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Gedenck-, Stadt- und Huth-Buch
(Chronik der Stadt Feuchtwangen)
Stadtarchiv Feuchtwangen - Archivbücherei I, 6
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Johann Georg Hermann Bärmeyer
Handschrift von 1736 (Abschrift)
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Seite im Original, 
Nr. der ge-
scanten
Aufnahme
Die Schreibweise wurde, was die Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung betrifft, modern gehalten.
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Vorrede

Es ist was Bekanntes, dass fast eine jede Stadt ihres Ortes Ursprung und Namen herzuleiten und die Geschichten und merkwürdigen Begebenheiten ihrer Vorfahren aufzuzeichnen gewohnt, damit die Posterität zum Nutzen sich dessen gebrauchen und bedienen könne. Dieses nun und dass aus den hochfürstlichen hochgerichtlichen Hofrat in anno 1727 der gnädigste Befehl ergangen, dass die Städte ab Origine erweisen sollen, woher sie ihre Privilegien, Konzessionen und Immunitäten erlangt haben, hat Anlass gegeben, hiesige Altertümer einzusehen und weil unsere Ureltern aus dem Heidentum kommen, hat man auch nicht umgehen können, etwas von deren Sitten und Gebräuchen, Religion, Aktionen mit den Römern und wie endlich die Römer von den Teutschen, unserer ehemaligen Landes Vorfahren wiederum vertrieben worden, die heidnische Religion verlassen und den christlichen Glauben angenommen haben, anzuführen.

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Nachdem auch in und um Augsburg, welche Gegend die Römer Vindelicien genannt, das Licht der christlichen Religion am ersten aufgegangen, ein Bistum daselbst aufgerichtet, von dort es in diese Gegen gekommen und hiesiges Benediktinerkloster und nachmalige Kanonikatstift eingerichtet, auch unter dem Bistum Augsburg zu stehen, inkorporiert worden, so ist der Anfang des Bistums und die Sukzession besagter Augsburgischer Bischöfe zu berühren, im gegenwärtigen Denk-, Stadt- und Hutbuch nicht für undienlich erachtet worden, sodann folgt die Anzeige von dem Namen und Ursprung des Stifts Feuchtwang, deren Begnadigung, Privilegien und Freiheiten von römischen Kaisern und Königen, der päpstlichen Bullen über den Ablass, die Verwandlung aus einem Benediktinerkloster zu einen Kanonikatstift, die Beschreibung des Stiftszustandes vor der Reformation, die erlauchte Gerechtsame über das hiesige Stift vor den Herren Burggrafen zu Nürnberg, unserer nachmaligen hohen gnädigsten Landesherrschaft, Succession
[3] der Äbte und Stiftsdekane, gehabten Heiligtümern, Kirchenkleinodien, die Anbauung des Reichsfleckens Feuchtwang, und wann hernach selbiger zur Stadt erwachsen, Kirchen und Reichszustand, Anwesenheit der gräflichen und adeligen Familien, erlangte Reichsstadt-Gerechtigkeit, kaiserliche Privilegien, erlittene Brände, des Orts Verpfändung und Veräußerung vom Reich an die durchlauchtigsten Herren Burggrafen zu Nürnberg, Wiederauferbauung der Stadt Feuchtwang, Acht- und Bann-Erklärung, Empörungen, Contagiones, Differenzien, Religions-Veränderung, Bauernaufstand, erlittenen feindlichen Einfällen, Brand, Raub, Einnahme und Anderes. Gerechtsame und Einkünfte der Stadt, deren Pflegen und so Weiteres, die Erkaufung gemeiner Stadthintersassen, Waldungen und Weiher, dann die Weide-, Hut-, Trieb- und Tränkgerechtsame, außer und in der Stadt Markung mit gehörntem Vieh und
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Schafen.

Bei der Stadt Feuchtwang finden sich zwar auch einige alte compendiöse Gedenkbücher de anno 1522 und 1529; allein es ist das Wenigste und von den Stadtgerechtsamen fast gar nichts aufgezeichnet und der Inhalt hiervon, welcher in Kapiteln noch §vos eingeteilt, also wenn man in diesen Gedenkbüchern was nachschlägt, solches sehr mühsam und langsam von statten geht.

Solchen Defekt nun zu ersetzen, ist im gegenwärtig geringen Werk abgeholfen und alle erforderliche Nachrichten in Frage und Antwort darum eingeleitet worden, weil dieses dem Gedächtnis zu helfen, das allerleichteste Mittel ist und den schärfsten Eindruck gibt.

Dass wir von dem 9., 10. und 11. Jahrhundert

[5] her von den hiesigen Begebenheiten so wenige Nachrichten haben, ist außer Zweifel den im 14. Jahrhundert geschehenen Hauptbränden hiesiger Stadt zuzuschreiben. Was noch an alten Urkunden übrig geblieben, ist in der anno 1546 geschehenen spanischen und anno 1631 in der sogenannten Martinsplünderung von den kaiserlichen Völkern durch Unterstreuung der Pferde gänzlich ruiniert und zertreten worden.

Mentioniertes Buch ist bloß zum Gebrauch und Information der Rats- und bürgerlichen Personen, die von historischen Nachrichten und von den Begebenheiten ihrer Vorfahren und der Stadt verlorenen und noch habenden Gerechtsamen keine Wissenschaft noch Notiz haben, begriffen worden.

Es wolle sich also der geneigte Leser

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die Erforschung dieser teils historischen zum Werk dienlichen Nachrichten sowohl als der merkwürdigen Begebenheiten unserer heidnischen und christlichen Voreltern bis auf unsere Zeit gesehen, bedienen und daraus die Veränderlichkeit des Regiments, der Religion, Zu- und Abnahme des Ortes, der gräflichen und adeligen Familie Florierung und deren erfolgter Abgang des Stifts und der Stadt glücklich und unglückliche Fakten und wie alles menschliche Tun und Unternehmen, seine Endschaft mit der Zeit erreicht und nichts sein stets währendes Verbleiben behält, abnehmen.

Immittelst reccommendiert sich dem geneigten Leser zu beständiger Gewogenheit.

Feuchtwang, den 20. November anno 1736.

Johann Georg Hermann Bärmeyer

Bürgermeister und landschaftlicher Steuereinnehmer

Erstellt: 15.9.2005 durch Hans Ebert

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