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Gedenck-, Stadt- und Huth-Buch
(Chronik der Stadt Feuchtwangen)
Stadtarchiv Feuchtwangen - Archivbücherei I, 6
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Johann Georg Hermann Bärmeyer
Handschrift von 1736 (Abschrift)
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Kapitel XXVI

Von Wiederaufbauung der Stadt feuchtwang und Umgebung der Ringmauer, deren Begriff, Einwohner, Nahrung, Religion, Botmäßigkeit, deren Zugehörige Hintersassen, grundliegende Stücke , Waldungen, Weiher und Bannwasser, Anzahl der Bürger, Tabernrechte, Brauereien und Backrechte, Schmiedstätten und Badstuben, Treue der Bürger gegen ihre hohe gnädigste Landesherrschaft, bürgerliche Regimentsform, Plizei und Rechnungswesen zustand, jährliches Einkommen, Successin der Stadtmeister und Bürgermeister, Führung des Wappens und Insiegel, Aufrichtung der Apotheke und Translocation der Bechhofer Post hierher

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§ 1

Anbauung der Stadt Feuchtwang und die von den Herrn Burggrafen zu Nürnberg und dem Stift hier geschehene Hilfe

Die Stadt Feuchtwang ist nach dem Denkbuch de anno 1529 von ihren in den anno 1388 in dem Städtekrieg erlittenen Brand, nachdem sie 5 Jahre unter ihren Ruinen liegengeblieben, anno 1395 wiederum aufgebaut und mit einer Mauer umgeben worden, aber kleiner, indem der Sulzachfluss zur Zeit, da sie noch eine Richsstadt gewesen, mitten durch die Stadt gelaufen. Sie hatte auch mehrere Gassen, nämlich die Küfnersgasse am Fuß des Bergs gegen Heilbronn, die Häfnersgasse an der Straße gegen Mosbach, die Webergasse und die

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Büttelsgasse und die Büttelsklinge, dann die Scholasterei. Von dem ersten Brand anno 1309 an bis auf den letzteren 1388 war sie mit keiner Mauer mehr umgeben, sondern ein freier, offener, auf etlichen Plätzen gestandener Ort bis auf die letztere Zeit der Ummauerung anno 1395 verblieben, wonach sie durch Hilfe Herrn Burggrafs Friedrichs mittelst Nachlassung der jährlichen Einkünfte darauf und was sie noch aus eigener Kasse hergeschossen und die Stiftspfaffen zur Hilfe geleistet, die auch auf geschehene Ansuchung die Kirchhofmauer zu Anlegung der Stadtmauer anno 1407 hergegeben, wie nachfolgende darum gescehene bittliche Ansuchung des Bürgermeisters Hannß Jungen und des Rats in meh-
419 reren ausweist: "Ich Hanns Jung Burgermaister vnd wir der rat gemainiglich vnd alle ander Burger reich vnd arme der Stat ze Fewchtwang bekennen offenlich mit diesem Brief für vns vnd alle vnser nachkummen vnd tun kunt allermeniglichen daz vas dy Ersamen Geistlichen vnser liebe Herren daz Capitel zu Fewchtwang semlich früntschaft vnd fürderung durch vnserer fleiziger betwillen getan haben, daz sey ir Gunst vnd guten willen vnd fleizig fürderung gen vnserm Herrn von Augspurg gewendet vnd getan haben vmb die Kirchhoff mawr abzenemen vnd an die Statmawr zu bawen durch werlichkeit willen vnd von großer gegenwertiger ehaftiger not wegen verdurblich groß scheden
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dez Stiftz vnd der Rat zu furkummen, der sein gnad durch der egenant vnserer Herren Bet willen darzu geben gewendet vnd getan hat, doch also daz wir die egenant Kirchhof mawr nicht anders brechen vnd nemen sullen, dann alz die Herren die von Capitel darzu beschaiden sein heißen vnd weysen alz man dez einig worden ist ongeuerd, vnd ob wir daz überfüren so sullen wir im Banne sein vnd darumb so bekenne wir mit Vrkundt ditz Briefs daz wir der obgeschrieben sach vnserm egenanten Herrn von Augspurg gehorsam sein wollen vnd vnsern egenannten Herrn dez Stifts zu Fewchtwang nichtz daran vberfarn wollen in chein Weyse ongeuerde dez zu Vrkund geben wir disen Briefe besiegelten mit vnserm anhangendem Innsiegel dem großern
421 der geben ist nach Christi gepurt vierzehenhundert Jar vnd darnach im siebenden Jar am nechsten Suntag vor sant Bartholomeus Tag." (L. S.)

Zu bauen angefangen und mit 3 Toren und Türen, zwei Zwingern am oberen Tor rings um mit einen Schüttgraben, 9 Rundeln und 2 Wassergräben am untern Tor versehen worden, welches selbiger Zeit noch zur Wehr gedient, am unteren Tor gegen die damals sogenannte Veste der Grafen von Oettingen, wurden 2 Türen erbaut, die man jetzt den Faul- und Bürgerturm nennt, welche Veste mit in die Mauer mit eingeschlossen worden, anfangs war die Straße, wie man noch unter den Erdboden bei Einlegung der Teucheln gefunden, mit Lagerhölzern belegt,

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mag auch wohl in solchen Zustand bis auf Friedericum Caßimirum Herrn Vatters Zeiten also verblieben sein, bis der im Fürstentum nachgefolgter Christ Lobserl. Herr Sohn Markgraf Georg die Gassen mit Steinen pflastern zu lassen anno 1529 anzuorden gnädigst befehlen lassen.

An der Stadt läuft der Sulzachfluss vorbei, darüber wurde anno 1580 die vor Augen stehende steinerne Brücke gebaut.

§ 2

Begriff der Stadt

Die Stadt hält 36 Morgen in ihrem Umkreis.

§ 2 1/2

Nahrung der Inwohner

Der Inwohner Nahrung besteht in der Viehzucht und Feldbau, welchem

423 abzuwarten sie sich um so mehr angelegen sein lassen müssen, als wegen der Nähe die Reichsstadt Dinkelsbühl durch die Zufuhr der Fruchten und Victualien ihnen die Gewerbschafts-Nahrung entzogen, die sie anno 1620 unter dem lobenswürdigen Herrn Oberamtmann von Goldstein, der hiesige Kornschranne aufgerichtet, noch gehabt haben, dessen Gedächtnis bei einer Bürgerschaft in ewigen Andenken bleibt, gestalten damals in einen Wochenmarkt 170, 180 bis 190 Säcke Getreide in die Feuchtwanger Kornschranne kommen, welches gnädigster Herrschaft und der Stadt vorträglich gewesen, jetzt aber wird kein Malter mehr hereingeführt und verkauft.
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§ 3

Annahme der evangelischen Religion

Wie das ganze Fürstentum Onolzbach anno 1524 zur evangelischen Religion sich bequemt, also hat auch der Rat und eine der Bürgerschaft alles von den damaligen katholischen Stiftspfaffen geschehenen Widerstands ohngeachtet die evangelische Religion, die derzeit noch durch Gottes Gnaden darinnen floriert, angenommen. Und wird der Gottesdienst durch einen Decanum und 2en Diaconis verwaltet, in das Ort selbst sind 40 Weiler, 13 Höfe und 13 Mühlen eingepfarrt.

§ 4

Hohe und niedere Jurisdiction

Der Ort ist nunmehr dem durchlauchtigsten Haus Brandenburg Onolz-

425 bach mit allen fraischlichen hohen Jurisdiction unterworfen, welche Jura durch einen zeitlichen Kastner besorgt werden. Das Blutgericht wird durch die 12 des Inneren Rats besetzt, und ist ein Kastner Bannrichter, die niedere Gerichtsbarkeit in der Stadt hat der Rat. Vor diesem allein zu exercieren gehabt, pronunc werden die meisten gerichtlichen Handlungen mit dem Kastner conjunctim tractiert.

§ 4 1/2

Appertinentien der Stadt

An Zugehörungen hat die Stadt 43 Hintersassen mit hergebrachter vogteilicher Obrig- und Botmäßigkeit hochfürstlich gnädigster Herrschaft steuerbar, einen Hospital, Zie-

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gelhütte, 511 Morgen unsteuerbare Hölzer, davon die Amtsträger, Stadtdiener, arme Haus und das nötige Holz zur Hiegelhütte beholzet wird, 20 Weiher, einige Bannwasser, 800 Morgen Feldstücke hochfürstlich gnädigster Herrschaft steuerbar.

§ 5

Anzahl der Bürgerschaft

Der Inwohner und Bürger Anzahl läuft mit Stiftsbürgern, Hausgenossen und Pfahlbürgern auf 270.

§ 6

Tabernrechte

Tabernrechte befinden sich hier 2 alte, die Storchs- oder sogenannte alte Herrenherberge, die Greifenwirtschaft und Grünbaumwirtschaft.

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§ 7

Bräustätten

15 Bräustätten, die aus eigener angemaßter Macht selbst Schild ausgehängt.

§ 8

Backhäuser

12 Backhäuser

§ 9

Schmiedstätte

§ 10

Badstuben

2 Badstuben

§ 11

Treu und Gehorsam der Bürger und bewiesene Schuldigkeit in Krieg und innerlichen Empärung in willigster Stellung ihrer an sie geforderten Mannschaft

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Am untertänigster Treue und Gehorsam gegen hochfürstliche gnädigste Herrschaft hat eine hiesige Bürgerschaft ihr Schuldigkeit sowohl in älteren Zeiten als jüngeren Jahren her beobachtet und an Zwistigkeiten und Unruhe einmal Anteil genommen, den an sie geschehenen Mahnungen in Stellung ihrer zu schaffen aufgelegten Mannschaft zu Dämpfung auswärtiger Kriege und Empörungen allezeit gehorsamst nachkommen, immaßen dann dieselbe zu den Städtinischen Krieg dem glorwürdigsten Kurfürsten Markgraf Albrecht anno 1478 ihre geforderte Mannschaft nach Bayersdorf zum Sammelplatz geliefert und anno 1488 zu Stillung innerlicher Unruhe in der Nachbarschaft auf des lobsel. Herrn Markgraf Friedrichs gnädigstes Gesinnen 120 Mann gestellt und mit damals geführten Gewehr und Kriegsrequisitis versehen, anno 1525 in den Bauernkrieg wurden
429 auf gnädigsten Befehl ihro fürstl. gndl. Herrn Markgraf Casimir 50 Mann aus der Bürgerschaft nach Neustatt an der Aisch abgefordert und dorthin kommandiert und zur Treue und Beständigkeit angemahnt, dem sie untertänigst nachkommen und an den Beginnen der aufrührerischen Bauern einen Abscheu getragen, welches auch ihre fürstl. Gnaden Herr Markgraf Casimir an ihnen gerühmt und nach der Laufen Änderung ihren Beschwerden abzuhelfen versprochen. Anno 1548, als Markgraf Albertus Alcibiades im Schmalkaldischen Krieg von den Kurfürsten Joh. Friedrich in Sachsen zu Rochlitz geschlagen und von Herzog Ernst zu Braunschweig gefangen und die Stadt Hof eingenommen, wurde der untertänigst verlangt so betitelt zu Zug an Volk geleistet, item anno 1570 eine Anzahl Piquenier aus der Bürgerschaft zu
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Stillung eines besorglichen Auflaufs nach Kitzingen abgangen. Anno 1713 in der Breitenauer Aktion, als die fraischliche hohe Obrigkeit von den gräflich Goldbachischen Beamten gepfachten werden wollen, ist die Goldbachische regulierte Mannschaft, so von einem Unteroffizier kommandiert wurde und einer starken Anzahl Landvolks von hiesiger Bürgerschaft von dem Vogt Franken unter des Stadtoffiziers Conrad Bärmeyers Anführung glücklich reponsiert aus der Kirche und den Kirchhof getrieben worden, 3 Personen blieben tot auf dem Platz, nämlich 1 Soldat, 1 lediger Bauernkerl und ein Bote, so in wehrender Aktion in die Kirche kommen, die übrigen Soldaten waren alle hart bessiert, auf Wägen geladen und samt den Goldbachischen Beam-
431 ten in die Stadt zurückgebracht worden, auf Seiten der Bürger kam einer um das Auge und einige wurden mit gehackten Schröten blessiert. Anno 1731 in dem Dinkelsbühler Anfall, als von Dinkelsbühl aus unter Kommando des Vogt Hämmerlein ein Ausfall geschehen und derselbe mit seinen Leuten sich fast bis an die Stadt genähert, wurde sobald es ruchbar in der Stadt war, denselben von einen hiesigen Bürgerkommando zu Pferd nachgeeilt unfern Dinkelsbühl eingeholt und mit zurück hierher in die Stadt gebracht.

§ 12

Bürgerliche Regimentsform

Die daselbstige bürgerliche Regimentsform wäre gut, wenn die Besorgung der Sachen, von einen oder 2 Personen dirigiert würden, nachdem aber das

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Kastenamt Bürgermeistern und Rat die klagende Parteien auf dem Rathaus miteinander entscheiden und das weitläfige Kastenamt mit Besorgung der hohen Jurisdiktion Handwerkssachen und einen starken Rechnungswesen alle Hände voll zu tun hat und mit sich selbst nicht fertig werden kann, so geschieht es, dass vieles aufgehoben und das wenigste ausgemacht wird. Dadurch die Untergebenen des langen Verzugs halben verdrießlich gemacht werden, dass solche mit ihrer Klage lieber zurückbleiben, als einen hilflosen Bescheid abwarten wollen.

Von was für einer schlechten Dauer die Ratssprüche vor diesem gewesen und noch sind, davon gab Stadtschreiber Billing schon vor etlichen und 30 Jahren diesen Bericht, dass sie

433 nicht länger als von 11 bis Mittag wehren ein jeder tue was er wolle, es sei nicht nötig, weil dem Rathaus die vornehmsten Jura nämlich die Cognition der Handwerker, Examination bei den Fornicanten und Adulteranten und anders entzogen worden, dass der Rat mehr in das Kirchengebet eingeschlossen werde. Ob sich demnach das bekannte Sprichwort bei viel Hirten wird übel gehütet, hier nicht auch applicieren lassen, und ob der Bürgerschaft zu verübeln, wenn sie zu Beschleunigung der bürgerlichen gerichtlichen Sachen einen Stadtvogt zu erhalten bei hochfürstlicher gnädigster Herrschaft bitten, will man anderen zur Beurteilung überlassen.
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§ 13

Beschaffenheit der Polizei

Nicht viel besser ist es auch hier in der Polizei beschaffen, da auf die Visitation, Ellen, Maße, Gewichte und anderes gesehen werden sollte, damit den gemeinen Mann um seinen Pfennig an Getränk, Brot, Mehl, Schmalz und Waren, was billig und ortsherkömmlich ist, gegeben werden solle, darauf wird auch wenig Achtung geben.

§ 14

Zustand des Rechnungswesens

Anlangend das Rechnungswesen bei der Stadt sieht es auch nicht damit am besten aus, angesehen in etlichen und 30 Jahren hier weder Bau- noch Spitalrechnungen abgehört worden, ob schon

435 die Amtsträger die Abhör vielmalig eifrig gesucht haben, wodurch das Publicum Schaden leidet und die Amtsträger ins Verderben kommen, darüber die hinterlassenen Witwen, Kinder und Erben das Ach und Wehe ausrufen.

Zwar hat das Kastenamt alle Stadtrechnungen ganzer 10 Jahre schon unter Handen, es wird sich demnach zeigen, ob die Abhör noch in gegenwärtigen 18. Jahrhundert, so lange nämlich die Weitläufigkeit vor der Kürze den Platz behält, zum Stand kommt, bei dem Bauamt finden sich 3032 fl. und bei dem Spital 3857 fl. Restanten, davon mehr als das 1/3tel verloren gehen möge. Diese schädliche Quelle rührt davon her, weil die Restenten alljähr-

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lich nicht ordnet, vorgefordert und exequiert worden, bei einem solchen Doplorablen Zustand ist es doch noch bewunderungswürdig, dass die Adificia publica in guten Stand sind, welches auf die Administration der Bürgermeister mehreren Teils ankommt, wovon sie doch auch mit dem Oberamt kommunizieren müssen, dieses ist das einzige im bürgerlichen Wesen zu Feuchtwang, so lobenswürdig.

§ 15

Gnädigster Herrschaft erheben jährliche Einkünfte von der Stadt

Die jährlichen Revenuen, so der lobserl. Herr Markgraf Georg von der Stadt gezogen, bestanden anno 1529 in 850 fl. als LCVIII fl. auf einen jeden St. Walburgen Tag

437 LCCCII fl. auf einen jeden St. Michaels Tag, welches die alten ein Bettgeld genannt.
IIIC Gulden auf einen jeden St. Peterstag ad CAthedram genannt zur Hauptsteuer.
Umgeld bestimmt
IC Gulden auf ein jedes Quatember zu Fristen 25 fl.
Die unbeständige Gefälle waren:
300 fl. aufgelegte Landhilfe, welche jährliche Stadtgefälle von seit 1529 bis 1736 in 207 Jahren über 5.000 fl. gestiegen, mithin die jährlichen Gefälle sich gegen die vorige Zeit über 4.000 fl. vermehrt, als beständige Kammergefälle.
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fl. xr d
7 2 Lichtmeß, Walb. und Mich.-Steuer
alt und genannt Umgeld
67 30 Weinfuhrgeld
Accis Steuer
Anspanngeld
37 2 Gesamt
Unbeständige landschaftliche Steuergefälle
2246 28 2 1/5 Ordinari Steuern von 100 4 fl. 30 xr.
1026 19 4/5 Extrasteuern von 100 2 fl.
48 24 1 Hausgenossensteuer
854 13 3 3/5 Extrasteuer
4175 25 3 3/5 haben also pro anno 1736 die beständige und unbeständige Gefälle ertragen. 5047 fl. 3 xr 1 3/5 d.
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§ 16

Succession der Stadtmeister und Bürgermeister hier

Die Stadtmeister und Bürgermeister so von Zeit 1356 aufeinander gefolgt, sind bis 1734 diese:

Anno Stadtmeister
1356 Conrad Smit
1374 Johann Taber
Bürgermeister
1390 Johann Garttenschmid
1400 Edencunz
1407 Joh. Jung
1409 Hanns Spengler
1419 Hanns Spengler und Cunz Wattenbach
1433 Hanns Clainhaar
1450 Hanns Schwarz
1461 Hanns Fleischmann
1472 Peter Wägner
1503 Hanns Kopp
1512 Peter May
1515 Hanns Döhler
1520 Paul Goppel

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1530 Jörg Bauer
1542 Hanns Heller
1546 Carl Doehler
1550 Hanns Hoph
1565 Caspar Heller
1573 Wolf Hufnagel
1577 Johann Utzmann
1581 Hanns May
1586 Melchior Hizler
1593 Hanns Horn
1603 Georg Heubach
1611 Casphar Nast
1617 Leonhard Bergmann
1625 Georg Fischer
1626 Friedrich Alexander Kuppelich
1631 Stephan Wolf
1642 Georg Beck
1648 Balthes Ströhlein
1665 Johann Heinrich Benz
1694 Johann Lorenz Wünschenmeyer
1697 Johann Conrad Horn
auch Steuereinnehmer
1708 Michael Schuhmann
1724 Conrad Bärmeyer, auch Steuereinnehmer und Stadthauptmann
441 1725 Tobias Friedrich Wurm, Verwalter zu Bernhardsweiler
1734 Johann Georg Hermann Bärmeyer, landschaftlicher Steuereinnehmer und kaiserlicher Reichspostmeister.
 
§ 17

Insiegel und Wappen der Stadt

Weil der Orte einen Reichsstand gewesen, wie aus den pag. 353 angeführten und copialiter beigefügten Diplomatibus zu ersehen, so führt die Stadt Feuchtwang noch von daher einen einfach ausgebreitenen Adler in der größeren Insiegel und einen Schwarzen Adler im Wappen, wie sich solcher am oberen Tor unter dem hohen herrschaftlochen Roten Ader in dieser Figur also zu praesentieren zeigt.

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§ 18

Anrichtung einer Apotheke

Nachdem dem Ort verwohlen eine Apotheke ermangelt, so hat diesen Abgang durch Vorschub hochfürstl. gnädigster Herrschaft der Apoteker Johann Balthes Kolb in anno 1709 ersetzt und die Apotheker hier angerichtet.

§ 19

Anlegung der kaiserlichen freien Reichspost

Die von der durchlauchtigsten Ober-Vormunderin und Landesregentin Frauen, Frauen Christina Charlotte vorgehabte Aufrichtung einer Universität hier gab Anlass, ehe dass die Post von Bechhofen hierher auf geschehene Requisition unsers jetzt regierenden durchlauchtigsten Landesvaters 

443 Herren, Herrn Carl Wilhelm Friedrich anno 1731 hierher transferiert worden, den Postdienst hat der Bürgermeister Conrad Bärmeyer auf untertänigstes Supplicieren des Herrn General Oberpostmeisters Fürsten von Thurn und Taxis erhalten, wurde auch eod. anno nach bekommenen Patent und Instructionen bei dem Oberpostamt Nürnberg ingehörige Verpflichtung genommen, dem Succedierte im Postdienst seit anno 1733 dessen Sohn Johann Georg Hermann Bärmeyer. Wegen Translocation der Bechhofer Post hierher, zu des Orts mehrerer Aufnahme und Äußerung erging aus dem hochfürstlichen geheimen Rat an das hiesige Ober Stift- und Kastenamt, dann Bürgermeister und Rat hier diese Verordnung:
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"Von Gottes Gnade Carl Wilhelm Friedrich Marggraf zu Brandenburg, Herzog in Preußen, zu Magdeburg, Stettin, Pommern, der Caßuben und Wenden, zu Mecklenburg, auch in Schlesien und zu Croßen, Burggraf zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden, Camin, Wenden, Schwerin und Razeburg Graf zu Hohenzollern und Schwrin, Herr der Lande Rostok und Stargardt. Unseren gnädigsten Gruß zu vor, Vesterliebe Getreue.

Es ist allschon bekandt, wie wir zu bessern nuzen der Stadt Feuchtwang die Sorge vorgekehret, damit die Bechhofener Post dorthin transferirt und dardurch dem Ort weiter aufgeholfen werden möge.

Wann es nun zur Vollkommenen Richtigkeit gekommen, und weiter nichts übrig, dann daß die Wege reparirt und in Tüchtig brauch-

445 baren Stand gesezt auch ein Tüchtiger ausfindig gemacht werden, der in allen Stüken die weißenden Menschen und befördern kan; alß habt Ihr demnach in Conformität der unterm 9. Febr. a.c. an Euch allschon ergangenen Verordnung Euch der Sach mit Eyfer und Nachdruck anzunehmen, und überschicken wir zu mehrer Beförderung des werks den Burgermeister Vetter gegenwärttig Euren Bericht und verbleiben Euch mit Gnaden wohl beygethan.

Onolzbach, den 5ten Junii 1731

Christoph Friedrich Freyherr von Sekendorff, Georg Christian von Seefried, Georg Niclaus von Appold, Johann Conrad Schimmel.

Inscriptio

Dem vesten, unßern Rath und Oberamtmann zu Feuchtwang und lieben getreuen Johann Achatio von Benckendorff,

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dann Verwalther Thomas Caspar Obermeyer und Castner Georg Simon Leibrich, wie auch Burgermeister und Rath allda Feuchtwang.

Erstellt: 22.10.2005 durch Hans Ebert

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