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Gedenck-, Stadt- und Huth-Buch
(Chronik der Stadt Feuchtwangen)
Stadtarchiv Feuchtwangen - Archivbücherei I, 6
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Johann Georg Hermann Bärmeyer
Handschrift von 1736 (Abschrift)
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Kapitel VIII

Von Verwandlung des hiesigen Benediktinerklosters zu einem Kanonikatstift

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§ 1

Wann ist das hiesige Benediktinerkloster in ein collegium canonicorum verwandelt worden?

Das haben die alten unsere Vorfahren uns nicht aufgezeichneter hinterlassen, dann so lauten die Worte:

Wann aber ein weltliches Stift daraus geworden, weiß man nicht.

Münsterus in seiner verbesserten Cosmographie de ao. 1614 pag. 172 unter Childeberto, dem Frankenkönig, meldet, dass außer diesem Benediktinerorden von anno 530 bis 1197 kein anderer Orden nicht in Deutschland gewesen, demnach müsse solche Veränderung zu Ende des 12. Jahrhunderts hier vorgegangen sein, es mag aber solche Veränderung mit dem Stift hier früher, nämlich im 12. Jahrhundert geschehen sein. Wenigstens war es anno 1203, wie es aus

203 einen Ablassbrief Papst Innocentii III zu ersehen, schon in ein collegium canonicorum verwandelt, die Veränderung mit dem Stift zu Onolzbach ist gar frühzeitig und zwar schon im 11. Jahrhundert geschehen, denn Heinrich Graf zu Rothenburg und Bischof zu Würzburg soll das Onolzbachische Gumbertusstift merklich begabt und in eine Probstei verwandelt haben.

§ 2.

Was soll die Ursache solcher Veränderung gewesen sein?

Laurenzius Frieß fol. 420 setzt 816 und pag. 421 es seie geordnet, dass hinfür auf den großen Stiften Chorherren sein und nach der Regel, die man aus Hieronymi Augusti und Gregorii Lehren und Sprüchen zusammengebracht, und ihr Leben führen sollten.

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Der Abt von Spanheim ist über die Veränderung der Klöster in Kollegiatstifte nicht wohl zu sprechen, denn so sagt er in Chronica Sponheimensi ad annum 1485: His vere semporibus monasterium in Salsa Argentinensis diaecesis ad instantiam apostantium monachorum cooperatione sica quaerentium, abordine in seculare collegium translatum est, et ex monachis malis sacti sunt canonici deteriores.

Gresserus schreibt Lib. 1 Observ. pag. 236, da er zuvor diese Worte angeführt:

Interim non obstantibus hujus modi querimoniis et comminationibus, tales mutationes frequenter accidenrunt, nam ne extra diaecesie nostram egre diamur, annon hodiernum canonicorum Herenriedae collegium olim

205 fuit ordinis D. Benedicti monasterium.
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Kapitel IX

Von dem Zustand des Stifts vor der Reformation?

§ 1

Was ging in hiesigem Stift vor der Reformation Merkwürdiges vor?

Folgendes: Übergabe der Bestrafung vom Bischof zu Augsburg.

Friedrich Späth de Faimingen, Episcopus Augustensis übergibt dem Kapitel ihren Exzess, selbst zu bestrafen, zu Dillingen 21. Sept. 1315.

Kapitel zu Feuchtwang versprechen wegen ihrer eigenen Uneinigkeit, dass Bischof Friedrich bei Vergebung der Praebenden genehm zu halten, doch ohne

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ihr Praejudiz und unter der Bedingung, dass sie bei der Wahl und sonst in ihren Handlungen tun dürfen, was sie wollten, welches der Bischof bestätigt zu Dillingen 3. Kal. Aug. 1315.

Custodia.

Anno 1491 berichtet Pfarrer Moringer, dass er in Claustris Ecclesiae 3 Tage enthalten worden. Die Geistlichen sind auch in den Kreuzgang gesperrt worden.

Praebend:

Anno 1318 war vom Kapitel verordnet, dass ein neuer Kanonikus 10 Pfund Heller beim Antritt seiner Praebende zur Sakristei geben musste.

Vermächtnis.

Friedrich von Wildenholz verkauft und übergibt dem heiligen Nagel zu Feuchtwang die Aigenschaft, so er an Wal-

207 ther, Wizen Sohn von Birkelbach und seine Erben gehabt, am Aftermontag nach unserer Frauentag der Ehren anno 1345.

Hannß Hußlinger, Bürger, und sein Weib Catharina stiften 1/2 Tagw. die Schindwiesen zu Gütingen unter der Furt zu der heiligen Zwölfboten Altar in Feuchtwang zu ihrer vorderen Heil. Anno 1422 an 10.000 Märtyrers Tag.

Heußel Lienhard hat Heinrich Geyßler, Custodi, guldene Schöllen zum heiligen Nagel gegeben anno 1455.

Weyprecht von Wollmershausen gibt dem Stift sein Gütlein zu Espach bei Oberahorn zu Begehung fünf Jahrtage auf St. Andreae Abend des Nachts mit einer Vigil, des Morgens mit einer Messe mit vier angezündeten Kerzen.

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Tagfahrten.

Anno 1401 beschwerte sich das Kapitel wider Wilhelm Frohel, Kustos, dass sie seinetwegen Tagfahrten tun sollten nach Ansbach, dieses gereiche zu Zerrüttung des geistlichen Zwangs, sie wollten vor ihren ordentlichen Richter de Augsburg rechten wie sie dann dahin oder gar nach Rom zu bringen gedachten, es war ihnen aber auch um des Stifts Intraden zu tun, von Markgraf Friedrich oedem anno verboten.

Kanonikatspfründe

Ein Kanonikus musste drei Jahre warten, bis er die Pfründe genossen, zwei Jahre fielen dem Toten heim, das dritte aber der Fabrik der Kirche.

209 Anno 1486 machten Hermann Flach, Dekan und Lorenz Rumph ein Statut auf 4 Jahre Karenz, dem widersetzten sich aber Lorenz Senos bis an sein Ende, Ludwig Leiß, Friedrich Ernst, Laurenzius Rebelein, Ellrichshäuser, Wilhelm Förkel, Kustos Johann de Wirsperg.

Erstellt: 22.10.2005 durch Hans Ebert
 

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