Er
hat ein zum Kastenamt gehöriges Köblersgütlein, Haus und
Scheune befinden sich im guten Zustand. Dabei ist ein Garten, zusammen
mit der Hofstelle ungefähr 1 Tagwerk groß. Er ist zum Stiftsamt
zins- und handlohnbar.
Hierein
gehören:
11 1/2 Morgen Äcker
als
3 Morgen gut
2 Morgen mittel
6 1/2 Morgen schlecht
3 1/2 Tagwerk Omatwiesen
als
1 1/2 Tagwerk gut
1 1/2 Tagwerk mittel
1/2 Tagwerk schlecht
1/4 Tagwerk Herbstwiesen
4 Morgen Holz, davon ist
1 Morgen abgehauen, das andere ist Stangenholz
3/4 Morgen Egerten
Er
gibt dem Stiftsamt Zehenten, Handlohn, Hauptrecht, Gült: 1 fl. 18
x 3 d, dem Kastenamt Lichtmeßsteuer, Ufwechsel, Dienstgeld, Getreidegilt.
An
Vieh:
2 Ochsen, 2 dreijährige
Stiere, 2 Kühe, 1 zweijährige Kalben, 1 Jährling, 1 Kalb,
1 Schwein, 3 Immen, 2 Lämmer.
Erstellt:
11.3.1986 durch Hans Ebert