Wilh. Schaudig - Geschicht der Stadt ...
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Krapfenau,

wohl vom althochdeutsche Krapfo, der Höcker, die Ausbiegung, die Rundung. Von dem uralten Halsgericht des Stiftes Feuchtwangen, von dem vielleicht damit zusammenhängenden Burgstall Paffenangst und von der Verpflichtung der Krapfenauer bei Hinrichtungen ist oben Seite 59 des Nähere zu lesen. Als um 1660 der Feuchtwanger Bürger Müller die Mühle zu Krapfen kaufte, mußte er durch eine eigene Verfügung des Markgrafen Albrecht von dieser Verpflichtung losgesprochen werden. Es ist aber auch nach Verlegung des Halsgerichtes nach Feuchtwangen ein Gericht zu Krapfen geblieben, wie aus einer Dienstanweisung des Stiftsdekans Flach (1494 - 1502) hervorgeht. Eine Gilt aus Krapfen ging laut Urkunde vom 11. November 1376 zur Pfründe des Propstes zu Feuchtwangen.


Erstellt am 27.3.1999 durch Hans Ebert
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