Des
Stifts Feuchtwangen unvogtbarer Untertan daselbst hat ein unvogtbares Feldlehen,
das besteht in vier und einhalben Morgen zehentbaren Äckern und zwei
Tagwerk Herbstwiesen, welche aber bisher für Gromatwiesen genossen
wurden.
Diese
Feldstücke sind anno 1630 aus Michael Emmerts pur Stiftischen Gut
zu Rißmannschallbach gezogen und zu einem Feldlehen gemacht worden
als 4 Morgen in zwei Gewanden, dabei unten davor ein gutes Viertel Flecken
in der Leuthen an der Rißmannschallbacher Hut, oben und neben linkerhand
Michael Emmerts Holz und Herbstflecken, dann unten Michael Pregers zu Heilbronn
Wiesen.
1 1/2 Morgen über
die Hut hinüber unter Martin Pronners zu Wüstenweiler Wiesen,
im übrigen seine selbstige Wiesen.
Sind dem
Stift Feuchtwangen zehentbar und werden nach Rißmannschallbach in
den dasigen Zehent gezählt.
An
Herbstwiesen:
2 Tagwerk liegen neben
seinem halben Morgen Ackers und das übrige umfaßt die Rißmannschallbacher
Hut und Martin Pronners zu Wüstenweiler Wiesen.
Er
gibt von diesem seinem unvogtbaren Feldlehen, so gar stiftisch, in Veränderungsfällen
den 15. Gulden Handlohn, aber kein Hauptrecht, dann nebenst der Steuer
auch an beständiger Herrengült jährlich Michaelis zum Stift
15 Kreuzer.
Erstellt:
19.3.1986 durch Hans Ebert