Friedrich Jacobi - Geschichte der Stadt ... 
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Erste Periode.
Feuchtwangen als unmittelbare Reichsstadt.
792 - 1326.

IV. Abschnitt.

Geschichte der Stadt von der Zeit der Umwandlung des Klosters in ein Stift bis zur Verpfändung der Stadt an den Burggrafen von Nürnberg.

1197 - 1376.

Unter dem milden Scepter der Hohenstaufen, von denen mehre selbst ihren Sitz in Rothenburg a. d. Tauber hatten, wo der Mittelpunkt der Kaiserlichen Landvogtei in Franken war, zu welcher Feuchtwangen gehörte, blühte diese Stadt im 12ten und 13ten Jahrhundert zusehends auf, und hob sich durch den Fleiß seiner Bürger, wie durch die günstigen Verhältnisse der Zeit. Besonders war es der Getraidehandel, welcher Feuchtwangen bereicherte, und seine Schrannen und Märkte waren überfüllt mit Waizen, Dinkel, Korn, Gerste, Haber und andern Erzeugnissen des Feldes, wie auch mit denen des Wassers und Waldes. Dadurch erweiterte sich Feuchtwangen, und erhielt eine Größe, daß die Sulzach mitten durch die Stadt floß, und jenseits des Flusses ganze Straßen angelegt wurden, wie die Häfnersgasse auf dem Wege nach Mosbach, die Webergasse, die Büttelsgasse, und diesseits des Flusses die Kühnersgasse, in der Richtung nach Heilsbronn (31).

Selbst ein adeliges Geschlecht, das den Namen der Stadt führte, und ihr hohe Ehre machte, sah Feuchtwangen in seiner Mitte entstehen. Conrad von Feuchtwangen, früher Commenthur des teutschen Ordens zu Cyllen, (jetzt Wechselburg bei Rochliz in Sachsen), dann Landmeister in Preußen, erhielt 1279 zugleich die Landcommenthurei in Liefland, um die Litthauer zurückzutreiben, und den in den Besitzungen des Ordens ausgebrochenen Aufruhr zu dämpfen. Darauf wurde er 1287 Commenthur in Mergentheim, und 1289, im letzten Kreuzzug, unter Ludwig IX. von Frankreich, bei der Belagerung von Ptolemais Teutschmeister. Als solcher saß er zu Venedig, ließ sich die Privilegien des teutschen Ordens von dem neu gewählten Kaiser Adolph von Nassau, der ihn schätzte und auszeichnete, bestätigen, und durchreiste dann Teutschland, wo er an verschiedenen Orten General-Capitel hielt, bis er zuletzt 1296 auf einer Reise nach Prag in Drobowitz starb, und in dem teutschen Hause daselbst neben Herzog Henricus Barbatus begraben wurde, wo noch jetzt ein marmornes Denkmal sein Bild zeigt, mit einer ehrenden lateinischen Umschrift (32).

Ein zweiter bedeutender Ritter von Feuchtwangen war Sigfried von Feuchtwangen oder Wuchtwangen, wahrscheinlich ein Bruder Conrads. Dieser Sigfried hielt ebenfalls den Sturm auf Ptolomais mit aus, ging dann zurück nach Venedig, wurde zum Teutschmeister gewählt, führte seit 1303 glückliche Kriege gegen die Litthauer und Russen, wobei ihm 1307 Herzog Heinrich von Oberbayern zur Hilfe kam, als die Russen Plescow erobert hatten, verlegte dann den Sitz der Teutschmeister von Venedig nach Marienburg, und hielt hier die Polen so in Achtung, daß sie die Erneuerung des Krieges nicht wagten, und daß die Polnischen Geschichtschreiber nur dadurch ihren Groll Luft machen, daß sie ihn als einen Tyrannen schildern, der beständig Stricke zum Aufhängen an seinem Sattel geführt habe, und dem kein Bissen habe schmecken wollen, wenn nicht zuvor ein Paar Polnische oder Pommerische Bauern aufgehängt worden seien. Die Preußischen Geschichtschreiber dagegen rühmen die Kraft des Teutschmeisters aus Feuchtwangen, und bewundern den Geist, mit welchem er das Ganze zusammenhielt und ordnete. Nachdem Sigfried von Feuchtwangen dem Orden ganz Pomerellen unterworfen, das aus 40 Artikeln bestehende Preußische Recht verfaßt, die Eintheilung und Verwaltung des Landes geordnet, und 1311 noch ein General-Capitel zu Marienburg, und eines zu Christburg gehalten hatte, starb er zu Marienburg 1312 an der rothen Ruhr, und wurde zu Marienwerder auf das Feierlichste begraben, obschon die Polnischen Geschreiber erzählen, der Teufel habe ihn in einen glühenden Ofen gesetzt, und lebendig verbrannt (33). Ausserdem war Graf Philipp von Feuchtwangen 1235 auf dem 14ten Turniere zu Würzburg; Gottfried von Feuchtwangen bekleidete 1299 das Amt eines Commenthurs in Mergentheim; Adelhaid von Feuchtwangen war 1305 Conventualinn des Frauenklosters zu Gnadenthal bei Hall in Schwaben; Herrmann von Feuchtwangen, genannt von Mackenhofen, verewigte sein Andenken in der Stadt durch eine Stiftung an die Pfarrkirche, und verkaufte sein Gut zu Vorderbreitenthann den Ellrichshausen; Wilhelm von Feuchtwangen war 1362 als Mitkämpfer auf dem 19ten Turnier zu Bamberg erschienen; und Lupoldus von Vuchtwang war Canonicus der Kirche St. Joh. Im Stift Haug zu Würzburg (34).

Ob indessen diese Ritter von Feuchtwangen, die in der Folge nach Dinkelsbühl zogen, und von denen noch im 16ten Jahrhundert in Jörg von Feuchtwangen als Stifter des Kirchenschatztes zu Schopflohe im Rieß an das Hospital zu Dinkelsbühl vorkommt, von den ältesten Zeiten her ihren Sitz in Feuchtwangen hatten, oder gar wirkliche Herrn von Feuchtwangen waren, ist zu bezweifeln. Vielmehr ist es wahrscheinlich, daß sie Nordenberge oder Weiltingen waren, welche nach Feuchtwangen zogen, und sich dann, wie dieß gewöhnlich geschah, nach dem neuen Wohnort schrieben. Daher kommt es, daß man in den ältesten Geschlechts- und Wappen-Büchern den Namen von Feuchtwangen vergebens sucht, während Spangenberg in seinem Adels-Spiegel zweier Teutschmeister dieses Namens erwähnt, und Goldast, Berius und Buceltnus unter den Reichsbaronen auch Barones Feuchtwangenses aufführen (35).  Ihr Wappen war übrigens ein halber schwarzer Adler im weißen Feld der vordern Seite des von oben nach unten gespaltenen Schildes, und 2 übereinanderliegende schmale Straßen im gelben Felde der hintern Seite, wobei jede Straße unten 2 Zacken hatte, einer Säge ähnlich; und ihr Schloß stand vor der Stadtmauer, und wurde der teutsche Hof genannt (36).

Als mehre Städte in Teutschland sich am Anfang des 14ten Jahrhunderts vereinigten, um den nach Kaiser Rudolph I. Tod erneuten Anfällen der benachbarten Fürsten und Ritter einen Damm entgegen zu setzen, trat auch Feuchtwangen im Jahre 1307 dem schwäbischen Städtebunde bei. Aber dieß stellte die Stadt nicht sicher gegen die Angriffe des nur 2 Stunden entfernten Dinkelsbühl, da, auf Feuchtwangens Getraidemarkt eifersüchtig, eine Gelegenheit suchte, die Nebenbuhlerin zu stürzen; und da der geringste Vorfall als Veranlassung zum Kriege ergriffen werden konnte, weil längst in Teutschland das Recht des Gesetztes dem Recht der Faust gewichen war, und auch die Befehle des neuerwählten Kaisers Heinrich aus dem Hause Luxemburg weder Ritter noch Städte von ihren Fehden und Kriegen abzuschrecken vermochten; so überfielen die Bürger von Dinkelsbühl im Jahre 1309 die Stadt Feuchtwangen, und brannten den größten Theil derselben nieder (37). Indessen erholte sich die fleißige und gewerbreiche Stadt bald wieder, und dazu trug nicht wenig der neue Kaiser aus Bayrischem Stamme bei. Als nämlich Ludwig der Bayer, nach dem Siege bei Mühldorf, in dem ihm theueren Nürnberg verweilte, das mit dem übrigen Franken das Meiste zu seiner Rettung beigetragen hatte, fiel des Kaisers Blick auf das noch halb in Asche liegende Feuchtwangen; und da er überall zu helfen und zu erleichtern bemüht war, ertheilte er der Stadt 1323 das Privilegium, daß in ihr fortan jährlich nur 100 Pfund Heller, und zwar 50 im May und 50 im Herbste, von seinen oder des Reiches Amtsleuten, so wie von denen, welchen die Stadt verpfändet wäre oder werden möchte, erhoben werden sollten (38); und dies bestätigte er nicht nur durch ein neuen Privilegium, das enbenfalls von Nürnberg aus datirt ist, vom Jahr 1331, sondern fügte noch, um die Stadt vor neuen Unfällen in dem fortdauernden Städtkriege zu schützen, mit kaiserlicher Fürsorge hinzu, daß Niemand, welcher Feuchtwangen einnehmen würde, von der Stadt aus Krieg führen, oder durch erhöhte Lasten sie drücken dürfte (39).

Wie wohltätig diese kaiserliche Bestimmung für Feuchtwangen war, sah man bald ein, als die Stadt 1347 wirklich von dem neugewählten Kaiser Karl IV. Mit dem benachbarten Aufkirchen an den Grafen Albrecht von Oettingen verpfändet wurde (40). Der Grund zu dieser Verpfändung war wohl die Thronbesteigung und der bevorstehende Krieg mit dem Gegenkaiser Günther von Schwarzburg, wozu große Geldsummen nöthig waren, obwohl die Wassen schon in nächsten Jahre durch den Rücktritt Günthers rhten; wie lange aber Feuchtwangen unter der Pfandschaft Oettingens blieb, und welche Schicksale es während dieser Zeit erlebte, ist unbekannt.    So viel läßt sich jedoch aus einem Privilegium von Kaiser Wenzel vom Jahre 1360 schließen, daß der Graf von Oettingen die Bürger von Feuchtwangen vor sein Gericht lud, weil es in dem Privilegium heißt, die Bürger von Feuchtwangen und die Landleute von der Vogtey hätten sich beschwert, daß sie zur Schlichtung ihrer Streitsachen vor auswärtige Richter geladen würden, woraus für sie Kosten und Unbequemlichkeiten entstünden, und weil dieses Privilegium ihnen das Recht ertheilt, gleich den übrigen Reichsstädten nur von ihren eigenen Amtmann geladen zu werden (41).

Im Jahre 1376 wurde Feuchtwangen zum zweiten Male verpfändet, und zwar an Burggraf Friedrich V. von Nürnberg um 5000 fl. Gut an Gold und schwer an Gewicht (42). Fragt man nach den Ursachen dieser abermaligen Verpfändung von Kaiser Karl IV., so dient zur Antwort, daß die Wahl seines Sohnes Wenzel zum Thronfolger, und der unternommene Zuzg gegen die verbündeten Städte in Schwben bedeutende Summen erforderten; und will man wissen, warum gerade der Burggraf von Nürnberg es war, dem sie zuletzt verpfändet wurde, so darf man sich nur erinnern, daß die reichen Burggrafen von Nürnberger überhaupt in diesem Zeitraum eine Menge Städte und Dörfer auch in der Gegend von Feuchtwangen an sich kauften, z. B. Ansbach, Colmberg, Leutershausen, Wassertrüdingen, Uffenheim, u.; ferner, daß Burggraf Friedrich V. dem Kaiser sehr nahe stand, weil er von ihm 1362, während dessen Reise nach Böhmen, zum Reichsverweser ernannt, im nächsten Jahre auf dem Reichstage zu Nürnberg feierlich zum Reichsfürsten erhoben, und darauf mit ihm durch Familienbande vereinigt worden war, indem sein Sohn Johann sich mit der Kaiserlichen Prinzessin Margaretha vermählte; und endlich daß sich im Verpfändungsjahre selbst der Burggraf gerade als treuer Kriegsgenosse im Kaiserlichen Lager befand, als das Heer gegen Ulm rückte, und der Kaiser neue Geldsummen nöthig hatte.

Aus dieser Verpfändung jedoch wurde Feuchtwangen nicht wieder gelöst, sondern blieb eine Burggräflich Nürnbergische Landstadt; und die Ursachen hievon, wie die Schicksale der Stadt unter der neuen Landeshoheit, füllen die zweite Periode ihrer Geschichte, die sich reiche rund denkwürdiger zeigen dürfte, als man vielleicht vermuthet.


31. Die Webersgasse findet sich in einem Donationsbrief von 1370 erwähnt, und die Häfnersgasse lag gegen den Heckenweiher hin.
32. Conrad von Feuchtwang findet sich erwähnt bei: Raym. Duellius, historia ordinis equitum Teutonicorum P. I. Sect. III. et IV. p. 25. et 27.; Leubek, Catal. Com. March. Sax. in Menken, Script. Rer. Sax. T. III. p. 1838.; Schurzfleisch, Histor. Ensif. p. 233. Dav. Hartnaccius, Kurzer Entwurf der Liefländisch. Gesch. S. 31. u. 375 - 380.; Herzog: Elsaßische Chron. L. X. f. 204. J. Caspar Venator, Mariä Ritter-Orden S. 68., Spangenberg, Adels-Spiegel P. I. p. 335. Die Umschrift des Grabmals bewahrt uns Jo. Sinapius in seiner Oelsnographia auf, und sie lautet: "Conradujs de Feuchtwangen, Magister generalis ordinis Teutonici, Septem annis ordini gloriose praefuit; in Bohemia Drakawitiis circa annum 1296 mortuus, hic sepultus quiescit." Eben so Millauer, die teutschen Ritterorden in Böhmen, Prag 1832.
33. Sigfried von Feuchtwang findet sich erwähnt bei Duellius, Leuber a. a. O. und ausserdem bei: Ludewig, Univers. Lex. s. v. Feuchtwang; Heneberger f. 280. Jo. Sinapius, Oelsnographiae. P. II. p. 66. Calvisius Chronol. p. 1037. Venator Annal. L. 8. p. 106 et 107.; Schütz f. 24. Schurzfleisch I. c. f. 28. a. Die polnischen Geschichtschreiber, welche Seyfried v Feuchtw. als Tyrannen schildern, sind: Martin Cromer, hist. L. XI. f. 583.; Pistorius. Scripta Polon. T. II. Sarnicius Annal. L. 6., die Spangenberg in seinem Adels-Spiegel P. I. S. 305 auführt, und denen die Lexicographen Buddeus, Jselin und Ludewig folgen.
34. Die andern Ritter von Feuchtwang finden sich theilweise aufgeführt bei: Herzog Elsaßsche Ehren. S. 204. Sebast. Münster, Cosmograph. p. 1124. u. 1130. Stieber a. a. O. S. 362., in verschiedenen Feuchtwanger Chroniken, und besonders in den Annalen, welche unter den Quellen des Nürnberger Archivs Nr. 5 sind.
35. Vgl. Goldastus, Constit. Imp. P. I. p. 30.; Bertius R. Germ. L. II. c. III. p. 222.; und Bucelinus, Stematogr. P. I. am Ende.
36. Über das Wappen vgl. Venator, Wappenbuch P. V. p. 26 und Sinapius, Oelsnograph. P. I. p. 616.
37. Siehe Pastorius, Franconia rediviva. S. 951; Frieß, historische Beschreibung, MS. Nr. VII. im Nürnberger Archiv S. 109.; und Stieber a. a. O. S. 368.
38. Das erste Privilegium von Kaiser Ludwig d. Bay. vom Jahr 1323 lautet: "Wir Ludewich von Gutes gnaden Römischer Chunich zu allen zeiten merer des Reiches verichen offenlich vnd tuen chunt allen den, die disen brief sehent, hörent oder lesent. Datz wir von unsern lieben getrewen den purgern vnd der gemain der Stat zu feutwanch ze gewonlicher Steur nicht mer alle Jar nehmen süllen, dann funftzich pfunt Haller ze dem Mayen vnd funftzich pfunt Halle ze dem Herbest vnd wellen vnd gebieten auch allen vnsern Amptleuten. swer der ist daz er vber die Hundert pfunt Haller nichtes mer ze Stevr von in voder noch neme. Wir bestetigen in auch allen irir Recht die si von andern Chüngen vnser vor vodern vntz her gehabt habent. Darvber zo einem vrchunde geb wir in disem brief mit vnserm Insügel versigelten. Der geben zu Nürenberch an dem Fritag vor dem Pfingstag do man zalt von Christes geburt drivzehen Hundert iar darnach in dem drei vnd zwanzigstem Jar. In dem nivten Jar vnsers Reiches."
39. Das zweite Privilegium von Kaiser Ludwig d. Bay. vom Jahr 1331 lautet: "Wir Ludewig von Gotes gnaden Romischer Keyser ze allen ziten merer des Richs veriehen öffenlichen an dißem brief, vnd tun chunt allen den, die in ansehent oder hörent lesen das wir von vnsern lieben getrewen, den Burgern vnd der gemain, vnsere Stat ze Feuchtwanch ze gewönlichen Stewr nicht merer alle Jar nehmen süllen, dann fünfzich pfunt Haller zu dem Mayen vnd funfzich phunt Haller ze dem Herbest, wir wollen auch nicht, daz dhein vnser oder des Reichs Amptman, der die Stat inne hat, oder jemand dem Sie versetzte iezund ist oder hernach wurde, die obgenanten vnser Burger vber die Hundert phunt Haller des Jares nicht drenge oder mer von in neme, vnd auch die vorgenanten Burger vnd die lute, die zv der vogtay gehörent, laße beliben In iren alten rechten. vnd si darvber nicht trengen noch mer von ine vordern oder nehmen, denn ir alt Vogtrecht stat, vnd von alter her gewonlich gewesen sit. Es ensol auch nieman, der die Statt inne hat, vs der Stat Kriegen oder darin won durch des Richs not, davon gebieten wir allen vnsern vnd des Richs Amptleuten, landuogten, vogten, wie si genant sin, oder dem, der die Stat jezund inn hat oder hernach gewinnet ernstlichen vnd vestlichen. Daz si die vorgenanten vnser Burger an den vorgeschriben gnaden dheim lait oder gewalt tun vnd nicht mer Jericlich von in nehmen dann vor geschriben ist vnd swer daz vberfür wißet, daz der swerlich wider vns tet vnd viel in vnßer vngnad. Vnd dez zv einem vrchunde geben wir in disen Brief mit vnßerm Keyßerlichem Insigel versigelten der geben ist zv Nurenberch am Mittwochen vor dem Oster Tag, do man zahlt von Christes gepurt driuzehenhundert Iar, darnach In dem Aynen vnd dreizzigsten Iar, In dem Siebenzehendem Iar vnßers Richs, vnd In dem vierden des Keyßertumes.
40. Vergl. Materialien zur Oettingischen Geschichte. Wallerstein 1773. B. III. S. 35. Auch sagt Coler in seiner Annales MS.: "Habuit Collegium aliquamdiu ante Burggravios tutelares Dominos Comites Oettingenses.
41. Das Privilegium Kaiser Wenzels v. Jahr 1360, gewöhnlich de non evocando genannt, lautet vollständig: "Wir Karl von Gotes gnaden Römischer Keißer ze allen zeiten merer des Reichs vnd Kunig ze Beheim Beckennen vnd tun Kunt offenlich mit dießem briefe allen den die yn sehen oder hörent lesen: Wann wir von der Burger wegen der Stat zu Feuchtwang, vnd auch gemeinlich der Lant Leute, die in der Vogtey doselbes gesezzen sine, vnsern vnd des Reichs lieben getrewen redlichen vnderweiset sein, sy das sie dauon, das man sy in andre gerichte vormals geladen hat, grozzen Schaden haben entpfangen, vnd wann auch wir von iren wegen demuteclich sine gebeten, das wir sy bey allen den rechten vnd guten gewonheiten, di an dir vnßer vnd des Reichs Stete haben, geruchten genediclich zebehalten vnd nit nehmen, das man sy fürbas mer eweclich für dheiner andern Richter, nur alleine für yren Amptman sulde laden, des haben wir ire gemütige bete die redlichen ist angesehen, vnd tun denselben Burgern zu Feuchtwang, vnd auch allen den, die doselbes in der Vogtey gesezzen sind, die besunder gnade mit rechter wizzen vnd von Keißerlicher mechte vol Komenheit mit dießem briefe, das sie alle die recht, vnd gute gewonheit die ander diß vnd des Reichs Stete haben auch haben vnd halten eweclich - sullen vnd mügen, vnd für dheinen richter nur allein, für yrem Amptman der gegenwertiglich do sit oder doselbes in zeiten Kumpftig wirdet furbas mer eweclich vmb allerley sachen sy die genant sein sullen recht nehmen vnd geben. Darumb gebieten wir allen, vnßern vnd des Reichs lieben getrewen ernstlich vnd festiclich bey vnßern Hulden, das sie die egenant Bürger ze Feuchtwang vnd auch gemeinlich alle, die yn derselben Vogtey sint gesezzen, bey sulchen gnaden die wir in getan haben lazzen bleiben vnd sie nicht doran hindern nach irren in dheine weis. Mit vr Kund diz Briefes versigelt, mit vnßer Keyßerlichen Maiestat Insigel, der gebe ist ze Nüremberg nach Crists geburte dreyzehnhundert vnd dornach in dem Sechzigsten Jahre an sant Vlreiches Tag vnßerer Reiche in dem vierzehenden vnd des Keißertums in dem Seschten Iare."
42. Die Verpfändungsurkunde ist zwar nicht mehr vorhanden, aber in der Bestätigungsurkunde von Kaiser Ruprecht, gegeben zu Steinsberg am Mittwoch nach St. Laurenzientag 1406, heißt es: "Vnd als furbaz der egenant Keiser Karle dem vorgenanten Burggraue Friederiche vnserm Sweher vnd sinen elichen erben, mit rate siner getruwen, rechter Wißen vnd Keiserlichen Machte, vnser vnd des heiligen Richs Stad Fuchtwang mit der Vogtie daselbs vnd mit aller yrer Zugehorünge Inngeben. Versezet vnd verpfendet hat fur funfftusen dgulden gut an golde vnd swere an gewichte, die er yn uff die egenant Stad Fuchtwangen geschlagen hat, Also, das sie die Innhaben vnd meßen sollen, als lange, biß das er oder sine nachkomen an dem Riche, sie von yne widderlosen, vmb als vil gelts als vorgeschrieben stet." u.s.w. Als Verpfändungsjahr giebt M. Georg Coler, ehemaliger Decan in Feuchtwangen, in seinem Chronicon oder Annales, welche von 800 bis 1628 gehen, und sich in dem Archiv zu Nürnberg befinden, das Jahr 1376 an mit den Worten: "Oppidum Feuchtwang, quod antea immediate subjectum fuit imperio Romano, circa annum 1376 per oppignorationem transiit ad Burggravios Norimbergenses; und ebenso Merian, Topograph, Francon. h. v.; Hosmann, Annal. locor. sacr. h. a.; Stieber a. a. O. s. 376 und von Lang, Bayern's alte Grafschaften und Gebiete. S. 256.
Erstellt am 27.3.1999 durch Hans Ebert
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