Wilh. Schaudig - Geschicht der Stadt ... |
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Steinbach.
Die Einwohner Steinbachs,
das nach Aurach gepfarrt war, hatten eine Gattergilt, d. h. einen Sackzehenten
an eine Vikarie in Herrieden zu reichen, der am 25. November jeden Jahres
in einer Scheune zu Steinbach aufgeschüttet werden mußte. Nun
war über das anzuwendende Maß Streit entstanden, die Herriedener
verlangten Feuchtwanger Maß, während die Steinbacher das Getreide
nur nach ihrem alten Maß, das aber bei einem Brand vernichtet war,
geben wollten. Am 11. November 1498 entschied darüber eine Abordnung,
bei der Hans Kaurg, genannt Pfefflein, Bevollmächtigter des Feuchtwanger
Dekans Hermann Flach, des Heinz von Elrichshausen zu Crailsheim, des Heinz
von Haltermannstetten, gen. Stettner, des Hans Walther von Dhann, des Paulus
von Absperg, des Konrat von Ründsperg, des Wilhelm von Seckendorf
zu Stopfenheim war und Hans von Merlsheim zu Aurach persönlich erschien.
Es wurde festgesetzt, was jeder Pflichtige in Feuchtwanger Maß zu
geben hatte. Der Aichamüller hatte außerdem einen Groschen Wiesenzins
zu leisten. In Steinbach mit seinen 13 Höfen waren viele Herrn begütert.
Den Stettnern gehörten 3 Höfe, dem Feuchtwanger Kapitel außer
der Aichamühle 2, dem Vikarier Barthelmeß zu Herrieden 2, dem
Hans Elrichshäuser 1, der Frühmeß zu Dinkelsbühl 1,
der Kapelle zu Windshofen 1, dem Bischof von Eichstätt 1, den Ebersteinschen
Erben 1 und eines war der Mörlsheimer Hof. - Im Anfang des 18. Jahrhunderts
hörte diese Abgabe auf. Eines der Güter kaufte 1535 die Stadt
Feuchtwangen.