Andreas
Meßerer kaufft 1680 Das
Partikular de anno 1673 besagt nichts von des Vogts Bestehen. Wein, wie
den auf anno 1680 auf erfolgte Verhandlung dieses Gütlein der 10te
Pfennig verhandlohnt worden, vid. Rechnung pag. 44.
Von einem Köblersgütlein,
welches vogtbar eigen und zu den Fällen dem Vogt ein Viertel Wein
gibt.
Abgaben:
Michaeliszins:
7 Gulden, 2 Kreuzer
Eine Henne oder 10 Kreuzer
Erstellt:
19.2.1986 durch Hans Ebert