Wilh. Schaudig - Geschicht der Stadt ... |
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Krapfenau,
wohl vom althochdeutsche
Krapfo, der Höcker, die Ausbiegung, die Rundung. Von dem uralten Halsgericht
des Stiftes Feuchtwangen, von dem vielleicht damit zusammenhängenden
Burgstall Paffenangst und von der Verpflichtung der Krapfenauer bei Hinrichtungen
ist oben Seite 59 des Nähere zu lesen. Als um 1660 der Feuchtwanger
Bürger Müller die Mühle zu Krapfen kaufte, mußte er
durch eine eigene Verfügung des Markgrafen Albrecht von dieser Verpflichtung
losgesprochen werden. Es ist aber auch nach Verlegung des Halsgerichtes
nach Feuchtwangen ein Gericht zu Krapfen geblieben, wie aus einer Dienstanweisung
des Stiftsdekans Flach (1494 - 1502) hervorgeht. Eine Gilt aus Krapfen
ging laut Urkunde vom 11. November 1376 zur Pfründe des Propstes zu
Feuchtwangen.