Partikular 1733 - Übersicht >>
Charhof
Martin und Thomas Lindendörfer
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a) ao. 1775 die eine Hälfte Johann Georg Lindörfer
b) ao. 1792/93 die andere Hälfte Johann Martin Kohn, Rechnung fol. 106 der Handlohn aus 2000 fl.
a) ao. 1810 Johann Andreas Lindörfer
ao. 1815/16 der Lindörfer'sche Todfall aus 2955 fl. Taxe und 50 fl. Hauptrecht Rechnung fol. 109
ao. 1816/17 die Lindörfer'sche Hälfte Johann Georg Berger, Rechnung fol. 106 das Bestehhandlohn aus 2955 fl
1828/29 Johann Georg Kohn übernommen lt. 1828/29 Rechn. fol. 26



Von Ihren Hoff, darauf Burgermeister und Rath die Vogtheyliche Obrig- und Bottmäßigkeit inner Etter hergebracht haben, welchen zu allen Fällen den Zehenden Gulden Handlohn richtet annebst in Sterbfällen das bese Stück Viehe zum Hauptrecht ableistet, an Gebäuden aber ein Hauß, Scheuern, Korb nebst einer neu erbauten Stallung und im übrigen an Einbehörungen summarisch hat:
 
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1 1/2 Tagwerk Peunt
18 1/2 Tagwerk Ohmat-Wiesen
30 1/2 Morgen zehentfreie Äcker
21 Morgen ziemlich ausgehauen Holz
3 Morgen Gesträuß


fl. x. d. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
6 15 - Geldgült
3 - - Vermehrungsgült wegen bewilligter Vertheilung des Hofs
- 12 2 für 1 Faßnachtshenne und
- 12 2 für 2 Herbsthühner
gesamt:
9 40

Erstellt: 18.03.1985 - letzte Änderung am 10.02.2002 durch Hans Ebert

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