderung, Visitation vnnd Reformation bißher in Ruhe gestandenn, daß es billich noch zur Zeit biß auf künftig Concili künftigen Pundtstag weitere erfarn vnterlaßen blieb, wie dann daß alles eur Schreiben, vndt des Bamberg. |
543 | Pundtsrathe Supplication mit weiternn Inhalt begreufen, haben wier hören lesenn vnndt ist euch vngezweiuelt vnuerborgen, was Widerwertigkeit Empörung, Aufruhr, vnnd vnraths Landen vnd Leuthen, auß vngeschikten vnd wiederwertigen Predigenn, vnnd Predigern, etlich mahl bißhero entstanden ist, vnndt wo daß nit verhüt, noch entsteen möcht, vnndt wiewohl vnnser Bruder seelig, vff den jüngsten Reichs-Abschiede zu Speyer, ain Abschiede, vnndt Mainung, in vnser beede Nahmen, in vnsern Fürstenthumben Landen vnndt Gebieten, zu Verhüetung sollichs Vnraths außgeen laßen, so haben wier doch in gewießer Erfahrung befunden, daß an viel Ortten, in rechten Verstandt, daßelben geirrt, vnndt durch etlich vnser Pfarrer vndt Prediger offentlich darwieder gepredigt, gelehrt vndt gehandelt, vndt also mehr, dann in einer vnnser Stadt zwaierlai widerwertig Predig, vnndt Le- |
544
Sc285 |
re erfunden, dardurch das Volk in merklich Irrung Zerspaltung vnndt Theilung geführt, darauß dann nit wenig Nachtails zu besorgen, derhalben vndt dieweil dann wier vnndt die von Nürmberg nahent genach bauet, auch in etlichen Flekhen mit der vnserigen vermengt sind, sind wier alß christlich Obrigkeiten, vnnd Pundtsverwandten auß angeregten vndt andern torffenlichen guten christ. Vhrsachen bewogt worden, vnnß mit gemelten von Nürmberg zu verainigen, vndt zu vergleichen (wie dann beschehen) an den Orten vnsers Gebiets, vnnsern Pfarrer vnndt Prediger zu visitiren, ihrer Persohnen Lebens, Leere, vndt Predigens halben billiche Erkundigung zu thun, vndt die gefundene offentliche Menngel, vnsers Vermögen, in christliche Beßerung zu wenden, wie wier dann sollichs den vnsern (alls ihr von Gott |
545 | verordnete Obrigkait, auß göttl. beuelch, schuldig vnndt verbunden sindt vnndt nit der Mainung, dardurch vnnsern Herrn vndt Freundt von Bamberg, oder andern, ihrer gebührenden Gerichtbarkeit, Obrigkeit, oder Gerechtigkeit zu entsetzen, oder vnnsern zeitl. Nutz noch anders dann allein die Fürderung Gottes ehren, seines heiligen Euangelions, christliche Ainigkeit, vnndt daß Heil der Vnderthanen zu suchen, vndt wollten nit liebers, dann daß dergleichl. beschwerlich Mengell, die (wie offentlich am Tage ligen) aintweder durch die, den es irs anmaßens zum fürnemblisten zu thun gebürt, oder durch ain gemein christlich Concilium, oder andern gemein Reichs Versamblung gepeßert wurde, vff da vnß, vnndt andern Obrigkeiten nit Not were, |
546
Sc286 |
sollich schuldig Werk selbs zu üben, ob vndt wie aber daß bißhero, vndt nun lange Zeit beschehen, an daß sollichs von vil christlichen Reichsstenden zugehaltten Reichstagen mehrmals höchlich gesucht, begehrt vnndt gebetten, ist euch auch wier sollichs verhindert, mit sampt den darauff geuolgten Aergernußen vnd Vnraths vnuerborgen, darumb auch ganz vngewiß, ob wier oder die vnnsern, so jetzo im Leben sind, sollicher gemeinen nottürftigen christlichen Peßerung vff Ertrich erwartten können, vnndt demnach will vnnß nit gebühren, hierinnen vff solche vngewiße Pesserung mit Versaumbung vnnser selbst, vndt der vnsern Seeligkait vndt zeitlichen Friedens zu warten, wie wier auß Gottes ernstlichen Beuelch zu thun schuldig sindt, vnndt vnns daß der jüngst Reichs Abschiede zu Speyr öffenlich zulest vnd verpindet, der lauter vermag, daß ein jede Obrigkait in dieser Sachen für sich selbst also leben, regiren vnndt haltten soll, wie sie |
547 | daß gegen Gott vnndt Kaylr. Majt. zu uerantwortten getrauen, nun meßen wier weder gegen Gott, oder allen waren Christen (der Vnzweiuel vnnser löblicher Kayser zu uerderst einer ist) nit zu uerantworten, die hochbeschwerlichen Mengel, so offenlich vor Augen zu sehen, vndt vngepessert zu gedulden, so wier vnnß auch in aller obgemelter vnnser Handlung nichts anders, dann des claren Wort Gottes, vnndt Evangeliums, bei dem auch alle Christen, wieder alle Porten der Hellen besteen sollen, vnd werden gebrauchen, wie mag dann sollichs von iemandt für ain vnchristliche Neuerung oder Entsatzung, vndt dagegen viel offenlichen vnleidlich, vndt vnchristliche eingetrungene Mißbreuch, dem lautern Wort Gottes zuwieder, für ain geweh- |
548
Sc287 |
rn, oder possess (die doch nach vermöge des göttl. Wortts, noch aus den genanten geistl. Rechten nicht statt haben kan) angezogen worden, vnndt so daß sein solt, hetten sich vnzeeliche offentliche Sünd vndt Laster langest vnndt dermaßen verirrt, daß die niemandt zu strafen, oder abzustellen het, wie auch etlich des genannten gaistlichenn Standts vff sollichs öffenlicher Sünde, Schandt vndt Laster halben, vngestraft zu sein, oder zu bleiben vermainen, darein billicher christlichs Einsehen geschehe, soviel dann die angezogene Jurament vnnser bepfründen Priesterschaft betrifft, mag auch gar für keine Neuerung angezogen werden, wann sollichs bei vnnsern Voreltern, vnndt vnnß lenger weder menschliche Gedechtnüße ernicht, dermaßen vnwiedersprechlich gebraucht vnd herkommen, dann allein, |
549 | daß denselben Juramentum, jetzo von wegen vnnser, vndt vnnsers Brueders seligl. außgangen Abschiede, Meynung vndt Erclärung zugesagt ist, sich demselbenn vndt dem claren Wort Gottes, auch gemees zu haltten, alß wier auch sollicher Jurament bei Zeiten vnnsers Vhranherrn, Anherrn, Herrn vnndt Vatters, vnsers Brueders seeligen vnd vns, von Jahren zu Jahren, so oft sich die Fell zugetragen haben genommen, mehr dann ain hundert, ja tausend zur Notturft anzaigen, vndt darthun mögen, vnndt sind vngezweifelt so solliche vnnser, vndt vnser Voreltern Pflicht, gemeltermaßen gebraucht, rechter wegen, daß sie den claren Wort Gs. zum wenigsten, alles gemes alß etliche Verpflichtung, so die Gegentail in gaistlichenn Sachen gebrauchenn vndt nemen, (wo die dagegen besehen wurden) erfunden worden darumb wier auch nit schuldig sind, dieselben des Wiedertails begehren noch abzustellen, |
550
Sc288 |
jedoch gedenken wier für vnnß selbst darinn etlich Enderung zu thun, vnndt vnnß in alle Weege mit der Gnade vnndt Hilf Gottes, alß ein christlicher gottliebend auch gehorsamer Fürst des Reichs zu halten. Was aber eur Schreibenn andere, dann vnser belehnter Priesterschaft vnndt Vnderthan belangt, die sich gemelter vnserer Visitaion beschweren sollen, könen wier, die weil vnnß dieselben, wo vndt an wellichen Ortten die geseßen, nit angezaigt sind, darauf dißmahls nit andere Antwortt geben, dann daß vnnser Will vnndt Meynung nit ist, vnser christl. Visitaion an andern Ortten zu thun, oder zu gebrauchen, dann da wier das von zugehörender Obrigkeit wegen Fueg habenn, daß alles wollten wier euch, vff gemeltes eur Schreiben gunstlichen und gnediger Meynung nit verhalten, der vnzweinemlichen Zuuersicht, ihr werdet daraus souiel befinden, dß vnnser Handlung vndt Fürnemen, nit allein nit vnbil- |
551 | lich, streflich oder verpoten, noch auch des Reichs- oder pundischer Ordnung entgegen, sonnder vnnser vndt wie vnnsern vnuermeidlichen Nottdurft, auch an im selbst christlich, billich vndt Gs. Wort vndt Beuelch gemes ist, daß sich auch vnnser Herr vndt Freundt von Bamberg, oder andere dauon des Bamberg. Pundtsraths Supplication vnndt eur Schreiben Meldung thut, deß nit zu beschweren haben, vndt daß dieselben Bischof von ires bischofl. Ampts wegenn, sollichs alls dem waren Euangelion gemes, mehr zu fürdern, dann zu hindern, gegenn Gott, vnndt allen Christen zum höchsten verpflicht sindt, darumb so wollt euch solliche ihr wiederwerttig fürgeben, gegen vnß weiter nit bewegen laßen, das wollen wier zusampt der Billichkeit vmb euch günstlich beschulden, vndt in Gna- |
552
Sc289 |
den
erkenne, Datum Blaßenburg Mitwochs nach Jacobi Ao.CCVIII.
An gemeine Pundts Versamblung jetzt zu Vlm. Inn Abwesen der Fürsten Pundts Haubtmann zu antworten." § 27 Wann und durch wem war die erste Kircheninspektion und Visitation gehalten worden? Durch M. Johann Geyling, Stadtpfarrer anno 1529 auf Anordnung Herrn Markgraf Georgs war es solchem mit dem Befehl aufgetragen, dass er in seinem Amt und Gezirk auf alle Priesterschaft in ihrer fürstlich gnädigen Obrigkeit gesessen ein fleißiges Aufsehen und Wachen haben, damit alle Pfarrherrn |
553 | und
Priester allenthalben nach ihrer fürstlichen gndl. christl. Bescheid
sich mit der Lehre und Leben halten, auch die Refractarios anzeigen und
deren Bestrafung erwarten solle.
Inhalt einer Wiederlegungsschrift der hochfürstlichen Regierung kontra den Bischof zu Augsburg anno 1628. § 28 Wie haben sich die Capitularn damals zu Annehmung der evangelischen Religion angeschickt? Es haben unter denselben anno 1529 ihrer drei solche willig angenommen, nämlich Georg Hänlein, der zu Feuchtwang Theologiam profitirt anno 1530, Bartholomaeus Amantius hat Jura gelesen, Johann Corioni hat man Medicinam in Welschland studieren lassen, anno 1529 bekam solcher über seine |
554
Sc290 |
Kanonikatspfründe
einen Beischuss und haben sich nicht nur allein gegen das Kapitel, sondern
auch hernach gegen den Herrn Markgraf Georg rund erklärt, dass sie
fürhin nicht mehr wollen Messe halten noch helfen singen, dazu auch
in keine Vigilien gehen, dieweil doch solches wider Gott und seinen heiligen
Christum sei. Sonsten auch, dass sie die bischöfliche Weihe wegen
des Juraments, so ihren Gewissen und Religion ganz zuwider, verworfen.
Auswis vor allegierte Widerlegungsschrift kontra den Bischof zu Augsburg
anno 1628.
Es ist aber auch zu leugnen, dass unter denselben etliche gewesen, die bei der päpstlichen Religion geblieben, als Johann Dietrich und Christoph Goldochs, beide Canonici Augustus |
555 | Gumbelein
und Klingler Canonici, wurden beide entsetzt und ihre Pfründe genommen.
Obiger Johann Dietrich und Goldochs hielten von den Landesverordnungen
in Religionssachen wenig, kamen auch selten zur Kirche und solte ihnen
ihre Präbenden nicht geklagt haben, wann sie allezeit einen Gulden
Strafe, so oft sie dawider gehandelt hätten erlegen sollen, so lästerten
sie noch auf das Sakrament, auf die Prediger, dann ihre Weiber und Kider,
sie gaben heimlich dem Vikarier Seßler und Rem. ihre Pfründe,
sie haben die Kirchenordnung mit einem spitzigen Messer durchstoßen.
Anno 1528, den 28. Nov. schrieb Vogther nebst Galli und Feldner ans Kapitel, es sei nur 3 Personen Dechant, Goldochs Canonicus und Stark Vicarius, welche die brandenburgische Kirchenordnung nicht hielten und die auch nicht zur Kommunion |
556
Sc291 |
gingen,
mithin das Stift verändert werden dürfe, er Pfarrer und Prediger
wollten sonsten das Stift in seinen Privilegien erhalten, ermahnten sie
daher von Ungehorsam abzulassen, Gott die Ehre zu geben und des Fürsten
Gnaden und Lob zu erwarten.
Im 1529. Jahr, bei Verordnung des Kanonikers Joh. Curionis zum Wissen sagt Markgraf Georg, wie dann solches alles bei unserer Macht willen und Gefallen steht. § 29 Was folgte weiter in Glaubenssachen? Anno 1530 ließ der glorwürdigste Markgraf Georg vor Besuchung des Reichstags zu Augsburg als die Konfession von Kurfürsten und Ständen Carolo 5to übergeben worden, ein Ausschreiben am Dienstag nach Trinitatis |
557 | dahin
ergehen, dass das Volk alle Tage auf den Kanzeln durch die Pfarrer und
Prediger getreulich vermahnt werden, Gott den Allmächtigen durch die
Catanei in den Namen Christi um den rechten Glauben anzurufen und um einen
glücklichen Ausschlag des Reichstags zu erbitten. In Herrn Dec. Friesens
Jubelpredigt anno 1730 ist solcher Befehl abschriftlich befindlich.
Anno 1531 nennt sich Markgraf Georg Obrister Vogt und Schutzherr des Stifts zu Feuchtwang und befihlt Georg Halein, eine ganze Pfründe zukommen zu lassen, um durch ihn eine neue Schule zu Feuchtwang aufzurichten. § 30 Wann wurde mit Stiftsdechant und Kapitel am schärfsten ver- |
558
Sc292 |
Anno 1532, da ihnen nach einem Befehl von Herrn Markgraf Georg an Bürgermeister und Rat ergangen, hier angedeutet worden, um der ärgerlichen Lebensart willen, ihre Konkubine von Stund an fortzuschaffen. § 31 Was ist weiters vom Konkubinat der katholischen Priesterschaft zu gedenken? Dieses, dass die Kanoniker und ihre Konkubinen öfters die Franzosen gehabt, dann dass anno 1522 Hannß Ott, Canonicus, auf seiner Konkubine menschlichen Glied Pfeffer gestreut, dass sie gemeint, ihr verbrenne der Leib, hat ihr auch Pillulen eingeben. Dieses Ottens Konkubine wollte nicht |
559 | eher
aus der Stadt, ehebevor der Stiftsdechant seine Magd fortschafft.
Im Verdacht wegen der Konkubinen waren: Die Kanoniker Goldochs, Andreas Funck, Hanns Langer, Caspar Langer, Hanns Krezer, Leonhard Krauß, Erhard Trump und Hanns Werner. Als man anno 1534 des Dechants Konkubine zu Gevattern gewonnen, hat der Pfarrer das Kind nicht taufen lassen. Nach Cantate 1538 wurde von der Landesherrschaft befohlen, wo sich der Priesterschaft Konkubinen innerhalb 8 Tagen nicht von hier weg begeben, sie mit Ruten ausgehauen und des Landes verwiesen werden sollen und einem Chorherrn war 1 fl. Strafe |
560
Sc293 |
diktiert,
wenn er ein Amt, Predigt, Vesper und Litanei versäume.
Johann Klingler, Kanonikus, hatte ein Rezept zur Unkeuschheit, worauf inquiriert worden. In diesem 1532. Jahr nahm Herr Markgraf Georg die Kirchenkleinodien in seine Verwahrung und war befohlen, dass die Landleute der Spanier Durchzüge halben, ihre besten Sachen in die befestigte Kirchhöfe fliehen sollen. § 32 Was war anno 1532 damals für eine Zeit? Pestilenz, große Teuerung und Hungersnot, aus dem Spital wurden 15.000 etl. 100 Laib Brot unter die Armen abgegeben. |
561 |
Was war in Religionssachen weiter von Herrn Markgraf Georg vorgenommen? Anno 1533 sub dato Jägerndorf am Montag nach Antoni war eine Kirchenordnung publiziert. In diesem Jahr hat man hier das Interim angenommen, außer was Adiaphoris in die brandenburgische Kirchenordnung eingeflossen, welche Kirchenordnung ihnen Joh. Claus, Obersekretär mit diesen Formalien zugeschickt, dass ihr euch mit Abstellung angezogener Missbräuche und in allen anderen Wege solcher Kirchen- und unserl. gndl. Herrn Ausschreiben gemäß haltet, auch darwider kein anderes gestattet vornehmt noch tätet, wie wir |
562
Sc294 |
euch
dann vormahls gegen Sr. fürstl. gndl. für ein Ordnung geben und
zue halten befohlen, daß ihr demselben der Billichkeit nach gehorsamst
Folg thun und nachkommen wolt."
§ 34 Was hatten die Stiftspersonen dieser Zeit noch für päpstliche Gebräuche und Ordnungen? An Ostern die Fladen- und Palmenweihung, hielten auch nach Publikation der Kirchenordnung mehr Messenals zuvor, wie sie dann Dom. Palm. die Palmen geweiht, das h. Grab zugerichtet und das Sakrament ins Grab gesetzt. Nach Ostern singen sie Regina coeli ora pro nobis, item de sancta crucis et de sanctis, das Sakrament sperrten sie ins |
563 | Häuslein.
In vigil. dedicationis waren die Heiligtümer ausgesetzt, die vielen
Ablässe in den aufgetanen Altären mit schönen Teppichen
geziert.
§ 35 Was war dem Kapitel im päpstischen Religionssachen zu unterlassen befohlen? Nach vincul. Petri 1533 war von Hof aus befohlen, das Sakrament herauszutun, im Bibellesen und Psalmieren gaben sie den Lutheranern nach, aber in die Predigt wollten sie nicht gehen, weniger zur Kommunion. § 36 Verbot des Messelesens und Enthaltung der Vigilien In diesem Jahr war Dechant und Kapitel |
564
Sc295 |
auch
befohlen, dass sie sich des Messelesens enthalten und niemand kommunizieren
sollen, .. 1. Miseric. Domini, ferner war ihnen befohlen, dass sie das
Gesang an die Heil. wegen und das Sakrament aus einem Gehäus tun sollen.
Das Kapitel schrieb, dass es ihnen schwer und unverantwortlich falle, das
Messelesen und die Enthaltung der Vigilien zu dem es der Bischof von Augsburg
mündlich verboten, sie wären auch an anderen Orten bepfründet
und würden meineidig werden, wenn sie das Messlesen und Singen unterließen,
könnten das Abendmahl subutrag nicht halten, daher man sie bei ihren
alten Herkommen lassen wollte.
An Vincul. Petri berichtet der Rat, dass sie um Wegräumung des Sakrament aus dem Häuslein nebst dem Pfarrer in die Stiftskirche kommen, Dechant aber nebst Caspar Langer und anderen hät- |
565 | ten
protestiert und keineswegs darin gewilligt, sie hätten nicht hineingetan,
wolltens auch nicht heraustun, noch die Schlüssel dazu hergeben. Man
ließ sie nicht bleiben als andere Stift zu Heilsbronn, Königshofen,
Wülzburg, da man noch die Kosten zu zahlen und wollte ihnen auch allerdings
anständig sein, die Pfründen der abgestorbenen Kanoniker und
Vikarier, wie bei Augustus Gumpelein geschehen, den evangelischen Geistlichen
zuzwenden.
§ 37 Was ging im Stift anno 1535 vor? Sie weihten in diesem Jahr bei dem Stift noch die Aschen. § 38 Wie nahm Herr Markgraf Georg die Widerstrebung der Verweigernden Pfarrhöfe, Gebäude und anderes auf? Es war ihnen anno 1536 ihre Widersetzlich- |
566
Sc296 |
keit
scharf verwiesen, so dass sie der Verordnung besser nachleben sollen und
gedenken Herr Markgraf Georg Herr zu sein und zu bleiben, am Ende des Befehls
schrieb er mit eigener Hand: "Wollet gehorsamer seyn als bißher das
sagt ihnen von unsertwegen."
§ 39 Wen hat Herr Markgraf Georg die Reformation dieser Enden weiter ausgebreitet? Anno 1537 hat er am Tag Jacobi in Gegenwart des päpstlichen Dekans Christoph Goldochs und anderer durch Valentin Kiefer, der Rechten Doct. und fürstl. Rat, Joh. Ruhrer, Stadtpfarrer und Wolfgang Druppach, Stadtvogt zu Onolzbach die Reformation ausgebreitet und deutsche Lieder zu singen ein- |
567 | geführt.
In diesem Jahr litt man noch mit großen Glocken, in den hohen heiligen
Festen wurden Lichter angezündet und Monstranzen aufgesetzt. In erstgemelten
1537. Jahr ließ der Bischof Christoph zu Augsburg folgende Interzession
an Markgraf Georg ergehen:
"Ist vnser dienstl. Bitten ewl. Gnl. wollen sie unverhindert wie bißhero bleiben und ihren alten Gebrauch halten laßen, so daß aber je ewl. Gndl. zu gedulten nit leidlich seyn will, haben wir sie dahin behaydingt, daß sie wollen von ihren alten gehabten Ordnung so viel deren euch zu wieder abtretten, sich deßelben enthalten, doch daß sie dargegen die neue Ordnung und derselbigen Articul zu geleben nit benöthigt, sonder alßo beederseits frey allda bey den ih- |
568
Sc297 |
ren
gelaßen werden. So nun an den Ort andere Personen und Vorsteher des
Volk genugsam vor Augen also daß iren nit vonnöthen. So bitten
wir ewl. Gnaden wolle vnß zugefallen solch Mittel willigen, auch
so gnädig erzeigen, daß sie dieser unßer Bitt genoßen
spüren mögen. Datum Dillingen den 15. July 1537."
Und nachdem sich in besagten anno 1537 die Accomodation in allen Stücken nicht gleich finden wollen, ist am Sonntag nach Aegidy ein ernstlicher fürstlicher Befehl an Dechant und Kapitel, wie auch dem Amtmann, Prediger und dem Vogt zu Feuchtwang abgegangen und sich durchaus der publizierten |
569 | Kirchenordnung gemäß im Werk zu erzeigen anbefohlen worden. Es war eben das Jahr, da der protestierenden Stände Gesandten zu Schmalkalden darum zusammenkommen, dass sie die vornehmsten Punkte und Streitfragen zusammen gefasst, um solche nebst der Augsburgischen Konfession, wann anderst noch ein Concilium gehalten werden sollte, wie zu Mantua hat geschehen sollen, vorlegen zu können und war von dem Kurfürsten zu Sachen Artikel unserer Lehre aufzustellen befohlen worden, um zu sehen, wenn es zu einem Concilio kommen sollte, wie weit man den Papisten hierin einen nachgeben könne, vid. Doct. Christ. Schorers Memminger Chronic p. 79 p. 414, Seq., welche aufgesetzte Ar- |
570
Sc298 |
tikel,
die Schmalkaldischen genannt werden, welche von den anwesenden Theologen
überlassen, quod geheißen und unterschrieben worden, in solchem
Zustand blieb es in der evangelischen Lehre bis anno 1545, da ein allgemeines
christliches Concilium gehalten werden solle, weil es aber von dem Papst
außer Deutschland angestellt und nicht nach der Richtschnur der Schrift,
sondern nach den Satzungen der Kirchenväter zu Behauptung des päpstischen
Ansehens wollte veranstaltet werden, war nichts daraus.
§ 40 Was wurde in Religionssachen bis auf dem Schmalkaldischen |
571 |
Was von seit 1537 bis 1545 in Kirchen- oder Religionssachen unternommen und eingeführt wroden, folgt nachfolgendermaßen: Das folgende 1546. Jahr hernach brach der Religionskrieg erst recht aus, da die kaiserliche Macht den protestierenden Ständen, darunter Kurfürst Johann Friedrichen in Sachsen und Landgraf Philipp die vornehmsten waren, im Anfang hätten sie den Kaiser leichtlich einen Streich anbringen könne, denn ihre Armee war 100.000 Mann stark. Sie waren aber untereinander selbst uneins, ließen ihr Volk auseinander gehen, des Kurfürsten Volk in Sachsen zerstreut gelegen, wurde geschlagen und er gefangen genommen. Landgraf Philipp musste sich endlich auch dem Kaiser Carolo dem 5ten submittieren und gefan- |
572
Sc299 |
gen
geben. Die übrigen Fürsten und kleine Stände mussten damaligen
drohenden Umständen nach sich in die Zeit schicken lernen und still
halten, weil die kaiserliche und österreichische Macht den Meister
spielte. Und dieses war die gefährlichste Zeit für die Protestanten,
weil man keine Hilfe, nirgend woher zu erlangen gewusst. Schleid.
§ 41 Was ging 1538 in Religionssachen bei dem Stift vor? Den Kanonikern wurde befohlen, der Litanei und Kommunion beizuwohnen. § 42 Was ging in diesem Jahr bei den katholischen Schänd- und Schmähungen vor? Dieterich und Starck, beide Kanoniker, schändeten und schmähten über die evangelische |
573 | Geistlichen,
der Kanoniker Starck wollte bis ins Feuer mit den evangelischen Pfarrer
disputieren, der Rat war willens, beide über den Schändworten
in Türen legen zu lassen. Als sie nachgehends von hier verreist, fragte
der Rat bei Herrm Markgraf Georg an, ob sie wieder eingelassen werden sollen.
Obiger Dieterich hielt die Messe unter beider Gestalt für ketzerisch, sei alles s.v. erlogen, was die Lutheraner Buben predigen, die Weiber und Kinder der Prädikanten huren, dies habe gehört Hannß Glück, Vogt und Georg Hanneß Castner. § 43 Wann wurde die Elevatis Sacramenti abgeschafft? Anno 1540 nach Pfingsten |
574
Sc300 |
Beholzung der Beamten Das Stift hat die Beamten beholzen müssen und bekam der Vogt 1540 20 Klafter Brennholz. § 45 Wann war das Kapitel der Augsburgischen Konfession zugetan? Anno 1542 war das ganze Kapitel damals euch vor ihre Person Augsburgischer Konfession, doch dass sie noch einig päpstischen Gebräuchen angehängt. § 46 Wann hat das Kapitel dem Bischof zu Augsburg das Subsidium charitativum abgeschlagen? Anno 1499 und 1544 inhalt der Dechant Frieß'schen Auszüge. |
575 |
Was hat die Stadt und das Stift im Schmalkaldischen oder sogenannten Religionskrieg erlitten und ausgestanden? Die Stadt war anno 1546 am Tag Andreae, den 30. Nov. von Maximilian, Graf von Egmond und Ruhr des niederländischen burgundischen Obersten Feldhauptmann Volk etliche Tage nacheinander ausgeplündert, Carolus 5ty, römischer Kaiser war selbst zugegen und wollte den damaligen Bürgermeister Carl Döhler, weil er die Schlüssel zu dem Tor so lange nicht hergeben und etliche Bürger, so auf der Mauer gestanden, unter die Spanier geschossen, nachdem sie sich mittelst des Tors bemächtigt gehabt, aufhängen lassen. Er war aber von einem Soldaten gewarnt, worauf er sich versteckt, sein Hab |
576
Sc301 |
und
Gut war preisgegeben. Nach Verlauf Jahr und Tagen aber und als er seine
Unschuld Herrn Markgraf Albrecht dargetan, hat er durch einen Befehl am
Tag Lucciae 1547 wieder recipiert werden müssen.
In dieser Plünderung ist das Rathaus um seine beste Briefschaften, die man zum Fenster heruntergeworfen und den Pferden untergestreut, dann um viel 1000 fl. hinterlegtes, zur Verwahrung gegebenes Geld gekommen, so der Rat nach der Zeit wieder ersetzen und sich in tiefe Schuldenlast stecken müssen, welcher Verlust an Geld der Stadt über 70 ganze Jahre lang angehangen, also dass solche von ihren Einkünften der Zinsgelder nicht mehr abtragen können, daher einige Allodialgüter verkauft und dem deplorablen Zustand ihres Verder- |
577 | bens unterbaut werden müssen, der Rat musste den Bürgermeister Döhler in allen Häusern aufsuchen lassen, war aber nicht gefunden, wie eine von dem Rat an Kaiser Carolo 5to gestellte Schrift im mehrere andeutet, hochged. Carolus schenkte einem Stadtkind, so bei derselben in Diensten gewesen des Döhlers Haus und anderes, musste es aber wiederfahren lassen, als Döhler anno 1547 recipiert worden. Das Stift wurde des Kirchenornats und vieler Heiligtümer in dieser Plünderung beraubt und waren vorhanden 30 Monstranzen, neben welchen Kaiser und Bischof und andere gekniet und was ein jedes verdient angemalt gewesen, diese wurde auf dem Schulhaus, welches dazu erbaut worden, von Christi Himmelfahrt, darunter auch insonderheit |
578
Sc302 |
der
Speer und einer von den Kreuznägeln Christi nebst St. Ulrichs Mantel
vorgezeigt und dabei viel Indulgenz ausgebeten worden, so hervor ein Kanonikus
zusammen geschrieben gehabt, welches alles von den Niederländern mitgenommen
worden.
[freier Platz] Dechant Dieterich und das Kapitel be- |
579 | schreiben
die Plünderung, wie sie sich zugetragen, umständlich also:
"Allerdurchl. großmechtiger und vnüberwindlr. röm. Keyser. Nach deme euer K. M. am Mittwoch nach Andreae dest Zwölffpoten Tag dieses 4bn. Jahres nechst vuergangen. Wie wasgestalt vnd Maß, wir armer Stiftspersonen Burger vnd Inwohner der Stadt Feuchtwangen, in vnd unter dem hochlöbl. Fürstenthumb Brandenb. gelegen, durch des wohlgebornen Herrn, Herrn Maximilians von Büren Kriegs Volk am Tag Andreae dauor, von 9 Uhr am Vormittag, bis auf gemelte Mittwochen frue, vnd von Stund an, durch ein ander Haufen Kriegs Volk, bis auf zwo Vhr, vnd bis Eur Key. M. (vnge- |
580
Sc303 |
zweyfelt aus hoher gnedigster Erbarmung vnd fromer Fürsten vnd Hern Fürbit), solche Plünderer selbst haben auß freyben, vnd die Statt wieder gnedgl. beschließen laßen, so jemerlich vnd erbermlich geplündert vnd in grose Armuth vnd Verderben gesezt, selbst persönlich gesehen vnd erfahren, do alle Gefäß der heyl. Sacramenten, alle Clinodia, Kleynotten Meßgewandt, Ornat vnd anders mehr der Kirchen zuegehörig weggenommen, aller keyserl. Brief vnd Privilegiis, so dem Stift durch die hochlöbl. vorige rmöische Keyser gnediglichen gegeben, vnd durch Eur Keyß. M. auf dem gehaltenen Reychstag zu Augspurg selbst confirmirt, auch gemeiner Stadt keysl. Bullen, vnd sonsten anderer Brief, |
581 | Siegel vnd Register nicht verschonet, sondern eines teyls hinweggenommen, eines Teils zerrißen, vnd die Siegel mit Füssen zertretten, auch Kindbetterin, Witwen vnd Weysen, so sonsten in Kriegen Freyheyt haben, mit geplündert, vier Mann zue Todt geschlagen, vnd viel Mann vnd Weib höchlich verwundet, vnd also alle an vnser fahrenden Hab, so vnsern Voreltern vnd wir viel Jar mit großer Mühe vnd Arbeit zusammengesparet, vnd erkarget, jemmerlich geplündert sein worden. Dann aber allergnedigster Herr Keyser, Eur K. M. auch alle andern Kurfürsten, Fürsten Herrn vnd Stend des heyligen röm. Reichs, vnd sonderlichen vnsern gnedigen Landts Fürsten vnd Herrn die Marggrauen zue Brandenburg, nicht dieser Sach vnd Handlung anderst, denn wie sich die Sach verlaufen vnd |
582
Sc304 |
begeben
Bericht, vnd wir dadurch alls gegen eur K. M. wiedersezlich, rebelles vnd
vngehorsam von menniglich gehalten, vnd derhalben noch in größer
Vagend gebracht, vnd also etwo durch ein geringe Vrsach gar verterbt möchten
werden.
So ist an eur K. M. vnser ganz vnterthenigste vnd hoch vleyßigste Bitte, sie wöllen demnach, wie sich alle Sachen verlaufen, vnd aus was Vrsach wir nicht alßbald gemeldtes Heer von Büren ersten Haufen, die Statt nicht haben wollen öffnen, vnsern nachuolgenden wahrhaften Bericht gnediglichen vernemen. Nemblich hat es sich zugetragen, als eur K. M. dieses Jahrs im Rieß zue Allerheim mit allem Kriegs Volk gelegen, vnd die Italiener vnd spanische seer vnd weyt inn das Marggrafthumb Brandenb. sich außbreiten- |
583 | de hin und wieder, vnd allso biß auf ein halb Meyl Wegs vngeuehrlich zue vns plünderten, vnd die Leut von dem irigen verjagten, das vns des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten vnd Hern, Hern Georg Friederichen zue Brandenb. vnsern jungen gnedigen Hern Statthalter, Regenten vnd Rethe, im Hauß zue Ololzbach ernstlich schreyben vnd befohlen haben lassen das wir gemeiner Statt wol bewahren, der Statt Thor vnd Mauer, wol versorgen, vnd iemandt denn wer wol khündlich were vnd glaubwürdigen Schein fürwenden könte, bey Tag vnd Nacht einlassen solten, welchen fürstl. Beuehl wir, wie billich gehorsam geleyst vnd nach kamen. Demnach als am Abent anderen den 29. Tag des IXbris nechst vergangen, das Geschrey herein in die Statt, auch viel Mann vnd Weyb selbsten persönlich kamen vnd anzeygten, wie das die Weyler zwischen |
584
Sc305 |
Dünckelspüel vnd hier, als in einer treyl Wegs aufm Weg geplündert worden, vnd sich alsbald deßelben Tags vmb ain Uhr Nachmittag vnuersehenlichens bey hundert Reysiger Her zue theten, an die Schranken kommen, vnd herein gleich wol ihren Pfennig zue zeeren begerten, mit dem Anzeigen, das sie gemeldtem Herrn von Büren zugehörig, welcher auch auff die Nacht hieher kommen, vnd vbernacht allda bleiben, und seinen Pfenning zehren würde. Dieweyl wir aber nicht anderst wusten, vnd Bericht waren, dann eur K. M. lege noch mit allem Kriegs Volk vnuerrukt zue Bopfingen, als vier Meyl Wegs uom Feuchtwangen, vnd diese Reysigen aus vorgehenden Geschrey des Volks herein kommen derhalben für ein straykende Rott hinten, auch weder Amttmann noch Vogt der Zeyt alhier vorhanden waren, |
585 | gaben
wir ihnen diese Antwort vnd Bescheyd, es were weder Ambtmann noch Vogt
vor Augen, hetten wir diesen Beuehl niemand vnbekannt on sondern glaubwürdigen
Schein herein zue laßen, wolten aber uon Stund an ihr Begeren gen
Onolzbach an gemelte Statthalter, Regenten vnd Rhete bringen, vnd was wir
alldo Bescheyds erlanget, inen vnuerhalten nicht laßen.
Auf solche vnsere gegebene Antwort, sein sie gutwillig abgeschieden, vnd die Straßen auf Rottenburg zue die Sulzach hinaufgeritten, doch alsbald einen Wagen mit Wein vor dem Schranken, vnd bey achzig Stechschaft am nechsten bey der Statt mit Gewalt hinweggetrieben, vnd geführt, do wir sie noch vielmehr für ein Strey- |
586
Sc306 |
fende Rott vnd Plünderer hielten, vnd vermainten ja recht gethan haben, das wir sie nit hereingelaßen, schikten derhalben alsbald einen Botten gen Onolzbach, welcher aber des andern Tages, nach dem wir zum Teyl geplündert, mit dem Bescheyd gar zu spatt ist kommen. Nach solchem vber zwo Stund fieng erst der Herr vonn Büren, zue Roß vndt Fueß gar still vnden einig weyter herein begern, für zue ziehen. Vnd wie wol wir mit Proviant zimlich versehen, vnd ihnen das gerne mitgetheylt hetten, so war doch niemand der solches begerte, denn allein ettliche so allda bey der Statt in Heusern vnd Stedeln blieben, den gaben wir vber die Maur hinaus, souiel sie begerten. Darzue so waren |
587 | auch ettliche eur K. M. Diener bey vns in der Statt, die zeygten an, wir hetten recht gethan, das wir sie nit hereingelaßen, dann dieser Hauf, als der Herr von Buren vber Nach alhie zue Feuchtwang zue bleiben nicht bescheyden, dieweyl der guttwillig für vbergezogen. Als aber am andern Tag zue früe, als am Tag andran zwischen acht vnd neun Uhr vormittag sich viel gemelter Herr von Buren mit seinem Kriegsvolk wieder zuruk, vnd der Statt alhie zum Zuge, besorgten wir vns keines argen, sondern gedachten, sie weren durch e. K. M. wieder zuruk für Dünckelspüel, oder auf eine andere Straßen gefordert vnd bescheyden worden, bis das ihr 6. die Statt zue öffnen begerten, die Schranken |
588
Sc307 |
aufhawen, vnd alsbald auf Gnad oder Vngnad bey allen Thoren auffordern ließen. Do antworten wir durch vnsers gnedigen Herrn Marggraf Albrechts zue Brandenburg TRabanten, einen Wolff Mekel, so auch Burger alhie, vnd der Zeyt bey vns alhier vorhanden, vns befrembdet vast seer, womit wir doch gegen e. K. M. oder ime den Herrn vonn Büren jemals verschuldt, das wir die Statt auf Gnad vnd Vngnad öffnen vnd aufgeben solten, dem hochgemelten vnserm gnedigen hl. Marggraf Albrechten von Brandenb. so E. K. M. oberster Haupt Leut einer were dieser, Stift allhier mit aller Obrigkeyt zum halben Teyl zue gehörig, so were vnser gnedige H. Marggraf Georg Friedrich mit Land vnd |
589 | Leuten, so diese Statt vnd Vogth ey auch mit aller Obrigkeyt zuegethon, im E. K. M. gnedigsten Schutz vnd Schirm aufgenomen, vnd die weyl wir noch kein Bescheyd vonn Onolzbach dahin wir gesterigt Tags einen Botten abgefertigt, empfangen, botten wir zum unterthänigsten, vnd begerten, das er uon Büren ime dem Drabanten ein oder zwei zie geben vnd zur hochgemeltenn vnsern gnedigen Hern Marggraff Albrechten, so nur ein halb Meyl Wegs von hinnen vber Nacht gelegen, reytten sieße, welches in einer Stund geschehenn möchte, was dan ire fürstl. Gnaden vns zue thuen beuehlen würden, wolten wir so vern das vnsern Pflichten vnd Ayden nicht zuewieder vnthgen Gehorsam leysten, welches Bitten vnd |
590
Sc308 |
begern aber gar wenig Statt wolt haben, sondern begerten, wir solten fürderlich Antwort geben, ob wir aufthuen wolten oder nicht. So begert auch oftgemeldter h. von Büren an einem Thor des Burgermeisters zue ihm hinauß zue gehen, dazue sein G. ime keyserlich Gleyd zue sagen wolten: In dem aber der Burgermeister nit als bald zu finden, vnd wir sahen das nichts anderst daran war, dann das wir sie auf Gnad vnd Vngnad herein laßen musten, vnd vnser Bitt nicht helfen wolte, batte der ehrwürdig vnd hochgelehrte Herr Valentin Hartung beeder Rechten Doctor, Amman des Stifts dhie, bey allen Thoren zum aller unterthenigsten ja vmb Gs. Willen, man solte nicht eylen, der Burgermeister were nicht vorhanden, man wolt ihn eylends |
591 | suchen, vnd dieweyl er die Schlüßel hett als bald aufsperren, indem wir den Burgermeister suchten, ward nichts verzogen, sondern alsbald zum dirtten mal aufgeblasen, vnd bey den zweyen Thoren hereingebrochen, do wir das dritt Thor selbst aufschloßen, vnd zue dem ainen die vnrechten Schlüßel erwüschten, vnd schlugen die, so zum dritten Thor hereinbrachen lermen, mit dem Geschrey, Schlag Todtschlag Todt, wie es dann leyder mit der That bewiesen, aber die beyden zweyen Thoren hereingelassen wurden, vnd kahmen, hielten sich mit dem Todtschlagen vnd Verwunden bescheyden, doch mit den Plündern war nichts, wie obgemelt verschonet. Die weyl dann allergnedigster Herr Keyser, wir arme hochbekümmerte Leut, nichts anders dann wie erzelt, gehandelt, |
592
Sc309 |
vnd vns weder mit Worten noch Werken zue einiger Schutz vnd Gegenwehr gesezt noch gestelt, allein das ain Schuß mit einem halben Haken am ersten Tag, als die Stech Schaff angegriffen ins weyt Feld, ohne einige Beschädigung Menschen oder Viehes, sondern sie allein von Schafen abzueschreken, ist beschehen, sondern also vnsern habenden Beuehl, als die gehorsamen nachkommen. Auch was ye vnd all wegen in E. K. M. als dero Bruder fürwaisen, so ietzo in kurzen Jahren zum vierdten mal beschehen, als arme Vnterthanen, gegen allen, so vor- mit- vnd nachgereyst, ganz untertheniglich nach vnserm armen Vermögen erzeygt, die mit den wenigsten Worten nicht beleydigt noch beley- |
593 | digen laßen, sondern vns Eur K. M. Zuekunft ye vnd alleweg hochlich erfreuet, darzu auch vns solchen grosen Verterbens, Vbel vnd Jammers keines Wegs versehen, aus Vrsachen das wir Dechant vnd gemein Capitel des Stifts hochgemelten vnserm gnedigen Landes Fürsten vnd Herrn Marggraf Albrechten zue Brandenburg, einen Reyswagen mit einer wohl gesezten Mene, sambt einen Fuhr vnd Landsknecht in solchen Krieg auf ihr fürstl. Gd. begern, vntertheniglich zugeschickt, vnd was mit Proviant zue E. K. M. Kriegs Volk, so das etwo fürziehen wurde, aus Beuehl hochgedachts vnsers gd. H. Marggraf Albrechts Verwesern Pfalzgraf Friedrich des Jungen uethgn. versehen, wie dann das zum Teyl aufm Capi- |
594
Sc310 |
telhauß vorhanden vnd das E. K. M. vnsern jungen gnedigen Landes Fürsten vnd H. Margg. Georg Friedrichen zue Brandenburg, nicht lange daruor mit Land vnd Leuten, darunter ye diese Stadt Feuchtwang auch begriffen, in gnedigsten Schutz und Schirm genommen. Dem allen nach ist an Eur K. M. vnser ganz unterthänigste, vnd vmb Gottes vnd aller Gerechtigkeit Willen, hochvleyßigste Bitt, sie wöllen in gnedigster Bedenkung, das wir arme Leut in solchen Fall geeilet, die weyl das Auffordern vnd Hereinbrechen warlich alles in einer halben Stund geschehen, vnd wir ja billich auch zuuor zu uerher kommen sein solten, derhalben vns hochbekümmerte |
595 | vnd betrübte arme Stifts Personen, Burger vnd Innwohner viel gemelter Statt Feuchtwang, ob wir etwo anderß denn oben erzehlt, gegen E. K. M. versagt, vnd eingetragen worden, oder noch werden möchten, hiemit gnediglich entschuldigt haben, vnd dem Gegenteyl inn kein andern Glauben geben, vnd so solches warlich aus keiner Vngehorsame oder Wiedersezlichkeyt, sondern allein vnserm habenden Beuehl nach, do wir, wie obgemelt, anders nicht gewust, dann E. K. M. sezen, bey vier Meyl Wegs mit dero Kriegsvolk nit vorhanden, vnd vns der Herr vonn Buren unbekannt, vnd sein Vorlauffen derhalben für ein streifende Roth vnd Plünderer |
596
Sc311 |
hielten,
beschehen vnd gehandelt worden ist, derhalben als vnser allergnedigster
Herr angeborner Barmherzigkeyt, vnd Fürderung aller Gerechtigkeyt
ein gnedigs Einsehen vnd Nachdenken haben vnd verhelfen, es sey mit gnedigster
Zuegebung vnd Befreyung einer hohen Schul, darauf sich vnser gnedige Landes
Fürsten vnd H. die Marggrafen zue Brandenburg vor der Zeyt alhie zue
aufern berathschlaget, oder sonsten in andern Weg, damit wir arme Leut
vns solchen jemmerlichen Verterbens, sol sonsten in ewig Zeyt nit beschehen
mag, wiederum möchten erhehlen vnd ergötzen.
Eur K. M. lang leben vnd glücklich |
597 | christlich
Regierung des ganzen Heyl. Röm. Reichs vnd andern. Eur K. M. Königreichen
Fürstenthumben vnd Herschaften, zue bitten, wöllen wir sambt
Weyb vnd Kindern nimmer vergeßen, noch in ewig Zeyt vergeßen
laßen, vnd sonsten in aller unterthänigsten Gehorsame, vngespart
Leybs vnd Guts zu uerdienen allezeyt ganz willig erfinden werden.
E. K. M. 1546 psentirt; unterthänigsten u. gehorsambste, Johann Dietrich Dechant v. gemein Capitul des Stifts auch Burgermstr. v. Rath zue Feuchtwang" |
598
Sc312 |
Verleihung der Pfarrei zu Hausen In diesem 1546. Jahr schrieb das Kapitel an dasigen Pfarrer, dass sie ihm solche Pfarr mit der Kondition verleihen wolle, dass er die wahre christl. apostolische Lehre der Augsburger Konfession und des Landesfürsten ausgegangene Kirchenordnung seiner Kirche und Gemeinde vortragen, und ihnen die Sacramenta nach des Herrn Christi Einsetzung reichen, auch solches alles mit einem leiblichen Eid beteuern und sich dazu obligieren solle. § 49 Wann die Prietserweihe aufgehoben? Anno 1547 ist die Prieserweihe und das Jurament dem Bischof zu Augsburg |
599 | zu
schwören, aufgehoben worden.
§ 50 Willens gehabte Annahme gelehrter Männer im Stift, welche Theologiam hier dozieren sollen In ged. 1547. Jahr haben die Kapitulaner die evangelische Religion recht zu lehren und die Ehre Christi zu befördern eifrigst gesucht, zu dem Ende Dechant Doktor Valentin Hartung mit beiden vornehmen Theologen Joh. Brenzio, Paul Ebero, in anno 1547 gehandelt, dass sie die Canonicata bei dem Stift annehmen und Theologiam lehren und predigen sollen, hingegen selbsten anstatt der katholischen Ordnung oder Priesterweihe vorgeschlagen, dass wo mit gar eine |
600
Sc313 |
hohe
Schule aufzurichten, jedoch ein jeglicher einen Gradum Magisteri oder Licenziatus
annehmen sollen, weil die katholische ordines juramenta und Weihe ihrer
christlichen Religion zuwider.
§ 51 Was war in Religionssachen nach einigen Jahren weiter vorgenommen und womit hat die Rhe wieder hergestellt werden sollen? Der Kaiser, welcher gemeltermaßen in Deutschland den Meister spielte, hat anno 1548 das Interim durch ein ernsthaftes Dekret allen Reichsständen und Städten solange anzunehmen und danach zu richten |
601 | befohlen,
bis aller Religionsstreit auf einem freien Konzil gehoben worden, dieses
Buch machte ein Mischmasch aus der päpstischen und lutherischen Religion
und gefiiel einigen Papisten selbst nicht, vid. Joh. Caspar Fenkens Reformationshistorie
pag. 722 sequ.
§ 52 Wie verhielt man sich hier dieser Zeiten? Auf dem Rathaus findet sich davon nichts Schriftliches aufgezeichnet, aber eine Deklaration, so durch etliche Theologen, die den Ratschlag zu Leipzig übergeben, von Landschafts wegen aufbegehren gesehen, wurde hier unter Vor- |
602
Sc314 |
mundschaftliche
Regierung Herrn Markgraf Georg Friedrichs kommuniziert
Man schrieb von diesem Interim: Selig ist der Mann, der Gott vertrauen kann und willigt nicht ins Interim, denn es hat einen Schalk hinter ihm. Unter den Dekan Frießischen Altertümern findet sich, dass vor der Beratschlagung des Interims halben ein hiesiger Diakon ein recht bewegliches christliches Schrei- |
603 | ben
an hiesigen Pfarrer und Prediger erlassen.
Das Schreiben ist dieses Inhalts: Schreiben Erasmi Scheuermans Diaconi zu Feuchtwang an die Versammlete Clensei zu Anspach. Gratiam et pacem a Domino. Erwerdig, hoch vnd wolgelert genstig lieb Herren. Weyl eur Erwirden neben andern Kirchen Prelaten Pfarrherrn, Seelsorgern vnd Dienern deß Wort Gottes von vnsern gnedigen H. Regenten vnd Statthaltern gnedigl. citiret, vnd gehn Onolzbach sind berufen worden, sonder Zweiffel darinn, daß ir sampt andern Kirchen Dienern, des ganzen löbl. Fürstenthumbs, Rechenschaft |
604
Sc315 |
eurer Lehr vnd Glaubens, in diesen zweyspaltigen Kirchensachen sollet geben. Die weil aber nun solche Sachen hochwichtigl. vnd treffentl. groß sind, wil ich als der wenigst, doch ein Mitglied vnd Diacon vnserer Kirchen, euch treul. vnd vleysigst, in solch Seligkeitsachen, da einen so viel gilt alß dem andern, gepetten haben, das ir da nicht allein euer eigen Heyl vnd Seligkeit bedenken wolt, sonder ewr Kirchen, die Gott mit seinem eygen Blut erworben hat, über welche euch der heyl. Geist zu Hirten vnd Bischöven gesezt hat, ya da auch viel hundert ja etl. tausend Selen, in euer Seel beuolhen, vnd eingebunden sind. Da mein Herr Dechant Jung Pontifex ist. Vnd mein Herr Pfarrer vnd Prediger Seelsorger vnd |
605 | Leyh Priester sind, das wollet meinen Herren ia wol behertzigen. Darumb ehret Gott vnd sorget für euer Kirchen, laßt euch in eurem Ministerio, welches nicht der Menschen sondern Gottes ist, nichts nemen, verschonet euer vnd so viel tausend Seelen vber welche ir von Gott gesetzet seid, non proprie ab hominiby geordnet, sie zu weiden nicht zu verderben. Vnd wen es in nicht götl. (Sed Dey clementer anertat) gefallen wöllt, wer es tausend mal ärger, das Elend, oder was Gott hengen wölt, erwelen, denn zu so viel Leut Seel uerderben, mit vngötlichen Auflegen Vrsach geben. Das schreibe ich euch gonstige liebe Herrn, nicht das ich euch |
606
Sc316 |
leren wol, dan ir (Gott lob) vorhin von Gott geleret seid, sonder die weil ich auch ein Mitdiener euer Kirchen bin, meines Hertzens Anmut, euch meinem Herrn dennoch auch gegen wolt zu erkennen geben. So ist diese Sach sehr wichtig groß vnd schwer, bedarf vberal Vermanens, Anhaltens, Tröstens, dann wir haben nicht mit Fleisch vnd Blut zu kempfen, sonder mit den bösen Geistern vnter dem Himmel. Da laß vnß einander zu sprechen, zu fallen, helfen, vnd für einander bitten, es bedarf sein eygentl. Wol. Dann sie werden vnß allesamt heyß genug machen. Damit gonstig Gott liebende Herrn seidt Gott vnd seiner Gnaden beuolhen. Der H. wol euer Fahrt und Widerfahrt mit gutem göttli- |
607 | chem
Ausrichten beseligen vnd glückl. ergehen laßen. Am. Am. Datum
ex ... meo pridie calendas August. anno 1548. Euer williger Caplan, Eraßmuß
Scheuermann zu Feuchtwang.
Dem erwirdigen hoch vnd wolgelerten Herrn Dechant, Pfarherrn vn dPredigern beschriben vnd jetz gehn Onolzbach vocirten Kirchen Praelaten, meinen insonder gonstigen liben Herrn." Die Regierung befahl die vorige Kirchenordnung gänzlich zu hal- |
608
Sc317 |
ten
und gar nichts davon fallen zu lassen, es war auch dem Dekan zu Feuchtwang
und Onolzbach geboten, niemand im Stift vollsaufen, lästern und huren
zu lassen, nichts desto weniger sind danach mancherlei papistische Stücke,
als das Fronleichnamsfest, Allerheiligen der Kanon de ... eingeführt
und allhier gehalten worden.
In diesem anno 1548 war ein Synodus gehalten in Ansbach, wegen des Interims, darauf kam folgende Addition der Kirchenordnung heraus: |
609 | Addition
der Kirchen Ordnung Ao. 1548.
Vff das röm. kayserl. Mayst. vnsers allergnedigsten H. jüngst ausgangener publicirten Declaration, die Religion belangend, vss derselben ernstl. ansynnen, begern vnd beuelch, so viel mit guetem christl. Gewißen immr geschehen mag, vnd als damahl die rain christl. Lehr des heil. Evangelions, damt rechtem Gebrauch der hochwürdigen Sacrament nach Christi Einsatzung frey gelaßen, wie bitlich, aller vnderthenigst wil fort, vnd anderer merklicher Nachthail, so sonsten daraus eruolgen, vnd sonderl. auf die Pfarherrn vnd Prediger, nicht one sonder Beschwehrung abgeschaft, vnd andern an dero statt möchten verordnet werden, welches nicht zu geringer Beschwehrung in der Pfarrherrn vnd Prediger |
610
Sc318 |
Gewißen
raichen würde, wo sie demselben in ande Weg hetten mogen fürkomen
vnd Rhat schaffen. So haben des durchleuchtigten hochgebornen Fürsten,
meines gnedigen H. Marggrauens Georg Friedrichs zu Brandenb. Regenten vnd
Rethe, für christl. ehrsam vnd guet angesehen, das ein christl. leidl.
Ordnung begriffen, ausgericht vnd angenommen werde, daraus höchstgedacht.
keyserl. Maystt. zu spuren vnd vermerken, doz man derselben dardurch gehorsamen
wölle.
Und die weil die H. Regenten vnd Rethe aus etlichen von hohen Stenden empfangenen Bericht, der vnderthenigsten tröstlichsten Zuuersicht, wo meiner gnedigen H. der Marggrauen zu Brdbg. vorige Kirchen Ordnung mit etl. Ceremonien vnd andern gebessert, |
611 | die
kay. Majt. solt verhoffenl. damit zufrieden seyn; so haben sie dieselben
Kirchen Ordnung, vff nachuolgende Weg, etwas zu merenn vnd zu bessern,
bedacht vnd entschlußen.
Vnd nach dem die vorig Kirchen Ordnung, umb merer Richtigkeit willen, um zwen Thail gethailt, vnd nembl. in ersten Thail von der Lehr, wie man predigen soll, vnd im andern Thail, von den Ceremonien, wie man die Sacrament handeln, auf andern Kirchen Ordnung halten solle, tractiret wurde. Wollen die H. Regenten vnd Rethe, sovil die Leer antrifft, nicht zweiueln, die H. Theologi, Pfarrh. vnd Prediger werden wißen, mit was Maas vnd Beschaidenheit das heil. Wort Gottes, one vnnothürftige Lester Wort, allein aus Lieb zu Erbauung der Kirchen zu hei- |
612
S319 |
ligen sey. Als dß man geistl. vnd weltl. Häupter, vnd sonderlich auch obgemelte keyserl. Mayt. Declaration, vnangezogen, vnd vnausgeschrien lasse, inn Bedenken, daß solches zu keiner Edification oder Beßerung, sonder mer zu Ergernuß vnd Zwietracht gelangt vnd dienet. Viel ander mer Vnrath daraus zu besorgen, dß auch ein jeglicher Pfarrh. oder Prediger, an drey, so ime beuelhen zu lernen vnd zu straffen gung hat, das also vast vonnöthen vnd fruchtbar geacht, wie bißhero an vil Orthen geschehen, vnd erfarenn, dß von denselben gelaßen, vnd yber Land geprediget worden ist. Man soll sich in Lieb vnd Gedult mit Predigen vnd sonsten in alle Weg des Beuleißigen, dß die Kirchen im gantzen Vmkrayß |
613 | der Welt mer zusamgefügt vnd erhalten dan zwrißen oder gesundert werde. Vnd will auch bey jetziger Rholoser Welt, ihres Verstands vnd aus Erfarung, hoch von Nötten sein, dß die, so von der Justification des Glaubens predigen, dabei die Buße, Liebe, Hofnung, vnd andere christl. Vermahnung nicht auslaßen, vnd allso, buß vnd Vergebung der Sünden, inhalts christlicher vnd apostolischer Leere zugleich treiben, damit die Zuhörer wißen mögen vnd sollen, was inen alß denen gerechtferttigten Christen zu Beweißung ires Glaubens, vonnöthen seyn, wie dann auch die Wittenbergische vnd andere aus Erfarung selbst bekennen vnd schreyben. Es sey mer ärgerl. dann fürtregl., so man allein vom Glauben, aun recht- |
614
Sc320 |
ten Verstand vnd Leern der Bußpredige. Deßgl. ist für fruchtbar vnd guet angesehen, dß in den Pfarr Kirchen dem gemeinen Volk zu gueten, an Sonn- vnd Feyertägen die gewöhnl. Euangelia nach dem alten Kirchen Gebrauch geprediget vnd ausgeleget werden, dieweil man derselben gewont ist, vnd mer Nutz da mit mag geschaffet werden, denn so man Propheten vnd andere Bücher altes vnd neues Testaments zu predigen fürnimpt, wo dann in einer Statt oder andern Fleken vff ein Sonn- oder Feyertag mer daueine Predig geschee, megt in der einen Predig die Epistel nach der Zeit gepredigt vnd ausgelegtet werden. Doch soll dieser Artikel allein auf die Pfarrkirchen, vnd von den Sonntägen vnd Feyertägen (darauf er gestelt) verstanden werden, vnd diesen Verstand gar nit |
615 | haben, das darumb an den Werktagen vnd in Stift Kirchen nichts anders, dann die gewöhnl. Euangelia vnd Episteln aus heiliger göttl. Schrift, ab der Cantzel solt geprediget werden, dann hierin allein, die ainfeltig Gemein bedacht werden. [Von den Ceremonien] So viel aber die Ceremonien belangt, soll bemelte Marggrauische Kirchen Ordnung, mit den lateinischen Gesängen vnd Leßen nach der Ordnung Cantus Gregoriani, so uil der heil. Schrift gemeß, wiederumb angericht, v. gehalten werden, wie die angezogene Kirchen Ordnung zum Theil selbst vermag v. ausweist, sub titulo: Ordnung der Meß, wie die gehalten werden solle. Vnd soll die vorgestelt Ordnung der Meß (NB: bedeutet hier die Communion, wo das Sacrament gereicht wurde) in dem gemeret sein, dß durch die Priester hinfüro von den Confiteo an biß zu Ende der Meß, ita missa |
616
Sc321 |
est, die alt Ordnung so vil göttl. Schrift nit zu wider, es sey de tempore oder sanctis gehalten, vnd nembl. wo lateinische Schulen seyn, deßelben Orts, die Empter mehrertheils, alß die Introit, Kirie eleyson, Gloria in excelsis et in terra pax, sanctus agnus Dei vnd Comuny lateinisch, aber an etl. Sequenz statt, auch für die Gradual vnd Offertonia, wie manns N. A. nennet, möchten etwa teutsche Psalmen oder andere gaistl. Geseng, wie sich zu vergleichen gesungen werden, doch in alle Wege die anzügigen Gesenge, so beßer vermieden ausgeschlossen sein. Item es sollen auch Epistel vnd Evangelia vber den Altar lateinisch gesungen v. volgents gegen dem Volk teutsch gelesen, aber die |
617 | Wort
der Einsezung Christi, auch die Collectus v. dß Pater noster mögen
lateinisch oder teutsch, vnd für das ita missa benedicamus gesungen
werden.
Wo aber nit Schulen oder Leuth vorhanden, die lateinisch singen könnten, so soll es mit den Gesengen ungeuerl. vorige Kirchen Ordnung gemes, wie man sich deß vergleichen wird Zwiespalt der Ordnung zue verhüten gehalten werden. Deßgl. mögen auch auf den Dörfern, do nit Kirchendiener sind, so den Pfarrh. oder Priester, der die Meß hält, v. predigen söll, inn Ampt helfen die Epistel vnnd Euangelia dem Volk allen teutsch fürgelesen werden. Dieweil dann die hl. Theologi Pfarrh. |
618
Sc322 |
v. Prediger des majoris v. minoris canonis Bedenken haben, sollen sie an derselben statt Psalmen oder andere christl. Gebet thuen, für alle geistl. vnd weltl. christl. ordentl. Obrigkeit vnd alle Stende der gantzen Christenheit auch für vnglaubige Rotten v. Secten, vnd inngemain für alles Anliegen der heil. christl. Kirchen auch eines jeden innsolderheit Notdurft der Seele v. Leibs, mit angehengter Danksagung vmb v. für das bitter Leiden Jesu Christi v. desselben Erlösung, durch sein heiliges Opfer am Creutz für vas gescheen, welches Gedechtnuß allhie celebrirt vnd gehalten wird, auch um alle andern göttl. erzaigte Wolthat, |
619 | wie
sie sich des eines gaistl. Gebets wol vergleichen kunten v. sollen.
Item es sollen auch die Priester, nach gewöhnl. alten Gebrauch die baide Gestalt des heil. Sacraments aufheben v. darzu leuten oder clengeln laßen. Die Priester sollen auch zu Volbringung dieses göttl. Amts die gewöhnl. Kirchenclaider, von selben v. Meßgewandten wie von alters herkommen gebrauchen. Deßgl. sollen auf den Altar die Kerzen alsbald anfangs der Meß v. Vesper aufgezündet, v. biß zu gantzen Ende nit gelöscht werden. So vnd wann denn auch die Priester inn der Kirchen andere irn Actus ecclesiasticas vben, es sey mit Predigen, Taufen, Vesper, v. Metten halten, soll deren ein jeder, er sey ein Pfarrh. oder Caplan, ain gewöhnl. Chorrok antragen, damit sie ires Amts halben vor andern zu erkennen vnd zu unterschaiden sein. |
620
Sc323 |
Die
Vesper sollen alleweg inn Beyseyn der Pfarr Priester nach dem alten Kirchen
Gebrauch, mit dem Anfang Deus in adjutorium, volgends den gewönl.
Psalmen, Antiphon, Responsorn, Magnificat, Collecten v. Benedicamy gehalten
werden zu der Beicht der Sünden sollen die Christen getreul. vermahnet
werden, dieweil dieses von wegen der Absolution, auch sunsten ain treffenl.
Kirchenstuck ist, daraus viel guts eruolgen vnd Arges verhütet werden
mag.
Vnd achten auch sonderl. Regenten v. Rethe aus gueten christl. Vrsachen hoch vonnöthen seyn, wollen es auch also gehalten haben, dß hinfüro alle Persohnen, so dß hochwürdig Sacrament deß Leibs v. Bluts vnsers lieben Hl. v. Seligmachers Jesu Christi zu empfahen begern, zuuoren v. ehe sin Hinzugehen schuldig sein sollen, sich morgens fruhe |
621 | oder
am Abent dauor bej den geordneten Kirchendienern, sonderbar anzuzaigen,
denselben zu iren Glauben v. Verstand zu eröffnen, auch irn Sünden
Anliegen vnd Besverung, die sie in iren Gewissen truken, zu entdeken, darauf
Trost v. Vndericht aus dem Wort Gottes, auch lezl. die Absolution zu empfahen.
Der Catechismus soll nach der Kirchen Ordnung zu Vesperzeiten, wie bißhero gehalten werden. Die Stift v. Clöster sollen die Aemter der heil. Meß celebriren, wie oben angezaigt ist, vnd sonsten alten Kirchen Gebrauch nach, souil der heil. Schrift nit zu wider de tempore et sanctis die gewöhnl. horas canonicas, ordentl. vnd oun Ergerniß halten, also, daß alle Personen in Clöstern, es het dann dero aine sondern Entschuldigung v. |
622
Sc324 |
Ehehaft,
jedesmals gegenwertig dabei sein, vnd mit Vleiß auch christl. Andacht
singen v. leßen halten, damit nit von inen gesagt werde, daß
sie der Kirchen Gueter v. Almußen vergebenl. vnd Vnnutz anwenden,
darumb auch die Obern, alß Aebt v. Priors in den Clöstern, v.
die Dechant vff den Stift, vnseumbl. v. mit Straf darob sie sollen, damit
dieser Ordnung mit Vleiß gelegt vnd nachgegangen werde.
Da aber etl. Stifts Personen, vff iren Vngehorsam wider ire Obern, muetwilligl. wollen verharren, so sollen dieselben die weltl. Obrigkait zu Hilf nemmen, damit der Gehorsam erhalten v. die ergerl. Laster gestraft werden. Es sollen auch alle geistl. Personen, die seine auf den Stiftern, oder sunsten Canonici, Vicarier, Pfarrh. Prediger oder Caplan, mit eherl. ziml. langen |
623 | Röken
geclaidet v. priesterl. Phareten bedekt auch oun Werth sein, v. sich der
offenen Wein v. Bier Heußer enthalten, auch Spielpläz, v. dergl.
doch wo sie von ehrl. Leuten zu sich geladen oder erfordert, dß soll
hiemit nit gemaint sein, allein dß sie sich Schwelgens, voll Trinkens
v. anderer Vngebür genzl. Maßen, v. im allweg ains erbarn Veßens
v. Wandels halten, damit Ergernuß v. anders verhutet bleibe.
Die Sonntag, Fest v. Fejertag, wie die in kays. Majstt. Declaration gesetzet sollen gefeiert wwerden. Als nembl. Die Sonntag, den Geburtstag deß H., die Beschneidung deß H., der heil. drey Kön. Tag, die Ostern mit zweyen folgenden Tagen. |
624
Sc325 |
die
Auffarth deß Hrn, die Pfingsten mit zweyen folgenden Tagen, das Fest
deß Frohnleichnams Christi, die Fejertäge der heil. Jungfrau
Maria, die Tag der heil. Apostel, St. Johannis Babtiste, St. Maria Magdalena,
St. Stephans, St. Lorentzen, St. Martini, St. Michel vnd aller Heiligen.
Vnd wurdet nit für vnguet geachtet, das der heil. Leere vnd Leben, so uil derselben aus heiliger Schrift, auch den alten bewehrten Kirchenhistorien zu erweißen, dem Volk gepreiset vnd fürgetragen werden, da- |
625 | mit
sie Gott in sein heiligen Ehren vnd dardurch gereitzet werden, iren Exempeln
des Glaubens, der Lieb, der Gedult, der Bestendigkeit im Creutz vnd Verfolgung
nachzuuolgen.
Man soll sich an den Festtägen, auch an Freitag v. Sonnabend vom Fleischessen enthalten v. daneben die gewönl. Vasten der Kirchen halten, doch ausgenommen die jhennen, welche die Nott entschuldigt, welches dann neben den mehrern Freytagen v. andern von Oberkaitwegen angekündet v. gebotten werden solle. Daneben werden die H. Theologi aus heiliger göttlicher Schrift v. derselben Bewehrten Lernen, dem Volk wol wissen fürzutragen, wie sie stetigs Vasten v. nüchtern seyn sollen, v. zugleich auch, warumb die sondern Vasttäg zu merer Zubereitung v. Vollbringung des Diensts Gottes auch Anhörung götlichs Worts |
626
Sc326 |
v.
Empfahung des hailigen Sacraments, auch etwa zu Abwendung der christlichen
Kirchen obliegen, neben dem Glauben hertzlichen Vertrauen Gebet v. Litanej,
inn der Kirchen aufkommen seind. Auch zu solchen Fürfallenden obliegen,
als da die mit Verfolgung, Theurung, Pestilenz, Krieg, falschen Rotten
v. Sekten wöllt angefochten werden, noch ferner anzusetzen v. zu halten
sein möchten, wie das Evangel aus der Schrift v. den bewerten Kirchen
Historien zu befinden sind.
Beschließl. ist auch für christl. v. notwendig bedacht, dß den Bevehlich Christi vnd apostolischen Gebrauch nach, durch die H. Theologos nachmals vfs fürderlichst von einem christl. Bann, geratschlaget v. geschloßen werde, damit die vnchristl. Laster zu |
627 | Uerhüetung
der Straf göttliches Zorns auch weiterer Ergernuß gestraft,
v. dagegen christl. Disciplin gehalten werde.
Bey solchen allen auch andern inn mer bemelter marggreuischen Kirchen Ordnung verleibt, so in dieser iezigen verfaßten Ordnung, nit geendert oder gemert noch derselben entgegen oder zuwider ist, soll es dißmal bleiben, doch behlaten innen die H. Regenten v. Rethe anstat hochgedachts irs gnedigen H. Marggravn Geörg Friedrichs zu fürfallender Notturft, mit statl. Rath, ferner christl. Enderung, Merung v. Beßerung zu thun v. verordnen inn alle Weeg beuor, welchs dann jederzeit den Kirchen Dienern vnuerhalten bleiben soll. |
628
Sc327 |
Was ging anno 1549 im Kapitel vor? Der Bischof zu Augsburg zitierte die Kapitularen auf das Synodum nach Dillingen, sind aber nicht erschienen. § 54 Wie kam es endlich zwischen den Papisten und Evangelischen als streitenden Parteien der Religion halben zu einem Stillstand? Als Karl V. auf der Kur- und Fürsten sonderlich des neuen Kurfürsten Moriz öfters ansuchen, die gefangen gehaltene Fürsten Joh. Friedrich in Sachsen und Landgraf Philipp zu Hessen nicht losgab, machte Moriz und andere Fürsten des Reichs anno 1552 mit Heinrico, König in Frankreich |
629 | ein Bündnis, vid. Schleid, pag. 594 usq. 619 hielten der belagerten Stadt Magdeburg einen reputierlichen Akkord, ging darauf nach Nördlingen und Augsburg, von da ging der Zug in das Tyrol, bei welchem Unternehmen es Kurfürst Moriz wenig gefehlt, als er Carolum 5tum, der wehrender Zeit, da er über der Tafel gesessen, nicht bemächtigt hätte, Heinricus, König in Frankreich griff auf der anderen Seite an und nahm die 3 Bistümer Metz, Thoul und Verdun weg, worauf Carolus genötigt worden, Frieden und einen Stillstand zu machen, welches anno 1552 am 2. Aug. zu Passau durch einen Vertrag, dass kein Teil den anderen um der Religion willen weiter nicht beschwerlich sein sollte, befestigt |
630
Sc328 |
werden.
Titii Theol. Exempelbuch pag. 563 sq.
§ 55 Blieb es von dieser Zeit 1552 bis auf gegenwärtige Zeit bei dem Exercitio Religionis, nämlich der evangelischen Lehre? Ja, in dem bei dieser und keiner anderen Lehre und Bekenntnis der evangelischen Augsburgischen unveränderten Konfession ist es bei diesem Stift von solcher Zeit an bis auf den heutigen Tag inclusive et continuative, also auch tempore translocationis cathaviensis anno 1552 und dann des aufgerichteten Religionsfriedens de anno 1555 verblieben. § 56 Was ging bei dem Stift |
631 |
Dieses, dass das Kapitel die verledigte Kanonikatstelle Christoph Goldochs zunichte gemacht und musste die Stelle einem andern verliehen werden. § 57 Was hat dieser Vertrag gewirkt? Soviel, dass hernach anno 1555, den 25. Sept. zu Augsburg der hochvergönnte Religionsfrieden von beiden Religionen zugetanen aufs Kräftigste und Verbindlichste war aufgerichtet und beschlossen worden. Schleid. p. 677. § 58 Was war um diese Zeit in unserem Land in Mitbesetzung der Geistlichen vorgenommen worden? Die Aufrichtung der Dekanate anno |
632
Sc329 |
1556
v. Rentsch. Cedernh. p. 669.
§ 59 Wurde vorgemelter Religionsfrieden nach diesem gehalten? Ja, wie dann anno 1557, 1559 und 1566 solcher wieder erneuert und bestätigt und dieses bisher der Pfeiler gewesen, auf welchem das römische Reich eine gute Zeit gestanden. Titii Theol. Exempelbuch. § 60 Was ging im 1557. Jahr hier bei dem Stift in geistlichen Sachen vor? Es war den 22. März befohlen, keine Pfründe ohne Wissen des Herrn Markgrafen zu vergeben und sollen die- |
633 | jenigen
Personen vorher ins Examen nach Ansbach gestellt werden. Anno 1559 ist
eine Generalvisitation durch M. Georg Karch im Land gehalten worden.
§ 61 Was ging unterdessen mit dem hiesigen Stift vor? Dieses, anno 1561, dass der Turm am Stift, worauf die Wache gehalten wird, von letzteren Stiftsdekan Wolfgang Jünger ausgebaut worden, vid. Stadtschreiber Kolb. Aufsatz. § 62 Was ging mit dem Stift anno 1562 vor? Als es bei der Herrschaft das An- |
634
Sc330 |
sehen gewann, solches einzuziehen, beschwerten sich die noch vorhandenen Kanoniker dawider mit Vermeldung, es sei nun das Stift über siebeneinhalb hundert Jahren gestanden mit all ihren Nutzungen, Rechten und Gerechtigkeiten, Privilegien, Freiheiten und Statuten, son von Kaisern, Königen, Fürsten und Herren, dann anderen Potentaten darauf gekommen, der Einzug des Stifts wäre ihnen beschwerlich, indem es wieder ihre Ehre, Gewissen und Eid laufe, solches nicht entziehen zu lassen, Herr Markgraf Georg habe sie restituiert, nachdem sie ihm anno 1539 nebst anderen Landsassen und Untertanen 300.000 fl. Schulden abtilgen helfen. Es hätte ihnen auch Markgraf Georg Friedrich ihnen 1560 gegen zwölfjähriges Umgeld, sie bei ihrer Gerechtigkeit bleiben zu lassen, zugesagt. |
635 |
Wann nahm die Administration der Stiftsgüter ein Ende? Die Kanoniker haben die Administation der Stiftsgüter bis 1563 in Händen behalten, ist die Reformation aber anno 1524 schon in folgenden Jahren, wie gedacht, erfolgt, obwohl die Kapitulaner nur etwas bei ihren Zeremonien gelassen worden. Es ist auch das ganze Kapitel auf dem Passauer Vertrag noch in esse gewesen und ist die Totalabschaffung in gegenwärtigen 1563. Jahr geschehen, jedoch haben sich Probst und Kapitel der Administration der Güter nicht anders zu verwalten unternommen, als wie die Herrschaft es zugelassen, alle Dokumente, wo der Ehehaft gedacht war, wegzulassen befohlen, weil darinnen die niedere Gerichtbarkeit und andere vornehme Gerechtigkeit dem Stift geeignet. |
636
Sc331 |
Was war in geistlichen Sachen anno 1563 bei dem Stift vorgenommen? Es haben auf fürstlichen Befehl Hannß Wolf von Schrozberg, Hausvogt, und Amtmann zu Uffenheim und Verwalter allhier, alle nur entbehrlichen Dokumente nach Ansbach gebracht. Danach sind 1628 in 3 Schachteln 206 stl. Akten vom Dekan und Verwalter nach Ansbach geschickt worden. Item Bibl. in 3 Stübichen, ferner sind 1629 noch 10 Schachteln mit Akten übermacht worden. § 65 War nicht auch zur Erhaltung der Ruhe und eines beständigen Friedens unter den Geistlichen das Concordienbuch verfertigt? Ja, anno 1580 auf Anordnung Herzogs |
637 | Augusts, Kurfürsten in Sachsen von dem wohl erfahrenen Theologen mit Fleiß zusammengetragen und nach vorher eingeholten Meinungen anderer Theologen protestierenderseits solches in Closterberg bei Magdeburg zu Ende gebracht und haben dieselbe unterzeichnet 25 Fürsten, 22 Grafen, 4 Freiherrn, 35 freie Städte samt ihren Theologen, darunter auch die hiesige gewesen: Franciscus Raphael, Thomas Wirsing, Simon Priester, Samuel Vogtherr, Titii Theol. Exempelbuch p. 565. |
Erstellt: 22.10.2005 durch Hans Ebert