Er hat
ein zum Kastenamt eigen gehöriges Gütlein mit Haus und Scheune
im mittelmäßigen Zustand, zusammen mit dem Garten und der Hofstelle
ungefähr 1/4 Tagwerk groß.
Hierein
gehören:
16 Morgen Äcker als
5 Morgen gut
5 Morgen mittel
6 Morgen schlecht
3 Tagwerk Omatwiesen schlecht
1/2 Tagwerk Herbstwiese
1/2 Tagwerk Garten auf der
Höhe im Feld
8 Morgen Holz ist ziemlich
ausgehauen.Dieses
Gut gibt dem Stiftsamt Zehenten, Gattergült 9 Kreuzer 1 1/2 Pfennige,
dem Kastenamt Lichtmeßsteuer, Ufwechsel, 1 Henne, Vogtgeld, Dienstgeld,
Handlohn den 15ten Gulden in allen Fällen.
Nach
dem unterm 10. Februar 1707 ergangenen hochf. Befehls sollen der Lindenmeyer
und der Hölein handlohnfrei sein; Getreidegilt
An
Vieh:
2 Ochsen, 1 Kuh, 1 Kalben
Erstellt:
11.3.1986 durch Hans Ebert