Grundherrschaften
und andere Hoheitsrechte im Bereich des markgräflichen Oberamtes Feuchtwangen
im Jahr 1732 >>
Die
innerhalb des brandenburgisch-ansbachischen Oberamtes Feuchtwangen vertretenen
Grundherrschaften und ihre Ämter
Über ein Jahrtausend
war Feuchtwangen Sitz von Ämtern, die für größere
Bezirke um die Stadt zuständig waren. Erst in den letzten Jahrzehnten
wurden diese Behörden abgezogen. Im Zuge von Einsparungsmaßnahmen
während des Zweiten Weltkriegs wurde das Finanzamt am 1. August 1943
aufgehoben und sein bisheriger Bezirk dem Finanzamt Dinkelsbühl zugeteilt.
Durch die Gebietsreform wurde der Landkreis Feuchtwangen am 30. Juni 1972
Teil des Landkreises Ansbach, was das Ende des Landratsamtes bedeutete.
Schon am 17. Juli 1956 hatte das Amtsgericht seine Selbständigkeit
verloren, es war Zweigstelle von Dinkelsbühl geworden; am 1. Juli
1973 wurde es endgültig aufgelöst. Im Zusammenhang mit dem Ende
des Landratsamts wurden das Landwirtschafts-, das Schul- und das Gesundheitsamt
geschlossen. An staatlichen Ämtern blieben der ehemaligen Kreisstadt
Feuchtwangen nur das Forstamt und die Polizeiinspektion.
Im
Anschluß folgt eine Übersicht der 1732 innerhalb des brandenburgisch-ansbachischen
Oberamts Feuchtwangen gelegenen markgräflichen Ämter mit ihren
Zuständigkeiten, den Orten, in denen sie die Grundherrschaft ausübten
und der fremden Herrschaften, die in dem erwähnten Bereich grundherrschaftliche
Rechte hatten.
Die folgenden Aufstellungen
basieren auf einer umfangreichen Arbeit des späteren ansbachischen
Ingenieurhauptmanns Johann Georg Vetter. Unter dem Titel "Topographie oder
Beschreibung des Burggrafthums Nürnberg Unterhalb Gebürgs" schuf
er bis 1732, als die erste Reinschrift abgeschlossen wurde, eine ausführliche
Darstellung des Markgraftums Brandenburg-Ansbach in vier Teilen. Darin
enthalten ist eine "Beschreibung des Oberamts Feuchtwang, welche anno 1732
auf hochfürstl. gnädigsten Befehl zusammengetragen und verfertigt
worden durch Johann Georg Vettern, gnädigst verordneten Ingenieur
Lieutnant und Landfeldmesser".
Johann Georg Vetter kam
1681 in Leukershausen bei Crailsheim als Sohn des aus Dinkelsbühl
stammenden evangelisch-lutherischen Pfarrers Johann Georg Vetter und der
Feuchtwanger Bürgermeisterstochter Christina Barbara, geborene Beck,
zur Welt. Er bewarb sich 1710 beim Ansbacher Markgrafen um die Anfertigung
von Karten und Beschreibungen aller Oberämter des Fürstentums.
Vetter wurde angenommen, zum Landfeldmesser und später zum Ingenieurleutnant
ernannt. Leider verbrannten seine in zehnjähriger Arbeit fast fertiggestellten
Unterlagen im Jahr 1719. Die Oberamtskarten - die für Feuchtwangen
war 1714 gemalt worden - blieben jedoch erhalten. 1723 begann er die Beschreibungen
erneut. Die des Oberamts Feuchtwangen wurde 1729 fertiggestellt, 1732 waren
alle ein zweites Mal abgeschlossen. 1738 wurde Vetter zum Ingenieurkapitän
(Ingenieurhauptmann) befördert. Er starb im Jahr 1745 wohl auf der
Wülzburg bei Weißenburg. 13
1
MARKGRAFTUM BRANDENBURG-ANSBACH
WEITERE
GRUNDHERRSCHAFTEN
ZUSAMMENFASSUNG:
Die Grundherrschaften im
Bereich des markgräflichen Oberamts Feuchtwangen waren sehr vielfältig.
Größter
Grundherr war das Markgraftum Brandenburg-Ansbach; 7 ansbachische Oberämter
hatten am Grundeigentum innerhalb des Oberamts Feuchtwangen Anteil. Zum
Oberamt Feuchtwangen selbst gehörten 9 untergeordnete Ämter,
die ihren Sitz innerhalb des Oberamts hatten. Dazu kamen 10 mittelbare
ansbachische Grundherrschaften (Mediate) mit Sitz im Oberamt. Die 6 weiteren
ansbachischen Oberämter hatten durch 10 untergeordnete Ämter
und 5 mittelbare Grundherrschaften Anteil am Grundeigentum des Oberamts.
Zusammen waren das 19 ansbachische Ämter unterhalb der Ebene der Oberämter
und 15 Mediate, also 34 ansbachische Grundherrschaften.
Zum Markgraftum Brandenburg-Ansbach
kamen 22 andere Territorien, die innerhalb des Oberamts Feuchtwangen Grundeigentum
besaßen:
das Königreich
Preußen mit der Herrschaft Goldbach,
der Hohe
Deutsche Orden,
die drei Hochstifte Augsburg,Eichstätt
und Würzburg,
die fünf Grafschaften
Hohenlohe-Bartenstein,Hohenlohe-Schillingsfürst,Limpurg-Gaildorf,Oettingen-Spielberg,Schwarzenberg,
die beiden Reichsstädte
Dinkelsbühl
und
Rothenburg,
zehn reichsritterschaftliche
Herrschaften.
Auf eine Aufgliederung dieser
fremdherrischen Territorien in Ämter, Unterämter und mediate
Grundherrschaften wurde verzichtet.
Ohne
Grundherrn waren dazu noch 9 freieigene
Anwesen, die unter dem Schutz und Schirm markgräflicher Ämter
standen.
Die meisten Anwesen im Oberamt
Feuchtwangen waren sogenannte Erbzinsgüter, die in ihrem Umfang genau
festgelegt waren. Ohne Genehmigung des Grundherrn durften sie nicht verändert
werden. Bei Verkaufs-, Erbschafts- oder Tauschfällen wurden sie in
der Regel geschlossen übergeben. Es handelte sich dabei um sogenannte
"gebundene Anwesen". 15
Eine
Zuordnung der Anwesen in absoluten Zahlen und Prozentzahlen folgt. Dabei
sind Orte, die zum Teil zum Oberamt Feuchtwangen, zum Teil zu benachbarten
markgräflichen Oberämtern gehörten, nur mit dem Feuchtwanger
Teil mitgerechnet. Dagegen sind enklavierte Orte, die nicht der Hochgerichtsbarkeit
des Oberamts Feuchtwangen unterstanden (Dürrwangen, Marktlustenau
mit Kreßberg, Oberstelzhausen, Unterstelzhausen, Riegelbach, Schnelldorf
mit der Buchmühle, Weinberg und Wildenholz) dazugerechnet.
Im Oberamt Feuchtwangen
gab es ohne Schlösser, Amtsgebäude, Kirchen, Pfarr-, Schul- und
Hirtenhäuser, die in der folgenden Aufstellung nicht berücksichtigt
sind, 2306 gebundene Anwesen. Nur rund die Hälfte davon, 54,8 %, waren
der Grundherrschaft des Markgraftums Brandenburg-Ansbach unterworfen. Die
beiden ansbachischen Ämter, zu denen am meisten Anwesen im Untersuchungsbereich
gehörten, waren das Stiftsverwalteramt und das Stadtvogteiamt Feuchtwangen.
An fremden Grundherrschaften innerhalb des Oberamts standen das Hochstift
Eichstätt und die Reichsstadt Dinkelsbühl an erster und zweiter
Stelle.
Unstimmigkeiten
bei der Summe der Prozentangaben entstanden durch Rundung.
13)
Hauck: Johann Georg Vetter; Schnurrer: Johann Georg Vetter
15)
Schmitt: Frankenberg. S. 146.
Erstellt:
1994 durch Dietrich Weiß - letzte Änderung am 6.2.2000 durch
Hans Ebert