Er hat
ein Gut, so unvogtbar, dasselbe liegt in der Mitte des Weilers zwischen
der Gemeindegasse und -fußsteig. Darauf steht ein Wohnhaus und eine
Scheune, beides im mittelmäßigen Zustand, dabei ein Garten bis
anderthalb Viertel bei der Hofstelle 3/4 Tagwerk groß.
Er
hat auch alle Gemeinderechte wie andere in diesem Weiler.
Erstellt:
19.3.1986 durch Hans Ebert